V/0955/2013
Meesenstiege (K 42) - Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs
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Beschlussvorlage
3690 Zeichen
V/0955/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Meesenstiege (K 42) - Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.02.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Um weltschutz und Bauwesen stimmt der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10408 Blatt 1(1) vom Dez. 2013) und der baulichen Ausfü h- rung zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 55.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 38.500 €. Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2014 55.000 Einzahlungen 2014 38.500 Summe aller Auszahlungen/Saldo 16.500 Vorlagen-Nr.: V/0955/2013 Auskunft erteilt: Frau Scholte Ruf: 492 66 45 E-Mail: Scholte@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0955/2013 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Der geplante Zweirichtungsverkehr wurde mit der Vorlage V/0036/2013 der BV -Hiltrup zur Anh ö- rung vorgelegt und ist im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir tschaft am 06.06.2013 beschlossen worden. Dabei wurde aus den drei vorgestellten Varianten bereits die Reduktionsvariante gewählt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Zur Verbes serung der Radwegeführung im Bereich des Einkaufszentrums an der Meesensti ege wurde die o. g. Vorlage beschlossen. Es ist vorgesehen den 2,25 m breiten, bestehenden gemeinsamen Geh - und Radweg auf 4,50 m zu verbreitern. Die vorh. Fläche wird in beiden Ric htungen verbreitert. Somit stehen je Fahrtric h- tung 2,25 m zur Verfügung. Zur Trennung der Fahrtrichtungen werden eine Schmalstrichmarki e- rung (S 1/1) und Richtungspfeile aufgebracht. Durch die Forderungen zum Baumschutz und zum Erhalt der Abgrenzung der Kl eingartenanlage mussten im Vergleich zur Planungsbeschlussvorlage aufwendigere Bauverfahren und Entwäss e- rungseinrichtungen geplant werden, was zu einer Erhöhung der Baukosten führte. Die beschlossene Reduktionsvariante konnte auf Grund der o. g. Gründen n icht eingehalten wer- den. 3. Ausschreibung und Bau Mit der Ausschreibung soll unmittelbar nach dem Beschluss begonnen werden, der Bau soll in der 2. Jahreshälfte beginnen, vorbehaltlich der Zusage der Landeszuwendungen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Für die M aßnahme ist bei der Bezirksregierung einen Zuwendungsantrag gestellt worden. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten werden refinanziert. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Angrenzend des gemeinsamen Geh - und Radweges sind städtische Flächen vorhanden. Auf der westlichen Seite sind die Flächen an den Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e. V. für die Kleingartenanlage Hiltrup-West verpachtet. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
Plan_ DIN A4_V0955-32013
39 Zeichen
Vorlage: V/0955/2013
Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Meesenstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0955/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37