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1699/2024

Lückenschluss der Stadtbahnlinie 13

Mitteilung BV 04.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.06.2024, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2980 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1699/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 
 
Lückenschluss der Stadtbahnlinie 13 
Stellungnahme zum Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
vom 06.05.2024, TOP 8.2.1 (AN/0562/2024) 
 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die bestehende Machbarkeitsstudie für die oberir-
dische Gürtelbahnverlängerung (Stadtbahnlinie 13) zu ergänzen. 
 
Folgende Aspekte sollen zusätzlich geprüft werden: 
 
1. Bei einer oberirdischen Realisierung der Gürtelbahn von der Bonner Straße bis zum 
Rheinufer soll die Gürtelbahn an die Rheinuferbahnen (Linien 16 / 17) angeschlossen wer-
den, mit der ersten gemeinsamen Haltestelle Heinrich-Lübcke-Ufer, um eine Verlängerung 
der Linie 13 in den Rodenkirchener Süden, ggf. bis Wesseling zu ermöglichen. Auch bei 
dieser Variante soll ein möglichst vollständiger Erhalt der vorhandenen Baumstruktur / Al-
leestruktur am Bayenthalgürtel erfolgen. 
 
2. Eine Verknüpfung der Gürtellinie 13 und der Nord-Süd-Stadtbahnlinie 5 an der Bonner 
Straße / Gürtel in alle Richtungen. 
 
3. Falls dadurch die Realisierung beschleunigt wird, ist die Teilung des Bauvorhabens der 
Gürtelverlängerung in zwei Baustufen zu prüfen. Baustufe 1 vom Klettenberggürtel bis zur 
Bonner Straße und Baustufe 2 von der Bonner Straße bis zum Rheinufer. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch eine Verknüpfung der Linie 13 mit den 
am Rheinufer verkehrenden Stadtbahnlinien 16 und 17 untersucht. Die technische 
Machbarkeit einer Weiterführung der Linie 13 entlang der Straße „An der Alteburger 
Mühle“ ist gegeben. Die Stadtbahn würde dann straßenbündig zwischen dem Bayent-
halgürtel und dem Oberländer Ufer verlaufen. Bei dieser Lösung würden alle Parkmög-
lichkeiten auf der „An der Alteburger Mühle“ entfallen und der Anschluss am Oberlän-
der Ufer wäre mit Mindestradien für die Stadtbahn von 25 m denkbar. Die Querung der 
Rheinuferstraße müsste voraussichtlich mit einer Bahnübergang- und Straßensignali-
sierung (BÜSTRA) erfolgen und hätte wegen den langen erforderlichen Zwischenzei-
ten eine geringe Leistungsfähigkeit. Es würde zu Staubildung auf der Rheinuferstraße

2 
 
kommen. Auch die Leistungsfähigkeit des Stadtbahnbetriebes wäre eingeschränkt. Zu-
sätzlich würde eine solche Linienführung nicht in das Linienkonzept der KVB passen, 
da die Linie 13 als Radiale angelegt ist und eine Weiterführung über den Rhein ange-
dacht ist. 
 
Zu 2.:  Eine Verknüpfung zur Linie 5 ist möglich. Auch das Betriebskonzept mit Hochflurwa-
gen würde passen. 
 
Zu 3.:  Eine Realisierung in Baustufen ist durchführbar. Eine erste Baustufe kann an der Bon-
ner Straße enden.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, dass im Zuge der weiteren Planungen die Vorschläge von der Be-
zirksvertretung untersucht und in den weiteren politischen Diskussionen berücksichtigt wer-
den.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1699/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.06.2024
Erstellt
24.05.2024 14:30