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3520/2020

Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.07.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.09.2021, TOP 4.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 8 - Vorabauszug Hauptausschuss 19.07.2021

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 4 - Vergleichsübersicht

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Anlage 1 - Erläuterung der Mehrkosten

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Anlage 9 - zweiter Sitzungslauf des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

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Anlage 3 - Stellungnahme der GW zum Schreiben des RPA vom 10.06.2021

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Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 5 - Beantwortung der mündlichen Anfrage im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 7 - Nachfragen der SPD-Fraktion zur Beantwortung der mündlichen Anfragen Anlage 5

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Anlage 6 - Vorabauszug Rat 24.06.2021

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Beschlussvorlage Rat

14671 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3520/2020 
Freigabedatum 
09.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln - 
Kostenfortschreibungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur nehmen die 
Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung von 2017 (Baubeschluss Vorlagen-Nummer 
0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die Generalsanierung der Zentralbibliothek –
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschusses und der Kenntnisnahme durch den Rat 
der Stadt Köln- zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio. 
Euro brutto. In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro  
GU-Zuschlag enthalten.  
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im 
Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche 
Spartenmiete in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten. 
 
2. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto (inklusive 
Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren 
2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von 5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0418-
Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind 
anteilige Baunebenkosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive  
anteiliger Risikozuschlag).  
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fassung eines separaten  
Bedarfsfeststellungsbeschlusses. 
Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen 
entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021 
Hauptausschuss – zu Ziffer 1. und 2. des Beschlussvorschlags 19.07.2021 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft – zu Ziffer 1. und 2. des  
                                                                Beschlussvorschlags 
06.09.2021

2 
0418-Stadtbibliothek. 
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen 
vorsehen. 
 
3. Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für eine  
Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, ein entsprechendes Objekt anzumieten. 
(Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur empfehlen ihm, so 
zu entscheiden.) Die Anmietung und alle für die Unterbringung nötigen Umbaumaßnahmen sollen aus 
dem Etat der Gebäudewirtschaft finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über den Flächenver-
rechnungspreis. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist, dass die Sanierung nicht im laufenden 
Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte, temporäre Schließungen vermieden werden können 
und mit einer Bauzeitverkürzung gerechnet werden könnte. 
Eine Kostenschätzung kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen nicht  
abgegeben werden. Sobald ein geeignetes Objekt gefunden wurde werden die beteiligten  
Ausschüsse zeitnah darüber mit einer separaten Mitteilung informiert. 
 
Im Fall einer Komplettauslagerung werden die Einrichtungskosten und die damit verbundenen  
Abschreibungen erst zum Ende der Generalsanierung anfallen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   rund 5.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rund 6.890.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen    € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete zuzüglich Nebenkosten)  2.540.000 € 
c) Verwaltungsgemeinkosten    € 
d) amtsinterne Gemeinkosten    € 
e) bilanzielle Abschreibungen    500.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    circa 250.000 €* 
Beginn, Dauer        
 
* = Die jährlichen Einsparungen durch die Einhaltung des EnEV-2016-Standards betragen 80 %  
beziehungsweise circa 250.000 Euro jährlich. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Errichtung und der Betrieb von Gebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine  
Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Am 27.09.2018 fasste der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss zur Generalsanierung der  
Zentralbibliothek im laufenden Betrieb (Vorlagen-Nummer 0027/2018) mit Gesamtkosten von rund 
59,41 Mio. Euro brutto. Der neue Baubeginn ist zum I. Quartal 2022 geplant. Als Fertigstellungstermin 
der Maßnahme war ursprünglich das II. Quartal 2024 vorgesehen. Als neuer Fertigstellungstermin 
wird das IV. Quartal 2026 angestrebt.  
 
Entwicklung der Gesamtkosten:  
 
Im Baubeschluss wurden Gesamtkosten in Höhe von rund 59,4 Mio. Euro brutto inklusive rund  
7,14 Mio. Euro brutto für die Ausstattung und Einrichtung genehmigt.

4 
 
Dabei wurde eine Einzelvergabe zugrunde gelegt. Aktuell wird eine GU-Vergabe vorgesehen. 
 
Gemäß der aktualisierten Kostenberechnung vom 27.10.2020 werden sich die Brutto-Gesamtkosten 
von 59,4 Mio. Euro auf rund 81,15 Mio. Euro brutto erhöhen.  
Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Ratsbeschluss um circa 
36,6 % überschritten werden. Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten  
Kosten abweichen. 
 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (eine Erläuterung liegt als Anlage 1 bei.): 
 
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind  rund     530.000 Euro (   2%) 
2. Geänderte Innenarchitektur rund  4.830.000 Euro ( 19%) 
3. Auslagerung  entfällt 
4. Massenmehrungen  rund     815.000 Euro (   3%) 
5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen rund  3.010.000 Euro ( 12%) 
6. verschobener Baubeginn und Bauzeitverzögerung rund  3.000.000 Euro ( 12%) 
7 höhere Submissionsergebnisse  entfällt 
8. geänderte rechtliche Vorgaben  rund        90.000 Euro (   1%) 
9. Nutzung von Synergieeffekten  entfällt 
10. Sonstiges 25 % GU-Zuschlag  rund 12.758.000 Euro ( 51%) 
Gesamt rund 25.033.000 Euro 
 
davon abzuziehen:  
Risikovorsorge aus der Kostenberechnung  
zum Baubeschluss              -449.000 Euro 
Entfallende Kosten für die Auslagerung in Container           -2.839.000 Euro 
Verbleibende Mehrkosten rund 21.745.000 Euro 
 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets von rund 59,4 Mio. Euro brutto auf rund 81,15 Mio. 
Euro brutto empfohlen. Das Budget wird damit um 21,75 Mio. Euro erhöht. 
 
Finanzierung: 
 
- Baumaßnahme 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Aufgrund des aktuell gültigen Flächenverrechnungspreises ergeben 
sich jährliche Kosten in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2027 
aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0418, Stadtbibliothek in Teilplanzeile 16,  
sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. 
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff.  
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
- Ausstattung 
Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (unter anderem Mobiliar, Medientechnik und  
Leitsysteme) ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die Mittelbereitstellung (insgesamt  
10,85 Mio. Euro brutto zuzüglich 1,04 Mio. Euro brutto anteiliger Risikozuschlag) erfolgt sukzessive 
nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im 
Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek. Die in der vorgenannten Summe enthaltenen anteiligen  
Baunebenkosten für die Inneneinrichtung (Kosten der Planung, Baubetreuung, Projektleitung und -
steuerung) in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto, stehen im städtischen Haushalt im Teilergebnisplan 
0418-Stadtbibliothek bereit. Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen 
Baunebenkosten erfolgen entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff 
im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek.

5 
 
- Vorschläge zur Kostenreduzierung:  
Eine Veränderung des Planungskonzeptes würde zu Verzögerungen und damit zu neuen  
Kostenerhöhungen führen. Eine Kostenersparnis wird erwartet, wenn die derzeitige Suche nach  
einem Interim-Quartier für die Bibliothek (Komplettauslagerung) erfolgreich ist und infolgedessen ein 
Leerzug des Bestandsgebäudes möglich wäre. Die Sanierung könnte dann ohne den öffentlichen 
Bibliotheksbetrieb mit entsprechenden Erleichterungen erfolgen. 
 
- Deckungsvorschläge: 
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über 
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungsprei-
ses. Durch die Mehrkosten wird sich der Flächenverrechnungspreis von derzeit 14,52 Euro pro qm 
auf 17,62 Euro in der Sparte Verwaltungsgebäude im Jahr 2017 erhöhen. In Summe kommt es daher 
ab dem Haushaltsjahr 2027 zu einer jährlichen Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von 
rund 1,63 Mio. Euro. Die zusätzlichen Mietkosten durch eine Auslagerung sind darin noch nicht  
enthalten. 
 
- Alternative zur Generalsanierung 
Eine Alternative besteht nicht, da ein Verzicht auf die Generalsanierung bedeuten würde, dass  
bei einer zeitlich nicht konzentrierten Gesamtbaumaßnahme die nachfolgend aufgeführten unum-
gänglichen Einzelmaßnahmen im laufenden Betrieb und über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren 
durchgeführt werden müssten, um einen zumindest sicheren Betrieb des Gebäudes zu ermöglichen. 
Unverzichtbar sind 
- die Ertüchtigung des Brandschutzes,  
- die Erweiterung der Brandmeldeanlage,  
- Kabelabschottungen in den Wänden und Decken,  
- die energetische Sanierung von Fassade und Dach des Gebäudes,  
- die Sanierung und Anpassung der technischen Anlagen (wie Aufzug und Elektro) inklusive der  
Leitungsführung,  
- die Herstellung der Barrierefreiheit in den Sanitäranlagen und Einbau von Leitsystemen,  
- die Erneuerung der Bibliotheksinfrastruktur inklusive zeitgemäßer Technikausstattung,  
- die Erneuerung der abgenutzten Bausubstanz und der Einrichtung, sowie  
- die Entfernung gebundener Schadstoffe  
Im Ergebnis würde trotz der durchzuführenden Einzelmaßnahmen keine nachhaltige und den  
heutigen technischen Standards entsprechende Bibliothek entstehen. Ebenso könnte eine  
umfängliche energetische Sanierung nur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.  
 
- Anmietung Interimsstandort (Komplettauslagerung) 
Während der Sanierungsmaßnahme wird eine Auslagerung erforderlich. Aufgrund der Anforderungen 
der Zentralbibliothek wurde das Gesuch schwerpunktmäßig auf gut zugängliche Einzelhandelsflächen 
gerichtet. Während die m²-Preise für Büroflächen in der Kölner Innenstadt zwischen 20 und 23 Euro 
liegen, sind für Flächen in exponierter Lage und aufgrund der besonderen Anforderungen einer  
Bibliothek höhere Preise anzusetzen.  
Im Rahmen der Akquise konnten Objekte in zentraler Lage gefunden werden, die eine  
Komplettauslagerung des Hauses ermöglichen würden. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist, 
dass die Sanierung nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte, temporäre 
Schließungen vermieden werden können und mit einer Bauzeitverkürzung gerechnet werden könnte. 
Alle in Betracht kommenden Objekte sind gleichermaßen geeignet und erfüllen die statischen Bedin-
gungen an die Bodenbelastbarkeit und Barrierefreiheit. Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen 
mit den jeweiligen Eigentümern.  
 
Finanzierung der Einrichtungskosten 
Die Mittelbereitstellung für die notwendige Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto  
(inklusive Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den Haus-
haltsjahren 2022 bis 2026 aus noch zu veranschlagenden Mitteln von 5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 
0418-Stadtbibliothek Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei 
Finanzstelle 4300-0418-0-0300 – Generalsanierung und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0418 – 
Stadtbibliothek in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Darin enthalten

6 
sind anteilige Baunebenkosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive 
anteiliger Risikozuschlag).  
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fassung eines separaten  
Bedarfsfeststellungsbeschlusses. 
Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen 
entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan 
0418-Stadtbibliothek. 
 
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen 
vorsehen. 
 
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Es liegt ein dringendes Investitionserfordernis 
vor zur Umsetzung der bereits beschlossenen Sanierung. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist 
aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich.  
 
Anlagen: 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Erläuterung der Mehrkosten

Anlage 8 - Vorabauszug Hauptausschuss 19.07.2021

5422 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax       :  (0221) 221 26570 
E-Mail:  giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 29.07.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 19.07.2021  
öffentlich 
 
6.1 Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-
Hof 1, 50676 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss 
3520/2020 
 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. 
AN/1547/2021 
 
Die Fraktionen und Gruppen stellen ihre Positionen dar. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann erläutert die Vorlage und teilt mit, dass der Betriebs-
ausschuss Gebäudewirtschaft aufgrund von § 16 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung 
NRW die Zustimmung zu Kostenerhöhungen erteilen muss. Die Ziffern 1 und 2 des 
Beschlusses müssen daher vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft beschlossen werden. 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Vorlage mit folgenden Änderungen: 
 
Punkt 1: 
 Der letzte Satz im ersten Absatz wird nach einer Streichung wie folgt lauten 
(Streichungen markiert):  
… In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 
Mio. Euro GU-Zuschlag enthalten. 
 Dann wird ein Satz nach „… enthalten.“ eingefügt: 
Die Baumaßnahme wird, wie ursprünglich vorgesehen, unter der Regie 
der Gebäudewirtschaft selbst durchgeführt und nicht mittels einer GU- 
oder TU-Vergabe.

Neue Punkte 4 und 5: 
Nach Punkt 3 werden zwei neue Punkte 4 und 5 angefügt: 
4. Um die Gebäudewirtschaft in die Lage zu versetzen, eine zunehmend höhe-
re Anzahl von Schulen, Kitas und Kulturbauten wieder selbst vollständig 
planen und bauen zu können, soll die Verwaltung auch bisher verworfene 
Maßnahmen wie Erhöhung der Gehälter prüfen, um mehr qualifizierte Bau-
ingenieure und Architekten zu gewinnen:  
- Alle tariflichen Möglichkeiten, die Arbeitsentgelte der Beschäftigten der 
Gebäudewirtschaft zu erhöhen werden genutzt. 
- Stellenbesetzungsverfahren werden beschleunigt und qualitativ verbes-
sert. 
- Potentiale der Bewerber*innen und der bereits Beschäftigten werden 
bestmöglich gefördert und entsprechende Qualifizierungen fester Be-
standteil der Personalentwicklung. 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Organisationsformen für den 
schnellstmöglichen Aufbau einer neuen Bauverwaltung zu prüfen. Dem Rat 
sind Alternativen zum Beschluss vorzulegen. Jede der Alternativen soll es 
ermöglich, dass die städtischen Gebäude für Schulen, Kitas und Kultur 
vollständig in eigener Regie gebaut und saniert werden können. Dafür muss 
die neu aufgebaute Bauverwaltung mit ausreichenden Kompetenzen und 
Ressourcen für alle Leistungsphasen großer Bauprojekte ausgestattet sein.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. abgelehnt. 
 
II. Abstimmung über Ziffer 1 und 2 der Beschlussvorlage vorbehaltlich der 
Zustimmung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft 
 
Beschluss (auf der Grundlage des Ratsbeschluss vom 24.06.2021):  
1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kul-
tur nehmen die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung von 2017 (Bau-
beschluss Vorlagen-Nummer 0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die 
Generalsanierung der Zentralbibliothek –vorbehaltlich der Zustimmung durch den 
Finanzausschusses und der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Köln- zur 
Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto 
anstatt 59,4 Mio. Euro brutto. In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag 
und rund 12,76 Mio. Euro GU-Zuschlag enthalten.  
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis 
des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im Teilergebnisplan 0418-
Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche Spar-
tenmiete in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten. 
 
2. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro 
brutto (inklusive Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Bau-
fortschritt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe 
von 5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teiler-
gebnisplan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind anteilige Baunebenkosten für

die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive anteiliger Risikozu-
schlag). Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fas-
sung eines separaten Bedarfsfeststellungsbeschlusses. 
Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Bauneben-
kosten erfolgen entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 
2022 ff. im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek. 
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebe-
nenfalls durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

495 Zeichen

Anlage 0 zu 3520-2020 – Begründung der Dringlichkeit  
 
Wegen der erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung konnte die 
Fortschreibung der Kosten nach intensiver Prüfung erst jetzt vorgelegt werden. 
Um den geplanten Baubeginn zum 1.Quartal 2022 einhalten zu können ist ein 
kurzfristiger Beschluss der Kostenfortschreibung noch vor der Sommerpause 
erforderlich. Sollte der Beschluss erst im September erfolgen, so hat dies weitere 
Auswirkungen auf die Kosten des Projektes.

Anlage 4 - Vergleichsübersicht

890 Zeichen

Vergleich Varianten Sanierung – Neubau               
Gesamtkosten und  Zeitstrahl
Zentralbibliothek Kostenfortschreibungsbeschluss BAGW: Information Verwaltungsvorstand (11.05.2021) 1
Gesamtkosten = Baukosten + Interim  (Herrichtung + Anmietung )
Vergleich Zeitrahmen  Sanierung - Neubau
Zeitraster
Variante
GI im laufenden Betrieb (aktueller Stand)
1 a 82,7 Mio. €
GI vollständige Auslagerung
1 b Interim / Lph 5-7 Einzug 92,4 Mio. €
Neubau an selber Stelle, gleiches Volumen
0 151,7 Mio. €
Neubau an selber Stelle, angepasstes Volumen
2 a 192,0 Mio. €
Nebau an gleicher Stelle, angepasstes Volumen, TU
2 b 199,6 Mio. €Jun 21 Interim Lph 0 Lph 1-4
Bauzeit (Lph 8)
Jun 21 Lph 0 Lph 1-4 Lph 5-7
Jun 21
Jun 21 Lph 0
Einzug
Einzug
Lph 5-7 Bauzeit (Lph 8)
Lph 5-8
Einzug
Bauzeit (Lph 8)
Lph 1-4
Jun 21
Beschluss 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Lph 5-7
2029 2030
 EinzugBauzeit (Lph 8 )

Anlage 1 - Erläuterung der Mehrkosten

5370 Zeichen

1 
 
Anlage 1 zum Kostenfortschreibungsbeschluss Zentralbibliothek           3520/2020 
 
I. Historie  
 
Mit Abschluss der Entwurfsplanung schied das planende Büro für Innenarchitektur auf 
eigenen Wunsch im III. Quartal 2018 aus dem Projekt aus. In diesem Zuge wurde die 
Gelegenheit genutzt, das bestehende innenarchitektonische Konzept in Richtung einer 
zukunftsweisenden Bibliothek als „Dritter Ort“ für eine Metropole wie Köln weiter zu ent-
wickeln. Bereits Anfang 2019 wurde den Projektbeteiligten ein erster neuentwickelter Ent-
wurf vorgelegt. Die Entwurfsplanung wurde bis Mitte 2020 fertig gestellt und eine aktuelle 
Kostenberechnung vorgelegt. Die ermittelten Mehrkosten werden nachfolgend erläutert. 
II. Begründung der Kosten 
 
 
 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind  
rund 530.000 Euro (2 %)   
Die Mehrkosten werden verursacht durch den Ersatz der Fernwärmeübergabe-
station, die Verstärkung oder Ergänzung von Tragkonstruktionen für Einbauten, 
zusätzliche Baukonstruktionen, die nach dem Rückbau erforderlich werden sowie 
temporäre Einbauten, die zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind.  
 
 2. Geänderte Innenarchitektur 
rund 4.830.000 Euro (19 %)  
Im Innenraumkonzept wurden die Regale aus der Mitte der Räume an die Wände 
und unter die Fenster verlegt, so dass hier in großen Teilen fast die doppelte An-
zahl an Arbeits- und Sitzmöglichkeiten geschaffen wurde (1,14 Mio. Euro).  
Die daraus resultierende Überarbeitung der Beleuchtung und der Medientechnik 
bewirkte 0,65 Mio. Euro Mehrkosten. 
Die Planungskosten für die Umplanung der Innenarchitektur und für die daraus 
resultierenden anderen Fachplanungen haben sich um 1,04 Mio. Euro erhöht. 
Der Verzug innerhalb der Planungsphase bedeutet eine Baupreissteigerung von 
rund 2,0 Mio. Euro. 
 
 3. Auslagerung      entfällt 
1. Mehrkosten, die dem 
Bestand geschuldet sind ; 
530.000 €; 2% 2. Geänderte 
Innenarchitektur; 
4.830.000 €; 19%
3. Auslagerung ; 0 €; 0%
4. Massenmehrungen ; 
815.000 €; 3%
5. Zusätzliche (Fach-) 
Planerleistungen; 
3.010.000 €; 12%
6. verschobener 
Baubeginn und 
Bauzeitverzögerung 
(BPI); 3.000.000 €; 
12%
7. höhere 
Submissionsergebnisse ; 0 
8. geänderte rechtliche 
Vorgaben ; 90.000 €; 1%
9. Nutzung von 
Synergieeffekten ; 0 €; 
10. Sonstiges 25 % GU-
Zuschlag ; 12.758.000 €; 
51%

2 
 
 
 4. Massenmehrungen  
rund 815.000 Euro (3 %)  
Die Massenmehrungen resultieren aus der Fortschreibung der Planung und  
weiterer Erkenntnisse aus dem Bestand. 
 
 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen     
rund 3.010.000 Euro (12 %) 
Der Ansatz der Nebenkosten wurde von 26% auf 35% der Baukosten erhöht.  
Darin enthalten sind Kosten für die notwendige Einarbeitung neuer Planer ab der 
Ausführungsplanung. Es werden über bereits erfolgte Untersuchungen hinaus 
weitere Gutachten für die Beurteilung des Bestandes erwartet. 
 
 6. verschobener Baubeginn und Bauzeitverzögerung  
rund 3.000.000 Euro (12 %) 
Aufgrund der Verzögerung des Projekts verschiebt sich der Ausführungsbeginn, 
sodass zusätzlich mit höheren Baukosten durch die allgemeine Baupreissteige-
rung gerechnet werden muss. Diese wurden bis Mitte der Bauzeit ermittelt. 
 
 7 höhere Submissionsergebnisse     entfällt    
 
 8. geänderte rechtliche Vorgaben 
Rund 90.000 Euro (1%) 
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde die Planung von Maßnahmen 
gegen Vogelschlag gefordert. 
 
 9. Nutzung von Synergieeffekten     entfällt    
 
 10. Sonstiges      
GU Zuschlag (25%)  = rund 12.758.000 Euro (51 %) 
Bei einer GU-Vergabe werden Koordinationsrisiken, Schnittstellenrisiken, 
Terminrisiken, die Restabwicklung von Bauleistungen sowie das Mängelbeseiti-
gungsrisiko von nicht eindeutig zuzuordnenden Mängeln auf den 
Generalunternehmer übertragen. Der Generalunternehmer hat in der Regel eine 
große Markterfahrung und kann daher im Allgemeinen solche Unternehmen bin-
den, welche die Leistung zuverlässig erstellen können. Die Stadt Köln vergibt da-
mit die Ausführung an einen Partner, der zugleich die Gesamtverantwortung trägt. 
Der GU haftet der Auftraggeberin in vollem Umfang. Die Mehrkosten für den GU-
Zuschlag schlagen sich nieder in einem geringeren Koordinierungsaufwand der 
Planer und ausführenden Firmen und einem geringeren Steuerungsaufwand bei 
der Bauherrin, aber auch durch einen geringeren Aufwand bei den Kosten für  
etwaige Bauzeitverlängerungen durch Behinderungen oder Firmeninsolvenzen. 
Das Risiko für Mehrkosten aus Zeitverzögerungen ist beim Projekt Sanierung der 
Zentralbibliothek von Belang, da vom Erreichen des Endtermins auch die Dauer 
der Unterbringungen in den angemieteten Räumlichkeiten abhängt. 
 
 
 Davon abzuziehen sind 
 
 Für die Auslagerung    rund 2.839.000 Euro  
Es konnte eine Ausweichfläche für die Auslagerung der Büros gefunden werden, 
so dass die ursprünglich geplante Auslagerung in Modulbauten entfällt.

3 
 
 Für das Risiko (20%)   rund 449.000 Euro 
Der Risikozuschlag wurde mit 20% der Baukosten veranschlagt. Dies ist ein aktu-
eller Erfahrungswert zur Bewertung des Risikos beim Bauen im Bestand. Auf-
grund des aktuellen Planungsstandes reduziert sich der absolute Wert des Risiko-
budgets, da manche Risiken aufgrund des Projektfortschritts nicht mehr auftreten 
können. 
      
 Kosten aus 2018 (brutto)   rund 59.405.000 Euro    
 Kosten aus 2020 (brutto)   rund 81.150.000 Euro

Anlage 9 - zweiter Sitzungslauf des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

1253 Zeichen

1 
 
Anlage 9 –  
Zweiter Sitzungslauf des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft muss aufgrund von § 16 Absatz 5 der 
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein Westfalen (EigVO NRW) in Verbindung mit § 5 Absatz 
2a der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft die Zustimmung zu Kostenfortschreibungen 
erteilen. Diese Zustimmung liegt bisher nicht vor, da der Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft die Vorlage in seiner Sitzung am 14. Juni 2021 ohne eigenes Votum in 
die nachfolgenden Gremien verwiesen hat.  
Daher hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19. Juli 2021 die Fortführung der 
Baumaßnahme sowie deren Finanzierung (Ziffern 1 und 2 der Beschlussvorlage) gemäß § 
16 Absatz 5 der EigVO NRW unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschlossen.  
Über diese beiden Ziffern der Vorlage muss der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
explizit abstimmen. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 die Ziffer 3 geändert beschlossen. Danach 
sollen die Kosten für die Anmietung dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und dem 
Finanzausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies erfolgt zu einem späteren 
Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage.

Anlage 3 - Stellungnahme der GW zum Schreiben des RPA vom 10.06.2021

1203 Zeichen

26 11.06.2021 
260/7  
  
 Anlage 3 - Stellungnahme 
der GW zum Schreiben des 
RPA vom 10.06.2021.docx 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Schreiben des Rechnungs-
prüfungsamtes vom 10.06.2021 
 
Zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom 10.06.2021 nimmt die Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln (GW) wie folgt Stellung: 
Zu allen Großprojekten im Kulturbereich erstellt die GW fortlaufende Statusberichte mit 
Sachständen im Projekt. Hierbei werden die Terminsituation sowie die Kostensituation und 
die Risiken betrachtet: 
Im Rahmen der Risikobewertung wurde im Statusbericht (Vorlagennummer: 2004/2019) für 
den Unterausschuss Kulturbauten am 18.06.2019, den Ausschuss Kunst und Kultur am 
25.06.2019 und den Betriebsausschuss der GW am 01.07.2019 der Wechsel der Innenarchi-
tekten mitgeteilt. 
Außerdem erfolgte eine entsprechende Risikobewertung zu den Folgen dieses Wechsels. 
Eine vergleichende Berechnung der Umsetzungsvarianten wurde durchgeführt. 
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden dem Beschluss nur die Informationen zu den Vor-
schlägen der Verwaltung beigefügt. 
Ergänzend ist der Beschlussvorlage als Anlage 4 noch die Vergleichsübersicht beigefügt.

Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

3819 Zeichen

/ 2 
14 10.06.2021 
143  
  
  
  
  
  
  
 
Dez VI  
 
Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen zum Kostenfortschreibungsbeschluss 
(3520/2020) zur Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Hau-
brich-Hof 1, 50676 Köln 
RPA-Nr.: 2021/0646 
 
Sehr geehrtes Kollegium, 
 
seitens 26 -Gebäudewirtschaft der Stadt Köln- wurden dem RPA kurzfristig Unterlagen zum 
o.g. Kostenfortschreibungsbeschluss vorgelegt. 
E
s wird darauf hingewiesen, dass dem RPA aufgrund der späten Vorlage seitens 26 und der 
Vielzahl an nachgereichten Dokumenten eine sehr begrenzte Zeit für die Sichtung aller Un-
terlagen bis zur vorgesehenen Beschlussfassung zur Verfügung stand. Eine intensive und 
vollumfängliche Prüfung war unter den genannten Umständen nicht möglich. 
Bei der Sichtung der Unterlagen wurde Folgendes festgestellt: 
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 27.09.2018 auf Basis der damals vorgelegten Ent- 
wurfsplanung und dazugehörigen Kostenberechnung die Generalsanierung der Zentralbiblio-
thek (Baubeschluss Session-Nr.: 0027/2018). Im Anschluss an diesen Beschluss erfolgte die 
Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem für die Sanierung der Zentralbibliothek beauf-
tragten Büro für Innenarchitektur. Im Rahmen einer erneuten europaweiten Ausschreibung 
wurde ein neues Büro für die Gestaltung der Innenarchitektur beauftragt und eine Neupla-
nung vorgenommen. Im Ergebnis liegt eine grundlegend geänderte Innenarchitektur zu-
grunde, die mit dem Baubeschluss aus 2018 nicht mehr einher geht. Inwieweit der Rat über 
dieses Vorgehen informiert wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor. 
 
Die vorliegenden Unterlagen beinhalten zusätzliche Kosten für eine GU-Vergabe und die 
Komplettauslagerung der Zentralbibliothek. Durch die Vergabe an einen Generalunterneh-
mer verspricht sich die Fachdienststelle eine Risikominimierung bei der Abwicklung der Bau-
maßnahme. Eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dazu liegt nicht vor. 
 
Die Kosten für die jetzt vorgesehene Komplettauslagerung (Herrichten und Anmietung einer 
Immobilie) können seitens der Gebäudewirtschaft aufgrund nicht abgeschlossener Verhand-
lungen nicht beziffert werden. Inwieweit hier die Kosten für zusätzliche Anmietungen und 
Auslagerungskosten berücksichtigt bzw. enthalten sind, kann anhand der vorliegenden Kos-
tenberechnung nicht festgestellt werden. Die Gebäudewirtschaft weist ausdrücklich darauf 
hin, dass zusätzliche Folgekosten entstehen und am Ende der Generalsanierung erforderlich 
werden.

- 2 - 
 
 
Anhand der vorliegenden Unterlagen und den darin beschriebenen Maßnahmen ist davon 
auszugehen, dass aufgrund einer fehlenden detaillierten und nachvollziehbaren Gegenüber-
stellung der beiden Kostenaufstellungen und nicht final abgeschlossener Abstimmungen sei-
tens der Fachdienststelle mit weiteren, noch nicht bezifferten, Kosten gerechnet werden 
muss. 
Es wird vorausgesetzt, dass die geänderte Innenarchitektur und die daraus resultierende 
doppelte Anzahl an Sitzmöglichkeiten sowie die baulichen Veränderungen innerhalb des 
Brandschutzkonzeptes fortgeschrieben, vom Brandschutzsachverständigen bestätigt und 
Bestandteil der, nach Angabe von 26, vorliegenden Baugenehmigung sind. 
Im Zusammenhang mit dem o.g. Kostenfortschreibungsbeschluss wurde auch ein Bedarfs-
feststellungsbeschluss für die Neuausstattung (1949/2021) beim RPA vorgelegt. Die Vorlage 
hierfür wurde am 02.06.2021 vom Amt 43 –Stadtbibliothek- zurückgezogen, bleibt aber wei-
terhin ein Bestandteil des hier vorgelegten Kostenfortschreibungsbeschlusses. 
Aufgrund der festgestellten Sachverhalte und daraus resultierenden Mehrkosten ist eine er-
neute Vorlage an den Rat der Stadt Köln erforderlich. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Beschlussvorlage beizufügen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 5 - Beantwortung der mündlichen Anfrage im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

9199 Zeichen

/ 2 
 Anlage 5 
 
26  
260/7  
  
 Anlage 5 - Beantwortung 
der mündlichen Anfrage im 
Betriebsausschuss Gebäu-
dewirtschaft.docx
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion zu TOP 4.1 Generalsanierung 
der Zentralbibliothek der Stadt Klön, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, Kostenfort-
schreibungsbeschluss (3520/2020) zur Sitzung des Betriebsausschusses Gebäude-
wirtschaft am 14.06.2021  
 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 14.06.2021 wurde nachste-
hender Wortbeitrag der SPD-Fraktion schriftlich zu Protokoll gegeben: 
1. Die verfristet eingestellte Beschlussvorlage trägt die Nummer 3520/2020, wurde also be-
reits letztes Jahr erstellt oder vorbereitet. Welche wesentlichen Erkenntnisse sind so spät 
bekannt geworden, dass eine Dringlichkeits-entscheidung notwendig wurde, und warum 
ist es dann, gemäß der Begründung zur Dringlichkeit, Schuld der Politik, wenn die Kosten 
nun noch weiter steigen? Und warum war diese eklatante Steigerung zum Zeitpunkt des 
letzten Sachstandsberichtes im März 2021, also vor etwa drei Monaten, noch nicht be-
kannt oder wurde zumindest in dieser Größenordnung nicht benannt? 
 
2. Gemäß Vorlage steigen die Kosten von 59,4 Mio. € auf nunmehr 81,1 Mio. €. Dies ist al-
lerdings nicht die erste Teuerung. Die ursprüngliche Kostenangabe lag bei 31,4 Mio. €. 
Damit liegt die tatsächliche Steigerung inzwischen bei  
50 Mio. € und mit immerhin 158% mehr als doppelt so hoch wie in der aktuellen Vorlage 
angegeben. Bereits zu der damaligen Kostensteigerung wurde der größte Teil der Mehr-
kosten begründet mit der Auslagerung der Büros und einiger Teilflächen sowie der Neu-
planung der Inneneinrichtung. Warum werden diese damals mit 4,1 Mio. € genannten Auf-
wendungen nun so deutlich überschritten, zumal die damals genannten Kosten Grundlage 
dafür waren, dass kein Neubau sondern eine Sanierung umgesetzt werden sollte?  
 
3. Warum liegt für die neue Kostensteigerung keine Stellungnahme des Rechnungsprü-
fungsamtes vor? 
 
4. Die am 03.09.2018 freigegebene Vorlage 0027/2018 nannte als Fertigstellung der Geneh-
migungsplanung das 4. Quartal 2018 und als Baubeginn das 3. Quartal 2020. Auch diese 
Vorlage wurde als Dringlichkeit vorgelegt, da es sonst nicht möglich sei, diese Termine zu 
halten. Warum ist es dann nicht gelungen, die Planung tatsächlich binnen drei Monaten 
abzuschließen bzw. warum hat diese bis heute insgesamt nochmals mindestens drei 
Jahre (also eine Steigerung der Zeitdauer um 1.200%) benötigt? Noch im November 2019 
ging man von einer Fertigstellung der Genehmigungsplanung im Dezember 2019, also 
nur einem Monat später, aus. (Zitat 42. Sitzung des BA GW am 16.09.2019: „… dass nur 
ein Teil aus dem Risikobudget für die Kostendeckung habe verwendet werden können, 
nämlich der, der für „veränderte Nutzeranforderungen“ hinterlegt ist. Für den 10monatigen 
Verzug seien zwei Gründe verantwortlich: Zum einen habe der Innenarchitekt gekündigt; 
es habe ein neuer gesucht werden müssen und dieser stehe nun kurz vor der Beauftra-
gung. Zum anderen sei diese Zeit genutzt worden, Veränderungen im Innenraum vorzu-

- 2 - 
 
/ 3 
nehmen.Der Bauantrag (LPH 4) sei fast genehmigt, das Projekt befinde sich in Leistungs-
phase 3“)  
Schon damals waren somit die veränderten Nutzeranforderungen bekannt, die Genehmi-
gungsplanung war fast fertig, Kosten und Zeit wurden auf Nachfrage ausdrücklich bestä-
tigt. Wie sind solche Fehleinschätzungen möglich?  
 
5. Die neue Vorlage enthält keine Angaben mehr zum weiteren zeitlichen Fortschritt. Wer-
den sich Baubeginn und Fertigstellung ebenso wie die Planung um etwa drei Jahre verzö-
gern? Wird somit die Genehmigungsplanung diesmal binnen drei Monaten abgeschlos-
sen? Wann ist die Wiedereröffnung aktuell geplant? 
 
6. Nebenkosten in Höhe von 35% nur für Planerleistungen (ohne GU-Zuschlag) sind unge-
wöhnlich hoch. Warum war die „Einarbeitung“ neuer Planer so aufwendig und warum wer-
den immer noch weitere Gutachten erwartet? 
 
7. Wenn weitere Gutachten zum Bestand erwartet werden und diese insbesondere zur Beur-
teilung des Bestandes benötigt werden, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die nun 
vorgelegten Kosten ermittelt wurden bzw. warum diesen kurzfristig ohne eine gesicherte 
Grundlage zugestimmt werden soll. Wann liegen alle Unterlagen vor, um den Sanierungs-
umfang tatsächlich ordnungsgemäß beurteilen zu können? Und bis wann wird es dann 
möglich sein, die Genehmigungsplanung tatsächlich abzuschließen (siehe auch  
Frage 5)? 
 
8. Der nun genannte GU-Zuschlag beträgt 12,8 Mio. €. Er beträgt somit 40% der ursprüngli-
chen Gesamtkosten. Dass ein GU einen Zuschlag für Leistungen Dritter und Koordinie-
rungsarbeiten kalkuliert, ist nachvollziehbar. Dafür ist er in der Lage, weitere Leistungen 
kostengünstiger einzukaufen und Termine zu optimieren. Dies führt einerseits zu einer 
Reduzierung der Baukosten (vor der Bezuschlagung), andererseits zu einer Verringerung 
des Risikos sowie des Personalaufwandes auf Seiten des Bauherrn. Warum aber beträgt 
der GU-Zuschlag trotz dieser Tatsache 25% und warum steigt der Risikozuschlag von 
2018 mit 9 Mio. € bis heute nochmals an auf über 10 Mio. €? Wäre es in diesem Zusam-
menhang nicht sinnvoller, tatsächlich zunächst alle Bestands-untersuchungen abzuwarten 
und erst im Anschluss einen Mehrkosten-beschluss vorzulegen und das Risiko genauer 
zu erfassen? Schon heute müssten wegen des Planungsfortschrittes seit der letzten Erhö-
hung mehr Informationen vorliegen, so dass der Risikozuschlag eigentlich verringert wer-
den könnte. Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang, warum das Risiko ge-
mäß Anlage 1 um etwa 450 T€ fallen soll. 
Um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 24.06.2021 wird gebeten.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1: 
Eine Dringlichkeitsentscheidung wurde erforderlich, da die verwaltungsinterne Abstimmung 
aufgrund der Komplexität und Relevanz der Vorlage sehr intensiv war und einen langen Zeit-
raum beanspruchte.

- 3 - 
 
/ 4 
Im Rahmen der Erstellung der Sachstandsberichte ist es üblich eventuell notwendige Kos-
tenfortschreibungsbeschlüsse in den Sachstandsberichten anzukündigen. Die im Kostenfort-
schreibungsbeschluss dann zu beschließende Kostenfortschreibung wird in den jeweiligen 
Berichten erst dann aufgenommen, wenn auch die politische Zustimmung vorliegt. 
 
Zu2: 
Die ursprüngliche Kostenangabe in Höhe von 31,4 Mio. Euro stammt aus 2015. Die zu die-
sem Zeitpunkt ermittelten Kosten basierten auf dem seinerzeit festgelegten Sanierungsum-
fang (im Schwerpunkt Fassaden-/ Dachsanierung und Anpassungen an den Brandschutz). 
Ein Kostenansatz für die Inneneinrichtung wurde in dieser Vorlage mittels Kennwerten er-
stellt, da parallel der Beschluss zur Durchführung eines Innenarchitekturwettbewerbs einge-
holt wurde 
 
Zu 3: 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor und wurde inzwischen von der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beantwortet (siehe Anlagen 3 und 4). 
 
Zu 4: 
Auch die Vorlage aus 2018 hatte einen vorherigen intensiven verwaltungsinternen Abstim-
mungsprozess erfordert, sodass der Baubeschluss mit Stand Entwurfsplanung (LP 3 HOAI) 
erst im September 2018 eingeholt werden konnte. Die Baugenehmigung wurde im Februar 
2020 erteilt. In diesem Zeitraum, also vom Baubeschluss bis zur Baugenehmigung, kündigte 
das mit der Innenraumgestaltung beauftragte Planungsbüro. Es wurde ein neues Innenarchi-
tekturbüro öffentlich ausgeschrieben und der Creative Guide Aat Vos eingeschaltet. Im 2. 
Quartal 2020 war der Planungsprozess abgeschlossen und die Kosten ermittelt. Danach 
wurde die Vorlage in einem ersten Entwurf erarbeitet. 
 
Zu 5: 
Mit dem Kostenfortschreibungsbeschluss wird der Sachstandsbericht aktualisiert und Ter-
mine sowie Kosten angepasst. Eine neue Baugenehmigung ist nicht erforderlich. 
 
Zu 6: 
Die Nebenkosten umfassen neben den Kosten für externe Planer und Gutachter die Eigen-
leistung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sowie die Gebühren. Im Benchmark zu ver-
gleichbaren Projekten, die der Sonderbauverordnung unterliegen, bewegt sich der Zuschlag 
im dort erkennbaren Rahmen. 
 
Zu 7: 
Die vorgelegten Kosten basieren auf Bestandsuntersuchungen durch Gutachter, eine darauf 
aufbauende Planung und Kostenberechnung sowie eine bereits erteilte Baugenehmigung. 
Trotzdem verbleibt ein Restrisiko für „Bauen im Bestand“. Deshalb werden erfahrungsgemäß 
weitere Gutachter die Ausführungsphase begleiten, um auf unvorhersehbare bauliche Situa-
tionen zu reagieren. Die Qualität der Bauausführung des GU (zum Beispiel Dach, Fassade et 
cetera) wird parallel qualitätssichernd begleitet

- 4 - 
 
 
Zu 8:  
Der GU-Zuschlag in Höhe von 25% orientiert sich an Erfahrungswerten aktuell submittierter 
beziehungsweise beauftragter GU-Angebote. Der Risikozuschlag in Höhe von rund 10,2 Mio. 
Euro wurde anhand von Erfahrungswerten bei Sonderbauten und Bauen im Bestand durch 
den Projektsteuerer hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit monetär ermittelt. Er beträgt 
rund 20% der Baukosten und hat sich von 10,6 Mio. Euro (2018) auf 10,2 Mio. Euro redu-
ziert, da manche identifizierte Risiken aufgrund des Projektfortschrittes nicht mehr eintreten 
können.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2831 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3520/2020
Stand: 04.03.2026 
Sachstandsbericht  
Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 
Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss 
Beschluss: 
1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur 
nehmen die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung von 2017 (Baube-
schluss Vorlagen-Nummer 0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die Gene-
ralsanierung der Zentralbibliothek –vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanz-
ausschuss und der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Köln- zur Kenntnis und 
stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für die Generals-
anierung betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio. Euro brutto. In den 
Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro GU-Zu-
schlag enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirt-
schaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus 
dem städtischen Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 06.09.2021 –  
2 - Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun-
gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis 
des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im Teilergebnisplan 0418- 
Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand  
- eine jährliche Spartenmiete in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten.  
 
2. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro 
brutto (inklusive Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufort-
schritt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von 
5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnis-
plan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind anteilige Baunebenkosten für die In-
neneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive anteiliger Risikozuschlag). 
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fassung eines 
separaten Bedarfsfeststellungsbeschlusses. Die bilanziellen Abschreibungen der Aus-
stattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen entsprechend den Beschaf-
fungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan 0418-Stadtbiblio-
thek. Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ge-
gebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Sachstandsbericht wird den Gremien regelmäßig unter der 0005/2026/x vorgelegt.

2 
 
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 7 - Nachfragen der SPD-Fraktion zur Beantwortung der mündlichen Anfragen Anlage 5

15522 Zeichen

1 
 
Anlage 7 –  
Nachfragen der SPD-Fraktion zur Beantwortung der mündlichen Anfrage zum 
Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 14.06.2021 (Anlage 5) 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 14.06.2021 wurde 
nachstehender Wortbeitrag der SPD-Fraktion schriftlich zu Protokoll gegeben und zur 
Ratssitzung am 24.06.2021 von der Verwaltung in Anlage 5 der Vorlage beantwortet:  
1. Die verfristet eingestellte Beschlussvorlage trägt die Nummer 3520/2020, wurde also 
bereits letztes Jahr erstellt oder vorbereitet. Welche wesentlichen Erkenntnisse sind so spät 
bekannt geworden, dass eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig wurde, und warum ist es 
dann, gemäß der Begründung zur Dringlichkeit, Schuld der Politik, wenn die Kosten nun 
noch weiter steigen? Und warum war diese eklatante Steigerung zum Zeitpunkt des letzten 
Sachstandsberichtes im März 2021, also vor etwa drei Monaten, noch nicht bekannt oder 
wurde zumindest in dieser Größenordnung nicht benannt?  
Antwort der Verwaltung zu 1  
Eine Dringlichkeitsentscheidung wurde erforderlich, da die verwaltungsinterne Abstimmung 
aufgrund der Komplexität und Relevanz der Vorlage sehr intensiv war und einen langen 
Zeitraum beanspruchte. Im Rahmen der Erstellung der Sachstandsberichte ist es üblich 
eventuell notwendige Kostenfortschreibungsbeschlüsse in den Sachstandsberichten 
anzukündigen. Die im Kostenfortschreibungsbeschluss dann zu beschließende 
Kostenfortschreibung wird in den jeweiligen Berichten erst dann aufgenommen, wenn auch 
die politische Zustimmung vorliegt.  
 
Nachfrage zu Punkt 1 
Ein Sachstandsbericht, der immer nur die „bereits beschlossenen“ Soll-Zahlen nennt, ist 
nicht hilfreich. Hier fehlt jeglicher Blick in die Zukunft.  
Die SPD-Fraktion bittet erneut die Frage 1 zu beantworten, die wie folgt lautet: Warum war 
diese eklatante Steigerung zum Zeitpunkt des letzten Sachstandsberichtes im März 2021, 
also vor etwa drei Monaten, noch nicht bekannt oder wurde zumindest in dieser 
Größenordnung nicht benannt?  
 
Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 1 
Die Kostenentwicklung war bereits vor März 2021 bekannt (siehe auch die Antwort zur 
Nachfrage 4), nicht jedoch die konkrete Höhe.  
Der Sachstandsbericht aus März wies mit Blick in die Zukunft darauf hin, dass ein 
Kostenfortschreibungsbeschluss erarbeitet wird und ein Terminverzug von circa 18 bis 20 
Monaten eingetreten ist.  
Die konkreten Zahlen mussten noch mit allen Beteiligten abgestimmt und intensiv auf 
Einsparpotenziale geprüft werden, sodass sie erst zum Beschluss feststanden. 
 
2. Gemäß Vorlage steigen die Kosten von 59,4 Mio. € auf nunmehr 81,1 Mio. €. Dies ist 
allerdings nicht die erste Teuerung. Die ursprüngliche Kostenangabe lag bei 31,4 Mio. €. 
Damit liegt die tatsächliche Steigerung inzwischen bei 50 Mio. € und mit immerhin 158% 
mehr als doppelt so hoch wie in der aktuellen Vorlage angegeben. Bereits zu der damaligen 
Kostensteigerung wurde der größte Teil der Mehrkosten begründet mit der Auslagerung der 
Büros und einiger Teilflächen sowie der Neuplanung der Inneneinrichtung. Warum werden 
diese damals mit 4,1 Mio. € genannten Aufwendungen nun so deutlich überschritten, zumal 
die damals genannten Kosten Grundlage dafür waren, dass kein Neubau sondern eine 
Sanierung umgesetzt werden sollte?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung zu 2  
Die ursprüngliche Kostenangabe in Höhe von 31,4 Mio. Euro stammt aus 2015. Die zu 
diesem Zeitpunkt ermittelten Kosten basierten auf dem seinerzeit festgelegten 
Sanierungsumfang (im Schwerpunkt Fassaden-/ Dachsanierung und Anpassungen an den 
Brandschutz). Ein Kostenansatz für die Inneneinrichtung wurde in dieser Vorlage mittels 
Kennwerten erstellt, da parallel der Beschluss zur Durchführung eines 
Innenarchitekturwettbewerbs eingeholt wurde.  
 
Nachfrage zu Punkt 2 
Was genau versteht man unter einer „Neuplanung der Inneneinrichtung“? 
Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 2 
Mit „Neuplanung der Inneneinrichtung“ in der Zentralbibliothek ist die Neuplanung des fest 
eingebauten und losen Mobiliars sowie der Ausstattungsgegenstände gemeint. Die 
Neuplanung betraf ausschließlich den öffentlichen Bereich. Die erste Planung der 
Inneneinrichtung war zum Baubeschluss bereits abgeschlossen, als das damals planende 
Büro kündigte. Daraufhin wurde das Innenraumkonzept mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis 
überarbeitet. Parallel wurde in einem öffentlichen Vergabeverfahren ein neues Büro für 
Innenarchitektur gesucht. 
 
3. Warum liegt für die neue Kostensteigerung keine Stellungnahme des Rechnungsprüfungs-
amtes vor?  
Antwort der Verwaltung zu 3 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor und wurde inzwischen von der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beantwortet (siehe Anlagen 3 und 4).  
Nachfrage zu Punkt 3 
Eine korrekte, umfassende Prüfung war dem RPA wegen der verspäteten Vorlage nicht 
möglich. Also war das auch für die beratenden Gremien nicht möglich. Das RPA zweifelt an, 
dass die Beschlusslage zur kompletten Änderung der Innenarchitektur ordnungsgemäß 
erfolgt ist. Die Angaben zu den Kosten der Komplettauslagerung reichen dem RPA nicht aus. 
In ihrer Stellungnahme dazu bezieht sich die GW auf die nach Auffassung der SPD-Fraktion 
üblicherweise unvollständigen, da nicht in die Zukunft gerichteten, Sachstandsberichte, siehe 
oben.  
Die SPD-Fraktion ist nicht der Auffassung, dass damit die Politik genug informiert ist.  
Wir bitten die Verwaltung zukünftig um Sachstandsberichte, die die jeweiligen Sachverhalte 
nachvollziehbar und schlüssig darstellen und erwartbare Prognosen beinhalten.  
 
Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 3 
Die Verwaltung nimmt die Bitte zur Kenntnis und bemüht sich um nachvollziehbare 
Sachstandsberichte mit validierbaren Prognosen. 
4. Die am 03.09.2018 freigegebene Vorlage 0027/2018 nannte als Fertigstellung der 
Genehmigungsplanung das 4. Quartal 2018 und als Baubeginn das 3. Quartal 2020. Auch 
diese Vorlage wurde als Dringlichkeit vorgelegt, da es sonst nicht möglich sei, diese Termine 
zu halten. Warum ist es dann nicht gelungen, die Planung tatsächlich binnen drei Monaten 
abzuschließen bzw. warum hat diese bis heute insgesamt nochmals mindestens drei Jahre 
(also eine Steigerung der Zeitdauer um 1.200%) benötigt? Noch im November 2019 ging 
man von einer Fertigstellung der Genehmigungsplanung im Dezember 2019, also nur einem 
Monat später, aus. (Zitat 42. Sitzung des BA GW am 16.09.2019: „… dass nur ein Teil aus

3 
 
dem Risikobudget für die Kostendeckung habe verwendet werden können, nämlich der, der 
für „veränderte Nutzeranforderungen“ hinterlegt ist. Für den 10monatigen Verzug seien zwei 
Gründe verantwortlich: Zum einen habe der Innenarchitekt gekündigt; es habe ein neuer 
gesucht werden müssen und dieser stehe nun kurz vor der Beauftragung. Zum anderen sei 
diese Zeit genutzt worden, Veränderungen im Innenraum vorzunehmen. Der Bauantrag 
(LPH 4) sei fast genehmigt, das Projekt befinde sich in Leistungsphase 3“)  
Schon damals waren somit die veränderten Nutzeranforderungen bekannt, die 
Genehmigungsplanung war fast fertig, Kosten und Zeit wurden auf Nachfrage ausdrücklich 
bestätigt. Wie sind solche Fehleinschätzungen möglich?  
Antwort der Verwaltung zu 4 
Auch die Vorlage aus 2018 hatte einen vorherigen intensiven verwaltungsinternen 
Abstimmungsprozess erfordert, sodass der Baubeschluss mit Stand Entwurfsplanung (LP 3 
HOAI) erst im September 2018 eingeholt werden konnte. Die Baugenehmigung wurde im 
Februar 2020 erteilt. In diesem Zeitraum, also vom Baubeschluss bis zur Baugenehmigung, 
kündigte das mit der Innenraumgestaltung beauftragte Planungsbüro. Es wurde ein neues 
Innenarchitekturbüro öffentlich ausgeschrieben und der Creative Guide Aat Vos 
eingeschaltet. Im 2. Quartal 2020 war der Planungsprozess abgeschlossen und die Kosten 
ermittelt. Danach wurde die Vorlage in einem ersten Entwurf erarbeitet.  
Nachfrage zu Punkt 4 
Die Aussage der Verwaltung verdeutlicht, dass sowohl das zeitliche als auch das finanzielle 
Risiko im November 2019 bewusst verschwiegen wurde. 
Damit ist unsere Frage jedoch noch nicht beantwortet. Die SPD-Fraktion bittet die 
Verwaltung Frage 4 zu beantworten. 
 
Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 4 
Die Kosten wurden im November 2019 nicht bewusst verschwiegen, da sie zu diesem 
Zeitpunkt in der jetzt vorliegenden Höhe nicht erkennbar waren. Die Entscheidung für eine 
GU-Vergabe stand noch aus und die marktbedingte Baupreissteigerung war in der Höhe 
nicht vorhersehbar. Darüber hinaus waren die Kosten aufgrund der veränderten 
Innenraumplanung erst mit finaler Überarbeitung der Entwurfsplanung bekannt. 
5. Die neue Vorlage enthält keine Angaben mehr zum weiteren zeitlichen Fortschritt. Werden 
sich Baubeginn und Fertigstellung ebenso wie die Planung um etwa drei Jahre verzögern? 
Wird somit die Genehmigungsplanung diesmal binnen drei Monaten abgeschlossen? Wann 
ist die Wiedereröffnung aktuell geplant? 
Antwort der Verwaltung zu 5 
Mit dem Kostenfortschreibungsbeschluss wird der Sachstandsbericht aktualisiert und 
Termine sowie Kosten angepasst. Eine neue Baugenehmigung ist nicht erforderlich.  
Nachfrage zu Punkt 5 
Wir haben konkret nach Terminen gefragt und erhalten keine Antwort.  
Kann die Verwaltung im Moment keine Termine nennen oder will sie das einfach nicht? - Die 
SPD-Fraktion bittet die Verwaltung Frage 5 zu beantworten. 
 
Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 5 
Erst nach Beauftragung des Generalunternehmers kann dieser einen belastbaren 
Terminplan erstellen. Die Verwaltung geht von einer Fertigstellung im IV. Quartal 2026 aus. 
In der Beschlussvorlage zum Baubeschluss aus September 2018 wurde Mitte 2024 als 
Fertigstellungstermin benannt.  
Die Genehmigungsplanung (LP 4) wurde mit Erteilung der Baugenehmigung im Februar 
2020 abgeschlossen.

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6. Nebenkosten in Höhe von 35% nur für Planerleistungen (ohne GU-Zuschlag) sind 
ungewöhnlich hoch. Warum war die „Einarbeitung“ neuer Planer so aufwendig und warum 
werden immer noch weitere Gutachten erwartet? 
Antwort der Verwaltung zu 6 
Die Nebenkosten umfassen neben den Kosten für externe Planer und Gutachter die 
Eigenleistung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sowie die Gebühren. Im Benchmark zu 
vergleichbaren Projekten, die der Sonderbauverordnung unterliegen, bewegt sich der 
Zuschlag im dort erkennbaren Rahmen.  
Nachfrage zu Punkt 6 
Wir bitten die Verwaltung, zum nächsten Betriebsausschuss GW ihre Benchmark-Analysen 
endlich vorzulegen. Es wäre möglich gewesen, diese bereits mit der Beantwortung zur 
Ratssitzung vorzulegen. Die SPD-Fraktion hält 35% für überzogen. 
 
Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 6 
Die Zahlen werden wie gewünscht im ersten Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln nach den Ferien erläutert. 
 
7. Wenn weitere Gutachten zum Bestand erwartet werden und diese insbesondere zur 
Beurteilung des Bestandes benötigt werden, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die nun 
vorgelegten Kosten ermittelt wurden bzw. warum diesen kurzfristig ohne eine gesicherte 
Grundlage zugestimmt werden soll. Wann liegen alle Unterlagen vor, um den 
Sanierungsumfang tatsächlich ordnungsgemäß beurteilen zu können? Und bis wann wird es 
dann möglich sein, die Genehmigungsplanung tatsächlich abzuschließen (siehe auch Frage 
5)?  
Antwort der Verwaltung zu 7 
Die vorgelegten Kosten basieren auf Bestandsuntersuchungen durch Gutachter, eine darauf 
aufbauende Planung und Kostenberechnung sowie eine bereits erteilte Baugenehmigung. 
Trotzdem verbleibt ein Restrisiko für „Bauen im Bestand“. Deshalb werden erfahrungsgemäß 
weitere Gutachter die Ausführungsphase begleiten, um auf unvorhersehbare bauliche 
Situationen zu reagieren. Die Qualität der Bauausführung des GU (zum Beispiel Dach, 
Fassade et cetera) wird parallel qualitätssichernd begleitet  
Hinweis der SPD-Fraktion zu Punkt 7 
In Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme Mülheimer Brücke wurde die Verwaltung 
in der Presse zuletzt wie folgt zitiert: „In Zukunft schauen wir uns den Bestand genauer an.“ – 
Weitere unvorhersehbare bauliche Situationen bleiben abzuwarten.  
8. Der nun genannte GU-Zuschlag beträgt 12,8 Mio. €. Er beträgt somit 40% der 
ursprünglichen Gesamtkosten. Dass ein GU einen Zuschlag für Leistungen Dritter und 
Koordinierungsarbeiten kalkuliert, ist nachvollziehbar. Dafür ist er in der Lage, weitere 
Leistungen kostengünstiger einzukaufen und Termine zu optimieren. Dies führt einerseits zu 
einer Reduzierung der Baukosten (vor der Bezuschlagung), andererseits zu einer 
Verringerung des Risikos sowie des Personalaufwandes auf Seiten des Bauherrn. Warum 
aber beträgt der GU-Zuschlag trotz dieser Tatsache 25% und warum steigt der 
Risikozuschlag von 2018 mit 9 Mio. € bis heute nochmals an auf über 10 Mio. €? Wäre es in 
diesem Zusammenhang nicht sinnvoller, tatsächlich zunächst alle Bestands-untersuchungen 
abzuwarten und erst im Anschluss einen Mehrkosten-beschluss vorzulegen und das Risiko 
genauer zu erfassen? Schon heute müssten wegen des Planungsfortschrittes seit der letzten 
Erhöhung mehr Informationen vorliegen, so dass der Risikozuschlag eigentlich verringert 
werden könnte. Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang, warum das Risiko 
gemäß Anlage 1 um etwa 450 T€ fallen soll.

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Antwort der Verwaltung zu 8 
Der GU-Zuschlag in Höhe von 25% orientiert sich an Erfahrungswerten aktuell submittierter 
beziehungsweise beauftragter GU-Angebote. Der Risikozuschlag in Höhe von rund 10,2 Mio. 
Euro wurde anhand von Erfahrungswerten bei Sonderbauten und Bauen im Bestand durch 
den Projektsteuerer hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit monetär ermittelt. Er beträgt 
rund 20% der Baukosten und hat sich von 10,6 Mio. Euro (2018) auf 10,2 Mio. Euro 
reduziert, da manche identifizierte Risiken aufgrund des Projektfortschrittes nicht mehr 
eintreten können.  
Nachfrage zu Punkt 8 
Die SPD-Fraktion bittet hier um Auskunft: 
- Auf welche aktuell beauftragte GU-Maßnahmen bezieht sich die Verwaltung mit dem 
kalkulierten Zuschlag von 25% für den GU? 
- Warum wird das Risiko größer, wenn doch genauer geplant wird? 
- Welche „manche identifizierten Risiken“ treten nicht mehr ein? 
 
Antwort der Verwaltung zur Nachfrage zu 8 
Der Zuschlag in Höhe von 25% wurde aus Projekten der Schulbaumaßnahmen aus dem 
GU-Paket kalkuliert, in denen eine breite Spanne der Zuschläge angeboten wurde. Hier 
wurde ein Mittelwert gewählt, der auch den Erfahrungswerten der beauftragten 
Projektsteuerungen in anderen Projekten entspricht. 
Die aktuelle Risikobetrachtung fällt um rund 450.000 Euro geringer aus, als zum 
Baubeschluss (Baubeschluss 2018: 10.655.000 Euro; Kostenfortschreibungsbeschluss 
10.205.000 Euro). Mit Fertigstellung der Entwurfsplanung wurde die Risikobetrachtung durch 
den Projektsteuerer überarbeitet und fortgeschrieben. Die Risiken beim Bauen im Bestand 
und die Risiken im Bauablauf bleiben bestehen. 
Folgende „identifizierten Risiken“ treten nicht mehr ein: 
1. Risiko Baugenehmigung: zum Beispiel Genehmigungsdauer, Ablehnung (die 
Genehmigung ist erteilt und die möglichen Risiken sind nicht eingetreten)  
2. Risiko Fernwärmeübergabestation (das Risiko ist eingetreten, aber die Risikokosten sind 
zu den Herstellungskosten „gewandert“, da sich die Erneuerung im weiteren 
Planungsprozess als erforderlich erwiesen hat) und  
3. Risiko Nutzeränderungen (das Risiko ist aufgrund der veränderten Innenraumplanung 
eingetreten, der Planungsprozess ist nahezu abgeschlossen)

Anlage 6 - Vorabauszug Rat 24.06.2021

2986 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Rates vom 
24.06.2021 
öffentlich 
10.38 Generalsanierung der Zentralbibliothek der Stadt Köln, Josef-Haubrich-
Hof 1, 50676 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss 
3520/2020 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. 
AN/1486/2021 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
AN/1512/2021 
I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen 
Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
Beschluss: 
Punkt 3 wird wie folgt abgeändert: 
Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für 
eine Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, Verhandlungen für die 
Anmietung eines entsprechenden Objekts zu führen. Die Kosten werden dem Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft und dem Finanzausschuss zur Abstimmung vor-
gelegt. 
Die Anmietung und alle für die Unterbringung nötigen.... (weiter wie Beschlussvorla-
ge) 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über Ziffer 3 der Ursprungsvorlage in der so geänderten 
Fassung

Beschluss: 
Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für 
eine Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, Verhandlungen für die 
Anmietung eines entsprechenden Objekts zu führen. Die Kosten werden dem Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft und dem Finanzausschuss zur Abstimmung vor-
gelegt. 
Die Anmietung und alle für die Unterbringung nötigen Umbaumaßnahmen sollen aus 
dem Etat der Gebäudewirtschaft finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über 
den Flächenverrechnungspreis. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist, dass die 
Sanierung nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte, tem-
poräre Schließungen vermieden werden können und mit einer Bauzeitverkürzung 
gerechnet werden könnte. 
Eine Kostenschätzung kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlun-
gen nicht abgegeben werden. Sobald ein geeignetes Objekt gefunden wurde werden 
die beteiligten Ausschüsse zeitnah darüber mit einer separaten Mitteilung informiert. 
Im Fall einer Komplettauslagerung werden die Einrichtungskosten und die damit ver-
bundenen Abschreibungen erst zum Ende der Generalsanierung anfallen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über den mündlichen Geschäftsordnungsantrag, Ziffer 1 und 
2 der Beschlussvorlage zur Entscheidung in den Hauptausschuss zu ver-
weisen 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
IV.  Die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. 
(AN/1486/202) hat sich nach der Beschlussfassung zu I. und II. erübrigt. 
____________  
Anmerkungen:  
Verweisungsantrag von RM Hammer.  
 
Sitzungsunterbrechung auf Geschäftsordnungsantrag von RM Hammer von 21:45 
Uhr – 21:55 Uhr wegen interfraktionellen Abstimmungsbedarfs.

Beratungsverlauf (6)

14.06.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
19.07.2021 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3520/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.07.2021
Erstellt
03.12.2020 11:09