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0410/2024

Beantwortung einer Anfrage der FDP aus der Sitzung vom 11.05.2023 AN/905/2023 Car-Sharing in Porz

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.04.2025, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3770 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0410/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP aus der Sitzung vom 11.05.2023 AN/905/2023 Car-
Sharing in Porz 
In ihrer Anfrage nach §4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz am 11.05.2023 bittet die FDP die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Welche Unternehmen im Stadtbezirk Porz bieten Car-Sharing in stationsgebundener 
und -ungebundener Weise an und wo liegen ggfs. deren Standorte? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Bereich Porz bietet das Carsharing-Unternehmen Cambio stationsbasiertes Carsharing an. 
Zur Zeit gibt es seitens der Firma Cambio 4 Carsharing-Stationen im Stadtbezirk Porz. Die 
Verwaltung erarbeitet ein Carsharing-Konzept, bei dem über das gesamte Stadtgebiet weitere 
stationsbasierte Carsharing-Stationen aufgebaut werden. Auf diese können sich Unterneh-
men, welche stationsbasiertes Carsharing anbieten in einer Ausschreibung bewerben. Hier 
sind auch weitere Stationen in Porz geplant. Free-Floating wird durch das Unternehmen 
„Share Now“ in bestimmten Bereichen von Porz angeboten. Hier verweist die Verwaltung auf 
die Karte des Geschäftsgebietes, welches im PDF-Format auf der Startseite des Unterneh-
mens für Köln in aktueller Form vorliegt.  
 
2. Bestehen im Stadtbezirk Porz die gleichen Voraussetzungen und Konditionen für 
Car-Sharing, wie in den anderen Kölner Stadtteilen (z.B. Rodenkirchen) und wie wird 
das Angebot in den Stadtbezirken angenommen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für das Betreiben einer Carsharing-Station im öffentlichen Raum benötigt ein Carsharing-Un-
ternehmen eine Sondernutzungserlaubnis. Die Kosten hierfür belaufen sich stadtweit in zent-
ralen Lagen auf 120€, in zentrumsnahen Gebieten auf 60€, Randlagen kosten pro Sondernut-
zungserlaubnis 30€. Bei einer Station, welche nur mit Elektroautos betrieben wird, entfallen 
die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis.  
Für die Nutzung von Carsharing gibt es keine Unterschiede bei den Konditionen zu anderen 
Stadtteilen. Das Unternehmen „Share Now“ bietet seine Free Floating Fahrzeuge in einem be-
stimmten Geschäftsbereich in der Stadt an. Für das Abstellen der Fahrzeuge in und außer-
halb dieses Gebiets fallen unterschiedliche Gebühren an. Für das Parken eines Free-Floating-
Fahrzeugs am Flughafen fällt hier noch eine gesonderte Drop-off-Gebühr an.   
Vergleichszahlen über die Auslastung der Fahrzeuge je nach Stadtteil liegen der Verwaltung 
nicht vor.  
3. Können Car-Sharing-Nutzer einen Anwohnerparkausweis beantragen?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei dieser Frage verweist die Verwaltung auf die Mitteilung 0925/2022, die der Bezirksvertre-
tung Porz am 07.04.2022 vorgelegt wurde. 
 
4. Gibt es besondere Konditionen für Car-Sharing-Nutzer beim Parken auf öffentlichen 
Parkplätzen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein. Es gelten die örtlichen Parkgebühren. 
 
5. Wie ist die Nutzung von Car-Sharing im Vergleich zu den Großstädten München Ham-
burg? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Diese Frage bezieht sich auf Geschäftszahlen der einzelnen Unternehmen, welche in den je-
weiligen Städten tätig sind. Daten liegen der Verwaltung hierzu nicht vor. Ebenfalls ist auf-
grund der heterogenen Verteilung von verschiedenen Carsharing-Unternehmen in den jeweili-
gen Städten ein Vergleich der Nutzungszahlen schwer zu ziehen. Die Verwaltung verweist auf 
den Bundesverband Carsharing e.V. (carsharing.de). Dieser erhebt alle zwei Jahre die Zahl 
der Carsharing-Fahrzeuge in deutschen Städten und Gemeinden und errechnet, wie viele 
Fahrzeuge für jeweils 1.000 Einwohner zur Verfügung gestellt werden.

Beratungsverlauf (1)

01.04.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0410/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.02.2025
Erstellt
25.01.2024 09:41