1097/2019
Beantwortung der KVB der Anfrage der FDP-Fraktion zu TOP 7.2.3 zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 25.03.2019
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Top 7.2.3.1
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Kölner Verkehrs-Betriebe AG « Scheidtweilerstraße 38 + 50933 Köln Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Frau Miriam Paßmann Stellvertr. Leiterin Bürgeramt Rodenkirchen Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Datum Ansprechpartner Dr. Bruno Orschall Telefon 547- Unser Zeichen 20.03.2019 E-Mail: bruno.orschall@kvb.koeln Durchwahl 3874 Orschall/Br Telefax 113874 Y:\26 - Brambring\Schreiben 26\Orschall\2019-03-20 Schreiben an Frau Paßmann - stellvertretende Leiterin Bürgeramt Rodenkirchen_aktuell.docx Sehr geehrte Frau Paßmann, wir nehmen Bezug auf die Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Schließungszeiten Park & Ride Parkplatz an der KVB Haltestelle Sürth- Bahnhof. Die Fragen lauteten: 1) Aus welchem Grund soll der Park & Ride Parkplatz an der KVB Haltestelle Sürth Bahnhof in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr geschlossen werden? 2) Wird es während der Schließungszeiten dennoch möglich sein, mit dem Fahrzeug den Park & Ride Parkplatz zu verlassen oder bleibt die Schranke bis um jeweils 06.00 Uhr dauerhaft geschlossen? 3) Erstrecken sich die Schließungszeiten auch auf die jeweiligen Wochenenden, also zu einer Zeit, in der KVB Nutzer vorrangig an spätabendlichen Veranstaltungen teilnehmen? Unsere Antworten: Zu 1) Es gilt die TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm). Diese Regelung gibt in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eine verschärfte Lärmschutzregelung vor (nächtlicher Lärmschutz). Mit der Schrankenanlage wird dieser Regelung zum Lärmschutz genüge getan, da dann durch die nächtliche Nutzungseinschränkung die vorgegebenen Lärmschutzgrenzwerte nicht überschritten werden können. Kölner Verkehrs-Betriebe AG Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln Postanschrift 50927 Köln Telefon: +49(0)221-547-0 Telefax: +49(0)221-547-3950 www.kvb.koeln info@kvb.koeln Haltestelle Aachener Straße/Gürtel Linien 1, 7, 13 und 140 Sparkasse KölnBonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE77 3705 0198 0016 5529 52 Kreissparkasse Köln BIC: COKSDE33 IBAN: DE84 3705 0299 0000 0620 48 Sitz des Unternehmens Köln Amtsgericht Köln HRB 2130 USt-IdNr. DE811183963 Vorstand: Stefanie Haaks, Vorsitzende Jörn Schwarze Peter Hofmann Peter Densborn Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wilfried Kuckelkorn Zu 2) Die einzuhaltenden Lärmschutzgrenzwerte sind wie unter 1) erläutert durch die TA Lärm vorgegeben. Dies gilt natürlich auch für die Ausfahrt. Die Schranke muss demnach leider auch den Lärm bei der Ausfahrt unterbinden und damit geschlossen bleiben. Zu 3) Ja. Die TA Lärm gibt leider an Wochenenden keine geringeren Lärmschutzgrenzen vor. Mit freundlichen Grüßen Kölner Verkehrs-Betriebe AG Gebäudemanagement Dr. Bruno Orschall Ali Talamali
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1097/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 Beantwortung der KVB der Anfrage der FDP-Fraktion zu TOP 7.2.3 zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 25.03.2019 Auf die Beantwortung der KVB wird verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1097/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.03.2019
- Erstellt
- 20.03.2019 14:46