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1097/2019

Beantwortung der KVB der Anfrage der FDP-Fraktion zu TOP 7.2.3 zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 25.03.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 25.03.2019, TOP 7.2.3.1

Top 7.2.3.1

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Top 7.2.3.1

2840 Zeichen

Kölner Verkehrs-Betriebe AG « Scheidtweilerstraße 38 + 50933 Köln

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Frau Miriam Paßmann

Stellvertr. Leiterin Bürgeramt Rodenkirchen
Geschäftsführung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen

Hauptstr. 85

50996 Köln

Datum Ansprechpartner Dr. Bruno Orschall Telefon 547- Unser Zeichen

20.03.2019 E-Mail: bruno.orschall@kvb.koeln Durchwahl 3874 Orschall/Br
Telefax 113874

Y:\26 - Brambring\Schreiben 26\Orschall\2019-03-20 Schreiben an Frau Paßmann - stellvertretende
Leiterin Bürgeramt Rodenkirchen_aktuell.docx

Sehr geehrte Frau Paßmann,

wir nehmen Bezug auf die Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema
Schließungszeiten Park & Ride Parkplatz an der KVB Haltestelle Sürth-
Bahnhof. Die Fragen lauteten:

1) Aus welchem Grund soll der Park & Ride Parkplatz an der KVB
Haltestelle Sürth Bahnhof in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00
Uhr geschlossen werden?

2) Wird es während der Schließungszeiten dennoch möglich sein,
mit dem Fahrzeug den Park & Ride Parkplatz zu verlassen oder
bleibt die Schranke bis um jeweils 06.00 Uhr dauerhaft
geschlossen?

3) Erstrecken sich die Schließungszeiten auch auf die jeweiligen
Wochenenden, also zu einer Zeit, in der KVB Nutzer vorrangig
an spätabendlichen Veranstaltungen teilnehmen?

Unsere Antworten:

Zu 1) Es gilt die TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm - TA Lärm). Diese Regelung gibt in der Zeit von 22:00 Uhr
bis 6:00 Uhr eine verschärfte Lärmschutzregelung vor (nächtlicher
Lärmschutz). Mit der Schrankenanlage wird dieser Regelung zum
Lärmschutz genüge getan, da dann durch die nächtliche
Nutzungseinschränkung die vorgegebenen Lärmschutzgrenzwerte nicht
überschritten werden können.

Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Kölner Verkehrs-Betriebe
Aktiengesellschaft

Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln

Postanschrift
50927 Köln

Telefon: +49(0)221-547-0
Telefax: +49(0)221-547-3950

www.kvb.koeln
info@kvb.koeln

Haltestelle
Aachener Straße/Gürtel
Linien 1, 7, 13 und 140

Sparkasse KölnBonn

BIC: COLSDE33

IBAN:

DE77 3705 0198 0016 5529 52

Kreissparkasse Köln

BIC: COKSDE33

IBAN:

DE84 3705 0299 0000 0620 48

Sitz des Unternehmens
Köln
Amtsgericht Köln HRB 2130

USt-IdNr. DE811183963

Vorstand:

Stefanie Haaks, Vorsitzende
Jörn Schwarze

Peter Hofmann

Peter Densborn

Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Wilfried Kuckelkorn

Zu 2) Die einzuhaltenden Lärmschutzgrenzwerte sind wie unter 1)
erläutert durch die TA Lärm vorgegeben. Dies gilt natürlich
auch für die Ausfahrt. Die Schranke muss demnach leider auch
den Lärm bei der Ausfahrt unterbinden und damit geschlossen
bleiben.

Zu 3) Ja. Die TA Lärm gibt leider an Wochenenden keine geringeren
Lärmschutzgrenzen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Gebäudemanagement

Dr. Bruno Orschall Ali Talamali

Beantwortung einer Anfrage (BV)

404 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1097/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 
 
Beantwortung der KVB der Anfrage der FDP-Fraktion zu TOP 7.2.3 zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 25.03.2019 
Auf die Beantwortung der KVB wird verwiesen.

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1097/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.03.2019
Erstellt
20.03.2019 14:46