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0569/2019

5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Innenstadt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.05.2019, TOP 3.9

Anlage 2.1.BV- Innenstadt_WoBau_neu

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1.1.BV- Innenstadt_Gewerbe und Erschließung

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Anlage 2.1.BV- Innenstadt_WoBau_neu

599 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff
Stadtbezirk 1
Finanzstelle         6601-1201-1-8611 (Erschließung Innenstadt - Wobau)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf
2019
Bedarf
2020
Bedarf
2021
Bedarf
2022
Bedarf
2023 ff.
Altstadt Süd Tel-Aviv-Straße / 
Perlengraben
Mengelbergstraße (Verbindung 
zwischen Tel-Aviv- und 
Perlengraben)
Restausbau W 101-010 nein 100.000,00 50.000,00 50.000,00 0 0 0
50.000 50.000 0 0 0Insgesamt:
- Anlage 2.1.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3897 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0569/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von 
Wohnungsbaumaßnahmen), Innenstadt 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher 
Bedeutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung mit 
der Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.450.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z. Zt. unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   29.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z. Zt. unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu 
beschließen. Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sind durch den Verkehrs-
ausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der 
Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2019   2020-2022  2023 ff 
 
 
Erschließung  1.400.000 €  900.000 €  510.000 € 
 
Wohnungsbau      50.000 €    50.000 €   0 € 
 
 
Insgesamt  1.450.000 €   950.000 €   510.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 
1201 - Straßen, Wege, Plätze -  veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei 
einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen 
gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den 
einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt.

3 
 
Sofern Maßnahmen aufgrund des Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, 
werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den ver-
schiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 - 2023 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe, abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen:  
 
Anlage 1.1.BV  Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung  
Anlage 2.1.BV  Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen im Rahmen von Wohnung sbau-
maßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 1.1.BV- Innenstadt_Gewerbe und Erschließung

615 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff
Stadtbezirk 1
Finanzstelle         6601-1201-1-8001 (Erschließung Innenstadt)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf
2019
Bedarf
2020
Bedarf
2021
Bedarf
2022
Bedarf
2023 ff.
Innenstadt/ Deutz Kyllstraße Alteburger Platz -
Alteburger Straße
Restausbau BPl.-Nr. 67428/02 nein 510.000 0 0 0 0 510.000
Innenstadt/ Deutz MesseCityKöln 2.300.000 1.400.000 900.000 0 0 0
1.400.000 900.000 0 0 510.000Insgesamt:
- Anlage 1.1.BV -

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Alteburger Straße
  • Perlengraben
  • Tel-Aviv-Straße
  • Mengelbergstraße
  • Alteburger Platz
  • Kyllstraße

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Details

Aktenzeichen
0569/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.04.2019
Erstellt
18.02.2019 09:57