3528/2024
Eingriff in den geschützten Wurzelbereich von 4 Naturdenkmalen
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24091901 Bericht_Petershof
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Sturmberg Baumexperten « Buchholzer Hof = 51491 Overath-Untereschbach Bericht zu Voruntersuchungen vom 27.07. und 30.07.2024 Seite 1 von insgesamt 6 Seite/n Aufgestellt am 19.09.2024 Projekt/ Bauvorhaben: Petershof, Lövenicher Weg 8, 50933 Köln-Müngersdorf Auftraggeber: Machbarschaft Köln eG, Liblarer Straße 1, 50968 Köln Anerkannter Fachbetrieb VGL NRW Thema: Baumschutz im Zuge von geplanten Baumaßnahmen Hier: Voruntersuchungen im Schutzbereich von Bäumen Zum Sachverhalt Im Zuge von Umbauarbeiten sollen auf dem Grundstück Petershof, Lövenicher Weg 8, Köln, neue Ver- und Entsorgungsleitungen im Innenhof der Hofanlage verlegt werden. Die geplanten Leitungstrassen liegen überwiegend im regulären Bereich von Schutzzonen von Bäumen, die als Naturdenkmale ausgewiesen sind. In Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Köln, dem LA-Büro Lill und Sparla sowie dem beauftragten TGA-Planer, Herrn H. Schnell, wurden in Vorgesprächen Möglichkeiten einer schonenden Vorgehensweise diskutiert und festgelegt, die den Schutz der betreffenden Bäume vor nennenswerten, schädigenden Eingriffen gewährleisten. Es sollen nach den Vorgaben des Umweltamtes vorab Sondierungsgrabungen ausgeführt werden, die mögliche Wurzelentwicklungen in den geplanten Leitungstrassen aufzeigen und weitergehende Planungen ermöglichen. Untersuchungen und Ergebnisse der Feststellungen Die Voruntersuchungen wurden auf Grundlage des Angebotes und der Beauftragung durch die Machbarschaft Köln eG in Zusammenarbeit mit der Fa. Baumexperten ausgeführt. Unter Anleitung und Mitarbeit der Fa. Sturmberg Baumexperten wurden durch Hilfskräfte der Machbarschaft am 27.07.2024 und 30.07.2024 Sondierungsgrabungen ausgeführt. Die Ausführungen unter Teilnahme von Hilfskräften wurde vorab mit dem Umweltamt abgestimmt und am 25.07.2024 bestätigt. Die Wurzelsuchgrabungen wurden auf Grundlage des Lageplans des Büros Lill u. Sparla (s. ausschnittsweise Abb. 1) “Naturdenkmäler - Eingriffe“ sowie den Vereinbarungen bei der Ortsbesichtigung vom 24.07.2024 ausgeführt. Sturmberg Baumexperten T: 02204 72514 Bankverbindung Bernd Sturmberg Ne) F: 02204 72643 VR-Bank Bergisch Gladbach Buchholzer Hof, 51491 Overath-Untereschbach E: info@sturmberg-baumexperten.de IBAN: DE37 3706 2600 0501 2390 11 W: www.sturmberg-baumexperten.de BIC: GENODEDIPAF BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen Loevenicher Weg WEISSES HAUS Abb. 1: Lageplanausschnitt Büro Lill und Sparla zum betreffenden Grundstück mit Darstellung der geplanten Leistungstrassen (s. gelbe Markierungen im nordwestlich, nordöstlichen und südöstlichen Innenhofbereich). Feststellungen und Maßnahmen Am 27.07.2024 wurden Sondierungsgrabungen im Bereich der vorher festgelegten Trassen ausgeführt. In Teilbereichen war es erforderlich, aufgrund von Entwässerungseinrichtungen sowie Abwasserleitungen in geringem Umfang von den ursprünglichen Planangaben zur Lage der Wurzelsuchgräben abzuweichen. Die Grabungsarbeiten wurden sämtlich in Handschachtung unter Schonung möglicher Wurzelorgane ausgeführt. Vorab wurden Hofbeläge, insbesondere Natursteingroßpflaster mit Bitumenauflage und Betonsteinplatten, in den betreffenden Teilbereichen aufgenommen. Die Aufnahme des Großpflasters erforderte aufgrund der Bitumenauflage im ersten Schritt einen Aufbruch mittels Stemmhammer. Das Belagsmaterial ist in den untersuchten Bereichen ungebunden in eine Sandbettung verlegt worden. beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern = schützen = entfernen = pflanzen BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen STURMBERG BAUMEXPERTEN Abb. 2: Ansicht von Süden. Beginn der Grabungsarbeiten im nordwestlichen Hofbereich. Hier ist der reguläre Schutzbereich der Ess-Kastanie sowie der Winter-Linde betroffen. Abb. 3: Ansicht von Süden. Grabungsarbeiten im nördlichen Eckbereich der Hofanlage. beraten = kontrollieren » begutachten = pflegen =» sichern = schützen = entfernen = pflanzen BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen Abb. 4: Exemplarisch Ansicht Schürfgraben im Schutzbereich der Winter-Linde. Die Wurzelintensität ist als eher gering einzustufen. Im Bereich des Grabens vor dem “Weissen Haus“ wurde lediglich eine Wurzel mit einem Durchmesser von ca. 2,5 cm festgestellt. Die übrigen, in geringer Anzahl freigelegten Wurzeln, lagen hier überwiegend im Bereich von Feinst- bis zu Feinwurzeldimension. Die Grabungsarbeiten lagen überwiegend im Bereich von älteren Rohrleitungen. Möglicherweise sind bei früheren Arbeiten bereits Wurzeln innerhalb der Arbeitsbereiche im Zusammenhang mit bspw. Tiefbauarbeiten entfernt/ gekappt worden. beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern = schützen = entfernen = pflanzen BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen ] 7 S1URMBERG Abb. 5 - 7: Exemplarisch Ansicht von Teilbereichen der Suchgräben im nordöstlichen Hofbereich, entlang des Herrenhauses. Diese Voruntersuchungen betreffen den Schutzbereich der Winterlinde sowie der beiden Stiel-Eichen. Auch hier sind eine eher geringe Anzahl von Wurzelorganen und eher geringe Wurzeldimensionen bis max. ca. 2 cm Durchmesser festzustellen. beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern ® schützen = entfernen = pflanzen BV Petershof, Voruntersuchungen/ Wurzelsondierungen In den fertiggestellten Wurzelsuchgräben wurden insgesamt lediglich drei Stück Wurzeln festgestellt, die einen maximalen Durchmesser von ca. 3 cm erreicht haben. Diese Wurzeln wurden mittels Wurzelsäge im Bereich der baumseitigen Grabenwand sauber getrennt. Die Kappungsstellen der betreffenden Wurzeln wurden zur Vermeidung von mechanischen Schädigungen im Zuge der Grabenverfüllung, sowie zur Förderung einer adventiven Wurzelneubildung, mit einer punktuell eingebauten Packung aus gewaschenem Sand 0-2 mm abgedeckt. Die sonstigen Wurzeln, überwiegend im Feinst- bis Feinwurzelbereich, wurden mittels Schere an der baumseitigen Grabenwand abgetrennt. Die Voruntersuchungen zeigen im Ergebnis auf, dass die geplanten Leitungstrassen für die Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der regulären Schutzbereiche der Naturdenkmale aus baumfachlicher Sicht als nicht bedenklich eingestuft werden. Unter der Voraussetzung, dass die geltenden Regelwerke zum Schutz von Bäumen auf Baustellen sowie die besonderen Vorgaben des Umweltamtes im Hinblick auf den Schutz von Naturdenkmalen eingehalten werden, ist bei den geplanten Tiefbauarbeiten voraussichtlich nicht von Eingriffen auszugehen, die mit gesundheitlichen Auswirkungen für die relevanten Naturdenkmale verbunden sind. Overath, 19.09.2024 Bernd Sturmberg beraten = kontrollieren = begutachten = pflegen = sichern = schützen = entfernen = pflanzen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 3528/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingriff in den geschützten Wurzelbereich von 4 Naturdenkmalen Hier: NDI 305.03a, Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Müngersdorf, Belvederestr. 17(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), im nördlichen Teil des Grundstückes; NDI 305.03c Sommerlinde (Tilia plathyphyllos); NDI 305.03d zwei Stieleichen (Quercus robur), Müngersdorf, Lövenicher Weg 9-11(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im nordwestlichen Teil im Innenhof Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass Eingriffe in den Wurzelbereich der 4 Na- turdenkmäler stattfinden darf. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Natur- denkmalverordnung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Standortbeschreibung, Zustand des Baumes: Das Naturdenkmal NDI 305.03a stockt im nördliche Teil des Vorgartenbereiches des Herrenhauses. Der Kronentraufbereich des Baumes ist größtenteils offen. Die Vitalität der Kastanie ist sehr gut. Die Naturdenkmale NDI 305.03c und NDI 305.03d stocken westlich vom Herrenhaus im Innenhof der Anlage. Der Kronentraufbereich des Baumes ist durch Gehwegplatten größtenteils versiegelt. Die Vitalität der Bäume ist gut bis sehr gut. 2. Beschreibung der Maßnahme: Auf dem genannten Grundstück findet eine Baumaßnahme statt. Die Bäume stehen in der Nähe zu den Bestandsgebäuden die saniert/umgebaut werden. Es müssen auf Grund von Leitungsverlegungen Eingriffe in den geschützten Wurzelbe- reich durchgeführt werden. Zudem werden Rückbau Arbeiten von Mauerteilen und Be- lagsflächen in diesen Bereichen durchgeführt. Hierzu wurde in Vorfeld in Begleitung eines Baumsachverständigen Wurzelsuchschach- tungen durchgeführt, welcher die Eingriffe als unbedenklich einstuft. Es wurden im Kro- nentraufbereich des NDI 305.03a eine Starkwurzel vorgefunden, welche in der Bau- phase geschützt und erhalten wird. In den anderen Bereichen wurden keine weiteren statisch und Versorgungsrelevanten Wurzeln vorgefunden. Der Eingriff wird auf das zur Erreichung der vorgenannten Zwecke erforderliche Min- destmaß beschränkt. Die physiologische Beeinträchtigung für den Baum wird als gering eingeschätzt. Als ebenso zu werten ist die Auswirkung in den Wurzelbereich für die Sta- tik der Baumkrone. Ein Anpassungsschnitt in den nicht betroffenen Kronenbereichen wird dementsprechend nicht erforderlich werden. Die Durchführung erfolgt durch oder in Begleitung einer Baumfachlichen Baubegleitung, sie wird zudem Teilweise durch Mitarbeitende des Umwelt- und Verbraucherschutzam- tes begleitet. 3. Eingriff/Kompensation: Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwendig. 4. Artenschutz: Es ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller gegen die Verbote des Bun- desnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. 5. Befreiungsvoraussetzungen: Der Eingriff ist notwendig und alternativlos zur Umsetzung des baurechtlich zulässigen 3 und genehmigten Vorhabens sowie zur Vermeidung von Beschädigungen des Natur- denkmales im Rahmen der Bautätigkeit. Da die Eingriffe in den Wurzelbereich eine zumindest geringfügige Beeinträchtigung des Wurzelraumes im Sinne der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) darstellt, wird hiermit eine Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung beantragt. Eine Befreiung kann aus Sicht des Baumschutzes nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) bei Einhaltung der Bestimmungen zum Baumschutz auf Bau- stellen nach RAS-LP 4 bzw. DIN 18920 erteilt werden. Anlagen Sachverständigen Bericht Petershof
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Liblarer Straße 1
- Belvederestraße 17
- Lövenicher Weg 8
- Straße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3528/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.11.2024
- Erstellt
- 06.11.2024 17:38