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AN/1411/2025

Änderungsantrag zu 0001/2025 Änderungsantrag zu TOP 10.2 - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen (0001/2025)

AfD Änderungsantrag nach § 13 01.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 29.01.2026, TOP 10.1.2

AfD Änderungsantrag nach § 13

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AfD Änderungsantrag nach § 13

3269 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Stadtentwicklung und regionale Zusam-
menarbeit Herrn Niklas Kienitz  
 
An den Oberbürgermeister der Stadt  
Köln Herrn Torsten Burmester 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
Stephan.Boyens @stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 01.12.2025 
AN/1411/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 
 
Änderungsantrag zu 0001/2025 Änderungsantrag zu TOP 10.2 - Beschluss über die 
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln-
Fühlingen (0001/2025) 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit: 
 
 
Beschluss: 
1. (geändert) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich und östlich des 
Heinrichshofwegs, südwestlich der Industriestraße – Arbeitstitel: „Heinrichshofweg“ in 
Köln-Fühlingen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit ergänzenden Nutzungen 
sowie eine Pflegeeinrichtung festzusetzen. 
Der ursprünglich vorgesehene Nahversorger w ird gestrichen. 
2. (unverändert) Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend der in Anlage 5 darge-
stellten Planungskonzepte, im weiteren Verfahren ein überarbeitetes Planungskon-
zept mit einer geringeren Dichte vorzulegen. In diesem Planungskonzept soll sich die 
Geschossigkeit an der angrenzenden Bebauung orientieren. 
3. (neu eingefügt) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Bebauung die 
Bürgerinnen und Bürger in Fühlingen für das Grundstück bevorzugen , auf dem

- 2 - 
 
aktuell der Nahversorger vorgesehen ist. Insbesondere soll abgefragt werden, ob die 
Fläche künftig genutzt werden soll für: 
o einen Nahversorger, 
o zusätzlichen Parkraum oder 
o öffentlich zugängliche Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche. 
4. (alt Punkt 3) Darüber hinaus sind im weiteren Verfahren die Bürgerinnen und Bürger 
über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus einzubeziehen, insbesondere 
ist deren Vorschläge gemäß Anlage 1 des Änderungsantrags zu berücksichtigen. 
  
 
Begründung: 
Aus Gesprächen mit Bürgern aus Fühlingen geht hervor, dass ein Nahversorger an dieser 
Stelle nicht zwingend gewünscht  ist. Viele Bewohner Fühlingens verfügen ohnehin über 
ein Auto und erledigen ihre Einkäufe in den umliegenden Stadtteilen. 
Gleichzeitig wurde von Bürgern darauf hingewiesen, dass Parkraum in Fühlingen zuneh-
mend knapp wird und zusätzliche Stellplätze benötigt werden. 
Darüber hinaus gibt Rückmeldungen, dass bei neuen Planungen Spielplätze für (Klein-)Kin-
der berücksichtigt werden, jedoch ein öffentlich zugänglicher Aufenthaltsort für Jugend-
liche in Fühlingen weiterhin fehlt.  
Eine entsprechende Abfrage der Wünsche der Bürgerschaft ist daher sinnvoll und not-
wendig, um eine städtebaulich und sozial angemessene Lösung zu finden. 
 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1411/2025
Typ
AfD Änderungsantrag nach § 13
Datum
01.12.2025
Erstellt
01.12.2025 10:25