0568/2020
Bedarfsfeststellung für die Beschaffung einer CNC-Fräse für die Schreinerei im Neubau Werkstätten Bühnen Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 0568/2020 Freigabedatum 19.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung für die Beschaffung einer CNC-Fräse für die Schreinerei im Neubau Werkstätten Bühnen Köln Beschlussorgan Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Beschaffung einer CNC- Fräse für die Schreinerei im Neubau Werkstätten Bühnen Köln mit geschätzten Kosten von ca. 210.000,-- € (netto) an. Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, das entsprechende Leistungs- verzeichnis aufzustellen und die erforderliche Ausschreibung vorzunehmen. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 10.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat am 07.06.2018 (1117/2018) in Verbindung mit den Beschlüssen des Be- triebsausschusses Bühnen (insbesondere 4286/2018 „Abschluss eines Mietvertrages für die Büh- nenwerkstätten“ vom 29.01.2019) den Neubau von Bühnenwerkstätten im Mietmodell beschlossen. Der künftige Vermieter wird die Bühnenwerkstätten nach den Vorgaben der Bühnen Köln bauen und herrichten. Zwischenzeitlich wurde eine Baugenehmigung für das Projekt erteilt. Ein Generalunter- nehmer wurde seitens des Vermieters bereits mit der Bauausführung betraut. Der Baubeginn steht unmittelbar bevor. Die Übergabe der dann fertiggestellten Werkstätten an die Bühnen Köln erfolgt wie vertraglich fixiert zwischen dem 01.10.2020 und dem 01.07.2021. Die aktuellen Planungen sehen eine Übergabe im ersten Quartal 2021 und damit innerhalb der Planungen vor. Nachdem zunächst wegen der Auswirkungen auf die Baumaßnahme mit höchster Dringlichkeit die Beschaffung der Späneabsaugung gestartet wurde (Bedarfsfeststellung im Betriebsausschuss Büh- nen am 28.01.2020 – 4461/2020), soll nun wegen der erfahrungsgemäß langen Lieferzeiten mit der Beschaffung einer CNC-Fräse begonnen werden. Alle weiteren Beschaffungen von Ausstattungsge- genständen für die neuen Werkstätten werden in Abhängigkeit der detaillierten Ausführungsplanung ab dem 3. Quartal 2020 durchgeführt. Für den Betrieb der Schreinerei ist bereits seit den ersten Neubauplänen für neue Werkstätten im Jahr 2006 der Betrieb einer CNC-Fräse vorgesehen. „CNC“ ist die Abkürzung für "Computerized Numerical Control" und bedeutet übersetzt "Computerisierte numerische Steuerung“. In den jetzigen Werkstattbereichen in der Oskar-Jäger-Straße war die Anschaffung einer CNC-Fräse aus Platzgrün- den bisher nicht möglich. Im Zuge der Digitalisierung haben sich die Vorgaben und Ideen der Bühnenbilder drastisch verändert. Die Bühnenbildentwürfe entstehen heute zumeist an Computerarbeitsplätzen, welche den Bühnen- bildnern die Möglichkeit geben deutlich komplexere Formen im dreidimensionalen Raum darzustellen. Auch die Konstruktion der Bühnenbilder wird seit einigen Jahren mit Hilfe von 3D-CAD Programmen bei den Bühnen erstellt, welche danach in 2D-Werkzeichnungen abgeleitet werden. Dadurch wird eine deutlich höhere Qualität der Planung gewährleistet. Um die entsprechenden Formen sodann im Holzbau herzustellen, benötigt man sehr aufwändige Zuschnitte, die nur noch an computergesteuer- ten Fräsen zu erzeugen sind. In diesem digitalisierten Workflow werden aktuell Teile dieser Pläne bereits mit Hilfe eines Konvertie- rungsprogramms direkt an CNC-Fräsen übermittelt und sodann im Holzschnitt erstellt. Mangels einer eigenen Maschine wird dieser Arbeitsschritt momentan von externen Unternehmen erbracht. Die auf diese Leistungen spezialisierten Firmen sind sehr gefragt; Lieferengpässe, überteuerte Angebote und häufig auch Absagen sind die Folge. Der Produktionsprozess wird somit aufgehalten und erheblich erschwert. Der Betrieb einer eigenen CNC-Fräse ist daher wirtschaftlich sinnvoll und im Zuge der allgemeinen Digitalisierung logische Folge der allgemeinen Prozessoptimierungen. Die bei den Büh- nen beschäftigten Schreiner*innen werden bereits so ausgewählt, dass sie im Umgang mit CNC- Fräsen vertraut und ausgebildet sind. 3 Die Bühnen Köln beabsichtigen daher nunmehr, eine CNC-Fräse für die neue Schreinerei zu be- schaffen. Für diese Vergabe wird auf Basis einer aktuellen Markterkundung eine Auftragssumme von 210.000,- € (netto) veranschlagt. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan der Bühnen, bzw. dessen Mittelfristplanung berücksichtigt. Die entstehenden Kosten waren bereits Inhalt der oben genannten Vorlagen. Die Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt wird zur Sitzung nachgereicht.
Stellungnahme 14 CNC Fräse
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u (7 03.2020 14172 46 Beschaffung einer CNC-Fräse für die Schreinerei im Neubau der Werkstätten der Büh- nen der Stadt Köln Beschlussvorlage 0568/2020 für den Betriebsausschuss der Bühnen am 10.03.2020 Auftragsvolumen: 210.000 € netto, 250.000 € brutto Aktenzeichen 14: 141/25/03/20 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 26.02.2020 haben Sie mir eine Beschlussvorlage für den Betriebsausschuss der Bühnen am 10.03.2020 übersandt. Hiernach beabsichtigen Sie für den Neubau der Werkstätten in Köln-Kalk eine CNC-Fräse zu beschaffen. Das voraussichtliche Auftragsvo- lumen wird rund 210.000 € netto betragen, dies entspricht 250.000 € brutto. Die Bedarfslage für die Beschaffung einer CNC-Fräse haben Sie sowohl in der Beschluss- vorlage als auch mit Ihren ergänzenden Erläuterungen nachvollziehbar dargestellt (AZ 141/25/03/20). Unabhängig hiervon haben die Bühnen nach den Erläuterungen der Anlage 3 der Be- schlussvorlage zum Abschluss des Mietvertrages für die Bühnenwerkstätten (Betriebsaus- schuss Bühnen am 29.01.2019, Vorlagen-Nr.: 4286/2018) für Erstinvestitionen in Maschinen insgesamt 381.800 € eingeplant. Hiervon entfielen auf die CNC-Fräse rund 150.000 € netto. Die Differenz in Höhe von 60.000 € soll aus den allgemeinen Investitionsmitteln der Bühnen in Höhe von 600.000 € jährlich gedeckt werden. Als weitere Erstinvestitionen (Maschinen) sind nach Ihren Planungen noch eine Plattensäge (25.000 €), eine Kaltkreissäge (26.800 €) sowie die Späneabsauganlage (s. a. Beschlussvor- lage Nr. 4461/2020 für den Betriebsausschuss Bühnen am 28.01 .2020) vorgesehen. Dar- über hinaus ist den Erläuterungen ein Betrag in Höhe von 393.200 € für weitere Erstinvestiti- onen (Werkstatteinrichtungen, Möbel etc.) zu entnehmen. Damit besteht noch ein Gesamt- bedarf für die Ersteinrichtung der Werkstätten von rund 455.000 €. Zur Beurteilung des Gesamtkomplexes der Erstinvestitionen bitte ich Sie um eine differen- zierte Gesamtaufstellung des noch ausstehenden Bedarfes. Zusätzlich ist eine entsprechen- de Beschlussvorlage für den Betriebsausschuss der Bühnen erforderlich, damit der Gesamt- bedarf von diesem festgestellt werden kann. Mit/fteundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0568/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.02.2020
- Erstellt
- 18.02.2020 12:27