3520/2020
Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss
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Beschlussvorlage Rat
14671 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3520/2020
Freigabedatum
09.06.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln -
Kostenfortschreibungsbeschluss
Beschlussorgan
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur nehmen die
Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung von 2017 (Baubeschluss Vorlagen-Nummer
0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die Generalsanierung der Zentralbibliothek –
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschusses und der Kenntnisnahme durch den Rat
der Stadt Köln- zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio.
Euro brutto. In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro
GU-Zuschlag enthalten.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im
Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche
Spartenmiete in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten.
2. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto (inklusive
Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren
2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von 5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0418-
Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind
anteilige Baunebenkosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive
anteiliger Risikozuschlag).
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fassung eines separaten
Bedarfsfeststellungsbeschlusses.
Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen
entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021
Finanzausschuss 21.06.2021
Rat 24.06.2021
Hauptausschuss – zu Ziffer 1. und 2. des Beschlussvorschlags 19.07.2021
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft – zu Ziffer 1. und 2. des
Beschlussvorschlags
06.09.2021
2
0418-Stadtbibliothek.
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen
vorsehen.
3. Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für eine
Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, ein entsprechendes Objekt anzumieten.
(Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur empfehlen ihm, so
zu entscheiden.) Die Anmietung und alle für die Unterbringung nötigen Umbaumaßnahmen sollen aus
dem Etat der Gebäudewirtschaft finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über den Flächenver-
rechnungspreis. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist, dass die Sanierung nicht im laufenden
Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte, temporäre Schließungen vermieden werden können
und mit einer Bauzeitverkürzung gerechnet werden könnte.
Eine Kostenschätzung kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen nicht
abgegeben werden. Sobald ein geeignetes Objekt gefunden wurde werden die beteiligten
Ausschüsse zeitnah darüber mit einer separaten Mitteilung informiert.
Im Fall einer Komplettauslagerung werden die Einrichtungskosten und die damit verbundenen
Abschreibungen erst zum Ende der Generalsanierung anfallen.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen rund 5.000.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 6.890.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete zuzüglich Nebenkosten) 2.540.000 €
c) Verwaltungsgemeinkosten €
d) amtsinterne Gemeinkosten €
e) bilanzielle Abschreibungen 500.000 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2027
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. circa 250.000 €*
Beginn, Dauer
* = Die jährlichen Einsparungen durch die Einhaltung des EnEV-2016-Standards betragen 80 %
beziehungsweise circa 250.000 Euro jährlich.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die Errichtung und der Betrieb von Gebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine
Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Begründung:
Am 27.09.2018 fasste der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss zur Generalsanierung der
Zentralbibliothek im laufenden Betrieb (Vorlagen-Nummer 0027/2018) mit Gesamtkosten von rund
59,41 Mio. Euro brutto. Der neue Baubeginn ist zum I. Quartal 2022 geplant. Als Fertigstellungstermin
der Maßnahme war ursprünglich das II. Quartal 2024 vorgesehen. Als neuer Fertigstellungstermin
wird das IV. Quartal 2026 angestrebt.
Entwicklung der Gesamtkosten:
Im Baubeschluss wurden Gesamtkosten in Höhe von rund 59,4 Mio. Euro brutto inklusive rund
7,14 Mio. Euro brutto für die Ausstattung und Einrichtung genehmigt.
4
Dabei wurde eine Einzelvergabe zugrunde gelegt. Aktuell wird eine GU-Vergabe vorgesehen.
Gemäß der aktualisierten Kostenberechnung vom 27.10.2020 werden sich die Brutto-Gesamtkosten
von 59,4 Mio. Euro auf rund 81,15 Mio. Euro brutto erhöhen.
Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Ratsbeschluss um circa
36,6 % überschritten werden. Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten
Kosten abweichen.
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (eine Erläuterung liegt als Anlage 1 bei.):
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind rund 530.000 Euro ( 2%)
2. Geänderte Innenarchitektur rund 4.830.000 Euro ( 19%)
3. Auslagerung entfällt
4. Massenmehrungen rund 815.000 Euro ( 3%)
5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen rund 3.010.000 Euro ( 12%)
6. verschobener Baubeginn und Bauzeitverzögerung rund 3.000.000 Euro ( 12%)
7 höhere Submissionsergebnisse entfällt
8. geänderte rechtliche Vorgaben rund 90.000 Euro ( 1%)
9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt
10. Sonstiges 25 % GU-Zuschlag rund 12.758.000 Euro ( 51%)
Gesamt rund 25.033.000 Euro
davon abzuziehen:
Risikovorsorge aus der Kostenberechnung
zum Baubeschluss -449.000 Euro
Entfallende Kosten für die Auslagerung in Container -2.839.000 Euro
Verbleibende Mehrkosten rund 21.745.000 Euro
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets von rund 59,4 Mio. Euro brutto auf rund 81,15 Mio.
Euro brutto empfohlen. Das Budget wird damit um 21,75 Mio. Euro erhöht.
Finanzierung:
- Baumaßnahme
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises. Aufgrund des aktuell gültigen Flächenverrechnungspreises ergeben
sich jährliche Kosten in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2027
aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0418, Stadtbibliothek in Teilplanzeile 16,
sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden.
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff.
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
- Ausstattung
Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (unter anderem Mobiliar, Medientechnik und
Leitsysteme) ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die Mittelbereitstellung (insgesamt
10,85 Mio. Euro brutto zuzüglich 1,04 Mio. Euro brutto anteiliger Risikozuschlag) erfolgt sukzessive
nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im
Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek. Die in der vorgenannten Summe enthaltenen anteiligen
Baunebenkosten für die Inneneinrichtung (Kosten der Planung, Baubetreuung, Projektleitung und -
steuerung) in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto, stehen im städtischen Haushalt im Teilergebnisplan
0418-Stadtbibliothek bereit. Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen
Baunebenkosten erfolgen entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff
im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek.
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- Vorschläge zur Kostenreduzierung:
Eine Veränderung des Planungskonzeptes würde zu Verzögerungen und damit zu neuen
Kostenerhöhungen führen. Eine Kostenersparnis wird erwartet, wenn die derzeitige Suche nach
einem Interim-Quartier für die Bibliothek (Komplettauslagerung) erfolgreich ist und infolgedessen ein
Leerzug des Bestandsgebäudes möglich wäre. Die Sanierung könnte dann ohne den öffentlichen
Bibliotheksbetrieb mit entsprechenden Erleichterungen erfolgen.
- Deckungsvorschläge:
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungsprei-
ses. Durch die Mehrkosten wird sich der Flächenverrechnungspreis von derzeit 14,52 Euro pro qm
auf 17,62 Euro in der Sparte Verwaltungsgebäude im Jahr 2017 erhöhen. In Summe kommt es daher
ab dem Haushaltsjahr 2027 zu einer jährlichen Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von
rund 1,63 Mio. Euro. Die zusätzlichen Mietkosten durch eine Auslagerung sind darin noch nicht
enthalten.
- Alternative zur Generalsanierung
Eine Alternative besteht nicht, da ein Verzicht auf die Generalsanierung bedeuten würde, dass
bei einer zeitlich nicht konzentrierten Gesamtbaumaßnahme die nachfolgend aufgeführten unum-
gänglichen Einzelmaßnahmen im laufenden Betrieb und über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren
durchgeführt werden müssten, um einen zumindest sicheren Betrieb des Gebäudes zu ermöglichen.
Unverzichtbar sind
- die Ertüchtigung des Brandschutzes,
- die Erweiterung der Brandmeldeanlage,
- Kabelabschottungen in den Wänden und Decken,
- die energetische Sanierung von Fassade und Dach des Gebäudes,
- die Sanierung und Anpassung der technischen Anlagen (wie Aufzug und Elektro) inklusive der
Leitungsführung,
- die Herstellung der Barrierefreiheit in den Sanitäranlagen und Einbau von Leitsystemen,
- die Erneuerung der Bibliotheksinfrastruktur inklusive zeitgemäßer Technikausstattung,
- die Erneuerung der abgenutzten Bausubstanz und der Einrichtung, sowie
- die Entfernung gebundener Schadstoffe
Im Ergebnis würde trotz der durchzuführenden Einzelmaßnahmen keine nachhaltige und den
heutigen technischen Standards entsprechende Bibliothek entstehen. Ebenso könnte eine
umfängliche energetische Sanierung nur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
- Anmietung Interimsstandort (Komplettauslagerung)
Während der Sanierungsmaßnahme wird eine Auslagerung erforderlich. Aufgrund der Anforderungen
der Zentralbibliothek wurde das Gesuch schwerpunktmäßig auf gut zugängliche Einzelhandelsflächen
gerichtet. Während die m²-Preise für Büroflächen in der Kölner Innenstadt zwischen 20 und 23 Euro
liegen, sind für Flächen in exponierter Lage und aufgrund der besonderen Anforderungen einer
Bibliothek höhere Preise anzusetzen.
Im Rahmen der Akquise konnten Objekte in zentraler Lage gefunden werden, die eine
Komplettauslagerung des Hauses ermöglichen würden. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist,
dass die Sanierung nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte, temporäre
Schließungen vermieden werden können und mit einer Bauzeitverkürzung gerechnet werden könnte.
Alle in Betracht kommenden Objekte sind gleichermaßen geeignet und erfüllen die statischen Bedin-
gungen an die Bodenbelastbarkeit und Barrierefreiheit. Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen
mit den jeweiligen Eigentümern.
Finanzierung der Einrichtungskosten
Die Mittelbereitstellung für die notwendige Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto
(inklusive Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den Haus-
haltsjahren 2022 bis 2026 aus noch zu veranschlagenden Mitteln von 5 Mio. Euro im Teilfinanzplan
0418-Stadtbibliothek Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei
Finanzstelle 4300-0418-0-0300 – Generalsanierung und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0418 –
Stadtbibliothek in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Darin enthalten
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sind anteilige Baunebenkosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive
anteiliger Risikozuschlag).
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fassung eines separaten
Bedarfsfeststellungsbeschlusses.
Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen
entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan
0418-Stadtbibliothek.
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen
vorsehen.
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Es liegt ein dringendes Investitionserfordernis
vor zur Umsetzung der bereits beschlossenen Sanierung. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist
aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich.
Anlagen:
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1 – Erläuterung der Mehrkosten
Anlage 8 - Vorabauszug Hauptausschuss 19.07.2021
5422 Zeichen
Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax : (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 29.07.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.07.2021 öffentlich 6.1 Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich- Hof 1, 50676 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss 3520/2020 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. AN/1547/2021 Die Fraktionen und Gruppen stellen ihre Positionen dar. Herr Beigeordneter Greitemann erläutert die Vorlage und teilt mit, dass der Betriebs- ausschuss Gebäudewirtschaft aufgrund von § 16 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW die Zustimmung zu Kostenerhöhungen erteilen muss. Die Ziffern 1 und 2 des Beschlusses müssen daher vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft beschlossen werden. I. Abstimmung über den Änderungsantrag Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Vorlage mit folgenden Änderungen: Punkt 1: Der letzte Satz im ersten Absatz wird nach einer Streichung wie folgt lauten (Streichungen markiert): … In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro GU-Zuschlag enthalten. Dann wird ein Satz nach „… enthalten.“ eingefügt: Die Baumaßnahme wird, wie ursprünglich vorgesehen, unter der Regie der Gebäudewirtschaft selbst durchgeführt und nicht mittels einer GU- oder TU-Vergabe. Neue Punkte 4 und 5: Nach Punkt 3 werden zwei neue Punkte 4 und 5 angefügt: 4. Um die Gebäudewirtschaft in die Lage zu versetzen, eine zunehmend höhe- re Anzahl von Schulen, Kitas und Kulturbauten wieder selbst vollständig planen und bauen zu können, soll die Verwaltung auch bisher verworfene Maßnahmen wie Erhöhung der Gehälter prüfen, um mehr qualifizierte Bau- ingenieure und Architekten zu gewinnen: - Alle tariflichen Möglichkeiten, die Arbeitsentgelte der Beschäftigten der Gebäudewirtschaft zu erhöhen werden genutzt. - Stellenbesetzungsverfahren werden beschleunigt und qualitativ verbes- sert. - Potentiale der Bewerber*innen und der bereits Beschäftigten werden bestmöglich gefördert und entsprechende Qualifizierungen fester Be- standteil der Personalentwicklung. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Organisationsformen für den schnellstmöglichen Aufbau einer neuen Bauverwaltung zu prüfen. Dem Rat sind Alternativen zum Beschluss vorzulegen. Jede der Alternativen soll es ermöglich, dass die städtischen Gebäude für Schulen, Kitas und Kultur vollständig in eigener Regie gebaut und saniert werden können. Dafür muss die neu aufgebaute Bauverwaltung mit ausreichenden Kompetenzen und Ressourcen für alle Leistungsphasen großer Bauprojekte ausgestattet sein. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. abgelehnt. II. Abstimmung über Ziffer 1 und 2 der Beschlussvorlage vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Beschluss (auf der Grundlage des Ratsbeschluss vom 24.06.2021): 1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kul- tur nehmen die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung von 2017 (Bau- beschluss Vorlagen-Nummer 0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die Generalsanierung der Zentralbibliothek –vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschusses und der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Köln- zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio. Euro brutto. In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro GU-Zuschlag enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im Teilergebnisplan 0418- Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche Spar- tenmiete in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten. 2. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto (inklusive Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Bau- fortschritt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von 5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teiler- gebnisplan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind anteilige Baunebenkosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive anteiliger Risikozu- schlag). Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fas- sung eines separaten Bedarfsfeststellungsbeschlusses. Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Bauneben- kosten erfolgen entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek. Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebe- nenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
495 Zeichen
Anlage 0 zu 3520-2020 – Begründung der Dringlichkeit Wegen der erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung konnte die Fortschreibung der Kosten nach intensiver Prüfung erst jetzt vorgelegt werden. Um den geplanten Baubeginn zum 1.Quartal 2022 einhalten zu können ist ein kurzfristiger Beschluss der Kostenfortschreibung noch vor der Sommerpause erforderlich. Sollte der Beschluss erst im September erfolgen, so hat dies weitere Auswirkungen auf die Kosten des Projektes.
Anlage 4 - Vergleichsübersicht
890 Zeichen
Vergleich Varianten Sanierung – Neubau Gesamtkosten und Zeitstrahl Zentralbibliothek Kostenfortschreibungsbeschluss BAGW: Information Verwaltungsvorstand (11.05.2021) 1 Gesamtkosten = Baukosten + Interim (Herrichtung + Anmietung ) Vergleich Zeitrahmen Sanierung - Neubau Zeitraster Variante GI im laufenden Betrieb (aktueller Stand) 1 a 82,7 Mio. € GI vollständige Auslagerung 1 b Interim / Lph 5-7 Einzug 92,4 Mio. € Neubau an selber Stelle, gleiches Volumen 0 151,7 Mio. € Neubau an selber Stelle, angepasstes Volumen 2 a 192,0 Mio. € Nebau an gleicher Stelle, angepasstes Volumen, TU 2 b 199,6 Mio. €Jun 21 Interim Lph 0 Lph 1-4 Bauzeit (Lph 8) Jun 21 Lph 0 Lph 1-4 Lph 5-7 Jun 21 Jun 21 Lph 0 Einzug Einzug Lph 5-7 Bauzeit (Lph 8) Lph 5-8 Einzug Bauzeit (Lph 8) Lph 1-4 Jun 21 Beschluss 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Lph 5-7 2029 2030 EinzugBauzeit (Lph 8 )
Anlage 1 - Erläuterung der Mehrkosten
5370 Zeichen
1
Anlage 1 zum Kostenfortschreibungsbeschluss Zentralbibliothek 3520/2020
I. Historie
Mit Abschluss der Entwurfsplanung schied das planende Büro für Innenarchitektur auf
eigenen Wunsch im III. Quartal 2018 aus dem Projekt aus. In diesem Zuge wurde die
Gelegenheit genutzt, das bestehende innenarchitektonische Konzept in Richtung einer
zukunftsweisenden Bibliothek als „Dritter Ort“ für eine Metropole wie Köln weiter zu ent-
wickeln. Bereits Anfang 2019 wurde den Projektbeteiligten ein erster neuentwickelter Ent-
wurf vorgelegt. Die Entwurfsplanung wurde bis Mitte 2020 fertig gestellt und eine aktuelle
Kostenberechnung vorgelegt. Die ermittelten Mehrkosten werden nachfolgend erläutert.
II. Begründung der Kosten
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind
rund 530.000 Euro (2 %)
Die Mehrkosten werden verursacht durch den Ersatz der Fernwärmeübergabe-
station, die Verstärkung oder Ergänzung von Tragkonstruktionen für Einbauten,
zusätzliche Baukonstruktionen, die nach dem Rückbau erforderlich werden sowie
temporäre Einbauten, die zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind.
2. Geänderte Innenarchitektur
rund 4.830.000 Euro (19 %)
Im Innenraumkonzept wurden die Regale aus der Mitte der Räume an die Wände
und unter die Fenster verlegt, so dass hier in großen Teilen fast die doppelte An-
zahl an Arbeits- und Sitzmöglichkeiten geschaffen wurde (1,14 Mio. Euro).
Die daraus resultierende Überarbeitung der Beleuchtung und der Medientechnik
bewirkte 0,65 Mio. Euro Mehrkosten.
Die Planungskosten für die Umplanung der Innenarchitektur und für die daraus
resultierenden anderen Fachplanungen haben sich um 1,04 Mio. Euro erhöht.
Der Verzug innerhalb der Planungsphase bedeutet eine Baupreissteigerung von
rund 2,0 Mio. Euro.
3. Auslagerung entfällt
1. Mehrkosten, die dem
Bestand geschuldet sind ;
530.000 €; 2% 2. Geänderte
Innenarchitektur;
4.830.000 €; 19%
3. Auslagerung ; 0 €; 0%
4. Massenmehrungen ;
815.000 €; 3%
5. Zusätzliche (Fach-)
Planerleistungen;
3.010.000 €; 12%
6. verschobener
Baubeginn und
Bauzeitverzögerung
(BPI); 3.000.000 €;
12%
7. höhere
Submissionsergebnisse ; 0
8. geänderte rechtliche
Vorgaben ; 90.000 €; 1%
9. Nutzung von
Synergieeffekten ; 0 €;
10. Sonstiges 25 % GU-
Zuschlag ; 12.758.000 €;
51%
2
4. Massenmehrungen
rund 815.000 Euro (3 %)
Die Massenmehrungen resultieren aus der Fortschreibung der Planung und
weiterer Erkenntnisse aus dem Bestand.
5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen
rund 3.010.000 Euro (12 %)
Der Ansatz der Nebenkosten wurde von 26% auf 35% der Baukosten erhöht.
Darin enthalten sind Kosten für die notwendige Einarbeitung neuer Planer ab der
Ausführungsplanung. Es werden über bereits erfolgte Untersuchungen hinaus
weitere Gutachten für die Beurteilung des Bestandes erwartet.
6. verschobener Baubeginn und Bauzeitverzögerung
rund 3.000.000 Euro (12 %)
Aufgrund der Verzögerung des Projekts verschiebt sich der Ausführungsbeginn,
sodass zusätzlich mit höheren Baukosten durch die allgemeine Baupreissteige-
rung gerechnet werden muss. Diese wurden bis Mitte der Bauzeit ermittelt.
7 höhere Submissionsergebnisse entfällt
8. geänderte rechtliche Vorgaben
Rund 90.000 Euro (1%)
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde die Planung von Maßnahmen
gegen Vogelschlag gefordert.
9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt
10. Sonstiges
GU Zuschlag (25%) = rund 12.758.000 Euro (51 %)
Bei einer GU-Vergabe werden Koordinationsrisiken, Schnittstellenrisiken,
Terminrisiken, die Restabwicklung von Bauleistungen sowie das Mängelbeseiti-
gungsrisiko von nicht eindeutig zuzuordnenden Mängeln auf den
Generalunternehmer übertragen. Der Generalunternehmer hat in der Regel eine
große Markterfahrung und kann daher im Allgemeinen solche Unternehmen bin-
den, welche die Leistung zuverlässig erstellen können. Die Stadt Köln vergibt da-
mit die Ausführung an einen Partner, der zugleich die Gesamtverantwortung trägt.
Der GU haftet der Auftraggeberin in vollem Umfang. Die Mehrkosten für den GU-
Zuschlag schlagen sich nieder in einem geringeren Koordinierungsaufwand der
Planer und ausführenden Firmen und einem geringeren Steuerungsaufwand bei
der Bauherrin, aber auch durch einen geringeren Aufwand bei den Kosten für
etwaige Bauzeitverlängerungen durch Behinderungen oder Firmeninsolvenzen.
Das Risiko für Mehrkosten aus Zeitverzögerungen ist beim Projekt Sanierung der
Zentralbibliothek von Belang, da vom Erreichen des Endtermins auch die Dauer
der Unterbringungen in den angemieteten Räumlichkeiten abhängt.
Davon abzuziehen sind
Für die Auslagerung rund 2.839.000 Euro
Es konnte eine Ausweichfläche für die Auslagerung der Büros gefunden werden,
so dass die ursprünglich geplante Auslagerung in Modulbauten entfällt.
3
Für das Risiko (20%) rund 449.000 Euro
Der Risikozuschlag wurde mit 20% der Baukosten veranschlagt. Dies ist ein aktu-
eller Erfahrungswert zur Bewertung des Risikos beim Bauen im Bestand. Auf-
grund des aktuellen Planungsstandes reduziert sich der absolute Wert des Risiko-
budgets, da manche Risiken aufgrund des Projektfortschritts nicht mehr auftreten
können.
Kosten aus 2018 (brutto) rund 59.405.000 Euro
Kosten aus 2020 (brutto) rund 81.150.000 Euro
Anlage 9 - zweiter Sitzungslauf des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
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1 Anlage 9 – Zweiter Sitzungslauf des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft muss aufgrund von § 16 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein Westfalen (EigVO NRW) in Verbindung mit § 5 Absatz 2a der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft die Zustimmung zu Kostenfortschreibungen erteilen. Diese Zustimmung liegt bisher nicht vor, da der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft die Vorlage in seiner Sitzung am 14. Juni 2021 ohne eigenes Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen hat. Daher hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19. Juli 2021 die Fortführung der Baumaßnahme sowie deren Finanzierung (Ziffern 1 und 2 der Beschlussvorlage) gemäß § 16 Absatz 5 der EigVO NRW unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschlossen. Über diese beiden Ziffern der Vorlage muss der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft explizit abstimmen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 die Ziffer 3 geändert beschlossen. Danach sollen die Kosten für die Anmietung dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und dem Finanzausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage.
Anlage 3 - Stellungnahme der GW zum Schreiben des RPA vom 10.06.2021
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26 11.06.2021 260/7 Anlage 3 - Stellungnahme der GW zum Schreiben des RPA vom 10.06.2021.docx Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Schreiben des Rechnungs- prüfungsamtes vom 10.06.2021 Zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom 10.06.2021 nimmt die Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln (GW) wie folgt Stellung: Zu allen Großprojekten im Kulturbereich erstellt die GW fortlaufende Statusberichte mit Sachständen im Projekt. Hierbei werden die Terminsituation sowie die Kostensituation und die Risiken betrachtet: Im Rahmen der Risikobewertung wurde im Statusbericht (Vorlagennummer: 2004/2019) für den Unterausschuss Kulturbauten am 18.06.2019, den Ausschuss Kunst und Kultur am 25.06.2019 und den Betriebsausschuss der GW am 01.07.2019 der Wechsel der Innenarchi- tekten mitgeteilt. Außerdem erfolgte eine entsprechende Risikobewertung zu den Folgen dieses Wechsels. Eine vergleichende Berechnung der Umsetzungsvarianten wurde durchgeführt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden dem Beschluss nur die Informationen zu den Vor- schlägen der Verwaltung beigefügt. Ergänzend ist der Beschlussvorlage als Anlage 4 noch die Vergleichsübersicht beigefügt.
Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 10.06.2021 143 Dez VI Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen zum Kostenfortschreibungsbeschluss (3520/2020) zur Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Hau- brich-Hof 1, 50676 Köln RPA-Nr.: 2021/0646 Sehr geehrtes Kollegium, seitens 26 -Gebäudewirtschaft der Stadt Köln- wurden dem RPA kurzfristig Unterlagen zum o.g. Kostenfortschreibungsbeschluss vorgelegt. E s wird darauf hingewiesen, dass dem RPA aufgrund der späten Vorlage seitens 26 und der Vielzahl an nachgereichten Dokumenten eine sehr begrenzte Zeit für die Sichtung aller Un- terlagen bis zur vorgesehenen Beschlussfassung zur Verfügung stand. Eine intensive und vollumfängliche Prüfung war unter den genannten Umständen nicht möglich. Bei der Sichtung der Unterlagen wurde Folgendes festgestellt: Der Rat der Stadt Köln beschloss am 27.09.2018 auf Basis der damals vorgelegten Ent- wurfsplanung und dazugehörigen Kostenberechnung die Generalsanierung der Zentralbiblio- thek (Baubeschluss Session-Nr.: 0027/2018). Im Anschluss an diesen Beschluss erfolgte die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem für die Sanierung der Zentralbibliothek beauf- tragten Büro für Innenarchitektur. Im Rahmen einer erneuten europaweiten Ausschreibung wurde ein neues Büro für die Gestaltung der Innenarchitektur beauftragt und eine Neupla- nung vorgenommen. Im Ergebnis liegt eine grundlegend geänderte Innenarchitektur zu- grunde, die mit dem Baubeschluss aus 2018 nicht mehr einher geht. Inwieweit der Rat über dieses Vorgehen informiert wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Die vorliegenden Unterlagen beinhalten zusätzliche Kosten für eine GU-Vergabe und die Komplettauslagerung der Zentralbibliothek. Durch die Vergabe an einen Generalunterneh- mer verspricht sich die Fachdienststelle eine Risikominimierung bei der Abwicklung der Bau- maßnahme. Eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dazu liegt nicht vor. Die Kosten für die jetzt vorgesehene Komplettauslagerung (Herrichten und Anmietung einer Immobilie) können seitens der Gebäudewirtschaft aufgrund nicht abgeschlossener Verhand- lungen nicht beziffert werden. Inwieweit hier die Kosten für zusätzliche Anmietungen und Auslagerungskosten berücksichtigt bzw. enthalten sind, kann anhand der vorliegenden Kos- tenberechnung nicht festgestellt werden. Die Gebäudewirtschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass zusätzliche Folgekosten entstehen und am Ende der Generalsanierung erforderlich werden. - 2 - Anhand der vorliegenden Unterlagen und den darin beschriebenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass aufgrund einer fehlenden detaillierten und nachvollziehbaren Gegenüber- stellung der beiden Kostenaufstellungen und nicht final abgeschlossener Abstimmungen sei- tens der Fachdienststelle mit weiteren, noch nicht bezifferten, Kosten gerechnet werden muss. Es wird vorausgesetzt, dass die geänderte Innenarchitektur und die daraus resultierende doppelte Anzahl an Sitzmöglichkeiten sowie die baulichen Veränderungen innerhalb des Brandschutzkonzeptes fortgeschrieben, vom Brandschutzsachverständigen bestätigt und Bestandteil der, nach Angabe von 26, vorliegenden Baugenehmigung sind. Im Zusammenhang mit dem o.g. Kostenfortschreibungsbeschluss wurde auch ein Bedarfs- feststellungsbeschluss für die Neuausstattung (1949/2021) beim RPA vorgelegt. Die Vorlage hierfür wurde am 02.06.2021 vom Amt 43 –Stadtbibliothek- zurückgezogen, bleibt aber wei- terhin ein Bestandteil des hier vorgelegten Kostenfortschreibungsbeschlusses. Aufgrund der festgestellten Sachverhalte und daraus resultierenden Mehrkosten ist eine er- neute Vorlage an den Rat der Stadt Köln erforderlich. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Beschlussvorlage beizufügen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 5 - Beantwortung der mündlichen Anfrage im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
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/ 2 Anlage 5 26 260/7 Anlage 5 - Beantwortung der mündlichen Anfrage im Betriebsausschuss Gebäu- dewirtschaft.docx Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion zu TOP 4.1 Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Klön, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, Kostenfort- schreibungsbeschluss (3520/2020) zur Sitzung des Betriebsausschusses Gebäude- wirtschaft am 14.06.2021 In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 14.06.2021 wurde nachste- hender Wortbeitrag der SPD-Fraktion schriftlich zu Protokoll gegeben: 1. Die verfristet eingestellte Beschlussvorlage trägt die Nummer 3520/2020, wurde also be- reits letztes Jahr erstellt oder vorbereitet. Welche wesentlichen Erkenntnisse sind so spät bekannt geworden, dass eine Dringlichkeits-entscheidung notwendig wurde, und warum ist es dann, gemäß der Begründung zur Dringlichkeit, Schuld der Politik, wenn die Kosten nun noch weiter steigen? Und warum war diese eklatante Steigerung zum Zeitpunkt des letzten Sachstandsberichtes im März 2021, also vor etwa drei Monaten, noch nicht be- kannt oder wurde zumindest in dieser Größenordnung nicht benannt? 2. Gemäß Vorlage steigen die Kosten von 59,4 Mio. € auf nunmehr 81,1 Mio. €. Dies ist al- lerdings nicht die erste Teuerung. Die ursprüngliche Kostenangabe lag bei 31,4 Mio. €. Damit liegt die tatsächliche Steigerung inzwischen bei 50 Mio. € und mit immerhin 158% mehr als doppelt so hoch wie in der aktuellen Vorlage angegeben. Bereits zu der damaligen Kostensteigerung wurde der größte Teil der Mehr- kosten begründet mit der Auslagerung der Büros und einiger Teilflächen sowie der Neu- planung der Inneneinrichtung. Warum werden diese damals mit 4,1 Mio. € genannten Auf- wendungen nun so deutlich überschritten, zumal die damals genannten Kosten Grundlage dafür waren, dass kein Neubau sondern eine Sanierung umgesetzt werden sollte? 3. Warum liegt für die neue Kostensteigerung keine Stellungnahme des Rechnungsprü- fungsamtes vor? 4. Die am 03.09.2018 freigegebene Vorlage 0027/2018 nannte als Fertigstellung der Geneh- migungsplanung das 4. Quartal 2018 und als Baubeginn das 3. Quartal 2020. Auch diese Vorlage wurde als Dringlichkeit vorgelegt, da es sonst nicht möglich sei, diese Termine zu halten. Warum ist es dann nicht gelungen, die Planung tatsächlich binnen drei Monaten abzuschließen bzw. warum hat diese bis heute insgesamt nochmals mindestens drei Jahre (also eine Steigerung der Zeitdauer um 1.200%) benötigt? Noch im November 2019 ging man von einer Fertigstellung der Genehmigungsplanung im Dezember 2019, also nur einem Monat später, aus. (Zitat 42. Sitzung des BA GW am 16.09.2019: „… dass nur ein Teil aus dem Risikobudget für die Kostendeckung habe verwendet werden können, nämlich der, der für „veränderte Nutzeranforderungen“ hinterlegt ist. Für den 10monatigen Verzug seien zwei Gründe verantwortlich: Zum einen habe der Innenarchitekt gekündigt; es habe ein neuer gesucht werden müssen und dieser stehe nun kurz vor der Beauftra- gung. Zum anderen sei diese Zeit genutzt worden, Veränderungen im Innenraum vorzu- - 2 - / 3 nehmen.Der Bauantrag (LPH 4) sei fast genehmigt, das Projekt befinde sich in Leistungs- phase 3“) Schon damals waren somit die veränderten Nutzeranforderungen bekannt, die Genehmi- gungsplanung war fast fertig, Kosten und Zeit wurden auf Nachfrage ausdrücklich bestä- tigt. Wie sind solche Fehleinschätzungen möglich? 5. Die neue Vorlage enthält keine Angaben mehr zum weiteren zeitlichen Fortschritt. Wer- den sich Baubeginn und Fertigstellung ebenso wie die Planung um etwa drei Jahre verzö- gern? Wird somit die Genehmigungsplanung diesmal binnen drei Monaten abgeschlos- sen? Wann ist die Wiedereröffnung aktuell geplant? 6. Nebenkosten in Höhe von 35% nur für Planerleistungen (ohne GU-Zuschlag) sind unge- wöhnlich hoch. Warum war die „Einarbeitung“ neuer Planer so aufwendig und warum wer- den immer noch weitere Gutachten erwartet? 7. Wenn weitere Gutachten zum Bestand erwartet werden und diese insbesondere zur Beur- teilung des Bestandes benötigt werden, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die nun vorgelegten Kosten ermittelt wurden bzw. warum diesen kurzfristig ohne eine gesicherte Grundlage zugestimmt werden soll. Wann liegen alle Unterlagen vor, um den Sanierungs- umfang tatsächlich ordnungsgemäß beurteilen zu können? Und bis wann wird es dann möglich sein, die Genehmigungsplanung tatsächlich abzuschließen (siehe auch Frage 5)? 8. Der nun genannte GU-Zuschlag beträgt 12,8 Mio. €. Er beträgt somit 40% der ursprüngli- chen Gesamtkosten. Dass ein GU einen Zuschlag für Leistungen Dritter und Koordinie- rungsarbeiten kalkuliert, ist nachvollziehbar. Dafür ist er in der Lage, weitere Leistungen kostengünstiger einzukaufen und Termine zu optimieren. Dies führt einerseits zu einer Reduzierung der Baukosten (vor der Bezuschlagung), andererseits zu einer Verringerung des Risikos sowie des Personalaufwandes auf Seiten des Bauherrn. Warum aber beträgt der GU-Zuschlag trotz dieser Tatsache 25% und warum steigt der Risikozuschlag von 2018 mit 9 Mio. € bis heute nochmals an auf über 10 Mio. €? Wäre es in diesem Zusam- menhang nicht sinnvoller, tatsächlich zunächst alle Bestands-untersuchungen abzuwarten und erst im Anschluss einen Mehrkosten-beschluss vorzulegen und das Risiko genauer zu erfassen? Schon heute müssten wegen des Planungsfortschrittes seit der letzten Erhö- hung mehr Informationen vorliegen, so dass der Risikozuschlag eigentlich verringert wer- den könnte. Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang, warum das Risiko ge- mäß Anlage 1 um etwa 450 T€ fallen soll. Um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 24.06.2021 wird gebeten. Antwort der Verwaltung: Zu 1: Eine Dringlichkeitsentscheidung wurde erforderlich, da die verwaltungsinterne Abstimmung aufgrund der Komplexität und Relevanz der Vorlage sehr intensiv war und einen langen Zeit- raum beanspruchte. - 3 - / 4 Im Rahmen der Erstellung der Sachstandsberichte ist es üblich eventuell notwendige Kos- tenfortschreibungsbeschlüsse in den Sachstandsberichten anzukündigen. Die im Kostenfort- schreibungsbeschluss dann zu beschließende Kostenfortschreibung wird in den jeweiligen Berichten erst dann aufgenommen, wenn auch die politische Zustimmung vorliegt. Zu2: Die ursprüngliche Kostenangabe in Höhe von 31,4 Mio. Euro stammt aus 2015. Die zu die- sem Zeitpunkt ermittelten Kosten basierten auf dem seinerzeit festgelegten Sanierungsum- fang (im Schwerpunkt Fassaden-/ Dachsanierung und Anpassungen an den Brandschutz). Ein Kostenansatz für die Inneneinrichtung wurde in dieser Vorlage mittels Kennwerten er- stellt, da parallel der Beschluss zur Durchführung eines Innenarchitekturwettbewerbs einge- holt wurde Zu 3: Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor und wurde inzwischen von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beantwortet (siehe Anlagen 3 und 4). Zu 4: Auch die Vorlage aus 2018 hatte einen vorherigen intensiven verwaltungsinternen Abstim- mungsprozess erfordert, sodass der Baubeschluss mit Stand Entwurfsplanung (LP 3 HOAI) erst im September 2018 eingeholt werden konnte. Die Baugenehmigung wurde im Februar 2020 erteilt. In diesem Zeitraum, also vom Baubeschluss bis zur Baugenehmigung, kündigte das mit der Innenraumgestaltung beauftragte Planungsbüro. Es wurde ein neues Innenarchi- tekturbüro öffentlich ausgeschrieben und der Creative Guide Aat Vos eingeschaltet. Im 2. Quartal 2020 war der Planungsprozess abgeschlossen und die Kosten ermittelt. Danach wurde die Vorlage in einem ersten Entwurf erarbeitet. Zu 5: Mit dem Kostenfortschreibungsbeschluss wird der Sachstandsbericht aktualisiert und Ter- mine sowie Kosten angepasst. Eine neue Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Zu 6: Die Nebenkosten umfassen neben den Kosten für externe Planer und Gutachter die Eigen- leistung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sowie die Gebühren. Im Benchmark zu ver- gleichbaren Projekten, die der Sonderbauverordnung unterliegen, bewegt sich der Zuschlag im dort erkennbaren Rahmen. Zu 7: Die vorgelegten Kosten basieren auf Bestandsuntersuchungen durch Gutachter, eine darauf aufbauende Planung und Kostenberechnung sowie eine bereits erteilte Baugenehmigung. Trotzdem verbleibt ein Restrisiko für „Bauen im Bestand“. Deshalb werden erfahrungsgemäß weitere Gutachter die Ausführungsphase begleiten, um auf unvorhersehbare bauliche Situa- tionen zu reagieren. Die Qualität der Bauausführung des GU (zum Beispiel Dach, Fassade et cetera) wird parallel qualitätssichernd begleitet - 4 - Zu 8: Der GU-Zuschlag in Höhe von 25% orientiert sich an Erfahrungswerten aktuell submittierter beziehungsweise beauftragter GU-Angebote. Der Risikozuschlag in Höhe von rund 10,2 Mio. Euro wurde anhand von Erfahrungswerten bei Sonderbauten und Bauen im Bestand durch den Projektsteuerer hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit monetär ermittelt. Er beträgt rund 20% der Baukosten und hat sich von 10,6 Mio. Euro (2018) auf 10,2 Mio. Euro redu- ziert, da manche identifizierte Risiken aufgrund des Projektfortschrittes nicht mehr eintreten können.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3520/2020
Stand: 04.03.2026
Sachstandsbericht
Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676
Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur
nehmen die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung von 2017 (Baube-
schluss Vorlagen-Nummer 0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die Gene-
ralsanierung der Zentralbibliothek –vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanz-
ausschuss und der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Köln- zur Kenntnis und
stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für die Generals-
anierung betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio. Euro brutto. In den
Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro GU-Zu-
schlag enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirt-
schaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus
dem städtischen Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 06.09.2021 –
2 - Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun-
gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis
des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im Teilergebnisplan 0418-
Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand
- eine jährliche Spartenmiete in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten.
2. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro
brutto (inklusive Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufort-
schritt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von
5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnis-
plan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind anteilige Baunebenkosten für die In-
neneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive anteiliger Risikozuschlag).
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fassung eines
separaten Bedarfsfeststellungsbeschlusses. Die bilanziellen Abschreibungen der Aus-
stattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen entsprechend den Beschaf-
fungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan 0418-Stadtbiblio-
thek. Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ge-
gebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Sachstandsbericht wird den Gremien regelmäßig unter der 0005/2026/x vorgelegt.
2
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage 7 - Nachfragen der SPD-Fraktion zur Beantwortung der mündlichen Anfragen Anlage 5
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1 Anlage 7 – Nachfragen der SPD-Fraktion zur Beantwortung der mündlichen Anfrage zum Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 14.06.2021 (Anlage 5) In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 14.06.2021 wurde nachstehender Wortbeitrag der SPD-Fraktion schriftlich zu Protokoll gegeben und zur Ratssitzung am 24.06.2021 von der Verwaltung in Anlage 5 der Vorlage beantwortet: 1. Die verfristet eingestellte Beschlussvorlage trägt die Nummer 3520/2020, wurde also bereits letztes Jahr erstellt oder vorbereitet. Welche wesentlichen Erkenntnisse sind so spät bekannt geworden, dass eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig wurde, und warum ist es dann, gemäß der Begründung zur Dringlichkeit, Schuld der Politik, wenn die Kosten nun noch weiter steigen? Und warum war diese eklatante Steigerung zum Zeitpunkt des letzten Sachstandsberichtes im März 2021, also vor etwa drei Monaten, noch nicht bekannt oder wurde zumindest in dieser Größenordnung nicht benannt? Antwort der Verwaltung zu 1 Eine Dringlichkeitsentscheidung wurde erforderlich, da die verwaltungsinterne Abstimmung aufgrund der Komplexität und Relevanz der Vorlage sehr intensiv war und einen langen Zeitraum beanspruchte. Im Rahmen der Erstellung der Sachstandsberichte ist es üblich eventuell notwendige Kostenfortschreibungsbeschlüsse in den Sachstandsberichten anzukündigen. Die im Kostenfortschreibungsbeschluss dann zu beschließende Kostenfortschreibung wird in den jeweiligen Berichten erst dann aufgenommen, wenn auch die politische Zustimmung vorliegt. Nachfrage zu Punkt 1 Ein Sachstandsbericht, der immer nur die „bereits beschlossenen“ Soll-Zahlen nennt, ist nicht hilfreich. Hier fehlt jeglicher Blick in die Zukunft. Die SPD-Fraktion bittet erneut die Frage 1 zu beantworten, die wie folgt lautet: Warum war diese eklatante Steigerung zum Zeitpunkt des letzten Sachstandsberichtes im März 2021, also vor etwa drei Monaten, noch nicht bekannt oder wurde zumindest in dieser Größenordnung nicht benannt? Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 1 Die Kostenentwicklung war bereits vor März 2021 bekannt (siehe auch die Antwort zur Nachfrage 4), nicht jedoch die konkrete Höhe. Der Sachstandsbericht aus März wies mit Blick in die Zukunft darauf hin, dass ein Kostenfortschreibungsbeschluss erarbeitet wird und ein Terminverzug von circa 18 bis 20 Monaten eingetreten ist. Die konkreten Zahlen mussten noch mit allen Beteiligten abgestimmt und intensiv auf Einsparpotenziale geprüft werden, sodass sie erst zum Beschluss feststanden. 2. Gemäß Vorlage steigen die Kosten von 59,4 Mio. € auf nunmehr 81,1 Mio. €. Dies ist allerdings nicht die erste Teuerung. Die ursprüngliche Kostenangabe lag bei 31,4 Mio. €. Damit liegt die tatsächliche Steigerung inzwischen bei 50 Mio. € und mit immerhin 158% mehr als doppelt so hoch wie in der aktuellen Vorlage angegeben. Bereits zu der damaligen Kostensteigerung wurde der größte Teil der Mehrkosten begründet mit der Auslagerung der Büros und einiger Teilflächen sowie der Neuplanung der Inneneinrichtung. Warum werden diese damals mit 4,1 Mio. € genannten Aufwendungen nun so deutlich überschritten, zumal die damals genannten Kosten Grundlage dafür waren, dass kein Neubau sondern eine Sanierung umgesetzt werden sollte? 2 Antwort der Verwaltung zu 2 Die ursprüngliche Kostenangabe in Höhe von 31,4 Mio. Euro stammt aus 2015. Die zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kosten basierten auf dem seinerzeit festgelegten Sanierungsumfang (im Schwerpunkt Fassaden-/ Dachsanierung und Anpassungen an den Brandschutz). Ein Kostenansatz für die Inneneinrichtung wurde in dieser Vorlage mittels Kennwerten erstellt, da parallel der Beschluss zur Durchführung eines Innenarchitekturwettbewerbs eingeholt wurde. Nachfrage zu Punkt 2 Was genau versteht man unter einer „Neuplanung der Inneneinrichtung“? Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 2 Mit „Neuplanung der Inneneinrichtung“ in der Zentralbibliothek ist die Neuplanung des fest eingebauten und losen Mobiliars sowie der Ausstattungsgegenstände gemeint. Die Neuplanung betraf ausschließlich den öffentlichen Bereich. Die erste Planung der Inneneinrichtung war zum Baubeschluss bereits abgeschlossen, als das damals planende Büro kündigte. Daraufhin wurde das Innenraumkonzept mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis überarbeitet. Parallel wurde in einem öffentlichen Vergabeverfahren ein neues Büro für Innenarchitektur gesucht. 3. Warum liegt für die neue Kostensteigerung keine Stellungnahme des Rechnungsprüfungs- amtes vor? Antwort der Verwaltung zu 3 Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor und wurde inzwischen von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beantwortet (siehe Anlagen 3 und 4). Nachfrage zu Punkt 3 Eine korrekte, umfassende Prüfung war dem RPA wegen der verspäteten Vorlage nicht möglich. Also war das auch für die beratenden Gremien nicht möglich. Das RPA zweifelt an, dass die Beschlusslage zur kompletten Änderung der Innenarchitektur ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Angaben zu den Kosten der Komplettauslagerung reichen dem RPA nicht aus. In ihrer Stellungnahme dazu bezieht sich die GW auf die nach Auffassung der SPD-Fraktion üblicherweise unvollständigen, da nicht in die Zukunft gerichteten, Sachstandsberichte, siehe oben. Die SPD-Fraktion ist nicht der Auffassung, dass damit die Politik genug informiert ist. Wir bitten die Verwaltung zukünftig um Sachstandsberichte, die die jeweiligen Sachverhalte nachvollziehbar und schlüssig darstellen und erwartbare Prognosen beinhalten. Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 3 Die Verwaltung nimmt die Bitte zur Kenntnis und bemüht sich um nachvollziehbare Sachstandsberichte mit validierbaren Prognosen. 4. Die am 03.09.2018 freigegebene Vorlage 0027/2018 nannte als Fertigstellung der Genehmigungsplanung das 4. Quartal 2018 und als Baubeginn das 3. Quartal 2020. Auch diese Vorlage wurde als Dringlichkeit vorgelegt, da es sonst nicht möglich sei, diese Termine zu halten. Warum ist es dann nicht gelungen, die Planung tatsächlich binnen drei Monaten abzuschließen bzw. warum hat diese bis heute insgesamt nochmals mindestens drei Jahre (also eine Steigerung der Zeitdauer um 1.200%) benötigt? Noch im November 2019 ging man von einer Fertigstellung der Genehmigungsplanung im Dezember 2019, also nur einem Monat später, aus. (Zitat 42. Sitzung des BA GW am 16.09.2019: „… dass nur ein Teil aus 3 dem Risikobudget für die Kostendeckung habe verwendet werden können, nämlich der, der für „veränderte Nutzeranforderungen“ hinterlegt ist. Für den 10monatigen Verzug seien zwei Gründe verantwortlich: Zum einen habe der Innenarchitekt gekündigt; es habe ein neuer gesucht werden müssen und dieser stehe nun kurz vor der Beauftragung. Zum anderen sei diese Zeit genutzt worden, Veränderungen im Innenraum vorzunehmen. Der Bauantrag (LPH 4) sei fast genehmigt, das Projekt befinde sich in Leistungsphase 3“) Schon damals waren somit die veränderten Nutzeranforderungen bekannt, die Genehmigungsplanung war fast fertig, Kosten und Zeit wurden auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt. Wie sind solche Fehleinschätzungen möglich? Antwort der Verwaltung zu 4 Auch die Vorlage aus 2018 hatte einen vorherigen intensiven verwaltungsinternen Abstimmungsprozess erfordert, sodass der Baubeschluss mit Stand Entwurfsplanung (LP 3 HOAI) erst im September 2018 eingeholt werden konnte. Die Baugenehmigung wurde im Februar 2020 erteilt. In diesem Zeitraum, also vom Baubeschluss bis zur Baugenehmigung, kündigte das mit der Innenraumgestaltung beauftragte Planungsbüro. Es wurde ein neues Innenarchitekturbüro öffentlich ausgeschrieben und der Creative Guide Aat Vos eingeschaltet. Im 2. Quartal 2020 war der Planungsprozess abgeschlossen und die Kosten ermittelt. Danach wurde die Vorlage in einem ersten Entwurf erarbeitet. Nachfrage zu Punkt 4 Die Aussage der Verwaltung verdeutlicht, dass sowohl das zeitliche als auch das finanzielle Risiko im November 2019 bewusst verschwiegen wurde. Damit ist unsere Frage jedoch noch nicht beantwortet. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung Frage 4 zu beantworten. Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 4 Die Kosten wurden im November 2019 nicht bewusst verschwiegen, da sie zu diesem Zeitpunkt in der jetzt vorliegenden Höhe nicht erkennbar waren. Die Entscheidung für eine GU-Vergabe stand noch aus und die marktbedingte Baupreissteigerung war in der Höhe nicht vorhersehbar. Darüber hinaus waren die Kosten aufgrund der veränderten Innenraumplanung erst mit finaler Überarbeitung der Entwurfsplanung bekannt. 5. Die neue Vorlage enthält keine Angaben mehr zum weiteren zeitlichen Fortschritt. Werden sich Baubeginn und Fertigstellung ebenso wie die Planung um etwa drei Jahre verzögern? Wird somit die Genehmigungsplanung diesmal binnen drei Monaten abgeschlossen? Wann ist die Wiedereröffnung aktuell geplant? Antwort der Verwaltung zu 5 Mit dem Kostenfortschreibungsbeschluss wird der Sachstandsbericht aktualisiert und Termine sowie Kosten angepasst. Eine neue Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Nachfrage zu Punkt 5 Wir haben konkret nach Terminen gefragt und erhalten keine Antwort. Kann die Verwaltung im Moment keine Termine nennen oder will sie das einfach nicht? - Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung Frage 5 zu beantworten. Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 5 Erst nach Beauftragung des Generalunternehmers kann dieser einen belastbaren Terminplan erstellen. Die Verwaltung geht von einer Fertigstellung im IV. Quartal 2026 aus. In der Beschlussvorlage zum Baubeschluss aus September 2018 wurde Mitte 2024 als Fertigstellungstermin benannt. Die Genehmigungsplanung (LP 4) wurde mit Erteilung der Baugenehmigung im Februar 2020 abgeschlossen. 4 6. Nebenkosten in Höhe von 35% nur für Planerleistungen (ohne GU-Zuschlag) sind ungewöhnlich hoch. Warum war die „Einarbeitung“ neuer Planer so aufwendig und warum werden immer noch weitere Gutachten erwartet? Antwort der Verwaltung zu 6 Die Nebenkosten umfassen neben den Kosten für externe Planer und Gutachter die Eigenleistung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sowie die Gebühren. Im Benchmark zu vergleichbaren Projekten, die der Sonderbauverordnung unterliegen, bewegt sich der Zuschlag im dort erkennbaren Rahmen. Nachfrage zu Punkt 6 Wir bitten die Verwaltung, zum nächsten Betriebsausschuss GW ihre Benchmark-Analysen endlich vorzulegen. Es wäre möglich gewesen, diese bereits mit der Beantwortung zur Ratssitzung vorzulegen. Die SPD-Fraktion hält 35% für überzogen. Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 6 Die Zahlen werden wie gewünscht im ersten Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nach den Ferien erläutert. 7. Wenn weitere Gutachten zum Bestand erwartet werden und diese insbesondere zur Beurteilung des Bestandes benötigt werden, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die nun vorgelegten Kosten ermittelt wurden bzw. warum diesen kurzfristig ohne eine gesicherte Grundlage zugestimmt werden soll. Wann liegen alle Unterlagen vor, um den Sanierungsumfang tatsächlich ordnungsgemäß beurteilen zu können? Und bis wann wird es dann möglich sein, die Genehmigungsplanung tatsächlich abzuschließen (siehe auch Frage 5)? Antwort der Verwaltung zu 7 Die vorgelegten Kosten basieren auf Bestandsuntersuchungen durch Gutachter, eine darauf aufbauende Planung und Kostenberechnung sowie eine bereits erteilte Baugenehmigung. Trotzdem verbleibt ein Restrisiko für „Bauen im Bestand“. Deshalb werden erfahrungsgemäß weitere Gutachter die Ausführungsphase begleiten, um auf unvorhersehbare bauliche Situationen zu reagieren. Die Qualität der Bauausführung des GU (zum Beispiel Dach, Fassade et cetera) wird parallel qualitätssichernd begleitet Hinweis der SPD-Fraktion zu Punkt 7 In Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme Mülheimer Brücke wurde die Verwaltung in der Presse zuletzt wie folgt zitiert: „In Zukunft schauen wir uns den Bestand genauer an.“ – Weitere unvorhersehbare bauliche Situationen bleiben abzuwarten. 8. Der nun genannte GU-Zuschlag beträgt 12,8 Mio. €. Er beträgt somit 40% der ursprünglichen Gesamtkosten. Dass ein GU einen Zuschlag für Leistungen Dritter und Koordinierungsarbeiten kalkuliert, ist nachvollziehbar. Dafür ist er in der Lage, weitere Leistungen kostengünstiger einzukaufen und Termine zu optimieren. Dies führt einerseits zu einer Reduzierung der Baukosten (vor der Bezuschlagung), andererseits zu einer Verringerung des Risikos sowie des Personalaufwandes auf Seiten des Bauherrn. Warum aber beträgt der GU-Zuschlag trotz dieser Tatsache 25% und warum steigt der Risikozuschlag von 2018 mit 9 Mio. € bis heute nochmals an auf über 10 Mio. €? Wäre es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoller, tatsächlich zunächst alle Bestands-untersuchungen abzuwarten und erst im Anschluss einen Mehrkosten-beschluss vorzulegen und das Risiko genauer zu erfassen? Schon heute müssten wegen des Planungsfortschrittes seit der letzten Erhöhung mehr Informationen vorliegen, so dass der Risikozuschlag eigentlich verringert werden könnte. Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang, warum das Risiko gemäß Anlage 1 um etwa 450 T€ fallen soll. 5 Antwort der Verwaltung zu 8 Der GU-Zuschlag in Höhe von 25% orientiert sich an Erfahrungswerten aktuell submittierter beziehungsweise beauftragter GU-Angebote. Der Risikozuschlag in Höhe von rund 10,2 Mio. Euro wurde anhand von Erfahrungswerten bei Sonderbauten und Bauen im Bestand durch den Projektsteuerer hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit monetär ermittelt. Er beträgt rund 20% der Baukosten und hat sich von 10,6 Mio. Euro (2018) auf 10,2 Mio. Euro reduziert, da manche identifizierte Risiken aufgrund des Projektfortschrittes nicht mehr eintreten können. Nachfrage zu Punkt 8 Die SPD-Fraktion bittet hier um Auskunft: - Auf welche aktuell beauftragte GU-Maßnahmen bezieht sich die Verwaltung mit dem kalkulierten Zuschlag von 25% für den GU? - Warum wird das Risiko größer, wenn doch genauer geplant wird? - Welche „manche identifizierten Risiken“ treten nicht mehr ein? Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 8 Der Zuschlag in Höhe von 25% wurde aus Projekten der Schulbaumaßnahmen aus dem GU-Paket kalkuliert, in denen eine breite Spanne der Zuschläge angeboten wurde. Hier wurde ein Mittelwert gewählt, der auch den Erfahrungswerten der beauftragten Projektsteuerungen in anderen Projekten entspricht. Die aktuelle Risikobetrachtung fällt um rund 450.000 Euro geringer aus, als zum Baubeschluss (Baubeschluss 2018: 10.655.000 Euro; Kostenfortschreibungsbeschluss 10.205.000 Euro). Mit Fertigstellung der Entwurfsplanung wurde die Risikobetrachtung durch den Projektsteuerer überarbeitet und fortgeschrieben. Die Risiken beim Bauen im Bestand und die Risiken im Bauablauf bleiben bestehen. Folgende „identifizierten Risiken“ treten nicht mehr ein: 1. Risiko Baugenehmigung: zum Beispiel Genehmigungsdauer, Ablehnung (die Genehmigung ist erteilt und die möglichen Risiken sind nicht eingetreten) 2. Risiko Fernwärmeübergabestation (das Risiko ist eingetreten, aber die Risikokosten sind zu den Herstellungskosten „gewandert“, da sich die Erneuerung im weiteren Planungsprozess als erforderlich erwiesen hat) und 3. Risiko Nutzeränderungen (das Risiko ist aufgrund der veränderten Innenraumplanung eingetreten, der Planungsprozess ist nahezu abgeschlossen)
Anlage 6 - Vorabauszug Rat 24.06.2021
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Rates vom 24.06.2021 öffentlich 10.38 Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich- Hof 1, 50676 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss 3520/2020 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. AN/1486/2021 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt AN/1512/2021 I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt Beschluss: Punkt 3 wird wie folgt abgeändert: Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für eine Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, Verhandlungen für die Anmietung eines entsprechenden Objekts zu führen. Die Kosten werden dem Be- triebsausschuss Gebäudewirtschaft und dem Finanzausschuss zur Abstimmung vor- gelegt. Die Anmietung und alle für die Unterbringung nötigen.... (weiter wie Beschlussvorla- ge) Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über Ziffer 3 der Ursprungsvorlage in der so geänderten Fassung Beschluss: Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für eine Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, Verhandlungen für die Anmietung eines entsprechenden Objekts zu führen. Die Kosten werden dem Be- triebsausschuss Gebäudewirtschaft und dem Finanzausschuss zur Abstimmung vor- gelegt. Die Anmietung und alle für die Unterbringung nötigen Umbaumaßnahmen sollen aus dem Etat der Gebäudewirtschaft finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über den Flächenverrechnungspreis. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist, dass die Sanierung nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte, tem- poräre Schließungen vermieden werden können und mit einer Bauzeitverkürzung gerechnet werden könnte. Eine Kostenschätzung kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlun- gen nicht abgegeben werden. Sobald ein geeignetes Objekt gefunden wurde werden die beteiligten Ausschüsse zeitnah darüber mit einer separaten Mitteilung informiert. Im Fall einer Komplettauslagerung werden die Einrichtungskosten und die damit ver- bundenen Abschreibungen erst zum Ende der Generalsanierung anfallen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über den mündlichen Geschäftsordnungsantrag, Ziffer 1 und 2 der Beschlussvorlage zur Entscheidung in den Hauptausschuss zu ver- weisen Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. IV. Die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. (AN/1486/202) hat sich nach der Beschlussfassung zu I. und II. erübrigt. ____________ Anmerkungen: Verweisungsantrag von RM Hammer. Sitzungsunterbrechung auf Geschäftsordnungsantrag von RM Hammer von 21:45 Uhr – 21:55 Uhr wegen interfraktionellen Abstimmungsbedarfs.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3520/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.07.2021
- Erstellt
- 03.12.2020 11:09