2041/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Verkehrsberuhigung Frechener Weg, AZ.: 36/23
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln ® Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 36/23 31.05.2023 Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Verkehrsberuhigung Frechener Weg“, Aktenzei- chen 36/23 S Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.02.2023, in dem Sie eine weitere Verkehrsberu- higung im Frechener Weg anregen. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die Situation vor Ort überprüft und mitgeteilt, dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht zum jetzigen Zeitpunkt ein Handlungsbe- darf nicht besteht. Auf dem Frechener Weg gilt bereits Tempo 30 und bei dem besag- ten Bereich handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle. In Bezug auf die Geschwindigkeitsüberschreitungen habe ich den Ordnungs-und Ver- kehrsdienst gebeten die Durchführung von Kontrollen zu prüfen. Vorschläge für Geschwindigkeitskontrollen sowie konkrete Straßenschäden können Sie auch unmittelbar unter der Rubrik „Fließender Verkehr, Geschwindigkeitskontrol- len, ruhender Verkehr“ bzw. „Schlaglöcher, Straßenschilder“ auf der folgenden Web- seite der Stadt Köln melden: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/anregungen-beschwerden/in- dex.htmi#ziel 1 16 Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsma- nagement per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 £ Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2041/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Verkehrsberuhigung Frechener Weg, AZ.: 36/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 28. Februar 2023 11:43 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 28.02.2023 11:43:17 an Sie geschickt Anliegen: Bitte um weitere Verkehrsberuhigung im Verlauf des Frechener Weges mittels Verkehrsinsel o.ä. da vor unserem Haus Nr 59 auf einer 30er Anliegerstrasse täglich unzählige KFZ und auch die schweren KVB E-Busse vor allem Nachts deutlich zu schnell fahren. Die vorhandenen Strassenschäden füfhren zu nicht tragbaren Erschütterungen an unserem Haus mit deutlichen Rissbildungen. Selbst die Polizei wird der Lage nicht Herr und empfiehlt KFZ auf die Stasse zum Ausbremsen zu stellen was aber aufgrund von Parkbuchten nicht legal möglich ist...
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2041/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 26.06.2023
- Erstellt
- 21.06.2023 08:36