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4269/2021

Mündliche Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Frau Michel

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 17.02.2022, TOP 2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4319 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611 Prio Az 
Vorlagen-Nummer 21.12.2021 
 4269/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 
 
Mündliche Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Frau Michel 
Sachstand zum Antrag "Ausschluss von Steingärten" 
Anfragetext 
 
Am 27.06.2019 hat der Umweltausschuss unter AN/0985/2019 einstimmig beschlossen, dass die 
Stadtverwaltung beauftragt wird, zukünftig in Bebauungs-Plänen eine verpflichtende Begrünung bei 
unbebauten Grundstückflächen, wie  z.B. Vorgärten, Innenhöfen etc. (= Ausschluss von Steingärten) 
festzusetzen.  
 
Hiermit möchten wir uns über den Sachstand zur Umsetzung der Beauftragungen informieren, insbe-
sondere in wie vielen B-Plänen die verpflichtende Begrünung mittlerweile festgesetzt wurde.  
 
Zusätzlich möchten wir erfragen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um z.B. die fortschrei-
tende Umwandlung von Vorgärten in Parkplätze zu unterbinden. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1.: 
Die zunehmende Gestaltung der privaten Vorgärten durch sog. steinerne Vorgärten wird auch seitens 
der Stadtverwaltung als sehr kritisch beurteilt und abgelehnt. Um dies zu unterbinden wird grundsätz-
lich seit mindestens 10 Jahren und auch zukünftig folgende Festsetzung in die überwiegende Mehr-
zahl der Bebauungspläne bei der Stadt Köln aufgenommen: 
 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Begrünungsmaßnahmen 
durchzuführen und dauerhaft zu erhalten: 
 
- Die Bepflanzung der Grundstücksflächen, soweit sie nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen 
und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, mit Gräsern HH 7 (BR 132), Stauden und / 
oder Sträuchern BB 1 (GH 51)." 
 
Diese Festsetzung betrifft automatisch auch Vorgartenflächen. Entsprechend gibt es in diesen Be-
bauungsplänen keine separate Regelung für Vorgartenflächen in Bebauungsplänen. 
 
Ein Beispiel hierfür ist der Bebauungsplan "Fuchskaule in Porz-Eldsorf" (Satzungsbeschluss am 
16.09.2021). 
 
Eine Zusammenstellung aller Bebauungspläne mit diesem Festsetzungsinhalt kann die Verwaltung 
mit einem vertretbaren Personalaufwand leider nicht zur Verfügung stellen. Sämtliche Bebauungsplä-
ne müssten einzeln auf diese Festsetzung hin überprüft werden. Mit Einführung des Standards X-

2 
 
Planung (in Vorbereitung) wird eine solche Zusammenstellung in kürzester Zeit möglich sein.  
 
Zu 2.:  
Die Verwaltung wirbt durch verschiedene Maßnahmen für die naturnahe Gestaltung von privatem 
Grün. 
Im Rahmen des Projektes "Bunte Gärten und Balkone - damit Tiere nicht nur Zaungäste bleiben" 
wurden eine Internetseite eingerichtet (www.stadt-koeln.de/naturgarten), eine Broschüre zum natur-
nahen Garten erstellt und zur Anschauung in der Kleingartenanlage "Flora e.V." ein öffentlich zugäng-
licher Naturschaugarten angelegt, der ab 2022 auch als Wissensgarten über den BUND betreut wer-
den soll. Aktuell wird an einem Projekt zur Auszeichnung naturnahen Grüns im privaten Umfeld gear-
beitet. Hier sollen als Anreiz und zur Verbesserung der Akzeptanz in der Nachbarschaft naturnahe 
Gärten mit einer Plakette ausgezeichnet werden. Das Projekt wird voraussichtlich in 2022 starten. 
 
Im Rahmen des Programmes "GRÜNhoch3 Dächer | Fassaden | Höfe" gewährt die Verwaltung, ne-
ben Zuschüssen zu Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungsmaßnahmen in Vorgärten und 
Höfen zum Zweck der Begrünung und gewährt einen Bonus für Maßnahmen zur Erhöhung der Bio-
diversität (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/begruenung-ein-gewinn-jeder-
hinsicht). Mit der Schaffung grüner Oasen und der Erschließung neuer Freiräume wird das Kleinklima 
verbessert, die Biodiversität erhöht, das Wohnumfeld attraktiver und ein sozialer, interkultureller und 
generationsübergreifender Austausch zwischen den Nutzerinnen und Nutzern gefördert. Das Förder-
programm wird regelmäßig in den Printmedien, auf Ausstellungen und öffentlichen Veranstaltungen 
präsentiert und beworben. Mit dem Flyer "Grün statt Grau" informiert die Verwaltung zudem über die 
naturnahe Gestaltung von Vorgärten für den Klima- und Artenschutz (https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf57/gruen_statt_grau_folder_08-2020_bfrei.pdf). 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

17.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4269/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.12.2021
Erstellt
07.12.2021 09:18