AN/0634/2025
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, CDU-Fraktion, Elke Schroeder (Klima Freunde) und Pöttgen (FDP), betr.: Keine Vermietung kommunaler Räume an die AfD
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Sachstandsbericht BV
989 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-4
Vorlagen-Nummer
AN/0634/2025
Stand: 02.04.2026
Sachstandsbericht
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die
Linke/DIE PARTEI, CDU-Fraktion und der Einzelvertreter*innen Schtroeder (Klima
Freunde) und Pöttgen (FDP), betr.: Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen,
Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzen-
tren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu
vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der
Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende
Mietverträge dahingehend zu überprüfen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Wurde bereits hinreichend durch Vorlagenr. 1611/2025 beantwortet.
Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV4)
3826 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Fraktion Die Linke/DIE PARTEI CDU-Fraktion Elke Schroeder (Klima Freunde) Marlis Pöttgen (FDP) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0634/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, CDU-Fraktion, Einzelvertreter*innen Schtroeder (Klima Freunde) und Pöttgen (FDP), betr.: Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzen- tren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen. Begründung Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische Be- strebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung festgestellt. Diese Einstufung ist die wesentliche Grundlage für den vorliegenden Antrag. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet zur Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Die Vermietung von Räumlichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu die- sen Grundwerten stehen, würde diesem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen - 2 - wie Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs und Schutzauftrag, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermie- tung öffentlicher Einrichtungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der Einrichtung zuwiderlaufen. Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung ein klares Zeichen für die Verteidigung de- mokratischer Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen Einrichtun- gen. Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die AfD aktuell aktiv Schulräume für Parteiveranstaltungen im Vorfeld der bevorstehenden Kommunalwahl anmietet bzw. ange- mietet hat. Ein Beschluss der Bezirksvertretung zu einem späteren Zeitpunkt würde die Mög- lichkeit verfehlen, rechtzeitig zu reagieren und die Nutzung öffentlicher Räume durch die AfD zu unterbinden. Um Schaden von den betroffenen Einrichtungen und ihrem Bildungs- sowie Schutzauftrag abzuwenden und die Umsetzung des Antrags zeitnah sicherzustellen, ist ein sofortiges Handeln der Verwaltung der Stadt Köln erforderlich. Nur so kann verhindert wer- den, dass demokratiefeindliche Positionen in kommunalen Räumen verbreitet werden. Quellen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Protected link gez. gez. Luise Themann Petra Bossinger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion gez. gez. Ulrike Detjen Martin Berg Fraktion Die Linke/DIE PARTEI CDU-Fraktion gez. gez. Elke Schroeder Marlis Pöttgen Klima Freunde FDP
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0634/2025
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 14.05.2025
- Erstellt
- 14.05.2025 08:43