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3462/2017

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 30.11.2017, TOP 10.2.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6138 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/202/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3462/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 
 
Haushaltsplan-Entwurf 2018 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 07.09.2017 bat Herr Bezirksvertreter Roth folgen-
de Nachfragen zu der Beschlussvorlage 1685/2017, Beratung des Haushaltsplan-Entwurf 2018 ein-
schließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 und der sonstigen Anlagen, zu beantworten. 
  
1. Wir haben vor der Sommerpause die Zuständigkeitsordnung geändert. Am 11. Juli hat der Stadtrat 
diese Änderungen einstimmig beschlossen. Der vorliegende Haushaltsplan enthält Aussagen für den 
Zeitraum bis 2021. An keiner Stelle ist aber zu erkennen, dass den umfangreicheren Aufgaben der 
Bezirksvertretung die Verfügung über dazu notwendige finanzielle Mittel folgt. Wann denkt die Ver-
waltung den Beschluss des Stadtrates haushaltspolitisch umzusetzen?  
 
2. Im Haushaltsplan für den Bezirk Chorweiler wurden bereits 2017 die Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen gegenüber dem tatsächlichen Aufwand um eine halbe Million Euro gekürzt. Nun soll 
für das kommende Jahr noch einmal von 3,92 Millionen auf 3,26 Millionen reduziert werden. Wie wird 
das begründet bzw. welche Sach- und Dienstleistungen entfallen?  
(Band 2, S. 669, Ziffer 13)  
 
3. Für die Kulturförderung im Bezirk Chorweiler wurden 2016 noch 14.652 Euro aus-gegeben. Für 
dieses Jahr stehen nur noch 8.057 Euro zur Verfügung, für nächstes Jahr sind nur noch 6.006 Euro 
vorgesehen. Welche Auswirkungen hat das für die Kulturschaffenden im Bezirk?  
(S. 676)  
 
4. Für freiwillige Sozialleistungen und Diversity stehen dieses Jahr im Bezirk 16.600 € zur Verfügung, 
ab dem nächsten Jahr Null Cent. Was wird da konkret gestrichen? (S. 677)  
 
5. Die Personalaufwendungen im Bürgerzentrum sollen gegenüber diesem Jahr um 71.703 Euro ge-
kürzt werden. Welche Auswirkungen hat das? (S. 678)  
 
6. Für Transferaufwendungen in der Kinder- und Jugendarbeit stehen Chorweiler wurden im letzten 
Jahr 20.565 € ausgegeben, in diesem Jahr stehen 17.000 Euro zur Verfügung. Wieso wird der Ansatz 
für die kommenden Jahre auf Null gesetzt? (S. 680)  
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
zu 1.  
Die Zuständigkeitsordnung wurde vom Rat der Stadt Köln erlassen und legt aufgabenbezogen die 
städtischen Entscheidungsbefugnisse diverser Gremien fest. Die Veranschlagung von Haushaltsmit-
teln hingegen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, die von der 
Kommune einzuhalten sind. Eine Änderung von Entscheidungszuständigkeiten wirkt sich daher nicht 
auf die Ausgestaltung bzw. Darstellung von Ansätzen im Haushalt aus.

2 
 
Die Verwaltung prüft derzeit, ob bzw. inwieweit zusätzliche Erläuterungen in den Haushalt 2019 auf-
genommen werden können. 
 
 
 
zu 2.  
Einleitend ist festzustellen, dass die nachgefragten Finanzwerte sich in 11 verschiedenen Teilplänen, 
in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wiederfinden. Folgende Er-
läuterungen können zu den mit den größten Veränderungen betroffenen Teilplänen gegeben werden: 
 
Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben 
Die in Teilplanzeile 13 abgebildeten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Haushalts-
jahr 2018 wurden auf Basis der Ist-Werte des Haushaltsjahres 2016 unter Berücksichtigung steigen-
der Schülerzahlen kalkuliert. Diese Beträge wurden ergänzt um die im Rahmen der Übertragung der 
Gesamtschulen auf die Bezirke aufgeführten geplanten Beträge für die Zeit ab 2018. Es ist nicht da-
von auszugehen, dass durch die Neukalkulation Dienstleistungen entfallen. 
 
Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze 
Aufgrund der aufwandsmäßigen Ist-Entwicklung der Vorjahre hat die Verwaltung bei der Fortschrei-
bung des Zentralansatzes der Straßenunterhaltung die Möglichkeit gesehen, den ursprünglichen Wert 
aus der Mittelfristplanung 2016/2017 für 2018 stadtweit zu reduzieren. Hierdurch erfolgte eine Absen-
kung des alten Planwertes für den Stadtbezirk 6 von 1,4 Mio. € auf 0,87 Mio. €.  
 
Teilplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 
Da die Politik, wie in den Vorjahren auch, erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 
eine Entscheidung über eine Fortführung des Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramms getroffen 
hat, waren im Hpl.-Entwurf 2018 noch keine Stadtverschönerungsmittel ausgewiesen. In seiner Sit-
zung am 13.10.2017 hat der Finanzausschuss für das Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramm 
100.000 € je Bezirk für 2018 bereitgestellt. Die Mittel sind im Druckwerk zum endgültigen Hpl. 2018 
im Teilplan 1301 sichtbar.  
 
zu 3.  
Bezüglich der Kulturförderung ergibt sich die Differenz dadurch, dass im Haushaltsjahr 2016 einmalig 
Mittel für „Brauchtum für benachteiligte Veedel“ zur Verfügung gestellt wurden.  
Die kulturelle Arbeit im Bezirk wird auch weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel 
sichergestellt.  
 
zu 4.  
Zeitgleich mit dieser Anfrage hat die BV 6 beschlossen, aus den Bezirksbezogenen Haushaltsmitteln 
für das Jahr 2018 im Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, einen Be-
trag in Höhe von 30.000 € zur Verfügung zu stellen.  
Somit erfolgt gegenüber dem Vorjahr keine Mittelstreichung, sondern eine Mittelzusetzung. 
 
zu 5.  
Die Personalaufwendungen im Teilplan 0507, Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern 
und -zentren, waren im Haushaltsjahr 2017 zu hoch dotiert. Ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgte eine 
Anpassung der Mittel an den tatsächlichen Bedarf. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf die 
ordnungsgemäße Durchführung der zu erledigenden Aufgaben. 
 
zu 6.  
Zeitgleich mit dieser Anfrage hat die BV 6 beschlossen, aus den Bezirksbezogenen Haushaltsmitteln 
für das Jahr 2018 im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit einen Betrag in Höhe von 30.000 € zur 
Verfügung zu stellen. Somit erfolgt auch hier, wie bereits bei Pkt. 4 dargestellt, gegenüber dem Vor-
jahr keine Mittelstreichung, sondern eine Mittelzusetzung.

Beratungsverlauf (1)

30.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3462/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.11.2017
Erstellt
09.11.2017 14:48