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2949/2018

Stärkung und Weiterentwicklung des Mediengründerzentrums NRW (MGZ)

Mitteilung Ausschuss 06.09.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 06.09.2018, TOP 10.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5980 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/8 
 
Vorlagen-Nummer  06.09.2018 
 2949/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 
 
Stärkung und Weiterentwicklung des Mediengründerzentrums NRW (MGZ) 
Das Mediengründerzentrum NRW (MGZ) nahm 2006 als AV -Gründerzentrum seinen Betrieb mit 10 
Stipendiat*innen aus dem Bereich der audio -visuellen Medien in Köln -Mülheim auf. 2009 wurde das 
Programm unter Einbeziehung von Games und interaktiven Medien erweitert. Um dem umfa ssenden 
Medienbegriff Rechnung zu tragen erfolgte im Jahre 2014 die Umbenennung in Mediengründerzen t-
rum NRW (MGZ).  
Aktuell vergibt das Mediengründerzentrum NRW unter dem Claim „stark starten“ 12 Stipendien im 
gesamten Bereich der Bewegtbild - bzw. Inhalteproduktion. So befinden sich  im aktuellen Jah r-
gang über verschiedene Arten der Film - und Medienproduktion hinaus jeweils zwei Firmen aus den 
Bereichen Games und Virtual Reality.  
Das Mediengründerzentrum bietet für seine Stipendiaten keine Räumlichkeiten. Das Programm bietet 
vielmehr eine umfassende Qualifizierung und Professionalisierung  für die ausgewählten Medie n-
unternehmen in der Gründungsphase an. In dem einjährigen Stipendium erhalten die Grü nder*innen 
ein wöchentliches interdisziplinäres Seminar programm zu unternehmerischen und medienspezif i-
schen Themen, ein Mentoring von erfahrenen Branchenprofis, ein individuelles und persönliches 
Coaching sowie eine enge Vernetzung mit der gesamten Branche. Mit dem qualifizierenden Stipend i-
um verbunden ist ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von € 10.000,- pro Stipendiat. 
Der Erfolg des Mediengründerzentrum NRW spricht für sich, denn rund 90% der bisher geförderten 
156 Unternehmen sind nach wie vor in NRW aktiv  und tragen somit zur Innovation für den Medi-
enstandort Köln/NRW bei. Und die Stipendiat*innen und Alumni sind auch erfolgreich, abzulesen an 
den vielen Preisen und Auszeichnungen. (https://www.mediengruenderzentrum.de/start/) 
Um die Zukunftsfähigkeit des Mediengründerzentrums  zu sichern und eine Weiterentwicklu ng zu 
ermöglichen wurde im Auftrag der Film - und Medienstiftung NRW (FMS) in Abstimmung mit der Stadt 
eine Studie zu Best Practice-Referenzmodellen der Mediengründungsförderung national und intern a-
tional durchgeführt, um daraus Ansatzpunkte und Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung 
des Mediengründerzentrums NRW (MGZ) vorzuschlagen.  
Die Studie wurde durchgeführt von der TH Köln (Professuren für Unternehmensführung und Entr e-
preneurship sowie Innovationsmanagement und Schwerpunkt Medienmanagement)  
Zentrale Ergebnisse der Studie sind u.a.: 
 Im Vergleich zu anderen Einrichtungen im Gründerbereich verfügt das MGZ NRW in 
seiner Ausrichtung auf Unter nehmensgründungen im audiovisuellen Medienbereich 
über eine Alleinstellung und der Zielgruppenfokus und das Programmangebot richten 
sich auf das spezifische Profil des Medienstandortes Köln und NRW.  
 Das MGZ ist inhaltlich und konzeptionell grundsätzlich gut aufgestellt.  
 Voraussetzung für die Weiterentwicklung des MGZ ist darüber hinaus die Klarheit über 
den Zielfokus und die zu adressierenden Zielgruppen („Selbständigkeit“, „klassische 
Unternehmensgründung“, „Start-up“).

2 
 
 Viele der untersuchten Be st Practices haben erhebliche Investitionen getätigt. Häufig 
werden neben physischer Infrastruktur erhebliche Programm - und Personalkosten f i-
nanziert.  
 Das bisherige Programm wird mit vergleichsweise geringem Personalaufwand betri e-
ben.  
 Um im Bundesvergl eich konkurrenzfähig zu werden  sollte das Budget des Medie n-
gründerzentrums NRW gezielt aufgestockt werden, um so die Zukunftsfähigkeit und 
die nationale Konkurrenzfähigkeit zu schaffen. 
Um Sichtbarkeit und Wirksamkeit des MGZ zu erhöhen, die steigende D ifferenzierung der Med i-
enbranche abzubilden und darüber hinaus noch mehr geeignete Bewerber zu erhalten, schlägt 
das Gutachten eine Differenzierung des bestehenden Angebotes und dessen Erprobung 
vor: 
 
 Bei Erhalt von Kern und Fokus des Programms – „Stipendiatenprogramm“ - wird eine 
gezielte Verbreiterung des Programms und dessen modulare Öffnung empfohlen:  
o Vorprogramm: 
Ein allgemeiner Beratungs - und Qualifizierungsteil sollte im Vorfeld der Stipendie n-
vergabe für eine breitere Zielgruppe geöffnet werden, die nach einem Selektionsschritt 
teilweise in das Stipendiatenprogramm wechseln könnte. Diese Qualifizierungsphase 
könnte z.B. 6 Wochen umfassen. Damit wird die Bewerberzahl und die Qualität bei der 
Auswahl noch weiter gesteigert werden. Mehr junge Medie ngründer werden angespro-
chen und erreicht. Dieser allgemeine Teil muss inhaltlich  entwickelt und durch die Ei n-
bindung von Partnern für alle Teilnehmer/innen praktisch relevant sein.   
o Stipendiatenphase: 
Die darauffolgende Qualifizierung für das Stipendienp rogramm des MGZ ermöglicht so 
eine fundiertere Auswahl. Aber auch die Teilnehmer/innen der Vorphase haben die 
Möglichkeit zur Fokussierung und Überprüfung ihres Gründungsvorhabens. 
o Alumni-Netzwerk 
Der gezielte und systematische  Ausbau des Alumni -Netzwerkes dient insbesondere 
der gegenseitigen Vernetzung der ehemaligen Stipendiat*innen und ihrer weiteren 
Qualifizierung. Gleichzeitig werden so Mittel und Kompetenzen des Medie n-
gründerzentrums NRW optimal eingesetzt und entfalten eine gezieltere Wirkung.  
 
 Dabei sollte für die Profilierung des MGZ der Ansatz, zukunftsfähige Ideen und G e-
schäftsmodelle aus den standortrelevanten audiovisuellen Medienbereichen Film, TV, Ente r-
tainment, Games, Online-Bewegtbild, VR und Animation zu fördern, beibehalten werden.  
 Um die vorgeschlagenen Weiterentwicklungen unter Führung des bestehenden Personals und 
mit den zusätzlichen Ressourcen (Finanzen, neues Personal - Entrepreneurship- bzw. b e-
triebswirtschaftliche Kompetenzen) umzusetzen und zu testen, werden die Jahre 2019 und 
2020 vorgeschlagen.  
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2949/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.09.2018
Erstellt
05.09.2018 09:53