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Umverteilung der bisherigen Fördermittel des Jugendkunstschule Köln e.V.
Beschlussvorlage Ausschuss 0077/2019 vom 07.03.2019
Stand: Am 19.03.2019 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 0077/2019 Freigabedatum 07.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umverteilung der bisherigen Fördermittel des Jugendkunstschule Köln e.V. Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeauschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die bisher zur Förderung von 1,5 Personalstellen des Jugendkunstschule Köln e.V. zur Verfügung stehenden Mittel zukünftig für die Finanzierung von jeweils 0,5 Personalstellen für pädagogische Fachkräfte bei folgenden Trägern zur Verfügung zu stellen: Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V. Kölner Spielecircus e.V. Roots & routes e.V. Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 105.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 105.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung der Dringlichkeit Die betroffenen Träger der kulturpädagogischen Facheinrichtungen gehen davon aus, dass die Stel- len zeitnah besetzt werden können. Aufgrund vorheriger Absprachen haben bereits Auswahlverfahren stattgefunden. Die Besetzung der Stellen erfordert gut ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal, das auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht zu finden ist. Sollte die Beschlussfassung erst verspätet stattfinden, kann die Stellenbesetzung nicht umgesetzt werden, da die Träger den entsprechenden Bewerbern keine kurz- fristigen Zusagen erteilen und die Stellen nicht finanzieren können. Begründung: Der Jugendkunstschule Köln e.V. wurde als kulturpädagogische Facheinrichtung gemäß der „Richtli- nien zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln“ mit insgesamt 105.000.- € jährlich gefördert. Der Träger ist insolvent, das Insolvenzverfahren wurde 2018 abgeschlossen. Die Mittel, mit denen die Jugendkunstschule Köln e.V. in der Vergangenheit für 1,5 Personalstellen sowie für Honorar-, Material- und Overheadkosten gefördert wurde, sollen zukünftig anderen Trägern zur Sicherstellung des Angebotes zur Verfügung stehen. In Abstimmung mit dem Arbeitskreis nach §80 SGB VIII sollen die zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der gültigen Richtlinie aufgeteilt werden. Gemäß der Richtlinie erhalten die Träger jährlich folgende Zuschüsse: Personalstelle pädagogische Fachkraft: 55.000.-€ 3 Overheadkosten: 5.500.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 5.000.-€ pro Personalstelle, gegebenenfalls anteilig. Träger, die nur eine Einrichtung haben, erhalten Personalstelle pädagogische Fachkraft: 55.000.-€ Overheadkosten: 7.500.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 7.500.-€ pro Personalstelle, gegebenenfalls anteilig. Träger, die für eine 0,5 Personalstelle gefördert werden, erhalten Personalstelle pädagogische Fachkraft: 27.500.-€ Overheadkosten: 7.500.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 7.500.-€ Dem entsprechend ergibt sich folgende Berechnung: Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V.: Durch die Erhöhung des Zuschusses soll erreicht werden, dass im südlichen Teil Kölns ein Grundan- gebot der bildenden Kunst sichergestellt wird. Für eine 0,5 Personalstelle wird der Zuschuss um 27.500.-€ pro Jahr erhöht. Berechnung: Bisherige Förderung: 0,5 Personalstelle pädagogische Fachkraft: 27.500.-€ Overheadkosten: 7.500.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 7.500.-€ insgesamt: 42.500.-€ Zukünftige Förderung: 1 Personalstelle pädagogische Fachkraft: 55.000.-€ Overheadkosten: 7.500.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 7.500.-€ Insgesamt 70.000.-€ Die entsprechenden Angebote für den nördlichen Teil der Stadt werden durch den Kölner Spiele- werkstatt e.V. gewährleistet. Hier hat eine Stellenzusetzung bereits im Rahmen des Neubaus auf dem ehemaligen Clouth- Gelände stattgefunden. Kölner Spielecircus e.V.: Der Träger erhält bis jetzt eine Förderung für eine pädagogische Fachkraft sowie die entsprechenden Mittel für Honorar-, Material- und Overheadkosten. Durch den Neubau seiner Einrichtung reicht die personelle Ausstattung für die gestiegenen Bedarfe nicht mehr aus, sodass die Förderung des Trä- gers auf das Niveau vergleichbarer Träger angehoben werden soll. Mit der Zusetzung einer halben Personalstelle sowie der oben benannten weiteren Mittel erhöht sich der Zuschuss um insgesamt 35.000.-€ pro Jahr. Berechnung: Bisherige Förderung: 1 Personalstelle pädagogische Fachkraft: 55.000.-€ Overheadkosten: 7.500.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 7.500.-€ Insgesamt 70.000.-€ Zukünftige Förderung: 1,5 Personalstelle pädagogische Fachkraft 82.500.-€ 4 Overheadkosten: 11.250.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 11.250.-€ Insgesamt 105.000.-€ Roots & Routes Cologne e.V.: Der Träger erhält bis jetzt keine Förderung im Rahmen der Richtlinie. Er ist in unterschiedlichen Spar- ten kultureller Bildung tätig und hat seinen Schwerpunkt in der internationalen Arbeit. Roots & Routes Cologne e.V. soll zukünftig eine Förderung für eine halbe pädagogische Personal- stelle sowie für Honorar-, Material- und Overheadkosten in Höhe von 42.500.-€ pro Jahr erhalten. Berechnung: Bisher erfolgte keine Förderung. Zukünftige Förderung: 0,5 Personalstelle pädagogische Fachkraft: 27.500.-€ Overheadkosten: 7.500.-€ Ergänzungskräfte und pädagogisches Material: 7.500.-€ insgesamt: 42.500.-€ Haushaltsmittel stehen im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in TPZ 15 (Transferaufwendun- gen)– zur Verfügung.
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