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Eröffnung eines Wettbüros im Ortskern des Stadtteils Rath/Heumar

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0935/2020 vom 11.08.2020

Stand: Am 27.08.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage SPD AN-0935-2020

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    SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Markus Klein Fraktionsvorsitzender Telefon 0171 8276215 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: markus_klein@koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.08.2020 AN/0935/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020, TOP 9.2.2 Eröffnung eines Wettbüros im Ortskern des Stadtteils Rath/Heumar Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.08.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be- zirksvertretung Kalk aufzunehmen: In der Rösrather Straße 595 und somit im Zentrum von Rath/Heumar wird ein Wett- büro eröffnet, was sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch der der Interes- sengemeinschaft der Rath/Heumarer Gewerbetreibenden für erheblichen Unmut sorgt. An dieser Adresse befand sich bis Ende Juni d. J. ein Café. Neben der Tatsa- che, dass die Genehmigung der Nutzungsänderung offenbar innerhalb kürzester Zeit erteilt wurde, sind viele darüber verwundert, dass ein Gewerbe dieser Art an dieser Stelle zulässig ist. Nach unserem Verständnis ist ein Wettbüro mit einer Spielhalle gleichzusetzen, und eine solche befindet sich bereits auf der Rösrather Straße 570 und somit fast in Sichtweite des neuen Wettbüros. Eine Häufung derartiger Lokale mit zumeist abgeklebten Scheiben mindert jedoch die Attraktivität der Einkaufsstraße und stellt eine Abwertung der Rösrather Straße dar. 2 Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk fragt daher an: 1. Ist die Eröffnung eines Wettbüros mit dem Glücksspielstaatsvertrag für Nord- rhein-Westfalen vereinbar, der einen Mindestabstand zwischen Spielhallen von 350 m vorsieht? 2. Ist die Eröffnung dieses Wettbüros mit dem geltenden Bebauungsplan vereinbar? 3. Wann wurde der Veränderungsantrag gestellt und wann wurde dieser genehmigt? 4. Warum hat die Verwaltung nicht mit einem Aufstellungsbeschluss für einen neu- en Bebauungsplan und Erlass einer Veränderungssperre reagiert und versucht, das Vorhaben zu verhindern? Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein Hajo Koch Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 27.08.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.2.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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