1203/2018
Sanierung der Sportanlage des SC 1923 Meschenich e.V. Zaunhofstraße, LSG 18 "Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf", Bezirk 2 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG
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Anlage 2 Lageplan Bestand und Eingriffe
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475 545 551 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 549 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 477 522 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 547 546 552 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 33 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 553 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 34 97 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 2 3 4 5 6 7 8 10 12 13 14 15 16 18 20 22 23 24 28 29 30 31 32 33 34 36 35 37 40 41 42 43 60 61 62 63 64 65 59 27 44 45 46 4748 495051 52 5354 56 57 58 65a BB1 HN4 HY1 Landschaftsschutzgebiet "Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf" geschützter Landschaftsbestandteil "Kradepohl, Meschenich" (ehem. Versickerungsbecken) BF32 BF32 BF32 BF32 BF43 BF43 BF43 HY1* HM51 Tennisplatz BF42 BF43 BF42 BF43 BF32 BF43 BF32 BF43 BF43 BF43 BF32 BF32 BF42 BF32 BF43 BF43 BF42 BB1 BB1 BF32 BF32 BF42 BF43 BB1 HY1 HY1 HM51 HM51 594x420 Freigabe:Gesehen: Datum / Unterschrift Planinhalt Geprüft RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten: Datum 18.04.2018 Datum / Unterschrift 18.04.2018, i.A. A. Gerardi Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Planbezeichnung Leistungsphase Projekt Bauherr Maßstab Plan Format Höhenbezug bearbeitet 1:500 AG NHN 01 Landschaftspflegerischer Begleitplan Sanierung Sportanlage Zaunhofstraße, Köln-Meschenich Bestand und Eingriffe endgültige Planfassung 17-460_4_lbp_ Stadt Köln Sportamt Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7 50933 Köln K:\2015\15-311 LBP Sportanlage Friedrich-Karl-Straße, Köln-Nippes\LPH2\2.2_Planwerk_Bestand\2.2.1_Pläne_Aktuell\15-311_2_lp_bestand.dwg Sonstige Darstellung Grenze Plangebiet Planung / Eingriffe HY1* Kunstrasenbelag HY1/ HN4 versiegelte Flächen/ Gebäude Legende Bestand und Eingriffe Bestand HM51 Rasen HY2 Teilversiegelte Fläche (Ascheplatz) HY1 HN4 Versiegelte Fläche (Asphalt, Platten, Pflaster) Gebäude BB3 Hecke geschnitten standorttypisch Einzelbaum standorttypisch, mittleres Baumholz (Feldahorn, Sandbirke) BF32 Einzelbaum standortfremd, mittleres / starkes Baumholz (Schwarzpappel-Hybrid, Robinie) BF42/ BF43 Baumnummern siehe Baumliste im Anhang Rodung Baum, (Schwarzpappel-Hybrid) Abriss Gebäude BB1 Gebüsch standorttypisch Darstellung auf Grundlage des amtlichen Lageplanes als Planungsgrundlage der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Vermessungsabteilung 233/21,Mai 2017 Baumkronen auf Grundlage der Baumkontrolle durch den Forstbetrieb für Baumpflege Oliver Menke, Stand 22.03.2017 und RMP Januar 2018. 1
Anlage 3 Lageplan Maßnahmen
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475 545 551 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 549 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 477 522 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 547 546 552 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 33 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 553 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 544 34 97 Stadt Köln Grdb.Bl. 52 Trainerbank Jugendtor Beton- pflaster 6-Mast-Flutlichtanlage (Bestand) Aussparungen für Tore Vereinsheim Aussparung für Tor Kantenstein Bestand bleibt bestehen Kastenrigole ca. 3,20 m unter OK Stehstufen 2 3 18 22 23 24 34 36 35 37 40 41 42 43 59 27 44 45 46 4748 495051 52 5354 56 57 58 65a HY1 Landschaftsschutzgebiet "Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf" geschützter Landschaftsbestandteil "Kradepohl, Meschenich" (ehem. Versickerungsbecken) BF32 BF32 BF32 BF32 HY1* Tennisplatz BF32 BF32 BF32 BF32 BF42 BF32 BF43 BF43 BF42 BB3 BB1 BF32 BF32 HY1 HY1 BB1/BD52 BB1 HM51 HN4 BB1 HM51 HM51 BF32 HM51 BB1/BD52 BB1/BD52 M1 M2 M2 M2 M2 M3 M3 Pn Pn Pn Pn Pn Sar Sar Sar Sar Sar Sar Sac Sac Sac Sac Sac Sac 594x420 N Freigabe:Gesehen: Datum / Unterschrift Planinhalt Geprüft RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten: Datum 18.04.2018 Datum / Unterschrift 18.04.2018 i.A. A. Gerardi Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Planbezeichnung Leistungsphase Projekt Bauherr Maßstab Plan Format Höhenbezug bearbeitet 1:500 AG NHN 02 Maßnahmen endgültige Planfassung 17-460_4_lp Stadt Köln Sportamt Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7 50933 Köln K:\2017\17-180 LP Sportanlage Köln, Zollstock\LPH 3\3.2_Planwerk_vorläufige Fassung\3.3.1_Pläne_Aktuell Legende Maßnahmen der Sanierung Sonstige Darstellung Grenze Plangebiet Erhalt Bäume: BF32, BF42, BF43 siehe Baumliste im Anhang HY1 Sportanlagen mit sonstigem Belag Spielfeld in Kunstrasen Rigole und Zuleitungen HY1 Gebäude / versiegelte Fläche, Wege- und Platzflächen HM51 Rasen Erhalt Gebüsch, standorttypischBB1 Flutlichtmast mit Fundament (Bestand) Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen M3: BB1 Pflanzung Strauchhecke, standorttypisch M1: BF32 Pflanzung Laubbaum standorttypisch Landschaftspflegerischer Begleitplan Sanierung Sportanlage Zaunhofstraße, Köln-Meschenich Darstellung auf Grundlage des amtlichen Lageplanes als Planungsgrundlage der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Vermessungsabteilung 233/21,Mai 2017 Baumkronen Bestand auf Grundlage der Baumkontrolle durch den Forstbetrieb für Baumpflege Oliver Menke, Stand 22.03.2017 und RMP Januar 2018. Erhalt Hecke, standorttypisch geschnittenBB3 Maßnahmennummer M2: BB1 / BD52 Pflanzung Strauchhecke mit Bäumen, standorttypisch Ballfangzaun (Bestand) Sar - Sorbus aria, Sac - Sorbus aucuparia, Pn - Populus nigra M1
Anlage 1 Ausschnitt Landschaftsplan
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L 18 LB 2.13 80m6040200 1:2500 SpA Zaunhofstr Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 13.04.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle /V-6 V/57/571 Vorlagen-Nummer 1203/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung der Sportanlage des SC 1923 Meschenich e.V. Zaunhofstraße, LSG 18 "Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf", Bezirk 2 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung der Sportanlage des SC 1923 Meschenich e.V. Zaunhofstraße in Köln-Meschenich einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Beschreibung der Maßnahme: Das Sportamt der Stadt Köln beabsichtigt die Sanierung der Sportanlage Zaunhofstraße in Köln- Meschenich. Das heutige Tennengroßspielfeld ist aufgrund des überalterten Zustandes, insbesonde- re im Hinblick auf die nicht mehr funktionierende Entwässerung, sanierungsbedürftig. Daher soll das Spielfeld im Zuge der Baumaßnahme in Kunstrasen umgewandelt werden. Das geplante Kunstrasen- Fußballfeld weist eine Größe von 103,00 m x 68,00 m auf. Im Rahmen dieser Maßnahme wird unmit- telbar angrenzend an das Spielfeld eine unterirdisch ausgeführte Kastenrigole von ca. 50 m² instal- liert. Um das Spielfeld wird umlaufend ein Weg von ca. 1.500 m² geführt und versiegelt, die Hälfte dieses Weges besteht bereits. Der Sportplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit Toren, Bodenhülsen für Eckfahnen sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter und Bänke. Die in Anspruch genommenen begleitenden Rasenflä- chen werden neu eingesät. Die Grundstücksgrenze bleibt mit dem bestehenden Zaun eingefriedet. Des Weiteren ist der Neubau eines Vereinsheims mit Terrasse geplant. Hierzu wurde Anfang 2018 eine naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt, der in der Beiratsvorbe- sprechung am 11.12.2017 von Seiten des Beirats zugestimmt wurde. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Umsetzung und dauert voraussichtlich 8 bis 9 Monate. Der Spielbetrieb soll während dieser Zeit aufrechterhalten bleiben. Eingriff / Kompensation: Im Rahmen der Sanierung werden aufgrund einer geringfügigen Verschiebung der Tennenfläche und randlich kleinere Rasenbereiche in Anspruch genommen. Von der Baumaßnahme sind 23 Schwarz- pappel-Hybriden und ein Feldahorn betroffen, die u. a. aus Verkehrssicherungsgründen gefällt wer- den. Die übrigen auf dem Grundstück stehenden Einzelbäume bleiben erhalten und werden in Strauchhecken integriert. Als Ersatz für die zu fällenden Hybrid-Pappeln werden zum einen eine Strauchhecke und zusätzlich 5 einheimische Schwarzpappeln gepflanzt. Die Bilanzierung der Eingriffe und des Ausgleichs erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan für die Gesamtmaßnahme (Sanierung der Sportanlage und Bau des neuen Vereinsheims) und wird in der Sitzung dem Beirat vorgestellt. Insgesamt kommt es zu einer Zunahme an versiegelter Fläche von 289 m², 130 m² wird hierbei durch die Errichtung des Vereinsheims verursacht. Der Versiege- lungsgrad erhöht sich dadurch geringfügig von 76 % (Bestand) auf 78 % (Planung). Mit Umsetzung der Maßnahmen kann der Eingriff im Plangebiet vollständig ausgeglichen werden. Insgesamt verbleiben nach der Gesamtmaßnahme bei Umsetzung der Begrünungs- und Ausgleichs- maßnahmen keine erkennbaren erheblichen Eingriffe. Die Eigenart und Bedeutung des Teilraumes im Landschaftsschutzgebiet bleibt erhalten. Die Ausübung des Fußballsports stellt einen wesentlichen Beitrag zur Freizeitnutzung im Außenbereich dar. Der geplante Kunstrasenplatz bietet gegenüber dem Aschenplatz den Vorteil keine Staubemissionen für die Anwohner entstehen zu lassen und ge- genüber der Installation eines Rasenplatzes den Vorteil eine intensivere Beanspruchung bei gleich- zeitig vermindertem Pflegeaufwand zuzulassen. Durch das Vorhaben werden vor allem ein bereits bestehender Aschenplatz und eine kleinflächige Kurzschnittrasenfläche, d.h. anthropogen überformte 3 Standorte, in Anspruch genommen. Die verbleibenden Beeinträchtigungen der Biotopfunktionen sind kleinflächig und können ortsnah ausgeglichen werden. Artenschutz: Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) vorgelegt. Verletzungen der artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG sind nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahme (Bauzeitenregelung entspre- chend § 39 (5) BNatSchG) bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Befreiungsvoraussetzungen: Für die Sanierung der Sportanlage Zaunhofstraße besteht ein öffentliches Interesse. Eine Befreiung von den entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans soll auf Antrag gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde in diesem Fall gewährt werden, da das öffentliche Interesse an einer zeitgemäßen und attraktiven Nutzung der Sportplätze die Belange von Natur und Landschaft überwiegt. Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten und der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht ge- fährdet. Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 10 Ausschnitt Landschaftsplan (M 1:2.500) Anlage 20 Lageplan Bestand und Eingriffe (im Original M 1:500, hier unmaßstäblich) Anlage 30 Lageplan Maßnahmen (im Original M 1:500, hier unmaßstäblich)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1203/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 13.04.2018 14:03