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3657/2024

Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.12.2024, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3840 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561 
 
Vorlagen-Nummer 
 3657/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 
 
Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Chorweiler 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 20. 
Juni 2024 die Anfrage AN/0954/2024 betreffend „Förderungen des Sozialen Wohnungsbau in 
Chorweiler“ gestellt. 
 
1.) Welche finanziellen Fördermöglichkeiten für sozialen Wohnungsneubau  und Be-
standssanierungen im Stadtbezirk Chorweiler sollen im nächsten Stadthaushalt 
eingepflegt werden? 
 
a) Gibt es auch Förderungen, die nicht das Sanieren oder neu Bauen betreffen? 
b) Wenn ja, welche sind das? 
 
2.) Werden alle Förderungen auch für Bestandsobjekte zugänglich sein? 
 
Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2025 und 2026 in der 36. Sitzung 
des Rates der Stadt Köln am 14. November 2024 beantwortet die Verwaltung die Fragen wie 
folgt. 
 
zu 1 a + b): 
 
Die Mittel der öffentlichen Wohnraumförderung speisen sich aus Bundes- und Landesmitteln. 
Der Stadt Köln wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) jährlich ein Globalbudget zugeteilt (2024: 100 Millio-
nen Euro). Aus diesem sind nach interner Mittelaufteilung und Priorisierung Förderanträge für 
den Mietwohnungsneubau, der Modernisierungsförderung und der Eigentumsförderung zu be-
scheiden. Sollten die Mittel des Globalbudgets aufgebraucht sein, werden diese unter Um-
ständen durch das MHKBD aufgestockt. Neben dem Globalbudget gibt es Sonderbudgets ins-
besondere für Wohnbauprojekte, die als Quartiersmaßnahmen qualifiziert werden können, für 
Studierenden- und Auszubildendenwohnen und für die Schaffung von Wohnraum für Men-
schen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Zudem wer-
den Bindungsverlängerungen und Bindungserwerbe gefördert. Der örtlichen Bewilligungsbe-
hörde werden auf Antrag Mittel aus diesen Sonderbudgets zugeteilt. Bewilligungsschluss ist in 
diesem Jahr der 30. November 2024. 
 
Bezüglich der weiteren Einzelheiten für das Förderjahr 2024 verweist die Verwaltung auf die 
Mitteilungen 1100/2024 betreffend „Änderungen der Wohnraumförderung 2024 einschließlich 
Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2023“ und 2418/2024 betreffend „Anpas-
sung der Wohnraumförderung“.

2 
 
Wie auch für die vergangenen Förderjahre üblich, wird die Verwaltung im neuen Jahr über das 
Ergebnis der Wohnraumförderung 2024 per Mitteilung an die Fachausschüsse des Rates be-
richten. 
 
Die Zuteilung des Globalbudgets für das Jahr 2025 steht noch aus und wird für Anfang 2025 
erwartet. Ebenso ist mit neuen Förderbestimmungen zu rechnen. Auch hierzu werden die 
Fachausschüsse unterrichtet. 
 
Projekte im Stadtbezirk Chorweiler werden regelmäßig bei der Bewilligung von Wohnraumför-
deranträgen berücksichtigt. 
 
Der am 14. November 2024 in den Rat der Stadt Köln eingebrachte Entwurf des Haushalts-
plans für die Jahre 2025 und 2026 sieht im Teilfinanzplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft 
– 33 Millionen Euro investive Mittel für ein mögliches kommunales Wohnungsbauförderpro-
gramm vor. Zwingend erforderliche korrespondierende konsumtive Mittel, die notwendig wä-
ren, um in einem kommunalen Wohnungsbauförderprogramm Tilgungsnachlässe oder Zins-
vergünstigungen analog der Landesförderung vorzusehen, sind im Haushaltsplanentwurf al-
lerdings nicht vorgesehen. 
 
zu 2.): 
 
Die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern 
sowie von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen wird nach 
Nr. 4 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öffent-
liches Wohnen NRW 2024) gefördert.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3657/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.11.2024
Erstellt
18.11.2024 16:27