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2007/0433

Einsatz von 1 Euro-Kräften Beendigung des bisherigen Verfahrens

Magistratsvorlage 12.07.2007

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2007/0433

2970 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.07.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat V 
 
Amt: Hauptamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0433  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung (§ 16, 3 Satz 2 SGB II, sog. 
1-Euro-Jobs) 
Beendigung des bisherigen Verfahrens  
 
Vorlage vom: 12.07.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Ab sofort wird bei der Stadtverwaltung Darmstadt einschließlich der Eigenbetriebe – ohne EAD und 
Klinikum – auf den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung  (AGH) 
verzichtet.  
 
 
 
Anlagen: Rundverfügung 1-Euro-Kräfte vom 30. Januar 2006 
 
Beschluss des Magistrats vom

Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 12. Juli 2007:  
 
 
Mit Rundverfügung Nr. 0001 vom 30. Januar 2006 (P.-Nr. 0009) wurde die mit dem Personalrat der 
Stadtverwaltung abgestimmte Verfahrensweise für den Einsatz von AGH bekannt gegeben (s. 
Anlage). Nur durch diese Vereinbarung war es möglich, in begründeten Einzelfällen überhaupt AGH 
einzusetzen. Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 21. März 2007 das 
Mitbestimmungsrecht des Personalrats unter dem Gesichtspunkt der Einstellung bejaht. Der Einsatz 
von AGH bedingt daher einen erhöhten Verwaltungsaufwand. 
 
Die Intention des Gesetzgebers ist es, das Instrument der AGH einzusetzen, um am Arbeitsmarkt 
benachteiligte Langzeitarbeitslose sukzessive in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Allerdings 
besteht für diesen Personenkreis im Augenblick bei der Stadtverwaltung Darmstadt keine Aussicht - 
nach Ablauf ihres Einsatzes - stellenplanmäßig eingegliedert zu werden. Diese Sachlage hat sich 
durch die strengen Auflagen des Regierungspräsidiums zur Genehmigung des Haushaltes noch 
verschlechtert, da die vorgesehenen Maßnahmen zur Personalwirtschaft grundsätzlich die 
Einstellung externer Bewerberinnen und Bewerber faktisch ausschließen. Dadurch wird ein 
zumindest potentieller Einstieg für Erwerbslose in die Beschäftigung bei der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt nach Beendigung der AGH verhindert. 
 
Im Hinblick auf das weiterhin zu erwartende - oben erwähnte - schwierige Verfahren mit dem 
Personalrat der Stadtverwaltung als auch den Auflagen des Regierungspräsidiums soll daher ab 
sofort bis auf Weiteres auf den Einsatz von AGH verzichtet werden. 
 
Der Einsatz von AGH im EAD und Klinikum sowie Konsequenzen aus einer Reduktion von AGH 
werden gesondert geprüft und in einer weiteren Magistratsvorlage entschieden. 
 
 
Darmstadt, 12. Juli 2007 
II / V 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz       Jochen Partsch 
Bürgermeister        Stadtrat 
 
 
 
Anlage

anlage 1

1801 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

Der Magistrat. Darmstadt, 39, JAN. DS
” ?’0009
RundverfügungNr. 0001

.An alle städtischen Dezernentinnen und Dezernenten, Amts- und .;
Verwaltungsstellenleiterinnen und -leiter sowie. Betriebsleiterinnen und -leiter-

Verfahren beim Einsatz von 1 Euro-Kräften-

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurde mit dem Personalrat Stadt.
verwaltung folgende Verfahrensweise mit Wirkung vom 1. Februar 2006 abgestimmt:

1. Die Ämter und Verwaltungsstellen einschließlich der Eigenbetriebe - ohne Klinikum
- reichen die Anträge auf die Zuweisung von 1 Eurö-Kräften mit detaillierter Tätig-
keitsbeschreibung zunächst beim Hauptamt-Persönalabteilung ein.

Gemäß telefonischer Absprache mit dem Internationalen Bund, Bildungszentrum,
Darmstadt, ist dieser beim Ausfüllen der Stellenbeschreibungen behilflich.

2. Die Anträge werden insbesondere auf die „Zusätzlichkeit“ geprüft und dem Perso-
nalrat Stadtverwaltung, ggf. dem Personalrat Amt für Brand- und Katastrophen-
schutz vorgelegt.

3. Äußert der Personalrat Einwände: gegen den beantragten’Einsatz, prüft ggf. das
 Rechtsamt. Über das Ergebnis erhält der Personalrat Nachricht.

4. Nach Entscheidufig des Personalrates und evtl. Beteiligung des Rechtsamtes erhält
der Internationale Bund die Stellenbeschreibungen der Arbeitsgelegenheiten nach
SGB II, & 16 und kann dann den ‚Antrag bei der ARGE Darmstadt stellen. .

5. Zurzeit bewilligte Eirisatzpläne von 1 Euro- Kräften laufen aus und werden erst nach
oben genanntem Verfahren wieder besetzt. .

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

\muu“

olfgang Glenz
Bürgermeister

Walter Hoffmann
* Oberbürgermeister

Diese Rundverfüeune verliert mit Wirkung vom 31. Dezember-2010:ihre Sültiekeit,

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0433
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.07.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00