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6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung (0680/2022)

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/0937/2022 vom 29.04.2022

Stand: Am 05.05.2022 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung).

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  • FDP Änderungsantrag nach § 13

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    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.04.2022 AN/0937/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 05.05.2022 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung (0680/2022) hier: Änderungsantrag Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.3 (Vorlage 0680/2022) auf die Tagesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschus- ses am 05. Mai 2022 zu setzen. Beschluss: In der Anlage 2 Gebührentarif soll die Gebühr für die Tarifnummer 21.1 auf 30,00 bis 50,00 Euro festgelegt werden. Begründung: Köln hat bisher keine Erfahrungen mit einer Sondernutzungsgebühr für Elektrokleinstfahr- zeuge und E-Roller. Die Stadt sollte sich deshalb an anderen Städten orientieren, die bereits Erkenntnisse gesammelt haben. In Düsseldorf ist kürzlich die entsprechende Gebühr von 20,00 Euro auf 30,00 – 50,00 Euro erhöht worden, um die gewünschte Steuerungswirkung zu erzielen. Dies ist ein gutes Vorbild für Köln. Dies schließt nicht aus, dass die Gebühr in Zukunft erhöht werden kann, wenn sich dies als sinnvoll erweisen sollte. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beratungsverlauf

  1. 05.05.2022

    Verkehrsausschuss

    TOP 1.3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)

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