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V/0322/2023

Bericht zum Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs aus der Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“

Vorlagen 16.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.06.2023, TOP 6.3

V_0322_2023 Anlage A

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V_0322_2023 Anlage A

764 Zeichen

Anlage A zur V/0322/2023 
Kurzüberblick 
Bericht zum Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs aus der Konzeptstudie „Münster 
Klimaneutralität 2030“ 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bo-
den, Abfall 
Keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema.

V_0322_2023 Anlage_Maßnahmenkatalog

52733 Zeichen

V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
1 KfW 40 (Wohn + 
Nichtwohngebäude)
Im Neubau wird als Gebäudeenergiestandard der Standard 
„KfW-Effizienzhaus 40“ für Wohngebäude bzw. „KfW-
Effizienzgebäude 40“ für Nichtwohngebäude mit einer Raum-
Solltemperatur > 19°C angesetzt.
Vorschlag -
Verwaltung OB/Klima Umgesetzt durch Ratsbeschluss mit der Vorlage V/0434/2021/2 am 29.09.21.
2 PV-Gebot (Wohn + 
Nichtwohngebäude)
Im Neubau wird der Solarstandard als Verpflichtung zur 
Installation einer Solaranlage festgesetzt. Auf Gebäuden ist 
eine Photovoltaikanlage mit einer festzulegenden 
Mindestleistung von X Kilowatt Peak (kWp) zu installieren. Auf 
Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur > 19°C 
müssen Anlagen zur Nutzung von Solarenergie auf einer 
festzulegenden anteiligen Mindestfläche der 
Gebäudegrundfläche installiert werden.
Vorschlag -
Verwaltung OB/Klima
Mit Beschluss zur Vorlage V/0319/2022 ist eine PV-Pflicht eingeführt. In künftigen 
Bebauungsplänen sind je Wohneinheit 1 kW peak zu errichten. Zudem sind auf 
Nichtwohngebäuden 50% der Grundfläche mit PV vorzusehen.
3 Förderprogramm 
Nichtwohngebäude
Das seit Jahren erfolgreiche städtische Förderprogramm 
bezieht sich bisher auf Wohngebäude. Aufbauend auf einer 
Bedarfsermittlung soll das Programm auch auf 
Nichtwohngebäude (insbesondere energetische Sanierung 
und Solarenergie) erweitert und eine entsprechende 
Förderrichtlinie entwickelt werden.
Vorschlag -
Verwaltung OB/Klima
Vor dem Hintergrund der aktuell hochdynamischen Entwicklungen in der Baubranche und den 
Energiemärkten sowie der Förderlandschaft auf Bundesebene ist momentan nicht der richtige 
Zeitpunkt, ein weiteres kommunales Förderprogramm an den Start zu bringen. Darüber 
hinaus zeigten die Gesprächen mit Branchenvertreter*innen, dass die Hemmnisse im Bereich 
der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden meist weniger in der Frage der 
Finanzierung, sondern eher im Bereich der Umsetzung liegen.
4 Entwicklung 
Kommunikationsstrategie
Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist ein 
gesellschaftlicher Transformationsprozess notwendig. Im 
Rahmen der Erarbeitung einer innovativen und ganzheitlichen 
Kommunikationsstrategie für den Klimaschutz muss die Kom-
munikation der hochgesteckten Klimaschutzziele der Stadt 
Münster in die Stadtgesellschaft (Bürgerschaft, Politik, 
Verwaltung, etc.) neu strategisch und kommunikativ 
ausgerichtet werden.
Vorschlag -
Verwaltung OB/Klima
Die Strategieentwicklung wurde 2022 abgeschlossen und bildet die Grundlage für die 
städtische Klimakommunikation und den erforderlichen stadtweiten Transformationsprozess 
auf dem Weg zur einer klimaneutralen Stadt.
5
Handlungsprogramm 
Klimaneutrale Stadtverwaltung 
2030
Im Rahmen einer Bestandsaufnahme und einer Analyse 
werden eine Energie- und CO2-Bilanz sowie verschiedene 
Reduktionsszenarien für die Stadtverwaltung entwickelt. 
Darauf aufbauend wird ein konkretes Handlungsprogramm 
entwickelt. Wichtiger Ansatzpunkt ist hier die Umsetzung und 
Erreichung eines klimaneut-ralen kommunalen 
Gebäudebestandes bis 2030.
Vorschlag -
Verwaltung OB/Klima
Mit der Konzeptstudie "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030" ist auch ein Handlungsprogramm 
entwickelt und mit der Vorlage V/0731/2021 am 10.11.2021 beschlossen worden.
In 2022 wurde der Prozess "Klimaneutrale Stadtverwaltung" und die in diesem Zuge 
erarbeitete Konzeptstudie mit dem - mit 25.000 € dotierten - Preis "Klimaaktive Kommune 
2022" ausgezeichnet.
6 100 % EE-Strom für Münsters 
Privathaushalte
Die Stadtwerke werden ab 2024 keinen Atom- oder 
Kohlestrom in ihrem Strommix anbieten (Fokus 
Haushaltskunden und Kleingewerbe) und die Beschaffung 
entsprechend umstellen. Bis 2030 werden die Stadtwerke die 
eigenen Erzeugungskapazitäten auf 380 GWh ausbauen und 
somit den Strombedarf aller Haushaltskunden in Münster 
vollständig mit eigenerzeugtem Strom aus Erneuerbaren 
Energien decken.
Vorschlag -
Verwaltung SWM
Grundversorgung PK und GK wurde zum 01.01.2022 auf reinen Ökostrom umgestellt. Ab Juli 
2022 wurden die bestehenden Sonderverträge (Festpreise) auf Ökostrom umgestellt. Auch 
Neuabschlüsse können nur noch mit grünem Strom abgeschlossen werden. Der Großteil der 
restlichen Produkte von PK GK werden bis zum Ende des Jahres umgestellt. Der gesamte 
Eigenverbrauch der SWMS ist ebenfalls komplett auf grün umgestellt. Alle E-Ladesäule der 
SWMS liefern den Kunden Ökostrom.
Bis Ende des Jahres werden rund 95% der SWMS Privatkunden mit grünen Ökostrom 
versorgt.
ADHOC – MAßNAHMEN
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
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V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
7 Pilotprojekt – Kalte Nahwärme 
Albachten Ost
In Albachten Ost planen die Stadtwerke Münster für das 
dortige, städtische Baugebiet mit ~480 WE eine zentrale 
Nahwärmeversorgung. Das Nahwärmekonzept wird mit 
besonders niedrigen Temperaturen unter Einbindung von 
Umweltwärme aus dem Erdboden betrieben – ein 
sogenanntes „Kaltes Nahwärmenetz“. Über Erdsonden 
zirkuliert eine wasserähnliche Sole, welche die Erdwärme bei 
konstanter Erdbodentemperatur von etwa 10°C aufnimmt. 
Über effiziente, strombetriebene Wärmepumpen wird dann 
Warmwasser und Heizwärme auf gewöhnlichen 
Temperaturniveaus bereitgestellt. In der Planung des Systems 
wird auch eine hocheffiziente Kühlfunktion für die zunehmend 
wärmeren Sommer mitbetrachtet. Eine Integration von lokal 
erzeugtem PV-Strom kann zudem eine größere Autarkie sowie 
weitere Primär-energie-Einsparungen ermöglichen.
Vorschlag -
Verwaltung Dez III / SWM
SWMS projektieren die Kalte Nahwärme weiterhin in enger Abstimmung insb. mit den 
Fachämtern 61, 66, 67. Geologische Untersuchungen bis 200m wurden im Sommer 2022 mit 
positiven Erkenntnissen durchgeführt, eine weitere geologische Untersuchung bis 250m steht 
im Mai 2023 aus.
Fördermittel für den Bau sind im Sommer 2023 zu beantragen. 
Positive wirtschaftliche Ergebnisse vorausgesetzt, erfolgt die Erschließung parallel zu den 
Bauabschnitten der Fachämter. Parallel wird derzeit die Vermarktungsstrategie erarbeitet.
Darüber hinaus sind auch die Planungsleistungen für Albachten Ost vergeben. Es besteht ein 
Projektteam, das eine enge Kommunikation zwischen SWM und Stadtverwaltung sicherstellt. 
Mit Erschließung des Gebietes soll die Maßnahme umgesetzt sein. Die erfolgreichen 
Probebohrungen können ein attratktives Wärmedargebot gewährleisten. Schritte in den 
kommenden Monaten: Im Zusammenhang mit der Tiefbau- und Freiraumplanung werden die 
Positionierungen der Sonden koordiniert. SWM muss mit der Stadt als alleiniger und 
großflächiger Grundstückseigentümerin die Verpflichtung künftiger Bauherren zum Anschluss 
an das Nahwärmenetz aushandeln.
8 Öffnung Altstadtsatzung für PV
Weiterentwicklung der Altstadtsatzung und weiterer 
städtebaulicher Satzungen unter der Zielsetzung 
solarenergetische Nutzungen auch in der Altstadt möglich zu 
machen.
Vorschlag -
Verwaltung, auch 
A-R/0059/2021,  A-
R/0048/2021
Dez III
Durch Beschluss des Hauptausschusses vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021/1 wurde 
die Verwaltung beauftragt, im Geltungsbereich der Altstadtsatzung und weiterer 
Erhaltungssatzungen im Wege von Abweichungen nach § 69 BauONRW neben den bereits 
zuvor zulassungsfähigen Solaranlagen unter Einbeziehung des Beirates für Stadtgestaltung 
auch weitere gut gestaltete Solaranlagen zuzulassen. Die Evaluation dieser Vorgehensweise 
in den ersten 13 Monate der Anwendung hatte belegt, dass die Zulassungspraxis für eine 
weitere Verstetigung spricht und so die Zielsetzung weiterer erneuerbarer Energien auch in 
der Altstadt in einem erhöhten und verträglichen Maß umgesetzt werden kann. Mit Beschluss 
des Hauptausschusses vom 15.02.2023 zur Vorlage V/0802/2022 wurden daher die Anträge 
auf Änderung der Satzungen für erledigt erklärt, da dem Ziel dieses Klimabeschlusses in der 
zuvor beschriebenen Vorgehensweise Rechnung getragen wird.
9 Energetische Sanierungssatzung 
Das BauGB eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit Gebiete, in 
dem eine städte-bauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt 
werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet 
festzulegen.
Vorschlag -
Verwaltung Dez III
Nach entsprechender fachlicher Vorklärung und verwaltungsinterner Vorabstimmung wurde 
durch das Stadtplanungsamt in 2022 ein anwendungsorientiertes Rechtsgutachten beauftragt. 
In die Bearbeitung sind aktuelle Datengrundlagen zur energetischen und städtebaulichen 
Situation bei in Frage kommenden Bestandsquartieren in Münster eingeflossen (primär aus 
Projektkontext KfW 432, Stabsstelle Klima). Der Gutachter (Prof. Dr. Jörg Beckmann, Kanzlei 
GGSC, Berlin) hat das Ergebnis im Entwurf am 18.04.2023 vorgestellt. Das abschließende 
Ergebnis der Rechtsexpertise soll Ende Mai 2023 vorgelegt werden.
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V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
10 Energienutzungs- und 
strategische Wämeplanung
Ein Teil-Energienutzungsplan Wärme und Kälte beinhaltet die 
Erstellung eines Wärme- und Kältekatasters, also die 
quantitative Erfassung der räumlichen Ist-Situation der 
Wärmequellen und Wärmesenken sowie der Potenziale 
erneuerbarer Wärmeenergien im Stadtgebiet. Basierend auf 
dem Wärme- und Kältekataster lassen sich Wärme- und 
Kälteversorgungskonzepte je Quartier / Stadtzelle unter 
Einbindung lokaler Potenziale vergleichen und das 
volkwirtschaftlich beste Konzept identifizieren. 
Zukunftsgerichtet bietet eine kombinierte Wärme- und 
Kälteversorgung bei der Nutzung erneuerbare Wärmequellen 
eine zusätzliche Option und wird daher in den 
Energienutzungsplan aufgenommen. Der Energienutzungsplan 
dient darauf basierend der Stadtplanung als eine Grundlage 
bei der Stadtentwicklung im Bestand und im Neubau, um eine 
Flächenzu-weisung (z.B. im FNP) für die Nutzung von 
Erneuerbaren Wärmequellen (So-larthermie-
Freiflächenanlagen, Geothermie, Wärmezentralen, etc.) im 
Stadtgebiet vornehmen zu können. Dem Energieversorger 
dient der Energienutzungsplan zur effizienten Planung von 
lokalen Versorgungskonzepten. Die Energienutzungsplanung 
sollte neben dem Thema der Wärmeversorgung ebenfalls 
einen Teil-Energienutzungsplan Strom enthalten.
Vorschlag -
Verwaltung OB/Klima
Die Erstellung einer Energienutzungs- und Wärmeplanung befindet sich in konkreter 
Vorbereitung. Für diie Ratssitzung (14.6.23) ist die Herbeiführung eines 
Grundsatzbeschlusses über das geplante Vorgehen und die entsprechende Mittelfreigabe 
geplant. Anschließend startet der Erarbeitungsprozess, voraussichtlich ab Sommer 2023.
11
Reduzierung des 
Individualverkehrs und Ausbau 
des Umweltverbundes
Die Ansätze und Vorhaben werden aktiv und insbesondere 
über den Masterplan Mobilität 2035+, das 
Radverkehrskonzept 2025, den 3. Nahverkehrsplan Münster, 
Projekt „Münsterland S-Bahn“ und die Reaktivierung WLE 
aufgegriffen und vorangetrieben.
Vorschlag -
Verwaltung Dez III Nahezu alle aktuellen Projekte zahlen auf dieses Ziel ein. Konkrete Planungen und 
Umsetzungen erfolgen  laufend, kurz-, mittel- und langfristig
12 Informationsoffensive Handwerk
Klimaneutralität muss durch das Handwerk umgesetzt werden: 
Wir brauchen ‚Klimawerker‘. Die Stadtverwaltung als 
Schulträger wird beauftragt, zusammen mit den 
Berufsverbänden und der Handwerkskammer eine 
Informationsoffensive zu den zahlreichen innovativen 
Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu starten.
Änderungsantrag - 
CDU Dez IV
Die Kommunale Koordinierungsstelle im Amt für Schule und Weiterbildung und die Akteure im 
Übergang Schule-Beruf - insbesondere die Handwerkskammer 
Münster/Kreishandwerkerschaft Münster - planen gemeinsame Informationsinitiativen mit dem 
Ziel, Ausbildungsberufe mit Bezug zur Energiewende bzw. zum Klimaschutz bekannt(er) und 
attraktiver zu machen. Angesprochen werden Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern. 
Zugleich geht es darum, Betriebe verstärkt für die KAoA-Berufsorientierung NRW zu 
sensibilisieren. Mit dem Ziel, dass Standardelemente wie etwa die Berufsfelderkundungen in 
Klasse 8 und Praktika ab Klasse 9 intensiv genutzt werden, um für eine Ausbildung in 
Klimaberufen zu werben.
13
Bauen in die Höhe und 
Aufstockung in der 
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung wird zukünftig dahingehend ausgerichtet, 
dass zur Schaffung von Wohnraum eine maßvolle 
Aufstockung von Gebäuden sowie der Bau von hohen 
Gebäuden möglich werden. Auf entgegenstehende 
Bauleitplanungen wird verzichtet.
Änderungsantrag - 
FDP Dez III
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden liegt allen städtebaulichen Planungen zu 
Grunde. Die vertretbaren städtebaulichen Dichten und Gebäudehöhen je nach 
stadtstruktureller Bedeutung und Einbindung werden bereits aktuell ausgenutzt.
14 Logistikkonzept in den 
Masterplan Mobilität 2035+
In den Masterplan wird ein Logistikkonzept zur Reduzierung 
von Anlieferfahrten in der Innenstadt aufgenommen. (A-
R/0001/2018)
Änderungsantrag - 
FDP Dez III
Im Rahmen des INSEK 2023 ist die Maßnahme „5.80 Konzept für eine innovative 
innerstädtische Liefer-Logistik“ vorgesehen. Zwischen den relevanten Innenstadtakteuren gibt 
es hierzu bereits Gespräche. 
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V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
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Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
15 Aufforstung und CO2-Senken
Aufforstung und Schaffung weiter CO2-Senken. Wo es 
möglich ist, sollen Waldflächen in Form von modernen 
klimagerechten Nutzwäldern geschaffen werden. Moore sind 
zu erhalten und wenn möglich zu renaturieren.
Änderungsantrag - 
FDP Dez VI
Die Prüfung und Anpassung der Waldbestände der Stadt Münster bzw. der Stadtwerke 
Münster GmbH ist durch die Neupflanzung von trockenheits- und hitzetoleranten Baumarten 
bereits seit den 1990iger Jahren Bestandteil der Forstbetriebsplanung. Dies ist fortzuführen 
und weiter zu intensivieren. Die Waldbestände in Münster sind bereits FSC-zertifiziert 
(internationales Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldwirtschaft). Die Zertifizierung wird 
in Form von Audits jährlich evaluiert und erneuert.
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit spricht sich uneingeschränkt für die 
Erweiterung der bestehenden Waldflächen oder Neuanlagen aus. Der Mangel an weiteren 
Flächen und die Konkurrenz mit anderen Bedarfen macht dies jedoch fast unmöglich.
In den Privatwäldern ist die Prüfung und Anpassung weiterhin Aufgabe der Forstbehörden. 
Beratung und Förderung der privaten Waldbesitzer ist Aufgabe des Regionalforstamtes 
Münsterland bzw. freiberuflicher Forst-Consulter.
Die Stadt Münster verfügt über keine Moorflächen, daher kann das Ziel, Moore zu erhalten 
oder zu renaturieren nicht umgesetzt werden.
16 Klima-Cluster Münster
Teil1: Gewerbeflächen werden bevorzugt an Unternehmen 
und hochschulische Ausgründungen vergeben, die 
Zukunftstechnologien im Bereich Energie, Klima und Umwelt 
erforschen und produzieren.
Teil2: Die Stadt fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten energie-
, klima- und umweltaffine Kooperationen der Münsteraner 
Hochschulen mit Universitäten z. B. im Ruhrgebiet (Dort-
mund, Duisburg-Essen, Bochum), OWL (Bielefeld, Paderborn, 
TH OWL), Osnabrück und Enschede.
Änderungsantrag - 
FDP Dez II
Bei Grundstücksvergaben der WFM kommen verschiedene Kriterien zur Anwendung. 
Berücksichtigt werden die Vergabekategorien Arbeitsplatzdichte, 
Nachhaltigkeit/Umweltschutz, Soziales sowie Zukunftsorientierung/Technologie. Art und 
Umfang der Möglichkeit von unternehmerischen Ansiedlungen ist vordefiniert von den Umfeld- 
und Standortbedingungen einerseits und den planungs- und bauordnungsrechtlichen 
Vorgaben andererseits. Ein Beispiel für Unternehmen, die speziell aus den 
Zukunftstechnologiebereichen Energie, Klima und Umwelt kommen und Flächen nachfragen, 
stellt die FFB im Hansabusinesspark dar. Für die Möglichkeit von Anschlussansiedlungen von 
 FFB affinen Betrieben hat die WFM insgesamt 5,6 ha Flächen reserviert. Unternehmerische 
Ausgründungen reflektieren zumeist erst auf Mietflächen (z.B. im Technologiehof) bedingt 
durch die unternehmerische Lebensphase, in der sich Diese befinden.
17 Klimaschutzindikator 
Ratsvorlagen
Einführung eines Indikators „Klimarelevanz“ für alle politischen 
Entscheidungen (im Sinne des Ratsantrags). (A-R/0037/2020)
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez VI
In der VV-Sitzung im Februar 2022 wurde ein von 67.13, 33 und der der Stabstelle Klima 
entwickeltes Verfahren für eine integrierte Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsprüfung für 
Vorlagen eingebracht. Sie basiert auf den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen 
Nachhaltigkeitszielen und der vom DIFU empfohlenen  Klimaschutzeinschätzung. Der VV 
empfahl zunächst die Erprobung anhand ausgewählter Vorlagen zu Maßnahmen des 
Projektmanagements und eine anschließende  Wiedervorstellung der Ergebnisse im VV. Die 
Vorlagenerstellenden von sechs dieser ausgewählten Maßnahmen wurden in einem Teams-
Termin in die Anwendung des Instruments eingeführt, haben es anschließend erprobt und die 
Ergebnisse wurden Ende Juni in einem zweiten Workshop erörtert. Die Wiedervorlage im VV 
steht noch aus und ist aufgrund der parallel stattfindenden Umorganisationsprozesse in der 
Stadtverwaltung zurückgestellt.
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V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
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Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
18 Klimaschutz-Leitlinie 
Bauleitplanung
Einführung einer Klimaschutz-Leitlinie für alle Verfahren der 
Bauleitplanung. Hierfür soll ein entsprechender Vorschlag der 
Verwaltung erarbeitet werden.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Kriterienkataloge zur klimagerechten Bauleitplanung werden schon seit 2018 
(Planungswerkstatt 2030) bzw. 2019 (Klimaschutz/Klimaanpassung in der Bauleitplanung) 
angewendet. Mit der Vorlage V/0323/2022 "Klimagerechte Stadtentwicklung" wurden 
diesbezügliche Grundsatzbeschlüsse herbeigeführt (14.06.2022, Rat). Der Leitfaden 
"Klimagerechte Bauleitplanung" ist in den Beschlussgang eingebracht worden mit 
V/0123/2023 (Beschluss erfolgt: 10.05.2023 Rat). Stufe 2: Weiterentwicklung zu interaktivem 
Planungstool "Klimagerechte Stadtentwicklung" in Ausschreibungsvorbereitung.
19 Freiflächen-SolarenergieanlagenSchaffung von Planungsrecht für Freiflächen-
Solarenergieanlagen (A-R/0023/2021).
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Mit der am 09.02.2022 beschlossenen Vorlage V/0908/2021 wird die Verwaltung beauftragt, 
ein Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten 
für erneuerbare Energien zu erarbeiten. Für geeignete, Konzept konforme Standorte für 
Freiflächen-Solarenergieanlagen sollen anschließend die erforderlichen vorhabenbezogenen 
Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
 Der Erarbeitungsprozess (Werkstattverfahren) läuft seit Anfang 2023 und soll im Herbst 2023 
abgeschlossen werden. Für Konzept konforme Standorte für Freiflächen-Solareanlagen sollen 
anschließend die erforderlichen vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. 
Unabhängig davon hat der Rat mit Beschluss der (nicht-öffentlichen) Vorlage V/0558/2022 
bereits die Freigabe zur Aufnahme von Bauleitplanung für sechs "Starterprojekte" für 
Freiflächen-Solaranlagen erteilt. Darüber hinaus führt eine zum 01.01.2023 bundesweit 
eingeführte Teilprivilegierung von Freiflächen-Solaranlagen dazu, dass solche Anlagen 
zukünftig vielfach auch ohne Bauleitplanung errichtet werden können.
20 MIV-Reduktion in Innenstadt und 
Stadtteilzentren
Erste Maßnahmen zur schnellen und wirkungsvollen 
Reduzierung von MIV-Verkehren in die Innenstadt und in den 
Stadtteil-Zentren/Ortskernen (vorrangig in Handorf, Wolbeck, 
Roxel) und zur Verwirklichung einer weitgehend autofreien 
Altstadt, beginnend mit der autofreien Umgestaltung von 
Domplatz, Pferdegasse und Königsstraße (möglichst bis 
2022), Umwandlung des Arkaden-Parkhauses und Aufhebung 
der Durchgängigkeit für den MIV auf der Achse Münzstraße-
Bült-Mauritztor. Dabei sollen die Vorschläge des 
Beteiligungsprozesses „Planungswerkstatt Innenstadt“ 
berücksichtigt werden.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Innenstadtprozesses (INSEK) wird das Thema 
verfolgt. Erste Umsetzungen erfolgen aktuell, s. V/0041/2023. Die Achse Münzstraße-Bült-
Mauritztor ist derzeit durch die Baustelle Bergstraße gesperrt. Eine weitere Prüfung dazu 
erfolgt verabredungsgemäß nach der Evaluierung der Maßnahme. Weitere Projekte wie z.B. 
Verkehrsversuch Wolbeck, Stadtbäume, Autofreier Domplatz werden durchgeführt. Zudem 
zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten eine 
Reduzierung des Kfz-Verkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung der Zahlen des Umweltverbundes 
(vgl. Vorlage V/0296/2023).
21 Klimapauschale ParkticketsEinführung einer „Klimapauschale“ auf Parktickets zur 
Finanzierung von Projekten der Verkehrswende.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III Erledigt durch Beschluss zur Änderung der Parkgebührenordnung (V/0194/2022)
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V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
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Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
22 365 € Ticket für ÖPNV
Deutliche Vergünstigung der Ticketstruktur im ÖPNV mit 
Prüfung der Einführung eines 365-Euro-Tickets sowie eines 1-
Euro-Tickets für Gelegenheits-Fahrten.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion
Dez II
(20.4)
Am 14. Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Münster in der Etatsitzung die finanziellen 
Voraussetzungen für ein neues ÖPNV-Ticket geschaffen. Über den Haushaltsbegleitantrag 
„29 €-Ticket – In Westfalen und in Münster mit dem ÖPNV günstig mobil“ wurden die 
Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) beauftragt, bis zum 1. August 2023 ein ÖPNV-Abo-
Ticket zum monatlichen Preis von 29,00 € für das Stadtgebiet Münster einzuführen. 
In der Ratssitzung am 22. März 2023 ist der Antrag A-R/0011/2023 („Einführung eines 
Münster-Abos (29 €-Ticket)“) beschlossen worden. Damit wird laut Ratsbeschluss ab dem 1. 
August 2023 das Münster-Abo, das beim Start 29 Euro pro Monat kosten wird, in der 
Preisstufe 0 eingeführt.
23 Busvorrangspuren und 
Taktverdichtung im ÖPNV
Einrichtung durchgehender Busvorrangspuren auf allen 
großen Einfallstraßen, gekoppelt mit einer Taktverdichtung 
und Bevorrechtigung des ÖPNV an den Knotenpunkten.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Konkrete Planungen für die Busbeschleunigung auf der Achse Weseler Straße, von der 
Spinne bis zur Moltkestraße, laufen aktuell (siehe dazu V/0166/2023). Einrichtung einer 
stadteinwärtigen Busspur im Zuge der Wolbecker Straße zwischen der Einmündung 
Münsterstraße und dem Freibad Stapelskotten (Beschluss zur V/0891/2021) erfolgt durch 
StraßenNRW (Das Planfeststellungsverfahren beginnt in 2024). 
24
Beschleunigung Ausbau 
Velorouten und 
Fahrradstraßennetz
Deutliche Beschleunigung der Planung und des Ausbaus der 
Velorouten sowie des Fahrradstraßennetzes.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III Die Planungen und der Ausbau der Velorouten sind prioritäres Thema und werden im 
Rahmen der vorhandenen Kapazitäten umgesetzt. 
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V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
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Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
25
Weiterentwicklung Münsters 
Standard für klimagerechtes 
Bauen
Entwicklung von Strategien zur Etablierung des Passiv- und 
Plusenergiehausstandards im privaten Neubau.
Ergänzungsantrag 
– MehrheitsfraktionOB/Klima
Durch Umsetzung der Maßnahmen für Münsters Standard für klimagerechtes Bauen 
(Effizienzhaus 40 und Solarstandard) wurde die Grundlage für den Bau von Gebäuden gelegt, 
die mehr Energie über das Jahr produzieren, als sie verbrauchen (Plusenergie). Die neue 
Regelung sollte im Sinne einer Planungssicherheit für Bauherr*innen und Investor*innen 
mindestens zwei Jahr lang bestand haben. Eine Anpassung und Weiterentwicklung wird 
fortlaufend durch die Verwaltung geprüft.
26 Energiewendebeteiligung für 
Büger
Finanzielle Beteiligung der Bürger*innen an der Energiewende, 
z.B. durch Mieter*innenstrommodelle und 
Energiegenossenschaften in Zusammenarbeit mit den 
Stadtwerken.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion
Dez II (20.4) / 
SWM
SWMS projektieren im Sommer 2023 ein "echtes" Mieterstrommodell. Die SWMS pachten 
dabei Dachflächen auf MFH an, planen, installieren und betreiben die PV-Anlagen und 
vermarkten den erzeugten Strom vor Ort an die Mieter*innen. Über den Mieterstrom 
profitieren Mieter*innen von günstigen, regenerativen Strom und einer unabhängigeren 
Energieversorgung. Den Gedanken einer Energieflatrate verfolgen wir aktuell nicht, da er aus 
unserer Sicht im aktuellen Energiesystem die falschen Verbrauchsanreize setzt.
Seit Dez 2020 ermöglichen die SWMS über ihre Beteiligungsplattform 
(buergerbeteiligung.stadtwerke-muenster.de) die Partiziptation der münsteraner Bürger_innen 
an der Energiewende. Die SWMS haben bereits drei Beteiligungsprojekte umgesetzt. Konkret 
geht es um die finanzielle Beiteiligung an der Errichtung der PV-Anlage "Reit- & Fahrverein 
Roxel", der PV-Anlage "Von-Stauffenberg-Straße und an der Hiltruper Baumschule" 
(Münsters Sonnendächer) und der PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhofs "Pater-Kolbe-
Straße/Wohnhof 4" der städtischen Wohnungsgesellschaft „Wohn + Stadtbau“. In Zuge der 
drei Projekte wurden in Summe 3.325 PV-Module mit einer Gesamtleistung von 1.225,41 kWp 
installiert. Durch die Erzeugung des grünen Stroms ergeben sich jährliche CO2-
Einsparpotentiale von ingesamt 673,53 t. Die Nachfrage nach den Anteilen war hoch. Die 
Anteile des letzten Projekts waren innerhalb von weniger als 48 Stunden gezeichnet. Deshalb 
sind weitere Projekte in Planung. Im Frühjahr 2024 ist der Emissionsstart für die Beteiligung 
an Windenergieanlagen in Südlohn geplant.
27 Potenzialausschöpfung 
Windenergie
Potentialanalyse und planungsrechtliche Vorbereitung aller 
bisher nicht genutzten Windenergie-Eignungsflächen im 
Stadtgebiet sowie zur Integration von Windenergieanlagen in 
bestehende Industrie- und Gewerbegebiete (einschließlich der 
Prüfung kleinerer Aufdachanlagen).
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Im Rahmen der Erarbeitung des "Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM): Siedlung, 
Freiraum und erneuerbare Energien in der Balance", die Anfang 2023 gestartet ist, werden 
auch mehrere weitere Suchräume - abgeleitet aus der vorhandenen Potenzialanalyse, die 
Grundlage für die 65. Änderung des Flächennutzungsplans war - neu in den Blick genommen, 
um weitere Standorte für große Windenergieanlagen im Außenbereich möglich zu machen.
ERWEITERUNGS-MAßNAHMEN
Seite 7 von 13

V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
28 Nachhaltiges Finanzwesen Ausweitung der nachhaltigen Geldanlagen. Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion
Dez II
(20.2)
Die Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinien für Kapitalanlagen ist ein laufender 
Prozess. Die Negativliste zum Ausschluss von Branchen bzw. Unternehmen wird regelmäßig 
evaluiert. Weitere aktuelle Schwerpunkte sind die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks der 
städtischen Anlagefonds, und die Erarbeitung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten für 
Investitionen in Staatsanleihen. 
Aktuell prüft das Amt für Finanzen und Beteiligungen gemeinsam mit der Stiftungsverwaltung, 
wie und in welcher Form die Anlagerichtlinien der Kommunalen Stiftungen in geeigneter Form 
um nachhaltige Regelungen ergänzt werden können.
Auf der Kapitalbeschaffungsseite wurde im September 2022 ein Nachhaltigkeitsschuldschein 
("Green-Bond") aufgelegt. Aufgrund des großen Interesses der Investorinnen und Investoren 
wurde das Emissionsvolumen von ursprünglich geplanten 100 Mio. € auf 140 Mio. € erhöht.
29 Klimagerechte Beschaffungs- 
und Vergaberichtlinien
Einführung von klimagerechten Beschaffungs- und 
Vergaberichtlinien.
Ergänzungsantrag 
– MehrheitsfraktionDez II (Amt 15)
Der Rat hat den OB am 07.09.2022 beauftragt, einen gemeinsamen Arbeitskreis aus Politik 
und Verwaltung einzusetzen, der sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, 
Diensten und Werken für die Stadt Münster definiert und ein Verfahren vorschlägt, um deren 
Einhaltung in rechtlich zulässiger Weise zu sichern und zu überwachen. Der AK soll 
spätestens nach acht Sitzungen eine Bericht vorlegen (Niederschrift TOP 21). Der 
Arbeitskreis hat mittlerweile dreimal getagt. Für die kommende Sitzung ist erstmals externer 
Sachverstand eingeladen.   
30 Umgestaltung Bahnhofsvorplatz 
mit modernem Busbahnhof
Planungen zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatz mit hoher 
Aufenthaltsqualität unter Herausnahme des MIV und zum Bau 
eines modernen Busbahnhofs.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Planungen zur Umgestaltung des westlichen Bahnhofvorplatzes stehen im Zusammenhang 
mit den Ergebnissen des Masterplans Mobilität 2035+. Vorbereitend wurde der 
Verkehrsversuch mit der Einrichtung einer Busspur unter Wegnahme einer MIV-Spur 
durchgeführt. 
Maßnahme ist im INSEK Münster-Innenstadt enthalten.
31 Umwidmung innerstädtischer 
Parkhäuser
Entwicklung eines Konzepts zur Umwidmung der 
innerstädtischen Parkhäuser zu Quartiersgaragen.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III Die Möglichkeiten einer quartiersbezogenen Nutzung innerstädtischer Parkhäuser wird im 
Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes mitbetrachtet.
32 Ausbau Emobilität und 
Ladeinfrastruktur
Konzept zum Ausbau der Elektromobilität und der 
Ladesäuleninfrastuktur (z.B. durch die Stadtwerke).
Ergänzungsantrag 
– MehrheitsfraktionDez III / SWM
MIV: Vorlage V/0312/2021 im Dez 21 beschlossen. 4 Standorte von insg. 31 im öffentl. Raum 
sind fertiggestellt (Meyerbeerstraße, Hoppendamm, Geistmarkt, Franz-Dahlkmap-Weg). 
Weitere Standorte (u.a. Maximilianstraße, Gereonstraße, Friedensstraße) in konkreter 
Planung bzw. bereits in Bau. Zusätzliche Standorte auf Westfalenfleiß-Parkplätzen sowie am 
P&R-Platz Nieberdingstraße sind ebenfalls in Betrieb.
ÖPNV: E-Mobilität: aktuell bereits 38 E-Busse im Einsatz, 40 weitere werden 2023 erwartet. 
76 Depotlader zur nächtichen Ladung der Busse, 2 Schnellader im Depot für 
Zwischenladungen. Im Liniennetz gibt es 5 Schnelllader. Ziele (2030): Umstellung der 
gesamten Busflotte = Reduzierung um 14.000t CO2 (bis 2025 Reduzierung um 5.600 t CO2, 
aktuelle Reduktion ca. 4.000t CO2.
33 Ausbau innerstädtischer 
Radinfrastruktur
Ausbau und Verbesserung der innerstädtischen 
Radinfrastruktur.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Die Verbesserung der innerstädtischen Radinfrastruktur wird in allen laufenden Maßnahmen 
als Baustein berücksichtigt.
Wichtige Erkenntnisse für weitere Maßnahmen werden auch aus der z. Zt. laufenden 
Erarbeitung des hierarchischen Radverkehrsnetzes (Q3/2023) erwartet.
Seite 8 von 13

V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
34 Ausbau MobilitätsstationenAusbau von Mobilitätsstationen an den dafür geeigneten 
Einfallstraßen und an den Bahnhaltepunkten.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III Die Qualitätsstandards für den Ausbau der Mobilstationen wurde mit der Vorlage V/1052/2020 
beschlossen. Das Standortkonzept wird in Kürze vorgestellt (Q3/2023).
35
Verkehrsreduzierungen und 
Förderung UVB in Quartieren 
und Außenstadtteilen
Deutliche Verkehrsreduzierung in den Quartieren und den 
Außenstadtteilen, gekoppelt mit der Förderung von Fuß-, Rad- 
und öffentlichem Nahverkehr.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III Verschiedene Maßnahmen mit Blick auf die Außenstadtteile umgesetzt, z.B. die Einführung 
von LOOP, Einrichtung von Fahrradstraßen, Planung & Bau der Velorouten, etc. 
36 Straßenneubau-Stop Kein weiterer Straßenneubau zur Förderung des MIV und 
insbesondere kein Ausbau der B51.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Derzeit sind keine Neubaumaßnahmen geplant bzw. sind diese zurückgestellt.
Aufgrund der Komplexität eines zusammenhängenen Straßenverkehrsnetzes ist dies 
pauschal aus Gründen der Daseinsvorsorge und der Verkehrssicherheit nicht immer 
umsetzbar. Bei allen Maßnahmen wird die Reduzierung von versiegelten Verkehrsflächen und 
die Förderung der Nahmobilität und des ÖPNV, auch zu Lasten des MIV, geprüft. Die 
Ergebnisse der ergänzenden verkehrlichen Untersuchung zur Betrachtung der Potentiale des 
Umweltverbundes sowie das Erforderniss des (vierstreifigen) Ausbaus der Bundesstraße B 51 
zwischen dem Anschluss B 481n und Telgte liegen vorausichtlich im 4. Quartal final vor. 
37 Ausbau des ÖPNV und S-Bahn 
Münsterland
Ausweitung und Stärkung des Regional-, Schnell- und 
Expressbusnetzes in die Region sowie schnellstmögliche 
Realisierung der S-Bahn Münsterland.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez III
Konkrete Planungen und Umsetzungen erfolgen mittel- bis langfristig; die Federführung liegt 
hier beim zuständigen SPNV-Aufgabenträger Nahverkehrsverband Westfalen-Lippe.
Die WLE-Haltepunkte auf dem Stadtgebiet Münster werden bauplanungsrechtlich vorbereitet. 
38
Strategie zur Ausweitung der 
ökologischen 
Landbewirtschaftung
Entwicklung einer Strategie zur raschen Erhöhung des Anteils 
an ökologischer Landbewirtschaftung im Gebiet der Stadt 
Münster (im Sinne des Ratsantrags A-R/0062/2021) unter 
Berücksichtigung der europäischen Ziele für den Anteil 
ökologischen Landbaus.
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion
Dez VI
23
Die Ziele des Ratsantrages A-R-0062-2021 stellen nicht ausschließlich auf Ökolandbau auf 
städtischen Flächen ab, sondern vor allem auf ein Konzept zur grundsätzlich ökologischeren 
Bewirtschaftung auf allen Flächen in Münster. Das Amt für Immobilienmanagement hat für die 
grundsätzlich ökologischere Bewirtschaftung der städtischen Flächen eine erste 
Konzeptskizze erstellt und Kontakt zu diversen Hochschulen mit entsprechenden 
Fachbereichen aufgenommen, um als nächsten Schritt möglichst im Wege einer Kooperation 
ein konkretes Konzept erarbeiten zu lassen. Amt 23 befindet sich aktuell  in der Klärung für 
eine Generierung der notwendigen personellen und damit auch finanziellen Ressourcen.  
Bei einer Umstellung von konventioneller landwirtschaftlicher Flächennutzung auf Ökolandbau 
sind mannigfaltige Aspekte zu betrachten. Diese betreffen zum einen komplexe 
Förderbedingungen und Anforderungen an die Bewirtschaftung mit einer Nachweisbarkeit der 
jeweiligen Bio-Produkte. Darüber hinaus sind zwingend Wirtschaftlichkeit und konkrete -im 
internationalen Wettbewerb befindliche- Absatzmärkte erforderlich, neben der Existenz von 
vorgeschriebenen regionalen Schlachtereien und freien Molkereikapazitäten.
Zur stadtweiten Förderung des Ökolandbaus bedarf es einer durch entsprechend für 
Ökolandbau qualifizierte Fachleute zu erarbeitenden übergeordneten Strategie, die über die 
Zuständigkeit und Qualifikation des Amtes 23 für die Verpachtung städtischer Flächen 
hinausgeht. Die Schaffung der für Strategie und Umsetzung erforderlichen personellen, 
fachlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist zu klären.
Seite 9 von 13

V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
39
Kriterien für klimagerechte 
Grünflächen- und 
Wälderbewirtschaftung
Einführung von Kriterien zur klimagerechten Pflege und 
Bewirtschaftung der städtischen Grünflächen und Wälder (im 
Sinne des Ratsantrags A-R/0061/2021).
Ergänzungsantrag 
– Mehrheitsfraktion Dez VI
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beschäftigt sich grundsätzlich, im 
Rahmen seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten mit der Etablierung und Umsetzung 
einer ökologischen, klimagerechten Pflege im gesamten Stadtgebiet.
Verschiedene Aspekte der im Antrag genannten Maßnahmen werden bereits erfolgreich in 
kleinerem oder größerem Umfang punktuell umgesetzt. Beispielhaft zu nennen wären hier: die 
Anlage von Blühstreifen mit gebietsheimischem Saatgut, die Umstellung von Intensiv- zu 
Extensivpflege (Zierrasen zu Wiesenfläche), zweimalige, versetzte Mahd, das Belassen von 
Laub und Totholz in Pflanzungen bzw. auf Flächen je nach Möglichkeit, Koordination der 
Winterrückschnitte (Abschnittsweise Arbeiten, Rückzugsflächen erhalten), Erhalt von Totholz 
bzw. toten Bäumen im Wald oder waldähnlichen Strutkuren, die Anlage oder der Erhalt von 
ökologischen Flächen in bestehenden öffentlichen Grünflächen wie z.B. im Wienburgpark, 
Baumstandortverbesserung (Wurzelraum, Bewässerung, Belüftung) bei Neupflanzung, 
Ersatzpflanzung für gefällte Bäume, Verwendung von gebietsheimischen Arten (Bäume, 
Sträucher), Pestizidverzicht der Stadt Münster oder sukzessive Umstellung des Maschinen- 
und Fuhrparkes. Die bisher umgesetzten Maßnahmen werden durch das Fachamt reflektiert 
und im Zuge der Möglichkeiten weiterentwickelt.
Zur flächendeckenden Etablierung einer klimagerechten Pflege ist die Erstellung eines 
kompletten Grünflächeninformationssystems (GRIS) sowie eines vollständigen digitalen 
Baumkatasters nötig. Ein gezieltes Monitoring in Hinblick auf Standortsicherheit oder Befall 
durch biotische Schadorganismen und abiotische Schäden wird so ermöglicht. Priorität hat 
aber nach wie vor die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadt Münster. 
Generell ist vor dem Hintergrund der derzeitigen personellen und finanziellen Ausstattung die 
Übernahme von neuen, arbeitsintensiven Aufgaben kaum möglich, da zurzeit schon die 
Durchführung der bestehenden Aufgaben nur schwer sichergestellt werden kann und fast jede 
zusätzliche Belastung (z. B. in 2021 die wuchsfördernde Witterung) zu Umsetzungsdefiziten 
führt.
40
Investitionsförderung und 
Förderprogramm auf Basis 
vermiedener, internalisierter 
Umweltschäden
Die Stadt Münster kann ein umfassendes 
Investitionsförderprogramm auflegen, um die Investitionslücke 
zu reduzieren. Die Investitionen sollten die ersparten 
Umweltschäden durch nachgewiesene 
Treibhausgasreduktionen zur Basis der Förderung machen, 
um damit den direkten Zusammenhang zwischen 
Sanierungshandeln und Treibhausgasreduktion deutlich zu 
machen. Damit würden grundsätzlich Sanierungslösungen 
gefördert, die den größten Kosten-Nutzen-Faktor zur CO2 
Reduktion aufweisen. Die Investitionsförderung ist als 
Anpassung des Förderprogramms „Energieeinsparung und 
Altbausanierung“ aus dem Handlungsprogramm 2030 in 
Bezug auf den Förderschlüssel anzusehen.
Ergänzugs-
vorschlag - 
Gutachter
OB/Klima
Nach Prüfung hat sich herausgestellt, dass der Förderansatz im Rahmen einer kommunalen 
Förderung aktuell nicht umsetzbar ist. Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie des 
Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude wurden jedoch CO2-Einspareffekte in den 
Fokus genommen.
41
Grundstückspreise an 
energetische und nachhaltige 
Baustandards koppeln
Mehrkosten des Plusenergie Standards sowie die Verwendung 
nachhaltiger Baustoffe werden bei der Ermittlung der 
Grundstückspreise für städtische Grundstücke im 
Mietwohnungsbau und bei Nicht-Wohngebäuden anteilig 
preismindernd angerechnet.
Ergänzugs-
vorschlag - 
Gutachter
OB/Klima
Die Aspekte der energetischen und nachhaltigen Entwicklung von Grundstücken sind im 
Rahmen Klimaschutz-Leitlinie Bauleitplanung lfd. Nr. 18 eingeflossen (V/0123/2023). Eine 
finanzielle Unterstützung findet seit Begin des Jahres 2023 im Rahmen des 
Bundesförderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN) statt.
Seite 10 von 13

V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
42 Pauschal/- Warmmietenkonzept
Initiierung eines Pilotprojekts bei dem Mieter und Mieterinnen 
von einer Pauschalmiete mit Energieflatrate aus größtenteils 
lokal produzierten Erneuerbaren Energien profitieren.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
SWM
SWMS projektieren im Sommer 2023 ein "echtes" Mieterstrommodell. Die SWMS pachten 
dabei Dachflächen auf MFH an, planen, installieren und betreiben die PV-Anlagen und 
vermarkten den erzeugten Strom vor Ort an die Mieter*innen. Über den Mieterstrom 
profitieren Mieter*innen von günstigen, regenerativen Strom und einer unabhängigeren 
Energieversorgung. Den Gedanken einer Energieflatrate verfolgen wir aktuell nicht, da er aus 
unserer Sicht im aktuellen Energiesystem die falschen Verbrauchsanreize setzt.
43 Einkommensabhängiges 
Solidarmodell - Investitionsfonds
Die Gemeinden erhalten 15% des Aufkommens an Lohnsteuer 
und an vera lagter Einkommensteuer sowie 12% des 
Aufkommens an Kapitalertragsteuer nach § 43 Absatz 1 Satz 
1 Nummer 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des 
Einkommensteuergesetzes (Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer). Die Maßnahme leitet einen Anteil von z.B. 
1% der vereinnahmten Einkommen- und Kapitalsteuer sowie 
1% der Gewerbesteuer in den Innovations- und 
Investitionsfonds der Stadt Münster um. Die Einnahmen 
fließen vornehmlich in Investitionen und Maßnahmen mit einer 
hohen Sozialwirkung. Mit diesen Solidareinnahmen 
unterstützen Menschen mit hohem Einkommen, die in der 
Regel auch höhere CO2-Emissionen haben, indirekt den 
nachhaltigen Umbau der Stadt und die Teilhabe wirtschaftlich 
schwächer aufgestellter Bürger.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
Dez II
(20.1)
Grundsätzlich gilt für den Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip. Eine generelle Ausnahme 
hiervon sollte nicht erfolgen. Politisch ist es vorstellbar, in der Größenordnung bestimmter 
Plan- oder Ist-Beträge eine Verbindung zu vorgesehenem Ausgabevolumen herzustellen. 
Soweit hier additiv Mittel bereitgestellt werden sollen, fehlen ggf. die Erträge zur Deckung des 
Gesamthaushalts. Dies gilt umso mehr, als die endgültigen Zahlungen für ein Jahr erst im 
ersten Quartal des Folgejahres endgültig abgerechnet werden. Allerdings ist auch zu 
beachten, dass die genannten Ertragspositionen im Ergebnisplan veranschlagt sind, der 
Innovationsfonds voraussichtlich aber (überwiegend) dem Finanzplan zuzuordnen ist. 
44 Corporate Green PPAs als 
Angebot der Stadtwerke Münster
Bereits heute versuchen sich Unternehmen durch langfristige 
Lieferverträge erneuerbaren Stroms gegen steigende 
Strompreise abzusichern. Power Purchase Agreements 
(PPAs) regeln die direkte Lieferung von Strom aus 
Erneuerbaren Energien zwischen Erzeuger und Abnehmer. 
Unternehmen als Stromverbraucher sowie Produzenten von 
grünem Strom profitieren beiderseits von den langfristigen 
Liefervereinbarungen. PPAs können den Weiterbetrieb von 
Anlagen sichern, die aus der EE-Förderung fallen. PPAs sind 
für Betriebe mit mittleren Stromverbräuchen bereits heute 
wirtschaftlich (vergl. dena Marktmonitor, Deutsche Energie-
Agentur (dena, 2020), „Corporate Green PPAs: Ökonomische 
Analyse). Problematisch ist der relativ hohe Aufwand in der 
energierechtlichen Bewertung und Erarbeitung der 
vertraglichen Regelungen. Hier könnten die Stadtwerke 
Münster ein Geschäftsmodell als „Plattformanbieter“ aufbauen.
Sie bündeln EE-Anlagen in Münster und der Region, die aus 
der Vergütung fallen und vermitteln beratend PPAs an 
Unternehmen in Münster. Hierzu bieten sie die Beratung bei 
der Ausarbeitung der PPAs an. Dieses Modell könnte ein 
hohes Marktpotenzial entfalten und dabei konkrete Probleme 
auf der Abnehmer- und Erzeugerseite lösen. Das 
Reduktionspotenzial hängt vom Volumen der PPAs ab.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
SWM
(20.4)
Ein erstes Pilot-PPA wurde mit der LVM abgeschlossen. Ein weiteres ist in Planung. Die so 
gewonnenen Daten sollen eine standardmäßige Umsetzung vorbereiten. Durch die aktuelle 
Energiepreiskrise und die regulatorischen Eingriffe ist die IT übermäßig ausgelastet. Ein 
standardmäßiger Start solcher "Projektprodukte" ist nicht vor 2024 zu erwarten. Auch das 
Projekt "regionaler Ökostrom" ist vor diesem Hintergrund "on hold".
Seite 11 von 13

V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
45
Flexible Tarife mit 
Energiesparanreiz für 
Unternehmen mit niedrigem und 
mittlerem Stromverbrauch
Die Stadtwerke Münster entwickeln einen günstigen Tarif für 
Strom aus Erneuerbaren Energien für kleine und mittlere 
Unternehmen, der an einen Effizienzfaktor geknüpft ist. Hierfür 
wird für das Unternehmen ein spezifischer Stromverbrauch als 
Grenzwert beschrieben (Ziellastkurve). Solange das 
Unternehmen diesen Zielwert unterschreitet und damit 
Effizienzgewinne macht, gilt der günstige Tarif. Sobald das 
Unternehmen den Zielwert überschreitet, gilt ein höherer 
Stromtarif. Die Ziellastkurve wird alle zwei Jahre verschärft, so 
dass damit ein Druck ausgeübt wird, mit den 
Effizienzanstrengungen nicht nachzulassen.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
SWM
(20.4)
Die grünen Tarife der SWMS sind heute schon sehr wettbewerbsfähig, so dass eine weitere 
„Vergünstigung“ ggü. energieeffizienten Kunden nur möglich ist, wenn  im Umkehrschluss 
„andere“ Kunden diesen Rabatt gegenfinanzieren. Bei der aktuellen Marktlage 
(Energiepreiskrise), die nach unserer Einschätzung noch eine Weile so anhalten wird, bieten 
die Marktpreise wenig bis keinen Spielraum für anreizorientierte Modelle, zumal durch die 
CO2 Steuer solch ein Anreiz durch den Gesetzgeber bereits angelegt ist. Darüber werden 
Kunden im Rahmen der Energiedienst-leistungen beim Energiesparen unterstützt.
46 PV-Optimierte Förderung
Bei der PV-Anlagendimensionierung sollte der Klimaschutz 
berücksichtigt werden. Hierfür braucht es zum einen geeignete 
Optimierungsgrößen und zum anderen eine geeignete 
Förderung. Folgendes könnte einen Anreiz schaffen, die 
Dächer vollständig zu nutzen: a) Eine Kombination aus 
Initialförderung (Leistung) und Einspeisevergütung (Energie). 
b) Zusätzlicher Volleinspeise-Tarif bzw. die Erhöhung der 
Einspeisetarife unter Berücksichtigung des Wertes für das 
Netz, die Gesellschaft und die Umwelt.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
SWM
Das Interesse am Privatkundenpachtmodell ist sehr groß, erste Projekte wurden bereits 
erfolgreich umgesetzt. Daher haben wir es in 2022 auch für Gewerbekunden bis 30 kWp 
erweitert. 
Sowohl das Privat- als auch das Geschäftskundenpachtmodell werden vom 
GrünenStromLabel gefördert, sofern der Kunde bereit ist, sich "komplett grün zu stellen" und 
seinen Reststrombedarf mit "Ökostrom pro Klima" deckt.
47
„CO2-Wechselprämie Heizung“ 
als Anreiz zum Umstieg vor 
Ablauf der wirtschaftlichen 
Lebensdauer
Vor dem Hintergrund des unklaren zeitlichen Horizonts zur 
Objektversorgung mit Erneuerbaren Energien benötigt der 
Konzern Stadt Münster ein Instrument, um den Umstieg 
flexibel und kurzfristig zu fördern. Eine Möglichkeit besteht in 
einer „CO2-Wechselprämie“. Der Konzern Stadt Münster hat 
die Möglichkeit, Anreize für den Umstieg auf Objektversor-
gungen mit Erneuerbaren Energien zu geben sobald diese 
konkret verfügbar sind. Für den Umstieg auf die 
Wärmeversorgung bieten die Stadtwerke Münster eine „CO2-
Wechselprämie“ an. Die Höhe der Wechselprämie richtet sich 
nach Alter und Art der alten Heizung sowie dem CO2- und 
Effizienzstandard. Die Wechselprämie fällt umso höher aus, je 
jünger und hochwertiger die Heizung ist. Beim Austausch der 
Heizung und die Umstellung auf Erneuerbare Energien wird 
die „alte Heizung“ einem hochwertigen Recycling zugeführt.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
OB/Klima
Neben der Bundesförderung, die im Bereich Heizungstausch bereits sehr attraktiv ist, wird der 
Umstieg auf CO2-arme Wärmeversorgung im Rahmen des Förderprogramms 
"klimafreundliche Wohngebäude" angereizt.
48 Kommunikation mit der 
Bundesebene
Die Stadt Münster wird als Fahrradstadt und als eine der 
Kommunen des Bundesprogramms „Masterplan 100% 
Klimaschutz“ überregional wahrgenommen und hat über ihre 
Teilnahme der entsprechenden Fachnetzwerke 
Handlungsmöglichkeiten, mit ihren umfangreichen 
Erfahrungen, das politisches Handeln der Landes- und 
Bundesebene zu prägen, beispielsweise in Bezug auf 
zukünftige Förderstrategien.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
OB/Klima
Es laufen kontinuierliche Gespräche und Abstimmungen über die entsprechenden Gremien 
und Kommunikationswege insbesondere über den dt. Städtetag durch den 
Oberbürgermeister. Auch auf der Arbeitsebene wirkt die Stadt Münster über das 
Städtenetzwerk der Masterplankommunen 100% Klimaschutz seit 2016 in Richtung der 
Bundesebene, um kommunale Anforderungen für den Klimaschutz zu platzieren.
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V/0322/2023 - Anlage Maßnahmenkatalog
lfd.
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Herkunft
Zuständigkeit 
/ 
Federführung
Umsetzungsstand & Status-Ampel  (Stand: Mai 2023)
grün = umgesetzt / in Umsetzung
gelb = bereits in Erarbeitung / konkreter Vorbereitung
orange = weitere Beschlüsse ggf. ausstehend/notwendig; Prüfung 
notwendig/erfolgt
49 Treibhausgase dynamisch 
kompensieren
Bei allen Anstrengungen, die bereits jetzt und auch in den 
kommenden Jahren in der Stadt Münster unternommen 
werden, um die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null zu 
senken wird es nötig werden, einen Restbetrag nicht 
vermeidbarer Emissionen zu kompensieren. Dieser Restbetrag 
setzt sich zusammen aus nicht vermeidbaren Emissionen 
sowie Vorketten, auf deren Reduzierung die Stadt Münster 
keinen direkten Einfluss hat. Im besten Fall wird dieser 
verbleibende Sockel im Jahr 2030 noch rund 90.000 Tonnen 
CO2eq/Jahr betragen.
Es gilt Strategien zu entwickeln, welche sicherstellen, dass 
diese Menge an Treibhausgasen kompensiert wird ohne dabei 
die Erfolge der Emissionsminderung zu untergraben. Ein 
entsprechender Ausgleich ist einerseits durch die 
Verminderung von Treibhausgas-Emissionen an anderer 
Stelle möglich, alternativ könnte perspektivisch die dauerhafte 
Speicherung von Kohlenstoffdioxid erfolgen.
Ergänzungs-
vorschlag - 
Gutachter
Dez II
(20.1)
Die Frage einer Kompensation kann in 2023 nicht beantwortet werden, sondern frühestens 
erst nach Festlegung der Klimastrategie und ersten Einblicken darüber, ob eine Kompensation 
notwendig sowie in welcher Höhe eine Kompensation geleistet werden soll. Vorstellbar ist, 
diese Thematik im Zusammenhang mit "Haushaltszielen" (Klimahaushalt), den Vorgaben für 
Vorlagen und ggf. im Zusammenhang mit der Überarbeitung der GA Folgelasten 
einzubeziehen. 
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V_0322_2023_Bericht_Maßnahmenkatalog

3410 Zeichen

V/0322/2023 
V/0322/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zum Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs aus der Konzeptstudie „Münster 
Klimaneutralität 2030“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In der Ratssitzung vom 29.09.2021 wurde die Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ zusam-
men mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog verabschiedet (V/0628/2021). Mit dieser Vorlage 
wird zum Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs berichtet. 
 
Wie in der damaligen Vorlage bereits geschildert, wurden die Maßnahmen abgeleitet aus den gut-
achterlichen Empfehlungen und um weitere ausgewählte Maßnahmen aus dem laufenden konzernin-
ternen Klimaschutzprozess ergänzt. 
Die Maßnahmen erstrecken sich über alle Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes und set-
zen thematisch und inhaltlich auf dem bisherigen Klimaschutzprozess auf - dabei wurden sie teilweise 
verschärft und erweitert. Sie bedienen in unterschiedlicher Ausprägung die folgenden Anforderungen 
und Kriterien: 
 
 Im direkten Handlungsspielraum der Stadt, d.h. dort wo die Stadt den Hebel zur Wirkungser-
zielung in eigener Hand hat 
 Hohe und messbare Wirksamkeit in der CO2-Einsparung 
 Schaffung von Grundvoraussetzungen, um Klimaschutzpotenziale zu erschließen 
 Effizient im Verhältnis von Kosten und Wirkung 
 Die Stadt geht als Vorbild vorweg 
 Die zusätzlichen Emissionen einer wachsenden Stadt auf ein Minimum zu reduzieren 
 
Der Maßnahmenkatalog ist in zwei Bereiche unterteilt: Zum einen die sogenannten Adhoc -
Maßnahmen, deren Umsetzung möglichst kurzfristig in die Wege geleitet werden sollte – zum ande-
ren die „Erweiterungsmaßnahmen“, deren Umsetzung in der Folge der Adhoc -Maßnahmen in die 
Wege geleitet bzw. geprüft werden sollte. 
 
Im Rahmen der politischen Beratungen zur Vorlage wurde der Katalog mit zusätzlichen Maßnahmen 
aus Ergänzungsanträgen des Rates erweitert. 
 
Dezernat OB/Stabsstelle 
Klima 
 
01.06.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schütte 
Telefon: 492-7155 
SchuetteJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0322/2023 
Alle Adhoc-Maßnahmen sind seit dem Beschluss von Ende 2021 bereits umgesetzt, befinden sich in 
der Umsetzung oder sind in konkreter Vorbereitung (vgl. Anlage Maßnahmenkatalog; Status -Ampel 
auf grün oder gelb). Auch die Erweiterungsmaßnahmen sin d bereits weitgehend alle auf dem Weg. 
Der jeweilige Umsetzungsstand bzw. das Ergebnis der Prüfaufträge kann der Anlage entnommen 
werden. 
 
Dieser beigefügte Maßnahmenkatalog beschreibt nicht abschließend die Klimaschutzaktivitäten des 
Stadtkonzerns. Insbesondere in den vergangenen zwei Jahren sind viele weitere Maßnahmen beim 
Klimaschutz angestoßen und in die Umsetzung gebracht worden. Der Stadtkonzern hat sich dabei im 
vergangenen Jahr neu aufgestellt. Klimaschutz ist kein singuläres Thema, sondern alle De zernate, 
Ämter und städtischen Gesellschaften übernehmen im Rahmen des eigenen Handlungsspielraums 
und im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten Verantwortung für die Erreichung der Ziele 
der Klimaneutralität. 
 
Die kontinuierliche Zusammenführung u nd Strukturierung der unterschiedlichen Maßnahmen und 
Entwicklungen sowie die entsprechende Kommunikation wird durch die Stadtverwaltung kontinuierlich 
bearbeitet. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A 
Anlage: Maßnahmenkatalog

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0322/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2023
Erstellt
16.05.2023 16:27