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1083/2019

Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen, Antrag der CDU-Fraktion, AN/1768/2018

Mitteilung BV 25.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.05.2019, TOP 10.2.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

5053 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 1083/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen, Antrag der CDU-Fraktion, AN/1768/2018 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 betreffend Lärmschutzmaß-
nahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen – Antrag der CDU-Fraktion – AN/1768/2018 
 
Beschlusstext: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die realisierten Lärmschutzmaßnahmen im 
Stadtbezirk Rodenkirchen – insbesondere entlang der Autobahnen BAB 4 und BAB 555 – mündlich 
zu erläutern und darzulegen, ob und welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Zukunft geplant 
sind. 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Im Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen geht es um die Beantwortung von zwei Fragestel-
lungen, die nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen. 
 
Der Flughafen Köln/Bonn wird an der BV2-Sitzung am 13.5.2019 teilnehmen und einen Vortrag zum 
Lärmminderungskonzept des Flughafens mit anschließender Beantwortung entsprechender Fragen 
halten.  
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat schriftlich nachfolgende Informationen zu Lärmschutz-
maßnahmen an den in seiner Zuständigkeit liegenden Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreis-
straßen übermittelt: 
 
1. Vorhandene Lärmschutzanlagen 
 
A4 Aachen-Olpe 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind südlich der A 4 Lärmschutzanlagen im Bereich der BAB-nahen 
Bebauung von Hochkirchen/Rondorf und Rodenkirchen vorhanden. Im Bereich Hochkirchen/ Rondorf 
sind dies eine ca. 2 m hohe Lärmschutzwand auf der Oberkante der Einschnittböschung, die ca. 160 
m östlich der Überführung des Wirtschaftswegs „Am Höfchen“ beginnt und an der Überführung des 
Weißdornwegs endet, sowie eine östlich des Weißdornwegs weiterführende Lärmschutzwand mit ca. 
3-4 m Höhe über der Oberkante der BAB-Einschnittböschung. Diese Lärmschutzwand wird im Be-
reich des Autobahnkreuzes Köln Süd entlang der Tangente von der A 4 auf die A 555 weitergeführt 
und schließt an die Lärmschutzwand entlang der A 555 an. 
 
Im Bereich Rodenkirchen ist eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand vorhanden, welche auf dem Unterfüh-
rungsbauwerk „Zum Forstbotanischen Garten“ beginnt und kurz vor Beginn der Rheinbrücke Ro-
denkirchen in ein Beton-Erde-System von 5 m Höhe und 190 m Länge einbindet. Auf der Rheinbrü-
cke selber ist zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand vorhanden.

2 
 
 
Auf der Westseite der A 4 sind zwischen dem Autobahnkreuz Köln Süd und der Rheinbrücke Ro-
denkirchen Erdwälle mit 1,2 - 1,6 m Höhe über Fahrbahnrand vorhanden, die im Bereich von Bau-
werken als Lärmschutzwand ausgeführt sind. Auf der Rheinbrücke selber ist, ebenso wie auf der 
Südseite der Brücke, zwischen Rad- und Gehweg eine 2,5 m hohe transparente Lärmschutzwand 
vorhanden. 
 
A555 Köln – Bonn 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind westlich der A 555 Lärmschutzanlagen im Bereich Hochkirchen 
vorhanden. Entlang der BAB-nahen Bebauung ist dies eine 4,5 - 5,0 m hohe Lärmschutzwand, wel-
che eine Fortführung der an der A 4 beginnenden Lärmschutzwand darstellt. Die Lärmschutzwand 
endet in südlicher Richtung hinter dem letzten BAB-nahen Anliegergrundstück der Straße „Zucker-
berg“ und bindet dort einen Erdwall von 6 m Höhe und 200 m Länge ein. Der in südlicher Richtung 
daran anschließende Erdwall von 8 m Höhe ist von der Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Be-
bauungsplan 67379-04 errichtet worden.  
 
Östlich der A 555 ist zwischen der Unterführung der Hahnenstraße und der Überführung des Kies-
grubenwegs ein 4 m hoher Erdwall vorhanden, der aufgrund des dichten Bewuchses nicht direkt als 
solcher erkennbar ist. Der Erdwall beginnt etwa 100 m südlich der Unterführung der Hahnenstraße.  
 
Weiter südlich ist im Bereich Godorf ein 4,5 m hoher Lärmschirm vorhanden, der, beginnend am Met-
ro-Gelände, bis zur Straße „Am Eulengarten“ als Lärmschutzwand ausgeführt ist. Im weiteren Verlauf 
bis zur Überführung der Kerkrader Straße (L 150) folgt eine Lärmschutzanlage als Erdwall, die im 
Bereich der Unterführungen Immendorfer Straße und Meschenicher Straße in Form von Lärmschutz-
wänden ausgeführt ist.  
 
Weitere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.  
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im klassifizierten Straßennetz keine weiteren in der Zuständigkeit 
des Landesbetriebs Straßenbau NRW errichtete Lärmschutzanlagen vorhanden. 
 
2. Geplante Lärmschutzanlaqen 
 
Die Planung weiterer und die Verbesserung vorhandener Lärmschutzanlagen an A 4 und A 555 sind 
in Zusammenhang mit den im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) enthaltenen Ausbau-
maßnahmen zu erwarten (Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes am 02.12.2016). 
 
Im Einzelnen sind dies der Umbau des Autobahnkreuzes Köln Süd und der Ausbau der A 4 vom Au-
tobahnkreuz Köln Süd bis zum Autobahnkreuz Gremberg. Beide Maßnahmen sind im BVWP 2030 
bzw. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit der höchsten Priorität „Vordringlicher Bedarf - 
Engpassbeseitigung“ enthalten.

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Meschenicher Straße
  • Am Höfchen
  • Zum Forstbotanischen Garten
  • Am Eulengarten
  • Immendorfer Straße
  • Kerkrader Straße
  • Hahnenstraße

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Details

Aktenzeichen
1083/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.03.2019
Erstellt
19.03.2019 15:45