AN/0001/2018
Autofreie Altstadt jetzt!
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Antrag nach § 3 (SPD BV1)
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Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 20.12.2017 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: Autofreie Altstadt jetzt! Der Bereich der historischen Altstadt ist die Visitenkarte unserer Stadt und ein Stadtraum von herausragender und identitätsstiftender Bedeutung für Köln. Der zentrale Bereich im Herzen der Stadt um Dom, Rathaus, Alter Markt und Heumarkt ist außerdem Ausgangs- und Zielort für unzählige Besucher, die jedes Jahr von überall her nach Köln kommen und prägt damit das Erscheinungsbild Kölns als Metropole maßgeblich. Auch mit Blick auf die laufenden Stadtentwicklungsprozesse wie Masterplan, Miqua und Via Culturalis ist die Frage der künftigen Verkehrsführung in diesem Bereich nicht nur verkehrspolitisch von herausragender Bedeutung. Hier gilt es, die imageprägende Anm utung unserer Altstadt zukunftsgerichtet und einer modernen Metropole mit hoher Aufenthaltsqualität angemessen zu gestalten. Das erfordert insbesondere auch eine Verkehrsführung, die für diesen zentralen Erlebnisraum nicht länger die Anforderungen des moto risierten Individualverkehrs als Maßstab der Planungen anlegt, sondern vielmehr attraktive Angebote zum Flanieren und Verweilen in den Mittelpunkt stellt. Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Planung zur künftigen Verkehrsfü h- rung in der Kölne r Altstadt auszuarbeiten, wie der zentrale Bereich um Ra t- haus, Miqua und WRM, Alter Markt und Heumarkt vom Autoverkehr freigez o- gen werden kann. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - 2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie folgende Bereiche als Fußgä n- gerzonen eingerichtet werden können: Unter Goldschmied als zentrale Achse für den Fußgängerverkehr sowie Am Hof, Bechergasse, Große Budengasse, Kleine Budengasse, Portalsgasse, Ra t- hausplatz, Bürgerstraße, Obenmarspforten, Quatermarkt, Martinstraße bis Bolzengasse, Bolzengasse, Steinweg, Heumark t bis Gürzenichstraße, Unter Käster, Hühnergasse, Marsplatz und Alter Markt (vgl. Anlage). Zielsetzung ist es, ein Konzept zu entwickeln, das eine weitestmögliche aut o- freie Gestaltung der historischen Altstadt vorsieht und dabei die Erreichba r- keit der Parkhäuser über alternative Erschließungen gewährleistet. Berechtig- te Erschließungsbelange der Anwohner, Anlieger und von Gewerbetreibenden sollen über entsprechende Regelungen Berücksichtigung finden. 3. Für eine durchgängige Gestaltung mit weitläufigen Fußgäng erzonen sind z u- dem Drususgasse, Kolumbastraße, Richartzstraße, ein Teilbereich der Lu d- wigstraße sowie die Minoritenstraßen zwischen Drususgasse und Richart z- straße in die Planungen einzubeziehen und die Möglichkeiten zur Freiziehung vom Autoverkehr zu prüfen. 4. Eine geregelte Nutzung der künftig autofreien Bereiche auch für den Radve r- kehr soll grundsätzlich möglich sein. Ziel muss es dabei sein, insbesondere auch in Bereichen mit einem hohen Fußgängeraufkommen Konflikte zu ve r- meiden. Es muss attraktive Wegeb eziehungen für Rad - und Fußgängerve r- kehr gleichermaßen geben. 5. Für eine nachhaltige Neuordnung in Bezug auf die bestehenden Parkhäuser wird die Verwaltung beauftragt, ein Portalparkhauskonzept zu entwickeln. Zielsetzung soll es sein, perspektivisch Parkangebote in Parkhäusern lediglich im äußeren Bereich der historischen Altstadt zu unterbreiten. 6. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die derzeit parallel laufenden Planungen und Entwicklungen in einzelnen Betrachtungsräumen im Bereich Altstadt, ausdrücklich genannt seien Neuplanung Trankgasse, Neugestaltung Tunnel Johannisstraße, Neugestaltung Kurt -Hackenberg-Platz in einer G e- samtbetrachtung zusammenzuführen und daraus eine einheitliche Vision zu entwickeln, wie sich die Aufenthaltsqualität im Herzen der Stadt durch eine zukunftsgerichtete Verkehrs- und Stadtplanung deutlich steigern lässt. 7. Die in diesem Sinne entwickelte Planung soll der Öffentlichkeit im weiteren Planungsprozess vorgestellt und unter Berücksichtigung der hier gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Begründung: Der zentrale Bereich der historischen Altstadt und insbesondere der Via Culturalis, die mit erheblichem Aufwand zu einem kulturellen Erlebnisraum internationalen Ranges gestaltet wird, soll für Fußgänger attraktiv gestaltet werden. Durch eine weitgehend autofreie Verkehrsführung kann eine entscheidende Aufwertung dieses bedeutenden Stadtraumes und eine erhebliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht werden. Mit einer großzügigen Einrichtung von Bereichen, d ie dem Fußgängerverkehr vorbehalten sind, würde eine Situation geschaffen, die zum Flanieren und Verweilen einlädt und die Via - 3 - Culturalis angemessen erlebbar macht. Leitgedanke einer zukunftsgerichteten Neuordnung muss es daher sein, den Autoverkehr weitmöglichst aus der historischen Altstadt fernzuhalten. Der zentrale Altstadtkern muss einer intensiven Fußgängernutzung vorbehalten sein. Dabei sind Regelungen für die Führung des Radverkehrs zu entwickeln, die einerseits eine zentrale Achse für den Radverkehr vorsehen und andererseits Beeinträchtigungen für Zufußgehende durch geeignete Regelungen vermeiden. Im ersten Schritt ist mit dieser Zielsetzung die Planung für die künftige Verkehrsführung in der Altstadt neu aufzusetzen und dabei eine alternative Ersc hließung für die vorhandenen Parkhäuser aufzuzeigen. Die Erreichbarkeit der vorhandenen Parkhäuser ist sicherzustellen. Dabei kann allerdings ein kürzest möglicher Anfahrtsweg kein maßgebliches Kriterium für eine zeitgemäße Verkehrsführung sein. Die Schaff ung attraktiver Rahmenbedingungen für den motorisierten Individualverkehr, um möglichst komfortabel den historischen Altstadtkern anfahren zu können, ist als Prämisse für moderne und nachhaltige Verkehrs - und Stadtentwicklungspolitik nicht geeignet. Perspektivisch ist daher - dem Grundsatz einer autofreien Altstadt folgend - zu überprüfen, wie die Situation der Parkhäuser in diesem Bereich insgesamt nachhaltig verändert werden kann. So sollten längerfristig Parkmöglichkeiten möglichst in Parkhäusern vorgeh alten werden, die außerhalb des zentralen Altstadtkerns liegen. Mit der Vorlage 2835/2016/1 hat die Verwaltung Ergebnisse einer Variantenuntersuchung zur künftigen Verkehrsführung in der Altstadt vorgelegt. Das Untersuchungsgebiet umfasst nur den Bereich der historischen Altstadt. Um eine konsequente Anschlussfähigkeit zu Entwicklungen in anliegenden Verkehrsräumen sicherzustellen und eine stringente Gesamtkonzeption, die die Zusammenhänge einzelner Entwicklungen und Projekte - hier seien beispielhaft die Neuplanung für den Bereich Trankgasse, die Neugestaltung des Tunnels Johannisstrasse, die jeweils neu aufgestellt werden müssen, genannt – zu entwickeln, muss der Betrachtungsraum ausgeweitet werden. Dabei ist zur Entwicklung einer schlüssigen Gesamtstrat egie auch eine Einbeziehung des Kolumbaquartiers sinnvoll. Die aktuelle Bearbeitung der wesentlichen Frage, wie sich der unmittelbare Kernbereich der Altstadt auf lange Zeit präsentieren wird, vermittelt den Eindruck, dass lediglich partielle Entwicklungen berücksichtigt werden und lässt eine ganzheitliche Vision für ein modernes Erscheinungsbild der Metropole Köln vermissen. Daher ist es sinnvoll und geboten, die laufenden Planungen und Entwicklungen der einzelnen Betrachtungsräume in einer Gesamtbetrach tung zusammenzuführen, die dem strategischen Leitgedanken folgt, die Aufenthaltsqualität im Herzen unserer Stadt durch eine zukunftsgerichtete Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik deutlich zu steigern. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Regina Börschel - 4 - Anlage:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0001/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
- Datum
- 03.01.2018
- Erstellt
- 03.01.2018 10:46