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AN/1492/2020

Änderungsantrag zu TOP 5.2 "Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse und Knallkörper"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 10.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3274 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.12.2020 
AN/1492/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.12.2020 
 
Änderungsantrag zu TOP 5.2 "Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse und 
Knallkörper" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf 
die Tagesordnung der Ratssitzung am 10.12.2020 zu set zen. 
 
Verbote gab es 2020 schon genug und nicht alle davon waren oder sind notwendig 
und/oder sinnvoll. Es ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass durch Böller und 
Raketen Viren im Allgemeinen und das derzeit grassierende Coronavirus SARS -CoV-2 
im Besonderen stärker verteilt werden. Daher kann und darf dieses nicht zur 
Begründung für ein Verbot des Silvesterfeuerwerks herangezogen werden. Es sind 
daher eher die Umstände unter welchen dieses abgefeuert wird. Dabei werden die 
allgemeinen Regeln, wie Abstand  halten und Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und 
auch das Händewaschen wahrscheinlich nicht eingehalten werden.  
Auch die Auslastung der Krankenhäuser ist durch das Abbrennen von Pyrotechnik 
zumeist nur für einige Stunden erhöht und selten müssen hierdurch v erletzte Personen 
auf die Intensivstation oder gar beatmet werden.  
 
Außerdem ist das Abbrennen von Pyrotechnik durch ein Bundesgesetz so geregelt, 
dass es sowieso nur am 31. Dezember und am 01. Januar erlaubt ist. Damit ist der im 
Antrag geforderte Verbots zeitraum bereits zu 50 Prozent abgedeckt.  
 
Nicht haltbar wird ein solches Verbot sein, so lange es kein Verkaufsverbot gibt. Hier 
sind Parallelen zum Streusalz zu sehen. Ein solches Verkaufsverbot soll allerdings laut

Antrag lediglich geprüft werden. Bis z um Abschluss einer solchen Prüfung werden die 
Einzelhändler bereits geordert haben. Selbst wenn Köln ein solches beschlösse, käme 
es zur Beschaffung in den umliegenden Gemeinden, die kein Verkaufsverbot haben.  
 
So begrüßenswert, eine Einschränkung des Abbr ennens von Pyrotechnik und 
Knallkörpern auf dem gesamten Gebiet der Stadt Köln vor allem aus Gründen der 
Luftreinhaltung, des Tierschutzes, der Müllvermeidung und der Gesundheit ist, so 
wenig wird diese für 2020 umsetzbar sein. Ob aus diesen Gründen eine z ukünftige 
und dauerhafte Einschränkung eingeführt werden sollte, setzt aber einen längeren 
Diskussionsprozess mit Einwohnerbeteiligung voraus.  
 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Ausarbeitung und Umsetzung 
einer Kampagne, u m im Hinblick auf den Verzicht zu sensibilisieren, ähnlich wie die 
Plakatkampagne zum 11.11.  
Es gilt, die Einwohner*innen umfassend über den privaten Gebrauch von 
Feuerwerkskörpern und dessen gesundheitlichen und umweltschädlichen Folgen 
aufzuklären und b ei dessen sachgemäßem Gebrauch, die allgemeinen Coronaregeln 
einzuhalten. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
 
 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1492/2020
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
10.12.2020
Erstellt
10.12.2020 10:09