V/0832/2009
Sachstandsbericht zur Sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Münster
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ASG-Bericht -Schlussfassung -2009
27338 Zeichen
Bericht des Arbeitskreises
„Soziale Schuldnerberatungshilfen in Münster“
Einleitung
Arbeits- und Gründungsauftrag des Arbeitskreises ge hen auf den Ratsbeschluss vom
08.07.1987 (Vorlage-Nr. 163/87 Soz.) zurück. Der Ar beitskreis „Soziale Schuldnerbera-
tungshilfen in Münster“ konstituierte sich am 13.04.1988 und tritt jährlich 6 Mal zusammen. In
den zurückliegenden 21 Jahren fanden 160 Arbeitskreissitzungen statt.
Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht der interne u nd externe Fachaustausch. Darüber hinaus
stellt die Öffentlichkeitsarbeit ein zentrales Aufgabenfeld dar.
Mitglieder des Arbeitskreises sind Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen:
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-Recklin ghausen
• Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
• Diakonisches Werk Münster – Evangelische Beratungs dienste gGmbH
• Stadt Münster
• Verbraucher-Zentrale NRW
In der Vergangenheit nahmen auch solche Einrichtung en an den Arbeitskreissitzungen teil,
die nur partiell mit Schuldnerberatung zu tun haben . Dazu gehörten zum Beispiel der Sozial-
dienst der Bundeswehr, Chance e.V., Indro oder die Wohn und Stadtbau.
Die Mitglieder des Arbeitskreises „Soziale Schuldne rberatungsstellen in Münster“ möchten
mit diesem Bericht den Ausschuss für „Soziales, Ges undheit und Arbeitsförderung“ über die
aktuelle Situation der Sozialen Schuldnerberatung i n Münster informieren. Der letzte Bericht
datiert von November 2000.
Rückblick
Gesellschaftliche, gesetzliche und wirtschaftliche Veränderungen haben in den vergangenen
9 Jahren erheblichen Einfluss auf die Situation der Schuldnerinnen und Schuldner sowie auf
die Arbeit der Beratungseinrichtungen genommen, nic ht nur in negativer Hinsicht. Der
Schuldnerschutz wurde in den zurückliegenden Jahren deutlich verbessert. Die Erhöhung
der Pfändungsfreigrenzen zum 01.01.2002 (989,99 €; zuvor: 1.219,99 DM), aber auch die
Kostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren sowie die Laufzeitverkürzung von 7 auf 6
Jahre zum 01.12.2001 waren Meilensteine auf dem Weg zu einem wirksameren Schuldner-
schutz.
Allerdings blieben in den zurückliegenden Jahren au ch einige Wünsche offen, so zum Bei-
spiel die Umsetzung eines ausreichenden Kontopfändu ngsschutzes. Hier sind jedoch in Kür-
ze erhebliche Fortschritte zu erwarten. Der Deutsch e Bundestag verabschiedete am
23.04.2009 den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopf ändungsschutzes, dem der Bundes-
rat in seiner Sitzung am 15.05.2009 zustimmte. Die Reform sieht vor, dass grundsätzlich alle
Inhaberinnen und Inhaber eines Girokontos Anspruch auf automatischen Pfändungsschutz
haben. Dieser besondere Schutz wird durch eine Sond ervereinbarung mit der kontoführen-
den Bank aktiviert. Sodann kann der Kontoinhaber fr ei, d. h. mittels Überweisung, Dauerauf-
trag, Lastschrift oder Barabhebung, über den geschü tzten Pfändungsfreibetrag gemäß §
850c ZPO verfügen. Der sogenannte Basisbetrag kann vom zuständigen Gericht bei Bedarf
geändert werden. Die neue Regelung erlaubt den Schu ldnerinnen und Schuldnern die un-
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eingeschränkte Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsve rkehr und ermöglicht der kontofüh-
renden Bank den Abbau kostenintensiver Kontrollmech anismen. Auf eine spürbare Entlas-
tung dürfen auch Sozialleistungsträger hoffen, inso fern sie heute in zahlreichen Fällen die
Zahlung von Mieten und Energiekosten durch Direktüb erweisung sicherstellen, da die Kon-
ten der Leistungsempfänger durch Pfändungsmaßnahmen blockiert sind. Allerdings besteht
ab 2010 ein Anspruch auf Wandlung, nicht aber auf N eueinrichtung eines Pfändungsschutz-
kontos. Damit verfehlt die Reform ein wichtiges Zie l, nämlich die Gleichstellung aller Geldin-
stitute. Nach wie vor werden nur die Sparkassen ver pflichtet sein, ein neues Girokonto auf
Guthabenbasis einzurichten.
Ein hoher Beratungsbedarf ergab sich für die Sozial e Schuldnerberatung im Jahr 2005 durch
die Neuordnung zahlreicher Sozialleistungen im Vier ten Gesetz für moderne Dienstleistun-
gen am Arbeitsmarkt (Hartz IV).
Einen konkreten Anlass zur Aktualisierung von Zahle n und Fakten bietet das 10-jährige Be-
stehen des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das bish er mehr als 500.000 Privatpersonen
einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichte. Seriö se Schätzungen gehen von bundesweit
knapp 7 Mio. überschuldeten Menschen aus. Nach Ausk unft der Firma Creditreform waren
im Jahr 2008 in Münster 20.400 Personen überschulde t; das sind 8,94 % der erwachsenen
Einwohnerinnen und Einwohner. Überschuldung liegt v or, wenn nach Abzug der festen Kos-
ten vom verfügbaren Budget nicht mehr ausreichend G eld zur Deckung der eingegangenen
Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung steht.
Die Schuldnerberatung kann durch die zuvor genannte n gesetzlichen Neuerungen erheblich
effektiver bei der Existenzsicherung helfen. Auch d ies bewog den Arbeitskreis „Soziale
Schuldnerberatungshilfen in Münster“ dazu, das Layo ut seines Merkblatts „Soziale Schuld-
ner- und Insolvenzberatung“ zu ändern. Der Schulden turm, Symbol dauerhafter Verschul-
dung, wurde 2007 durch die Logos der beteiligten Einrichtungen ersetzt.
Aktivitäten des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis befasste sich zwischen 2000 und 20 09 schwerpunktmäßig mit folgenden
Themen :
• Insolvenzrecht
• Kaufrecht
• Klientenverhalten
• Gewerbliche Schuldnerberatung
• Finanzierung der Schuldnerberatung
• Inkassodienste
• Statistik
• SGB II (Hartz IV)
• Zwangsvollstreckung /Kontopfändung
• Ombudsperson Kreditwirtschaft
• Energie- und Mietschulden
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden folgende Projekte durchgeführt, die jeweils zeit-
gleich mit der bundesweiten Aktionswoche der Arbeit sgemeinschaft „Schuldnerberatung der
Verbände“ (AG SBV) stattfanden:
• Presseerklärung zur Schuldenprävention / 2002
• Infostand in der Innenstadt zu Geschäften mit der Armut / 2003
• Presseerklärung zum Thema: „Knete, Kohle, Kröten – Wir reden über Geld“ / 2004
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• Fragebogenaktion und Zeitungsserie zu Einzelschick salen mit dem Thema: „Der
Mensch hinter den Schulden“ / 2005
• Telefonaktion für betroffene und interessierte Bür ger/innen zum Thema: „Gestern
König – heute Bettelmann“ / 2006
• Theateraufführung im Kreativhaus: „Schulden-Theate r“ (VHS Theatergruppe) / 2007
• Kabarettveranstaltung: „Krötenwanderung“ (Funke & Rüter) / 2008
• Pressemitteilung zu 10 Jahren Verbraucherinsolvenz / 2009
Mit den Erlösen aus den öffentlichen Aufführungen w urden karitative Projekte unterstützt.
Die Schulfrühstücksprojekte des „FRÜZ e.V.“ und der „Frühstücksinitiative Hiltrup“ erhielten
insgesamt 700,00 €.
Neben dem internen Erfahrungsaustausch spielt der I nformationsaustausch mit externen
Stellen und Personen eine wichtige Rolle. Zusammen mit anderen Institutionen organisierte
der Arbeitskreis in den zurückliegenden Jahren folg ende Veranstaltungen , die auch interes-
sierten Kolleginnen und Kollegen aus angrenzenden Arbeitsbereichen offenstanden:
• Treuhänder im Insolvenzverfahren (2001 und 2008)
• Fortbildung zur Novelle der Insolvenzordnung (InsO ) mit Rechtsanwalt Schnieders
(2002)
• Stadtkasse Münster (2002)
• Handwerkskammer Münster (2004)
• Arbeitsgemeinschaft Münster (2005)
• Insolvenzgericht (2006)
• Stadtwerke Münster (2009)
Schuldner- und Insolvenzberatung
Grundsätzlich ist zwischen Schuldner- und Insolvenz beratung zu unterscheiden, obwohl bei-
de Beratungsstränge bei Betreuungsaufnahme zunächst keine Bearbeitungsunterschiede
aufweisen. Eine Anamnese ist für beide Ansätze obligatorisch.
Soziale Schuldnerberatung
Die herkömmliche Schuldnerberatung ist bei allen Trägern nach wie vor ein stark frequentier-
tes Angebot, auch wenn die Insolvenzberatung ein wichtiger Bestandteil der Arbeit geworden
ist. Viele Schuldnerinnen und Schuldner streben zwa r eine Entschuldung durch das Verbrau-
cherinsolvenzverfahren an. Dieses Verfahren reicht jedoch speziell für Betroffene mit niedri-
gem Einkommen oder Sozialleistungsbezug allein als Beratungsinhalt bzw. –ziel nicht aus.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur sinnvoll, wenn zunächst die Existenz gesichert
wird und eine wegen des geringen Einkommens drohend e Neuverschuldung verhindert wer-
den kann. Die herkömmliche Schuldnerberatung mit de n der Existenzsicherung dienenden
Unterstützungsmaßnahmen im Bereich des Vollstreckun gsschutzes, der Unterstützung ge-
genüber Sozialleistungsträgern und nicht zuletzt de r Schulung im Umgang mit den geringen
finanziellen Mitteln hat hier nach wie vor eine große Bedeutung.
Soziale Schuldnerberatung, wie sie von den Mitglied ern des Arbeitskreises verstanden wird,
basiert auf folgenden Prinzipien:
• Kostenfreiheit
• Ganzheitlichkeit
• Ergebnisoffenheit
• Freiwilligkeit
• Vertraulichkeit
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Im Rahmen einer ganzheitlichen Einbeziehung der Sch uldnerinnen und Schuldner mit ihren
Fähigkeiten, Fertigkeiten, Problemen und ihrer Lebe nssituation strebt die Beratung die Um-
setzung gemeinsam erarbeiteter Ziele an. Die Annahm e des Beratungsanbotes ist grund-
sätzlich freiwillig. Soziale Schuldnerberatung, die den Ratsuchenden in ihrer ganzen persön-
lichen Komplexität berücksichtigt, zielt auf eine n achhaltige Verbesserung der Gesamtsitua-
tion des Schuldners ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Beratungsprozess immer mit
einer Entschuldung endet.
Zum Teil besteht die Arbeit dabei in der Unterstütz ung solcher Haushalte, die eine gezielte
Beratung im Rahmen der “Hilfe zur Selbsthilfe“ bzw. der “Krisenintervention“ wünschen, z. B.
Formulierungshilfen benötigen oder mit einem abgren zbaren Problem in die Sprechstunden
kommen. Typische Probleme sind in diesem Kontext di e Kontopfändung, die Sperrung der
Energiezufuhr oder die Kontaktaufnahme mit Sozialle istungsträgern. Zu beobachten ist auch
ein wachsender Vollstreckungsdruck durch öffentliche Gläubiger, die ihre Forderungen selbst
titulieren und schnell durchsetzen können.
Häufig sind die dargestellten Einzelprobleme jedoch Indikatoren für einen erheblich größeren
Beratungsbedarf. Die Schuldnerberaterinnen und -ber ater werden hier mit Familien und Ein-
zelpersonen konfrontiert, die damit überfordert sin d, ihre Finanzen zu ordnen. Psychische
Erkrankungen und fehlende Kompetenz im Umgang mit d en eigenen Finanzen sind häufige
Ursachen. Gerade Familien mit Kindern oder Familien mit Zuwanderungsgeschichte und
fehlender Berufsausbildung müssen mit sehr arbeitsi ntensiven Maßnahmen begleitet wer-
den. Nachhaltige Hilfe kann dabei nur durch mittel- oder längerfristige intensive Betreuung
gewährleistet werden. Umfassende Intensivbetreuung, Vor Ort-Beratung und Begleitung, wie
in TV-Unterhaltungsformaten bisweilen vermittelt, k ann die Soziale Schuldnerberatung mit
den vorhandenen Kapazitäten jedoch nicht leisten. D eshalb ist die Zusammenarbeit mit an-
deren Unterstützungssystemen eng und kontinuierlich . In diesem Zusammenhang ist zum
Beispiel der „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ zu nennen. Dieser Fachdienst wird bei massi-
ven Wohnungsproblemen, wie drohender Obdachlosigkei t, eingeschaltet und ist für die
nachhaltige Aufarbeitung und Verbesserung der Wohnu ngssituation verantwortlich. Darüber
hinaus sind zahlreiche andere Spezialdienste vor Or t tätig, die in ihrer Gesamtheit ein sozia-
les Netzwerk bilden und den überschuldeten Menschen im Bedarfsfall individuelle Hilfen an-
bieten können. Um auf ein funktionierendes Netzwerk zurückgreifen zu können, ist ein re-
gelmäßiger Austausch zwischen den Akteuren erforder lich. Dieser Aufgabe kommt der Ar-
beitskreis „Soziale Schuldnerberatungshilfen in Münster“ im Rahmen seiner zahlreichen Ak-
tivitäten nach.
Verbraucherinsolvenzberatung
Verbraucherinsolvenzberatung gehört heute ebenfalls zu den regulären Angeboten der
Schuldnerberatung und ist ein unverzichtbares Qualitätssiegel. Eine Schuldnerberatungsstel-
le, die auf die Zulassung „als geeignete Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung“ ver-
zichtet, ist mit einer Bank vergleichbar, die ledig lich das Einlagengeschäft betreibt und auf
die Kreditvergabe verzichtet. Beides funktioniert n ur miteinander und nicht getrennt vonein-
ander.
Das außergerichtliche Verfahren ist sehr arbeitsint ensiv, zumal umfangreiche Recherchen
erforderlich sind, bevor ein Verbraucherinsolvenzan trag gestellt und vom Gericht akzeptiert
wird. Überwiegend sind die Unterlagen der Ratsuchen den lückenhaft und unsortiert. Dies
kann mit den individuellen Lebensumständen, wie dem Tod des Lebenspartners bzw. Tren-
nung/Scheidung zusammenhängen, aber auch - wie bere its erwähnt - mit Kompetenzdefizi-
ten der Ratsuchenden. Die Verbraucherinsolvenzberat ung ist, und dies ist ein großer Nach-
teil, stark formalisiert und hat einen 30-seitigen Antragsunterlagensatz zu bewältigen. Erfas-
sung und Umsetzung der Daten erfolgen in den Beratu ngsstellen mit Hilfe entsprechender
EDV-Programme (z. B. InsO-Manager), die mehr oder w eniger pflegeintensiv sind. Diese
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Notwendigkeit, aber auch die gegenüber dem Land NRW bestehende Dokumentations-
pflicht, geht zulasten der eigentlichen Beratungsze it. Eine ganzheitliche Beratung sehen die
Verfahrensrichtlinien zum Verbraucherinsolvenzverfa hren nur im Einzelfall, aber nicht gene-
rell, vor. Die Zuständigkeit des Insolvenzberaters endet grundsätzlich nach der Durchführung
des außergerichtlichen Einigungsversuchs und mit de r Abgabe des Vorgangs an das zu-
ständige Insolvenzgericht.
Spätestens mit der Überleitung in das gerichtliche Insolvenzverfahren lässt sich dem An-
spruch der Schuldner-/Insolvenzberatung an die eige ne Arbeit, negative Verhaltensmuster
auf der Grundlage ganzheitlicher Beratung zu korrig ieren, kaum begegnen, da Insolvenzver-
walter/innen bzw. Treuhänder/innen, in der Regel Re chtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte,
eine begrenzte Aufgabenstellung haben. Gemäß § 1 In sO stellen sie Vermögen und pfänd-
bares Einkommen des Schuldners bzw. der Schuldnerin sicher, führen es der Verwertung zu
und sorgen für die Verteilung der Erlöse an die Glä ubigergemeinschaft. Meinungsverschie-
denheiten zwischen Treuhänder/in und Schuldner/in s ind in diesem Zusammenhang nicht
selten, sodass die Zusammenarbeit zwischen den Bete iligten beeinträchtigt sein kann. In
solchen Fällen wenden sich Schuldnerinnen und Schul dner häufig an die örtlichen Insol-
venzberatungsstellen und bitten um Vermittlung. Ung elöst bleibt im gerichtlichen Verfahren
auch die weiterhin bestehende Problematik des „Ausk ommens mit dem Einkommen“. Auch
in dieser Hinsicht ist Soziale Schuldnerberatung gefragt bzw. gefordert.
Fallzahlen und Statistik 2000 / 2008
Nachfolgende Zahlen und Daten stammen aus den Tätigkeitsberichten der anerkannten Stel-
len für Verbraucherinsolvenzberatung. Die jährliche n Arbeitsnachweise werden im Auftrag
des Landes NRW erstellt und sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.
Zwischen 2000 und 2008 stiegen die Beratungen um 15 %. In Zahlen ausgedrückt bedeutet
dies, dass sich zuletzt mehr als 500 Schuldnerinnen bzw. Schuldner zusätzlich an die örtli-
chen Schuldner-/Insolvenzberater wandten. Mittlerwe ile sind die Beratungskapazitäten, bei
schrumpfenden Personalressourcen, erschöpft: Der So zialdienst Katholischer Männer, einst
Gründungsmitglied des Arbeitskreises, stellte 2009 sein Beratungsangebot „Schuldner- und
Insolvenzberatung“ komplett ein. Nicht ganz überras chend kam eine wissenschaftliche Un-
tersuchung von Prof. Dr. Eva Münster (Universität M ainz) 2008 zu dem Ergebnis, dass gera-
de Schuldnerberater/innen ein hohes Burnoutrisiko t ragen. In besonderer Weise sind davon
Beratungsstellen mit einer einzigen Fachkraft betro ffen, angesichts erhöhten Zeitdrucks bei
zugleich geringeren Möglichkeiten fachlichen und ko llegialen Austausches. Der Großteil aller
1.000 Beratungsstellen ist lediglich mit einer Fachkraft besetzt.
Die nachfolgenden Tabellen bedürfen in einigen Punk ten der Kommentierung bzw. Ergän-
zung.
Signifikante Veränderungen traten innerhalb des Ber ichtszeitraumes insbesondere bei der
Schuldenhöhe auf. Im Jahr 2000 waren 42,4 % der Rat suchenden mit mehr als 50.000,00 €
verschuldet. „Kleinschuldner“ mit Verbindlichkeiten unter 10.000,00 € hatten seinerzeit ledig-
lich einen Anteil von rd. 10 % an allen Ratsuchende n. Die Entwicklung ist mittlerweile gegen-
läufig. Fast 30 % der Ratsuchenden haben überschaubare Verbindlichkeiten (< 10.000,00 €),
sind aber dennoch überschuldet. Erklären lässt sich diese Gegebenheit mit der beruflichen
Perspektivlosigkeit vieler Schuldnerinnen und Schul dner, die dauerhaft auf öffentliche Trans-
ferleistungen, zumeist auf Leistungen nach dem SGB II, angewiesen sind. SGB-Leistungen
sind nur eingeschränkt oder gar nicht pfändbar und liegen in der Regel deutlich unterhalb der
offiziellen Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO. So mit ist die Schuldenregulierung häufig
keine Frage der Zahlungswilligkeit, die von Gläubig erseite immer wieder angemahnt wird,
sondern eine Frage der Zahlungsfähigkeit, die in vielen Fällen fehlt.
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Dass vor 9 Jahren insbesondere Ratsuchende mit hohe n Verbindlichkeiten an die Bera-
tungsstellen herantraten, lag vorrangig an der Einf ührung des Verbraucherinsolvenzverfah-
rens ein Jahr zuvor. Zahlreiche ehemals Selbständig e nutzen seinerzeit die sich bietende
Chance der Restschuldbefreiung.
Die Gläubigerzahl korrespondiert mit der Entwicklun g der Schuldenhöhe. Komplexe Über-
schuldungssituationen sind rückläufig, zunehmend do minieren überschaubare Fälle mit bis
zu 10 Gläubigern (rd. 70 %).
Beliebtes Thema der Medien ist nach wie vor die Übe rschuldung von Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen. In der Praxis stellt sich die Situ ation allerdings ein wenig anders dar, zu-
mal Minderjährige nicht oder nur bedingt rechts- un d geschäftsfähig sind und bei einer Kre-
ditaufnahme das Vormundschaftsgericht zustimmungspf lichtig ist. Auch wenn junge Erwach-
sene unter den Ratsuchenden in der Minderheit sind, liegt es auf der Hand, dass die Grund-
lagen persönlicher Finanzkompetenz bereits in junge n Jahren geschaffen werden. Entspre-
chende Präventivmaßnahmen, wie das Schulprojekt des NRW-Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sind daher grundsätzlich zu begrüßen
und zumindest ein Anfang. In der Regel eskaliert Ve rschuldung erst nach dem 30. Lebens-
jahr. Dies hängt häufig mit den persönlichen und be ruflichen Lebensumständen der Schuld-
nerinnen und Schuldner zusammen. Trennung/Scheidung oder Arbeitslosigkeit und fehlende
Reintegrationsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt sind in diesem Zusammenhang als maßgebli-
che Gründe zu nennen.
Einpersonenhaushalte dominieren, auch in den Schuld nerberatungsstellen. 50,5 % der
146.489 Privathaushalte in Münster sind Single-Haushalte. In den örtlichen Verbraucher- und
Insolvenzberatungsstellen sind die Alleinstehenden mit rd. 30 % vertreten. In diesem Zu-
sammenhang ist anzumerken, dass Arbeitslosigkeit, N iedrigeinkommen, Bezug von Leistun-
gen nach dem SGB II und die damit häufig verbundene Verschuldung nicht nur Erwachsene,
sondern auch immer mehr Kinder gefährden. Die Sozia le Schuldnerberatung leistet hierzu
durch nachhaltige Veränderungen im Umgang mit den f inanziellen Möglichkeiten und der
Entschuldung ihren Beitrag.
Zunehmend wenden sich an die Beratungseinrichtungen Ratsuchende, die in informellen
Lebensgemeinschaften (Patchwork-Familien) leben. Hi er spielen in der Regel Unterhalts-
schulden eine zentrale Rolle. Diese Forderungen hab en einerseits eine psychosoziale Kom-
ponente und können anderseits unter verschärften Be dingungen vollstreckt werden (§ 850d
ZPO).
Beratungen
2000 2008
Informationen / Kurzberatungen 2778 2904
Schuldnerberatung 535 338
Verbraucherinsolvenzberatung 198 806
Höhe der Schulden
2000 2008
unter 10.000,00 € 9,3 % 28,0 %
10.000,00 € bis 25.000,00 € 20,3 % 30,9 %
25.001,00 € bis 50.000,00 € 28,0 % 27,5 %
50.001,00 € bis 100.000,00 € 25,4 % 7,9 %
über 100.000,00 € 17,0 % 5,7 %
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Anzahl der Gläubiger 2000 2008
1 bis 5 Gläubiger 34,7 % 40,3 %
6 bis 10 Gläubiger 23,7 % 31,3 %
11 bis 20 Gläubiger 26,3 % 22,6 %
über 20 Gläubiger 15,3 % 5,8 %
Alter
2000 2008
unter 20 Jahre 0 % 0,5 %
20 bis unter 30 Jahre 10,7 % 19,9 %
30 bis unter 40 Jahre 36,6 % 30,4 %
40 bis unter 50 Jahre 26,9 % 25,7 %
50 bis unter 60 Jahre 16,1 % 16,7 %
über 60 Jahre 9,7 % 6,8 %
Geschlecht
2000 2008
Männer 61,1 % 54,6 %
Frauen 38,9 % 45,4 %
Staatsangehörigkeit
2000 2008
deutsch 89,8 % 69,2 %
deutsch mit Zuwanderungsgeschichte ---*) 14,9 %
andere Staatsangehörigkeit 10,2 % 15,9 %
Familienstand
2000 2008
ledig 17,2 % 29,8 %
verheiratet 38,7 % 28,5 %
geschieden 26,9 % 22,0 %
verwitwet 5,4 % 6,8 %
getrennt lebend 8,6 % 9,2 %
Lebensgemeinschaft 3,2 % 3,7 %
Einkommensquellen
2000 2008
Erwerbseinkommen ---*) 30,5 %
Ausbildungsbezüge u. Beihilfen ---*) 1,7 %
Rente ---*) 7,6 %
ALG I ---*) 3,0 %
ALG II ---*) 29,4 %
Sozialhilfe gem. SGB XII ---*) 2,4 %
Unterhalt von privat ---*) 2,4 %
Kindergeld ---*) 16,1 %
Erziehungsgeld/Elterngeld ---*) 1,8 %
Wohngeld ---*) 1,4 %
Krankengeld ---*) 1,2 %
sonstige Einkünfte ---*) 1,5 %
kein eigenes Einkommen ---*) 1,0 %
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*) in der Landesstatistik erstmalig 2008 erfasst
Fazit
Obwohl die Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2007 erstmals seit 1999 rückläufig waren
und die Schuldnerquote nach Angaben der Firma Credi treform auf 10,11 % sank, kam diese
Entwicklung in den münsterschen Schuldner- und Inso lvenzberatungsstellen nicht zum Tra-
gen, im Gegenteil: Zwischen 2000 und 2008 stiegen die Beratungszahlen um 15 %.
Zudem gibt die aktuelle Wirtschaftslage wenig Anlas s zur Hoffnung. Nach Auskunft der Cre-
ditreform (Insolvenzen, Neugründungen, Löschungen, 1. Halbjahr 2009) mussten in der 1.
Jahreshälfte 2009 in Deutschland bereits 16.650 Unt ernehmen Insolvenz anmelden. Im Ver-
gleich zum 1. Halbjahr 2008 entspricht dies einer S teigerung von gut 14 % (14.570 Fälle).
Bedenklich ist dabei insbesondere, dass zunehmend g roße Unternehmen in die Insolvenz
geraten und damit viele Arbeitsplätze verloren gehe n. Diese Entwicklung wirkt sich bereits
auf die Verbraucherinsolvenzen aus. Die Gerichte ve rzeichneten im 1. Halbjahr 2009 bun-
desweit insgesamt 4 % mehr Verbraucherinsolvenzantr äge. Die Automobilindustrie war als
erste und mit am stärksten von der Finanz- und Wirt schaftkrise betroffen. Es ist zu befürch-
ten, dass hier insbesondere auch bei den Zulieferbe trieben nach Auslaufen der Abwrack-
prämie weitere Firmenpleiten folgen werden. Zusätzl iche Nachfrage infolge volkswirtschaftli-
cher Fehlentwicklungen wird in den Schuldnerberatun gsstellen immer erst mit einer gewis-
sen zeitlichen Verzögerung registriert. Sobald die verlängerte Kurzarbeiterregelung (max. 24
Monate bei Konjunkturengpässen) nicht mehr greift u nd zunehmend in Arbeitslosigkeit mün-
det, werden sich die Wartezeiten in den Schuldnerbe ratungsstellen drastisch verlängern, so
die Einschätzung der Arbeitskreismitglieder.
Derzeit betragen die Wartezeiten für Ratsuchende ca . sechs Wochen, wobei Kurzberatun-
gen/-infos mittels E-Mail, Telefon oder im Rahmen der offenen Sprechstunde gar nicht mitge-
rechnet werden, da diese Serviceleistungen ohnehin zum laufenden Tagesgeschäft gehören.
Die Unterstützung, die von Seiten der Schuldnerbera tung für Familien und Einzelpersonen in
existenzbedrohenden Krisen erforderlich ist, kann a ber nur dann wirksam greifen, wenn die-
se Wartezeiten sich weiterhin in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Dies gilt im Übrigen
auch für die kostenlose Bereithaltung dieses Beratungsangebotes.
Darüber hinaus zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Soziale Schuldnerberatung in weite-
ren Lebensbereichen unverzichtbar für die soziale S icherung einer weiteren finanzschwa-
chen Bevölkerungsgruppe werden wird. Die zunehmende Zahl derer, die dauerhaft von Leis-
tungen zur Existenzsicherung abhängig sind oder mit schmalen Arbeitseinkommen keine
Vorsorgereserven aufbauen können, deutet vor dem Hi ntergrund der demographischen Ver-
änderungen die sehr reale Möglichkeit an, dass die Altersarmut mittel- bis längerfristig deut-
lich steigen wird. Private Altersvorsorge ist für e inkommensschwache Bevölkerungskreise
schon heute ein Tabuthema, die staatliche Rente wir d den erreichten Lebensstandard zu-
künftig nicht mehr sichern. Vorsorgereserven sind, so die überwiegende Erfahrung der
Schuldnerberater/innen, bei Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle bereits aufgezehrt.
Mehr als 50 % der Kapitallebensversicherungen werde n vor Ablauf der Vertragslaufzeit auf-
gelöst. Soll es in Zukunft nicht zur reinen Verwalt ung der Altersarmut kommen, müssen kurz-
fristig geeignete, gesamtgesellschaftliche Konzepte entwickelt werden. In diesem Kontext ist
die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ein Ansatzpu nkt von vielen, aber sicherlich kein All-
heilmittel. Nach Auskunft des Verbandes Deutscher R entenversicherungsträger liegt das
durchschnittliche Eintrittsalter bei Altersrentenbe zieherinnen und –beziehern bei etwa 62
Jahren. Wer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kran kheit vorzeitig in den Ruhestand geht,
muss, bei Ausdehnung der Lebensarbeitszeit, zukünft ig mit empfindlichen Einkommensein-
bußen rechnen.
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Ein abschließendes Wort gilt der Darstellung von Sc huldnerberatung in den Medien, vorran-
gig im Privatfernsehen. Unter Schuldnerberatern sto ßen die RTL-Sendung „Raus aus den
Schulden“ und der daraus resultierende „Zwegat-Effekt“ keinesfalls auf ein ungeteiltes Echo.
Einerseits rücken derartige Sendebeiträge das Thema „Überschuldung“ in den Fokus öffent-
licher Betrachtung und tragen damit zum Abbau eines Tabus bei. Andererseits vermitteln sie,
einmal abgesehen von gewissen voyeuristischen Grund motiven, auch ein Zerrbild von
Schuldnerberatung. Entschuldung im Eiltempo, erzwun gene Vergleiche unter Einsatz von
Kameras oder das Prinzip der „aufsuchenden Schuldne rberatung“ sind fern der Praxis und
haben mit der Beratungswirklichkeit nur wenig gemei n. Mit den real vorhandenen Beratungs-
kapazitäten ist „aufsuchende Schuldnerberatung“, die in vielen Fällen durchaus sinnvoll wä-
re, kaum möglich. Bei einigen Schuldnerinnen und Sc huldnern muss dieser mediale Ein-
druck im Rahmen des Erstberatungsgespräches zunächs t einmal korrigiert werden, insbe-
sondere in punkto Mitwirkungspflichten!
Trotz schwieriger kommunaler Haushaltslage ist es n ach Auffassung der Arbeitskreismitglie-
der wichtig, das bestehende Angebot „Soziale Schuld nerberatung“ in der „lebenswertesten
Stadt der Welt“ zu erhalten, und zwar ohne weitere Abstriche. Schließlich beugt Schuldner-
beratung dem „sozialen Klimawandel“ vor!
Münster, im September 2009
stellvertretend für den Arbeitskreis:
• Martina Braese
• Hannamarie Brockschmidt
• Achim Brüggemann
Berichtsvorlage
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V/0832/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Sachstandsbericht zur Sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Münster Beratungsfolge 20.01.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: 1. Anlass In der Sitzung des Ausschusses für Sozial es, Gesundheit und Arbeitsförderung am 18. Februar 2009 wurde im Rahmen der Jahrespr ogrammplanung ein Bericht über die aktu- elle Situation der Schuldn erberatungshilfen in Münster zugesagt. Dieser Ankündigung kommt der folgende Bericht nach. 2. Finanzierung des Hilfeangebotes Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vo m 28.03.1990 wird das trägerübergreifende Hilfeangebot sozialer Schuldnerberatung in Münster kontinuierlich gefördert. Für ihre Beratungsangebote erhalten die Ar beiterwohlfahrt, der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und das Diakonische We rk / Evangelische Beratungsdienste gGmbH zurzeit einen Betrag in Höhe von insgesam t 99.026,58 € (jeweils 33.008,86 €). Darüber hinaus stehen dem Arbeitskreis Soziale Sc huldnerberatungshilfen jährlich 3.383,42 € für unterschiedliche Aktivitäten zur Verfügung. Komplettiert wird das trägerübergreifende Beratungsteam um die Sc huldnerberatung der Stadt, die bereits seit 1987 – in der Fach stelle Wohnungssicherung des Sozialamtes – soziale Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung anbietet. Zusätzlich zur kommunalen Förderung we rden die Verbraucher- und Schuldnerbera- tungsstellen durch die Spar kassen gem. § 2 II S. 4 Sparkassengesetz NRW gefördert. Auf Münster entfällt ein Gesamtbetrag in Höhe von jährlich 38.863,- €. Dieser Betrag ver- teilt sich auf 6 Beratungseinrichtungen und gewährleistet jedem Träger einen Förderbe- trag von ca. 6.500,- €. Vorlagen-Nr.: V/0832/2009 Auskunft erteilt: Herr Berkemeier Ruf: 492 50 31 E-Mail: BerkemeierH@stadt-muenster.de Datum: 07.12.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0832/2009 Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt si ch darüber hinaus im Rahmen der Verbrau- cherinsolvenzberatung an der Finanzierung der sogenannten „geeigneten Stellen“. Auf die Stadt Münster entfällt auf grund eines landesweit gültigen Verteilungsschlüssels ein Gesamtfördervolumen von 69.030, - €; die o. g. Träger der freien Wohlfahrtspflege und die Verbraucher-Zentrale NRW erhalten jeweil s einen Anteil von 17. 257,50 € und bieten dafür im Rahmen eines wöch entlichen Zeitkontingentes v on ca. 12 Stunden Verbrau- cherinsolvenzberatung an. 3. Bericht des Arbeitskreises und Fazit Der beigefügte Bericht des Arbeitskreises „Soziale Sc huldnerberatungshilfen in Münster“ beschreibt die derzeitige Arbeitssituation der Schuldner- und Insolvenzberatung in Müns- ter. Neben einem Rückblick auf die fach spezifischen Veränderungen der vergangenen Jahre sowie der Beschreibung der Aktivitäten des Arbeitskreises enthält der Bericht wei- tere Ausführungen zur Entwicklung der Fallzahlen sowie ei nen Ausblick aus dem Blick- winkel der an dem Arbeitskreis beteiligten Fachkräfte. Besondere Aktualität erhält dieser Berich t durch die Veröffent lichung von Creditreform aus Anfang Dezember 2009, wonach die akt uelle Schuldnerquote in Münster nur noch 8,26 % nach 8,94 % im Vorjahr beträgt. Dies entspricht einer Größe von ca. 19.000 überschuldeter Einzelpersonen. Insgesamt sind die Angebote der Sozialen Sc huldnerberatung – abseits von Verbesse- rungswünschen – in Münster solide ausgebau t. Das kommunale Fördervolumen für die Beratungsstellen ist beträchtlich. Die Fi nanzierung der geeigneten Stellen zur Bewälti- gung zusätzlicher Beratungsbedarfe gemäß In solvenzordnung ist, auch 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, weiterhin Aufg abe des Landes Nordrhei n-Westfalen. Inwie- weit sich hier mittelfristig Entlastungsperspektiven aufzeigen werden, ist abzuwarten. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Bericht des Arbeitskreises „Soziale Schuldnerberatungshilfen in Münster“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0832/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37