2007/0433
Einsatz von 1 Euro-Kräften Beendigung des bisherigen Verfahrens
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2007/0433
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.07.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat V Amt: Hauptamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Be- schlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0433 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung (§ 16, 3 Satz 2 SGB II, sog. 1-Euro-Jobs) Beendigung des bisherigen Verfahrens Vorlage vom: 12.07.2007 Beschlussvorschlag: Ab sofort wird bei der Stadtverwaltung Darmstadt einschließlich der Eigenbetriebe – ohne EAD und Klinikum – auf den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung (AGH) verzichtet. Anlagen: Rundverfügung 1-Euro-Kräfte vom 30. Januar 2006 Beschluss des Magistrats vom Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 12. Juli 2007: Mit Rundverfügung Nr. 0001 vom 30. Januar 2006 (P.-Nr. 0009) wurde die mit dem Personalrat der Stadtverwaltung abgestimmte Verfahrensweise für den Einsatz von AGH bekannt gegeben (s. Anlage). Nur durch diese Vereinbarung war es möglich, in begründeten Einzelfällen überhaupt AGH einzusetzen. Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 21. März 2007 das Mitbestimmungsrecht des Personalrats unter dem Gesichtspunkt der Einstellung bejaht. Der Einsatz von AGH bedingt daher einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Die Intention des Gesetzgebers ist es, das Instrument der AGH einzusetzen, um am Arbeitsmarkt benachteiligte Langzeitarbeitslose sukzessive in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Allerdings besteht für diesen Personenkreis im Augenblick bei der Stadtverwaltung Darmstadt keine Aussicht - nach Ablauf ihres Einsatzes - stellenplanmäßig eingegliedert zu werden. Diese Sachlage hat sich durch die strengen Auflagen des Regierungspräsidiums zur Genehmigung des Haushaltes noch verschlechtert, da die vorgesehenen Maßnahmen zur Personalwirtschaft grundsätzlich die Einstellung externer Bewerberinnen und Bewerber faktisch ausschließen. Dadurch wird ein zumindest potentieller Einstieg für Erwerbslose in die Beschäftigung bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Beendigung der AGH verhindert. Im Hinblick auf das weiterhin zu erwartende - oben erwähnte - schwierige Verfahren mit dem Personalrat der Stadtverwaltung als auch den Auflagen des Regierungspräsidiums soll daher ab sofort bis auf Weiteres auf den Einsatz von AGH verzichtet werden. Der Einsatz von AGH im EAD und Klinikum sowie Konsequenzen aus einer Reduktion von AGH werden gesondert geprüft und in einer weiteren Magistratsvorlage entschieden. Darmstadt, 12. Juli 2007 II / V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat Anlage
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat. Darmstadt, 39, JAN. DS ” ?’0009 RundverfügungNr. 0001 .An alle städtischen Dezernentinnen und Dezernenten, Amts- und .; Verwaltungsstellenleiterinnen und -leiter sowie. Betriebsleiterinnen und -leiter- Verfahren beim Einsatz von 1 Euro-Kräften- Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurde mit dem Personalrat Stadt. verwaltung folgende Verfahrensweise mit Wirkung vom 1. Februar 2006 abgestimmt: 1. Die Ämter und Verwaltungsstellen einschließlich der Eigenbetriebe - ohne Klinikum - reichen die Anträge auf die Zuweisung von 1 Eurö-Kräften mit detaillierter Tätig- keitsbeschreibung zunächst beim Hauptamt-Persönalabteilung ein. Gemäß telefonischer Absprache mit dem Internationalen Bund, Bildungszentrum, Darmstadt, ist dieser beim Ausfüllen der Stellenbeschreibungen behilflich. 2. Die Anträge werden insbesondere auf die „Zusätzlichkeit“ geprüft und dem Perso- nalrat Stadtverwaltung, ggf. dem Personalrat Amt für Brand- und Katastrophen- schutz vorgelegt. 3. Äußert der Personalrat Einwände: gegen den beantragten’Einsatz, prüft ggf. das Rechtsamt. Über das Ergebnis erhält der Personalrat Nachricht. 4. Nach Entscheidufig des Personalrates und evtl. Beteiligung des Rechtsamtes erhält der Internationale Bund die Stellenbeschreibungen der Arbeitsgelegenheiten nach SGB II, & 16 und kann dann den ‚Antrag bei der ARGE Darmstadt stellen. . 5. Zurzeit bewilligte Eirisatzpläne von 1 Euro- Kräften laufen aus und werden erst nach oben genanntem Verfahren wieder besetzt. . Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen \muu“ olfgang Glenz Bürgermeister Walter Hoffmann * Oberbürgermeister Diese Rundverfüeune verliert mit Wirkung vom 31. Dezember-2010:ihre Sültiekeit,
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0433
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.07.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00