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2148/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herler Straße/Elisabeth-Schäfer-Weg in 51067 Köln-Buchheim, (Az.: 02-1600-09/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.09.2018, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3329 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2148/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herler Straße/Elisabeth-Schäfer-Weg in 51067 Köln-
Buchheim, (Az.: 02-1600-09/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, schließt sich aber der Verwal-
tungsmeinung an.  
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018

2 
Begründung: 
Der Petent regt verschiedene verkehrliche Maßnahmen an (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen und Verbote des flie-
ßenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine 
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs 
erheblich übersteigt. Nach Mitteilung der Polizei wurde innerhalb der letzten drei Jahre auf der Herler 
Straße zwischen Buchheimer Ring und Deutschordensstraße kein Unfall wegen überhöhter Ge-
schwindigkeit erfasst. Es ist daher nicht von einer besonderen Gefahrenlage auszugehen. 
 
Die Verwaltung wird die Polizei bitten, dort eine Geschwindigkeitsüberprüfung vorzunehmen. 
 
Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ergeben sich aus der Straßenver-
kehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen 
(R-FGÜ 2001).  
 
Nach den o.g. Richtlinien muss unter anderem ein gebündelter Fußgängerverkehr auftreten, d.h. ein 
Querungsbedarf bestehen. Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab 
einer Fußgängerverkehrsstärke von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen. 
 
Eine im April 2018 durchgeführte Verkehrsuntersuchung auf der Herler Straße in Höhe der Busschlei-
fe hat in der Spitzenstunde ein Fußgängeraufkommen von 27 Fußgängern ergeben und in Höhe der 
Herler Str. 95-99 ein Fußgängeraufkommen von 25 Fußgängern. Diese Zahlen liegen deutlich unter 
der nach der R-FGÜ 2001 erforderlichen Mindeststärke. 
 
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Herler Straße zwischen Buchheimer Ring 
und Deutschordensstraße ist aufgrund der geringen Fußgängerzahlen nicht erforderlich.. 
 
Neben den o.g. Fußgängerzahlen ergab die Kraftfahrzeug-Verkehrsmenge in Höhe der Busschleife in 
der Spitzenstunde 367 Kfz/h und in Höhe der Herler Str. 95-99 eine Verkehrsbelastung von 322 Kfz/h. 
 
Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 06 besteht aufgrund der genannten Zahlen kein 
Bedarf für eine Querungshilfe.  
 
Die Verwaltung wird den Radfahrenden aus Richtung Herler Straße eine Absenkung anbieten und 
den jetzigen „Geh- und Radweg“ in einen reinen Gehweg umwidmen. Die Absenkung könnte vor dem 
Haltebereich der Busse und nach den Altglascontainern auf einer Länge von etwa zwei bis drei Meter 
angelegt werden, um den Radfahrenden eine komfortable und ausreichend breite Möglichkeit zu bie-
ten, konfliktfrei von der Herler Straße auf den Elisabeth-Schäfer-Weg zu wechseln.  
 
Ein Schutzstreifen kann in diesem Bereich auf Grund der mangelnden Breite der Fahrbahn auch nicht 
ohne kostenintensive bauliche Maßnahmen umgesetzt werden. 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage- Eingabe

5486 Zeichen

Seite 1 von 4 
http://www.liberale-demokraten-koeln.de 
GProehl_LD@web.de 
 
 
im Bezirk Köln 
         Postfach 71 05 11 
D – 50 745 Köln 
(o2 21) 69 16 25 
__________________________________________________________________________________________  
LIBERALE DEMOKRATEN LD – im Bezirk Köln 
Donnerstag, 25. Januar 2018 
 
 
 
 
 
An den  
Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretungen  
Ludwigstraße 8 
 
50 667  K Ö L N  - Altstadt-Nord 
 
 
 
Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen in 
Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren! 
 
Die Liberalen Demokraten  - die Sozialliberalen – stellen folgende Anregung 
(Bürgerantrag): 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
 
Auf der Herler Straße wird vom Buchheimer Ring kommen kurz vor der Busschleife eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km / h entsprechend Zeichen 274 eingerichtet, die bis 
hinter die Deutschordensstraße gilt.  Das Verkehrsschild kann entweder auf dem gleichen 
Mast wie Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) oder wie Zeichen 270 . 1 (Beginn einer 
Verkehrsverbotszone zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone) befestigt 
werden.  
Kurz hinter der Busschleife wird auf der Herler Straße ein Fußgängerüberweg oder ein 
Fahrbahnteiler eingerichtet.  
Falls erforderlich ist an dem Mast mit Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) noch das Zeichen 121

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GProehl_LD@web.de 
(Einseitige [links] verengte Fahrbahn) zu montieren.   
 
Auf der rechten Seite der Herler Straße kurz vor dem Elisabeth – Schäfer – Weg wird das 
Verkehrsschild (Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg) entfernt.  
Ein Schutzstreifen  mit Zeichen 340 (Leitlinie) wird ab der gleichen Höhe angelegt und im 
Bereich der Herler Straße und des Elisabeth – Schäfer – Weg wird eine Möglichkeit 
geschaffen, dass der Schutzstreifen von der Herler Straße auf den gemeinsamen Fuß- und 
Radweg führt.  
 
Begr.:   
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist sinnvoll, da die Busse wegen des Abbiegens in die 
Busspur abbremsen müssen. Außerdem sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen der 
Rechtskurve und des nachfolgenden Fahrbahnteiler / Fußgängerüberweg begrenzt sein. Um 
auch dem weiteren Fußgängerüberweg im Bereich der Deutschordensstraße (Schulweg) 
entsprechend zu würdigen, sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung erst hinter der 
Deutschordensstraße auf 50 km / h zugelassen werden. In der Gegenrichtung besteht bereits 
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von kurz vor der Haltestelle Buchheim, Herler Straße bis 
zur Einmündung in den Buchheimer Ring.  
Viele Nutzer des ÖPNV gehen von der Haltestelle Buchheim, Herler Straße im 
Kurvenbereich über die Herler Straße, da sie in die vor dem nächsten Fußgängerüberweg 
liegende Häuser wollen. Dies wird sich weiter erhöhen, wenn die geplanten Häuser gebaut 
und bewohnt werden. Deshalb ist zur Sicherheit der Bewohner ein Fußgängerüberweg oder 
ein Fahrbahnteiler erforderlich.  
Das Schild für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ist fehl am Platz, da die zur Verfügung 
stehenden Breite von mindestens 2,50 m nicht vorhanden, sondern nur 1,45 m und auch die 
Sicherheit nicht gewährleistet ist.  
Siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu 
Absatz 4 Satz 2,  
II. Radwegbenutzungspflicht, 
 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie 
die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn Zeichen 240 
(gemeinsamer Fuß- und Radweg) innerorts mindestens 2,50 m ist.  
Gem. der Breitenanforderung nach ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) der FGSV 
(Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.) ist die Mindestbreite für einen 
Zweirichtungsradweg  3,00 m, bei geringer Radverkehrsstärke kann die Breite auf 2,50 m 
verringert werden.  
Außerdem müsste, da es ein Zweirichtungsradweg ist, auch die Möglichkeit geschaffen 
werden, dass die Radfahrer sicher auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt werden.  
 
Da die Fahrradfahrer nicht die Herler Straße zum Bucheimer Ring befahren dürfen (Zeichen 
254 – Verbot für Radverkehr) muss diesen die Gelegenheit gegeben werden ordnungsgemäß 
auf den parallel zur Stadtbahn verlaufenden Fuß- und Radweg zu gelangen. Die könnte im 
Bereich der AWB – Kleidercontainer geschehen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Günter Pröhl 
Vorsitzender im Bezirk Köln

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Auf der rechten Seite der Herler Straße kurz vor dem Elisabeth – Schäfer – Weg soll das 
Verkehrsschild (Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg) entfernt werden.   
Auf der Rückseite der Beginn des Fußgängerweges (Zeichen 239) angebracht.

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Übersicht über den Bereich von 
der Haltestelle Herler Straße in 
Richtung Alte Wipperfürther 
Straße  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hinter dem weißen Lieferwagen ist die 
Rückansicht von dem Zeichen für den 
gemeinsamen Fuß- und Radweg. Verdeckt ist 
das Verkehrszeichen, das ab dort der Fußweg 
beginnt.  
Von dort bis zur Grenzmarkierung für Halt- 
und Parkverbote (Zickzack – Linie) [Zeichen 
299] soll der Fahrradschutzstreifen 
eingerichtet werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel, wo Fußgänger die Fahrbahn 
überqueren.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Herler Straße 95
  • Ludwigstraße 8
  • Buchheimer Ring
  • Elisabeth-Schäfer-Weg
  • Alte Wipperfürther Straße
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
2148/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.07.2018
Erstellt
22.06.2018 11:24