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2346/2022

Stellenplan für die Jahre 2023/2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 9.1

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2023_2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Stellungnahme Gleichstellungsbeauftragte

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Beschlussvorlage Rat

5245 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/112/1/14 
 
Vorlagen-Nummer 
 2346/2022 
Freigabedatum 
 02.09.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stellenplan für die Jahre 2023/2024 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2023/2024 in der zu diesem Beschluss paraphier-
ten Fassung zu. 
 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.09.2022 
Unterausschuss Stellenplan 19.09.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 19.09.2022 
Finanzausschuss 30.09.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. S. 6 d. Anlage 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. S. 6 d. Anlage 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Rechtliche Rahmenbedingungen und Aufbau des Stellenplans  
Der Stellenplan ist gemäß § 1, Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nord-
rhein- Westfalen als Anlage zum Haushaltsplan aufzustellen. Die Entscheidung hierüber obliegt 
nach § 41, Abs. 1, Buchstabe h) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dem 
Rat. 
Der zur Beschlussfassung vorgelegte Stellenplan 2023/2024 beinhaltet: 
a) die für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung unbedingt notwendigen Mehrstellen, 
b) Wenigerstellen, 
c) Neubewertungen von Beamten / Beamtinnenstellen (Höherbewertungen / Abwertun-
gen), 
d) sonstige formelle Änderungen (Neubewertungen von Beschäftigtenstellen, Umwandlun-
gen, Übertragungen, etc.), 
e) befristete Stellen und Personalkredite (Vermehrungen, Verminderungen, Neubewertun-
gen, formelle Änderungen).

3 
In dieser Vorlage sind auch die Veränderungen enthalten, die sich auf die Stellen für die zu den 
Ausgliederungen zugewiesenen Beamten/Beamtinnen beziehungsweise gestellten Beschäftig-
ten beziehen. Dies betrifft zum Stellenplan 2023/2024 die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH. 
 
Übersicht und Darstellung des geänderten Stellenplanverfahrens  
 
Für den Stellenplan 2023/2024 hat die Verwaltung das Verfahren zum letztjährigen Stellenplan 
weiterentwickelt. Die engere Verzahnung des Stellenplanverfahrens mit dem Haushaltsplanver-
fahren sowie die gesicherte Finanzierung der Personalaufwendungen stehen weiterhin im Mit-
telpunkt des Verfahrens. Die Verfahrensneuerung erfolgte mit dem Ziel, die Belastungen des 
städtischen Personaletats so gering wie möglich zu halten, und die Mehrbedarfe auf das abso-
lut notwendige Maß zu begrenzen. Das im letzten Verfahren entwickelte Mehrstellenkontingent 
wurde zu einem Mehrstellenbudget weiterentwickelt, um den Dezernaten und Dienststellen 
noch mehr  Flexibilität bei der Deckung ihrer Mehrbedarfe zu bieten. Das Mehrstellenbudget 
entspricht einer Steigerung der Personalaufwendungen um 1 % (rund 12,68 Mio. Eur o pro 
Haushaltsjahr) und stellt einen moderaten Mittelweg zwischen den weiterhin steigenden Anfor-
derungen und Aufgabenzuwächsen der Verwaltung und der angespannten Haushaltslage dar. 
Um das Mehrstellenbudget im Doppelhaushalt stellenplanmäßig abbilden zu k önnen, wird ein 
Kontingent von insgesamt 327 Mehrstellen im zentralen Personalreserveplan (I/7) eingerichtet. 
Aus dem Personalreserveplan erfolgt die konkrete Zuteilung der Stellen fortlaufend in den 
Haushaltsjahren 2023 und 2024. 
 
348,48 Mehrstellen sind mit der Fortschreibung des Personalaufwandsbudgets finanziert sowie 
weitere 327,00 Mehrstellen entfallen auf das Mehrstellenbudget. Weitere 531,72 Stellen werden 
zu Verrechnungszwecken sowie zur Ablöse von Stellen aus dem Personalreserveplan benötig-
ter Großteil dieser Stellen wird nur vorübergehend eingerichtet und kann zum Stellenplan 2025 
wieder abgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf Seite 7 der beigefügten Anlage 
zur Beschlussvorlage (Erläuterungen zum Stellenplan 2023/2024) verwiesen. 
 
Die Verwaltung legt dem Rat daher die Einrichtung von 1207,20 Mehrstellen zur Entscheidung 
vor. 
 
Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen werden für die ordnungsgemäße Aufgabenerledi-
gung benötigt. Sie sind daher für die Jahre 2023/2024 zu beschließen. 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung des Stellenplans 2023/2024 ist gesichert. 
 
Der Stellenplan unterliegt den vom Rat zur Haushaltsumsetzung beschlossenen Restriktionen 
einschließlich einer stringenten aufgabenbezogenen Bewirtschaftung. Die Einhaltung dieser 
Vorgaben aus dem Haushaltsplan wird durch die neue Verfahrensweise, die zuvor erläutert 
wurde, unterstützt. 
 
Anlagen 
Anlage zur Beschlussvorlage Stellenplan 2023/2024

Beratungsverlauf (5)

15.09.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.09.2022 Unterausschuss Stellenplan
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.09.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.09.2022 Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2346/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.09.2022
Erstellt
25.07.2022 17:45