1792/2025
Weiterführung des Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln im Jahr 2025 und 2026
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 06.06.2025 1792/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.06.2025 Gesundheitsausschuss 17.06.2025 Weiterführung des Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln im Jahr 2025 und 2026 Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 die Vorlage 1302/2025 beschlossen und damit: die Weiterführung des Anonymen Krankenscheins (AKS) in Köln bis zum 31.12.2026. Die Verteilung der Mittel erfolgt wie folgt: für das Jahr 2025 in Höhe von 685.706 € und für das Jahr 2026 in Höhe von 500.000 € (s. Anlage). Umsetzung: Die Umsetzung der Verstetigung des AKS Köln orientiert sich an den vorhergegangenen und bewährten Strukturen des Kooperationsprojektes AKS Köln. Die Maßnahme umfasst neben den notwendigen Personalkosten für das Clearing zur Übernahme der Kosten durch die Re- gelversorgung und für die Überleitung in andere Versorgungsstrukturen ebenfalls den Kosten- anteil für Arzneimittel und Überweisungen für weitergehende ambulante und stationäre Ver- sorgung. 7 Beratungsstellen erreichen dabei unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Nationalität, sexuelle Orientierung, Migrationshintergrund). Da die Übertragung der Mittel vom Haushalts- jahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 höher ist als die im Haushalt für 2026 veranschlagten Mittel, steht in 2025 insgesamt mehr Geld für Arzneimittel und nachgehende Versorgung zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel umfasst die folgenden Aufgabenbereiche der notwendigen Struktur bei den verschiedenen beteiligten Trägern (siehe Anlage): 1. Beratung: die beteiligten Träger des Netzwerkes für Menschen ohne Papiere und die der Clearingstelle Migration und Gesundheit (7 Beratungsstellen) werden jeweils mit 0,25 VZÄ je Beratungsstelle berücksichtigt. 2. Medizinische Behandlung: für die medizinische Behandlung ist ein Budget von 484.073,53 € in 2025 und von 210.269,00 € in 2026 berücksichtigt. 3. Koordination und Abrechnung: Um die Erreichbarkeit, das Aufrechterhalten der Strukturen und Prozesse, das Berichtswesen und die geregelte Abrechnung sicherzu- stellen, werden für Projektkoordination 0,75 Vollzeitäquivalent (VZÄ) und für Verwal- tung 0,5 VZÄ berücksichtigt. Alle genannten VZÄ sind bei den Trägern angesiedelt und werden über die Mittel des AKS als Transferleistungen finanziert. Für die im Gesundheitsamt notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem AKS wurde im Rahmen des ÖGD-Paktes eine Mehrstelle Facharzt/Fachärztin bis zum 31.12.2026 über 2 Bundesmittel genehmigt. Hiermit sind Personalkosten zuzüglich Arbeitsplatzkosten kompen- siert. Diese Kosten sind nicht in den Mitteln des Konzepts „Anonymer Krankenschein“ enthal- ten. Daneben behandeln Ärztinnen und Ärzte in den Sprechstunden des Gesundheitsamts (Gynäkologische und allgemeinmedizinische Sprechstunde in den Gesundheitshilfen, Mobiler medizinischer Dienst für Wohnungs- und Obdachlose (MMD)) sowie die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung die Ratsuchenden kostenlos. Gez. Dr. Rau
Anlage 1 - Berechnung AKS 2025_2026
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durchschn. PersKosten 2025 (1,0 VZÄ) PersKosten pro Stellenanteil PersKosten bei Beginn 01.05.25 (=8 Monate Rest) 15% Sachkosten Agisra 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 Rom EV 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,5 VZÄ E5 Verwaltung/Abrechnung ** 64.000 32.000 32.000,00 4.800,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,75 VZÄ Koordination * 86.000 64.500 43.000,00 6.450,00 175.333,33 26.300,00 685.706,86 484.073,53 PersKosten 2025 (1,0 VZÄ) PersKosten pro Stellenanteil 15% Sachkosten Agisra 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50 Rom EV 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50 Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 87.720 21.930 3.289,50 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 87.720 21.930 3.289,50 0,5 VZÄ E5 Verwaltung/Abrechnung ** 65.280 32.640 4.896,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 87.720 21.930 3.289,50 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 87.720 21.930 3.289,50 0,75 VZÄ Koordination *** 87.720 65.790 9.868,50 251.940 37.791,00 500.000,00 210.269,00 * PersKosten ab 01.05.2025 ** PersKosten ab 01.01.2025 *** PersKosten ab 01.01.2026 Zur Berechnung der Personalkosten 2025 wurden die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt zugrunde gelegt. https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/themen/organisation/standards/personaleinsatz/index.html Für die Berechnung der Personalkosten 2026 wurden die durchschnittlichen Personalkosten 2025 (+2%) zu Grunde gelegt. Berechnung 2025 Caritas 201.633,33 289.731,00 vorhandenes Gesamtbudget: Diakonie Diakonie Caritas Personalkosten (gesamt): verbleibendes Restbudget für Medikamente & Behandlungen Personalkosten (gesamt): verbleibendes Restbudget für Medikamente & Behandlungen vorhandenes Gesamtbudget: Berechnung 2026
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1792/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 13:55