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V/0438/2021

Energetische Teilsanierung Kita Emmerbachtal - Dachflächen

Vorlagen 21.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 17.06.2021, TOP 6.1

Anlage 1b - Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1a - Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Checkliste nachhaltiges Bauen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1c - Grundriss-

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 5 - Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 4 Kostenschätzung nach DIN 276-

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Ansehen

Anlage 3 - Checkliste Barrierefreiheit-Design für alle

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Ansehen

Anlage 1b - Luftbild

173 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 250
Datum: 20.05.2021
Notizen:
Luftbild
Kita Emmerbachtal
ANLAGE 1 b
© Stadt Münster
H 5750 916
R 408 588
R 408 649
H 5751 008
0 5 10
Meter
Anlage 1b

Anlage 1a - Lageplan

165 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 1000
Datum: 20.05.2021
Notizen:
Lageplan
Kita Emmerbachtal
ANLAGE 1 a
© Stadt Münster
H 5750 880
R 408 491
R 408 865
H 5751 134
0 5 10
Meter

Beschlussvorlage

6439 Zeichen

V/0438/2021 
V/0438/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Energetische Teilsanierung Kita Emmerbachtal - Dachflächen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Baumaßnahme „Energetische Teilsanierung der Kita Emmerbachtal, Am Roggenkamp 110 
(48) - Dachflächen wird analog zu der bereits durchgeführten Dachsanierung an der baugleichen 
Kita Sonnentau ausgeführt (Anlage 1). 
 
2. Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). 
 
3. Die Checkliste Barrierefreiheit/Design für alle wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im 3. Quartal 2021 begonnen wird und die 
Fertigstellung voraussichtlich im 1.Quartal 2022 erfolgt. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der energetischen Teilsanierung der Kita Emmerbachtal 
der jährlich der CO2-Ausstoß um 2,6 Tonnen gesenkt wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung 
nach DIN 276 vom 11.03.2021 in Höhe von 400.000,00 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 
23.700 Euro entstehen (Anlage 4 + 5) 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immoblienmanagement    
Zeile  13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen  
2022 ff 4.800  
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
02.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Hilgenkamp 
Telefon: 492-2396 
Hilgenkamp@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0438/2021 
Zeile  14 Bilanzielle Abschreibung  2022 ff 12.900  
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
   
 20 Zinsen und sonstige Fi-
nanzaufwendungen  
2022ff 6.000  
Summe aller Auf-
wendungen 
   23.700  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei den o. g. Pro-
duktgruppen veranschlagt. 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaßnah-
me 
4230 Energ. Sanierung städt. Ge-
bäude 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2021 400.000 7.500.000 
   VE(202
1) 
 (24.500.000) 
   2022   7.500.000 
   2023  8.500.000 
   2024  8.500.000 
Summe aller Aus-
zahlungen 
   400.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Bisherige Beschlüsse  
 
Der Rat der Stadt Münster hat gem. V/0770/2019/2 „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für  
Münster“ beschlossen, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestal-
tungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. Zudem hat der Rat am 22.05.2019 den  
Klimanotstand mit dem Beschluss ausgerufen, „dass die Eindämmung des anthropogenen Klima-
wandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt und bei allen Entscheidungen grundsätz-
lich zu beachten ist“. Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen Gebäuden ebenfalls dazu beitragen, 
die anspruchsvollen Ziele des Masterplans zu erreichen. Mit der energetischen Teilsanierung der 
Dachflächen der Kita Emmerbachtal, der aufgrund von vorhandenen Schäden an der Dachhaut vor-
gezogen werden soll, will die Stadt Münster auch eine deutlich messbare Energie- und damit auch 
CO2-Einsparung erreichen.

- 3 - 
V/0438/2021 
Zu 1.: Planung  
 
Die Kita Emmerbachtal wurde 1975 in Holzrahmenbauweise einschließlich einer Holzdachkonstrukti-
on errichtet. Im gleichen Zeitraum wurden die Kitas Sonnentau und Wielerort baugleich erstellt.  
Eine umfängliche Dachsanierung hat 2020 in der Kita Sonnentau stattgefunden.  
 
Die Dachfläche des Altbaus mit einer Fläche von ca. 680 m² ist einschließlich der Satteldachaufbau-
ten komplett zu erneuern. Teilweise ist die vorhandene Wärmedämmung bereits durchfeuchtet und 
die untere Schalung aufgrund der Durchfeuchtung angegriffen. Weitere Wasserschäden erlitt das 
Dach nach den starken Schneefällen im Februar 2021. 
 
Die feuchte Wärmedämmung gewährleistet mittlerweile auch keinen Wärmeschutz mehr.  
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die komplette Dachsanierung inklusive der Fenster in den 
Stirnseiten der Satteldächer im Rahmen einer energetischen Teilertüchtigung vorzuziehen.  
 
Ziel der Maßnahme ist es, das Dach gem. den Gebäudeleitlinien energetisch zu ertüchtigen und so-
mit den CO2 Ausstoß um mind. 2,6 Tonnen im Vergleich zur alten Dachkonstruktion zu senken. In 
dieser Berechnung ist allerdings nicht die Durchfeuchtung der Wärmedämmung berücksichtigt wor-
den. Tatsächlich wäre dieser Wert deutlich höher anzusetzen.  
 
Eine Ausführung als Gründach und/oder eine Photovoltaik-Anlage ist nicht möglich, da mit der neuen 
Dämmstärke die Grenzbelastung für das Holztragwerk ausgeschöpft ist. 
 
 
Zu 2.: Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
Die beiliegende Checkliste gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologischen Kri-
terien.  
Entsprechend den Gebäudeleitlinien 2020 der Stadt Münster werden die Vorgaben für die Sanierung 
von Einzelbauteilen nachgewiesen und eingehalten.  
 
 
Zu 3.: Checkliste Barrierefreiheit/ Design für alle 
 
Da es sich bei dieser Maßnahme um eine energetische Sanierung der Gebäudehülle handelt, werden 
keine weiteren baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit vorgenommen.   
Die Berücksichtigung von Belangen für Menschen mit Behinderungen sind in großen Bestandteilen im 
Bestand bereits aufgenommen. 
 
 
Zu 4.: Weiteres Vorgehen  
 
Nach der Baubeschlussfassung wird das Amt für Immobilienmanagement mit der Vergabe der Archi-
tektenleistungen beginnen.  
Die Grundzüge der Ausführungsplanung stehen aufgrund der baugleichen Ertüchtigung an der Kita 
Sonnentau bereits fest. Aus diesem Grund wird kann die Ausschreibung und Vergabe zeitnah erfol-
gen.   
Die Sanierungsarbeiten werden im laufenden Betrieb an der Kita durchgeführt.  
Der Baubeginn ist zum Herbst 2021 geplant. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im 1. Quartal 
2022 zu erwarten sein. 
 
 
 
gez. 
 
i.V.

- 4 - 
V/0438/2021 
Peck  
Stadtrat  
 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1a-c:  - Lageplan, Luftbild und Grundriss der Kita Emmerbachtal 
Anlage 2   : Checkliste nachhaltiges Bauen   
Anlage 3   : Barrierefreiheit/Design für alle 
Anlage 4   : Kostenberechnung nach DIN 276  
Anlage 5   : Folgekostenberechnung

Anlage 2 - Checkliste nachhaltiges Bauen

3404 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: 48 Kita Emmerbachtal 
Vorlagen-Nr.: V/0438/2021  Anlage: 2  
         
 
Energetische Standards  
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung  
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten: 
 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme: Erneuerung der Dachabdichtung und Ertüchtigung der Wärmedämmung  
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:   
 Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 
2-Einsparung:    2,6  t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO 2 
Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit        kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 
2-Einsparung:           t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung:       
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:            
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard)  
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
      
 
4. Gründach  
 Ja       m 2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt:       geprüft:       
 
Amt für Immobilienmanagement

Anlage 1c - Grundriss-

40 Zeichen

Küche 
ANLAGE 1 c
Grundriss Emmerbachtal

Anlage A

1505 Zeichen

Anlage A zur V/0438/2021 
Kurzüberblick 
Baubeschlussvorlage zur energetischen Teilertüchtigung des Daches der Kita Emmerbachtal, Am 
Roggenkamp 110  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs-und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
 
Das Teilziel lautet „Energetische Teilsanierung der Dachflächen der Kita Emmerbachtal“ und 
“Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Rat der Stadt Münster hat gem. V/0770/2019/2 „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für  
Münster“ beschlossen, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Ge-
staltungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. 
Gesetzliche Grundlagen. SGB VIII §§ 22 – 26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Bauvorhaben ist als energetische Teilsanierung ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.

Anlage 5 - Folgelastenberechnung

2636 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 21.05.21
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Energ. Sanierung städt. Gebäude 
Jahr der Fertigstellung: 2022
Nutzungsdauer Hochbau: 31 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 400.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 400.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 400.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 400.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 4.800,00 20,25
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
Zwischensumme 2022 4.800,00 20,25
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2022 12.900,00 54,43
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2022 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2022 6.000,00 25,32
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 6.000 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 12.000 € p.a.
= Schuldendienst 18.000 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
23.700,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0!
2. Auflösung Sonderposten 2022 0,00 #DIV/0!
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0!
4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0!
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0!
Summe Folgeerträge
0,00 #DIV/0!
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 23.700,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,93
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 5

Anlage 4 Kostenschätzung nach DIN 276-

694 Zeichen

Bauvorhaben: 
Standort 48 Kita Emmerbachtal 
Maßnahme Energetische Teilsanierung 
Dachflächen 
Zusammenstellung der Kosten 
Kostenschätzung nach DIN 276 
Kostengruppe Teilbetrag (Brutto) Gesamtbetrag (Brutto) 
Summe 100 - Grundstück 0,00 €
Summe 200 - Herrichten und Erschließen 0,00 €
Summe 300 - Bauwerk - Baukonstruktion 272.000,00 €
Summe 400 - Bauwerk - Technische Anlagen 25.000,00 €
Summe 500 - Außenanlagen 4.000,00 €
Summe 600 - Ausstattung und Kunstwerke 0,00 €
Summe 700 - Baunebenkosten 35.000,00 €
Summe 336.000,00 €
für Unvorhergesehenes (ca. 5%) und zur Rundung: 14.000,00 €
Für die derzeit zu erwartende Material-Preissteigerung 50.000,00 €
Gesamt 400.000,00 €
Stand: 19.05.2021

Anlage 3 - Checkliste Barrierefreiheit-Design für alle

2287 Zeichen

Seite 
1/2  
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00  
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3 zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
Barrierefreiheit/Design für alle  
Stand: September 2020  
 
 
 
Standort: 48 Kita Emmerbachtal 
Vorlagen-Nr.: V/0438/2021  Anlage: 3  
 
Mit der Dachsanierung sind keine  Baumaßnahme erhält für eine barrierefreie Erschließung/Ausstattung 
verbunden. Hier wird der vorhandene Istzustand dargestellt: 
 
Behindertenstellplätze  
 
 ja, Anzahl:         nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang  
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe  
 Automatiktür   Bewegungsfläche vor der Tür  
 Sonstiges:        Maße:       
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar    Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
  Erläuterung: lediglich der Altbau ist nur über 
          Treppen erreichbar 
 
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040)  
Insbesondere:  
 Sprachausgabe der Etagen  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür  
 Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung  
 nutzbar nein, Erläuterung:

Seite 
2/2  
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00  
 
 
Toilettenanlagen  
 
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder  
 Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben d er DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage  
 Liege/Wandklappliege vorhanden 
 nein, Erläuterung:       
 
Orientieren - Informieren - Leiten – warnen  
 
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestaltetes Leitsystem für blinde und sehbehinderte  
 Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Geb äude  
 Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profi und  
 Braille  
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975)  
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen  
 nein, Erläuterung:       
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040)  
 Raumbezeichnung:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041) 
 Erläuterung:       
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Roggenkamp 110
  • Wielerort

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0438/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2021
Erstellt
19.05.2021 08:58