0762/2017
Beantwortung der Anfrage AN/0307/2017
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3228 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 0762/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Beantwortung der Anfrage AN/0307/2017 der SPD Fraktion 1. Ist die Kölner Feuerwehr technisch wie auch ausbildungsmäßig in der Lage, im Not- fall eine medizinisch korrekte Erstversorgung zu sichern? Bei den Bürgerinnen und Bürgern mit einer stattgehabten Kehlkopfoperation lassen sich ver- schiedene Gruppen unterscheiden. Bei der einen Gruppe wurde eine Kehlkopfteil- oder voll- resektion durchgeführt, bei der anderen wurde der Kehlkopf operiert, um eine (Be-) Atmungskanüle einzulegen und ggf. ein Beatmungsgerät zeit- oder dauerhaft daran anzu- schließen. Da bei allen Kehlkopfoperierten das Stimmbildungsorgan betroffen ist, besteht bei den Be- troffenen oft die Sorge, dass sie ihre Wünsche und Nöte im Erkrankungsfall nicht ausrei- chend mitteilen können und deshalb die notwendigen Informationen vom Rettungsdienst nicht vollständig wahrgenommen werden. Auch weisen die Kehlkopfoperierten hinsichtlich ihres Notfallspektrums Unterschiede auf. Sowohl die Kommunikation mit diesen Patientinnen und Patienten als auch der Umgang mit Patienten nach einer Kehlkopfoperation, mit einem Tracheostoma und ggf. auch mit einem (Heim-) Beatmungsgerät werden in der Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstes themati- siert und immer wieder aufgegriffen. Eine schnellstmögliche Erstversorgung ist dadurch auch für Patientinnen und Patienten mit dieser Besonderheit möglich. Bei schwereren Fällen wird zusätzlich auch ein Notarzteinsatzfahrzeug dorthin entsandt, so dass auch Notfallpatienten aus der Gruppe der Kehlkopfoperierten bei Atmungsnotfällen mit Notarzt erstversorgt und in eine geeignete Klinik transportiert werden. 2. Warum ist es bisher nicht möglich gewesen, eine kompetente Person zum Treffen der Selbsthilfegruppe zu schicken, der die Befürchtungen in einem offenen Gespräch beseitigt hätte. Bei der Berufsfeuerwehr Köln hat ein Mitglied der Selbsthilfegruppe im letzten Jahr vorge- sprochen und um einen Vortrag durch einen kompetenten Mitarbeiter gebeten, was mündlich zugesagt worden ist. Leider waren nach dem Weggang des Vertreters der Selbsthilfegruppe die Kontakte nicht (mehr) vorhanden und somit eine Erreichbarkeit nicht gegeben. Grund- sätzlich führt die Berufsfeuerwehr Informationen sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen durch und geht dabei auf individuelle Bedürfnisse ein. Sie bedauert sehr, dass in diesem Fall die zugesagte Information nicht erfolgt ist. Zwischenzeitlich hat eine Kontaktaufnahme zwischen dem stellvertretenden ärztlichen Leiter der Berufsfeuerwehr Köln und der Selbsthilfegruppe der Kehlkopfoperierten stattgefunden, 2 so dass noch im laufenden Jahr eine ärztlich geführte Informationsveranstaltung durchge- führt werden kann. 3. Wie soll man dieses Verhalten werten. Ist es die Bestätigung das unsere Feuerwehr Probleme mit der Rettung von Menschen aus diesem Personenkreis hat. Die Berufsfeuerwehr bedauert diesen Sachverhalt und bittet darum, diesen als Kommunikati- onsstörung zu bewerten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0762/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27