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V/0743/2008

"Ausbildung geht vor! Ausbildende Betriebe bei der öffentlichen Auftragsvergabe besonders berücksichtigen"

Vorlagen 05.09.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.09.2008, TOP 4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5948 Zeichen

V/0743/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0007/2008 vom 21.01.2008 "Ausbildung geht vor! Ausbildende 
Betriebe bei der öffentlichen Auftragsvergabe besonders berücksichtigen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
17.09.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
24.09.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird kein „Runder Tisch für Ausbildung“ eingerichtet. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben vergabe-
rechtlich unzulässig ist. 
 
3. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0007/2008 vom 21.01.2008 (Anlage) ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass der Vorlage 
 
Der Hauptausschuss hat mit der Vorlage 685/2008 in seiner Sitzung am 27.08.2008 zur 
Kenntnis genommen, dass die Verwaltung auf der Grundlage der Ende August zu Beginn 
des Ausbildungsjahres vorliegenden aussagekräftigen Daten eine inhaltliche Vorlage zum 
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0007/2008 vorlegen wird. 
 
 Mit dem Ratsantrag wird der Oberbürgermeister u. a. aufgefordert, gemeinsam mit den Sozi-
alpartnern, insbesondere mit den Kammern und Gewerkschaften sowie der Agentur für Ar-
beit, einen „Runden Tisch für Ausbildung“ einzurichten, und ausdrücklich auch selbst Betrie-
be in Münster für mehr Ausbildungsplätze zu gewinnen. 
 
 Zur Unterstützung des „Runden Tisches“ wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob eine 
Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben vergaberechtlich zulässig ist und der Oberbürger-
meister beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung für ein entsprechendes Engage-
ment im Bundesrat zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung sozialer 
Vorlagen-Nr.: 
V/0743/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Heinrichs 
Ruf: 
492 70 10 
E-Mail: 
Heinrichs@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.09.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0743/2008 
Kriterien (insbesondere Ausbildungsplätze) bei der Vergabe öffentlicher Leistungen im Ge-
setz gegen Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen bzw. eine entsprechende Rechtsgrundla-
ge auf Landesebene zu schaffen. 
 
 
2. „Runder Tisch für Ausbildung“ 
 
 Der Ratsantrag nimmt in der Begründung auf die Daten zur Entwicklung der Jugendarbeits-
losigkeit im ersten Halbjahr 2007 Bezug. Wie bereits in der Vorlage 685/2008 ausgeführt, 
sind die Entwicklungszahlen einer ersten Jahreshälfte wenig aussagekräftig. Ein echtes Bild 
über die Arbeitsmarktsituation ergibt sich erst in der zweiten Jahreshälfte, insbesondere mit 
Beginn des Ausbildungsjahres am 01.08. bzw. 01.09. 2008. 
 
 Die aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit zur Entwicklung des Arbeitsmarktes im August 
2008 zeigen, dass der Agentur für Arbeit seit Oktober letzten Jahres 2103 Ausbildungsstel-
len gemeldet wurden. Das sind 7 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Zugleich gab es 1745 
gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen. Das sind 14 % weniger als im Vorjahres-
zeitraum. 
 
 Auch diese Zahlen belegen, dass das Verhältnis gemeldeter Ausbildungsstellen zu gemelde-
ten Bewerbern im Jahre 2008 immer deutlich zu Gunsten der gemeldeten Ausbildungsstellen 
verlaufen ist. Insofern ergibt sich ein deutlich anderes Bild im Jahre 2007. 
 
 In sogenannten „Ausbildungskonsens“  am 14.10.2008 wird dann die Agentur für Arbeit ge-
meinsam mit der Industrie- und Handelskammer, den Gewerkschaften und den Options-
kommunen eine Bewertung der Bilanz mit dem Ziel vornehmen, noch nicht versorgte Bewer-
ber zu vermitteln. Für diesen Personenkreis wurden bereits im August Maßnahmen durch die 
Agentur für Arbeit ergriffen, was dazu führt, dass die Anzahl der nicht versorgten Bewerber 
bis zum „Ausbildungskonsens“ erheblich abnehmen wird. Nach den langjährigen Erfahrun-
gen der Agentur für Arbeit ist davon auszugehen, dass spätestens zum Jahresende alle Fäl-
le positiv gelöst sind. 
 
 Die Agentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Münster als Arbeitsgebe-
rin anders als die anderen Teilnehmer am „Ausbildungskonsens“ nicht arbeitsmarktpolitische 
Aufgaben hat.  
 
 Angesichts der langjährigen positiven Erfahrungen mit dem „Ausbildungskonsens“ unter Be-
teiligung der örtlichen Arbeitsmarktpartner (Agentur für Arbeit, Kammern, Gewerkschaften), 
zu denen ausdrücklich nicht Vertreter der Arbeitgeber (wie z. B. der Stadt Münster) gehören, 
und des positiven Trends für 2008 besteht keine Notwendigkeit – auch nach Bewertung der 
Arbeitsagentur Münster – darüber hinaus einen „Runden Tisch für Ausbildung“ einzurichten. 
Die Verwaltung hält das bestehende Instrument für ausreichend und erfolgreich. 
 
 Unabhängig davon wird nochmals darauf hingewie sen, dass die Verwaltung bereits heute 
mit dem Arbeitsbereich „Übergangsmanagement“ im Amt für Schule und Weiterbildung und 
dem 2001 gegründeten „Netzwerk Schule und Wirtschaft“ Koordinierungs- und Serviceange-
bote im Bereich des Übergangs Schule und Beruf anbietet (vergleiche Vorlage 685/2008). 
 
 
3. Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben 
 
 Die rechtliche Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass eine Bevorzugung von Aus-
bildungsbetrieben vergaberechtlich nicht zulässig ist. Eine gesetzliche Legitimierung zur Be-
vorzugung von Ausbildungsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gibt es zurzeit 
nicht. Das Ziel des Antrages, die Chancen von jugendlichen Arbeitslosen aus Münster zu 
verbessern, könnte zudem nur erreicht werden, wenn Ausbildungsbetriebe aus Münster und

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V/0743/2008 
Umgebung bevorzugt würden. Eine solche Bevorzugung hiesiger Unternehmen wäre aber 
vergaberechtlich diskriminierend gegenüber Bietern anderer Regionen und damit rechtswid-
rig. Eine generelle Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben bei Münsteraner Ausschreibun-
gen begegnet  daher erheblichen rechtlichen Bedenken. 
 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (3)

16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0743/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37