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0804/2020

Gewährung Zuschuss Kölner Renn-Verein

Eilentscheidung Hauptausschuss 09.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 18.1

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Ansehen

Anlage 1, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

5425 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0804/2020 
Freigabedatum 29.06.2020 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Kölner Renn-Verein 1897 e. V. 
Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützen Anlage der Pferderennbahn Köln, Scheibenstr., 
Köln-Weidenpesch 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung 
Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Vorlage erfolgt aufgrund der Dringlichkeit unmittelbar im Hauptausschuss, da der Kölner Renn-
Verein auch im Hinblick auf die Einschränkungen aus der Coronakrise und die dadurch entfallenen 
Einnahmen dringend auf die Auszahlung des Zuschusses zum Erhalt der Anlage an der Renn-
bahnstr., Köln-Weidenpesch angewiesen ist. Eine Vorlage konnte aufgrund einer umfangreichen Ab-
stimmung nicht fristgemäß zur Ratssitzung und zur Vorberatung in den Fachausschüssen erfolgen. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000 € an den 
Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten 
inkl. der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-
Weidenpesch, Scheibenstr./Rennbahnstr.  
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen werden innerhalb des Teilergebnisplans 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten finanziert und bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, Hj. 
2020 bereitgestellt. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In dem Haushaltsplan 2020/2021 sind für die Sanierung denkmalgeschützter Sportanlagen im Teiler-
gebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 300.000,- € im Rahmen des politischen Verände-
rungsnachweises veranschlagt. 
 
Das Gelände der Pferderennbahn Weidenpesch ist im Wege eines Erbbaurechts an den Kölner 
Renn-Verein 1897 e. V. langfristig verpachtet. Dem Verein obliegen der Betrieb und der Erhalt sowie 
die Instandhaltung der gesamten Anlage. Lt. Angaben des Renn-Vereins belaufen sich die regelmä-
ßigen Kosten zur Unterhaltung der Anlage für das Jahr 2020 auf rd. 319.000,- €. Die Mittel werden 
vom Kölner Renn-Verein für die Pflege und Instandhaltung der 56 Hektar großen Anlage, die über-
wiegend dem Denkmalschutz unterliegt, eingeplant. Für den Erhalt der denkmalgeschützten Anlage 
soll dem Kölner Renn-Verein 1897 e. V. ein Zuschuss in Höhe von 300.000,- € für die Sanierung der 
denkmalgeschützten Anlage gewährt werden.  
 
Für den Zuschuss an den Kölner Renn-Verein zur Sanierung der denkmalgeschützten Anlage können 
die Mittel in Höhe von 300.000,- € von der Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer 
Sollumbuchung zur Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet.

3 
 
 
Die Auszahlung des Zuschusses ist notwendig, um die Anlage der Kölner Pferderennbahn durch den 
Kölner Renn-Verein dauerhaft sicherzustellen. Insbesondere die Sperrungen im Rahmen der 
Coronakrise bedeuten für den Kölner Renn-Verein erhebliche Einnahmeverluste, die letztendlich zu 
weiteren Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der gesamten Anlage führen. Da diese fast 
vollumfänglich unter Denkmalschutz steht, ist der Erhalt der Anlage jedoch unbedingt sicherzustellen. 
Der Zuschuss dient nur dem Erhalt und der Instandhaltung der denkmalgeschützten Anlage. Die 
sachgerechte Verwendung der Zuschussmittel ist durch den Kölner Renn-Verein zum Jahresende 
nachzuweisen. 
 
Derzeit bestehen besondere Bewirtschaftungsvorgaben für die Auszahlung von konsumtiven Mitteln. 
Danach darf die Verwaltung insbesondere nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflich-
tet ist. Außerdem ist die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder eine rechtliche Verpflich-
tung noch eine unaufschiebbare sachliche Notwendigkeit besteht, zurückzustellen. Diese Regelung 
findet ihre Ausnahme, wenn diese Leistungen - innerhalb des bestehenden Budgets - wegen akuter 
Krisenbewältigung oder zur Sicherung bestehender Strukturen notwendig sind. Aus Sicht der Verwal-
tung liegen im vorliegenden Fall beide Voraussetzungen vor.

Anlage 1, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

1036 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 17.07.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 13.07.2020  
öffentlich 
5.1.1 Kölner Renn-Verein 1897 e. V.  
Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützen Anlage der Pferderenn-
bahn Köln, Scheibenstr., Köln-Weidenpesch 
0804/2020 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 
300.000 € an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und Instandsetzung der 
denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden 
Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Schei-
benstr./Rennbahnstr.  
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen werden innerhalb des Teilergebnisplans 
0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten finanziert und bei Teilplanzeile 
15 Transferaufwendungen, Hj. 2020 bereitgestellt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

13.07.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0804/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
09.07.2020
Erstellt
06.03.2020 11:58