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4235/2021

Verkehrsschauen im Stadtbezirk Nippes

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 07.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 10.03.2022

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

4312 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4235/2021 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
 
Verkehrsschauen im Stadtbezirk Nippes 
hier: Beantwortung einer Einwohnerfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
02.12.2021, TOP 1.1. 
 
Der Bürger Herr xxx bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1:  
„Für welche Straßen im Bezirk liegen die geforderten Niederschriften von Verkehrsschauen vor? 
(Gemeint sind alle Arten von Verkehrsschauen wie sie im Merkblatt beschrieben sind).“  
 
Antwort der Verwaltung:  
Im Jahr 2021 wurde eine Verkehrsschau für den Bereich der Jesuitengasse zwischen Neusser Straße 
und Schmiedegasse durchgeführt. Die entsprechende Niederschrift ist im hiesigen Aktenvorgang vor-
handen.  
Weitere Verkehrsschauen wurden in 2021, insbesondere aufgrund der Pandemie-Gegebenheiten 
nicht durchgeführt.  
 
 
Frage 2:  
„Wie genau funktioniert das von der Stadt immer wieder beschriebene Ersatzverfahren und inwiefern 
ist dies mit den in den Regelwerken beschriebenen Zielen und Pflichten der Verkehrsschau verein-
bar? (z.B. schriftliche Dokumentation, flächendeckende und regelmäßige Überprüfung aller Straßen 
inklusive Seitenräumen und Sonderwegen).“  
 
Antwort der Verwaltung:  
Da aufgrund nicht vorhandener Personalressourcen die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsschau-
en nicht nach den Vorgaben des Merkblattes durchgeführt werden können, die Verkehrssicherheit 
jedoch dennoch regelmäßig zu überprüfen ist, erfolgen diese Überprüfungen von allen Mitarbeitenden 
der Straßenverkehrsbehörde bei den regelmäßig vor Ort stattfindenden Terminen. Da diese Überprü-
fungen gerade nicht nach den Merkblattvorgaben stattfinden, werden die Ergebnisse mittels eines 
Aktenvermerkes in den jeweiligen Straßenakten festgehalten. Sollte sich bei der Überprüfung erge-
ben, dass verkehrstechnische Maßnahmen durchgeführt werden müssen, werden diese kurzfristig in 
Auftrag gegeben.  
Seit Frühjahr 2020 sind in den jeweiligen beteiligten Ämter und Behörden Kontakteinschränkungen 
und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Kraft, die im erheblichen Umfang vor Ortsterminen in 
Gruppen einschränken. Die systematische Überwachung zur Verkehrssicherheit ist durch Strecken-
kontrolle des Straßenbaulastträgers weiter gegeben. 
 
 
Frage 3:

2 
 
„Wann wird (perspektivisch) das seit vermutlich mindestens 20 Jahren bestehende Problem der Per-
sonalknappheit überwunden, damit wieder regelkonforme regelmäßige Verkehrsschauen stattfinden 
können bzw. was hat die Stadt unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?“  
 
Antwort der Verwaltung:  
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform bei der Stadt Köln besteht auch bei der Straßenver-
kehrsbehörde ein Optimierungsprojekt. Mit dieser Projektbearbeitung wurde eine umfassende Über-
prüfung der notwendigen Stellen bzw. des erforderlichen Personals vorgenommen. Diese Berech-
nungen wurden an die zuständigen Fachämter weitergegeben und werden von dort entsprechend 
abgearbeitet. Ein grundsätzlicher Mehrbedarf ist bereits anerkannt, es ist jedoch zum jetzigen Zeit-
punkt nicht abzuschätzen, wann diese zusätzlich benötigten Stellen eingerichtet und durch qualifizier-
tes Personal besetzt werden können.  
 
 
Frage 4:  
„Für welche Straßen ist ein Termin für eine zukünftige Verkehrsschau bereits geplant? Für die Jesui-
tengasse wurde beispielsweise der Zeitraum „erstes Halbjahr 2021“ kommuniziert. (siehe: 
https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnis-bzw-zustimmung-zum-unterbleiben-von- verkehrsschauen-
1/#nachricht-576167).“  
 
Antwort der Verwaltung:  
Für 2022 ist geplant, die Straßen im Bereich zwischen Scheibenstraße, Sebastianstraße/Niehler 
Straße, Friedrich-Karl-Straße und Neusser Straße durchzuführen. Es ist insbesondere beabsichtigt, 
diese Verkehrsschauen im ersten Quartal 2022 vorzunehmen.  
 
 
Frage 5:  
„Führt die Straßenverkehrsbehörde Aufgaben aus zu denen Sie nicht verpflichtet ist und bindet 
dadurch Personalressourcen?“  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet grundsätzlich Aufgaben, zu denen sie verpflichtet ist. Perso-
nalressourcen werden durch sonstige zusätzliche Aufgaben nicht gebunden.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Neusser Straße
  • Schmiedegasse
  • Scheibenstraße
  • Sebastianstraße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Niehler Straße
  • Jesuitengasse

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Details

Aktenzeichen
4235/2021
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
07.02.2022
Erstellt
02.12.2021 14:26