Mandari Insight

2009/0042

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 6.5.3 - Bauhaus Drive-In - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 24.03.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2009/0042

42.5 KB · application/pdf

Ansehen

2009/0042

3296 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.03.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
15 
61 
67  
 
Vorlage-Nr. 2009/0042 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 6.5.3  - Bauhaus Drive-In -  
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 24.03.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für den nördlichen Teil des Grundstückes Flur 14, Flurstück Nr. 173/2 (Sensfelder Weg 32-34), ist ein 
vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, mit der Zielsetzung, durch 
teilweise Änderung des Bebauungsplanes N 6.5 die Errichtung eines Abholcenters für Baustoffe als 
Bauhaus Drive-In zu ermöglichen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0042 vom 24.03.2009: 
 
 
Die Cosmos Grundstücks-und Vermögensverwaltung GmbH hat mit Schreiben vom 11.08.2008 einen 
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB gestellt. Der 
Antrag war bisher nicht zustimmungsfähig. 
 
Es ist geplant, auf einem ca. 13.000 m² großen Grundstück zwischen der Otto-Rhöm-Straße und dem 
Sensfelder Weg ein Abholcenter für Baustoffe (Baustoff-Drive-Inn) zu errichten. 
Vorgesehen ist eine ca. 6.000 m² große unbeheizte Baustoffhalle und eine ca. 3.300 m² große 
Freiverkaufsfläche. Das Drive-in-Prinzip ermöglicht den Empfang und die Bezahlung von Waren vom 
Auto aus. Der Kunde fährt mit seinem Fahrzeug direkt zum Lagerplatz der gewünschten  Ware und 
kann diese dort direkt verladen.  
 
Im rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.5 ist die Fläche zum Teil als Gewerbegebiet und zum Teil als 
private Grünfläche mit Stellplätzen festgesetzt. Die dort festgesetzten Nutzungen und Baufelder 
lassen die geplante Nutzung nicht zu. Daher ist die Aufstellung eines Vorhaben- und 
Erschließungsplanes erforderlich, um das nötige Planungsrecht zu schaffen. 
 
 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 6.5.3 
 
 
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen Einzelhandelsbetrieb. 
Sämtliche zum Verkauf angebotenen Waren sind nicht zentrenrelevant.

3 
... 
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Änderung des Einzelhandelskonzepts erforderlich, die durch 
die Magistratsvorlage Nr. 2009/0116 des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung vorbereitet und 
am 18.03.2009 vom Magistrat beschlossen wurde. Dieses Zentrenkonzept sieht die Zulassung von 
nicht zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten für dem hier vorliegenden 
Bereich ausdrücklich vor. Die Vorlage wird demnächst der Stadtverordnetenversammlung zur 
Beschlussfassung vorgelegt. Mit dieser Änderung des Einzelhandelskonzepts wird der o.g. Antrag 
jetzt zustimmungsfähig. 
 
 
Der Dezernent VI: 
i. V. 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister 
 
 
 
 
Darmstadt, 24.03.2009 
 
VI/ 61.3 me Nst. 2605 
VI/61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 18
TOP 3
TOP 6
TOP 156

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0042
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00