AN/1492/2020
Änderungsantrag zu TOP 5.2 "Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse und Knallkörper"
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.12.2020 AN/1492/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.12.2020 Änderungsantrag zu TOP 5.2 "Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse und Knallkörper" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10.12.2020 zu set zen. Verbote gab es 2020 schon genug und nicht alle davon waren oder sind notwendig und/oder sinnvoll. Es ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass durch Böller und Raketen Viren im Allgemeinen und das derzeit grassierende Coronavirus SARS -CoV-2 im Besonderen stärker verteilt werden. Daher kann und darf dieses nicht zur Begründung für ein Verbot des Silvesterfeuerwerks herangezogen werden. Es sind daher eher die Umstände unter welchen dieses abgefeuert wird. Dabei werden die allgemeinen Regeln, wie Abstand halten und Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und auch das Händewaschen wahrscheinlich nicht eingehalten werden. Auch die Auslastung der Krankenhäuser ist durch das Abbrennen von Pyrotechnik zumeist nur für einige Stunden erhöht und selten müssen hierdurch v erletzte Personen auf die Intensivstation oder gar beatmet werden. Außerdem ist das Abbrennen von Pyrotechnik durch ein Bundesgesetz so geregelt, dass es sowieso nur am 31. Dezember und am 01. Januar erlaubt ist. Damit ist der im Antrag geforderte Verbots zeitraum bereits zu 50 Prozent abgedeckt. Nicht haltbar wird ein solches Verbot sein, so lange es kein Verkaufsverbot gibt. Hier sind Parallelen zum Streusalz zu sehen. Ein solches Verkaufsverbot soll allerdings laut Antrag lediglich geprüft werden. Bis z um Abschluss einer solchen Prüfung werden die Einzelhändler bereits geordert haben. Selbst wenn Köln ein solches beschlösse, käme es zur Beschaffung in den umliegenden Gemeinden, die kein Verkaufsverbot haben. So begrüßenswert, eine Einschränkung des Abbr ennens von Pyrotechnik und Knallkörpern auf dem gesamten Gebiet der Stadt Köln vor allem aus Gründen der Luftreinhaltung, des Tierschutzes, der Müllvermeidung und der Gesundheit ist, so wenig wird diese für 2020 umsetzbar sein. Ob aus diesen Gründen eine z ukünftige und dauerhafte Einschränkung eingeführt werden sollte, setzt aber einen längeren Diskussionsprozess mit Einwohnerbeteiligung voraus. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Ausarbeitung und Umsetzung einer Kampagne, u m im Hinblick auf den Verzicht zu sensibilisieren, ähnlich wie die Plakatkampagne zum 11.11. Es gilt, die Einwohner*innen umfassend über den privaten Gebrauch von Feuerwerkskörpern und dessen gesundheitlichen und umweltschädlichen Folgen aufzuklären und b ei dessen sachgemäßem Gebrauch, die allgemeinen Coronaregeln einzuhalten. Begründung: Erfolgt mündlich gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1492/2020
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 10.12.2020
- Erstellt
- 10.12.2020 10:09