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A-M/0002/2016

Installation einer blinkenden Fußgängersignalampel

Antrag an die BV Mitte 07.10.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.01.2017, TOP 7.2

Stellungnahme zum Antrag A-M/0002/2016 (nicht barrierefrei)

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Antrag

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Stellungnahme zum Antrag A-M/0002/2016 (nicht barrierefrei)

2082 Zeichen

61 43 0010 05.12.2016
Herr Runge 6186

An die
Bezirksvertretung Münster-Mitte

über Herrn Stadtrat Peck 0,

Antrag A-M/0002/2016 der Bezirksvertretung Münster-Mitte

Mit dem Antrag wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob durch die Installation
eines Schutzblinkers die Sicherheit für die an der Fußgängerampel
Geiststraße/Hochstraße/Donders-Ring querenden Fußgänger verbessert werden
kann.

Aufgrund der Ausrichtung der Fußgängersignale dieser Ampel leuchtet die tief
stehende Sonne zeitweilig direkt in die Signale. Bei der früher üblichen Technik
Glühbirne mit Reflektor führte dies zu Phantombildern, ein eindeutiges Signalbild war
auch bei Ausstattung mit sogenannter Phantomoptik nicht immer zu erkennen.
Deshalb wurden bereits vor Jahren an dieser Fußgängerampel LED-Signalgeber
montiert, die auch bei direkter Sonneneinstrahlung gut erkennbare und eindeutige
Signalbilder anzeigen.

Die Stadt Münster setzt Blinker nur sehr zurückhaltend ein, zumeist um auf eine
ungewöhnliche Situation hinzuweisen, die von den Verkehrsteilnehmern nicht direkt
und zweifelfrei erkannt werden kann. Der sparsame Einsatz des Blinkers dient auch
dem Gedanken, den damit verbundenen Hinweis auf die Besonderheit einer
Situation die mehr Aufmerksamkeit erfordert nicht durch übermäßigen Einsatz zu
entwerten. Wenn es an fast jeder Ecke blinkt, ist ein Blinker nichts besonderes mehr
. und erzeugt auch keine gesteigerte Aufmerksamkeit und mehr Verkehrssicherheit.
Bei der Diskussion in der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) kamen die Polizei
und die städtischen Fachämter einvernehmlich zu der Auffassung, dass die
Fußgängerfurt und die auf der Furt gehenden Fußgänger von den aus Donders-Ring
und Hochstraße einbiegenden Verkehrsteilnehmern sehr gut wahrgenommen werden
können und auch sonst keine besondere Situation zur Installation eines
Schutzblinkers vorliegt. Der Bereich ist zudem nicht unfallauffällig. Insgesamt war die
AfV daher der Auffassung, dass auf die Installation eines Blinkers an der
Fußgängerampel Geiststraße/Hochstraße/Donders-Ring verzichtet werden kann.

chowe —

Antrag

20 Zeichen

Antrag A-M/0002/2016

Beratungsverlauf (1)

17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Donders-Ring
  • Geiststraße
  • Hochstraße

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Details

Aktenzeichen
A-M/0002/2016
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
07.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37