AN/0935/2020
Eröffnung eines Wettbüros im Ortskern des Stadtteils Rath/Heumar
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage SPD AN-0935-2020
2639 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: w ww.koelnspd.de
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Telefon 0171 8276215
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: markus_klein@koeln.de
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.08.2020
AN/0935/2020
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020, TOP 9.2.2
Eröffnung eines Wettbüros im Ortskern des Stadtteils Rath/Heumar
Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.08.2020
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be-
zirksvertretung Kalk aufzunehmen:
In der Rösrather Straße 595 und somit im Zentrum von Rath/Heumar wird ein Wett-
büro eröffnet, was sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch der der Interes-
sengemeinschaft der Rath/Heumarer Gewerbetreibenden für erheblichen Unmut
sorgt. An dieser Adresse befand sich bis Ende Juni d. J. ein Café. Neben der Tatsa-
che, dass die Genehmigung der Nutzungsänderung offenbar innerhalb kürzester Zeit
erteilt wurde, sind viele darüber verwundert, dass ein Gewerbe dieser Art an dieser
Stelle zulässig ist. Nach unserem Verständnis ist ein Wettbüro mit einer Spielhalle
gleichzusetzen, und eine solche befindet sich bereits auf der Rösrather Straße 570
und somit fast in Sichtweite des neuen Wettbüros. Eine Häufung derartiger Lokale
mit zumeist abgeklebten Scheiben mindert jedoch die Attraktivität der Einkaufsstraße
und stellt eine Abwertung der Rösrather Straße dar.
2
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk fragt daher an:
1. Ist die Eröffnung eines Wettbüros mit dem Glücksspielstaatsvertrag für Nord-
rhein-Westfalen vereinbar, der einen Mindestabstand zwischen Spielhallen von
350 m vorsieht?
2. Ist die Eröffnung dieses Wettbüros mit dem geltenden Bebauungsplan vereinbar?
3. Wann wurde der Veränderungsantrag gestellt und wann wurde dieser genehmigt?
4. Warum hat die Verwaltung nicht mit einem Aufstellungsbeschluss für einen neu-
en Bebauungsplan und Erlass einer Veränderungssperre reagiert und versucht,
das Vorhaben zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Klein
Markus Klein Hajo Koch
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kalker Hauptstraße 247
- Rösrather Straße 595
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0935/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 11.08.2020 09:11