0410/2024
Beantwortung einer Anfrage der FDP aus der Sitzung vom 11.05.2023 AN/905/2023 Car-Sharing in Porz
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3770 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0410/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 Beantwortung einer Anfrage der FDP aus der Sitzung vom 11.05.2023 AN/905/2023 Car- Sharing in Porz In ihrer Anfrage nach §4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.05.2023 bittet die FDP die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Unternehmen im Stadtbezirk Porz bieten Car-Sharing in stationsgebundener und -ungebundener Weise an und wo liegen ggfs. deren Standorte? Antwort der Verwaltung: Im Bereich Porz bietet das Carsharing-Unternehmen Cambio stationsbasiertes Carsharing an. Zur Zeit gibt es seitens der Firma Cambio 4 Carsharing-Stationen im Stadtbezirk Porz. Die Verwaltung erarbeitet ein Carsharing-Konzept, bei dem über das gesamte Stadtgebiet weitere stationsbasierte Carsharing-Stationen aufgebaut werden. Auf diese können sich Unterneh- men, welche stationsbasiertes Carsharing anbieten in einer Ausschreibung bewerben. Hier sind auch weitere Stationen in Porz geplant. Free-Floating wird durch das Unternehmen „Share Now“ in bestimmten Bereichen von Porz angeboten. Hier verweist die Verwaltung auf die Karte des Geschäftsgebietes, welches im PDF-Format auf der Startseite des Unterneh- mens für Köln in aktueller Form vorliegt. 2. Bestehen im Stadtbezirk Porz die gleichen Voraussetzungen und Konditionen für Car-Sharing, wie in den anderen Kölner Stadtteilen (z.B. Rodenkirchen) und wie wird das Angebot in den Stadtbezirken angenommen? Antwort der Verwaltung: Für das Betreiben einer Carsharing-Station im öffentlichen Raum benötigt ein Carsharing-Un- ternehmen eine Sondernutzungserlaubnis. Die Kosten hierfür belaufen sich stadtweit in zent- ralen Lagen auf 120€, in zentrumsnahen Gebieten auf 60€, Randlagen kosten pro Sondernut- zungserlaubnis 30€. Bei einer Station, welche nur mit Elektroautos betrieben wird, entfallen die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis. Für die Nutzung von Carsharing gibt es keine Unterschiede bei den Konditionen zu anderen Stadtteilen. Das Unternehmen „Share Now“ bietet seine Free Floating Fahrzeuge in einem be- stimmten Geschäftsbereich in der Stadt an. Für das Abstellen der Fahrzeuge in und außer- halb dieses Gebiets fallen unterschiedliche Gebühren an. Für das Parken eines Free-Floating- Fahrzeugs am Flughafen fällt hier noch eine gesonderte Drop-off-Gebühr an. Vergleichszahlen über die Auslastung der Fahrzeuge je nach Stadtteil liegen der Verwaltung nicht vor. 3. Können Car-Sharing-Nutzer einen Anwohnerparkausweis beantragen? 2 Antwort der Verwaltung: Bei dieser Frage verweist die Verwaltung auf die Mitteilung 0925/2022, die der Bezirksvertre- tung Porz am 07.04.2022 vorgelegt wurde. 4. Gibt es besondere Konditionen für Car-Sharing-Nutzer beim Parken auf öffentlichen Parkplätzen? Antwort der Verwaltung: Nein. Es gelten die örtlichen Parkgebühren. 5. Wie ist die Nutzung von Car-Sharing im Vergleich zu den Großstädten München Ham- burg? Antwort der Verwaltung: Diese Frage bezieht sich auf Geschäftszahlen der einzelnen Unternehmen, welche in den je- weiligen Städten tätig sind. Daten liegen der Verwaltung hierzu nicht vor. Ebenfalls ist auf- grund der heterogenen Verteilung von verschiedenen Carsharing-Unternehmen in den jeweili- gen Städten ein Vergleich der Nutzungszahlen schwer zu ziehen. Die Verwaltung verweist auf den Bundesverband Carsharing e.V. (carsharing.de). Dieser erhebt alle zwei Jahre die Zahl der Carsharing-Fahrzeuge in deutschen Städten und Gemeinden und errechnet, wie viele Fahrzeuge für jeweils 1.000 Einwohner zur Verfügung gestellt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0410/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.02.2025
- Erstellt
- 25.01.2024 09:41