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Verkehrsschauen im Stadtbezirk Nippes

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 4235/2021 vom 07.02.2022

Stand: Am 10.03.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 4235/2021 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 Verkehrsschauen im Stadtbezirk Nippes hier: Beantwortung einer Einwohnerfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.12.2021, TOP 1.1. Der Bürger Herr xxx bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Für welche Straßen im Bezirk liegen die geforderten Niederschriften von Verkehrsschauen vor? (Gemeint sind alle Arten von Verkehrsschauen wie sie im Merkblatt beschrieben sind).“ Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2021 wurde eine Verkehrsschau für den Bereich der Jesuitengasse zwischen Neusser Straße und Schmiedegasse durchgeführt. Die entsprechende Niederschrift ist im hiesigen Aktenvorgang vor- handen. Weitere Verkehrsschauen wurden in 2021, insbesondere aufgrund der Pandemie-Gegebenheiten nicht durchgeführt. Frage 2: „Wie genau funktioniert das von der Stadt immer wieder beschriebene Ersatzverfahren und inwiefern ist dies mit den in den Regelwerken beschriebenen Zielen und Pflichten der Verkehrsschau verein- bar? (z.B. schriftliche Dokumentation, flächendeckende und regelmäßige Überprüfung aller Straßen inklusive Seitenräumen und Sonderwegen).“ Antwort der Verwaltung: Da aufgrund nicht vorhandener Personalressourcen die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsschau- en nicht nach den Vorgaben des Merkblattes durchgeführt werden können, die Verkehrssicherheit jedoch dennoch regelmäßig zu überprüfen ist, erfolgen diese Überprüfungen von allen Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde bei den regelmäßig vor Ort stattfindenden Terminen. Da diese Überprü- fungen gerade nicht nach den Merkblattvorgaben stattfinden, werden die Ergebnisse mittels eines Aktenvermerkes in den jeweiligen Straßenakten festgehalten. Sollte sich bei der Überprüfung erge- ben, dass verkehrstechnische Maßnahmen durchgeführt werden müssen, werden diese kurzfristig in Auftrag gegeben. Seit Frühjahr 2020 sind in den jeweiligen beteiligten Ämter und Behörden Kontakteinschränkungen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Kraft, die im erheblichen Umfang vor Ortsterminen in Gruppen einschränken. Die systematische Überwachung zur Verkehrssicherheit ist durch Strecken- kontrolle des Straßenbaulastträgers weiter gegeben. Frage 3: 2 „Wann wird (perspektivisch) das seit vermutlich mindestens 20 Jahren bestehende Problem der Per- sonalknappheit überwunden, damit wieder regelkonforme regelmäßige Verkehrsschauen stattfinden können bzw. was hat die Stadt unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?“ Antwort der Verwaltung: Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform bei der Stadt Köln besteht auch bei der Straßenver- kehrsbehörde ein Optimierungsprojekt. Mit dieser Projektbearbeitung wurde eine umfassende Über- prüfung der notwendigen Stellen bzw. des erforderlichen Personals vorgenommen. Diese Berech- nungen wurden an die zuständigen Fachämter weitergegeben und werden von dort entsprechend abgearbeitet. Ein grundsätzlicher Mehrbedarf ist bereits anerkannt, es ist jedoch zum jetzigen Zeit- punkt nicht abzuschätzen, wann diese zusätzlich benötigten Stellen eingerichtet und durch qualifizier- tes Personal besetzt werden können. Frage 4: „Für welche Straßen ist ein Termin für eine zukünftige Verkehrsschau bereits geplant? Für die Jesui- tengasse wurde beispielsweise der Zeitraum „erstes Halbjahr 2021“ kommuniziert. (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnis-bzw-zustimmung-zum-unterbleiben-von- verkehrsschauen- 1/#nachricht-576167).“ Antwort der Verwaltung: Für 2022 ist geplant, die Straßen im Bereich zwischen Scheibenstraße, Sebastianstraße/Niehler Straße, Friedrich-Karl-Straße und Neusser Straße durchzuführen. Es ist insbesondere beabsichtigt, diese Verkehrsschauen im ersten Quartal 2022 vorzunehmen. Frage 5: „Führt die Straßenverkehrsbehörde Aufgaben aus zu denen Sie nicht verpflichtet ist und bindet dadurch Personalressourcen?“ Antwort der Verwaltung: Die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet grundsätzlich Aufgaben, zu denen sie verpflichtet ist. Perso- nalressourcen werden durch sonstige zusätzliche Aufgaben nicht gebunden.

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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