1071/2022
Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen - Maßnahmen im Stadtbezirk Chorweiler
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3550 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 1071/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022 Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen - Maßnahmen im Stadtbezirk Chorweiler Beantwortung einer Anfrage der FDP Köln in der Bezirksvertretung Chorweiler gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates Herr Bezirksvertreter Joshua Schlimgen bittet vor dem Hintergrund der beabsichtigten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG bzw. der angekündigten 100 %-igen Förderung des Lan- des NRW um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche beitragspflichtigen Maßnahmen wurden im Stadtbezirk Chorweiler seit 01.01.2020 durch- geführt? 2. In welcher Höhe wurden dabei Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern im Stadtbezirk erhoben? 3. Welche der beitragspflichtigen Maßnahmen im Stadtbezirk wurden dabei durch das Land NRW gefördert? Antwort der Verwaltung: Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge so zu ändern, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 beschlossene Straßenausbaumaßnahmen statt wie bisher zu 50 % zukünftig zu 100 % vom Land NRW übernommen werden sollen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Land nur diejenigen Fälle zu 100 % fördern möch- te, die nach der bestehenden Förderrichtlinie bereits zur Hälfte gefördert wurden. Eine Erweiterung der Förderung auch auf straßenbauliche Maßnahmen, die bereits vor dem 01.01.2018 beschlossen worden sind, ist nicht vorgesehen. Insoweit bleibt die Stadt weiterhin verpflichtet, die Beitragspflichti- gen anteilig zu den Kosten heranzuziehen. Des Weiteren soll dem Landtag bis zum 30.06.2022 ein Konzept zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorgelegt werden. Darüber wird dann jedoch der im Mai zu wählende Land- tag gesondert beschließen müssen. Im Stadtbezirk Chorweiler wurden seit dem 01.01.2020 folgende beitragspflichtige Maßnahmen durchgeführt bzw. befinden sich aktuell in der Umsetzung: Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Akeleiweg, im Chrysanthemenweg, in der Compesstraße und in der Riphahnstraße in Seeberg, in der Osloer Straße und der Stockholmer Allee in Chorweiler sowie in der Schulstraße in Pesch. Beitragserhebungen wurden für diese Maßnahmen bislang noch nicht durchgeführt. Die Zuschussbe- dingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die Förderung beim Land beantragen. Dies kann aber erst erfolgen, wenn die Kosten der Maß- nahme abschließend feststehen und der Kreis der erschlossenen Grundstücke sowie deren Ausnut- zung ermittelt worden sind. 2 Darüber hinaus werden derzeit folgende Beitragserhebungen im Stadtbezirk Chorweiler vorbereitet: Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in der Mengenicher Straße in Pesch, Erneuerung der Fahrbahn in der Straße An den Kaulen in Worringen sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Haselnußhof in Heimersdorf. Diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2018 und 2019 abgeschlossen. Die Beschlüsse über die Durchführung wurden jedoch vor dem 01.01.2018 gefasst. Die Zuschussbedingungen der Förderricht- linie Straßenausbaubeiträge werden damit nicht erfüllt, eine Bezuschussung aus dem Förderpro- gramm des Landes kann hierfür nicht beantragt werden. Die Beitragsbescheide sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 versandt werden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (10)
- Compesstraße
- Riphahnstraße
- Osloer Straße
- Stockholmer Allee
- Schulstraße
- Mengenicher Straße
- Akeleiweg
- Chrysanthemenweg
- An den Kaulen
- Haselnußhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1071/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 29.03.2022 10:39