3987/2021
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75
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Anlage 1.3 - Beschreibung zu Variante 2b
1294 Zeichen
Anlage 1.3 Variante 2b: Bushaltestelle vor Kirche (mit absolutem Haltverbot) Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Diese Variante unterscheidet sich zu der Variante 2a dahingehend, dass durchgehend die Fahrbahnbreite der Longericher Hauptstraße auf 6 Meter bemessen wird. Dadurch können sich Linienbusse verkehrssicher begegnen. Gleichzeitig wird das eingeschränkte Haltverbot im Bereich Hausnummer 79- 68 aufgehoben und ein absolutes Haltverbot vorgesehen. Bei dieser Variante entfallen insgesamt 27 Parkmöglichkeiten. Anlage 1.3 Vorteile aus Sicht der Verwaltung • breitere und barrierefreie Gehwege • verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe der Kita • geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer • zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen • barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle • vorhandene Baumbeete werden vergrößert • Begegnungsverkehr zum Beispiel Bus/Bus, Lkw/Pkw ist durchgängig verkehrssicher möglich • zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita • zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße Nachteile aus Sicht der Verwaltung • Parkmöglichkeiten und Ladezonen im Bereich Kita und Kirche entfallen • keine Außengastronomie möglich
Anlage 3.1 - Auswertungen zu den Varianten
812 Zeichen
Auswertungen zu den Varianten Anlage 3.1 Es wurden alle Beiträge berücksichtigt, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 eingereicht wurden. Zustimmung Ablehnung keine 1 30 24 6 0 2a 1 1 0 0 2b 3 3 0 0 3a 8 6 2 0 3b 9 5 4 0 1 2a 2b 3a 3b keine 44 0 0 0 2 1 41 1 2a 2b 3a 3b keine 12 1 0 0 0 0 11 107 gesamte Anzahl der Beiträge 1 2a 2b 3a 3b keine Zustimmng 25 1 3 8 5 52 Ablehnung 6 0 0 2 4 0 Gesamtanzahl der Beiträge für die jeweilige Variante bevorzugte Variante bevorzugte Variante Sonstige Anregungen E-Mails Anzahl der Komentare Verteilung auf Varianten Varianten 1-3b Anzahl der Beiträge Anzahl der Beiträge Auswertungen zu den Varianten Anlage 3.1 Auswertungen zu den Varianten Anlage 3.1 Auswertungen zu den Varianten Anlage 3.1
Anlage 1.6 - Variantenvergleich
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664/3
Longericher Hauptstraße/Kita
Variantenvergleich
Anlage 1.6
Variante 1:
Bushaltestelle gegenüber
der Kita Longericher
Hauptstraße 73-75
Variante 2a:
Bushaltestelle vor
Kirche (mit
eingeschränktem
Haltverbot)
Variante 2b:
Bushaltestelle vor
Kirche (mit absolutem
Haltverbot)
Variante 3a:
Bushaltestelle vor
Kriegerplatz (mit
eingeschränktem
Haltverbot)
Variante 3b:
Bushaltestelle vor
Kriegerplatz (mit
absolutem Haltverbot)
breitere und barrierefreie Gehwege ja ja ja ja ja
verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe der Kita ja ja ja ja ja
geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer ja ja ja ja ja
zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen ja ja ja ja ja
barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Dionysstraße“ (Fahrtrichtung
Neusser Straße/Gürtel) ja ja ja ja ja
barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Dionysstraße“ (Fahrtrichtung Langel
Fähre) … … … ja ja
Begegnungsverkehr z.B. Bus/Bus, LKW / PKW ist durchgängig
verkehrssicher möglich ja nein ja nein ja
vorhandene Baumbeete werden vergrößert ja ja ja ja ja
Baum entfält durch die Planung 0 0 0 1 1
Ersatzpflanzung ist vorgesehen 0 0 0 1 1
Außengastronomie vor Hausnummer 72 (Pizzeria) möglich ja nein nein nein nein
zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita 2 2 2 2 2
zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße 2 2 2 2 2
Anzahl der Parkmöglichkeiten und Ladezonen die durch die Planung entfallen 13 16 27 12 23
Planungsvarianten
Variantenuntersuchung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 statt. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 1.1 - Beschreibung zu Variante 1
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Anlage 1.1 Variante 1: Bushaltestelle gegenüber der Kita Longericher Hauptstraße 73-75 Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Der südliche Gehweg vor der geplanten Kita und der nördliche Gehweg werden verbreitert, sodass diese den heutigen Ansprüchen der Fußgänger*innen entsprechen. Der Gehweg vor dem geplanten Eingang der Kita wird von der Fahrbahn durch ein Geländer abgetrennt. Das Geländer soll verhindern, dass Kinder aus der Kita direkt auf die Fahrbahn herauslaufen können. Zur sicheren Querung der Fußgänger*innen, ist in Höhe der Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße ein Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) vorgesehen. Dieser wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Um zum einen das Gehwegparken im Bereich des neuen Zebrastreifens zu verhindern und gleichzeitig das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zu der Bushaltestelle zu erhöhen, werden auf der nördlichen Seite der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummern 66-68 zehn Fahrradabstellanlagen für 20 Fahrräder vorgesehen. Aufgrund der Lage des neuen Zebrastreifens und der der damit freizuhaltenden notwendigen Sichtverhältnisse, wird die heutige Bushaltestelle "Dionysstraße" an das vorhandene Baumbeet Ecke Grethenstraße gerückt. Die neue Bushaltestelle wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen barrierefrei ausgebaut. Anlage 1.1 Die Fahrbahnbreite der Longericher Hauptstraße wird in diesem Bereich durchgehend mit 6 Metern bemessen, damit sich Linienbusse verkehrssicher begegnen können. Gleichzeitig ist dabei entlang des südlichen Gehwegs im Bereich Hausnummer 79 -71 ein absolutes Haltverbot vorgesehen. Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zum einen zwei zeitlich begrenzte Stellplätze auf der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 81 vorgesehen. Zum anderen wird auf der Grethenstraße eine zeitlich begrenzte Ladezone eingerichtet. Durch die veränderte Lage der neuen Bushaltestelle können zwischen dem vorhandenen Baumbeet an der Ecke Grethenstraße und dem neuen Zebrastreifen zwei der bisher vier Stellplätze erhalten bleiben. Weitere öffentliche Stellplätze können aufgrund der Lage des neuen Zebrastreifens und der Aufrechterhaltung ausreichender Sichtverhältnisse in diesem Bereich nicht beibehalten oder ergänzend eingerichtet werden. Bei dieser Variante entfallen insgesamt 13 Parkmöglichkeiten. Vor der Pizzeria Hausnummer 72 ist eine Außengastronomie möglich. Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird gemäß der neuen Planung angepasst. Anlage 1.1 Vorteile aus Sicht der Verwaltung • breitere und barrierefreie Gehwege • verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe der Kita • geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer • zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen • barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle • Begegnungsverkehr zum Beispiel Bus / Bus, Lkw / Pkw ist durchgängig verkehrssicher möglich • vorhandene Baumbeete werden vergrößert • Außengastronomie vor Hausnummer 72 (Pizzeria) möglich • zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita • zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße Nachteile aus Sicht der Verwaltung • bisherige Parkmöglichkeiten und Ladezonen im Bereich der Kita entfallen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 3987/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Hauptvorschlag: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 3a die Longericher Hauptstraße um- zuplanen. Bei der weiteren Planung sind die bisher vor der Pizzeria vorgesehenen 5 Stellplätze auf 2 Stellplätze zu reduzieren. Die Fläche für die entfallenden Stellplätze wird für Außengastronomie zur Verfügung gestellt. Alternative 1: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 1 die Longericher Hauptstraße umzu- planen. Alternative 2: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 2a die Longericher Hauptstraße um- zuplanen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 unter dem TOP 9.1.4 „Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75“ folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Nippes auf Grundlage des Beschlussvorschla- ges zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Lon- gericher Hauptstraße 73-75 ein Konzept für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Beschlussfassung vor- zulegen. Das Konzept soll auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.06.2020 „Ausbau der syste- matischen Öffentlichkeitsbeteiligung“ und den bereits vom Rat der Stadt Köln am 21.08.2018 be- schlossenen Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger basieren.“ Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 statt. Die Verwal- tung verweist hierzu auf die Mitteilung „Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umgestaltung der Longeri- cher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75“ (Vor- lagen-Nummer 2279/2021) zu der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.09.2021 unter TOP 10.2.20. Varianten: Insgesamt stellte die Verwaltung fünf konzeptionelle Varianten den Bürger*innen zur Diskussion. Die- se konzeptionellen Varianten sind über die Internetseite www.meinungfuer.koeln weiterhin einsehbar. In den Anlagen 1.1 bis 1.5 beschreibt die Verwaltung zum einen diese konzeptionellen Varianten. Zum anderen werden die jeweiligen Vor- und Nachteile für jede Variante aus Sicht der Verwaltung dargestellt. Anlage 1.6 vergleicht diese konzeptionellen Varianten miteinander. Als Anlagen 2.1 bis 2.5 sind die Vorentwurfsplanungen zu den Varianten beigefügt. Gemeinsamkeiten der Varianten: Es ist vorgesehen, den südlichen Gehweg vor der geplanten Kindertagesstätte (Kita) zu verbreitern. Damit entspricht dieser Gehweg den heutigen Anforderungen. Das Verkehrsgutachten vom Büro BERNARD Gruppe ZT GmbH (ehemals Dr. Brenner Ingenieurge- sellschaft mbH) vom 09.09.2016 hat u. a. auch die Belange der zu Fuß Gehenden berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss, einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Höhe der Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße vorzusehen. Dieser Zebrastreifen wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet (behinder- tengerechter Ausbau). Vor dem geplanten Kita-Eingang zwischen der Einfahrt Kita und dem geplanten Fußgängerweg trennt ein Geländer den Gehweg von der Fahrbahn ab. Das Geländer verhindert, dass Kinder aus der Kita 3 direkt auf die Fahrbahn laufen. Um freie Sicht auf den Fußgängerüberweg und aus der Einfahrt der Kita auf die Longericher Haupt- straße zu gewährleisten, wird in allen Varianten zwischen dem Einfahrtsbereich der Kita und dem Einfahrtsbereich von Hausnummer 67 ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Ergänzend hierzu werden zwischen dem Zebrastreifen und der Einfahrt von Hausnummer 67 Poller aufgestellt, um das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen in den freizuhaltenden Sichtflächen (Sichtdreiecken) zu verhindert. Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zwei zeitlich begrenzte Parkplätze auf der Longericher Hauptstraße in Höhe Hausnummer 81 vorgesehen. Auf der Grethenstraße ist eine zeitlich begrenzte Ladezone vorgesehen. Diese Ladezone soll ebenfalls für den Hol- und Bringverkehr der Kita genutzt werden. Die Bushaltestellen werden gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln barrierefrei hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Die öffentlichen Gehwege im Bereich der Bushaltestellen werden verbreitert, sodass diese den heutigen Anforderungen entsprechen. Es sind 10 Fahrradabstellanlagen (Kölner Haarnadeln) vorgesehen, an denen bis zu 20 Fahrräder abgestellt werden können. Durch die geplanten Fahrradabstellanlagen entfallen keine Parkplätze, da die Sichtflächen für querende zu Fuß Gehende frei bleiben müssen und deswegen dort keine Kfz- Parkplätze angeordnet werden können. Im Bereich der Kirche bleiben alle öffentlichen Parkplätze erhalten, da dieser Bereich nicht überplant wird. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird entsprechend angepasst. Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. Alle in Anspruch genommenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Für die Baumaßnahme werden die Baukosten zwischen dem Bauherrn der Kita und der Stadt Köln aufgeteilt. Der Bauherr übernimmt dabei die Kosten, welche unmittelbar mit dem Bau der Kita ver- bunden sind. Hierzu zählen folgende Maßnahmen: - den Gehweg vor der Kita zu verbreitern und durch ein Geländer zur Fahrbahn hin zu sichern, - die Hol- und Bringparkplätze für die Kita einzurichten, - in Höhe der Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße den Zebrastreifen einzurichten sowie einen Teil des Gehweges in diesem Bereich anzupassen. Aufbauend auf den Gesamtkosten der Maßnahme und der von der Bezirksvertretung Nippes be- schlossenen Variante wird eine Kostenmatrix über die genauen Kostenanteile für die Planung und den Ausbau getrennt für den Bauherrn und die Stadt Köln erstellt. Ladezone: Je nach Variante entfällt eine unterschiedliche Anzahl von Kfz-Parkplätzen. Dies ergibt sich zum ei- nen dadurch, dass die bisherige Bushaltestelle lagemäßig verschoben und barrierefrei ausgebaut wird. Zum anderen ergibt sich dies durch den neu anzulegenden Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und den damit verbundenen freizuhaltenden Sichtfeldern. Um den angrenzenden Geschäften dennoch laden und liefern zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, am Anfang des östlichen Längsparkstreifens in der Grethenstraße eine Ladezone einzurichten. Diese Ladezone sollte zeitlich befristet sein. Damit kann diese Ladezone außerhalb der Geschäftszei- ten als Parkplatz genutzt werden. Konkrete Zeiten für die Ladezone wird die Verwaltung bei der wei- teren Bearbeitung festlegen. 4 Auswertungen zu den Varianten: Die Verwaltung wertete alle themenbezogenen Beiträge der Bürger*innen aus, welche während der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 10.05.2021 bis zum 28.05.2021 eingereicht wurden. Auf der Internetseite www.meinungfuer.koeln sind die Hinweise, Vorschläge und Rückmeldungen weiterhin einsehbar. In den Anlagen 1.1 bis 1.5 sind die Vor-und Nachteile der Varianten mit der dazugehörigen Konzept- planung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dargestellt wurden, beschrieben. Ergänzend hierzu hat die Verwaltung in der Anlage 1.6 einen Variantenvergleich erststellt. Im Rahmen der Auswertung zu den Varianten und unter Berücksichtigung der Themenfelder, die in den Anlagen 3.1 bis 3.3 dargestellt sind, kommen die Varianten 1, 3a und 3b den Wünschen der Be- völkerung am nächsten. Für die Variante 1 spricht, dass hier das Angebot der Außengastronomie und die geplante Bushalte- stelle „Dionysstraße“ in der Nähe der jetzigen Bushaltestelle erhalten bleiben. Die Verbreiterung der Gehwege wird in diesem Bereich sehr positiv gesehen. Sehr wichtig ist, dass die vorhandenen Park- plätze und Lademöglichkeiten im Bereich Kirche und am Kriegerpatz erhalten bleiben. Für Variante 3a spricht, dass bei dieser Variante die heutige Bushaltestelle „Dionysstraße“ (Fahrtrich- tung Bocklemünd/Mengenich) in Höhe des Kriegerplatzes verschoben wird und beide Bushaltestellen in diesem Bereich barrierefrei ausgebaut werden. Die Verlegung der geplanten Bushaltestelle „Dio- nysstraße“ führt zu einer Entlastung der Verkehre im Geschäftsbereich. Ebenfalls wird die Verbreite- rung der Gehwege sehr positiv gesehen. Außerdem wird es von Seiten der Bürger*innen als vorteil- haft angesehen, dass die vorhandenen Lademöglichkeiten (eingeschränktes Halteverbot) auf der Südseite der Longericher Hauptstraße im Bereich der Kita /Kirche und die Parkplätze auf der Nordsei- te der Longericher Hauptstraße im Bereich der Kirche erhalten bleiben. Die Variante 3b unterscheidet sich von der Variante 3a durch die Einrichtung eines absoluten Halt- verbots auf der Südseite der Longericher Hauptstraße im Bereich der Kita und der Kirche. Die geplan- te Einrichtung des absoluten Haltverbots wird von den Bürger*innen befürwortet, da ansonsten dieser Bereich der Longericher Straße durch das ständige Ein- und Ausparken von Fahrzeugen als unsiche- rer Raum wahrgenommen wird. Die Varianten 2a und 2b werden von der Verwaltung nicht weiter empfohlen. Wie aus der Anlage 3.1 ersichtlich wird, wurden zu beiden Varianten nur eine geringe Anzahl von Beiträgen abgegeben. Weiteres Vorgehen: Auf der Grundlage des von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Vorentwurfs wird die Verwal- tung die Entwurfs- und Ausführungsplanung erstellen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vorlage für den Baubeschluss der Bezirksvertretung Nippes im II. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfas- sung vorzulegen. Die Verwaltung stimmt mit dem Bauherrn das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen ab. Ziel ist es, dass die vom Bauherrn der Kita umzusetzenden Maßnahmen zeitnah mit dem Bau der Kita reali- siert werden. Finanzierung: Dem Finanzausschuss wird Anfang 2023 ein separater Mittelfreigabebeschluss vorgelegt, da mit ei- nem ersten Mittelabfluss im Jahr 2023 gerechnet wird. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 5 Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Dringlichkeitsbegründung: Aufgrund der umfangreichen Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Aufgrund des hohen politischen und öffentlichen Interesses soll schnellstmöglich ein Be- schluss für die die zu planende Variante gefasst werden, damit kurzfristig die vom Bauherrn der Kita umzusetzenden Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können. Anlagen: Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1.1 - Beschreibung zu Variante 1 Anlage 1.2 - Beschreibung zu Variante 2a Anlage 1.3 - Beschreibung zu Variante 2b Anlage 1.4 - Beschreibung zu Variante 3a Anlage 1.5 - Beschreibung zu Variante 3b Anlage 1.6 - Variantenvergleich Anlage 2.1 - Vorentwurfsplanung zu Variante 1 Anlage 2.2 - Vorentwurfsplanung zu Variante 2a Anlage 2.3 - Vorentwurfsplanung zu Variante 2b Anlage 2.4 - Vorentwurfsplanung zu Variante 3a Anlage 2.5 - Vorentwurfsplanung zu Variante 3b Anlage 3.1 - Auswertungen zu den Varianten Anlage 3.2 - Themenfelder Anlage 3.3 - Hauptthemen
Anlage 1.2 - Beschreibung zu Variante 2a
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Anlage 1.2 Variante 2a: Bushaltestelle vor Kirche (mit eingeschränktem Haltverbot) Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Der südliche Gehweg vor der geplanten Kita und der nördliche Gehweg werden verbreitert, sodass diese den heutigen Ansprüchen der Fußgänger*innen entsprechen. Der Gehweg vor dem geplanten Eingang der Kita wird von der Fahrbahn durch ein Geländer abgetrennt. Das Geländer soll verhindern, dass Kinder aus der Kita direkt auf die Fahrbahn herauslaufen können. Zur sicheren Querung der Fußgänger*innen, ist in Höhe der Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße ein Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) in unmittelbarer Nähe zur Kita vorgesehen. Dieser wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Um zum einen das Gehwegparken im Bereich des neuen Zebrastreifens zu verhindern und gleichzeitig das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zu der Bushaltestelle zu erhöhen, werden auf der nördlichen Seite der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummern 66-70 zehn Fahrradabstellanlagen für 20 Fahrräder vorgesehen. Die heutige Bushaltestelle "Dionysstraße" wird in Höhe Kirche, Ecke Einmündung Longericher Hauptstraße/Dionysstraße, verschoben. Die neue Bushaltestelle wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln barrierefrei mit taktilen Elementen ausgestattet. Der öffentliche Gehweg vor der Kirche wird verbreitert, sodass dieser den heutigen Anforderungen entspricht. Anlage 1.2 Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zum einen zwei zeitlich begrenzte Stellplätze auf der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 81 vorgesehen. Zum anderen wird auf der Grethenstraße eine zeitlich begrenzte Ladezone eingerichtet. Das Stellplatzangebot zwischen dem vorhandenen Baumbeet an der Ecke Grethenstraße und dem neuen Zebrastreifen wird durch die Verlegung der Bushaltestelle von 4 auf 5 öffentliche Stellplätze erhöht. Weitere öffentliche Stellplätze sind in diesem Bereich aufgrund der Lage des neuen Zebrastreifens und der Aufrechterhaltung ausreichender Sichtverhältnisse in diesem Bereich nicht möglich. Im Bereich des Kriegerplatzes bleiben alle öffentlichen Stellplätze erhalten, da dieser Bereich nicht überplant wird. Durch die Verlegung der Bushaltestelle "Dionysstraße" entfallen vor der Kirche neu bewirtschaftete öffentliche Stellplätze. Bei dieser Variante entfallen insgesamt 16 Parkmöglichkeiten. Aufgrund der einzuhaltenden Mindestgehwegbreite von 2,50 Metern ist bei dieser Variante keine Außengastronomie vor der Pizzeria möglich. Das bestehende eingeschränkte Haltverbot bleibt bei dieser Variante erhalten, sodass in diesen Bereichen nur ein Begegnungsverkehr Pkw/Pkw verkehrssicher möglich ist. Andere Begegnungsverkehre wie zum Beispiel Bus/Bus und Lkw/Pkw können bei dieser Variante nicht verkehrssicher abgewickelt werden. Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird gemäß der neuen Planung angepasst. Anlage 1.2 Vorteile aus Sicht der Verwaltung • breitere und barrierefreie Gehwege • verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe der Kita • geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer • zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen • barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle • vorhandene Baumbeete werden vergrößert • zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita • zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße Nachteile aus Sicht der Verwaltung • in den Bereichen des eingeschränkten Haltverbots ist nur der Begegnungsfall Pkw / Pkw möglich • ein Teil der Parkmöglichkeiten entfällt im Bereich Kita und Kirche. • keine Außengastronomie möglich
Anlage 3.3 - Hauptthemen
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Anlage 3.3 Hauptthemen Aus den Beiträgen der Bürger*innen ergeben sich die folgenden fünf schwerpunktmäßigen Themen: - Parken/ruhender Verkehr (46 Beiträge) Die Park- und Lademöglichkeiten sollen bestehen bleiben (32 Beiträge). Ebenso sollen Kurzzeitparkmöglichkeiten eingerichtet werden (12 Beiträge). Stellungnahme der Verwaltung: Zugunsten anderer verkehrlicher Nutzungen empfiehlt die Verwaltung, Parkplätze hierfür umzuplanen. Sofern die heutige Anzahl der Parkplätze erhalten bleiben soll, sind die vorgesehenen verkehrlichen Verbesserungen an anderer Stelle nicht möglich. Hierzu zählen z. B. o - breitere Gehwege, o - die barrierefreie Bushaltestelle und o - der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Höhe der Kita, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. - Außengastronomie (40 Beiträge) Das Angebot an Außengastronomie soll erhalten bleiben (34 Beiträge), vorzugsweise gemäß dem Vorschlag zu der Variante 1 (19 Beiträge). Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Variante 1 ist vor der Pizzeria eine Fläche für Außengastronomie vorgesehen. Sofern die Bezirksvertretung Nippes eine andere Variante beschließt, prüft die Verwaltung, die Außengastronomie in Höhe der Pizzeria einzurichten. Dies ist möglich, sofern die bisher geplanten fünf Parkplätzen in diesem Bereich auf zwei Parkplätze reduziert werden. - Bushaltestelle (34 Beiträge) Die heutige Bushaltestelle soll in Höhe des Kriegerplatzes verschoben werden (11 Beiträge). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung verweist hierzu auf Planungsvarianten 3a und 3b. - Verkehrsberuhigung (26 Beiträge) Es werden weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen gewünscht (16 Beiträge). Genannt werden hierbei u. a., o den Verkehr auf andere Straßen zu verlagern, o einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten, o eine Fahrradstraße vorzusehen. Ebenso wird vorgeschlagen, den Ortskern autofrei zu gestalten, ausgenommen KVB- Busse und Ladeverkehr (10 Beiträge). Stellungnahme der Verwaltung: Die Longericher Hauptstraße erschließt den Ortskern Longerich und die umliegenden Bereiche. Diese Straße komplett oder in Teilbereichen für den Verkehr zu sperren hätte zu Folge, dass die innere Erschließung der umliegenden Bereiche nicht mehr gewährleistet werden könnte. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Longericher Hauptstraße weiterhin als Straße im Zweirichtungsverkehr beizubehalten. Anlage 3.3 Die Longericher Hauptstraße ist bislang bezüglich der Fahrgeschwindigkeiten unauffällig. Außerdem befindet sich die Longericher Hauptstraße in einer Tempo 30- Zone. Weitere geschwindigkeitsreduzierende und verkehrsberuhigende Maßnahmen sind nicht vorgesehen. - Einbahnstraße (17 Beiträge) Die Longericher Hauptstraße soll als Einbahnstraße eingerichtet werden (15 Beiträge). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zu dem Hauptthema „Verkehrsberuhigung“.
Anlage 1.5 - Beschreibung zu Variante 3b
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Anlage 1.5 Variante 3b: Bushaltestelle vor Kriegerplatz (mit absolutem Haltverbot) Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Diese Variante unterscheidet sich zur der Variante 3a dahingehend, dass durchgehend die Fahrbahnbreite der Longericher Hauptstraße mit 6 Metern bemessen wird, damit sich Linienbusse verkehrssicher begegnen können. Gleichzeitig wird das eingeschränkte Haltverbot im Bereich Hausnummer 79- 68 aufgehoben und ein absolutes Haltverbot vorgesehen. Bei dieser Variante entfallen insgesamt 23 Parkmöglichkeiten. Anlage 1.5 Vorteile aus Sicht der Verwaltung • breitere und barrierefreie Gehwege • verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe der Kita • geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer • zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen • barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle • vorhandenes Baumbeet wird vergrößert • Begegnungsverkehr zum Beispiel Bus / Bus, Lkw / Pkw ist durchgängig verkehrssicher möglich • zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita • zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße Nachteile aus Sicht der Verwaltung • ein vorhandener Baum muss entfallen, eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen • Parkmöglichkeiten und Ladezonen im Bereich Kita und Kriegerplatz entfallen • keine Außengastronomie möglich
Anlage 3.2 - Themenfelder
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Themenfelder Anlage 3.2 erhalten entfällt verschieben 1 2 0 0 2a 0 0 0 2b 1 0 0 3a 0 0 0 3b 0 0 0 Sonstige Anregungen 2 1 0 E-Mails 1 0 1 Summen 6 1 1 Gesamtsummen erhalten erweitern keine 1 19 0 0 2a 0 0 1 2b 0 0 0 3a 3 0 0 3b 1 0 0 Sonstige Anregungen 8 2 2 E-Mails 3 0 1 Summen 34 2 4 Gesamtsummen erhalten mehr Bäume/ Grün 1 3 1 2a 0 0 2b 0 0 3a 1 0 3b 0 0 Sonstige Anregungen 0 1 E-Mails 0 0 Summen 4 2 Gesamtsummen an geplantem Standort vorsehen am vorhandenen Standort erhalten in Höhe der Kirche verschieben in Höhe Kriegerplatz verschieben an Bahnunter- führung verschieben keine Bushalte- stelle im Bereich Kita vorsehen kompleter Entfall der Bushalte-stelle "Dionys- straße" 1 2 2 0 1 0 1 0 2a 0 0 0 0 0 0 0 2b 0 0 0 0 0 0 0 3a 3 0 0 0 0 0 0 3b 3 0 0 0 0 0 0 Sonstige Anregungen 0 3 2 8 2 2 1 E-Mails 0 2 0 2 0 0 0 Summen 8 7 2 11 2 3 1 Gesamtsummen 40 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Außengastronomie Ampelanlage an der Schule Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails 8 34 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Bushaltestelle 6 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Baum/Grün Themenfelder Anlage 3.2 vorsehen mit KVB- Buslinie in beiden Fahrt- richtungen vorsehen 1 1 2 2a 0 0 2b 0 0 3a 0 0 3b 0 0 Sonstige Anregungen 12 0 E-Mails 2 0 Summen 15 2 Gesamtsummen erweitern nicht erweitern 1 0 2 2a 0 0 2b 0 0 3a 0 1 3b 1 0 Sonstige Anregungen 3 2 E-Mails 2 0 Summen 6 5 Gesamtsummen im Bereich Kita einrichten in Höhe der Kirche einrichten am Kriegerplatz einrichten zweiten Zebrastreifen einrichten nicht einrichten 1 0 0 0 1 1 2a 0 0 0 0 0 2b 0 0 0 0 0 3a 0 0 1 0 0 3b 0 0 1 0 0 Sonstige Anregungen 1 0 0 3 0 E-Mails 0 2 0 1 1 Summen 1 2 2 5 2 Gesamtsummen verbreitern auf der nördlichen Seite nicht verbreitern auf der südlichen Seite Gehweg vor Kita verbreitern 1 1 0 1 2a 0 0 0 2b 0 0 0 3a 0 1 1 3b 1 0 0 Sonstige Anregungen 4 1 1 E-Mails 0 2 2 Summen 6 4 5 Gesamtsummen 11 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Fahrradabstellanlagen 17 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Einbahnstraße Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) 15 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Gehweg 12 Themenfelder Anlage 3.2 Parkplätze im Bereich Kita vorsehen Parkplätze an S- Bahnhof / P&R Parkplatz verschieben keine Parkplätze für Kita vorsehen 1 0 1 0 2a 0 0 0 2b 0 0 0 3a 0 0 0 3b 0 0 0 Sonstige Anregungen 0 2 4 E-Mails 0 1 0 Summen 0 4 4 Gesamtsummen Ordnungs- widrigkeiten fließenden und ruhenden Verkehr überwachen, nicht zulässiges Parken unterbinden 1 1 2a 0 2b 0 3a 0 3b 1 Sonstige Anregungen 10 E-Mails 0 Summen 12 Gesamtsummen 12 vorhandene Parkmöglich- keiten erhalten Kurzzeit- parkmöglich- keiten einrichten Lademöglich- keiten für die Geschäfte erhalten Bewohner- parken einrichten 1 5 2 3 1 2a 0 0 0 0 2b 0 0 0 0 3a 0 0 0 0 3b 1 1 0 0 Sonstige Anregungen 9 8 5 1 E-Mails 5 1 4 0 Summen 20 12 12 2 Gesamtsummen 46 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Parken / ruhender Verkehr Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails 8 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails KITA - Hol- und Bringplätze Themenfelder Anlage 3.2 verkehrs- beruhigende Maßnahmen vorsehen Ortskern autofrei vorsehen, ausgenomen KVB-Busse und Ladeverkehr 1 1 1 2a 0 0 2b 0 0 3a 0 0 3b 0 0 Sonstige Anregungen 12 8 E-Mails 3 1 Summen 16 10 Gesamtsummen CarSharing- Station einrichten keine Veränderung vornehmen 1 0 0 2a 0 0 2b 0 0 3a 0 0 3b 0 2 Sonstige Anregungen 2 1 E-Mails 0 0 Summen 2 3 Gesamtsummen Reihenfolge der Themenfelder Beiträge Parken / ruhender Verkehr 46 Außengastronomie 40 Bushaltestelle 34 Verkehrsberuhigung 26 Einbahnstraße 17 Gehweg 15 Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) 12 Ordnungswidrigkeiten 12 Fahrradabstellanlagen 11 Ampelanlage an der Schule 8 KITA - Hol- und Bringplätze 8 Baum/Grün 6 Sonstiges 5 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Verkehrsberuhigung 5 Varianten 1-3b Sonstige Anregungen E-Mails Sonstiges 26
Anlage 1.4 - Beschreibung zu Variante 3a
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Anlage 1.4 Variante 3a: Bushaltestelle vor Kriegerplatz (mit eingeschränktem Haltverbot) Konzeptplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Der südliche Gehweg vor der geplanten Kita und der nördliche Gehweg werden verbreitert, sodass diese den heutigen Ansprüchen der Fußgänger*innen entsprechen. Der Gehweg vor dem geplanten Eingang der Kita wird von der Fahrbahn durch ein Geländer abgetrennt. Das Geländer soll verhindern, dass Kinder aus der Kita direkt auf die Fahrbahn herauslaufen können. Zur sicheren Querung der Fußgänger*innen, ist in Höhe der Hausnummern 69-71 der Longericher Hauptstraße ein Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) in unmittelbarer Nähe zur Kita vorgesehen. Dieser wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Um zum einen das Gehwegparken im Bereich des neuen Zebrastreifens zu verhindern und gleichzeitig das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zu der Bushaltestelle zu erhöhen, werden auf der nördlichen Seite der Longericher Hauptstraße in Höhe der Hausnummern 66-70 zehn Fahrradabstellanlagen für 20 Fahrräder vorgesehen. Die heutige Bushaltestelle "Dionysstraße" (Fahrtrichtung Neusser Straße/Gürtel) wird in Höhe des Kriegerplatzes verlegt. Die gegenüberliegende heutige Bushaltestelle in Gegenrichtung wird bei dieser Variante mit überplant. Um die vorhandene Zufahrt zum angrenzenden Parkplatz im Bestand zu belassen, ist die Bushaltestelle "Dionysstraße" in Fahrtrichtung Langel Fähre mit 15 Metern bemessen. Durch die neue Lage der Bushaltestelle wird die Litfaßsäule versetzt und ein Baum gefällt. Ein neuer Baum ist als Ersatzpflanzung auf der angrenzenden Platzfläche vorgesehen. Anlage 1.4 Die neuen Bushaltestellen werden gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln barrierefrei hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Die öffentlichen Gehwege im Bereich der Bushaltestellen werden verbreitert, sodass diese den heutigen Anforderungen entsprechen. Für den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zwei zeitlich begrenzte Stellplätze auf der Longericher Hauptstraße in Höhe Hausnummer 81 vorgesehen. Auf der Grethenstraße wird eine zeitlich begrenzte Ladezone eingerichtet. Das Stellplatzangebot zwischen dem vorhandenen Baumbeet an der Ecke Grethenstraße und dem neuen Zebrasteifen wird durch die veränderte Lage der Bushaltestelle von 4 auf 5 öffentliche Stellplätze erhöht. Weitere öffentliche Stellplätze sind in diesem Bereich aufgrund der Lage des neuen Zebrastreifens und der Aufrechterhaltung ausreichender Sichtverhältnisse in diesem Bereich nicht möglich. Im Bereich der Kirche bleiben alle öffentlichen Stellplätze erhalten, da dieser Bereich nicht überplant wird. Durch die veränderte Lage der Bushaltestelle entfallen vor dem Kriegerplatz fünf von acht öffentlichen Stellplätzen. Bei dieser Variante entfallen insgesamt 12 Parkmöglichkeiten. Aufgrund einzuhaltenden Gehwegbreiten von mindestens 2,50 Metern ist bei dieser Variante keine Außengastronomie möglich. Das bestehende eingeschränkte Haltverbot soll bei dieser Variante erhalten bleiben, sodass in diesen Bereichen nur ein Begegnungsverkehr Pkw / Pkw verkehrssicher möglich ist. Andere Begegnungsverkehre wie zum Beispiel Bus / Bus oder Lkw / Pkw ist sind bei dieser Variante nicht verkehrssicher möglich. Die vorhandenen Baumbeete werden vergrößert. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird gemäß der neuen Planung angepasst. Anlage 1.4 Vorteile aus Sicht der Verwaltung • breitere und barrierefreie Gehwege • verkehrssichere Querung der Fahrbahn mittels Zebrastreifen in Höhe der Kita • geschützter Eingangsbereich der Kita durch das geplante Geländer • zusätzliches Angebot an Fahrradabstellanlagen • barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle • vorhandene Baumbeete werden vergrößert • zwei zeitlich begrenzte Stellplätze für Hol- und Bringverkehr für die Kita • zeitlich begrenzte Ladezone im Bereich der Grethenstraße Nachteile aus Sicht der Verwaltung • in den Bereichen der eingeschränkten Halterverbote ist nur ein Begegnungsfall Pkw / Pkw verkehrssicher möglich • ein vorhandener Baum muss entfallen, eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen • ein Teil der Parkmöglichkeiten entfällt im Bereich Kita und Kirche • keine Außengastronomie möglich
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Longericher Hauptstraße 73
- Dionysstraße
- Grethenstraße 2
- Hauptstraße 73
- Neusser Straße
- Kriegerplatz
- Longericher Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3987/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.11.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 15:33