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1871/2025

Mittelfreigabe zur Förderung der Kreativwirtschaft

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.64

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

17698 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 1871/2025 
Freigabedatum 
 01.07.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelfreigabe zur Förderung der Kreativwirtschaft  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2025/2026 für die Haushaltsjahre 2025 
und 2026 unter „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ im Teilergebnisplan der Wirtschaftsför-
derung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen zugesetzten Mittel in Höhe von 195.000 Euro p. a. gemäß dem Fi-
nanzausschussbeschluss vom 17.01.2025 (AN/0062/2025 ) für die Verwendung als Projekt-
kostenförderung (unterjährige Projektkostenzuschüsse) bzw. zur Aufstockung von zwei institu-
tionellen Förderungen in 2025 und 2026 wie folgt:  
 
 c/o pop Convention 50.000 € Betriebskostenzuschuss cologne on 
pop GmbH gesamt: 210.000 € p.a. 
 Klubkomm e. V. - Projekt  60.000 € Projektkostenförderung 
 Edimotion Festival 25.000 €  Projektkostenförderung 
 Filmbüro NW e.V.  25.000 €  Projektkostenförderung 
 Televisor Troika/SoundTrack_Cologne 35.000 €  Betriebskostenzuschuss Televisor 
Troika GmbH gesamt: 78.000 € 
(2025) 
 
Die zusätzlichen Mittel für Televisor Troika/SoundTrack_Cologne im Haushaltsjahr 2026 wer-
den entweder als Aufstockung zu einer dann möglicherweise fortgesetzten Strukturförderung 
der Televisor Troika GmbH (Betriebskostenzuschuss) oder als Projektförderung mit neuem 
Förderzweck im Bereich der Filmkultur gewährt. 
 
Der Rat beschließt ferner, aus den mit Beschluss des Finanzausschusses vom 17.01.2025 im 
Rahmen der Kulturförderabgabe (AN/0062/2025) unter der Bezeichnung „Förderung Projekte 
Kreativwirtschaft“ für verschiedene Kulturbetriebe bereitgestellten, zusätzlichen Fördermitteln 
(300.000 Euro) den für Televisor Troika GmbH vorgesehenen Teilbetrag um 30.000 Euro in 
2025 und 2026 zu kürzen und stattdessen zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.07.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  195.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 17.01.2025 wurden im Rahmen der Kulturförder-
abgabe (AN/0062/2025) für verschiedene Kulturbetriebe für 2025 und 2026 zusätzliche För-
dermittel in Höhe von 300.000 Euro mit der Bezeichnung „Förderung Projekte Kreativwirt-
schaft“ bereitgestellt. Aus dieser Summe wurden die nachstehenden konkreten Zweckbindun-
gen in den am 13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 übernommen: 
Demnach stehen 60.000 Euro für Klubkomm-Projektgelder; 50.000 Euro für c/o pop Conven-
tion, 25.000 Euro für Filmbüro NW e.V., 25.000 für Edimotion – Festival für Filmschnitt und 
Montagekunst, 25.000 Euro für SoundTrack Cologne (Televisor Troika GmbH) und 40.000 
Euro für Televisor Troika GmbH jeweils für 2025 und 2026 im Teilergebnisplan der Wirt-
schaftsförderung der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus in der Teilplanzeile 15 
– Transferaufwendungen zur Verfügung. In Fortsetzung der Förderpraxis durch das Kulturamt 
in der Haushaltsperiode 2023/2024 sollen die Zuschüsse für diese genannten Projekte im 
Nachgang der politischen Mittelfreigabe in den Teilergebnisplan des Kulturamts übertragen 
und von dort aus umgesetzt werden. Die hier nicht genannten Förderpositionen werden durch 
das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales bewirtschaftet.

3 
Im Folgenden finden sich Informationen zu den zweckgebundenen Mitteln und ihren geplan-
ten Einsatz durch das Kulturamt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, für die eine entspre-
chende Freigabe erbeten wird: 
 
c/o pop Convention 50.000 Euro 
Die c/o pop Convention ist Bestandteil des c/o pop Festivals. Zur Planung und Durchführung 
des c/o pop Festivals erhält die cologne on pop GmbH eine institutionelle Förderung in Höhe 
von 160.000 Euro p.a. Diese wird in den Haushaltsjahren 2025/2026 um 50.000 Euro jährlich 
zur Bearbeitung der c/o pop Convention aufgestockt. 
Die zusätzlichen Mittel sollen zur Durchführung der c/o pop Convention für die Planung und 
operative Umsetzung dieser Fachveranstaltung verwendet werden. Dies meint den Einsatz 
der Mittel für Honorare für Speaker, weitere Honorarkräfte (Organisation, Technik u. a.), 
Raummieten und ähnliche Sachkosten. 
Die c/o pop Convention in Köln ist der erste Fachaustausch des jeweiligen Jahres für die Pop-
kultur-Szene und kooperierende Bereiche. In Keynotes, Panels und Workshops wird ein pra-
xisnaher Blick in die Zukunft der Musikwelt geworfen. Es geht um Vernetzung, Austausch, 
Best Practice-Beispiele, das Besprechen neuer äußerer Rahmenbedingungen (KI) und Infor-
mationen zu Förderungen und Praxis-Wissen. 
 
Klubkomm-Projekt 60.000 Euro 
20.000 Euro wird der Klubkomm e.V. zur Fortsetzung seines Beratungsangebots für die Club- 
und Veranstaltungsszene einsetzen. Nach Einschätzung des Vereins besteht nach wie vor ein 
erhöhter Beratungsbedarf innerhalb der Popkultur-Szene, weil durch die Folgen der Pandemie 
einige Themen besonders in den Fokus gerückt sind. Dies betrifft den Bereich der Achtsam-
keit/Awareness zum Ende der pandemiebedingten Isolationszeit und der Beratung rund um 
die Wiederaufnahme des Normalbetriebs in den Clubs. Auch ein Mentoring für Planungen zu 
neuen Veranstaltungen und Clubs soll aufgesetzt werden, was für die Szene sehr hilfreich 
wäre. Ebenfalls soll die Umsetzung der städtischen Klimastipendien für Clubs durch die Klub-
komm begleitet werden. Hierzu erhält der Klubkomm e.V. eine Projektförderung. 
Weitere 40.000 Euro sollen für die Technikförderung von Clubs und Spielstätten verwendet 
werden. Seit der Einführung des Förderinstruments „4.1.6. Förderung von Clubs und Spiel-
stätten“ im Popkulturförderkonzept 2016 zeigt sich, dass im Bereich der Technikförderung für 
Clubs ein Bedarf besteht (für Kleinsttechnik, Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben usw.). 
Dieser Bedarf wurde in der jüngeren Vergangenheit erst durch Förderungen seitens der 
Stabsstelle für Medien und Internetwirtschaft und danach durch Unterstützungen seitens der 
KBW gedeckt. Die Umsetzung erfolgt analog zum Verfahren der vorherigen Unterstützer*in-
nen in Form einer Ausschreibung der Technikförderung für Clubs seitens des Klubkomm e.V., 
einer anschließenden gemeinsamen Votierung durch Klubkomm-Vorstand und Kulturamt und 
einer abschließenden Bewilligung der Förderungen durch das Kulturamt. 
Der Klubkomm e.V. befürwortet einen flexiblen Umgang mit diesen Betragsgrenzen je nach 
den Rückmeldungen zu Bedarfen aus der Szene; dies wird die Verwaltung umsetzen. 
 
Edimotion Festival 25.000 Euro 
Das Edimotion Festival ist ein renommiertes Festival zu Montage und Filmschnitt, das von der 
tricollage gUG durchgeführt wird. Die Trägerin erhält bereits für die ganzjährige Veranstal-
tungsreihe „ifs Begegnung Edimotion“ eine regelmäßige Förderung durch das Kulturamt. Die 
Trägerin erhält eine weitere Projektförderung zur Durchführung des Edimotion Festivals, zum 
Beispiel zur anteiligen Deckung der Kosten für Personal-Honorare und Organisationskosten. 
 
Filmbüro 25.000 Euro 
Der Filmbüro NW e.V. ist ein Verein zur Vernetzung, Beratung und filmpolitischen Vertretung 
seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft umfasst über 200 Personen aus vielen Bereichen der 
Filmkultur und den Gewerken der Filmkunst. Das Filmbüro wird regelmäßig in der Durchfüh-
rung von Veranstaltungsformaten („NRW Independents“, verschiedene Symposien) durch das 
Kulturamt gefördert. Seit Anfang 2022 hat der Filmbüro NW e.V. seinen Sitz im Filmhaus Köln 
und ist so Teil dieses Begegnungsortes für die Filmkultur geworden. Der Verein kann somit 
sein Beratungsangebot nun noch besser in einer vernetzten Struktur umsetzen. Um diese po-
sitive Synergie weiter zu ermöglichen, sollen die zugesetzten Mittel als anteiliger Mietkosten-
zuschuss und als Projektförderung für die Durchführung von Beratungen, Kooperations- und

4 
Netzwerkveranstaltungen und zur Deckung sonstiger Organisationskosten gewährt werden. 
 
SoundTrack_Cologne (Televisor Troika GmbH) 25.000 Euro sowie zusätzliche Mittel 
Die Televisor Troika GmbH erhält aktuell zur Planung und Durchführung von SoundTrack_Co-
logne - schwerpunktmäßig für das Musikfilmfestival SEE THE SOUND - eine Strukturförde-
rung (Betriebskostenzuschuss) in der Sparte Filmkultur in Höhe von 43.000 Euro bis Ende 
2025. Diese wird im Haushaltsjahr 2025 um 25.000 Euro zur Finanzierung des Fachkongres-
ses von SoundTrack_Cologne aufgestockt.  
Auf die u. a. Ausführungen zur kulturfachlichen Notwendigkeit des Vorhabens unter Berück-
sichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben wird verwiesen. Die Kulturverwaltung schlägt 
eine Verwendung von 10.000 Euro aus den zur weiteren Aufstockung vorgesehenen Mitteln 
(40.000 Euro) zur Deckung von gestiegenen Organisations- und Veranstaltungskosten der Te-
levisor Troika GmbH vor. Der Betriebskostenzuschuss der GmbH im Jahr 2025 würde dann 
78.000 Euro betragen. 
Da die Strukturförderung Filmkultur ab 2026 neu vergeben wird, kann den Ergebnissen hier 
nicht vorgegriffen werden. Die zusätzlichen 10.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2026 ent-
weder als Aufstockung zu einer dann möglicherweise fortgesetzten Strukturförderung der Te-
levisor Troika GmbH (Betriebskostenzuschuss) oder als Projektförderung mit neuem Förder-
zweck im Bereich der Filmkultur gewährt. 
 
 
Kulturfachliche Notwendigkeit des Vorhabens 
In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den 
seitens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg gewürdigt. Gleichzeitig hat sie 
jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen bei 
Weitem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene 
Konsolidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sind alle städti-
schen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer kritischen Prüfung zu unterzie-
hen.  
Der Beschluss des Finanzausschusses vom 17.01.2025 zur Kulturförderabgabe 
(AN/0062/2025) sieht die finanzielle Förderung der oben genannten Projekte mit den ausge-
wiesenen Zuschusshöhen vor und wurde in den Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 
2025/2026 vom 13.02.2025 übernommen (Nr. 0138/2025). 
Die Förderung der genannten Projekte und Initiativen erfolgt im Einklang mit den Zielen 1.3 
und 2.4. der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, die leitend für die Haushaltsplanauf-
stellung 2025/2026 gewesen ist (Vgl. Vorbericht zum Haushaltsplan 2025/2026, S. 52). 
Bei den genannten Vorhaben handelt es sich aus Sicht der Kulturverwaltung um förderungs-
würdige Projekte und Initiativen, die ein qualitätvolles Angebot für die Kölner Bürger*innen 
darstellen. Ein Wegfallen der Angebote würde eine spürbare Lücke im Kulturangebot sowohl 
für die Stadtgesellschaft als auch für die Fachkreise der jeweiligen Kultursparten bedeuten. 
Auch Kulturereignisse leisten direkte oder indirekte Beiträge zu den Erträgen des städtischen 
Haushaltes (Eintritte, Übernachtungen, gastronomische Einnahmen, Konsumverhalten, Be-
schäftigungsverhältnisse usw.), die als Folge von Einsparungen wegfallen würden. 
Die Prüfung der Kulturverwaltung hat ergeben, dass die hier genannten Förderungen aus den 
folgenden Gründen nicht aufgegeben werden können:  
Eine lebendige und vielfältige Kultur macht eine Metropole wie Köln lebenswert, nicht zuletzt 
im Sinne der SDGs der Vereinten Nationen.  
Die c/o pop Convention lockt über 1.000 Fachbesuchende nach Köln, die aus ganz Deutsch-
land und international anreisen, sich weiterbilden und umgekehrt ihr Wissen teilen. Die Pa-
nels, Workshops und Netzwerkformate der c/o pop Convention sind Plattformen, die von wei-
teren Förderinstitutionen des Landes und des Bundes genutzt werden, Fachverbände disku-
tieren über die Zukunft der Sparte Popkultur, Beratungsworkshops für junge Künstler*innen 
werden durchgeführt. Der Multiplikationseffekt dieses Angebots dürfte die Zahl der Teilneh-
menden um ein Vielfaches übersteigen und würde bei Nicht-Förderung für Köln verloren ge-
hen.

5 
Die Förderung für den Klubkomm e.V. sieht die Unterstützung des Beratungsangebots und die 
technische Förderung für Clubs und Spielstätten vor. Die Beratung verzahnt sich mit anderen 
Themen der Clubkultur, wie der Umsetzung der Klimastipendien der Stadt Köln, der Betreu-
ung von Besuchenden, der Gestaltung von Barriereabbau in den Clubs und vielen Themen 
mehr. Dies trägt zu einer vielfältigen und überregional beachteten Clubszene bei, die viele Be-
suchende nach Köln bringt und mit der sich Köln gerne schmückt. Die Technikförderung für 
Clubs ermöglicht den Spielstätten, durch punktuelle technische Ertüchtigung und Erneuerung 
weiterhin attraktive Programme anzubieten, die das Publikum gerne besucht. Bei Nicht-Förde-
rung des Klubkomm e.V. ginge diese Wirkung verloren. 
Das Festival Edimotion präsentiert besondere Filme aus der Warte der Schnittkunst und stellt 
ein filmkulturelles Angebot mit Alleinstellungsmerkmal dar. Nationale und internationale Fach-
besucher*innen treffen sich bei Edimotion, die Filmvorführungen werden sehr gut durch das 
Kölner Publikum besucht. Bei Nicht-Förderung könnte das Festival vermutlich nicht mehr fort-
geführt werden. 
Das Filmbüro NW e.V. stärkt von Köln aus landesweit die filmkulturelle Szene mit Beratungen, 
Netzwerkveranstaltungen und Kooperationen. Es ist in Fördergremien und filmpolitischen Zu-
sammenhängen als Stimme der freien Filmszene aktiv. Das Filmbüro NW ist ein wichtiges 
Bindeglied zu den Kölner Filmhochschulen. Die Nicht-Förderung des Filmbüro NW würde vo-
raussichtlich zu einem Abgang aus Köln führen, was einen enormen Imageschaden der Medi-
enmetropole Köln bedeuten würde. 
SoundTrack_Cologne (Televisor Troika GmbH) ist ein zentraler Fachkongress rund um das 
Thema Musik in Film und Medien. Die vielen nationalen und internationalen Speaker, Ex-
pert*innen und Komponist*innen, die zum Festival und Kongress nach Köln kommen, machen 
die Veranstaltung zu einem Leitformat der Medienmusik und wichtigen Termin für die zahlrei-
chen Akteur*innen in der Medienstadt Köln. Aus Sicht der Kulturverwaltung ist die Verzahnung 
von Musikfilmfestival SEE THE SOUND und dem Fachkongress SoundTrack_Cologne beson-
ders reizvoll und ein echtes Alleinstellungsmerkmal für Köln, das vom Publikum geschätzt 
wird. Bei einer Nicht-Förderung würde das Programm an Attraktivität verlieren, und einzelne 
Programmschienen müssten eingestellt werden.  
Im Doppelhaushalt 2023/2024 war der Betriebskostenzuschuss an die Televisor Troika GmbH 
(43.000 Euro) für SoundTrack_Cologne um 25.000 Euro zur Planung und Umsetzung des 
Fachkongresses aufgestockt worden.  
Für den Doppelhaushalt 2025/26 sind neben den v. g. 25.000 Euro für SoundTrack_Cologne 
jeweils weitere 40.000 Euro für die Förderung der Televisor Troika GmbH vorgesehen. Mit 
Blick auf die Vorgabe, alle städtischen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer 
kritischen Prüfung zu unterziehen, ist eine im Vergleich zu den Vorjahren zusätzliche Aufsto-
ckung nur bedingt nachzuvollziehen. Die Televisor Troika GmbH hat die Mittel in ihrer Planung 
jedoch schon berücksichtigt. Daher schlägt die Kulturverwaltung die Verwendung von 10.000 
Euro aus den zur weiteren Aufstockung vorgesehenen Mitteln (40.000 Euro) zur Deckung von 
gestiegenen Organisations- und Veranstaltungskosten vor. Die verbleibenden 30.000 Euro 
sollten demgegenüber gemäß den Auflagen der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssat-
zung 2025/2026 als Einsparung zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden. 
 
Finanzierung: 
Die Teilaufwandsermächtigungen in Höhe von 195.000 Euro in 2025 und 2026 im Rahmen 
der Zusetzung „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ sollen im Zuge der Bewirtschaftung 
durch eine sog. Kämmerin-ÜPL umgeschichtet werden und stehen nach Übertragung im Teil-
ergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplan-
zeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Der Rat hat den Haushaltsplan 2025/26 ins-
gesamt in seiner Sitzung am 13.02.2025 beschlossen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab-
geschlossen werden. So konnte die Sitzung des Wirtschaftssauschusses am 05.06.2025 und 
die Sitzung des Finanzausschusses am 30.06.2025 zur Freigabe der Mittel nicht erreicht wer-
den. Bei einer Beschlussfassung in der nächsten Sitzungsperiode würden eine nachfolgende

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Bewilligung und Mittelauszahlung jedoch erst so spät erfolgen, dass die Umsetzung der Pro-
jekte nicht mehr gewährleistet werden kann. Für die Zuschussnehmenden soll mit einem ent-
sprechend früheren Verfahren die benötigte wirtschaftliche Planungssicherheit für 2025 im 
Sinne der zweckgerechten Mittelverwendung erreicht werden.

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.64 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1871/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.07.2025
Erstellt
06.06.2025 15:41