2009/0042
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 6.5.3 - Bauhaus Drive-In - (Aufstellungsbeschluss)
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2009/0042
3296 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 26.03.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: 15 61 67 Vorlage-Nr. 2009/0042 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 6.5.3 - Bauhaus Drive-In - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 24.03.2009 Beschlussvorschlag: Für den nördlichen Teil des Grundstückes Flur 14, Flurstück Nr. 173/2 (Sensfelder Weg 32-34), ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, mit der Zielsetzung, durch teilweise Änderung des Bebauungsplanes N 6.5 die Errichtung eines Abholcenters für Baustoffe als Bauhaus Drive-In zu ermöglichen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0042 vom 24.03.2009: Die Cosmos Grundstücks-und Vermögensverwaltung GmbH hat mit Schreiben vom 11.08.2008 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB gestellt. Der Antrag war bisher nicht zustimmungsfähig. Es ist geplant, auf einem ca. 13.000 m² großen Grundstück zwischen der Otto-Rhöm-Straße und dem Sensfelder Weg ein Abholcenter für Baustoffe (Baustoff-Drive-Inn) zu errichten. Vorgesehen ist eine ca. 6.000 m² große unbeheizte Baustoffhalle und eine ca. 3.300 m² große Freiverkaufsfläche. Das Drive-in-Prinzip ermöglicht den Empfang und die Bezahlung von Waren vom Auto aus. Der Kunde fährt mit seinem Fahrzeug direkt zum Lagerplatz der gewünschten Ware und kann diese dort direkt verladen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.5 ist die Fläche zum Teil als Gewerbegebiet und zum Teil als private Grünfläche mit Stellplätzen festgesetzt. Die dort festgesetzten Nutzungen und Baufelder lassen die geplante Nutzung nicht zu. Daher ist die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes erforderlich, um das nötige Planungsrecht zu schaffen. Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 6.5.3 Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen Einzelhandelsbetrieb. Sämtliche zum Verkauf angebotenen Waren sind nicht zentrenrelevant. 3 ... Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Änderung des Einzelhandelskonzepts erforderlich, die durch die Magistratsvorlage Nr. 2009/0116 des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung vorbereitet und am 18.03.2009 vom Magistrat beschlossen wurde. Dieses Zentrenkonzept sieht die Zulassung von nicht zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten für dem hier vorliegenden Bereich ausdrücklich vor. Die Vorlage wird demnächst der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dieser Änderung des Einzelhandelskonzepts wird der o.g. Antrag jetzt zustimmungsfähig. Der Dezernent VI: i. V. Wolfgang Glenz Bürgermeister Darmstadt, 24.03.2009 VI/ 61.3 me Nst. 2605 VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0042
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.03.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00