3462/2017
Haushaltsplan-Entwurf 2018
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/3 Vorlagen-Nummer 3462/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 Haushaltsplan-Entwurf 2018 In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 07.09.2017 bat Herr Bezirksvertreter Roth folgen- de Nachfragen zu der Beschlussvorlage 1685/2017, Beratung des Haushaltsplan-Entwurf 2018 ein- schließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 und der sonstigen Anlagen, zu beantworten. 1. Wir haben vor der Sommerpause die Zuständigkeitsordnung geändert. Am 11. Juli hat der Stadtrat diese Änderungen einstimmig beschlossen. Der vorliegende Haushaltsplan enthält Aussagen für den Zeitraum bis 2021. An keiner Stelle ist aber zu erkennen, dass den umfangreicheren Aufgaben der Bezirksvertretung die Verfügung über dazu notwendige finanzielle Mittel folgt. Wann denkt die Ver- waltung den Beschluss des Stadtrates haushaltspolitisch umzusetzen? 2. Im Haushaltsplan für den Bezirk Chorweiler wurden bereits 2017 die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gegenüber dem tatsächlichen Aufwand um eine halbe Million Euro gekürzt. Nun soll für das kommende Jahr noch einmal von 3,92 Millionen auf 3,26 Millionen reduziert werden. Wie wird das begründet bzw. welche Sach- und Dienstleistungen entfallen? (Band 2, S. 669, Ziffer 13) 3. Für die Kulturförderung im Bezirk Chorweiler wurden 2016 noch 14.652 Euro aus-gegeben. Für dieses Jahr stehen nur noch 8.057 Euro zur Verfügung, für nächstes Jahr sind nur noch 6.006 Euro vorgesehen. Welche Auswirkungen hat das für die Kulturschaffenden im Bezirk? (S. 676) 4. Für freiwillige Sozialleistungen und Diversity stehen dieses Jahr im Bezirk 16.600 € zur Verfügung, ab dem nächsten Jahr Null Cent. Was wird da konkret gestrichen? (S. 677) 5. Die Personalaufwendungen im Bürgerzentrum sollen gegenüber diesem Jahr um 71.703 Euro ge- kürzt werden. Welche Auswirkungen hat das? (S. 678) 6. Für Transferaufwendungen in der Kinder- und Jugendarbeit stehen Chorweiler wurden im letzten Jahr 20.565 € ausgegeben, in diesem Jahr stehen 17.000 Euro zur Verfügung. Wieso wird der Ansatz für die kommenden Jahre auf Null gesetzt? (S. 680) Antworten der Verwaltung: zu 1. Die Zuständigkeitsordnung wurde vom Rat der Stadt Köln erlassen und legt aufgabenbezogen die städtischen Entscheidungsbefugnisse diverser Gremien fest. Die Veranschlagung von Haushaltsmit- teln hingegen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, die von der Kommune einzuhalten sind. Eine Änderung von Entscheidungszuständigkeiten wirkt sich daher nicht auf die Ausgestaltung bzw. Darstellung von Ansätzen im Haushalt aus. 2 Die Verwaltung prüft derzeit, ob bzw. inwieweit zusätzliche Erläuterungen in den Haushalt 2019 auf- genommen werden können. zu 2. Einleitend ist festzustellen, dass die nachgefragten Finanzwerte sich in 11 verschiedenen Teilplänen, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wiederfinden. Folgende Er- läuterungen können zu den mit den größten Veränderungen betroffenen Teilplänen gegeben werden: Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben Die in Teilplanzeile 13 abgebildeten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Haushalts- jahr 2018 wurden auf Basis der Ist-Werte des Haushaltsjahres 2016 unter Berücksichtigung steigen- der Schülerzahlen kalkuliert. Diese Beträge wurden ergänzt um die im Rahmen der Übertragung der Gesamtschulen auf die Bezirke aufgeführten geplanten Beträge für die Zeit ab 2018. Es ist nicht da- von auszugehen, dass durch die Neukalkulation Dienstleistungen entfallen. Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze Aufgrund der aufwandsmäßigen Ist-Entwicklung der Vorjahre hat die Verwaltung bei der Fortschrei- bung des Zentralansatzes der Straßenunterhaltung die Möglichkeit gesehen, den ursprünglichen Wert aus der Mittelfristplanung 2016/2017 für 2018 stadtweit zu reduzieren. Hierdurch erfolgte eine Absen- kung des alten Planwertes für den Stadtbezirk 6 von 1,4 Mio. € auf 0,87 Mio. €. Teilplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen Da die Politik, wie in den Vorjahren auch, erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises eine Entscheidung über eine Fortführung des Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramms getroffen hat, waren im Hpl.-Entwurf 2018 noch keine Stadtverschönerungsmittel ausgewiesen. In seiner Sit- zung am 13.10.2017 hat der Finanzausschuss für das Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramm 100.000 € je Bezirk für 2018 bereitgestellt. Die Mittel sind im Druckwerk zum endgültigen Hpl. 2018 im Teilplan 1301 sichtbar. zu 3. Bezüglich der Kulturförderung ergibt sich die Differenz dadurch, dass im Haushaltsjahr 2016 einmalig Mittel für „Brauchtum für benachteiligte Veedel“ zur Verfügung gestellt wurden. Die kulturelle Arbeit im Bezirk wird auch weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel sichergestellt. zu 4. Zeitgleich mit dieser Anfrage hat die BV 6 beschlossen, aus den Bezirksbezogenen Haushaltsmitteln für das Jahr 2018 im Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, einen Be- trag in Höhe von 30.000 € zur Verfügung zu stellen. Somit erfolgt gegenüber dem Vorjahr keine Mittelstreichung, sondern eine Mittelzusetzung. zu 5. Die Personalaufwendungen im Teilplan 0507, Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, waren im Haushaltsjahr 2017 zu hoch dotiert. Ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgte eine Anpassung der Mittel an den tatsächlichen Bedarf. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Durchführung der zu erledigenden Aufgaben. zu 6. Zeitgleich mit dieser Anfrage hat die BV 6 beschlossen, aus den Bezirksbezogenen Haushaltsmitteln für das Jahr 2018 im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit einen Betrag in Höhe von 30.000 € zur Verfügung zu stellen. Somit erfolgt auch hier, wie bereits bei Pkt. 4 dargestellt, gegenüber dem Vor- jahr keine Mittelstreichung, sondern eine Mittelzusetzung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3462/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.11.2017
- Erstellt
- 09.11.2017 14:48