Mandari Insight

0197/2022

Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße Volkhovener Weg/Merianstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.01.2022, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3326 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0197/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 
 
Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße Volkhovener Weg/Merianstraße 
hier:Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 6 vom 27.05.2021, TOP 
7.2.6 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße von 50 km/h auf 30 km/h mög-
lich? Wenn nicht, warum nicht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die verkehrliche Situation und die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Merianstra-
ße zwischen der Einmündung Fühlinger Weg und Kelzenberger Weg wurden von der Verwaltung 
geprüft.  
 
Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich dabei aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese nor-
miert in § 3 StVO i.V.m. VwV-StVO zu § 3 eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb ge-
schlossener Ortschaften. Abweichungen sind nach den strengen Maßgaben der StVO nur in stichhal-
tig begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung setzt in 
der Regel einen unmittelbar angrenzenden Bereich von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegehei-
men oder Krankenhäusern voraus. Darüber hinaus ist erforderlich, dass diese Einrichtungen über 
einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Diese Voraussetzungen sind in dem genannten Abschnitt 
der Merianstraße nicht gegeben.  
 
Darüber hinaus entspricht die Merianstraße auch ihrem Ausbau nach nicht einer Straße, auf der eine 
Tempo-30-Begrenzung angezeigt wäre. 
 
So verfügt die Merianstraße in jeder Fahrtrichtung über zwei Fahrstreifen. In der Straßenmitte trennt 
ein baulicher Grünstreifen die beiden Fahrtrichtungen. Der Fahrrad- und Fußgängerverkehr verläuft – 
zumeist baulich abgesetzt von den Fahrstreifen - auf separaten Fahrrad- und Fußgängerwegen. Der 
Schutz der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden ist somit hinreichend gewährleistet. 
 
Bei einer Tempo-30- Beschilderung wäre die Einheit von Bau und Betrieb letztlich nicht mehr gege-
ben. 
 
Die gewünschte streckenbezogene Tempo-30-Beschilderung ist somit rechtlich nicht möglich. Dies 
wurde der Bezirksvertretung bereits mündlich durch den Verwaltungsvertreter mitgeteilt. Da die Ge-
gebenheiten vor Ort eindeutig und der verkehrlichen Situation angepasst sind, besteht von Seiten der 
Verwaltung zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Diese Auffassung teilt auch die zurate gezogene 
Polizeiführungsstelle. Die Umstände lassen einen reibungslosen und rücksichtsvollen Verkehrsablauf

2 
 
mit allen am Verkehr Teilnehmenden zu.  
 
Etwaige Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen sind durch Polizei- und Ordnungsbehörden zu 
ahnden. 
 
Frage 2: 
 
„Hat die Verwaltung Kenntnis der Beschwerden aus der Bevölkerung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nach Aktenlage ist die Beschwerdelage für den genannten Abschnitt der Merianstraße unauffällig. 
 
Frage 3: 
 
„Gibt es bereits einen Plan zur Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem angesproche-
nen Streckenabschnitt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Derzeit sind keine über den Bestand hinausgehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen für den ge-
nannten Abschnitt vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Merianstraße
  • Kelzenberger Weg
  • Volkhovener Weg
  • Fühlinger Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0197/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.01.2022
Erstellt
17.01.2022 09:44