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3096/2018

Vergabe der bezirklichen Finanzmittel - Antrag Neola Art Projects e.V.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 05.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.11.2018, TOP 9.3

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2252 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3096/2018 
Freigabedatum 
05.10.2018 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Vergabe der bezirklichen Finanzmittel - Antrag Neola Art Projects e.V. 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da die Maßnahme am 01.10.2018 beginnen soll, kann die nächste reguläre Sitzung der Bezirksver-
tretung am 05.11.2018 nicht abgewartet werden. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, folgenden Antrag auf bezirkliche Finanzmittel zu bezu-
schussen: 
Antrag Nr. Antragsteller   Projekt 
75/2018 Neola Art Projects e.V. Bizim veedel – Ehrenfeld neue und alte Heimat  
        im Film 
      Zuschusssumme: 1.750,00 € 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
28.09.2018  zugestimmt  gez. Wirges  gez. Klemm

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.750,00  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiese-
nen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den 
Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ Mit Ratsbeschluss 
vom 11.07.2017 wurden für das Jahr 2018 insgesamt 99.800,00 Euro bezirksbezogene Haushaltsmit-
tel für den Stadtbezirk Ehrenfeld festgesetzt.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3096/2018
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.10.2018
Erstellt
18.09.2018 12:02