A-M/0002/2016
Installation einer blinkenden Fußgängersignalampel
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zum Antrag A-M/0002/2016 (nicht barrierefrei)
2082 Zeichen
61 43 0010 05.12.2016 Herr Runge 6186 An die Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn Stadtrat Peck 0, Antrag A-M/0002/2016 der Bezirksvertretung Münster-Mitte Mit dem Antrag wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob durch die Installation eines Schutzblinkers die Sicherheit für die an der Fußgängerampel Geiststraße/Hochstraße/Donders-Ring querenden Fußgänger verbessert werden kann. Aufgrund der Ausrichtung der Fußgängersignale dieser Ampel leuchtet die tief stehende Sonne zeitweilig direkt in die Signale. Bei der früher üblichen Technik Glühbirne mit Reflektor führte dies zu Phantombildern, ein eindeutiges Signalbild war auch bei Ausstattung mit sogenannter Phantomoptik nicht immer zu erkennen. Deshalb wurden bereits vor Jahren an dieser Fußgängerampel LED-Signalgeber montiert, die auch bei direkter Sonneneinstrahlung gut erkennbare und eindeutige Signalbilder anzeigen. Die Stadt Münster setzt Blinker nur sehr zurückhaltend ein, zumeist um auf eine ungewöhnliche Situation hinzuweisen, die von den Verkehrsteilnehmern nicht direkt und zweifelfrei erkannt werden kann. Der sparsame Einsatz des Blinkers dient auch dem Gedanken, den damit verbundenen Hinweis auf die Besonderheit einer Situation die mehr Aufmerksamkeit erfordert nicht durch übermäßigen Einsatz zu entwerten. Wenn es an fast jeder Ecke blinkt, ist ein Blinker nichts besonderes mehr . und erzeugt auch keine gesteigerte Aufmerksamkeit und mehr Verkehrssicherheit. Bei der Diskussion in der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) kamen die Polizei und die städtischen Fachämter einvernehmlich zu der Auffassung, dass die Fußgängerfurt und die auf der Furt gehenden Fußgänger von den aus Donders-Ring und Hochstraße einbiegenden Verkehrsteilnehmern sehr gut wahrgenommen werden können und auch sonst keine besondere Situation zur Installation eines Schutzblinkers vorliegt. Der Bereich ist zudem nicht unfallauffällig. Insgesamt war die AfV daher der Auffassung, dass auf die Installation eines Blinkers an der Fußgängerampel Geiststraße/Hochstraße/Donders-Ring verzichtet werden kann. chowe —
Antrag
20 Zeichen
Antrag A-M/0002/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Donders-Ring
- Geiststraße
- Hochstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-M/0002/2016
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 07.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37