0569/2019
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Innenstadt
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Anlage 2.1.BV- Innenstadt_WoBau_neu
599 Zeichen
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 1 Finanzstelle 6601-1201-1-8611 (Erschließung Innenstadt - Wobau) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Altstadt Süd Tel-Aviv-Straße / Perlengraben Mengelbergstraße (Verbindung zwischen Tel-Aviv- und Perlengraben) Restausbau W 101-010 nein 100.000,00 50.000,00 50.000,00 0 0 0 50.000 50.000 0 0 0Insgesamt: - Anlage 2.1.BV -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3897 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0569/2019
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von
Wohnungsbaumaßnahmen), Innenstadt
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher
Bedeutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.450.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z. Zt. unbekannt
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 29.000 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z. Zt. unbekannt €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu
beschließen. Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sind durch den Verkehrs-
ausschuss zu beschließen.
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der
Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar:
Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre
2019 2020-2022 2023 ff
Erschließung 1.400.000 € 900.000 € 510.000 €
Wohnungsbau 50.000 € 50.000 € 0 €
Insgesamt 1.450.000 € 950.000 € 510.000 €
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan
1201 - Straßen, Wege, Plätze - veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei
einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen
gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den
einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt.
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Sofern Maßnahmen aufgrund des Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können,
werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den ver-
schiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet.
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 - 2023 ff.) dargestellt. Hier
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe, abhängig ist.
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks.
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen:
Anlage 1.1.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Anlage 2.1.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen im Rahmen von Wohnung sbau-
maßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Anlage 1.1.BV- Innenstadt_Gewerbe und Erschließung
615 Zeichen
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 1 Finanzstelle 6601-1201-1-8001 (Erschließung Innenstadt) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Innenstadt/ Deutz Kyllstraße Alteburger Platz - Alteburger Straße Restausbau BPl.-Nr. 67428/02 nein 510.000 0 0 0 0 510.000 Innenstadt/ Deutz MesseCityKöln 2.300.000 1.400.000 900.000 0 0 0 1.400.000 900.000 0 0 510.000Insgesamt: - Anlage 1.1.BV -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Alteburger Straße
- Perlengraben
- Tel-Aviv-Straße
- Mengelbergstraße
- Alteburger Platz
- Kyllstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0569/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 18.02.2019 09:57