3443/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: „Autofreie Hämergasse (Az.: 02-1600-169-20)
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Anlage 1 Bürgereingabe Hämergasse
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Köln, 18.09.2020 Anregung nach §24 GO NRW an die BV Innenstadt – Autofreie Hämergasse / Teil Glockengasse Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Innenstadt, im Rahmen der Verkehrswende rege ich eine Autofreie Hämergasse / Teil Glockengasse an (siehe grafischer Anhang). Verkehrlich wird dieser Abschnitt für den Autoverkehr nicht zwingend benötigt, da es via „Am Alten Posthof“ und „Krebsgasse“ alternative Fahrwege gibt, so dass eine autofreie Gestaltung im angeregten Bereich Sinn macht. Ferner gibt es in diesem Bereich lediglich eine Garagenzufahrt sowie sehr wenige Bedürfnisse an Anlieferverkehr. Im Rahmen eines Pilotprojekts kann in diesem Bereich eine prototypische Lösung für ähnliche Bereiche in Köln erprobt werden, welche den „normalen“ Autoverkehr ausschließt, aber eine punktuelle Befahrung durch Anlieferung, Müllentsorgung und Garagenbenutzer weiterhin ermöglicht. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3443/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: „Autofreie Hämergasse (Az.: 02-1600-169-20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für den Vorschlag einer autofreien Hämergasse und Glockengasse und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung durch- zuführen. Alternative: Die derzeitige Verkehrsführung bleibt unverändert. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt, die Hämergasse sowie das Teilstück der Glockengasse zwischen Hämergasse und Krebsgasse vom Autoverkehr zu befreien (siehe Anlage). Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung hat eine erste Prüfung des Vorschlags vorgenommen. Demnach ist der genannte Streckenzug für das Erschließungssystem des Quartiers entbehrlich, da eine alternative Wegefüh- rung über die Straße Am Alten Posthof und die Krebsgasse vorhanden ist. In dem Streckenzug selbst befinden sich drei Einfahrten zu Garagen, deren Erschließung auch durch Zusatzzeichen „Zufahrt Glockengasse Nr. XX frei“ oder Sondergenehmigung gewährleistet werden kann. Es gibt auch keine öffentlichen Parkstände oder Ladezonen. Der Straßenzug ist nicht Teil des Rad-Vorrang-Straßen- Netzes des Radverkehrskonzepts Innenstadt. In einem Ortstermin zeigte sich, dass zahlreiche PKW die Straße zur Ausfahrt aus dem „Theater- Parkhaus“ nutzen. Dieses hat drei direkt nebeneinanderliegende Ausfahrten, von denen eine aus- schließlich für die Ausfahrt geradeaus in die Hämergasse ausgerichtet ist. Eine weitere erlaubt die Ausfahrt geradeaus und rechts. Es wäre gemeinsam mit dem Parkhausbetreiber zu klären, ob die Umwandlung dieser Ausfahrt zu einem reinen Rechtsabbieger möglich ist. Darüber hinaus muss un- tersucht werden, ob die Straße für die Ausfahrt aus dem Quartier durch Lieferverkehre, insbesondere LKW, benötigt wird. Zudem wird in Kürze die erste Stufe des Verkehrsführungskonzepts Apostelnviertel (s. Vorlagen-Nr. 1826/2021) umgesetzt, aus dem verkehrliche Veränderungen im Quartier mit Auswirkung auch auf den Bereich Am Alten Posthof/Hämergasse/Glockengasse/Krebsgasse resultieren können. Die Verwaltung schlägt vor, nach Umsetzung und Beobachtung des Verkehrsführungskonzepts Apos- telnviertel eine Verkehrsuntersuchung mit Prüfung der oben genannten Aspekte sowie Verkehrszäh- lungen durchzuführen. Anlage Eingabe des Petenten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3443/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.10.2021
- Erstellt
- 28.09.2021 17:53