3657/2024
Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3840 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561 Vorlagen-Nummer 3657/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Chorweiler Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 20. Juni 2024 die Anfrage AN/0954/2024 betreffend „Förderungen des Sozialen Wohnungsbau in Chorweiler“ gestellt. 1.) Welche finanziellen Fördermöglichkeiten für sozialen Wohnungsneubau und Be- standssanierungen im Stadtbezirk Chorweiler sollen im nächsten Stadthaushalt eingepflegt werden? a) Gibt es auch Förderungen, die nicht das Sanieren oder neu Bauen betreffen? b) Wenn ja, welche sind das? 2.) Werden alle Förderungen auch für Bestandsobjekte zugänglich sein? Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2025 und 2026 in der 36. Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14. November 2024 beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt. zu 1 a + b): Die Mittel der öffentlichen Wohnraumförderung speisen sich aus Bundes- und Landesmitteln. Der Stadt Köln wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) jährlich ein Globalbudget zugeteilt (2024: 100 Millio- nen Euro). Aus diesem sind nach interner Mittelaufteilung und Priorisierung Förderanträge für den Mietwohnungsneubau, der Modernisierungsförderung und der Eigentumsförderung zu be- scheiden. Sollten die Mittel des Globalbudgets aufgebraucht sein, werden diese unter Um- ständen durch das MHKBD aufgestockt. Neben dem Globalbudget gibt es Sonderbudgets ins- besondere für Wohnbauprojekte, die als Quartiersmaßnahmen qualifiziert werden können, für Studierenden- und Auszubildendenwohnen und für die Schaffung von Wohnraum für Men- schen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Zudem wer- den Bindungsverlängerungen und Bindungserwerbe gefördert. Der örtlichen Bewilligungsbe- hörde werden auf Antrag Mittel aus diesen Sonderbudgets zugeteilt. Bewilligungsschluss ist in diesem Jahr der 30. November 2024. Bezüglich der weiteren Einzelheiten für das Förderjahr 2024 verweist die Verwaltung auf die Mitteilungen 1100/2024 betreffend „Änderungen der Wohnraumförderung 2024 einschließlich Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2023“ und 2418/2024 betreffend „Anpas- sung der Wohnraumförderung“. 2 Wie auch für die vergangenen Förderjahre üblich, wird die Verwaltung im neuen Jahr über das Ergebnis der Wohnraumförderung 2024 per Mitteilung an die Fachausschüsse des Rates be- richten. Die Zuteilung des Globalbudgets für das Jahr 2025 steht noch aus und wird für Anfang 2025 erwartet. Ebenso ist mit neuen Förderbestimmungen zu rechnen. Auch hierzu werden die Fachausschüsse unterrichtet. Projekte im Stadtbezirk Chorweiler werden regelmäßig bei der Bewilligung von Wohnraumför- deranträgen berücksichtigt. Der am 14. November 2024 in den Rat der Stadt Köln eingebrachte Entwurf des Haushalts- plans für die Jahre 2025 und 2026 sieht im Teilfinanzplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – 33 Millionen Euro investive Mittel für ein mögliches kommunales Wohnungsbauförderpro- gramm vor. Zwingend erforderliche korrespondierende konsumtive Mittel, die notwendig wä- ren, um in einem kommunalen Wohnungsbauförderprogramm Tilgungsnachlässe oder Zins- vergünstigungen analog der Landesförderung vorzusehen, sind im Haushaltsplanentwurf al- lerdings nicht vorgesehen. zu 2.): Die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern sowie von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen wird nach Nr. 4 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öffent- liches Wohnen NRW 2024) gefördert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3657/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 16:27