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Änderungsantrag zu 0001/2025 Änderungsantrag zu TOP 10.2 - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen (0001/2025)

AfD Änderungsantrag nach § 13 AN/1411/2025 vom 01.12.2025

Stand: Am 29.01.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • AfD Änderungsantrag nach § 13

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusam- menarbeit Herrn Niklas Kienitz An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Herrn Torsten Burmester Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 01.12.2025 AN/1411/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Änderungsantrag zu 0001/2025 Änderungsantrag zu TOP 10.2 - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln- Fühlingen (0001/2025) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit: Beschluss: 1. (geändert) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich und östlich des Heinrichshofwegs, südwestlich der Industriestraße – Arbeitstitel: „Heinrichshofweg“ in Köln-Fühlingen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit ergänzenden Nutzungen sowie eine Pflegeeinrichtung festzusetzen. Der ursprünglich vorgesehene Nahversorger w ird gestrichen. 2. (unverändert) Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend der in Anlage 5 darge- stellten Planungskonzepte, im weiteren Verfahren ein überarbeitetes Planungskon- zept mit einer geringeren Dichte vorzulegen. In diesem Planungskonzept soll sich die Geschossigkeit an der angrenzenden Bebauung orientieren. 3. (neu eingefügt) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Bebauung die Bürgerinnen und Bürger in Fühlingen für das Grundstück bevorzugen , auf dem - 2 - aktuell der Nahversorger vorgesehen ist. Insbesondere soll abgefragt werden, ob die Fläche künftig genutzt werden soll für: o einen Nahversorger, o zusätzlichen Parkraum oder o öffentlich zugängliche Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche. 4. (alt Punkt 3) Darüber hinaus sind im weiteren Verfahren die Bürgerinnen und Bürger über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus einzubeziehen, insbesondere ist deren Vorschläge gemäß Anlage 1 des Änderungsantrags zu berücksichtigen. Begründung: Aus Gesprächen mit Bürgern aus Fühlingen geht hervor, dass ein Nahversorger an dieser Stelle nicht zwingend gewünscht ist. Viele Bewohner Fühlingens verfügen ohnehin über ein Auto und erledigen ihre Einkäufe in den umliegenden Stadtteilen. Gleichzeitig wurde von Bürgern darauf hingewiesen, dass Parkraum in Fühlingen zuneh- mend knapp wird und zusätzliche Stellplätze benötigt werden. Darüber hinaus gibt Rückmeldungen, dass bei neuen Planungen Spielplätze für (Klein-)Kin- der berücksichtigt werden, jedoch ein öffentlich zugänglicher Aufenthaltsort für Jugend- liche in Fühlingen weiterhin fehlt. Eine entsprechende Abfrage der Wünsche der Bürgerschaft ist daher sinnvoll und not- wendig, um eine städtebaulich und sozial angemessene Lösung zu finden. Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2026

    Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

    TOP 10.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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