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0077/2019

Umverteilung der bisherigen Fördermittel des Jugendkunstschule Köln e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 07.03.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 19.03.2019, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6271 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0077/2019 
Freigabedatum  07.03.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umverteilung der bisherigen Fördermittel des Jugendkunstschule Köln e.V. 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeauschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt 
 
die bisher zur Förderung von 1,5 Personalstellen des Jugendkunstschule Köln e.V. zur Verfügung 
stehenden Mittel zukünftig für die Finanzierung von jeweils 0,5 Personalstellen für pädagogische 
Fachkräfte bei folgenden Trägern zur Verfügung zu stellen: 
 
 Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V. 
 Kölner Spielecircus e.V. 
 Roots & routes e.V. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 19.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  105.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    105.000  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die betroffenen Träger der kulturpädagogischen Facheinrichtungen gehen davon aus, dass die Stel-
len zeitnah besetzt werden können. Aufgrund vorheriger Absprachen haben bereits Auswahlverfahren 
stattgefunden.  
Die Besetzung der Stellen erfordert gut ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal, das auf dem 
Arbeitsmarkt nicht leicht zu finden ist. Sollte die Beschlussfassung erst verspätet stattfinden, kann die 
Stellenbesetzung nicht umgesetzt werden, da die Träger den entsprechenden Bewerbern keine kurz-
fristigen Zusagen erteilen und die Stellen nicht finanzieren können.  
 
Begründung: 
Der Jugendkunstschule Köln e.V. wurde als kulturpädagogische Facheinrichtung gemäß der „Richtli-
nien zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln“ mit insgesamt 
105.000.- € jährlich gefördert. 
 
Der Träger ist insolvent, das Insolvenzverfahren wurde 2018 abgeschlossen. 
 
Die Mittel, mit denen die Jugendkunstschule Köln e.V. in der Vergangenheit für 1,5 Personalstellen 
sowie für Honorar-, Material- und Overheadkosten gefördert wurde, sollen zukünftig anderen Trägern 
zur Sicherstellung des Angebotes zur Verfügung stehen. 
 
In Abstimmung mit dem Arbeitskreis nach §80 SGB VIII sollen die zur Verfügung stehenden Mittel 
entsprechend der gültigen Richtlinie aufgeteilt werden. 
 
Gemäß der Richtlinie erhalten die Träger jährlich folgende Zuschüsse: 
Personalstelle pädagogische Fachkraft:  55.000.-€

3 
Overheadkosten:       5.500.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:   5.000.-€ 
pro Personalstelle, gegebenenfalls anteilig. 
 
Träger, die nur eine Einrichtung haben, erhalten 
Personalstelle pädagogische Fachkraft:  55.000.-€ 
Overheadkosten:       7.500.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:   7.500.-€ 
pro Personalstelle, gegebenenfalls anteilig. 
 
Träger, die für eine 0,5 Personalstelle gefördert werden, erhalten 
Personalstelle pädagogische Fachkraft:  27.500.-€ 
Overheadkosten:       7.500.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:   7.500.-€ 
 
Dem entsprechend ergibt sich folgende Berechnung: 
 
Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V.: 
Durch die Erhöhung des Zuschusses soll erreicht werden, dass im südlichen Teil Kölns ein Grundan-
gebot der bildenden Kunst sichergestellt wird. Für eine 0,5 Personalstelle wird der Zuschuss um 
27.500.-€ pro Jahr erhöht. 
 
Berechnung: 
Bisherige Förderung: 
0,5 Personalstelle pädagogische Fachkraft:  27.500.-€ 
Overheadkosten:       7.500.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:   7.500.-€ 
     insgesamt: 42.500.-€ 
 
Zukünftige Förderung: 
1 Personalstelle pädagogische Fachkraft:  55.000.-€ 
Overheadkosten:       7.500.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:   7.500.-€ 
     Insgesamt 70.000.-€ 
 
 
Die entsprechenden Angebote für den nördlichen Teil der Stadt werden durch den Kölner Spiele-
werkstatt e.V. gewährleistet. Hier hat eine Stellenzusetzung bereits im Rahmen des Neubaus auf dem 
ehemaligen Clouth- Gelände stattgefunden. 
 
 
Kölner Spielecircus e.V.: 
Der Träger erhält bis jetzt eine Förderung für eine pädagogische Fachkraft sowie die entsprechenden 
Mittel für Honorar-, Material- und Overheadkosten. Durch den Neubau seiner Einrichtung reicht die 
personelle Ausstattung für die gestiegenen Bedarfe nicht mehr aus, sodass die Förderung des Trä-
gers auf das Niveau vergleichbarer Träger angehoben werden soll. 
Mit der Zusetzung einer halben Personalstelle sowie der oben benannten weiteren Mittel erhöht sich 
der Zuschuss um insgesamt 35.000.-€ pro Jahr. 
 
Berechnung: 
Bisherige Förderung: 
1 Personalstelle pädagogische Fachkraft:    55.000.-€ 
Overheadkosten:         7.500.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:     7.500.-€ 
     Insgesamt   70.000.-€ 
 
Zukünftige Förderung: 
1,5 Personalstelle pädagogische Fachkraft    82.500.-€

4 
Overheadkosten:       11.250.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:   11.250.-€ 
     Insgesamt 105.000.-€ 
 
 
Roots & Routes Cologne e.V.: 
Der Träger erhält bis jetzt keine Förderung im Rahmen der Richtlinie. Er ist in unterschiedlichen Spar-
ten kultureller Bildung tätig und hat seinen Schwerpunkt in der internationalen Arbeit. 
Roots & Routes Cologne e.V. soll zukünftig eine Förderung für eine halbe pädagogische Personal-
stelle sowie für Honorar-, Material- und Overheadkosten in Höhe von 42.500.-€ pro Jahr erhalten. 
 
Berechnung: 
Bisher erfolgte keine Förderung. 
 
Zukünftige Förderung: 
0,5 Personalstelle pädagogische Fachkraft:  27.500.-€ 
Overheadkosten:       7.500.-€ 
Ergänzungskräfte und pädagogisches Material:   7.500.-€ 
     insgesamt: 42.500.-€ 
 
 
 
Haushaltsmittel stehen im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in TPZ 15 (Transferaufwendun-
gen)– zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

19.03.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0077/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.03.2019
Erstellt
08.01.2019 11:25