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1203/2018

Sanierung der Sportanlage des SC 1923 Meschenich e.V. Zaunhofstraße, LSG 18 "Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf", Bezirk 2 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.04.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.05.2018, TOP 3.3

Anlage 2 Lageplan Bestand und Eingriffe

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Ansehen

Anlage 3 Lageplan Maßnahmen

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Ansehen

Anlage 1 Ausschnitt Landschaftsplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan Bestand und Eingriffe

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Stadt Köln
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Stadt Köln
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65a
BB1
HN4
HY1
Landschaftsschutzgebiet
"Freiräume um Meschenich,
Immendorf und Rondorf"
geschützter Landschaftsbestandteil
"Kradepohl, Meschenich"
(ehem. Versickerungsbecken)
BF32
BF32
BF32
BF32
BF43
BF43
BF43
HY1*
HM51
Tennisplatz
BF42 BF43 BF42 BF43
BF32
BF43
BF32
BF43
BF43
BF43 BF32
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BF32
BF43
BF43
BF42
BB1
BB1
BF32
BF32
BF42
BF43
BB1
HY1
HY1
HM51
HM51
594x420
Freigabe:Gesehen:
Datum / Unterschrift
Planinhalt
Geprüft RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten:
Datum
18.04.2018
Datum / Unterschrift
18.04.2018, i.A. A. Gerardi
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Planbezeichnung
Leistungsphase
Projekt
Bauherr
Maßstab
Plan Format
Höhenbezug
bearbeitet
1:500
AG
NHN
01
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Sanierung Sportanlage Zaunhofstraße,
Köln-Meschenich
Bestand und Eingriffe
endgültige Planfassung
17-460_4_lbp_
Stadt Köln Sportamt
Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7
50933 Köln
K:\2015\15-311 LBP Sportanlage Friedrich-Karl-Straße, Köln-Nippes\LPH2\2.2_Planwerk_Bestand\2.2.1_Pläne_Aktuell\15-311_2_lp_bestand.dwg
Sonstige Darstellung
Grenze Plangebiet
Planung / Eingriffe
HY1* Kunstrasenbelag
HY1/
HN4
versiegelte Flächen/
Gebäude
Legende Bestand und Eingriffe
Bestand
HM51 Rasen
HY2 Teilversiegelte Fläche (Ascheplatz)
HY1
HN4
Versiegelte Fläche (Asphalt, Platten, Pflaster)
Gebäude
BB3 Hecke geschnitten standorttypisch
Einzelbaum standorttypisch, mittleres Baumholz
(Feldahorn, Sandbirke)
BF32
Einzelbaum standortfremd, mittleres / starkes Baumholz
(Schwarzpappel-Hybrid, Robinie)
BF42/
BF43
Baumnummern siehe Baumliste im Anhang
Rodung Baum, (Schwarzpappel-Hybrid)
Abriss Gebäude
BB1 Gebüsch standorttypisch
Darstellung auf Grundlage des amtlichen Lageplanes
als Planungsgrundlage der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster, Vermessungsabteilung 233/21,Mai 2017
Baumkronen auf Grundlage der Baumkontrolle durch den Forstbetrieb
für Baumpflege Oliver Menke, Stand 22.03.2017 und RMP Januar 2018.
1

Anlage 3 Lageplan Maßnahmen

2750 Zeichen

475
545
551
Stadt Köln
Grdb.Bl. 52
549
Stadt Köln
Grdb.Bl. 52
477
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Stadt Köln
Grdb.Bl. 52
547
546
552
Stadt Köln
Grdb.Bl. 52
33
Stadt Köln
Grdb.Bl. 52
553
Stadt Köln
Grdb.Bl. 52
544 34
97
Stadt Köln
Grdb.Bl. 52
Trainerbank
Jugendtor
Beton-
pflaster
6-Mast-Flutlichtanlage
(Bestand)
Aussparungen für Tore
Vereinsheim
Aussparung
für Tor
Kantenstein
Bestand
bleibt bestehen
Kastenrigole ca. 3,20 m unter OK
Stehstufen
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495051
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65a
HY1
Landschaftsschutzgebiet
"Freiräume um Meschenich,
Immendorf und Rondorf"
geschützter Landschaftsbestandteil
"Kradepohl, Meschenich"
(ehem. Versickerungsbecken)
BF32 BF32
BF32
BF32
HY1*
Tennisplatz
BF32
BF32
BF32
BF32
BF42
BF32
BF43
BF43
BF42
BB3
BB1
BF32
BF32
HY1
HY1
BB1/BD52
BB1
HM51
HN4
BB1
HM51
HM51
BF32
HM51
BB1/BD52
BB1/BD52
M1
M2
M2
M2
M2
M3
M3
Pn
Pn
Pn
Pn Pn
Sar Sar Sar Sar Sar Sar
Sac
Sac
Sac
Sac
Sac
Sac
594x420
N
Freigabe:Gesehen:
Datum / Unterschrift
Planinhalt
Geprüft RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten:
Datum
18.04.2018
Datum / Unterschrift
18.04.2018 i.A. A. Gerardi
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Planbezeichnung
Leistungsphase
Projekt
Bauherr
Maßstab
Plan Format
Höhenbezug
bearbeitet
1:500
AG
NHN
02
Maßnahmen
endgültige Planfassung
17-460_4_lp
Stadt Köln Sportamt
Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7
50933 Köln
K:\2017\17-180 LP Sportanlage Köln, Zollstock\LPH 3\3.2_Planwerk_vorläufige Fassung\3.3.1_Pläne_Aktuell
Legende Maßnahmen der Sanierung
Sonstige Darstellung
Grenze Plangebiet
Erhalt Bäume: BF32, BF42, BF43
siehe Baumliste im Anhang
HY1 Sportanlagen mit sonstigem Belag
Spielfeld in Kunstrasen
Rigole und Zuleitungen
HY1 Gebäude / versiegelte Fläche, Wege- und Platzflächen
HM51 Rasen
Erhalt Gebüsch, standorttypischBB1
Flutlichtmast mit Fundament (Bestand)
Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen
M3: BB1 Pflanzung Strauchhecke, standorttypisch
M1: BF32 Pflanzung Laubbaum standorttypisch
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Sanierung Sportanlage Zaunhofstraße,
Köln-Meschenich
Darstellung auf Grundlage des amtlichen Lageplanes
als Planungsgrundlage der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster, Vermessungsabteilung 233/21,Mai 2017
Baumkronen Bestand auf Grundlage der Baumkontrolle durch den Forstbetrieb
für Baumpflege Oliver Menke, Stand 22.03.2017 und RMP Januar 2018.
Erhalt Hecke, standorttypisch geschnittenBB3
Maßnahmennummer
M2: BB1 / BD52 Pflanzung Strauchhecke mit Bäumen, standorttypisch
Ballfangzaun (Bestand)
Sar - Sorbus aria, Sac - Sorbus aucuparia, Pn - Populus nigra
M1

Anlage 1 Ausschnitt Landschaftsplan

381 Zeichen

L 18
LB 2.13
80m6040200 1:2500
 SpA Zaunhofstr
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 13.04.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5922 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/V-6 
V/57/571 
Vorlagen-Nummer 
 1203/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Sportanlage des SC 1923 Meschenich e.V. Zaunhofstraße, LSG 18 "Freiräume 
um Meschenich, Immendorf und Rondorf", Bezirk 2  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung der Sportanlage des SC 1923 
Meschenich e.V. Zaunhofstraße in Köln-Meschenich einverstanden. 
 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Beschreibung der Maßnahme: 
Das Sportamt der Stadt Köln beabsichtigt die Sanierung der Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-
Meschenich. Das heutige Tennengroßspielfeld ist aufgrund des überalterten Zustandes, insbesonde-
re im Hinblick auf die nicht mehr funktionierende Entwässerung, sanierungsbedürftig. Daher soll das 
Spielfeld im Zuge der Baumaßnahme in Kunstrasen umgewandelt werden. Das geplante Kunstrasen-
Fußballfeld weist eine Größe von 103,00 m x 68,00 m auf. Im Rahmen dieser Maßnahme wird unmit-
telbar angrenzend an das Spielfeld eine unterirdisch ausgeführte Kastenrigole von ca. 50 m² instal-
liert. Um das Spielfeld wird umlaufend ein Weg von ca. 1.500 m² geführt und versiegelt, die Hälfte 
dieses Weges besteht bereits. 
 
Der Sportplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit Toren, Bodenhülsen für Eckfahnen sowie 
Betreuerkabinen, Abfallbehälter und Bänke. Die in Anspruch genommenen begleitenden Rasenflä-
chen werden neu eingesät. Die Grundstücksgrenze bleibt mit dem bestehenden Zaun eingefriedet. 
Des Weiteren ist der Neubau eines Vereinsheims mit Terrasse geplant. Hierzu wurde Anfang 2018 
eine naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt, der in der Beiratsvorbe-
sprechung am 11.12.2017 von Seiten des Beirats zugestimmt wurde.  
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Umsetzung und dauert voraussichtlich 8 bis 9 Monate. Der 
Spielbetrieb soll während dieser Zeit aufrechterhalten bleiben.  
Eingriff / Kompensation: 
Im Rahmen der Sanierung werden aufgrund einer geringfügigen Verschiebung der Tennenfläche und 
randlich kleinere Rasenbereiche in Anspruch genommen. Von der Baumaßnahme sind 23 Schwarz-
pappel-Hybriden und ein Feldahorn betroffen, die u. a. aus Verkehrssicherungsgründen gefällt wer-
den. Die übrigen auf dem Grundstück stehenden Einzelbäume bleiben erhalten und werden in 
Strauchhecken integriert. Als Ersatz für die zu fällenden Hybrid-Pappeln werden zum einen eine 
Strauchhecke und zusätzlich 5 einheimische Schwarzpappeln gepflanzt. 
Die Bilanzierung der Eingriffe und des Ausgleichs erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan für 
die Gesamtmaßnahme (Sanierung der Sportanlage und Bau des neuen Vereinsheims) und wird in 
der Sitzung dem Beirat vorgestellt. Insgesamt kommt es zu einer Zunahme an versiegelter Fläche 
von 289 m², 130 m² wird hierbei durch die Errichtung des Vereinsheims verursacht. Der Versiege-
lungsgrad erhöht sich dadurch geringfügig von 76 % (Bestand) auf 78 % (Planung). Mit Umsetzung 
der Maßnahmen kann der Eingriff im Plangebiet vollständig ausgeglichen werden. 
Insgesamt verbleiben nach der Gesamtmaßnahme bei Umsetzung der Begrünungs- und Ausgleichs-
maßnahmen keine erkennbaren erheblichen Eingriffe. Die Eigenart und Bedeutung des Teilraumes 
im Landschaftsschutzgebiet bleibt erhalten. Die Ausübung des Fußballsports stellt einen wesentlichen 
Beitrag zur Freizeitnutzung im Außenbereich dar. Der geplante Kunstrasenplatz bietet gegenüber 
dem Aschenplatz den Vorteil keine Staubemissionen für die Anwohner entstehen zu lassen und ge-
genüber der Installation eines Rasenplatzes den Vorteil eine intensivere Beanspruchung bei gleich-
zeitig vermindertem Pflegeaufwand zuzulassen. Durch das Vorhaben werden vor allem ein bereits 
bestehender Aschenplatz und eine kleinflächige Kurzschnittrasenfläche, d.h. anthropogen überformte

3 
Standorte, in Anspruch genommen. Die verbleibenden Beeinträchtigungen der Biotopfunktionen sind 
kleinflächig und können ortsnah ausgeglichen werden.  
 
Artenschutz: 
Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) vorgelegt. Verletzungen der artenschutzrechtli-
chen Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG sind nicht zu erwarten.  
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahme (Bauzeitenregelung entspre-
chend § 39 (5) BNatSchG) bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Für die Sanierung der Sportanlage Zaunhofstraße besteht ein öffentliches Interesse. Eine Befreiung 
von den entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans soll auf Antrag gemäß § 67 (1) 
Nr. 1 BNatSchG aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde in diesem Fall gewährt werden, da das 
öffentliche Interesse an einer zeitgemäßen und attraktiven Nutzung der Sportplätze die Belange von 
Natur und Landschaft überwiegt. Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die 
Maßnahmen nicht zu befürchten und der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht ge-
fährdet.  
Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. 
 
Anlagen 
Anlage 10 Ausschnitt Landschaftsplan (M 1:2.500) 
Anlage 20 Lageplan Bestand und Eingriffe (im Original M 1:500, hier unmaßstäblich) 
Anlage 30 Lageplan Maßnahmen (im Original M 1:500, hier unmaßstäblich)

Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1203/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.04.2018
Erstellt
13.04.2018 14:03