2346/2022
Stellenplan für die Jahre 2023/2024
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Beschlussvorlage Rat
5245 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/112/1/14 Vorlagen-Nummer 2346/2022 Freigabedatum 02.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stellenplan für die Jahre 2023/2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2023/2024 in der zu diesem Beschluss paraphier- ten Fassung zu. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.09.2022 Unterausschuss Stellenplan 19.09.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 19.09.2022 Finanzausschuss 30.09.2022 Rat 10.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. S. 6 d. Anlage a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. S. 6 d. Anlage a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Rechtliche Rahmenbedingungen und Aufbau des Stellenplans Der Stellenplan ist gemäß § 1, Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nord- rhein- Westfalen als Anlage zum Haushaltsplan aufzustellen. Die Entscheidung hierüber obliegt nach § 41, Abs. 1, Buchstabe h) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dem Rat. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Stellenplan 2023/2024 beinhaltet: a) die für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung unbedingt notwendigen Mehrstellen, b) Wenigerstellen, c) Neubewertungen von Beamten / Beamtinnenstellen (Höherbewertungen / Abwertun- gen), d) sonstige formelle Änderungen (Neubewertungen von Beschäftigtenstellen, Umwandlun- gen, Übertragungen, etc.), e) befristete Stellen und Personalkredite (Vermehrungen, Verminderungen, Neubewertun- gen, formelle Änderungen). 3 In dieser Vorlage sind auch die Veränderungen enthalten, die sich auf die Stellen für die zu den Ausgliederungen zugewiesenen Beamten/Beamtinnen beziehungsweise gestellten Beschäftig- ten beziehen. Dies betrifft zum Stellenplan 2023/2024 die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs- GmbH. Übersicht und Darstellung des geänderten Stellenplanverfahrens Für den Stellenplan 2023/2024 hat die Verwaltung das Verfahren zum letztjährigen Stellenplan weiterentwickelt. Die engere Verzahnung des Stellenplanverfahrens mit dem Haushaltsplanver- fahren sowie die gesicherte Finanzierung der Personalaufwendungen stehen weiterhin im Mit- telpunkt des Verfahrens. Die Verfahrensneuerung erfolgte mit dem Ziel, die Belastungen des städtischen Personaletats so gering wie möglich zu halten, und die Mehrbedarfe auf das abso- lut notwendige Maß zu begrenzen. Das im letzten Verfahren entwickelte Mehrstellenkontingent wurde zu einem Mehrstellenbudget weiterentwickelt, um den Dezernaten und Dienststellen noch mehr Flexibilität bei der Deckung ihrer Mehrbedarfe zu bieten. Das Mehrstellenbudget entspricht einer Steigerung der Personalaufwendungen um 1 % (rund 12,68 Mio. Eur o pro Haushaltsjahr) und stellt einen moderaten Mittelweg zwischen den weiterhin steigenden Anfor- derungen und Aufgabenzuwächsen der Verwaltung und der angespannten Haushaltslage dar. Um das Mehrstellenbudget im Doppelhaushalt stellenplanmäßig abbilden zu k önnen, wird ein Kontingent von insgesamt 327 Mehrstellen im zentralen Personalreserveplan (I/7) eingerichtet. Aus dem Personalreserveplan erfolgt die konkrete Zuteilung der Stellen fortlaufend in den Haushaltsjahren 2023 und 2024. 348,48 Mehrstellen sind mit der Fortschreibung des Personalaufwandsbudgets finanziert sowie weitere 327,00 Mehrstellen entfallen auf das Mehrstellenbudget. Weitere 531,72 Stellen werden zu Verrechnungszwecken sowie zur Ablöse von Stellen aus dem Personalreserveplan benötig- ter Großteil dieser Stellen wird nur vorübergehend eingerichtet und kann zum Stellenplan 2025 wieder abgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf Seite 7 der beigefügten Anlage zur Beschlussvorlage (Erläuterungen zum Stellenplan 2023/2024) verwiesen. Die Verwaltung legt dem Rat daher die Einrichtung von 1207,20 Mehrstellen zur Entscheidung vor. Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen werden für die ordnungsgemäße Aufgabenerledi- gung benötigt. Sie sind daher für die Jahre 2023/2024 zu beschließen. Finanzierung Die Finanzierung des Stellenplans 2023/2024 ist gesichert. Der Stellenplan unterliegt den vom Rat zur Haushaltsumsetzung beschlossenen Restriktionen einschließlich einer stringenten aufgabenbezogenen Bewirtschaftung. Die Einhaltung dieser Vorgaben aus dem Haushaltsplan wird durch die neue Verfahrensweise, die zuvor erläutert wurde, unterstützt. Anlagen Anlage zur Beschlussvorlage Stellenplan 2023/2024
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2346/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.09.2022
- Erstellt
- 25.07.2022 17:45