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1076/2022

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 13.04.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 02.05.2022, TOP 5.1

Anlage 1: Aktuelle Kostenannahme

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1: Aktuelle Kostenannahme

1702 Zeichen

Aufstellung der angenommenen Kosten 
Objekt: Kölner Philharmonie, Bischofsgartenstraße 1, 50667 Köln Altstadt-Nord.
Maßnahme:  Erneuerung der Saalbeleuchtung
Leistungsphase 0 Leistungsphase 2
2021 2022
Grundlage für 
Planungsbeschluss
Grundlage für 
Weiterplanungsbeschluss Differenz Qualität der aktuellen Kostenannahme
KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen 1.500.000,00 € 2.502.378,00 € 1.002.378,00 € Kostenschätzung externe Planer
440 Starkstromanlagen 1.500.000,00 € 1.945.093,00 € 445.093,00 € Kostenschätzung externe Planer
440 Sicherheitsbeleuchtung 131.785,00 € Kostenschätzung externe Planer
440 Interimsbeleuchtung 250.000,00 € Kostenschätzung externe Planer
440
Baupreissteigerung                             
2021 bis 2022 11,7 % 175.500,00 € Baupreisindex Destatis 2022 
Starkstromanlagen
KG 700 Baunebenkosten 451.000,00 € 825.784,74 € 374.784,74 € Pauschale Annahme ohne Planung
700 Pauschal 33 % KG 400 825.784,74 € Pauschale Annahme ohne Planung
710 Projektsteuerung GW 100.000,00 €
730 Architekten- und Ingenieurleistungen 351.000,00 €
Summe KG 400 + 700 netto 1.951.000,00 € 3.328.162,74 € 1.377.162,74 €
Summe KG 400 + 700 brutto 2.302.690,00 € 3.960.513,66 € 1.638.823,66 €
Sonstiges
nicht berücksichtigt 832.040,69 € Pauschale Annahme ohne Planung
nicht berücksichtigt 1.080.990,59 €
Baupreisindex Destatis 2022 
Starkstromanlagen
(geplante Auftragsvergabe IV/2023)
Summe Bauprojekt netto 1.951.000,00 € 5.241.194,01 € 3.290.194,01 €
Summe Bauprojekt brutto 2.302.690,00 € 6.237.020,87 € 3.915.330,87 €
Risikozuschlag 25 %                                               
KG 400 + 700 netto
Baupreissteigerung 15,1 %/Jahr                          
KG 400 + 700 netto
263/11 08.04.2022

Beschlussvorlage Ausschuss

8196 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1076/2022 
Freigabedatum 13.04.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Erneuerung der Saalbeleuchtung in der Philharmonie: Weiterplanungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln nimmt den gegenüber dem Planungsbe-
schluss vom 21.06.2021 gestiegenen Bedarf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der 
Fortführung der Planung der Erneuerung der Saalbeleuchtung in der Kölner Philharmonie bis 
einschließlich der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung). 
 
2. Der Betriebsausschuss ermächtigt die Betriebsleitung, aus den für die Erneuerung der Saalbe-
leuchtung im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehenen Mitteln 138.000 Euro für Planungsleistungen in 
Anspruch zu nehmen und in diesem Umfang Aufträge für Planungsleistungen zu vergeben.  
Die Gesamtbaukosten für die erforderlichen Maßnahmen betragen nach der aktualisierten Kos-
tenfortschreibung rund 5,24 Mio. Euro (netto). 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 02.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
1. Ausgangslage: 
Am 21.06.2021 beschloss der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die Erneuerung der 
Saalbeleuchtung in der Philharmonie (Vorlagen-Nummer 1749/2021). Die Grobkosten der Gesamt-
maßnahme (Kostengruppen 100 – 700) wurden auf rund 1,95 Mio. Euro (netto) geschätzt. 
Im Umfang der Maßnahmen war 2021 eine Erneuerung des gesamten Beleuchtungssystems des 
Saals von Halogenleuchten und Leuchtstoffröhren auf LED-Beleuchtung vorgesehen. Notwendig 
wurde die Maßnahme, da die in der Philharmonie verwendeten Leuchtmittel der Saalbeleuchtung 
größtenteils nicht mehr verfügbar sind. 
 
2. Entwicklung der Gesamtmaßnahme: 
Nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2) durch ein Fachplanungsbüro für Lichtplanung 
steht fest, dass die Maßnahme nicht wie ursprünglich veranschlagt durchgeführt werden kann. Auf-
grund technischer, baulicher und betrieblicher Notwendigkeiten hat sich der Umfang der Gesamt-
maßnahme wesentlich erhöht. 
Gründe hierfür sind: 
Die Grundlagenermittlung hat ergeben, dass zusätzlich zur Erneuerung der Saalbeleuchtung auch 
eine Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung im Konzertsaal erforderlich ist. Das Erfordernis ergibt 
sich aus der baulichen und technischen Verbindung von Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung, 
die im Vorfeld der Planung nicht bekannt war. Die Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung sind teilweise 
mit Winkeln an die Saalbeleuchtung montiert. Die Verkabelung der Sicherheitsbeleuchtung wurde 
teilweise durch die Gehäuse der Saalbeleuchtung geführt. 
Des Weiteren erfordert eine Ausführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb eine Interimsbe-
leuchtung. Das Risiko von Ausfällen der Beleuchtung während des Proben- und Veranstaltungsbe-
triebs wird dadurch minimiert. 
 
3. Termine: 
Die Planung der Leistungsphase 2 ist abgeschlossen. Mit der Leistungsphase 3 soll nach erfolgtem 
Weiterplanungsbeschluss begonnen werden. 
Zunächst war vorgesehen, die Ausführung zeitgleich mit der Maßnahme der Erneuerung der 
Sprachalarmierungsanlage (Vorlagen-Nummer 3443/2019) vorzunehmen. Bei diesem Projekt ist al-
lerdings die Prüfung bestehender Handlungsoptionen noch nicht abgeschlossen. Die Terminplanung 
der Erneuerung der Saalbeleuchtung kann sich nun, unabhängig von dem durch die Maßnahme Er-
neuerung der Sprachalarmierungsanlage zunächst vorgesehenen Zeitfenster, am projektspezifischen 
Zeitbedarf orientieren. Die Ausführung ist derzeit für 2024-2026 vorgesehen.

3 
Die Arbeiten sollen nun in Nachtarbeit durchgeführt werden, um einen ungestörten Probenbetrieb der 
Hausorchester zu gewährleisten. Durch die Nachtarbeit reduziert sich das arbeitstägliche Zeitfenster 
für die Ausführung. Die reduzierte tägliche Arbeitszeit und der erläuterte erhöhte Umfang der Ge-
samtmaßnahme führen zu einer Verlängerung der Bauzeit. Momentan ist von einer Bauzeit von 25 
Monaten auszugehen. 
Ein differenzierter Zeit- und Maßnahmenplan für die Erneuerung der Saalbeleuchtung kann erst mit 
Abschluss der Entwurfsplanung und damit zum Baubeschluss vorgelegt werden. 
Aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie und aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen 
kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. 
 
4. Entwicklung der Gesamtkosten: 
Auf Grund des nun größeren Aufwands der Gesamtmaßnahme wurden die Kostenannahmen fortge-
schrieben (Anlage 1). 
Für die Kostengruppe 400 liegt eine Kostenschätzung nach DIN 276 des mit der Lichtplanung beauf-
tragten Planungsbüros vor. Gegenüber der dem Planungsbeschluss zugrundeliegenden Grobkosten-
annahme aus 2021 haben sich die Kosten der Kostengruppe 400 auf etwa 2,50 Mio. Euro (netto) er-
höht. Neben Mehrkosten, die sich durch zunehmende Planungstiefe und damit einhergehenden Er-
kenntnisgewinn ergeben haben, erhöhten sich die angenommen Kosten zusätzlich durch eine grund-
sätzliche Erhöhung des Baupreisniveaus. 
Für die Kostengruppen 100 bis 300 sowie 500 und 600 werden derzeit keine Kosten erwartet. 
Die Baunebenkosten der Kostengruppe 700 werden in der aktuellen Kostenannahme mit 33% der 
Kostengruppe 400 berücksichtigt. 
In der Grobkostenannahme von 2021 wurde kein Risikozuschlag berücksichtigt. In der aktuell vorlie-
genden Kostenannahme wurde auf der Grundlage der vorgenannten Entwicklungen ein Risikozu-
schlag von 25% berücksichtigt. 
Auf Grundlage der aktuellen Statistik und unter Einbeziehung der aktuellen wirtschaftlichen Lage 
muss zudem für die kommenden Jahre von einer Fortsetzung der momentanen Baupreisentwicklung 
und damit einer erheblichen Baupreissteigerung ausgegangen werden. In der aktuellen Kostenan-
nahme wurden daher Kostensteigerungen von jeweils 15,1% für die Jahre 2022 und 2023 bis zur 
geplanten Auftragsvergabe angesetzt. 
Gemäß der aktuellen Kostenannahme erhöhen sich die Grobkosten der Gesamtmaßnahme auf rund 
5,24 Mio. Euro (netto). Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln bei die-
ser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, verbleibt eine Investitionssumme von 
5,24 Mio. Euro. 
Ausgehend von Baunebenkosten in Höhe von rund 826.000 Euro (netto) belaufen sich die erforderli-
chen Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 – 3 auf rund 278.000 Euro (netto). In diesem Be-
trag sind Planungsleistungen in Höhe von rd. 140.000 € enthalten, die bereits mit o.g. Beschluss vom 
21.06.2021 freigegeben worden waren. Die jetzt zu beschließende Freigabe von Planungsmitteln 
bezieht sich daher nur noch auf einen Betrag von 138.000 €. 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 14.12.2021 beschlossenen Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln wurden für die Maßnahme „Beleuchtung Konzertsaal-
decke“ im Wirtschaftsjahr 2022 Mittel in Höhe von 303.000 Euro eingeplant. Somit stehen ausrei-
chend Mittel für die Planungsleistungen zur Verfügung. 
 
Die für einen Baubeschluss erforderliche Kostenberechnung kann erst im Laufe der weiteren Planung 
erstellt werden.

4 
5. Vorschläge zur Kostenreduzierung: 
Vorschläge zur Kostenreduzierung können im Rahmen der erforderlichen Maßnahmen nicht gemacht 
werden. 
 
6. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Erneuerung der Saalbeleuchtung unter Verwendung von LED-Leuchtmitteln, die dem neuesten 
Stand der Technik entsprechen, führt unter anderem zu einem verringerten Stromverbrauch für die 
Philharmonie und damit zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen während des weiteren Betriebs 
des Hauses. 
 
7. Begründung der Unabweisbarkeit: 
Ein störungsfreier und anwendungssicherer Betrieb der Beleuchtung ist für einen Konzertsaal grund-
legend und unabdingbar. Für den Proben- und Veranstaltungsbetrieb der Philharmonie muss eine 
optimale Beleuchtung zur Sicherheit der Nutzer*innen zwingend und verlässlich vorliegen. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Aktuelle Kostenannahme

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1076/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.04.2022
Erstellt
29.03.2022 11:48