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0899/2017

Schulessen in Köln-Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.03.2017, TOP 9.1.5

Beantwortung 0899-2017 (Drückstück für BV Kalk 27.04.2017)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage zu 0899-2017

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Beantwortung 0899-2017 (Drückstück für BV Kalk 27.04.2017)

6864 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0899/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017, TOP 9.1.5 
-zurückgestellt- 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017, TOP 9.1.3 
 
Schulessen in Köln-Kalk 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.10.2016 aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 03.11.2016, TOP 9.2.1 (AN/1650/2016) 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat folgende Anfrage gestellt: 
 
„In der Stadt Köln leben laut neuester Untersuchung der Bertelsmann Stiftung fast 38.000 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug. Der Stadtbezirk Kalk 
ist hier leider besonders betroffen; in den Stadtteilen Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, 
Neubrück, Ostheim und Vingst gelten mehr als 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen un-
ter 18 Jahren als arm. Der Durchschnittswert für die westdeutschen Bundesländer liegt bei 
13,2 Prozent. Wie in den Kindergärten soll auch in den Schulen eine ausreichende und ge-
sunde Verpflegung der Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Einkommen der Eltern 
garantiert werden. Daher stellen sich uns folgende Fragen: 
 
1. Liegen der Verwaltung Informationen über die absolute und relative Zahl  der  täglich 
im Stadtbezirk Kalk ausgegebenen Schulessen vor? 
 
2. Wie hoch ist die absolute und relative Zahl der Schülerinnen und Schüler, die täglich 
im Stadtbezirk mit Schulessen versorgt werden? 
 
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um Schülerinnen und Schüler aus Fami-
lien im SGB-II-Bezug mit täglichen Schulessen zu versorgen? 
 
4. Wie unterstützt die Stadt Köln lokale Ehrenamtsinitiativen zur täglichen Versorgung 
von Schülerinnen und Schülern mit warmen Mahlzeiten?“ 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
zu Frage 1: 
Über die ausgegebenen Essen in der Primarstufe (Offener Ganztag) liegen dem Schulträger 
Zahlen vor.  
 
Über die absolute und relative Zahl der täglich im Stadtbezirk Kalk ausgegebenen Schules-
sen in den gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I liegen jedoch keine aktuellen 
Angaben vor.

2 
 
zu Frage 2: 
Wie hoch ist die absolute und relative Zahl der Schülerinnen und Schüler, die täglich im 
Stadtbezirk mit Schulessen versorgt werden?  
 
Die gemeinsame Einnahme des täglichen Mittagessens gehört zu den wesentlichen Baustei-
nen der offenen Ganztagsschule und ist deshalb für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
verpflichtend. Insofern entspricht die Gesamtzahl der OGS-Plätze der Anzahl der täglich 
ausgegebenen Schulessen. Diese Anzahl beläuft im Stadtbezirk Kalk auf insgesamt 3.067. 
Somit erhalten täglich 67% aller Kinder der Grund- und Förderschulen (bis Klasse 6) des 
Stadtbezirkes 8 eine warme Mahlzeit in der Schule. Die „schulscharfe“ Darstellung ist Anlage 
1 zu entnehmen.  
 
Im Bereich der weiterführenden Schulen aktuell gibt es in Kalk drei Schulen, für die ein Cate-
rer-Vertrag ausgeschrieben wurde: Gesamtschule Kalk, HS Helene-Weber Platz sowie die 
auslaufende HS Nürnberger Str. 
 
Für die Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I 
besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen. Insofern liegen der Schulverwal-
tung hierüber keine Zahlen vor.  
 
zu Frage 3: 
Mit den im Jahr 2011 eingeführten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) sol-
len Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt 
werden. Dazu gehören auch Kinder im SGB II-Leistungsbezug. Sie erhalten zusätzlich zu 
ihrem monatlichen Regelbedarf auf Antrag auch Zuschüsse für Bildung und Teilhabe. Hierzu 
zählt auch der Zuschuss zu den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in Schu-
len, Kindertagesstätten und Kindertagespflege. 
Der Zuschuss deckt die Kosten für das Schulmittagessen abzüglich des gesetzlich vorge-
schriebenen Eigenanteils in Höhe von 1,- Euro je Essen, der von den Eltern aus der Regel-
leistung, bzw. dem Familieneinkommen zu decken ist. 
Im Rahmen der allgemeinen Beratungspflicht hat die Verwaltung bereits die Aufgabe, die 
Leistungsberechtigten umfangreich über ihre Ansprüche zu informieren. Der Gesetzgeber 
räumt dem Bildungs- und Teilhabepaket insoweit einen besonderen Stellenwert ein, als dass 
über die allgemeine Beratungspflicht hinaus ein sogenanntes Hinwirkungsgebot besteht. Die 
Verwaltung als Leistungsträger soll in geeigneter Weise dazu beitragen, dass die Leistungen 
möglichst umfänglich von den Berechtigten in Anspruch genommen werden.  
Die zunächst erheblichen bürokratischen Hürden bei der Antragstellung für die Eltern, bzw. 
der Verwendungsnachweisführung auf Seiten der Caterer führten in der Vergangenheit häu-
fig dazu, dass entweder die Leistung von den berechtigten Familien gar nicht erst beantragt 
wurde oder aber die Abrechnung mit dem Essensanbieter unbefriedigend und oftmals zu de-
ren wirtschaftlichen Lasten verlief. 
 
Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde das Verfahren zur Abrechnung des Schul- und 
Kindertagesstätten-Mittagessens aus Bildung und Teilhabe umgestellt. Neu ist, dass Grund-
leistungsbeziehende nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz keinen zusätz-
lichen Antrag auf diese BuT-Leistung mehr stellen müssen. Durch Vorlage des aktuellen 
Leistungsbescheides in den Schulsekretariaten und die Teilnahme am gemeinschaftlichen 
Mittagessen wird die BuT-Antragstellung auf die Ermäßigung des gemeinschaftlichen Mitta-
gessens konkludent unterstellt. Weitere Wege und Nachweispflichten werden von den Eltern 
nicht erwartet. Der Grundleistungsbezug wird einmal je Schulhalbjahr zu je einem Stichtag in 
der Sozialverwaltung abgeglichen. Dann erhält der Essensanbieter für das ganze Schul-/ 
Kindertagesstätten-Halbjahr pauschal den Essensbeitrag für die gemeldeten Kinder abzüg-

3 
 
lich des benannten Eigenanteils der Eltern. Neben einer sehr hohen Inanspruchnahme des 
Schülermittagessens und der konkreten BuT-Leistung führt dies bei deutlich geringerem ad-
ministrativem Aufwand zur bestmöglichen Finanzierungssicherheit für die Caterer. Dem Hin-
wirkungsgebot wurde durch dieses Verfahren entsprochen. 
 
Im aktuellen Schuljahr findet das Verfahren bei allen Schulen im Stadtbezirk Kalk Anwen-
dung. 
 
Die Rückmeldungen sind insgesamt sehr positiv. Größenteils wurden die beschriebenen 
Veränderungen bei allen beteiligten Akteuren als deutliche Vereinfachung wahrgenommen. 
 
zu Frage 4: 
Der Kommunalstelle zur „Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements“ 
(FABE) liegen keine Informationen vor, welche ehrenamtliche  Initiativen Mittagessen an 
Schülerinnen und Schüler ausgeben. 
 
Bekannt ist hier lediglich der Kalker Mittagstisch, da die Organisatorin Elisabeth Lorscheid 
2010 hierfür den Ehrenamtspreis erhalten hat (www.kalkerkindermittagstisch.de)

Beantwortung einer Anfrage (BV)

6814 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0899/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017, TOP 9.1.5 
-Tischvorlage- 
 
Schulessen in Köln-Kalk 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.10.2016 aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 03.11.2016, TOP 9.2.1 (AN/1650/2016) 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat folgende Anfrage gestellt: 
 
„In der Stadt Köln leben laut neuester Untersuchung der Bertelsmann Stiftung fast 38.000 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug. Der Stadtbezirk Kalk 
ist hier leider besonders betroffen; in den Stadtteilen Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, 
Neubrück, Ostheim und Vingst gelten mehr als 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen un-
ter 18 Jahren als arm. Der Durchschnittswert für die westdeutschen Bundesländer liegt bei 
13,2 Prozent. Wie in den Kindergärten soll auch in den Schulen eine ausreichende und ge-
sunde Verpflegung der Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Einkommen der Eltern 
garantiert werden. Daher stellen sich uns folgende Fragen: 
 
1. Liegen der Verwaltung Informationen über die absolute und relative Zahl  der  täglich 
im Stadtbezirk Kalk ausgegebenen Schulessen vor? 
 
2. Wie hoch ist die absolute und relative Zahl der Schülerinnen und Schüler, die täglich 
im Stadtbezirk mit Schulessen versorgt werden? 
 
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um Schülerinnen und Schüler aus Fami-
lien im SGB-II-Bezug mit täglichen Schulessen zu versorgen? 
 
4. Wie unterstützt die Stadt Köln lokale Ehrenamtsinitiativen zur täglichen Versorgung 
von Schülerinnen und Schülern mit warmen Mahlzeiten?“ 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
zu Frage 1: 
Über die ausgegebenen Essen in der Primarstufe (Offener Ganztag) liegen dem Schulträger 
Zahlen vor.  
 
Über die absolute und relative Zahl der täglich im Stadtbezirk Kalk ausgegebenen Schules-
sen in den gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I liegen jedoch keine aktuellen 
Angaben vor.

2 
 
zu Frage 2: 
Wie hoch ist die absolute und relative Zahl der Schülerinnen und Schüler, die täglich im 
Stadtbezirk mit Schulessen versorgt werden?  
 
Die gemeinsame Einnahme des täglichen Mittagessens gehört zu den wesentlichen Baustei-
nen der offenen Ganztagsschule und ist deshalb für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
verpflichtend. Insofern entspricht die Gesamtzahl der OGS-Plätze der Anzahl der täglich 
ausgegebenen Schulessen. Diese Anzahl beläuft im Stadtbezirk Kalk auf insgesamt 3.067. 
Somit erhalten täglich 67% aller Kinder der Grund- und Förderschulen (bis Klasse 6) des 
Stadtbezirkes 8 eine warme Mahlzeit in der Schule. Die „schulscharfe“ Darstellung ist Anlage 
1 zu entnehmen.  
 
Im Bereich der weiterführenden Schulen aktuell gibt es in Kalk drei Schulen, für die ein Cate-
rer-Vertrag ausgeschrieben wurde: Gesamtschule Kalk, HS Helene-Weber Platz sowie die 
auslaufende HS Nürnberger Str. 
 
Für die Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I 
besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen. Insofern liegen der Schulverwal-
tung hierüber keine Zahlen vor.  
 
zu Frage 3: 
Mit den im Jahr 2011 eingeführten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) sol-
len Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt 
werden. Dazu gehören auch Kinder im SGB II-Leistungsbezug. Sie erhalten zusätzlich zu 
ihrem monatlichen Regelbedarf auf Antrag auch Zuschüsse für Bildung und Teilhabe. Hierzu 
zählt auch der Zuschuss zu den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in Schu-
len, Kindertagesstätten und Kindertagespflege. 
Der Zuschuss deckt die Kosten für das Schulmittagessen abzüglich des gesetzlich vorge-
schriebenen Eigenanteils in Höhe von 1,- Euro je Essen, der von den Eltern aus der Regel-
leistung, bzw. dem Familieneinkommen zu decken ist. 
Im Rahmen der allgemeinen Beratungspflicht hat die Verwaltung bereits die Aufgabe, die 
Leistungsberechtigten umfangreich über ihre Ansprüche zu informieren. Der Gesetzgeber 
räumt dem Bildungs- und Teilhabepaket insoweit einen besonderen Stellenwert ein, als dass 
über die allgemeine Beratungspflicht hinaus ein sogenanntes Hinwirkungsgebot besteht. Die 
Verwaltung als Leistungsträger soll in geeigneter Weise dazu beitragen, dass die Leistungen 
möglichst umfänglich von den Berechtigten in Anspruch genommen werden.  
Die zunächst erheblichen bürokratischen Hürden bei der Antragstellung für die Eltern, bzw. 
der Verwendungsnachweisführung auf Seiten der Caterer führten in der Vergangenheit häu-
fig dazu, dass entweder die Leistung von den berechtigten Familien gar nicht erst beantragt 
wurde oder aber die Abrechnung mit dem Essensanbieter unbefriedigend und oftmals zu de-
ren wirtschaftlichen Lasten verlief. 
 
Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde das Verfahren zur Abrechnung des Schul- und 
Kindertagesstätten-Mittagessens aus Bildung und Teilhabe umgestellt. Neu ist, dass Grund-
leistungsbeziehende nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz keinen zusätz-
lichen Antrag auf diese BuT-Leistung mehr stellen müssen. Durch Vorlage des aktuellen 
Leistungsbescheides in den Schulsekretariaten und die Teilnahme am gemeinschaftlichen 
Mittagessen wird die BuT-Antragstellung auf die Ermäßigung des gemeinschaftlichen Mitta-
gessens konkludent unterstellt. Weitere Wege und Nachweispflichten werden von den Eltern 
nicht erwartet. Der Grundleistungsbezug wird einmal je Schulhalbjahr zu je einem Stichtag in 
der Sozialverwaltung abgeglichen. Dann erhält der Essensanbieter für das ganze Schul-/ 
Kindertagesstätten-Halbjahr pauschal den Essensbeitrag für die gemeldeten Kinder abzüg-

3 
 
lich des benannten Eigenanteils der Eltern. Neben einer sehr hohen Inanspruchnahme des 
Schülermittagessens und der konkreten BuT-Leistung führt dies bei deutlich geringerem ad-
ministrativem Aufwand zur bestmöglichen Finanzierungssicherheit für die Caterer. Dem Hin-
wirkungsgebot wurde durch dieses Verfahren entsprochen. 
 
Im aktuellen Schuljahr findet das Verfahren bei allen Schulen im Stadtbezirk Kalk Anwen-
dung. 
 
Die Rückmeldungen sind insgesamt sehr positiv. Größenteils wurden die beschriebenen 
Veränderungen bei allen beteiligten Akteuren als deutliche Vereinfachung wahrgenommen. 
 
zu Frage 4: 
Der Kommunalstelle zur „Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements“ 
(FABE) liegen keine Informationen vor, welche ehrenamtliche  Initiativen Mittagessen an 
Schülerinnen und Schüler ausgeben. 
 
Bekannt ist hier lediglich der Kalker Mittagstisch, da die Organisatorin Elisabeth Lorscheid 
2010 hierfür den Ehrenamtspreis erhalten hat (www.kalkerkindermittagstisch.de)

Anlage zu 0899-2017

978 Zeichen

OGS-Schulen im Stadtbezirk Kalk, Anzahl der täglich ausgegebenen Schulessen
Schulart Standort Stadtbezirk
OGS-Plätze 16/17
= absolute Zahl 
Schulessen
Gesamtschülerzahl
Statistik 15.10.2015
relative Zahl Schulessen
 (= OGS-Quote)
KGS Andreas-Hermes-Str. 2 8 203 223 91%
GGS Diesterwegstr. 69 8 126 233 54%
GGS Europaring 51-53 8 107 196 55%
KGS Forststr. 20 8 102 177 58%
KGS Fußfallstr. 55 8 225 409 55%
FL Hachenburger Str. 11 8 87 135 64%
GGS Heßhofstr. 45 8 166 185 90%
KGS Heßhofstr. 45 8 169 240 70%
GGS Kapitelstr. 24-26 8 151 305 50%
KGS Kapitelstr. 24-26 8 150 300 50%
GGS Lohmarer Str. 11 8 136 190 72%
GGS Lustheider Str. 43 8 268 358 75%
KGS Olpener Str. 930 8 129 210 61%
GGS Volberger Weg 17 8 207 258 80%
GGS Weimarer Str. 28 8 225 274 82%
GGS Westerwaldstr. 90 8 288 378 76%
GGS Zehnthofstr. 22-24 8 168 223 75%
KGS Zehnthofstr. 22-24 8 160 305 52%
Gesamt: Stadtbezirk Kalk 3067 4599 67%
OGS-Schulen im Stadtbezirk 8 / Anzahl der täglich ausgegebenen Schulesssen

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0899/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27