Mandari Insight

3987/2021

Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.12.2021, TOP 9.1.14

Anlage 1.3 - Beschreibung zu Variante 2b

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Anlage 3.1 - Auswertungen zu den Varianten

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Anlage 1.6 - Variantenvergleich

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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2.3 Vorentwurfsplanung zu Variante 2b

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2.5 Vorentwurfsplanung zu Variante 3b

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Anlage 1.1 - Beschreibung zu Variante 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1.2 - Beschreibung zu Variante 2a

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Anlage 3.3 - Hauptthemen

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2.4 Vorentwurfsplanung zu Variante 3a

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Anlage 1.5 - Beschreibung zu Variante 3b

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2.2 Vorentwurfsplanung zu Variante 2a

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Anlage 3.2 - Themenfelder

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Anlage 1.4 - Beschreibung zu Variante 3a

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2.1 Vorentwurfsplanung zu Variante 1

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Anlage 1.3 - Beschreibung zu Variante 2b

1294 Zeichen

Anlage 1.3 
Variante 2b: Bushaltestelle vor Kirche (mit 
absolutem Haltverbot) 
 
 
Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Diese Variante unterscheidet sich zu der Variante 2a dahingehend, dass 
durchgehend die Fahrbahnbreite der Longericher Hauptstraße auf 6 Meter 
bemessen wird. Dadurch können sich Linienbusse verkehrssicher 
begegnen. Gleichzeitig wird das eingeschränkte Haltverbot im Bereich 
Hausnummer 79- 68 aufgehoben und ein absolutes Haltverbot 
vorgesehen. 
Bei dieser Variante entfallen insgesamt 27 Parkmöglichkeiten.

Anlage 1.3 
Vorteile aus Sicht der Verwaltung 
• breitere und barrierefreie Gehwege 
• verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe 
der Kita 
• geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer 
• zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen 
• barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
• vorhandene Baumbeete werden vergrößert 
• Begegnungsverkehr zum Beispiel Bus/Bus, Lkw/Pkw ist durchgängig 
verkehrssicher möglich 
• zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita 
• zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße 
 
Nachteile aus Sicht der Verwaltung 
• Parkmöglichkeiten und Ladezonen im Bereich Kita und Kirche entfallen 
• keine Außengastronomie möglich

Anlage 3.1 - Auswertungen zu den Varianten

812 Zeichen

Auswertungen zu den Varianten
Anlage 3.1
Es wurden alle Beiträge berücksichtigt, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 eingereicht wurden. 
Zustimmung Ablehnung keine 
1 30 24 6 0
2a 1 1 0 0
2b 3 3 0 0
3a 8 6 2 0
3b 9 5 4 0
1 2a 2b 3a 3b keine 
44 0 0 0 2 1 41 
1 2a 2b 3a 3b keine 
12 1 0 0 0 0 11 
107 gesamte Anzahl der Beiträge 
1 2a 2b 3a 3b keine 
Zustimmng 25 1 3 8 5 52 
Ablehnung 6 0 0 2 4 0
Gesamtanzahl der Beiträge für die jeweilige Variante
bevorzugte Variante 
bevorzugte Variante 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
 Anzahl der 
Komentare 
Verteilung auf Varianten 
Varianten 1-3b  Anzahl der 
Beiträge 
 Anzahl der 
Beiträge

Auswertungen zu den Varianten
Anlage 3.1

Auswertungen zu den Varianten
Anlage 3.1

Auswertungen zu den Varianten
Anlage 3.1

Anlage 1.6 - Variantenvergleich

1621 Zeichen

664/3
Longericher Hauptstraße/Kita 
Variantenvergleich 
Anlage 1.6
Variante 1: 
Bushaltestelle gegenüber 
der Kita Longericher 
Hauptstraße 73-75 
Variante 2a: 
Bushaltestelle vor 
Kirche (mit 
eingeschränktem 
Haltverbot) 
Variante 2b: 
Bushaltestelle vor 
Kirche (mit absolutem 
Haltverbot) 
Variante 3a: 
Bushaltestelle vor 
Kriegerplatz (mit 
eingeschränktem 
Haltverbot) 
Variante 3b: 
Bushaltestelle vor 
Kriegerplatz (mit 
absolutem Haltverbot) 
breitere und barrierefreie Gehwege ja ja ja ja ja 
verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe der Kita ja ja ja ja ja 
geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer ja ja ja ja ja 
zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen ja ja ja ja ja 
barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Dionysstraße“ (Fahrtrichtung 
Neusser Straße/Gürtel) ja ja ja ja ja 
barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Dionysstraße“ (Fahrtrichtung Langel 
Fähre)  … … … ja ja 
Begegnungsverkehr z.B. Bus/Bus, LKW / PKW ist durchgängig 
verkehrssicher möglich ja nein ja nein ja 
vorhandene Baumbeete werden vergrößert ja ja ja ja ja 
Baum entfält durch die Planung 0 0 0 1 1
Ersatzpflanzung ist vorgesehen 0 0 0 1 1
Außengastronomie vor Hausnummer 72 (Pizzeria) möglich ja nein nein nein nein 
zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita 2 2 2 2 2
zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße 2 2 2 2 2
Anzahl der Parkmöglichkeiten und Ladezonen die durch die Planung entfallen 13 16 27 12 23 
                                                                            Planungsvarianten 
Variantenuntersuchung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1624 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der 
Zeit vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 
statt. 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 1.1 - Beschreibung zu Variante 1

3457 Zeichen

Anlage 1.1 
Variante 1: Bushaltestelle gegenüber der Kita 
Longericher Hauptstraße 73-75 
 
 
Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Der südliche Gehweg vor der geplanten Kita und der nördliche Gehweg 
werden verbreitert, sodass diese den heutigen Ansprüchen der 
Fußgänger*innen entsprechen. Der Gehweg vor dem geplanten Eingang 
der Kita wird von der Fahrbahn durch ein Geländer abgetrennt. 
Das Geländer soll verhindern, dass Kinder aus der Kita direkt auf die 
Fahrbahn herauslaufen können. 
Zur sicheren Querung der Fußgänger*innen, ist in Höhe der 
Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße ein Zebrastreifen 
(Fußgängerüberweg) vorgesehen. Dieser wird gemäß dem 
Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen 
ausgestattet. 
Um zum einen das Gehwegparken im Bereich des neuen Zebrastreifens zu 
verhindern und gleichzeitig das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten in 
unmittelbarer Nähe zu der Bushaltestelle zu erhöhen, werden auf der 
nördlichen Seite der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummern 
66-68 zehn Fahrradabstellanlagen für 20 Fahrräder vorgesehen. 
Aufgrund der Lage des neuen Zebrastreifens und der der damit 
freizuhaltenden notwendigen Sichtverhältnisse, wird die heutige 
Bushaltestelle "Dionysstraße" an das vorhandene Baumbeet Ecke 
Grethenstraße gerückt. 
Die neue Bushaltestelle wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln 
hergestellt und mit taktilen Elementen barrierefrei ausgebaut.

Anlage 1.1 
Die Fahrbahnbreite der Longericher Hauptstraße wird in diesem Bereich 
durchgehend mit 6 Metern bemessen, damit sich Linienbusse 
verkehrssicher begegnen können. Gleichzeitig ist dabei entlang des 
südlichen Gehwegs im Bereich Hausnummer 79 -71 ein absolutes 
Haltverbot vorgesehen. 
Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zum einen zwei zeitlich 
begrenzte Stellplätze auf der Longericher Hauptstraße in Höhe der 
Hausnummer 81 vorgesehen. Zum anderen wird auf der Grethenstraße 
eine zeitlich begrenzte Ladezone eingerichtet. 
Durch die veränderte Lage der neuen Bushaltestelle können zwischen dem 
vorhandenen Baumbeet an der Ecke Grethenstraße und dem neuen 
Zebrastreifen zwei der bisher vier Stellplätze erhalten bleiben. Weitere 
öffentliche Stellplätze können aufgrund der Lage des neuen Zebrastreifens 
und der Aufrechterhaltung ausreichender Sichtverhältnisse in diesem 
Bereich nicht beibehalten oder ergänzend eingerichtet werden. 
Bei dieser Variante entfallen insgesamt 13 Parkmöglichkeiten. 
Vor der Pizzeria Hausnummer 72 ist eine Außengastronomie möglich. 
Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. 
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird gemäß der neuen Planung 
angepasst.

Anlage 1.1 
 
Vorteile aus Sicht der Verwaltung 
• breitere und barrierefreie Gehwege 
• verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe 
der Kita 
• geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer 
• zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen 
• barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
• Begegnungsverkehr zum Beispiel Bus / Bus, Lkw / Pkw ist durchgängig 
verkehrssicher möglich 
• vorhandene Baumbeete werden vergrößert 
• Außengastronomie vor Hausnummer 72 (Pizzeria) möglich 
• zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita 
• zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße 
Nachteile aus Sicht der Verwaltung 
• bisherige Parkmöglichkeiten und Ladezonen im Bereich 
der Kita entfallen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12517 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3987/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der 
geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Hauptvorschlag: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 3a die Longericher Hauptstraße um-
zuplanen. Bei der weiteren Planung sind die bisher vor der Pizzeria vorgesehenen 5 Stellplätze auf 2 
Stellplätze zu reduzieren. Die Fläche für die entfallenden Stellplätze wird für Außengastronomie zur 
Verfügung gestellt. 
 
Alternative 1: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 1 die Longericher Hauptstraße umzu-
planen. 
 
Alternative 2: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 2a die Longericher Hauptstraße um-
zuplanen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 unter dem TOP 9.1.4 „Umgestaltung 
der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 
73-75“ folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Nippes auf Grundlage des Beschlussvorschla-
ges zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Lon-
gericher Hauptstraße 73-75 ein Konzept für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Beschlussfassung vor-
zulegen. Das Konzept soll auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.06.2020 „Ausbau der syste-
matischen Öffentlichkeitsbeteiligung“ und den bereits vom Rat der Stadt Köln am 21.08.2018 be-
schlossenen Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger basieren.“ 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 statt. Die Verwal-
tung verweist hierzu auf die Mitteilung „Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umgestaltung der Longeri-
cher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75“ (Vor-
lagen-Nummer 2279/2021) zu der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.09.2021 unter TOP 
10.2.20. 
 
Varianten: 
Insgesamt stellte die Verwaltung fünf konzeptionelle Varianten den Bürger*innen zur Diskussion. Die-
se konzeptionellen Varianten sind über die Internetseite www.meinungfuer.koeln weiterhin einsehbar. 
In den Anlagen 1.1 bis 1.5 beschreibt die Verwaltung zum einen diese konzeptionellen Varianten. 
Zum anderen werden die jeweiligen Vor- und Nachteile für jede Variante aus Sicht der Verwaltung 
dargestellt. Anlage 1.6 vergleicht diese konzeptionellen Varianten miteinander. Als Anlagen 2.1 bis 
2.5 sind die Vorentwurfsplanungen zu den Varianten beigefügt. 
 
Gemeinsamkeiten der Varianten: 
Es ist vorgesehen, den südlichen Gehweg vor der geplanten Kindertagesstätte (Kita) zu verbreitern. 
Damit entspricht dieser Gehweg den heutigen Anforderungen.  
Das Verkehrsgutachten vom Büro BERNARD Gruppe ZT GmbH (ehemals Dr. Brenner Ingenieurge-
sellschaft mbH) vom 09.09.2016 hat u. a. auch die Belange der zu Fuß Gehenden berücksichtigt. Das 
Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss, einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Höhe der 
Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße vorzusehen. Dieser Zebrastreifen wird gemäß 
dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet  (behinder-
tengerechter Ausbau). 
Vor dem geplanten Kita-Eingang zwischen der Einfahrt Kita und dem geplanten Fußgängerweg trennt 
ein Geländer den Gehweg von der Fahrbahn ab. Das Geländer verhindert, dass Kinder aus der Kita

3 
direkt auf die Fahrbahn laufen. 
 
Um freie Sicht auf den Fußgängerüberweg und aus der Einfahrt der Kita auf die Longericher Haupt-
straße zu gewährleisten, wird in allen Varianten zwischen dem Einfahrtsbereich der Kita und dem 
Einfahrtsbereich von Hausnummer 67 ein absolutes Haltverbot eingerichtet. 
 
Ergänzend hierzu werden zwischen dem Zebrastreifen und der Einfahrt von Hausnummer 67 Poller 
aufgestellt, um das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen in den freizuhaltenden Sichtflächen 
(Sichtdreiecken) zu verhindert. 
 
Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zwei zeitlich begrenzte Parkplätze auf der Longericher 
Hauptstraße in Höhe Hausnummer 81 vorgesehen. Auf der Grethenstraße ist eine zeitlich begrenzte 
Ladezone vorgesehen. Diese Ladezone soll ebenfalls für den Hol- und Bringverkehr der Kita genutzt 
werden. 
 
Die Bushaltestellen werden gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln barrierefrei hergestellt und 
mit taktilen Elementen ausgestattet. Die öffentlichen Gehwege im Bereich der Bushaltestellen werden 
verbreitert, sodass diese den heutigen Anforderungen entsprechen. 
 
Es sind 10 Fahrradabstellanlagen (Kölner Haarnadeln) vorgesehen, an denen bis zu 20 Fahrräder 
abgestellt werden können. Durch die geplanten Fahrradabstellanlagen entfallen keine Parkplätze, da 
die Sichtflächen für querende zu Fuß Gehende frei bleiben müssen und deswegen dort keine Kfz- 
Parkplätze angeordnet werden können. 
Im Bereich der Kirche bleiben alle öffentlichen Parkplätze erhalten, da dieser Bereich nicht überplant 
wird. 
 
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird entsprechend  angepasst. 
 
Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. 
Alle in Anspruch genommenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. 
 
Für die Baumaßnahme werden die Baukosten zwischen dem Bauherrn der Kita und der Stadt Köln 
aufgeteilt. Der Bauherr übernimmt dabei die Kosten, welche unmittelbar mit dem Bau der Kita ver-
bunden sind. Hierzu zählen folgende Maßnahmen: 
 
- den Gehweg vor der Kita zu verbreitern und durch ein Geländer zur Fahrbahn hin zu sichern, 
 
- die Hol- und Bringparkplätze für die Kita einzurichten, 
 
- in Höhe der Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße den Zebrastreifen einzurichten 
sowie einen Teil des Gehweges in diesem Bereich anzupassen. 
 
Aufbauend auf den Gesamtkosten der Maßnahme und der von der Bezirksvertretung Nippes be-
schlossenen Variante wird eine Kostenmatrix über die genauen Kostenanteile für die Planung und 
den Ausbau getrennt für den Bauherrn und die Stadt Köln erstellt. 
 
Ladezone: 
Je nach Variante entfällt eine unterschiedliche Anzahl von Kfz-Parkplätzen. Dies ergibt sich zum ei-
nen dadurch, dass die bisherige Bushaltestelle lagemäßig verschoben und barrierefrei ausgebaut 
wird. Zum anderen ergibt sich dies durch den neu anzulegenden Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) 
und den damit verbundenen freizuhaltenden Sichtfeldern. 
 
Um den angrenzenden Geschäften dennoch laden und liefern zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung 
vor, am Anfang des östlichen Längsparkstreifens in der Grethenstraße eine Ladezone einzurichten. 
Diese Ladezone sollte zeitlich befristet sein. Damit kann diese Ladezone außerhalb der Geschäftszei-
ten als Parkplatz genutzt werden. Konkrete Zeiten für die Ladezone wird die Verwaltung bei der wei-
teren Bearbeitung festlegen.

4 
Auswertungen zu den Varianten: 
Die Verwaltung wertete alle themenbezogenen Beiträge der Bürger*innen aus, welche während der 
Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 eingereicht wurden. 
 
Auf der Internetseite www.meinungfuer.koeln sind die Hinweise, Vorschläge und Rückmeldungen 
weiterhin einsehbar. 
 
In den Anlagen 1.1 bis 1.5 sind die Vor-und Nachteile der Varianten mit der dazugehörigen Konzept-
planung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dargestellt wurden, beschrieben. Ergänzend 
hierzu hat die Verwaltung in der Anlage 1.6 einen Variantenvergleich erststellt. 
 
Im Rahmen der Auswertung zu den Varianten und unter Berücksichtigung der Themenfelder, die in 
den Anlagen 3.1 bis 3.3 dargestellt sind, kommen die Varianten 1, 3a und 3b den Wünschen der Be-
völkerung am nächsten. 
 
Für die Variante 1 spricht, dass hier das Angebot der Außengastronomie und die geplante Bushalte-
stelle „Dionysstraße“ in der Nähe der jetzigen Bushaltestelle erhalten bleiben. Die Verbreiterung der 
Gehwege wird in diesem Bereich sehr positiv gesehen. Sehr wichtig ist, dass die vorhandenen Park-
plätze und Lademöglichkeiten im Bereich Kirche und am Kriegerpatz erhalten bleiben. 
 
Für Variante 3a spricht, dass bei dieser Variante die heutige Bushaltestelle „Dionysstraße“ (Fahrtrich-
tung Bocklemünd/Mengenich) in Höhe des Kriegerplatzes verschoben wird und beide Bushaltestellen 
in diesem Bereich barrierefrei ausgebaut werden. Die Verlegung der geplanten Bushaltestelle „Dio-
nysstraße“ führt zu einer Entlastung der Verkehre im Geschäftsbereich. Ebenfalls wird die Verbreite-
rung der Gehwege sehr positiv gesehen. Außerdem wird es von Seiten der Bürger*innen als vorteil-
haft angesehen, dass die vorhandenen Lademöglichkeiten (eingeschränktes Halteverbot) auf der 
Südseite der Longericher Hauptstraße im Bereich der Kita /Kirche und die Parkplätze auf der Nordsei-
te der Longericher Hauptstraße im Bereich der Kirche erhalten bleiben. 
 
Die Variante 3b unterscheidet sich von der Variante 3a durch die Einrichtung eines absoluten Halt-
verbots auf der Südseite der Longericher Hauptstraße im Bereich der Kita und der Kirche. Die geplan-
te Einrichtung des absoluten Haltverbots wird von den Bürger*innen befürwortet, da ansonsten dieser 
Bereich der Longericher Straße durch das ständige Ein- und Ausparken von Fahrzeugen als unsiche-
rer Raum wahrgenommen wird. 
 
Die Varianten 2a und 2b werden von der Verwaltung nicht weiter empfohlen. Wie aus der Anlage 3.1 
ersichtlich wird, wurden zu beiden Varianten nur eine geringe Anzahl von Beiträgen abgegeben. 
 
Weiteres Vorgehen: 
Auf der Grundlage des von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Vorentwurfs wird die Verwal-
tung die Entwurfs- und Ausführungsplanung erstellen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vorlage für 
den Baubeschluss der Bezirksvertretung Nippes im II. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfas-
sung vorzulegen. 
 
Die Verwaltung stimmt mit dem Bauherrn das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen ab. Ziel ist 
es, dass die vom Bauherrn der Kita umzusetzenden Maßnahmen zeitnah mit dem Bau der Kita reali-
siert werden. 
 
Finanzierung: 
Dem Finanzausschuss wird Anfang 2023 ein separater Mittelfreigabebeschluss vorgelegt, da mit ei-
nem ersten Mittelabfluss im Jahr 2023 gerechnet wird. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei.

5 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Aufgrund der umfangreichen Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt 
werden. Aufgrund des hohen politischen und öffentlichen Interesses soll schnellstmöglich ein Be-
schluss für die die zu planende Variante gefasst werden, damit kurzfristig die vom Bauherrn der Kita 
umzusetzenden Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 1.1 - Beschreibung zu Variante 1 
Anlage 1.2 -  Beschreibung zu Variante 2a 
Anlage 1.3 - Beschreibung zu Variante 2b 
Anlage 1.4 - Beschreibung zu Variante 3a 
Anlage 1.5 - Beschreibung zu Variante 3b 
Anlage 1.6 - Variantenvergleich 
 
Anlage 2.1 - Vorentwurfsplanung zu Variante 1 
Anlage 2.2 - Vorentwurfsplanung zu Variante 2a 
Anlage 2.3 - Vorentwurfsplanung zu Variante 2b 
Anlage 2.4 - Vorentwurfsplanung zu Variante 3a 
Anlage 2.5 - Vorentwurfsplanung zu Variante 3b 
 
Anlage 3.1 - Auswertungen zu den Varianten 
Anlage 3.2 - Themenfelder 
Anlage 3.3 - Hauptthemen

Anlage 1.2 - Beschreibung zu Variante 2a

3790 Zeichen

Anlage 1.2 
Variante 2a: Bushaltestelle vor Kirche (mit 
eingeschränktem Haltverbot) 
 
 
Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Der südliche Gehweg vor der geplanten Kita und der nördliche Gehweg 
werden verbreitert, sodass diese den heutigen Ansprüchen der 
Fußgänger*innen entsprechen. Der Gehweg vor dem geplanten Eingang 
der Kita wird von der Fahrbahn durch ein Geländer abgetrennt. 
Das Geländer soll verhindern, dass Kinder aus der Kita direkt auf die 
Fahrbahn herauslaufen können. 
Zur sicheren Querung der Fußgänger*innen, ist in Höhe der 
Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße ein Zebrastreifen 
(Fußgängerüberweg) in unmittelbarer Nähe zur Kita vorgesehen. Dieser 
wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit 
taktilen Elementen ausgestattet. 
Um zum einen das Gehwegparken im Bereich des neuen Zebrastreifens zu 
verhindern und gleichzeitig das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten in 
unmittelbarer Nähe zu der Bushaltestelle zu erhöhen, werden auf der 
nördlichen Seite der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummern 
66-70 zehn Fahrradabstellanlagen für 20 Fahrräder vorgesehen. 
Die heutige Bushaltestelle "Dionysstraße" wird in Höhe Kirche, Ecke 
Einmündung Longericher Hauptstraße/Dionysstraße, verschoben. Die neue 
Bushaltestelle wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln 
barrierefrei mit taktilen Elementen ausgestattet. Der öffentliche Gehweg 
vor der Kirche wird verbreitert, sodass dieser den heutigen Anforderungen 
entspricht.

Anlage 1.2 
Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zum einen zwei zeitlich 
begrenzte Stellplätze auf der Longericher Hauptstraße in Höhe der 
Hausnummer 81 vorgesehen. Zum anderen wird auf der Grethenstraße 
eine zeitlich begrenzte Ladezone eingerichtet. 
Das Stellplatzangebot zwischen dem vorhandenen Baumbeet an der Ecke 
Grethenstraße und dem neuen Zebrastreifen wird durch die Verlegung der 
Bushaltestelle von 4 auf 5 öffentliche Stellplätze erhöht. Weitere 
öffentliche Stellplätze sind in diesem Bereich aufgrund der Lage des neuen 
Zebrastreifens und der Aufrechterhaltung ausreichender Sichtverhältnisse 
in diesem Bereich nicht möglich. Im Bereich des Kriegerplatzes bleiben 
alle öffentlichen Stellplätze erhalten, da dieser Bereich nicht überplant 
wird. Durch die Verlegung der Bushaltestelle "Dionysstraße" entfallen vor 
der Kirche neu bewirtschaftete öffentliche Stellplätze. 
Bei dieser Variante entfallen insgesamt 16 Parkmöglichkeiten. 
Aufgrund der einzuhaltenden Mindestgehwegbreite von 2,50 Metern ist bei 
dieser Variante keine Außengastronomie vor der Pizzeria möglich. 
Das bestehende eingeschränkte Haltverbot bleibt bei dieser Variante 
erhalten, sodass in diesen Bereichen nur ein Begegnungsverkehr Pkw/Pkw 
verkehrssicher möglich ist. Andere Begegnungsverkehre wie zum Beispiel 
Bus/Bus und Lkw/Pkw können bei dieser Variante nicht verkehrssicher 
abgewickelt werden. 
Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. 
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird gemäß der neuen Planung 
angepasst.

Anlage 1.2 
 
Vorteile aus Sicht der Verwaltung 
• breitere und barrierefreie Gehwege 
• verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe 
der Kita 
• geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer 
• zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen 
• barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
• vorhandene Baumbeete werden vergrößert 
• zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita 
• zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße 
 
Nachteile aus Sicht der Verwaltung 
• in den Bereichen des eingeschränkten Haltverbots ist nur der 
Begegnungsfall Pkw / Pkw möglich 
• ein Teil der Parkmöglichkeiten entfällt im Bereich Kita und Kirche. 
• keine Außengastronomie möglich

Anlage 3.3 - Hauptthemen

2918 Zeichen

Anlage 3.3 
Hauptthemen 
 
Aus den Beiträgen der Bürger*innen ergeben sich die folgenden fünf schwerpunktmäßigen 
Themen: 
- Parken/ruhender Verkehr (46 Beiträge) 
Die Park- und Lademöglichkeiten sollen bestehen bleiben (32 Beiträge). Ebenso 
sollen Kurzzeitparkmöglichkeiten eingerichtet werden (12 Beiträge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zugunsten anderer verkehrlicher Nutzungen empfiehlt die Verwaltung, Parkplätze 
hierfür umzuplanen. Sofern die heutige Anzahl der Parkplätze erhalten bleiben soll, 
sind die vorgesehenen verkehrlichen Verbesserungen an anderer Stelle nicht 
möglich. Hierzu zählen z. B. 
o - breitere Gehwege, 
o - die barrierefreie Bushaltestelle und 
o - der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Höhe der    Kita, um die Fahrbahn 
sicher zu überqueren. 
 
- Außengastronomie (40 Beiträge) 
Das Angebot an Außengastronomie soll erhalten bleiben (34 Beiträge), vorzugsweise 
gemäß dem Vorschlag zu der Variante 1 (19 Beiträge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei der Variante 1 ist vor der Pizzeria eine Fläche für Außengastronomie vorgesehen. 
Sofern die Bezirksvertretung Nippes eine andere Variante beschließt, prüft die 
Verwaltung, die Außengastronomie in Höhe der Pizzeria einzurichten. Dies ist 
möglich, sofern die bisher geplanten fünf Parkplätzen in diesem Bereich auf 
zwei Parkplätze reduziert werden. 
 
- Bushaltestelle (34 Beiträge) 
Die heutige Bushaltestelle soll in Höhe des Kriegerplatzes verschoben werden 
(11 Beiträge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung verweist hierzu auf Planungsvarianten 3a und 3b. 
 
- Verkehrsberuhigung (26 Beiträge) 
Es werden weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen gewünscht 
(16 Beiträge). Genannt werden hierbei u. a., 
o den Verkehr auf andere Straßen zu verlagern, 
o einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten, 
o eine Fahrradstraße vorzusehen. 
 
Ebenso wird vorgeschlagen, den Ortskern autofrei zu gestalten, ausgenommen KVB-
Busse und Ladeverkehr (10 Beiträge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Longericher Hauptstraße erschließt den Ortskern Longerich und die umliegenden 
Bereiche. Diese Straße komplett oder in Teilbereichen für den Verkehr zu sperren 
hätte zu Folge, dass die innere Erschließung der umliegenden Bereiche nicht mehr 
gewährleistet werden könnte. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Longericher 
Hauptstraße weiterhin als Straße im Zweirichtungsverkehr beizubehalten.

Anlage 3.3 
Die Longericher Hauptstraße ist bislang bezüglich der Fahrgeschwindigkeiten 
unauffällig. Außerdem befindet sich die Longericher Hauptstraße in einer Tempo 30-
Zone. Weitere geschwindigkeitsreduzierende und verkehrsberuhigende  Maßnahmen 
sind nicht vorgesehen. 
 
- Einbahnstraße (17 Beiträge) 
Die Longericher Hauptstraße soll als Einbahnstraße eingerichtet werden 
(15 Beiträge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zu dem Hauptthema 
„Verkehrsberuhigung“.

Anlage 1.5 - Beschreibung zu Variante 3b

1386 Zeichen

Anlage 1.5 
Variante 3b: Bushaltestelle vor Kriegerplatz (mit 
absolutem Haltverbot) 
 
 
Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Diese Variante unterscheidet sich zur der Variante 3a dahingehend, dass 
durchgehend die Fahrbahnbreite der Longericher Hauptstraße mit 6 
Metern bemessen wird, damit sich Linienbusse verkehrssicher begegnen 
können. Gleichzeitig wird das eingeschränkte Haltverbot im Bereich 
Hausnummer 79- 68 aufgehoben und ein absolutes Haltverbot 
vorgesehen. 
Bei dieser Variante entfallen insgesamt 23 Parkmöglichkeiten.

Anlage 1.5 
Vorteile aus Sicht der Verwaltung 
• breitere und barrierefreie Gehwege 
• verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe 
der Kita 
• geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer 
• zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen 
• barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
• vorhandenes Baumbeet wird vergrößert 
• Begegnungsverkehr zum Beispiel Bus / Bus, Lkw / Pkw ist durchgängig 
verkehrssicher möglich 
• zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita 
• zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße 
 
Nachteile aus Sicht der Verwaltung 
• ein vorhandener Baum muss entfallen, eine Ersatzpflanzung ist 
vorgesehen 
• Parkmöglichkeiten und Ladezonen im Bereich Kita und Kriegerplatz 
entfallen 
• keine Außengastronomie möglich

Anlage 3.2 - Themenfelder

4093 Zeichen

Themenfelder
Anlage 3.2
erhalten entfällt verschieben 
1 2 0 0
2a 0 0 0
2b 1 0 0
3a 0 0 0
3b 0 0 0
Sonstige Anregungen 2 1 0
E-Mails 1 0 1
Summen 6 1 1
Gesamtsummen 
erhalten erweitern keine 
1 19 0 0
2a 0 0 1
2b 0 0 0
3a 3 0 0
3b 1 0 0
Sonstige Anregungen 8 2 2
E-Mails 3 0 1
Summen 34 2 4
Gesamtsummen 
erhalten mehr Bäume/ 
Grün 
1 3 1
2a 0 0
2b 0 0
3a 1 0
3b 0 0
Sonstige Anregungen 0 1
E-Mails 0 0
Summen 4 2
Gesamtsummen 
an geplantem 
Standort 
vorsehen 
am 
vorhandenen 
Standort 
erhalten 
in Höhe der 
Kirche 
verschieben 
in Höhe 
Kriegerplatz 
verschieben 
an Bahnunter- 
führung 
verschieben 
keine Bushalte- 
stelle im 
Bereich Kita 
vorsehen 
kompleter 
Entfall der 
Bushalte-stelle 
"Dionys- 
straße" 
1 2 2 0 1 0 1 0
2a 0 0 0 0 0 0 0
2b 0 0 0 0 0 0 0
3a 3 0 0 0 0 0 0
3b 3 0 0 0 0 0 0
Sonstige Anregungen 0 3 2 8 2 2 1
E-Mails 0 2 0 2 0 0 0
Summen 8 7 2 11 2 3 1
Gesamtsummen 
40 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Außengastronomie 
Ampelanlage an der Schule Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
8
34 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Bushaltestelle 
6
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Baum/Grün

Themenfelder
Anlage 3.2
vorsehen mit KVB- 
Buslinie in 
beiden Fahrt- 
richtungen 
vorsehen 
1 1 2
2a 0 0
2b 0 0
3a 0 0
3b 0 0
Sonstige Anregungen 12 0
E-Mails 2 0
Summen 15 2
Gesamtsummen 
erweitern nicht erweitern 
1 0 2
2a 0 0
2b 0 0
3a 0 1
3b 1 0
Sonstige Anregungen 3 2
E-Mails 2 0
Summen 6 5
Gesamtsummen 
im Bereich Kita 
einrichten 
in Höhe der 
Kirche 
einrichten 
am Kriegerplatz 
einrichten 
zweiten 
Zebrastreifen 
einrichten 
nicht einrichten 
1 0 0 0 1 1
2a 0 0 0 0 0
2b 0 0 0 0 0
3a 0 0 1 0 0
3b 0 0 1 0 0
Sonstige Anregungen 1 0 0 3 0
E-Mails 0 2 0 1 1
Summen 1 2 2 5 2
Gesamtsummen 
verbreitern auf der 
nördlichen 
Seite nicht 
verbreitern 
auf der 
südlichen Seite 
Gehweg vor 
Kita verbreitern 
1 1 0 1
2a 0 0 0
2b 0 0 0
3a 0 1 1
3b 1 0 0
Sonstige Anregungen 4 1 1
E-Mails 0 2 2
Summen 6 4 5
Gesamtsummen 
11 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Fahrradabstellanlagen 
17 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Einbahnstraße 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) 
15 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Gehweg 
12

Themenfelder
Anlage 3.2
Parkplätze im 
Bereich Kita 
vorsehen 
Parkplätze an S- 
Bahnhof / P&R 
Parkplatz 
verschieben 
keine 
Parkplätze für  
Kita vorsehen 
1 0 1 0
2a 0 0 0
2b 0 0 0
3a 0 0 0
3b 0 0 0
Sonstige Anregungen 0 2 4
E-Mails 0 1 0
Summen 0 4 4
Gesamtsummen 
Ordnungs- 
widrigkeiten 
fließenden und 
ruhenden 
Verkehr 
überwachen, 
nicht 
zulässiges 
Parken 
unterbinden 
1 1
2a 0
2b 0
3a 0
3b 1
Sonstige Anregungen 10 
E-Mails 0
Summen 12 
Gesamtsummen 12 
vorhandene 
Parkmöglich- 
keiten erhalten 
Kurzzeit- 
parkmöglich- 
keiten 
einrichten 
Lademöglich- 
keiten für die 
Geschäfte 
erhalten 
Bewohner- 
parken 
einrichten 
1 5 2 3 1
2a 0 0 0 0
2b 0 0 0 0
3a 0 0 0 0
3b 1 1 0 0
Sonstige Anregungen 9 8 5 1
E-Mails 5 1 4 0
Summen 20 12 12 2
Gesamtsummen 46 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Parken / ruhender Verkehr 
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
8
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
KITA - Hol- und Bringplätze

Themenfelder
Anlage 3.2
verkehrs- 
beruhigende 
Maßnahmen 
vorsehen 
Ortskern 
autofrei 
vorsehen, 
ausgenomen 
KVB-Busse 
und 
Ladeverkehr 
1 1 1
2a 0 0
2b 0 0
3a 0 0
3b 0 0
Sonstige Anregungen 12 8
E-Mails 3 1
Summen 16 10 
Gesamtsummen 
CarSharing- 
Station 
einrichten 
keine 
Veränderung 
vornehmen 
1 0 0
2a 0 0
2b 0 0
3a 0 0
3b 0 2
Sonstige Anregungen 2 1
E-Mails 0 0
Summen 2 3
Gesamtsummen 
Reihenfolge der 
Themenfelder 
Beiträge 
Parken / ruhender Verkehr 46 
Außengastronomie 40 
Bushaltestelle 34 
Verkehrsberuhigung 26 
Einbahnstraße 17 
Gehweg 15 
Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) 12 
Ordnungswidrigkeiten 12 
Fahrradabstellanlagen 11 
Ampelanlage an der Schule 8
KITA - Hol- und Bringplätze 8
Baum/Grün 6
Sonstiges 5
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Verkehrsberuhigung 
5
Varianten 1-3b 
Sonstige Anregungen 
E-Mails 
Sonstiges 
26

Anlage 1.4 - Beschreibung zu Variante 3a

4326 Zeichen

Anlage 1.4 
Variante 3a: Bushaltestelle vor Kriegerplatz (mit 
eingeschränktem Haltverbot) 
 
 
Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Der südliche Gehweg vor der geplanten Kita und der nördliche Gehweg 
werden verbreitert, sodass diese den heutigen Ansprüchen der 
Fußgänger*innen entsprechen. Der Gehweg vor dem geplanten Eingang 
der Kita wird von der Fahrbahn durch ein Geländer abgetrennt. 
 
Das Geländer soll verhindern, dass Kinder aus der Kita direkt auf die 
Fahrbahn herauslaufen können. 
Zur sicheren Querung der Fußgänger*innen, ist in Höhe der 
Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße ein Zebrastreifen 
(Fußgängerüberweg) in unmittelbarer Nähe zur Kita vorgesehen. Dieser 
wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit 
taktilen Elementen ausgestattet. 
Um zum einen das Gehwegparken im Bereich des neuen Zebrastreifens zu 
verhindern und gleichzeitig das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten in 
unmittelbarer Nähe zu der Bushaltestelle zu erhöhen, werden auf der 
nördlichen Seite der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummern 
66-70 zehn Fahrradabstellanlagen für 20 Fahrräder vorgesehen. 
Die heutige Bushaltestelle "Dionysstraße" (Fahrtrichtung Neusser 
Straße/Gürtel) wird in Höhe des Kriegerplatzes verlegt. Die 
gegenüberliegende heutige Bushaltestelle in Gegenrichtung wird bei dieser 
Variante mit überplant. Um die vorhandene Zufahrt zum angrenzenden 
Parkplatz im Bestand zu belassen, ist die Bushaltestelle "Dionysstraße" in 
Fahrtrichtung Langel Fähre mit 15 Metern bemessen. Durch die neue Lage 
der Bushaltestelle wird die Litfaßsäule versetzt und ein Baum gefällt. Ein 
neuer Baum ist als Ersatzpflanzung auf der angrenzenden Platzfläche 
vorgesehen.

Anlage 1.4 
Die neuen Bushaltestellen werden gemäß dem Ausbaustandard der Stadt 
Köln barrierefrei hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Die 
öffentlichen Gehwege im Bereich der Bushaltestellen werden verbreitert, 
sodass diese den heutigen Anforderungen entsprechen. 
Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zwei zeitlich begrenzte 
Stellplätze auf der Longericher Hauptstraße in Höhe Hausnummer 81 
vorgesehen. Auf der Grethenstraße wird eine zeitlich begrenzte Ladezone 
eingerichtet. Das Stellplatzangebot zwischen dem vorhandenen Baumbeet 
an der Ecke Grethenstraße und dem neuen Zebrasteifen wird durch die 
veränderte Lage der Bushaltestelle von 4 auf 5 öffentliche Stellplätze 
erhöht. Weitere öffentliche Stellplätze sind in diesem Bereich aufgrund der 
Lage des neuen Zebrastreifens und der Aufrechterhaltung ausreichender 
Sichtverhältnisse in diesem Bereich nicht möglich. 
Im Bereich der Kirche bleiben alle öffentlichen Stellplätze erhalten, da 
dieser Bereich nicht überplant wird. Durch die veränderte Lage der 
Bushaltestelle entfallen vor dem Kriegerplatz fünf von acht öffentlichen 
Stellplätzen. 
Bei dieser Variante entfallen insgesamt 12 Parkmöglichkeiten. 
Aufgrund einzuhaltenden Gehwegbreiten von mindestens 2,50 Metern ist 
bei dieser Variante keine Außengastronomie möglich. 
Das bestehende eingeschränkte Haltverbot soll bei dieser Variante 
erhalten bleiben, sodass in diesen Bereichen nur ein 
Begegnungsverkehr Pkw / Pkw verkehrssicher möglich ist. Andere 
Begegnungsverkehre wie zum Beispiel Bus / Bus oder Lkw / Pkw ist sind 
bei dieser Variante nicht verkehrssicher möglich. 
Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. 
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird gemäß der neuen Planung 
angepasst.

Anlage 1.4 
Vorteile aus Sicht der Verwaltung 
• breitere und barrierefreie Gehwege 
• verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe 
der Kita 
• geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer 
• zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen 
• barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
• vorhandene Baumbeete werden vergrößert 
• zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita 
• zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße 
 
Nachteile aus Sicht der Verwaltung 
• in den Bereichen der eingeschränkten Halterverbote ist nur ein 
Begegnungsfall Pkw / Pkw verkehrssicher möglich 
• ein vorhandener Baum muss entfallen, eine Ersatzpflanzung ist 
vorgesehen 
• ein Teil der Parkmöglichkeiten entfällt im Bereich Kita und Kirche 
• keine Außengastronomie möglich

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.14 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (7)

  • Longericher Hauptstraße 73
  • Dionysstraße
  • Grethenstraße 2
  • Hauptstraße 73
  • Neusser Straße
  • Kriegerplatz
  • Longericher Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3987/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.11.2021
Erstellt
11.11.2021 15:33