1943/2018
Eifelwall: Einrichtung einer Fahrradstraße
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Anlage 1 - Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten
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Anlage 1 Anlass und Zielsetzung Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 das Radverkehrskonzept Innenstadt beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 1171/2016). Die Bezirksvertretung Innenstadt hat dieses Konzept in der Sitzung vom 02.06.2016 beschlossen und dabei die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes als Sofortmaßnahme hervorgehoben. Aus den Bezirksvertretungen Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal liegen unterschiedliche Beschlüsse bzgl. einer möglichen Sperrung des Eifelwalls im Bereich der DB-Brücke vor. Deshalb ist diese Sperrung des Eifelwalls für den allgemeinen Kfz-Verkehr in Höhe der DB- Brücken alternativ zu betrachten. Planungsvorgaben Als Fahrradstraße ist der Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung von der Südstadt zur Universität. Weiterhin müssen die Flächen an der Südseite des Eifelwalls städtebaulich neu geordnet werden, da hier der Neubau des historischen Archivs seinen Platz findet. Heutige Verkehrssituation Die Verkehrsbelastung auf dem Eifelwall liegt heute in einer Größenordnung von 2.900 Kfz/24 h (Bereich Stolzestraße) und 3.900 Kfz/24 h (DB-Brücke). In 2017 lag die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrern bei ca. 3.700 Kfz/24 h. Dies spricht für die hohe Bedeutung, die der Eifelwall als Teil einer überbezirklichen Radverkehrsverbindung hat, über die die Südstadt mit der Universität verbunden ist (vgl. Abbildung 1). Durch die direkte Verbindung zwischen Eifelstraße und Luxemburger Straße bietet der Eifelwall für den Kfz- Durchgangsverkehr eine attraktive Routenalternative, auch zur Umfahrung des Barbarossaplatzes, an. Im städtischen Netzmodell hat mehr als die Hälfte des Verkehrs am Eifelwall keine Quelle und Ziel in der Straße selbst. Die Einrichtung einer Fahrradstraße (mit oder ohne Sperrung für den Kfz-Verkehr in Höhe der DB-Brücke) folgt dem Ziel, den Durchgangsverkehr aus dem Eifelwall zu verlagern und die Situation für den Fahrradverkehr zu verbessern. Allgemeines zur Fahrradstraße Eifelwall Die Bedeutung des Eifelwalls für den Radverkehr wird durch die hohe Anzahl der Radfahrerinnen und Radfahrer verdeutlicht, die die Zahl der Kfz/24 h übertrifft. Somit wäre die Einrichtung einer Fahrradstraße allein durch die Dominanz des Fahrradverkehrs begründet. Fahrradstraßen können dort eingerichtet werden, wo der Fahrradverkehr vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Ihre Anwendung ist im Verlauf wichtiger Hauptverbindungen des Radverkehrs gerechtfertigt. Auf den Eifelwall treffen diese Kriterien zu. Weiterhin ist er Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung von der Südstadt zur Universität. Eine Fahrradstraße schließt den Kfz-Verkehr nicht zwingend aus. Wird er zugelassen, hat er im besonderen Maß Rücksicht auf die Belange des Fahrradverkehrs zu nehmen und darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße wird die Erschließung der angrenzenden Bereiche nicht aufgehoben. Die Einrichtung als Fahrradstraße hat auch eine verkehrsberuhigende Wirkung mit den positiven Auswirkungen wie Lärmminderung und Reduzierung der Emissionen zur Folge. Variante 1: Eifelwall als Fahrradstraße und Sperrung für den allgemeinen Kfz-Verkehr im Bereich der DB-Brücke Der Eifelwall soll in Höhe der DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt werden. Somit wäre eine Ausfahrt zur Eifelstraße bzw. eine Einfahrt von der Eifelstraße nicht mehr möglich, d. h. die Erschließung des Gebietes um den Eifelwall erfolgt überwiegend über die Anbindung Luxemburger Straße. Dies entspricht den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Lindenthal. Die Kfz-Verlagerungen sind in einer Verkehrssimulation untersucht worden. Durch die simulierte Sperrung im Bereich der Bahnunterführung wird für den heutigen Durchgangsverkehr des Eifelwalls die direkte Verbindung zwischen Luxemburger Straße und Eifelstraße/Höninger Weg unterbrochen. Der heutige Durchgangsverkehr des Eifelwalls wird zu einem Teil über den Barbarossaplatz abgewickelt. Zum anderen Teil erfolgt die Verlagerung über die Route Pohligstraße – Weyerstraßerweg – Höninger Weg. Auffallend ist, dass die Entlastung des Eifelwalls im Bereich der Stolzestraße bei einer Sperrung nur unwesentlich größer ausfällt, als dies in Variante 2 (ohne Sperrung) der Fall ist. Dies ist kein Widerspruch, sondern in dem Umstand begründet, dass die Erschließung des Gebietes über die Eifelstraße nun nicht mehr möglich ist und die gebietsbezogenen Ziel- und Quellverkehre ausschließlich über die Luxemburger Straße abgewickelt werden. Die Kfz- Belastung des Eifelwalls reduziert sich um 2.100 Kfz/24 h (Bereich Stolzestraße) bzw. 3.900 Kfz/24 h (DB-Brücke, vgl. Abbildung 2). Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind auch die Auswirkungen der Sperrung der Zülpicher Straße auf den Eifelwall untersucht worden. Im Ergebnis sind hier keine signifikanten Mehrbelastungen entstanden. Variante 2: Eifelwall als Fahrradstraße ohne Sperrung für den Kfz-Verkehr Alternativ soll auf eine Sperrung des Eifelwalls im Bereich der DB-Brücken verzichtet werden. Bereits durch die Einrichtung einer Fahrradstraße werden die Widerstände für den Kfz- Verkehr erhöht, d. h. es erfolgt ein Rückgang der Kfz-Verkehrsbelastung. Dies zeigt sich auch in der durchgeführten Verkehrssimulation. Durch den erhöhten Verkehrswiderstand wird der heutige Durchgangsverkehr nur zum Teil auf die Alternativrouten (Rudolf-Amelunxen-Straße - Rhöndorfer Straße bzw. Weißhausstraße – Pohligstraße – Weyerstraßerweg – Höninger Weg) verlagert. Für den gebietsbezogenen Ziel- und Quellverkehr des Eifelwalls ist die Erschließung weiterhin sowohl von der Luxemburger Straße als auch von der Eifelstraße möglich. Die Kfz-Belastung des Eifelwalls reduziert sich um 1.900 Kfz/24 h (Bereich Stolzestraße), bzw. 2.100 Kfz/24 h im Bereich der DB-Brücke (vgl. Abbildung 3). Fazit: Beide Varianten führen zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Da die Reduzierung in Variante 1 höher ausfällt und damit die Bedingungen für den Radverkehr auf dieser wichtigen Achse weiter verbessert werden, spricht sich die Verwaltung für Variante 1, d. h. eine Sperrung für den Kfz-Verkehr in Höhe der DB-Brücke aus. Abbildung 1: Verkehrsbelastung Kfz/24h (2015) Abbildung 2: Veränderung der Kfz-Verkehrsbelastung infolge der Sperrung des Eifelwalls im Bereich der DB-Brücke Abbildung 3: Veränderung der Kfz-Belastung infolge der Einrichtung einer Fahrradstraße
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1943/2018 Freigabedatum 13.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eifelwall: Einrichtung der Fahrradstraße Eifelwall und Sperrung für den Durchgangsverkehr Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Beschlüsse der BV Lindenthal und Rodenkirchen sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxem- burger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten, wobei der Eifelwall im Bereich der DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt wird. Alternative: Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses der BV Innenstadt sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten, wobei keine Sperrung des Eifelwalls für den allgemeinen Kfz-Verkehr im Bereich der DB-Brücke erfolgt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 11.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Verkehrsausschuss 13.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Der Bereich Eifelwall muss neu geordnet werden. Der allgemeine Zustand der Straße ist so schlecht, dass eine grundlegende Neugestaltung erforderlich ist. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung vom 01.02.2010 die Verwaltung mit der Prüfung, den Eifelwall im Abschnitt zwischen der Gabelsbergstraße und der Eifelstraße für den Autoverkehr zu sperren und stattdessen als sog. Grüntangente im Sinne des Masterplanes zu einer ausschließlichen Verbindung für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu gestalten, beauftragt. Ebenso hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen diese Sperrung in der Sitzung vom 08.03.2010 be- schlossen. Von der Bezirksvertretung Innenstadt wurde diese Sperrung in der Sitzung vom 11.03.2010 jedoch abgelehnt. Aufgrund der Planungen zum Neubau des historischen Archivs und der somit anstehenden Neuge- staltung wurden die genannten Beschlüsse der Bezirksvertretungen bisher nicht weiter verfolgt. Mit dem Bau des historischen Archivs sind die Planungen wieder aufgenommen worden. Die im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt beschlossene Fahrradstraße soll nunmehr umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Beschlusslagen der Bezirksvertretungen Innenstadt, Rodenkirchen und Lin- denthal erfordern eine abschließende Klärung im Verkehrsausschuss. Anlage 1. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten
Anlage 3 - Auszug BV Rodenkirchen 17.09.2018
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1 Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 18.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 öffentlich 9.2.2 Eifelwall: Einrichtung der Fahrradstraße Eifelwall und Sperrung für den Durchgangsverkehr 1943/2018 Herr Homann lässt zunächst über die 1. Beschlussvariante abstimmen: 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Beschlüsse der BV Lindenthal und Rodenkirchen sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahr- radstraße einzurichten, wobei der Eifelwall im Bereich der DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt wird. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen abgelehnt. (nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz) Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag 2 2. Beschluss: Die Vorlage soll wie folgt geändert werden: Die Verwaltung wird beauftragt, an der Einmündung des Eifelwall an der Luxem- burger Straße und an der Eifelstraße großflächig Fahrradaufstellmöglichkeiten zu schaffen. Abstimmungsergebnis Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen zugstimmt. (nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz) Sodann lässt Herr Homann über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses der BV Innen- stadt sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzu- richten, wobei keine Sperrung des Eifelwalls für den allgemeinen Kfz-Verkehr im Bereich der DB-Brücke erfolgt Die Verwaltung wird beauftragt an der Einmündung der Eifelwall an der Luxem- burger Straße und an Eifelstraße großflächig Fahrrad aufstellen flächig aufzustel- len. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz)
Anlage 4 - Stellungnahme zu den Anregungen Verkehrsausschuss
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Anlage 4 Eifelwall: Einrichtung einer Fahrradstraße (Vorlagen –Nr.: 1943/2018) Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018 Anmerkung der FDP-Fraktion: „RM Sterck merkt an, dass es sich beim Eifelwall um eine relativ ruhige Straße handele und er insofern der Auffassung sei, dass ein geordnetes Nebeneinander von Individual- und Radverkehr möglich sei. Die FDP-Fraktion plädiere daher für den alternativen Beschlussvorschlag.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt die Sperrung des Eifelwalls für den Kfz-Verkehr im Bereich der DB- Brücke vor, um dessen Bedeutung für den Fahrradverkehr hervorzuheben. Durch die Unterbindung des ortsfremden Kfz-Durchgangsverkehrs wird auch die Bedeutung als Fahrradstraße nochmals hervorgehoben. Es liegen aktuelle Zahlen über die Verkehrsbelastung des Eifelwalls vor (Stand 37. Kalenderwoche 2018): Bei einer im Juni des Jahres durchgeführten Radverkehrszählung im Bereich der DB-Brücke wurden hier 7650/24h Radfahrerinnen und Radfahrer erfasst. Gegenüber der in der Beschlussvorlage genannten Zahl aus 2010 stellt dies eine Verdopplung dar. Bei der Verkehrszählung im Juni 2018 wurden 4150 Kfz/24h erfasst. Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt RM Hammer vor, die Vorlage zunächst in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Da im Bereich Grüngürtel/Rudolf-Amelunxen- Straße ohnehin eine Querungshilfe für Fußgänger geplant sei, wirft er zuvor noch die Frage auf, inwieweit es möglich sei, bereits hier eine Sperre einzurichten. Zudem bittet er um Mitteilung, wie die Ausgestaltung des Eifelwalls geplant sei, d.h. weiterhin Zweirichtungsverkehr oder lediglich Einrichtungsverkehr zur Anlieferung des Archivs bzw. Anliegerverkehr.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Zweirichtungsverkehr im Bereich des Eifelwalls soll erhalten bleiben. Eine Fußgängerquerung auf der Rudolf-Amelunxen Straße/Grüngürtel ist nicht geplant. Möglicherweise ist hier eine geplante Fußgängerquerung der Luxemburger Straße im Bereich des Inneren Grüngürtels gemeint. Diese hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Eifelwall. Anmerkung von Herrn Meurers: „Seniorenvertreter Meurers gibt zu bedenken, dass bei einer Sperrung bereits im Bereich der Rudolf-Amelunxen-Straße die Parkplätze für das Justizzentrum und die Staatsanwaltschaft nicht mehr erreichbar sein werden. Eine Reduzierung des Verkehrs durch die Einrichtung einer Fahrradstraße sei sicherlich sinnvoll, eine komplette Sperrung für den Individualverkehr lehne er jedoch ab.“ Stellungnahme der Verwaltung: Da die vorgesehene Sperrung des Eifelwalls im Bereich der DB-Brücke liegt, sind die Parkmöglichkeiten an der Rudolf-Amelunxen Straße weiterhin erreichbar.
Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018
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1 Anlage 2 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 14.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 öffentlich 2.1 Eifelwall: Einrichtung der Fahrradstraße Eifelwall und Sperrung für den Durchgangsverkehr 1943/2018 RM Sterck merkt an, dass es sich beim Eifelwall um eine relativ ruhige Straße han- dele und er insofern der Auffassung sei, dass ein geordnetes Nebeneinander von Individual- und Radverkehr möglich sei. Die FDP-Fraktion plädiere daher für den al- ternativen Beschlussvorschlag. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt RM Hammer vor, die Vorlage zunächst in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Da im Bereich Grüngürtel/Rudolf- Amelunxen-Straße ohnehin eine Querungshilfe für Fußgänger geplant sei, wirft er zuvor noch die Frage auf, inwieweit es möglich sei, bereits hier eine Sperre einzu- richten. Zudem bittet er um Mitteilung, wie die Ausgestaltung des Eifelwalls geplant sei, d.h. weiterhin Zweirichtungsverkehr oder lediglich Einrichtungsverkehr zur Anlie- ferung des Archivs bzw. Anliegerverkehr. Seniorenvertreter Meurers gibt zu bedenken, dass bei einer Sperrung bereits im Be- reich der Rudolf-Amelunxen-Straße die Parkplätze für das Justizzentrum und die Staatsanwaltschaft nicht mehr erreichbar sein werden. Eine Reduzierung des Ver- kehrs durch die Einrichtung einer Fahrradstraße sei sicherlich sinnvoll, eine kom- plette Sperrung für den Individualverkehr lehne er jedoch ab. RM Michel teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Einschätzung der FDP-Fraktion teile und die Alternative präferiere. Zunächst sollten jedoch die Voten der drei Bezirksver- tretungen abgewartet werden. Auch RM Pöttgen spricht sich für die SPD-Fraktion - wie sein Vorredner - tendenziell für eine Fahrradstraße aus. 2 Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1943/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.08.2018
- Erstellt
- 07.06.2018 14:40