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1943/2018

Eifelwall: Einrichtung einer Fahrradstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 27.08.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.11.2018, TOP 2.1

Anlage 1 - Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Auszug BV Rodenkirchen 17.09.2018

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Anlage 4 - Stellungnahme zu den Anregungen Verkehrsausschuss

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Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018

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Anlage 1 - Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten

6592 Zeichen

Anlage 1 
Anlass und Zielsetzung 
 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 das 
Radverkehrskonzept Innenstadt beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 1171/2016). Die 
Bezirksvertretung Innenstadt hat dieses Konzept in der Sitzung vom 02.06.2016 beschlossen 
und dabei die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes als Sofortmaßnahme 
hervorgehoben.  
 
Aus den Bezirksvertretungen Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal liegen 
unterschiedliche Beschlüsse bzgl. einer möglichen Sperrung des Eifelwalls im Bereich der 
DB-Brücke vor. 
 
Deshalb ist diese Sperrung des Eifelwalls für den allgemeinen Kfz-Verkehr in Höhe der DB- 
Brücken alternativ zu betrachten. 
 
 
Planungsvorgaben 
 
Als Fahrradstraße ist der Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße Teil 
einer wichtigen Radverkehrsverbindung von der Südstadt zur Universität.  
 
Weiterhin müssen die Flächen an der Südseite des Eifelwalls städtebaulich neu geordnet 
werden, da hier der Neubau des historischen Archivs seinen Platz findet. 
 
 
Heutige Verkehrssituation 
 
Die Verkehrsbelastung auf dem Eifelwall liegt heute in einer Größenordnung von 2.900 
Kfz/24 h (Bereich Stolzestraße) und 3.900 Kfz/24 h (DB-Brücke). In 2017 lag die Zahl der 
Radfahrerinnen und Radfahrern bei ca. 3.700 Kfz/24 h. Dies spricht für die hohe Bedeutung, 
die der Eifelwall als Teil einer überbezirklichen Radverkehrsverbindung hat, über die die 
Südstadt mit der Universität verbunden ist (vgl. Abbildung 1). Durch die direkte Verbindung 
zwischen Eifelstraße und Luxemburger Straße bietet der Eifelwall für den Kfz-
Durchgangsverkehr eine attraktive Routenalternative, auch zur Umfahrung des 
Barbarossaplatzes, an. Im städtischen Netzmodell hat mehr als die Hälfte des Verkehrs am 
Eifelwall keine Quelle und Ziel in der Straße selbst. Die Einrichtung einer Fahrradstraße (mit 
oder ohne Sperrung für den Kfz-Verkehr in Höhe der DB-Brücke) folgt dem Ziel, den 
Durchgangsverkehr aus dem Eifelwall zu verlagern und die Situation für den Fahrradverkehr 
zu verbessern. 
 
 
Allgemeines zur Fahrradstraße Eifelwall 
 
Die Bedeutung des Eifelwalls für den Radverkehr wird durch die hohe Anzahl der 
Radfahrerinnen und Radfahrer verdeutlicht, die die Zahl der Kfz/24 h übertrifft. Somit wäre 
die Einrichtung einer Fahrradstraße allein durch die Dominanz des Fahrradverkehrs 
begründet.

Fahrradstraßen können dort eingerichtet werden, wo der Fahrradverkehr vorherrschende 
Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Ihre Anwendung ist im Verlauf wichtiger 
Hauptverbindungen des Radverkehrs gerechtfertigt. Auf den Eifelwall treffen diese Kriterien 
zu. Weiterhin ist er Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung von der Südstadt zur 
Universität. 
 
Eine Fahrradstraße schließt den Kfz-Verkehr nicht zwingend aus. Wird er zugelassen, hat er 
im besonderen Maß Rücksicht auf die Belange des Fahrradverkehrs zu nehmen und darf nur 
mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße wird die 
Erschließung der angrenzenden Bereiche nicht aufgehoben. 
 
Die Einrichtung als Fahrradstraße hat auch eine verkehrsberuhigende Wirkung mit den 
positiven Auswirkungen wie Lärmminderung und Reduzierung der Emissionen zur Folge.  
 
Variante 1: Eifelwall als Fahrradstraße und Sperrung für den allgemeinen Kfz-Verkehr 
im Bereich der DB-Brücke 
 
Der Eifelwall soll in Höhe der DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt werden. 
Somit wäre eine Ausfahrt zur Eifelstraße bzw. eine Einfahrt von der Eifelstraße nicht mehr 
möglich, d. h. die Erschließung des Gebietes um den Eifelwall erfolgt überwiegend über die 
Anbindung Luxemburger Straße. Dies entspricht den Beschlüssen der Bezirksvertretungen 
Rodenkirchen und Lindenthal. 
 
Die Kfz-Verlagerungen sind in einer Verkehrssimulation untersucht worden. Durch die 
simulierte Sperrung im Bereich der Bahnunterführung wird für den heutigen 
Durchgangsverkehr des Eifelwalls die direkte Verbindung zwischen Luxemburger Straße und 
Eifelstraße/Höninger Weg unterbrochen. Der heutige Durchgangsverkehr des Eifelwalls wird 
zu einem Teil über den Barbarossaplatz abgewickelt. Zum anderen Teil erfolgt die 
Verlagerung über die Route Pohligstraße – Weyerstraßerweg – Höninger Weg. Auffallend 
ist, dass die Entlastung des Eifelwalls im Bereich der Stolzestraße bei einer Sperrung nur 
unwesentlich größer ausfällt, als dies in Variante 2 (ohne Sperrung) der Fall ist. Dies ist kein 
Widerspruch, sondern in dem Umstand begründet, dass die Erschließung des Gebietes über 
die Eifelstraße nun nicht mehr möglich ist und die gebietsbezogenen Ziel- und  
Quellverkehre ausschließlich über die Luxemburger Straße abgewickelt werden. Die Kfz-
Belastung des Eifelwalls reduziert sich um 2.100 Kfz/24 h (Bereich Stolzestraße) bzw. 3.900 
Kfz/24 h (DB-Brücke, vgl. Abbildung 2). 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind auch die Auswirkungen der Sperrung der 
Zülpicher Straße auf den Eifelwall untersucht worden. Im Ergebnis sind hier keine 
signifikanten Mehrbelastungen entstanden.

Variante 2: Eifelwall als Fahrradstraße ohne Sperrung für den Kfz-Verkehr 
 
Alternativ soll auf eine Sperrung des Eifelwalls im Bereich der DB-Brücken verzichtet 
werden. 
 
Bereits durch die Einrichtung einer Fahrradstraße werden die Widerstände für den Kfz-
Verkehr erhöht, d. h. es erfolgt ein Rückgang der Kfz-Verkehrsbelastung. 
 
Dies zeigt sich auch in der durchgeführten Verkehrssimulation. Durch den erhöhten 
Verkehrswiderstand wird der heutige Durchgangsverkehr nur zum Teil auf die 
Alternativrouten (Rudolf-Amelunxen-Straße - Rhöndorfer Straße bzw. Weißhausstraße – 
Pohligstraße – Weyerstraßerweg – Höninger Weg) verlagert. Für den gebietsbezogenen 
Ziel- und Quellverkehr des Eifelwalls ist die Erschließung weiterhin sowohl von der 
Luxemburger Straße als auch von der Eifelstraße möglich. Die Kfz-Belastung des Eifelwalls 
reduziert sich um 1.900 Kfz/24 h (Bereich Stolzestraße), bzw. 2.100 Kfz/24 h im Bereich der 
DB-Brücke (vgl. Abbildung 3). 
 
Fazit: 
 
Beide Varianten führen zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Da die Reduzierung in 
Variante 1 höher ausfällt und damit die Bedingungen für den Radverkehr auf dieser 
wichtigen Achse weiter verbessert werden, spricht sich die Verwaltung für Variante 1, d. h. 
eine Sperrung für den Kfz-Verkehr in Höhe der DB-Brücke aus.

Abbildung 1: Verkehrsbelastung Kfz/24h (2015)

Abbildung 2: Veränderung der Kfz-Verkehrsbelastung infolge der Sperrung des Eifelwalls im 
Bereich der DB-Brücke

Abbildung 3: Veränderung der Kfz-Belastung infolge der Einrichtung einer Fahrradstraße

Beschlussvorlage Ausschuss

2897 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1943/2018 
Freigabedatum 
13.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eifelwall: Einrichtung der Fahrradstraße Eifelwall und Sperrung für den Durchgangsverkehr 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Beschlüsse der BV Lindenthal und Rodenkirchen 
sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxem-
burger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten, wobei der Eifelwall im Bereich der 
DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt wird. 
 
Alternative: 
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses der BV Innenstadt sowie der Vorgabe 
des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der 
Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten, wobei keine Sperrung des Eifelwalls für den allgemeinen 
Kfz-Verkehr im Bereich der DB-Brücke erfolgt. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen Innenstadt, 
Rodenkirchen und Lindenthal der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
Verkehrsausschuss 13.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
 
Der Bereich Eifelwall muss neu geordnet werden. Der allgemeine Zustand der Straße ist so schlecht, 
dass eine grundlegende Neugestaltung erforderlich ist.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung vom 01.02.2010 die Verwaltung mit der Prüfung, 
den Eifelwall im Abschnitt zwischen der Gabelsbergstraße und der Eifelstraße für den Autoverkehr zu 
sperren und stattdessen als sog. Grüntangente im Sinne des Masterplanes zu einer ausschließlichen 
Verbindung für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu gestalten, beauftragt. 
 
Ebenso hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen diese Sperrung in der Sitzung vom 08.03.2010 be-
schlossen. Von der Bezirksvertretung Innenstadt wurde diese Sperrung in der Sitzung vom 
11.03.2010 jedoch abgelehnt. 
 
Aufgrund der Planungen zum Neubau des historischen Archivs und der somit anstehenden Neuge-
staltung wurden die genannten Beschlüsse der Bezirksvertretungen bisher nicht weiter verfolgt. Mit 
dem Bau des historischen Archivs sind die Planungen wieder aufgenommen worden. Die im Rahmen 
des Radverkehrskonzeptes Innenstadt beschlossene Fahrradstraße soll nunmehr umgesetzt werden. 
 
Die unterschiedlichen Beschlusslagen der Bezirksvertretungen Innenstadt, Rodenkirchen und Lin-
denthal erfordern eine abschließende Klärung im Verkehrsausschuss. 
 
 
Anlage 
1. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten

Anlage 3 - Auszug BV Rodenkirchen 17.09.2018

2433 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 18.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 17.09.2018 
öffentlich 
9.2.2 Eifelwall: Einrichtung der Fahrradstraße Eifelwall und Sperrung für den 
Durchgangsverkehr 
1943/2018 
 
Herr Homann lässt zunächst über die 1. Beschlussvariante abstimmen: 
 
 
1. Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Beschlüsse der BV Lindenthal 
und Rodenkirchen sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf 
dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahr-
radstraße einzurichten, wobei der Eifelwall im Bereich der DB-Brücken für den 
allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt wird. 
 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen abgelehnt.  
(nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz) 
 
 
 
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag

2 
 
2. Beschluss:  
 
Die Vorlage soll wie folgt geändert werden:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Einmündung des Eifelwall an der Luxem-
burger Straße und an der Eifelstraße großflächig Fahrradaufstellmöglichkeiten zu 
schaffen. 
 
Abstimmungsergebnis 
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der SPD-Fraktion und der Fraktion 
Die Grünen zugstimmt. 
(nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz) 
 
 
 
Sodann lässt Herr Homann über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses der BV Innen-
stadt sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall 
zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzu-
richten, wobei keine Sperrung des Eifelwalls für den allgemeinen Kfz-Verkehr im 
Bereich der DB-Brücke erfolgt 
 
Die Verwaltung wird beauftragt an der Einmündung der Eifelwall an der Luxem-
burger Straße und an Eifelstraße großflächig Fahrrad aufstellen flächig aufzustel-
len. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der 
FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen zugestimmt. 
(nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz)

Anlage 4 - Stellungnahme zu den Anregungen Verkehrsausschuss

2794 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Eifelwall: Einrichtung einer Fahrradstraße (Vorlagen –Nr.: 1943/2018) 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018 
 
Anmerkung der FDP-Fraktion: 
„RM Sterck merkt an, dass es sich beim Eifelwall um eine relativ ruhige Straße handele und 
er insofern der Auffassung sei, dass ein geordnetes Nebeneinander von Individual- und 
Radverkehr möglich sei. Die FDP-Fraktion plädiere daher für den alternativen 
Beschlussvorschlag.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt die Sperrung des Eifelwalls für den Kfz-Verkehr im Bereich der DB-
Brücke vor, um dessen Bedeutung für den Fahrradverkehr hervorzuheben. Durch die 
Unterbindung des ortsfremden Kfz-Durchgangsverkehrs wird auch die Bedeutung als 
Fahrradstraße nochmals hervorgehoben. 
Es liegen aktuelle Zahlen über die Verkehrsbelastung des Eifelwalls vor (Stand 37. 
Kalenderwoche 2018): Bei einer im Juni des Jahres durchgeführten Radverkehrszählung im 
Bereich der DB-Brücke wurden hier 7650/24h Radfahrerinnen und Radfahrer erfasst. 
Gegenüber der in der Beschlussvorlage genannten Zahl aus 2010 stellt dies eine 
Verdopplung dar. Bei der Verkehrszählung im Juni 2018 wurden 4150 Kfz/24h erfasst. 
 
Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 
„Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt RM Hammer vor, die Vorlage zunächst 
in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Da im Bereich Grüngürtel/Rudolf-Amelunxen-
Straße ohnehin eine Querungshilfe für Fußgänger geplant sei, wirft er zuvor noch die Frage 
auf, inwieweit es möglich sei, bereits hier eine Sperre einzurichten. Zudem bittet er um 
Mitteilung, wie die Ausgestaltung des Eifelwalls geplant sei, d.h. weiterhin 
Zweirichtungsverkehr oder lediglich Einrichtungsverkehr zur Anlieferung des Archivs bzw. 
Anliegerverkehr.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Zweirichtungsverkehr im Bereich des Eifelwalls soll erhalten bleiben. Eine 
Fußgängerquerung auf der Rudolf-Amelunxen Straße/Grüngürtel ist nicht geplant. 
Möglicherweise ist hier eine geplante Fußgängerquerung der Luxemburger Straße im 
Bereich des Inneren Grüngürtels gemeint. Diese hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den 
Eifelwall. 
 
Anmerkung von Herrn Meurers: 
„Seniorenvertreter Meurers gibt zu bedenken, dass bei einer Sperrung bereits im Bereich der 
Rudolf-Amelunxen-Straße die Parkplätze für das Justizzentrum und die Staatsanwaltschaft 
nicht mehr erreichbar sein werden. Eine Reduzierung des Verkehrs durch die Einrichtung 
einer Fahrradstraße sei sicherlich sinnvoll, eine komplette Sperrung für den Individualverkehr 
lehne er jedoch ab.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Da die vorgesehene Sperrung des Eifelwalls im Bereich der DB-Brücke liegt, sind die 
Parkmöglichkeiten an der Rudolf-Amelunxen Straße weiterhin erreichbar.

Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018

2094 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 39. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 
öffentlich 
2.1 Eifelwall: Einrichtung der Fahrradstraße Eifelwall und Sperrung für den 
Durchgangsverkehr 
1943/2018 
RM Sterck merkt an, dass es sich beim Eifelwall um eine relativ ruhige Straße han-
dele und er insofern der Auffassung sei, dass ein geordnetes Nebeneinander von 
Individual- und Radverkehr möglich sei. Die FDP-Fraktion plädiere daher für den al-
ternativen Beschlussvorschlag.  
 
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt RM Hammer vor, die Vorlage 
zunächst in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Da im Bereich Grüngürtel/Rudolf-
Amelunxen-Straße ohnehin eine Querungshilfe für Fußgänger geplant sei, wirft er 
zuvor noch die Frage auf, inwieweit es möglich sei, bereits hier eine Sperre einzu-
richten. Zudem bittet er um Mitteilung, wie die Ausgestaltung des Eifelwalls geplant 
sei, d.h. weiterhin Zweirichtungsverkehr oder lediglich Einrichtungsverkehr zur Anlie-
ferung des Archivs bzw. Anliegerverkehr. 
 
Seniorenvertreter Meurers gibt zu bedenken, dass bei einer Sperrung bereits im Be-
reich der Rudolf-Amelunxen-Straße die Parkplätze für das Justizzentrum und die 
Staatsanwaltschaft nicht mehr erreichbar sein werden. Eine Reduzierung des Ver-
kehrs durch die Einrichtung einer Fahrradstraße sei sicherlich sinnvoll, eine kom-
plette Sperrung für den Individualverkehr lehne er jedoch ab. 
 
RM Michel teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Einschätzung der FDP-Fraktion teile 
und die Alternative präferiere. Zunächst sollten jedoch die Voten der drei Bezirksver-
tretungen abgewartet werden. 
 
Auch RM Pöttgen spricht sich für die SPD-Fraktion - wie sein Vorredner - tendenziell 
für eine Fahrradstraße aus.

2 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (5)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1943/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.08.2018
Erstellt
07.06.2018 14:40