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5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Innenstadt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0569/2019 vom 18.04.2019

Stand: Am 09.05.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2.1.BV- Innenstadt_WoBau_neu

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    Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 1 Finanzstelle 6601-1201-1-8611 (Erschließung Innenstadt - Wobau) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Altstadt Süd Tel-Aviv-Straße / Perlengraben Mengelbergstraße (Verbindung zwischen Tel-Aviv- und Perlengraben) Restausbau W 101-010 nein 100.000,00 50.000,00 50.000,00 0 0 0 50.000 50.000 0 0 0Insgesamt: - Anlage 2.1.BV -
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0569/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Innenstadt Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.450.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z. Zt. unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 29.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z. Zt. unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sind durch den Verkehrs- ausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2019 2020-2022 2023 ff Erschließung 1.400.000 € 900.000 € 510.000 € Wohnungsbau 50.000 € 50.000 € 0 € Insgesamt 1.450.000 € 950.000 € 510.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt. 3 Sofern Maßnahmen aufgrund des Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den ver- schiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 - 2023 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe, abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.1.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung Anlage 2.1.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen im Rahmen von Wohnung sbau- maßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
  • Anlage 1.1.BV- Innenstadt_Gewerbe und Erschließung

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    Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 1 Finanzstelle 6601-1201-1-8001 (Erschließung Innenstadt) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Innenstadt/ Deutz Kyllstraße Alteburger Platz - Alteburger Straße Restausbau BPl.-Nr. 67428/02 nein 510.000 0 0 0 0 510.000 Innenstadt/ Deutz MesseCityKöln 2.300.000 1.400.000 900.000 0 0 0 1.400.000 900.000 0 0 510.000Insgesamt: - Anlage 1.1.BV -

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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