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AN/0180/2025

Resolution für Demokratie mit gewaltfreien und fairen Wahlkämpfen und Wahlen

AfD Antrag nach § 3 10.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 3.1.4

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

2790 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.02.2025 
AN/0180/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 13.02.2025 
 
Resolution für Demokratie mit gewaltfreien und fairen Wahlkämpfen und Wahlen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt fest, 
 
· dass Wahlen die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen 
Grundordnung bilden. Sie sind nicht nur Ausdruck des politischen Willens der 
Bürger, sondern auch unverzichtbares Element funktionierenden Demokratie. 
Das gilt auch insbesondere auch für die Kommunalwahlen aber natürlich auch 
für den laufenden Kommunalwahlkampf; 
 
· dass eine offene und faire politische Auseinandersetzung unverzichtbar ist, 
um das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen zu 
stärken. Jegliche Form von politischer Gewalt, Einschüchterung oder 
Behinderung demokratischer Prozesse untergräbt diesen Grundsatz und darf 
nicht toleriert werden; 
 
· dass insbesondere während Wahlkampfzeiten gewaltfreie Räume notwendig 
sind, damit Kandidaten und politische Parteien ihre Inhalte frei und ohne Gefahr für Leib 
und Leben vorstellen können;

- 2 - 
 
· dass Gewalt, Einschüchterung und die Behinderung demokratischer Prozesse 
keinen Platz in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft haben; 
· dass der Schutz politischer Vertreter, die nicht selten ehrenamtlich tätig sind, 
insbesondere in Wahlkampfzeiten, gewährleistet sein muss; 
 
· dass es Aufgabe aller politischen Akteure, insbesondere aber der sogenannten Stadtge-
sellschaft ist, klar Stellung gegen Gewalt zu 
beziehen, selbst wenn sich diese gegen unliebsame Oppositionsparteien 
richtet; 
 
Der Rat der Stadt Köln fordert die Oberbürgermeisterin auf: 
 
· in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen städtischen, Landes- und 
Bundesbehörden sicherzustellen, dass Politiker und Helfer im Wahlkampf vor 
Gewalt und Bedrohungen geschützt werden; 
 
· sich insbesondere ggü. Landes- und Bundesbehörden für die entsprechenden 
Maßnahmen einzusetzen, um die Sicherheit bei Wahlkampfveranstaltungen 
zu erhöhen und den Schutz von Kandidaten und Wahlhelfern zu verbessern; 
 
· bestehende und neue Maßnahmen zur Prävention von politischer Gewalt 
regelmäßig zu evaluieren und dem Rat und seinen Ausschüssen Bericht zu 
erstatten.  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

13.02.2025 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0180/2025
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
10.02.2025
Erstellt
03.02.2025 10:02