1699/2024
Lückenschluss der Stadtbahnlinie 13
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
2980 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 1699/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Lückenschluss der Stadtbahnlinie 13 Stellungnahme zum Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.05.2024, TOP 8.2.1 (AN/0562/2024) Beschluss Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die bestehende Machbarkeitsstudie für die oberir- dische Gürtelbahnverlängerung (Stadtbahnlinie 13) zu ergänzen. Folgende Aspekte sollen zusätzlich geprüft werden: 1. Bei einer oberirdischen Realisierung der Gürtelbahn von der Bonner Straße bis zum Rheinufer soll die Gürtelbahn an die Rheinuferbahnen (Linien 16 / 17) angeschlossen wer- den, mit der ersten gemeinsamen Haltestelle Heinrich-Lübcke-Ufer, um eine Verlängerung der Linie 13 in den Rodenkirchener Süden, ggf. bis Wesseling zu ermöglichen. Auch bei dieser Variante soll ein möglichst vollständiger Erhalt der vorhandenen Baumstruktur / Al- leestruktur am Bayenthalgürtel erfolgen. 2. Eine Verknüpfung der Gürtellinie 13 und der Nord-Süd-Stadtbahnlinie 5 an der Bonner Straße / Gürtel in alle Richtungen. 3. Falls dadurch die Realisierung beschleunigt wird, ist die Teilung des Bauvorhabens der Gürtelverlängerung in zwei Baustufen zu prüfen. Baustufe 1 vom Klettenberggürtel bis zur Bonner Straße und Baustufe 2 von der Bonner Straße bis zum Rheinufer. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch eine Verknüpfung der Linie 13 mit den am Rheinufer verkehrenden Stadtbahnlinien 16 und 17 untersucht. Die technische Machbarkeit einer Weiterführung der Linie 13 entlang der Straße „An der Alteburger Mühle“ ist gegeben. Die Stadtbahn würde dann straßenbündig zwischen dem Bayent- halgürtel und dem Oberländer Ufer verlaufen. Bei dieser Lösung würden alle Parkmög- lichkeiten auf der „An der Alteburger Mühle“ entfallen und der Anschluss am Oberlän- der Ufer wäre mit Mindestradien für die Stadtbahn von 25 m denkbar. Die Querung der Rheinuferstraße müsste voraussichtlich mit einer Bahnübergang- und Straßensignali- sierung (BÜSTRA) erfolgen und hätte wegen den langen erforderlichen Zwischenzei- ten eine geringe Leistungsfähigkeit. Es würde zu Staubildung auf der Rheinuferstraße 2 kommen. Auch die Leistungsfähigkeit des Stadtbahnbetriebes wäre eingeschränkt. Zu- sätzlich würde eine solche Linienführung nicht in das Linienkonzept der KVB passen, da die Linie 13 als Radiale angelegt ist und eine Weiterführung über den Rhein ange- dacht ist. Zu 2.: Eine Verknüpfung zur Linie 5 ist möglich. Auch das Betriebskonzept mit Hochflurwa- gen würde passen. Zu 3.: Eine Realisierung in Baustufen ist durchführbar. Eine erste Baustufe kann an der Bon- ner Straße enden. Die Verwaltung schlägt vor, dass im Zuge der weiteren Planungen die Vorschläge von der Be- zirksvertretung untersucht und in den weiteren politischen Diskussionen berücksichtigt wer- den.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1699/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 24.05.2024 14:30