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3528/2024

Eingriff in den geschützten Wurzelbereich von 4 Naturdenkmalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.11.2024

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2024, TOP 3.3

24091901 Bericht_Petershof

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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24091901 Bericht_Petershof

6703 Zeichen

Sturmberg Baumexperten « Buchholzer Hof = 51491 Overath-Untereschbach

Bericht zu Voruntersuchungen vom 27.07. und 30.07.2024 Seite 1 von insgesamt 6 Seite/n
Aufgestellt am 19.09.2024

Projekt/ Bauvorhaben: Petershof, Lövenicher Weg 8, 50933 Köln-Müngersdorf
Auftraggeber: Machbarschaft Köln eG, Liblarer Straße 1, 50968 Köln

Anerkannter Fachbetrieb VGL NRW

Thema: Baumschutz im Zuge von geplanten Baumaßnahmen
Hier: Voruntersuchungen im Schutzbereich von Bäumen

Zum Sachverhalt

Im Zuge von Umbauarbeiten sollen auf dem Grundstück Petershof, Lövenicher Weg 8,
Köln, neue Ver- und Entsorgungsleitungen im Innenhof der Hofanlage verlegt werden. Die
geplanten Leitungstrassen liegen überwiegend im regulären Bereich von Schutzzonen von
Bäumen, die als Naturdenkmale ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Köln, dem LA-Büro Lill und Sparla sowie
dem beauftragten TGA-Planer, Herrn H. Schnell, wurden in Vorgesprächen Möglichkeiten
einer schonenden Vorgehensweise diskutiert und festgelegt, die den Schutz der
betreffenden Bäume vor nennenswerten, schädigenden Eingriffen gewährleisten. Es
sollen nach den Vorgaben des Umweltamtes vorab Sondierungsgrabungen ausgeführt
werden, die mögliche Wurzelentwicklungen in den geplanten Leitungstrassen aufzeigen
und weitergehende Planungen ermöglichen.

Untersuchungen und Ergebnisse der Feststellungen

Die Voruntersuchungen wurden auf Grundlage des Angebotes und der Beauftragung
durch die Machbarschaft Köln eG in Zusammenarbeit mit der Fa. Baumexperten
ausgeführt. Unter Anleitung und Mitarbeit der Fa. Sturmberg Baumexperten wurden
durch Hilfskräfte der Machbarschaft am 27.07.2024 und 30.07.2024
Sondierungsgrabungen ausgeführt.

Die Ausführungen unter Teilnahme von Hilfskräften wurde vorab mit dem Umweltamt
abgestimmt und am 25.07.2024 bestätigt.

Die Wurzelsuchgrabungen wurden auf Grundlage des Lageplans des Büros Lill u. Sparla (s.
ausschnittsweise Abb. 1) “Naturdenkmäler - Eingriffe“ sowie den Vereinbarungen bei der
Ortsbesichtigung vom 24.07.2024 ausgeführt.

Sturmberg Baumexperten T: 02204 72514 Bankverbindung
Bernd Sturmberg Ne) F: 02204 72643 VR-Bank Bergisch Gladbach
Buchholzer Hof, 51491 Overath-Untereschbach E: info@sturmberg-baumexperten.de IBAN: DE37 3706 2600 0501 2390 11

W: www.sturmberg-baumexperten.de BIC: GENODEDIPAF

BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen

Loevenicher Weg

WEISSES HAUS

Abb. 1: Lageplanausschnitt Büro Lill und Sparla zum betreffenden Grundstück mit Darstellung der geplanten
Leistungstrassen (s. gelbe Markierungen im nordwestlich, nordöstlichen und südöstlichen Innenhofbereich).

Feststellungen und Maßnahmen

Am 27.07.2024 wurden Sondierungsgrabungen im Bereich der vorher festgelegten
Trassen ausgeführt. In Teilbereichen war es erforderlich, aufgrund von
Entwässerungseinrichtungen sowie Abwasserleitungen in geringem Umfang von den
ursprünglichen Planangaben zur Lage der Wurzelsuchgräben abzuweichen.

Die Grabungsarbeiten wurden sämtlich in Handschachtung unter Schonung möglicher
Wurzelorgane ausgeführt.

Vorab wurden Hofbeläge, insbesondere Natursteingroßpflaster mit Bitumenauflage und
Betonsteinplatten, in den betreffenden Teilbereichen aufgenommen. Die Aufnahme des
Großpflasters erforderte aufgrund der Bitumenauflage im ersten Schritt einen Aufbruch
mittels Stemmhammer. Das Belagsmaterial ist in den untersuchten Bereichen
ungebunden in eine Sandbettung verlegt worden.

beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern = schützen = entfernen = pflanzen

BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen

STURMBERG
BAUMEXPERTEN

Abb. 2: Ansicht von Süden. Beginn der Grabungsarbeiten im nordwestlichen Hofbereich. Hier ist der reguläre
Schutzbereich der Ess-Kastanie sowie der Winter-Linde betroffen.

Abb. 3: Ansicht von Süden. Grabungsarbeiten im nördlichen Eckbereich der Hofanlage.

beraten = kontrollieren » begutachten = pflegen =» sichern = schützen = entfernen = pflanzen

BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen

Abb. 4: Exemplarisch Ansicht Schürfgraben im Schutzbereich der Winter-Linde. Die Wurzelintensität ist als eher
gering einzustufen. Im Bereich des Grabens vor dem “Weissen Haus“ wurde lediglich eine Wurzel mit einem

Durchmesser von ca. 2,5 cm festgestellt. Die übrigen, in geringer Anzahl freigelegten Wurzeln, lagen hier
überwiegend im Bereich von Feinst- bis zu Feinwurzeldimension.

Die Grabungsarbeiten lagen überwiegend im Bereich von älteren Rohrleitungen.
Möglicherweise sind bei früheren Arbeiten bereits Wurzeln innerhalb der Arbeitsbereiche
im Zusammenhang mit bspw. Tiefbauarbeiten entfernt/ gekappt worden.

beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern = schützen = entfernen = pflanzen

BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen ]

7 S1URMBERG

Abb. 5 - 7: Exemplarisch Ansicht von Teilbereichen der Suchgräben im nordöstlichen Hofbereich, entlang des
Herrenhauses. Diese Voruntersuchungen betreffen den Schutzbereich der Winterlinde sowie der beiden Stiel-Eichen.
Auch hier sind eine eher geringe Anzahl von Wurzelorganen und eher geringe Wurzeldimensionen bis max. ca. 2 cm
Durchmesser festzustellen.

beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern ® schützen = entfernen = pflanzen

BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen

In den fertiggestellten Wurzelsuchgräben wurden insgesamt lediglich drei Stück Wurzeln
festgestellt, die einen maximalen Durchmesser von ca. 3 cm erreicht haben. Diese
Wurzeln wurden mittels Wurzelsäge im Bereich der baumseitigen Grabenwand sauber
getrennt. Die Kappungsstellen der betreffenden Wurzeln wurden zur Vermeidung von
mechanischen Schädigungen im Zuge der Grabenverfüllung, sowie zur Förderung einer
adventiven Wurzelneubildung, mit einer punktuell eingebauten Packung aus
gewaschenem Sand 0-2 mm abgedeckt. Die sonstigen Wurzeln, überwiegend im Feinst-
bis Feinwurzelbereich, wurden mittels Schere an der baumseitigen Grabenwand
abgetrennt.

Die Voruntersuchungen zeigen im Ergebnis auf, dass die geplanten Leitungstrassen für die
Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der regulären
Schutzbereiche der Naturdenkmale aus baumfachlicher Sicht als nicht bedenklich
eingestuft werden. Unter der Voraussetzung, dass die geltenden Regelwerke zum Schutz
von Bäumen auf Baustellen sowie die besonderen Vorgaben des Umweltamtes im
Hinblick auf den Schutz von Naturdenkmalen eingehalten werden, ist bei den geplanten
Tiefbauarbeiten voraussichtlich nicht von Eingriffen auszugehen, die mit gesundheitlichen
Auswirkungen für die relevanten Naturdenkmale verbunden sind.

Overath, 19.09.2024

Bernd Sturmberg

beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern = schützen = entfernen = pflanzen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4434 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 3528/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingriff in den geschützten Wurzelbereich von 4 Naturdenkmalen 
Hier: NDI 305.03a, Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Müngersdorf, 
Belvederestr. 17(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), im nördlichen Teil 
des Grundstückes; NDI 305.03c Sommerlinde (Tilia plathyphyllos); NDI 305.03d zwei 
Stieleichen (Quercus robur), Müngersdorf, Lövenicher Weg 9-11(Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im nordwestlichen Teil im Innenhof 
 
Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 
Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass Eingriffe in den Wurzelbereich der 4 Na-
turdenkmäler stattfinden darf. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der 
Naturdenkmalverordnung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Natur-
denkmalverordnung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Standortbeschreibung, Zustand des Baumes: 
Das Naturdenkmal NDI 305.03a stockt im nördliche Teil des Vorgartenbereiches des 
Herrenhauses. Der Kronentraufbereich des Baumes ist größtenteils offen. Die Vitalität 
der Kastanie ist sehr gut. Die Naturdenkmale NDI 305.03c und NDI 305.03d stocken 
westlich vom Herrenhaus im Innenhof der Anlage. Der Kronentraufbereich des Baumes 
ist durch Gehwegplatten größtenteils versiegelt. Die Vitalität der Bäume ist gut bis sehr 
gut. 
2. Beschreibung der Maßnahme: 
Auf dem genannten Grundstück findet eine Baumaßnahme statt. Die Bäume stehen in 
der Nähe zu den Bestandsgebäuden die saniert/umgebaut werden.  
Es müssen auf Grund von Leitungsverlegungen Eingriffe in den geschützten Wurzelbe-
reich durchgeführt werden. Zudem werden Rückbau Arbeiten von Mauerteilen und Be-
lagsflächen in diesen Bereichen durchgeführt. 
Hierzu wurde in Vorfeld in Begleitung eines Baumsachverständigen Wurzelsuchschach-
tungen durchgeführt, welcher die Eingriffe als unbedenklich einstuft. Es wurden im Kro-
nentraufbereich des NDI 305.03a eine Starkwurzel vorgefunden, welche in der Bau-
phase geschützt und erhalten wird. In den anderen Bereichen wurden keine weiteren 
statisch und Versorgungsrelevanten Wurzeln vorgefunden. 
Der Eingriff wird auf das zur Erreichung der vorgenannten Zwecke erforderliche Min-
destmaß beschränkt. Die physiologische Beeinträchtigung für den Baum wird als gering 
eingeschätzt. Als ebenso zu werten ist die Auswirkung in den Wurzelbereich für die Sta-
tik der Baumkrone. Ein Anpassungsschnitt in den nicht betroffenen Kronenbereichen 
wird dementsprechend nicht erforderlich werden. 
Die Durchführung erfolgt durch oder in Begleitung einer Baumfachlichen Baubegleitung, 
sie wird zudem Teilweise durch Mitarbeitende des Umwelt- und Verbraucherschutzam-
tes begleitet. 
3. Eingriff/Kompensation: 
Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwendig. 
4. Artenschutz: 
Es ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller gegen die Verbote des Bun-
desnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird 
im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. 
5. Befreiungsvoraussetzungen: 
Der Eingriff ist notwendig und alternativlos zur Umsetzung des baurechtlich zulässigen

3 
und genehmigten Vorhabens sowie zur Vermeidung von Beschädigungen des Natur-
denkmales im Rahmen der Bautätigkeit. 
Da die Eingriffe in den Wurzelbereich eine zumindest geringfügige Beeinträchtigung des 
Wurzelraumes im Sinne der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) darstellt, wird hiermit 
eine Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung beantragt.  
Eine Befreiung kann aus Sicht des Baumschutzes nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) bei Einhaltung der Bestimmungen zum Baumschutz auf Bau-
stellen nach RAS-LP 4 bzw. DIN 18920 erteilt werden. 
 
Anlagen 
 
Sachverständigen Bericht Petershof

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Liblarer Straße 1
  • Belvederestraße 17
  • Lövenicher Weg 8
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
3528/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.11.2024
Erstellt
06.11.2024 17:38