0804/2020
Gewährung Zuschuss Kölner Renn-Verein
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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0804/2020 Freigabedatum 29.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Kölner Renn-Verein 1897 e. V. Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützen Anlage der Pferderennbahn Köln, Scheibenstr., Köln-Weidenpesch Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage erfolgt aufgrund der Dringlichkeit unmittelbar im Hauptausschuss, da der Kölner Renn- Verein auch im Hinblick auf die Einschränkungen aus der Coronakrise und die dadurch entfallenen Einnahmen dringend auf die Auszahlung des Zuschusses zum Erhalt der Anlage an der Renn- bahnstr., Köln-Weidenpesch angewiesen ist. Eine Vorlage konnte aufgrund einer umfangreichen Ab- stimmung nicht fristgemäß zur Ratssitzung und zur Vorberatung in den Fachausschüssen erfolgen. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000 € an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln- Weidenpesch, Scheibenstr./Rennbahnstr. Entsprechende Aufwandsermächtigungen werden innerhalb des Teilergebnisplans 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten finanziert und bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, Hj. 2020 bereitgestellt. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In dem Haushaltsplan 2020/2021 sind für die Sanierung denkmalgeschützter Sportanlagen im Teiler- gebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 300.000,- € im Rahmen des politischen Verände- rungsnachweises veranschlagt. Das Gelände der Pferderennbahn Weidenpesch ist im Wege eines Erbbaurechts an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. langfristig verpachtet. Dem Verein obliegen der Betrieb und der Erhalt sowie die Instandhaltung der gesamten Anlage. Lt. Angaben des Renn-Vereins belaufen sich die regelmä- ßigen Kosten zur Unterhaltung der Anlage für das Jahr 2020 auf rd. 319.000,- €. Die Mittel werden vom Kölner Renn-Verein für die Pflege und Instandhaltung der 56 Hektar großen Anlage, die über- wiegend dem Denkmalschutz unterliegt, eingeplant. Für den Erhalt der denkmalgeschützten Anlage soll dem Kölner Renn-Verein 1897 e. V. ein Zuschuss in Höhe von 300.000,- € für die Sanierung der denkmalgeschützten Anlage gewährt werden. Für den Zuschuss an den Kölner Renn-Verein zur Sanierung der denkmalgeschützten Anlage können die Mittel in Höhe von 300.000,- € von der Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. 3 Die Auszahlung des Zuschusses ist notwendig, um die Anlage der Kölner Pferderennbahn durch den Kölner Renn-Verein dauerhaft sicherzustellen. Insbesondere die Sperrungen im Rahmen der Coronakrise bedeuten für den Kölner Renn-Verein erhebliche Einnahmeverluste, die letztendlich zu weiteren Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der gesamten Anlage führen. Da diese fast vollumfänglich unter Denkmalschutz steht, ist der Erhalt der Anlage jedoch unbedingt sicherzustellen. Der Zuschuss dient nur dem Erhalt und der Instandhaltung der denkmalgeschützten Anlage. Die sachgerechte Verwendung der Zuschussmittel ist durch den Kölner Renn-Verein zum Jahresende nachzuweisen. Derzeit bestehen besondere Bewirtschaftungsvorgaben für die Auszahlung von konsumtiven Mitteln. Danach darf die Verwaltung insbesondere nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflich- tet ist. Außerdem ist die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder eine rechtliche Verpflich- tung noch eine unaufschiebbare sachliche Notwendigkeit besteht, zurückzustellen. Diese Regelung findet ihre Ausnahme, wenn diese Leistungen - innerhalb des bestehenden Budgets - wegen akuter Krisenbewältigung oder zur Sicherung bestehender Strukturen notwendig sind. Aus Sicht der Verwal- tung liegen im vorliegenden Fall beide Voraussetzungen vor.
Anlage 1, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 17.07.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.07.2020 öffentlich 5.1.1 Kölner Renn-Verein 1897 e. V. Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützen Anlage der Pferderenn- bahn Köln, Scheibenstr., Köln-Weidenpesch 0804/2020 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000 € an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Schei- benstr./Rennbahnstr. Entsprechende Aufwandsermächtigungen werden innerhalb des Teilergebnisplans 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten finanziert und bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, Hj. 2020 bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0804/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 06.03.2020 11:58