1319/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu der Bedeutung der Zertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 25.04.2022 1319/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu der Bedeutung der Zertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune Seitens des Stadtentwicklungsausschusses wurde am 07. April 2022 gebeten, den Sinn bzw. die Be- deutung der Zertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune genauer darzulegen. Die Koordination des Vorhabens Kinderfreundliche Kommune beantwortet dies wie folgt: Die Zertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune Das Dach des Vorhabens Kinderfreundliche Kommunen in Deutschland bildet die internationale „Child Friendly Cities Initiative (CFCI)“ von UNICEF, die seit 1996 international daran arbeitet, Kom- munen kinderfreundlicher zu gestalten. Seit 2012 gibt es in Deutschland den Verein Kinderfreundliche Kommunen, der den CFCI Impuls aufgriff und das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ für die lokale Umsetzung der Kinderrechte entwickelt hat. Der von UNICECF Deutschland und dem Deut- schen Kinderhilfswerk getragene Verein startete seine Arbeit mit sechs Pilotkommunen. Seit 2014 können sich bundesweit alle Kommunen ab einer Größe von 5000 Einwohner*innen für die Teilnah- me am Programm bewerben. Inzwischen beteiligen sich über dreißig Städte und Gemeinden am Pro- gramm hin zu mehr Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Köln ist die erste und bislang einzige Millionen- stadt im Vorhaben und nimmt daher eine besondere Vorreiterstellung ein. Das Gesamtvorhaben Kin- derfreundliche Kommune Köln steht für den strategischen Prozess die UN -Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene ressort -, ämter- und dezernatsübergreifend umzusetzen und alle Beteiligten intensiver für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. Zielsetzung der Zertifizierung Im Zentrum der Arbeit des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. steht die lokale Umsetzung der Ziele und Normen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Kommunen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, weil sie die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen junger Menschen durch ihre Einrichtungen und Dienste stark prägen. Die Konvention stellt in ihren 54 Artikeln detailliert her- aus, dass zentrale soziale, zivile und politische Menschenrechte sel bstverständlich auch für junge Menschen unter 18 Jahren gelten. Sie macht deutlich, dass diese Altersgruppe zudem einen beson- deren Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Förderung genießt. Das Wohl und die Interessen des Kin- des sind in allen „öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwal- tungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen (…) vorrangig zu berücksichtigen“ (Artikel 3, UN-KRK). Beteiligung und Vorrang des Kindeswohls sind Leitlinien für die Verwirklichung weiterer Normen und Rechte wie das Verbot von Diskriminierungen, den Schutz vor Gewalt, die Meinungs- und Informati- onsfreiheit, die Förderung behinderter Kinder, den Schutz von Flüchtlingskindern, das Recht auf sozi- ale Sicherheit und Gesundheitsvorsorge, das Recht auf Bildu ng, Schule und Berufsausbildung und vieles mehr. Schon diese unvollständige Aufzählung macht deutlich, dass es kaum ein kommunales Handlungsfeld gibt, in dem Kinderrechte nicht berührt werden und zu berücksichtigen sind. Die Kin- der- und Jugendfreundlichkeit ist daher als stadtweite Querschnittsaufgabe anzusehen. Bedeutung für die Stadt Köln Mit der Bewerbung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune hat sie sich zur umfassenden und 2 verbindlichen Umsetzung der Kinderrechte verpflichtet. Um diese Verpflichtung in das Verwaltungs- handeln zu implementieren, braucht es eine möglichst einheitliche Vorgehensweise beziehungsweise Strategie. Der vorgelegte Aktionsplan stellt sich der Herausforderung eine strategische Struktur zu entwickeln, mit der die Ziele der Kinderfreundlichen Kommune als Querschnittsaufgabe dauerhaft im städtischen Denken und Handeln der Millionenstadt verankert werden können. Der wichtigste Ertrag Kinderfreundlicher Kommunen ist die Stärkung der Kinderrechte in der Kommu- nalpolitik, in der Kommunalverwaltung und der Zivilgesellschaft. Mit der Ratifizierung und Bekanntma- chung im Bundesgesetzblatt vom 10. Juli 1992 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. Die Stadt Köln erfüllt somit eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus dem Beitritt zu einer internati- onalen Übereinkunft ergeben. Die Differenzen entlang von Altersgruppen, Geschlecht, sozialer Herkunft, Bildungsstatus, Milieus, Kinder- und Jugendkulturen etc. sind erheblich. Gerade Kinder und Jugendliche aus prekären Ver- hältnissen benötigen eine grundlegende Orientierung am Kindeswohl und die Möglichkeit sich zu beteiligen, um dabei ihre Sichtweisen und Erfahrungen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit be- rücksichtigt werden, damit sie sich nicht als soziale Ungleichheiten und Ausgrenzungen verfestigen. Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit ist auch als Standortfaktor zu sehen und als Investition in die Zukunft der Stadt. Mit Veröffentlichung der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ fand die Kin- der-, Jugend- und Familienfreundlichkeit auch bereits Einzug in den Kompass für eine zukunftsausge- richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Um ein ganzheitliches Verständnis in Bezug auf die Kinder - und Jugendfreundlichkeit in Köln zu erzielen, bedarf es einer integr ierten Planungs- und Handlungsstrategie. Bei der Verwirklichung einer Kinderfreundlichen Kommune sind alle Akteur*innen der örtlichen Ge- meinschaft gefragt. Der Erfolg der Umsetzung hängt entscheidend davon ab ein gemeinsames Ver- ständnis von Kinderfreundlic hkeit zu entwickeln (Leitbild kinder - und jugendfreundliches Köln) und konkrete Handlungsschwerpunkte (Handlungsfelder) anzugehen. Hierbei ist eine gute ressortüber- greifende Vernetzung unerlässlich. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1319/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.04.2022
- Erstellt
- 20.04.2022 09:25