0451/2021
220. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz-Elsdorf Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
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Anlage 6 Abwägungstabelle Toebs § 4 (1) und (2)
19907 Zeichen
Anlage 6
1
Darstellung und Bewertung der zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel
„Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 24.01.14 bis zum
28.02.14 durchgeführt und durch einen Scopingtermin am 12.02.2014 ergänzt . Im Scopingtermin wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurde auf eine eigene frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, da diese zum städtebaulichen
Planungskonzept / der Machbarkeitsstudie „Fuchskaule in Köln -Porz-Elsdorf“ erfolgte, die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 76381/02 und den Flächennut-
zungsplan im Parallelverfahren sind.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche r Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 29.09.2020 bis 12.11.2020.
Jeweils in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung i m weiteren Verfahren darge-
stellt.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage sind nachfolgend in zwei separaten Tabellen aufgeführt.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
01 10.02.2014 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
02 06.02.2014 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Es gibt Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plange-
biet.
Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges.
Eine Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu über-
bauenden Flächen auf Kampfmittel wird empfohlen.
Es werden Hinweise fü r Beauftragung der Überprüfung, dem
Umgang mit dem Aufschüttungen nach 1945 sowie zu den
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen gege-
ben.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen sowie der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel
wird spätestens im Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens durchge-
führt. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenom-
men.
Anlage 6
2
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
03 27.02.2014 Landwirtschaftskammer NRW
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Da der Flächenverbrauch ein erhebliches Problem für die Land-
wirtschaft darstellt, wird gebeten, nach integrierten Lösungen
für die Ausgleichsmaßnahmen zu suchen. Hierbei kann die Stif-
tung Rheinische Kulturlandschaften behilflich sein.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Grundsätzlich unterliegt das Plangebiet der Eingriffsregelung gemäß
§ 1 a BauGB, Eingriffe sind auszugleichen. Im Flächennutzungsplan
der Stadt Köln wurden geeignete Fl ächen zur Umsetzung von Aus-
gleichmaßnahmen unter Einbeziehung der Landwirtschaftskammer
identifiziert. Der erforderliche Ausgleich soll auf diesen Flächen voll-
zogen werden. Zur Planung wird im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Die für die
Baumaßnahme erforderliche Ausgleichsmaßnahme wird im Rahmen
der Erarbeitung des landschaftspflegerischer Fachbeitrags verifiziert.
04 30.01.2014 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 Untere Luftfahrtbehörde
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
05 07.04.2014 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
06 26.02.2014 Polizeipräsidium Köln
Keine Bedenken.
Dem Investor werden Empfehlungen zur städtebaulichen Kri-
minalprävention gegeben.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
07 24.02.2014 Stadtwerke Köln
Keine Bedenken.
Zur Stromversorgung ist im Plangebiet eine zusätzliche Tra-
fostation erforderlich. Im Bebauungsplan ist eine Fläche für
Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Trafostation mit
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. Im Bebauungsplan wird eine Versorgungsfläche für
eine Trafostation festg esetzt.
Anlage 6
3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
einer Größe von 3 x 6 m festzusetzen. Der favorisierte Stand-
ort wurde in der Anla ge gekennzeichnet.
Die Stichstraßen sind mit Geh -, Fahr- und Leitungsrechten zu
belegen.
Die Stichstraßen werden als öffentliche Verkehrsflächen mit der
Zweckbestimmung „verkehrsberuhigt“ im Bebauungsplan festgesetzt,
GFL-Rechte sind daher nicht notwendig.
08 05.03.2014 Stadtentwässerungsbetriebe
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn
und außerhalb der Wasserschutzzone.
Vorgesehen ist, das Plangebiet im Trennsystem zu entwäs-
sern.
Das Schmutzwasser wird dem Abwasserkanal (DN 1100) in
der Gilsonstraße zugeführt, daher ist die östliche Planstraße
bis zu Straße Fuchskaule zu verlängern.
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Kon-
zepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Stadt-
entwicklung und Bauleitplanung zu integrieren. Für das Plan-
gebiet wird vorgeschlagen, den Bereich, in dem de r öffentlich
geförderte Wohnungsbau vorgesehen ist, eine öffentliche
Grünfläche als Flutfläche festzusetzen.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Es wird ein Niederschlags-
wasserbeseitigungskonzept entsprechend § 55 Abs. 2 WHG in Ver-
bindung mit § 44 LWG erarbeitet und mit den Stadtentwässerungsbe-
trieben abgestimmt.
Die Planstraße wurde im Bebauungsplanentwurf bis an die Fuchs-
kaule verlängert.
Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Spielplatz-
fläche kombiniert mit einem Versickerungsbereich für Starkregener-
eignisse geplant. Im Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich
angrenzende Ackerflächen abfließen können.
09 31.01.2014 AWB Köln
Keine Bedenken.
Die Vorgaben der Abfallsatzung der Stadt Köln sollen einge-
halten und die Durchfahrt für 3 -achsige Müllsammelfahrzeuge
sichergestellt werden.
Auf die RASt 06 wird verwiesen.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Als Bemessungsfahrzeug für
die Verkehrsflächen wurde für alle öffentlichen Verkehrsflächen ein 3 -
achsiges Müllfahrzeug zugrunde gelegt. Weiter wurden die öffentli-
chen Verkehrsflächen unter Beachtung der Feuerwehrfahrkurve und
Radien entworfen.
Anlage 6
4
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
10 19.02.2014 PLEdoc
Leitungen im Plangebiet:
Doppelleitungssystem der METG (mittelrheinische Erdgas-
transportleitungsgesellschaft mbH). Die Lage der Leitungen ist
den Anlagen der Stellungnahme zu entnehmen.
Ferngasleitung Nr. 22 Bergisch Gladbach – Rüssel-
heim, Schutzstreifen 10 m
Kabelschutzrohranlage der GasLINE Telekommuni ka-
tionsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunterneh-
men, im Schutzstreifen der Ferngasleitung Nr. 22
Ferngasleitung Nr. 422, Parallelleitung Bergisch -Glad-
bach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 m.
Die Leitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen sind mit
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu sichern. Überbauung der
Leitungen und der Schutzstreifen ist auszuschließen.
Die Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben.
Nutzung der Schutzstreifen für Stellplätze oder private Ver-
kehrsflächen ist möglich. Da bei sind bestimmte Hinweise (z.
B. Leitungsüberdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten.
Ergänzende Hinweise sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Die Entwurfspläne zur verkehrlichen Erschließung sind früh-
zeitig abzustimmen.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Die Ferngasleitungen inkl.
Schutzstreifen sind mit Leitungsrecht zugunsten der Ver - und Entsor-
gungsträger gesichert. Dabei werden Hinweise etwa zur Verkehrsnut-
zung, Leitungsüberdeckung oder Gehölzpflanzungen beachtet.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben in der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB keine Stellungnahme vorgelegt:
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde Köln
Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Finanzamt Köln-Porz
Anlage 6
5
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
01 21.10.2020 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 – (ländliche Entwicklung, Bodenordnung)
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
02 06.10.2020 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Keine Bedenken.
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen
Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist
erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittel-
belastung zu beantragen.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
Ein entsprechender Hinweis auf den Kampfmittelverdacht wi rd in den
Bebauungsplan aufgenommen.
03 02.11.2020 Industrie- und Handelskammer zu Köln
Zwischen dem Unternehmensstandort Saint Gobain und dem
Vorhaben besteht ein Abstand von ca. 650 m -Luftlinie. Damit
sind vordergründig die Anforderungen der Abstandsliste NRW
(Anlagen zur Herstellung von Glas, Abstandsklasse IV, 500 m)
erfüllt. Trotzdem wird eine Gefährdung für die Entwicklungs-
möglichkeiten des Unternehmens gesehen. Das vorliegende
Immissionsgutachten geht auf die Nachbarschaftslage nicht
ein. Die IHK fordert eine belastbare gutachterliche Aussage zu
der Konfliktsituation. Die gewerblich/industrielle Tätigkeit des
Unternehmens darf durch heranrückende Wohnbebauung
nicht behindert werden.
Die Stellungnahme
wird nicht berücksich-
tigt.
Auf Seite 19 des Immissionsgutachtens wird dargestellt, dass die be-
stehenden gewerblichen Nutzungen (Saint Gobain) durch die Pla-
nung nicht beeinträchtigt werden. Zudem wird im Umweltbericht
(Punkt 8.5.6.2) dargestellt, dass im Plangebiet keine erhebliche Be-
lastung durch Luftschadstoffeinträge zu erwarten ist.
Die Verwirklichung des rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 74389/02
für den Unternehmensstandort Saint Gobain wird durch die vorlie-
gende Planung nicht eingeschränkt.
04 08.10.2020 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein -Erft-Kreis
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
06 12.11.2020 Flughafen Köln/Bonn GmbH
Anlage 6
6
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
07 16.10.2020 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
08 08.10.2020 Polizeipräsidium Köln, Kriminalkommissariat. Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O)
Keine Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass es ein Beratungsangebot
zur städtebaulichen Kriminalprävention für Vorhabenträger
gibt.
Kenntnisnahme
Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
09 08.10.2020 Finanzamt Köln -Porz
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
09.11.2020 Stadtwerke Köln GmbH, Immobilienmanagement und Wohnungswirtschaft,
Rheinische Netzgesellschaft mbH,
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
10 09.11.2020 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
11 13.10.2020 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, AöR
Keine Bedenken.
Hinweis: Es wird bei der Einrichtung der Zuwege sowie der
Schleppkurven und Wendeanlagen auf die Einhaltung der Rast
06 hingewiesen. Es wird um die Berücksichtigung des § 10
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.
Anlage 6
7
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten.
Die „Fuchskaule“ befindet sich in einem sogenannten Teilser-
vicegebiet. Dies bedeutet, dass Mülltonnen bis zu einem Volu-
men von 240ltr, am jeweiligen Abfuhrtag an einen Ort zu ver-
bringen sind, der für das Müllsammelfahrzeug erreichbar ist.
Müllbehälter ab einem Volume n von 500ltr sind jedoch durch
die AWB im Vollservice zu bedienen.
12 14.10.2020 Häfen und Güterverkehr Köln AG, HGK A 1
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
13 22.10.2020 / 11.06.2021 Träger der Landschaftsplanung, Stadt Köln 67/Amt f. Landschaftspflege und Grünflächen
[Anmerkung der Verwaltung : Der Träger der Landschaftspla-
nung legte am 29.12.2016 auf Grundlage des Vorgabenbe-
schlusses für den Bebauungsplan Widerspruch ein:
„Der […] Bauleitplan sieht die A usweisung von Wohnbaufläche
zwischen Gilsonstraße und Friedrich-Hirsch-Straße vor. Entge-
gen der anfänglichen Planung ist nun eine zusätzliche Wohn-
bauflächenausweisung in der westlichen Verlängerung d er
Friedrich-Hirsch-Straße in Richtung freie Landschaft beabsich-
tigt (sog. Dreiecksfläche). Diese „neue Dreiecksfläche" liegt im
Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das
Landschaftsschutzgebiet L 21 „Freiräume um Zündorf, Wahn,
Libur, Lind und Langel rrh." festsetzt. Der Flächennutzungsplan
weist für den betroffenen Bereich Grünfläche aus, die gepla nte
Nutzung lässt sich demnach nicht aus dem gelt enden Flächen-
nutzungsplan ableiten und entsprechend begründen.
Als Schutzzweck formuliert der Landschaftsplan unter a nderem
die Sicherung und Wieder herstellung der Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes, i nsbesondere durch Anreicherung der
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Der Rückzug des Widerspruc hs des Trägers der Landschaftsplanung
ist an den Vorbehalt geknüpft, dass sich in der strategischen Umwelt-
prüfung zum Regionalplan abzeichnet, dass die Ausweisung der ASB-
Optionsfläche an dieser Stelle zu keinen erheblichen Umweltauswir-
kungen führt
Da der ASB in Elsdorf in der Überarbeitung des Regionalplans wesent-
lich erweitert werden soll, wäre das Plangebiet dann an zwei Seiten
vom ASB umschlossen, so dass ein Funktionsverlust des Landschafts-
schutzgebietes zu erwarten wäre und der Landschaftsschutz dort nicht
mehr aufrechtzuerhalten wäre. Sollte Umweltprüfung zum Regional-
plan ergeben, dass die Ausweisung der ASB -Optionsfläche zu keinen
erheblichen Umweltauswirkungen führt , sieht der Träger der Land-
schaftsplanung kein Erfordernis seinen Widerspruch aufrechtzuerhal-
ten, da die ökologische Funktion und der Zusammenhang des Land-
schaftsschutzgebietes in diesem Bereich nicht mehr, wie ursprünglich,
gegeben wären.
Anlage 6
8
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
Landschaft mit natürlichen Elementen und betont die beson-
dere Bedeutung des Raums für die landschaftsbezogene Erho-
lung. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche wi-
derspricht den Vorgaben des Landschaftsplans und ist mit sei-
nen Festsetzungen n icht vereinbar. Unter Bezugnahme auf §
20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW widerspreche ich in
meiner Funktion als Träger der Landschaftsplanung dem Vor-
haben.“]
22.10.2020
Der Widerspruch des Trägers der Landschaftsplanung ist an
die Übernahme der ASB -Optionsfläche 7 -708-004 in den
„neuen“ Regionalplan gekoppelt. Mit einer entsprechenden Re-
gionalplan-Darstellung lässt sich die Begründung des Wider-
spruches nicht weiter aufrechterhalten. Von daher kann der
korrespondierende Genehmigu ngsprozess zur Neuaufstellung
des Regionalplans nur abgewartet werden.
11.06.2021
In der 24. Sitzung des Regionalrats am 13.03.2020 (Vorlage 6)
wurde im Beschluss zur Aufstellung des Plankonzeptes und der
Umweltprüfung zum Regionalplan dargelegt, dass das Konzept
„den Rahmen für die anstehende Umweltuntersuchung, die be-
ginnen kann, soba ld der Regionalrat das Konzept beschlossen
hat“ herstellt.
Der Beschluss des Regionalrates vom 13.03.2020 beinhaltet
somit, dass „mit der Bestätigung des Plankonzeptes […] der
Regionalrat die Regionalplanungsbehörde zur Durchführung
der Umweltprüfung gem. § 8 ROG und zur Weiterentwicklung
zu einem vollständigen Planentwurf als Grundlage für den Er-
arbeitungsbeschluss“ ermächtigt.
Ebenfalls ist dargelegt, dass „mit dem Planentwurf und dem
Umweltbericht… die Voraussetzungen geschaffen“ werden,
Die Zustimmung der Politik wurde am 18.06.2020 in der Sitzung des
Rats im Zuge der Kenntnisnahme der Übermittlung der Vorschläge der
Optionsflächen, inkl. der Fläche 7 -708-004, durch die Verwaltung an
die Bezirksregierung Köln, gegeben.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird derzeit von der
Bezirksregierung Köln überarbeitet. Die Opt ionsfläche ist im vorliegen-
den Entwurf der Überarbeitung des Regionalplans (Stand 01/2020) als
ASB vorgesehen. Die strategische Umweltprüfung des Regionalplans,
in der u.a. auch die ASB -Optionsfläche 7 -708-004 geprüft wird, soll
2021 abgeschlossen werden.
Mit dem Feststellungbeschluss zur 220. Änderung des Flächennut-
zungsplans treten die Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans in diesem Be-
reich außer Kraft , sofern die Änderung des Regionalplans in der o ben
beschriebenen Form erfolgt ist . Auf den nachgeordneten Ebenen, dem
Bebauungsplanverfahren sowie der Baugenehmigung, sind bezüglich
des Außerkrafttretens des Landsc haftsplans weitere Abstimmungen
mit dem Träger der Landschaftsplanung durchzuführen.
Anlage 6
9
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Entscheidung durch
den Rat
Begründung
„dass der Regi onalrat – voraussichtlich in 2021 – nach hinrei-
chender Prüfung den Erarbeitungsbeschluss fassen kann, mit
dem das formelle Verfahren zur Überarbeitung des Regional-
plans und den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmög-
lichkeiten gem. § 9 ROG eröffnet wir d.“
Auf dieser Grundlage hält der Träger der Landschaftsplanung
fest, dass zur Rücknahme des Widerspruchs zumindest das Er-
gebnis der Umweltprüfung abzuwarten ist.
Wenn sich für die Fläche an der Fuchskaule, 220. Änderung
des FNPs abzeichnet, dass der ASB an dieser Stelle zu keinen
erheblichen Umweltauswirkungen in der Umweltprüfung zum
Regionalplan führt, wird der Widerspruch des Trägers der
Landschaftsplanung auf dieser Grundlage zurückgenommen.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben in der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB keine Stellungnahme vorgelegt:
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde Köln
Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)
Handwerkskammer zu Köln
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln
Bezirksregierung Düsseldorf, Untere Luftfahrtbehörde – Dezernat 26
Anlage 1 Lageplan
360 Zeichen
Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 220. Änderung des Flächennutzungsplanes: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1:15.000M.:
Anlage 2 bisherige Darstellung
286 Zeichen
W Anlage 2 0 100 20050 Meter 220. Änderung des Flächennutzungsplanes: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf - bisherige Darstellung - Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Grünfläche mit tw. landwirtschaftlicher Nutzung Dauerkleingärten Spielplatz Vorrang und Massnahmenfläche 1:2.500M.:
Anlage 4 Begründung
109174 Zeichen
/ 2 Anlage 4 220. Änderung FNP Fuchskaule 0451-2021 Anlage 4 Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Porz Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf hier: Änderung der Darstellung „Grünfläche mit tw. Landwirtschaftlicher Nutzung“ in „Wohnbaufläche“ Inhalt 1. Gebietsbeschreibung .................................................................................................................... 1 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung ............................................................................................ 1 3. Verfahrensverlauf.......................................................................................................................... 2 4. Darstellung im Flächennutzungsplan ........................................................................................... 3 5. Berücksichtigung anderer Planungen .......................................................................................... 3 6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan........................................................................... 4 7. Auswirkungen der Planänderung / Umweltbelange ..................................................................... 6 8. Umweltbericht ............................................................................................................................... 7 A Einleitung....................................................................................................................................... 7 B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ........................................ 8 C Zusätzliche Angaben .................................................................................................................. 34 Anlage 1 zum Umweltbericht ......................................................................................................... 39 1. Gebietsbeschreibung Das Gebiet der 220. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil Porz-Elsdorf im Osten von Köln und gehört zum Stadtbezirk Porz. Das Änderungsgebiet umfasst eine Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung, die überlagert wird mit einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen (abgegrenzt durch eine T-Linie). Östlich grenzt bereits eine Wohnbauflächendarstellung an. Das Änderungsgebiet ist eine Teilfläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule und hat eine Größe von circa 6.400 m². 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Innerhalb der Stadt Köln besteht ein stetiger Bedarf an neuem Wohnraum. In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wird / 3 der Neubaubedarf für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 auf 52.100 Wohneinheiten beziffert. Das Bebauungsplanplangebiet ist Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 2015 und soll einer erstmaligen baulichen Entwicklung für eine Wohnnutzung zugeführt werden. Im Wohnungsbauprogramm 2015 wird für die Fläche des Bebauungsplangebietes (Kennzeichnung: W 708-004) ein Wohnungsbaupotenzial von 80 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern vorgesehen. Für das Bebauungsplangebiet hat eine Mehrfachbeauftragung stattgefunden; auf der Grundlage des Siegerentwurfs wird zurzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan erarbeitet. Das Bebauungsplangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln zum überwiegenden Teil, mit Ausnahme eines kleinen Dreiecks im Westen, als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Umsetzung der planerischen Zielsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im o. g. westlichen Teilbereich erforderlich. Mit der FNP-Änderung im Parallelverfahren sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann. Im vorliegenden Verfahren wurde seitens des Trägers der Landschaftsplanung Widerspruch eingelegt. Die Zurücknahme des Widerspruchs wurde an einen Vorbehalt geknüpft, der eine Zustimmung seitens Politik und Bezirksregierung hinsichtlich einer Optionsfläche für einen Allgemeinen Siedlungsbereich in der laufenden Überarbeitung des Regionalplans vorsieht. Dieser wird unter Punkt 5.2 näher erläutert. 3. Verfahrensverlauf Das Änderungsverfahren wird als förmliches Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Absatz 1 BauGB betrieben. Es wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 76381/02 durchgeführt. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB im Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplans verzichtet, da die Planung bereits auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts im Bebauungsplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ein Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB Bestandteil der Begründung der Änderungsplanung. Der Einleitungsbeschluss und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren wurden in der Bezirksvertretung Porz (BV 7) am 10.12.2013 und im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 12.12.2013 getroffen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das städtebauliche Planungskonzept wurde im Amtsblatt Nr.14 am 02.04.2014 öffentlich bekannt gemacht und fand nach Modell 2 vom 08.04. bis zum 15.04.2014 (Abendveranstaltung am 08.04.2014) statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte vom 24.01. bis 28.02.2014 (Scoping am 12.02.2014). Die Bebauungsmöglichkeiten der Fläche wurden Ende 2014 im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung untersucht. Der Siegerentwurf vom Büro Nebel und Pössl aus Köln diente als Grundlage für die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes. Der Vorgabenbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde in der BV 7 am 08.11.2016 und im StEA am 15.12.2016 getroffen. Hierzu gab es einen Auftrag an die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf– auf Basis des Siegerentwurfes der Mehrfachbeauftragung einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der BV 7 auszuarbeiten. Auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses legte der Träger der Landschaftsplanung am 29.12.2016 Widerspruch ein. Unter dem Vorbehalt, dass sich in der Umweltprüfung zum Regionalplan abzeichnet, dass die Ausweisung der ASB-Optionsfläche 7-708-004 zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führt, / 4 hat der Träger der Landschaftsplanung im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB seinen Widerspruch zurückgenommen (siehe Kapitel 5.2). Die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 73 am 07.10.2020 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte vom 15.10. bis zum 26.11.2020 als Aushang im Stadtplanungsamt. Im Rahmen der Offenlage wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis wurden aus der Öffentlichkeit weder im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung noch im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen vorgebracht, welche für die Ermittlung des Abwägungsmaterials im FNP- Verfahren bedeutend gewesen wären. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte im Zeitraum vom 29.09.2020 bis 12.11.2020. Es wurden insgesamt 13 Stellungnahmen abgegeben. Durch den Träger der Landschaftsplanung wurde der oben genannte Vorbehalt zur Rücknahme seines Widerspruchs formuliert. Mit den vorliegenden Unterlagen wurde das FNP-Änderungsverfahren durchgeführt. 4. Darstellung im Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist für den Großteil des Bebauungsplangebietes eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit im Wesentlichen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Lediglich eine kleine Fläche im westlichen Bereich des Plangebietes, westlich des Wirtschaftsweges, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung und als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Nachrichtlich ist das Landschaftsschutzgebiet (LSG 21) dargestellt. Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Darstellung einer Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen soll entsprechend auf die Grenze der Wohnbaufläche zurück genommen werden. Die entgegenstehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes treten nach Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplanes außer Kraft, sofern der Träger der Landschaftsplanung im Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht. Im vorliegenden Verfahren wurde seitens des Trägers der Landschaftsplanung Widerspruch eingelegt. Die Zurücknahme des Widerspruchs wurde an einen Vorbehalt geknüpft. Dieser wird unter Punkt 5.2 näher erläutert. 5. Berücksichtigung anderer Planungen 5.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der Geltungsbereich mit Freiraumfunktionen belegt. Zum einen ist der Bereich als "Regionaler Grünzug" dargestellt, zum anderen ein Bereich für die landschaftsorientierte Erholung. Daher sind in der Planung die regionalplanerischen Belange zu berücksichtigen. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage bei der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde nach § 34 Absatz 5 Landesplanungsgesetz NRW wurde eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt, sofern der Träger der Landschaftsplanung seinen Widerspruch aufhebt (siehe 5.2). / 5 5.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist das Plangebiet als Landschaftsschutzgebiet 21 (Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch) aus. Es werden bestimmte Pflegemaßnahmen (Nummer 7.4-09) festgelegt. Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem entsprechenden FNP-Änderungsverfahren nicht widersprochen hat. Der Träger der Landschaftsplanung hat im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren Widerspruch eingelegt. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche in beschriebener Dreiecksform widerspricht den Vorgaben des Landschaftsplans und ist mit seinen Festsetzungen nicht vereinbar. Es wurde daraufhin die Rücknahme des Widerspruchs mit einem Vorbehalt verknüpft. Der Vorbehalt bezieht sich auf eine im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung ermittelte Optionsfläche für einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) der Kennung 7-708-004, die sich im unmittelbaren nordwestlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet befindet. Die Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird seitens der Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit dem Regionalrat vorbereitet. Die Stadt Köln hat in einem dritten Arbeitsschritt Flächenbedarfe für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) vorgeschlagen. Eine dieser ASB-Flächendarstellung ist die o. g. Optionsfläche 7-708-004. Da der ASB in Elsdorf in der Überarbeitung des Regionalplans wesentlich erweitert werden soll, wäre das Plangebiet dann an zwei Seiten vom ASB umschlossen. In der Folge ist ein Funktionsverlust des Landschaftsschutzgebietes zu erwarten und der Schutzzweck für das Landschaftsschutzgebiet dort nicht mehr gegeben. Sollte sich in der Umweltprüfung zum Regionalplan abzeichnen, dass die Ausweisung der ASB-Optionsfläche an dieser Stelle zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führt, nimmt der Träger der Landschaftsplanung seinen Widerspruch zurück, da die ökologische Funktion und der Zusammenhang des Landschaftsschutzgebietes in diesem Bereich nicht mehr, wie ursprünglich, vorhanden sind. Findet der Flächenvorschlag grundsätzlich Zustimmung seitens Politik und Bezirksregierung und soll im Regionalplan übernommen werden, ist der Widerspruch obsolet (Anlage 3a). Die politischen Gremien der Stadt Köln haben die Optionsfläche zur Kenntnis genommen (Ds-Nr. 2887/2019). Die Fläche ist als ASB im Entwurf der Überarbeitung des Regionalplans (Stand 01/2020) enthalten. Die strategische Umweltprüfung des Regionalplans, in der u.a. auch die ASB- Optionsfläche 7-708-004 geprüft wird, soll 2021 abgeschlossen werden. 5.3 Bebauungsplan-Entwurf - Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung befindet sich zur Schaffung von Planungsrecht ein Bebauungsplanverfahren im Verfahren. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten vor. Daneben sind private und öffentliche Grünflächen geplant. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über öffentliche und private Verkehrsflächen. Ziel der Planung ist es, dem hohen Bedarf an städtischen Wohnraum Rechnung zu tragen. 6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan 6.1 Bestehende Nutzungen Das Plangebiet wird derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Lediglich im östlichen Bereich sind einige Gehölzstrukturen, Lagergebäude sowie ein Weg vorhanden. / 6 Die Umgebung des Plangebietes ist im Osten und Süden geprägt durch in der Regel zwei- bis dreigeschossige Wohngebäude. Im Süden und im Westen grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. an ein Landschaftsschutzgebiet an. Die Feldwege im Umfeld des Plangebiets dienen der landschaftsbezogenen Naherholung und erschließen das angrenzende Landschaftsschutzgebiet. 6.2 Städtebauliche Planung Der Bereich der 220. FNP-Änderung ist im Zusammenhang zu sehen mit dem städtebaulichen Konzept, das auf der Grundlage des Ergebnisses einer Mehrfachbeauftragung entwickelt wurde. Der Siegerentwurf ist im Folgenden abgebildet: Abb. 1: Überlagerung des Siegerentwurfs und der bisherigen Darstellung des FNP / 7 Der Änderungsbereich ist nicht selbstständig entwickelbar und ist für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes erforderlich. Städtebauliches Ziel ist es, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen wie Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern zu entwickeln. Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Spielplatzfläche kombiniert mit einem Versickerungsbereich für Starkregenereignisse geplant. Besondere Bedeutung spielt die Ortsrandausbildung nach Westen als Übergang zur freien Landschaft. Das städtebauliche Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sieht ein Mix an unterschiedlichen Bauformen vor. Insgesamt sind 226 Wohneinheiten vorgesehen, die sich auf Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Vollgeschossen, Stadtvillen sowie Doppel- und Reihenhäuser verteilen. Die Erschließung erfolgt über eine öffentliche Planstraße sowie über private Stichstraßen. Es ist eine gute Fuß- und Radewegevernetzung innerhalb des Plangebietes und zur Anbindung an die Umgebung geplant. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den jeweiligen privaten Grundstücken nachgewiesen. Darüber hinaus sind Besucherparkplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. 7. Auswirkungen der Planänderung / Umweltbelange Erläuterung zu den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB: (hier: Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen) Es besteht eine Begründungs- und Abwägungspflicht gemäß § 1a Absatz 2 BauGB bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche im Sinne von § 201 BauGB: Die Fläche ist bisher unversiegelt und wird als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Aufgrund des hohen Realisierungsdrucks neuen Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen, ist die Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Bereichen nicht vermeidbar. In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wird der Neubaubedarf für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 auf 52.100 Wohneinheiten beziffert. Somit lastet auf der Bereitstellung von neuem Wohnraum im Stadtgebiet Köln ein hoher Realisierungsdruck, der es erforderlich macht, auch in kleinem Maßstab neue Wohnbauflächen an geeigneter Stelle zügig zu etablieren. Bei einer Plangebietsgröße des Bebauungsplanes von insgesamt 51.000 m² kommt es im westlichen Bereich zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen in einer Größenordnung von rund 6.400 m². Die beackerte Fläche ist im Flächennutzungsplan von 1982 zudem als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Die dreieckige Teilfläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 21 "Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rrh." festsetzt. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes verkleinert sich die Fläche dieses Landschaftsschutzgebietes. Die hier diskutierte Landwirtschaftsfläche wird bereits an drei Seiten von (teils zukünftigen) Siedlungsrändern begrenzt. Durch die Inanspruchnahme dieser Fläche kann dem Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen gefolgt werden und gleichzeitig eine behutsame Ortsrandabrundung erfolgen. / 8 Der Träger der Landschaftsplanung nimmt seinen Widerspruch nach § 20 (4) LNatSchG NRW zurück, trotzdem tritt aufgrund der FNP-Änderung der Landschaftsplan zurück und das Landschaftsschutzgebiet verkleinert sich. Infolge wird somit jedoch die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ermöglicht. 8. Umweltbericht A Einleitung Für das Flächennutzungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes Das Gebiet der 220. Flächennutzungsplan-Änderung liegt im Stadtteil Porz-Elsdorf im Osten von Köln und gehört zum Stadtbezirk Porz. Ziel der FNP-Änderung ist die Umwandlung einer Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung hin zu Wohnbauflächen. Das Änderungsgebiet umfasst eine Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung, die überlagert wird mit einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen (T-Linie). Östlich grenzt bereits eine Wohnbauflächendarstellung an. Das Änderungsgebiet ist eine Teilfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf. Das Änderungsgebiet hat eine Größe von circa 6.400 m². 8.2 Bedarf an Grund und Boden Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben in m² Ackerland 6.400 Wohnbauflächen, zugeordnete Erschließung und Grünflächen 6.400 8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. / 9 Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan- Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 8.4. Grundlagen Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Inhalten der 220. Flächennutzungsplan-Änderung „Fuchskaule in Köln-Elsdorf“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP - Änderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltauswirkungen beschrieben. 8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Köln-Porz-Elsdorf unmittelbar am südlichen Rand der bestehenden Bebauung in der Flur 1 der Gemarkung Elsdorf. Es wird intensiv als Ackerland bewirtschaftet. Der Änderungsbereich der FNP-Änderung wird im Norden durch die Friedrich-Hirsch-Straße und die angrenzende Reihenhaus- und Blockbebauung abgegrenzt. Im Osten gre nzen derzeit noch ackerbaulich genutzte Offenlandflächen mit Zweckbestimmung Wohnbebauung an. Im Westen grenzt der Änderungsbereich an landwirtschaftliche Flächen (Ackerland). 8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) In der Nullvariante verbleibt der Änderungsbereich als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche mit den landschaftsplanerischen Belegungen als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen. 8.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Geplant ist die Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft hin zu Wohnbauflächen. Diese ist Teilfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule. Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist für den Großteil dieses Bebauungsplangebietes, nämlich die zwischen der Fläche der geplanten FNP-Änderung und dem westlichen Ortsrand von Elsdorf liegende Offenlandfläche, bereits eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit im Wesentlichen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Lediglich eine kleine Fläche im westlichen Bereich des Plangebietes, westlich des Wirtschaftsweges, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung und als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargest ellt. Nachrichtlich ist das Landschaftsschutzgebiet (LSG 21) dargestellt. Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Darstellung einer Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung soll in eine Wohnbauflächendarstellun g geändert werden. Die überlagernde Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen soll entsprechend auf die Grenze der Wohnbaufläche zurück genommen werden. Die Grenze des / 10 Landschaftsschutzgebietes tritt nach Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplanes außer Kraft. 8.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 8.5.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landnaturschutzgesetz NRW Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Zur Tierwelt des Bebauungsplangebietes liegen Ergebnisse von Sonderuntersuchungen zur Avifauna aus der Brutperiode 2015 und zur Fledermausfauna aus dem Sommerhalbjahr 2015 im Rahmen der Durchführung einer Artenschutzprüfung vor. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt - und Verbraucherschutz NRW. Die Ergebnisse werden nachfolgend aufgeführt. / 11 Avifauna Zur Bewertung des Artenpotenzials erfolgte eine flächendeckende Brutzeiterfassung des gesamten Artenspektrums in sechs Begehungen tagsüber und zwei Abend-/Nachtbegehungen zur Erfassung von Eulenvögeln und Wachtel bzw. Rebhuhn. Die zeitliche Anordnung der Begehungen folgte den Vorgaben von Südbeck et al. (2005) bezüglich der artspezifischen Erhebungszeiträume. Die Begehungen wurden in der Brutsaison 2015 jeweils bei trockener Witterung und geeigneten Beobachtungsbedingungen (windstill bis max. schwacher Wind) durchgeführt. Im Rahmen von sechs Begehungen tagsüber und 2 Abend-/Nachterfassungen wurden insgesamt 36 Vogelarten konkret nachgewiesen. Das Vogelartenspektrum des FNP -Änderungsgebietes setzt sich aus der für Agrarlandschaften typischen Avifauna zusammen. Außerdem wurden Arten beobachtet, die das Gebiet unabhängig von seiner Bio topstruktur im Zuge von Transferflügen zwischen dem Rhein und anderen Gewässerkomplexen oder als Durchzügler mehr oder weniger ausschließlich überfliegen (z. B. Fischadler, Graureiher). Innerhalb des FNP -Änderungsgebietes wurde als Brutvogel ausschließlich die Feldlerche festgestellt. Diese besiedelt mit einem Brutrevier die offene Ackerflur im Bereich der Änderungsfläche und der östlich und südwestlich angrenzenden Ackerfläche. Die Feldlerche ist in NRW als planungsrelevante Vogelart eingestuft. Weitere planungsrelevante Arten kommen im Plangebiet nur als Nahrungsgäste (Sperber, Mehlschwalbe) oder Durchzügler (Fischadler, Graureiher) vor. Außerhalb des Plangebietes wurde die Rau chschwalbe als weitere in NRW planungsrelevante Vogelart festgestellt. In der Anlage 1 zum Umweltbericht, Tabelle 1 sind die im Zuge der Avifaunauntersuchung in der Brutperiode 2015 im Bereich der FNP -Änderungsfläche nachgewiesenen Vogelarten mit Schutzstatus und Gefährdungskategorie aufgeführt. Fledermausfauna Zur Bewertung des Artenpotenzials erfolgten im Sommerhalbjahr 2015 insgesamt 6 Abend - /Nachtkartierungen im Untersuchungsgebiet. Das Fledermaus-Artenspektrum wurde mittels Sicht- und Ultraschalldetektor-Beobachtung erfasst. Nach Feststellung fliegender Fledermäuse erfolgte die Bestimmung durch visuelle Erfassung von Silhouette, Größe, Flughöhe, Flugverhalten und, sofern erkennbar, Fellfärbung (Klawitter & Vierhausen 1981). Die akustisc he Bestimmung mit Ultraschalldetektoren richtet sich nach Ahlén (1990 a, b), Tupinier (1996), Barataud (2015), LIMPENS & ROSCHEN (2005) und Skiba (2009). Anhand von Flugverhalten und Fledermausaktivität wurden die vorgefundenen Landschaftsstrukturen auf ihre Nutzung als Fledermaus -Teilhabitate (Flugstraßen, Jagdhabitate) beurteilt. Die Kartierungen fanden bei günstiger Witterung statt. In dem Bebauungsplangebiet dominiert die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Andere Arten wurden während der sechs Begehungen nicht nachgewiesen. In der Anlage 1, Tabelle 1 wird die Zwergfledermaus mit Schutzstatus und Gefährdungskategorie aufgeführt. Im Vergleich mit anderen Untersuchungsgebieten war die Aktivitätsdichte eher gering. Es wurden an allen Untersuchungsabenden nur wenige durchfliegende Zwergfledermäuse detektiert. Einzelne, jagende Tiere wurden an mehreren Untersuchungsabenden am Rand des Gebüschs „Auf dem Stallberg“, bei der Grünfläche im Norden der Gilsonstraße und bei den Obstwiesen im Süden des Untersuchungsgebiets nachgewiesen. Während der Kartiergänge 2015 wurden keine Hinweise auf eine Besiedlung potenzieller Baumquartiere (Ausflüge, schwärmende Fledermäuse) durch Fledermäuse gefunden. / 12 Gebäudequartiere der Zwergfledermaus befinden sich mutmaßlich in den Siedlungen des näheren Umfelds. Potenzielle Quartiere sind theoretisch hinter der Verschalung an einem Haus und im Dachbereich eines Unterstandes nördlich des Spielplatzes, im Flachdach des Hauses an der Ecke Frankfurter Straße/Friedrich -Hirsch-Straße, sowie an den Hofgebäuden in der Gilsonstraße, Hausnummer 81. Direkte Hinweise (ausfliegende Fledermäuse) auf derzeitig genutzte Gebäudequartiere im Umfeld des Plangebiets wurden während der Kartierungen 2015 nicht gefunden. Von hoher Bedeutung für die Zwergfledermaus als Nahrungshabitat und z.T. mit Quartierpotenzial sind folgende Fundorte im Untersuchungsraum Planung Köln -Fuchskaule (vgl. Bestandskarte Fledermäuse im Anhang): Obstwiese im Südwesten Grünfläche in der Siedlung, im Norden der Gilsonstraße Westrand des Gebüschs „Auf dem Stallberg“ Südrand des Gebüschs „Auf dem Stallberg“. Das Untersuchungsgebiet weist mehrere linienförmige Gehölzstrukturen auf, die als Leitstruktur fungieren können z.B. Gehölzränder westlich der Siedlung an der Gilsonstraße und Ränder des Gebüschs im Nordwesten der Untersuchungsgebiets. Ein Nachweis zu einer Nutzung der o.g. linienförmigen Strukturen als Flugstraße gelang 2015 nicht. Im FNP -Änderungsgebiet selbst wurden im Zuge der Erhebung keine Fledermausaktivitäten festgestellt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung erhalten. Das Bruthabitat der Feldlerche würde wie vorhanden bestehen bleiben. Das Nahrungshabitat der Zwergfledermaus würde erhalten bleiben. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante werden Teilflächen des Änderungsgebietes durch Wohnbebauung als Tierlebensräume beseitigt bzw. stark beeinträchtigt. Dies betrifft insbesondere das Bruthabitat der Feldlerche. Teilflächen werden durch Umwandlung in Gartenareale weiterhin intensiv bis mäßig intensiv weitergenutzt (Nutzgartenbeete, Zierrasen, Staudenbeete). Sie erfüllen für störungsunempfindliche, allgemein häufige Arten Lebensraumfunktionen. Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen ist die Besiedlung durch gehölzbewohnende Vogelarten der halboffenen Siedlungen sowie eine Nutzung der Gehölzstrukturen als Nahrungshabitat und Leitstruktur für einheimische Fledermausarten zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen (z. B. Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, Dachbegrünung, innere Durchgrünung mit Hecken, Retention von Oberflächenwasser etc.) werden im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet. Ebenso werden hier auf Grundlage einer Eingriffs -Ausgleichsbilanzierung anhand der Biotopwertentwicklung erforderliche externe Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet. Gemäß Fachbeitrag Artenschutz Stufe II zum Bebauungsplan ist das Auftreten von projektbedingten Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum relevanten besonders geschützten Arten durch Vermeidungs maßnahmen und vorgreifende Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden. Das FNP -Änderungsgebiet betrifft dabei eine Vermeidungsmaßnahme zur Baufeldräumung (Beachtung von Vogelbrutzeiten) sowie eine CEF -Maßnahme zum Ausgleich des Feldlerchenbrutrevierverlustes. / 13 Bewertung: Die Bestimmungen des gesetzlichen Artenschutzes werden eingehalten. Es verbleiben keine erheblichen faunistischen Beeinträchtigungen. Durch die geplante Etablierung von randlichen Gehölzen und die Umsetzung einer externen Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche im benachbarten Ackerlandkomplex werden als Tierhabitate wertvolle Lebensräume und wirkungsvolle Vernetzungsstrukturen neu geschaffen. 8.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Landnaturschutzgesetz NRW Baumschutzsatzung Stadt Köln Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Arten und Biotope Im Sommer 2015 wurde im Plangebiet und seiner näheren Umgebung der Bestand der vorkommenden Biotoptypen erfasst und in 2017 nochmals hinsichtlich ggfls. eingetretener Veränderungen überprüft. Die Bestandsbewertung wurde auf der Grundlage des Bewertungsverfahrens nach Sporbeck durchgeführt. Im Einzelnen kommen im Planungsraum folgende Biotoptypen vor (jeweils mit Benennung der Kürzel nach Köln-Code und Sporbeck): Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereiches der FNP-Änderung Acker (LW1 / HA0) Die gesamte FNP-Änderungsfläche wird aktuell als Ackerland bewirtschaftet. Als Kulturarten kamen im Verlauf der Vorjahre Zuckerrüben, Mais und Getreide zum Anbau. Die Wildkrautflora ist aufgrund der Intensivnutzung nur schwach ausgeprägt. Je nach Kulturart sind Hackfrucht - oder Getreideunkrautgesellschaften vorherrschend, die allerdings aufgrund der Intensivnutzung nur artenarm ausgebildet sind. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Artenarmut an Wildpflanzen erhalten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante werden Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung als Wuchsorte von Pflanzen beseitigt. Teilflächen werden durch Umwandlung in Gartenareale weiterhin intensiv bis mäßig intensiv weitergenutzt (Nutzgartenbeete, Zierrasen, Staudenbeete). Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzstrukturen wird die Entwicklung einer mäßig naturnahen Vegetationsentwicklung initiiert. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen (z. B. Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, Dachbegrünung, innere Durchgrünung mit Hecken, Retention von Oberflächenwasser etc.) werden im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet. Ebenso werden hier auf Grundlage einer Eingriffs -Ausgleichsbilanzierung anhand der Biotopwertentwicklung erforderliche externe Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet. / 14 Bewertung: Für die Pflanzenartenvielfalt ergeben sich aus der Planumsetzung keine erheblichen Beeinträchtigungen. Bestandsgefährdete Arten sind nicht betroffen. 8.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: § 1 BauGB Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Aktuell handelt es sich um eine Randzone intensiv landwirtschaftlich genutzter Freiflächen im direkten Anschluss an bestehende Wohnbausiedlungsflächen. Die Flächen sind unversiegelt und es liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Freifläche mit entsprechenden Funktionen für den Naturhaushalt und die Umwelt. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante geht die Fläche als Freifläche und landwirtschaftliche Produktionsfläche verloren. Stattdessen entstehen Wohnbauflächen, Verkehrs- und Grünflächen. Die Funktionen für Naturhaushalt und Umwelt gehen auf überbauten und versiegelten Flächen komplett verloren. Auf den Grünflächen und Gärten innerhalb des Wohngebietes können je nach Ausprägung und Nutzungsintensität die Funktionen erhalten oder sogar verbessert werden. Aufgrund der Randlage an bestehender Bebauung und der kleinräumigen Ausdehnung sind keine Zerschneidungs- oder Fragmentierungseffekte zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im Rahm en des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens werden geeignete Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie weiterer begleitender Fachplanungen/ -gutachten (Wasser, Boden, Lärm etc.) erarbeitet und festgesetzt. Bewertung: Der Verlust an unversiegelter Fläche im Umfang von 0,6 ha wird aufgrund der verbleibenden Freiflächen im Baugebiet (GRZ voraussichtlich 0,4) und der begleitenden Vermeidungs - und Kompensationsmaßnahmen als gering bewertet. / 15 8.5.4 Boden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen-Sande und -Kiese, die vom Rhein im Laufe des Quartärs als Niederterrasse aufgeschüttet wurden. Die durchschnittliche Mächtigkeit der Niederterrasse beträgt etwa 15 m. Charakteristisch sind kiesige Sande und sandige Kiese, die mit 1-3 m mächtigem Hochflutlehm (Schluff mit unterschiedlichen Sandanteilen) überdeckt sind. Der tiefere geogene Untergrund wird von den tertiären Kölner Schichten gebildet. Diese werden aus dicht gelagerten Fein - und Mittelsanden aufgebaut, in die schluffige Tone eingeschaltet sind.Allgemein sind die Böden der rechtsrheinischen N iederterrasse durch die Vorherrschaft von Braunerden charakterisiert. Je nach Grundwassernähe bzw. Auflage von Flugsanden wechseln stärker vergleyte oder podsolidierte Braunerden. Aus mächtigen Hochflutlehmen entstanden Parabraunerden, Braunerde oder Gley-Parabraunerde. Die Altrinnen innerhalb der Niederterrasse sind durch Gley, Auengley und Pseuogley sowie örtlich durch Niedermoorbildungen gekennzeichnet. Ebenfalls stärker vergleyt ist auf der rechtsrheinischen Seite durch zusickerndes Grundwasser der Bereich vor dem Anstieg zur Mittelterrasse. Für den Änderungsbereich des VBP Fuchskaule wurde ein bodenkundliches Gutachten sowie eine Baugrunduntersuchung erstellt. Im überwiegenden Teil des Gebietes wurde umgelagerter Oberboden (Ackerboden) bis in 0,4 m Tie fe erbohrt. Im nördlichen Randbereich des Änderungsgebiets wurde kiesiges Auffüllungsmaterial in bis zu 2,6 m Mächtigkeit festgestellt. Im südlichen Randbereich haben die Auffüllungen eine Mächtigkeit von 1 bis 2,1 m. Hier sind auch geringe Mengen an Fremdbestandteilen wie Ziegelbruch und Kohle beigemengt. Unterh alb des Oberbodens bzw. der Auffüllungsmaterialien wurde Hochflutlehm bzw. sandig -kiesiges Sediment der Niederterrasse festgestellt. Im FNP -Änderungsgebiet sind also Niederterrassenflächen mit (lehmigen) Hochflutsanden verbreitet, die überwiegend lehmige, weitgehend entkalkte Sandböden mittlerer (bis hoher) Ertragsfähigkeit aufweisen. Im Rahmen der Bodenbildung sind als Bodenhaupttyp Braunerden mit mittlerer Sorptionsfähigkeit und mittlerer nutzbarer Wasserkapazität entstanden: Das natürliche Bodengefüge i st im Änderungsgebiet durch Ackerbaunutzung überformt worden. Der humose Ackerboden hat im Gebiet eine Mächtigkeit von etwa 0,4 m. Den Ackerböden des FNP -Änderungsgebietes kommt eine bedeutende Ertragsfunktion zu. Die Lebensraumfunktion des Bodens ist durc h die intensive Landnutzung, stellenweise auch durch Fremdstoffe in Aufschüttungsmassen beeinträchtigt. Für die Böden besteht in vegetationsfreien Phasen die Gefahr des Austrages von schluffigen Bodenbestandteilen (Winderosion). Aufgrund seiner Lage in ein er leichten Senke ist das Gebiet jedoch dahingehend nur mäßig empfindlich. Gemäß Bodenkarte BK50 NRW liegt das FNP-Änderungsgebiet vollständig innerhalb eines Raumes schutzwürdiger Böden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleiben die unversiegelten Böden mit den bestehenden anthropogenen Vorbelastungen aus Aufschüttungen und landwirtschaftlicher Nutzung (Bodenbearbeitung/ - umlagerung, Bodenerosion, Stoffeinträge). Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante zerstören die Veränderungen der Oberflächengestalt (Bodenauf- und -abtrag) die gewachsenen (aber gestörten) Bodenhorizonte im bebaubaren Bereich des Gebietes. Bodenwasserhaushalt und Sorptionseigenschaften der Böden werden durch Umschichtung und Überbauung erheblich und nachhaltig gestört. Es gehen durch die zu erwartende Flächenversiegelung bisher biologisch aktive Böden auf Dauer verloren. Diese sind in ihren Funktionen als Filter, Wasserschutz, Pflanzen - und Tierlebensstätte, Ertragspotential, Wasserversickerung und -verdunstung sowie Klimaregulierung nicht ersetzbar. / 16 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Durch sparsame Ausweisung der Wohngrundstücke und Beschränkung der versiegelten Flächen wird die Beanspruchung von ertragreichen Ackerböden gemindert. Generell ist der nutzbare Oberboden bei Beginn der Erschließungs - und Baumaßnahmen zu sichern und für die örtliche Wiederverwendung vorzuhalten. Im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist im Rahmen der Abwägung über eine Flächenversiegelung durch entsprechende Maßnahmen, wie Entsiegelung, Rekultivierung oder Extensivierung von Böden auf Bebauungsplanebene zu entscheiden. Dies ist im Änderungsgebiet nicht möglich. Im Bereich der im nachfolgenden Bebauungsplan festzusetzenden Grünflächen werden die bislang stark gestörten und intensiv genutzten Ackerböden der natürlichen Bodenentwicklung - und – regeneration überlassen. Im Vergleich zur Ausgangs situation findet hier somit eine Aufwertung natürlicher Bodenfunktionen statt. Teilflächen der nicht versiegelten Wohngrundstücke werden absehbar als Ziergärten mit dauerhafter Vegetation (Rasen, Gehölze) angelegt und unterliegen dann ebenfalls ohne Bodenbearbeitung einer zumindest mäßig naturnahen Bodenentwicklung. Im Bereich der externen Kompensationsfläche werden Nutzungsextensivierungen erfolgen, die natürliche Bodenfunktionen fördern. Bewertung: Die absehbaren Beeinträchtigungen des Bodenpotenzials werden im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens analysiert und bewertet. Durch geeignete Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen werden erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen möglichst vermieden und ausgeglichen. 8.5.5 Wasser (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 8.5.5.1 Oberflächenwasser Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, WRRL Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet selbst weist keine natürlichen Oberflächengewässer auf. Am Nordrand des Plangebietes verläuft der Rheinkanal 2 etwa auf der Linie der Friedrich-Hirsch- Straße. Weiter östlich des Plangebietes wird ein in Nordrichtung verlaufender schmaler Gebietsstreifen etwa westlich des Verlaufes der B 8 (Frankfurter Straße) als Bereich m it niedriger Hochwasserwahrscheinlichkeit angegeben (>HQ500; entspricht extremem Hochwasserereignis mit Rheinwasserstand 12,90 m am Pegel Köln) (Hochwassergefahrenkarte https://www.steb - koeln.de/hochwasser-und-ueberflutungsschutz/akutes-hochwasser/die-hochwassergefahrenkarte). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung von Oberflächenwasser erhalten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: / 17 In der Planvariante werden auf Teilflächen des Änderungsgebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung von Versickerung und zu erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss. Auf Teilflächen werden die natürlichen hydrologischen Bodenfunktionen durch Umwandlung in Gartenareale mit dauerhafter Vegetation erhalten oder sogar gefördert. Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen und der Gestaltung von Retentionsflächen mit Grünland- und Gehölzvegetation wird die Entwicklung mäßig naturnaher Bodenwasserfunktionen ermöglicht. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch entsprechende Festsetzungen begrenzt. Die Festsetzung von extensiver Dachbegrünung dient der Aufnahme und Evapotranspiration von Niederschlagswasser und trägt zur Minimierung von Abfluss bei. Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem Änderungsgebiet wird durch Anlage von Retentionsflächen (Mulden -Rigolensystem, Rigolen, Versickerungsmulden) vermieden. Im Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen abfließen können. Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal. Bewertung: Es sind keine natürlichen Oberflächengewässer direkt betroffen. Belastungen von Vorflutern werden durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen Bebauungsplangebiet vermieden. 8.5.5.2 Grundwasser Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Änderungsgebiet liegt unweit des Rheins im hydrogeologischen Teilraum „Terrassenebene des Rheins“. Bei Hochwasser steigt das Grundwasser in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand und der Entfernung zum Rhein zeitlich verzögert an. Als überregionale Grundwasserfließrichtung ist daher eine westlich zum Rhein gerichtete Strömung ausgebildet. Ausnahmen treten bei Hochwasserereignissen auf. Dann kehrt die Grundwasserfließrichtung beim Durchgang der Hochwasserwelle gänzlich um (M&P Ingenieurgesellschaft 2017). Im Plangebiet wurden keine grundwasserführenden Schichten festgestellt. Gemäß Auskunft der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (Kölner Pegel) vom 10.04.2017 kann sich bei einem Bemessungshochwasser von 11,90 m KP im ungünstigsten Fall ein Grundwasserstand von 44,50 mNN einstellen. Bei einer Mindesthöhenlage des Planänderungsgebietes von etwa 49,6 mNN bedeutet dies einen minimalen Grundwasserflu rabstand von 5,1 m unter der Geländeoberkante. Der Grundwasserkörper „Niederung des Rheins“ wird hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes als gut, hinsichtlich des chemischen Zustandes als schlecht bewertet. Es handelt sich um einen Poren-Grundwasserleiter in silikatischen Kiesen und Sanden quartärer Sedimente. Die Durchlässigkeit ist hoch eingestuft. Hieraus resultiert eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. Das Änderungsgebiet liegt außerhalb ausgewiesener Wasserschutzzo nen. Das nächstgelegene Wasserschutzgebiet „Westhoven“ liegt in mindestens 0,6 km Entfernung in nordöstlicher Richtung. / 18 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung von Oberflächenwasser und Grundwasserneubildung erhalten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante werden auf Teilflächen des Änderungsgebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung von Versickerung und zu erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss, damit lokal zur Verringerung der Grundwasserneubildung. Auf Teilflächen werden die natürlichen hydrogeologischen Funkt ionen durch Umwandlung in Gartenareale mit dauerhafter Vegetation erhalten oder sogar gefördert. Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen und der Gestaltung von Retentionsflächen mit Grünland- und Gehölzvegetation wird die Entwicklung mäß ig naturnaher Bodenwasserfunktionen mit entsprechender naturnaher Grundwasserneubildung ermöglicht. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch entsprechende Festsetzungen begrenzt. Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem Plangebiet wird durch Anlage von Retentionsflächen (Mulden -Rigolensystem, Rigolen, Versickerungsmulden) vermieden. Hierdurch wird die lokale Grundwasserneubildung weitgehend erhalten. Bewertung: Die im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geplanten Baukörper liegen mit ihren Kellergeschoss-Gründungssohlen voraussichtlich in einer Tiefe von ca. 46,5 m und damit deutlich außerhalb der Grundwasserkörper. Die Grundwasserneubildung wird durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen Bebauungsplangebiet erhalten. 8.5.6 Luft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 8.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb der Kölner Umweltzone (Abgrenzung ab 01.04.2012). Im Bestand gehen von der Fläche selbst lediglich kurzzeitig während maschineller landwirtschaftlicher Bearbeitung Emissionen in Form von Abgasen und ggfls. Staubausträgen aus. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftliche Ackernutzung mit entsprechenden Emissionen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Von einer beabsichtigten Wohnbebauung ist keine erhebliche Zunahme der Emissionen aus Heizungsanlagen und Verbrennungsmotoren des Auto-Verkehrs zu erwarten. / 19 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung werden im Rahmen der Gebäudeplanungen berücksichtigt. Bewertung: In der baulichen Umsetzung der Planung werden du rch technische Vorkehrungen an Gebäuden erhebliche Luftschadstoff-Emissionen vermieden. 8.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb der Kölner Umweltzone (Abgrenzung ab 1. 4.2012). Im Bestand ist die Ackerfläche den bestehenden Luftschadstoffeinträgen ausgesetzt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die Ackerfläche mit freier Exposition gegenüber Schadstoffeinträgen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Planfall sind die neu entstehenden Wohnbauflächen und deren Einwohner den bestehenden Immissionen sowie den zusätzlich aus der neu e ntstehenden Siedlungsflächennutzung herrührenden Einträgen ausgesetzt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Maßnahmen zur Vermeidung von siedlungs- und verkehrsbedingten Emissionen tragen auch zur Minderung der Immissionsbelastung bei. Darüber hinaus sind keine gesonderten Maßnahmen zur Minderung von Immissionen erforderlich. Bewertung: Im Plangebiet ist keine erhebliche Belastung durch Luftschadstoffeinträge zu erwarten. 8.5.7 Klima (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: § 1a Satz 5 BauGB, Klimaschutzgesetz NRW, Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (hier: Wärmebelastung) / 20 Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Lokalklima wird von der Lage in der Nähe des Rheins beeinflusst. Der Wasserkörper wirkt ausgleichend auf Temperaturextreme. Der Talverlauf wirkt als Kalt- und Frischluftabflussbahn. Das FNP -Änderungsgebiet stellt hinsichtlich der zukü nftigen Wärmebelastung aktuell eine klimaaktive Ackerfläche dar, die zusammen mit umliegenden Freiflächen eine hohe Bedeutung für die klimatische und lufthygienische Situation in Köln-Porz hat. Das Gebiet weist anhand der Bioindikation mit Flechten einen Luftgüteindex von 1,5 auf und liegt daher in einem Raum mittlerer Luftgüte. Es ist somit für eine Wohnbebauung hinsichtlich der Luftqualität unbedenklich. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung mit einer klimaaktiven Ackerfläche. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante hat die im folgenden Bebauungsplanverfahren vorgesehene flächenhafte Versiegelung eine erhöhte Strahlungsref lexion zur Folge. Der Temperaturgradient im Siedlungsbereich wird geringfügig steigen. Die bebauten Flächen fallen für die Kalt - und Frischluftproduktion aus. Weiterhin belasten Siedlungsemissionen (Hausbrand und Autoabgase) die Frischluft. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Durch sparsame Ausweisung der Wohngrundstücke und Beschränkung der versiegelten Flächen im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden die Beanspruchung der Freiflächen sowie das Maß der klimatischen Beeinträchtigung gemindert. Die vorgesehene Siedlungsbeg rünung inkl. der festzusetzenden Dachbegrünung mindern durch ihre Ausgleichswirkung (Transpiration, Staubbindung, Beschattung) die Auswirkungen auf das Geländeklima und die stadtklimatischen Bedingungen. Ergänzend werden die Aspekte der Energieeinsparung und der solarenergetischen Optimierung auf Bebauungsplanebene beachtet. Bewertung: Die stadtklimatische Funktion des Offenlandgebietes westlich Elsdorf wird durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt. 8.5.8 Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: siehe Ziele des Umweltschutzes bei den einzelnen Belangen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Planänderungsgebiet unterliegt aktuell in vollem Um fang anthropogenen Nutzungen. Die natürlichen Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tierwelt werden daher in ihrer Auswirkung anthropogen überformt. Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und der entsprechenden Fauna, die regelmäßig bearbeiteten und mit Düngemitteln und Herbiziden behandelten Böden und ein veränderter Wasserhaushalt (z. B. geringere Evapotranspiration) prägend für das Änderungsgebiet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): / 21 In der Nullvariante verbleibt das von landwirtschaftlicher Intensivnutzung stark überformte Wirkungsgefüge. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante werden die bei Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens baulich beanspruchten und voll versiegelten Flächen bezüglich des Boden- und Wasserhaushaltes sowie der Vegetationsfähigkeit komplett entwertet. Sie verlieren daher auch als Tierlebensräume weitgehend ihre Funktion. Im Bereich der gärtnerisch genutzten Teilflächen der Wohngrundstücke verbleibt ein stark von menschlicher Nutzung geprägtes Wirkungsgefüge. Dagegen können sich auf den zu entwickelnden Grünflächen und Teilen der nördlichen Retentionsfläche die Naturraumpotenziale Boden, Wasser, Pflanzen - und Tierwelt naturnäher entwickeln. Die Überformung durch menschliche Nutzungen wird hier reduziert. Dies gilt eingeschränkt ebenfalls für die Gestaltung und Pflege der externen Ausgleichsfläche als Ackerbrache, die zugleich auch die Funktion einer artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahme (vorgreifende Ausgleichsmaßnahme) erfüllt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die für die einzelnen Schutzgüter im VBP Fuchskaule zu benennenden Maßnahmen dienen insgesamt auch der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen. Förderlich sind i nsbesondere die aufgeführten Maßnahmen der Grünflächengestaltung, der Begrünung von Retentionsanlagen, der inneren Begrünung und der Niederschlagswasserbewirtschaftung mit örtlicher Versickerung in einem Mulden-Rigolen-System sowie der externen Ausgleichsmaßnahme. Bewertung: Die Bebauungsplanumsetzung hat auch im FNP -Änderungsgebiet Änderungen des Wirkungsgefüges zur Folge, die sich auf Teilflächen negativ, auf Teilflächen positiv auswirken. Es verbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im Planungsraum gefährden. 8.5.9 Landschaft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Landschaftsbild des FNP -Änderungsgebietes ist durch die Lage im Übergangsbereich von bestehender Siedlungsfläche zum landwirtschaftlich genutztem Offenland charakterisiert. Das FNP- Änderungsgebiet selbst ist eine rein ackerbaulich genutzte, strukturarme Fläche im Anschluss an Wohngebiete. Westlich, südlich und östlich schließen weitere Ackerflächen an. Nördlich erstrecken sich die bestehenden Wohnsiedlungen von Elsdorf. Vorbelastungen bestehen durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes selbst (z.B. Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen) sowie durch angrenzende Siedlungs - und Freizeitnutzungen. Die bestehenden Feldwege werden stark von Fußgängern frequentiert. Das Gelände ist aufgrund der des geringen Reliefs großräumig nur gering sich texponiert. Ausgehend von den umliegenden Freiflächen bzw. den Wohnsiedlungen nördlich des Änderungsgebietes ist die freie Landschaft dagegen gut einsehbar. Der östlich angrenzende Ortsrand ist im mittleren und südlichen Teil durch Laub- und Nadelbäume sowie Gebüschstrukturen eingegrünt. Der nördliche Abschnitt ist dagegen durch niedrige Heckenstrukturen nur mäßig eingebunden. Der Siedlungsrand nördlich des Änderungsgebietes wird durch hohe Wohnblockbauten von Gebäuden dominiert. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die strukturarme Ackerfläche mit umgebenden Siedlungsrändern, die teils gut, teils nur mäßig eingegrünt sind. / 22 Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante wird die vorgesehene Wohnnutzung das Orts - und Landschaftsbild durch die technische Überformung der bislang bestehenden Ackerfläche erheblich und nachhaltig verändern. Der offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsraum wird durch Gebäude und Verkehrsflächen überformt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, der eine grünordnerische Konzeption und Maßnahmen zur Kompensation der erfolgten Eingriffe darstellt. Zur Durchgrünung des Wohngebietes werd en im Bebauungsplan Festsetzungen zu Baum - und Heckenpflanzungen und zur Dachbegrünung im Bereich der Wohngrundstücke getroffen. Zur Einbindung der Siedlung in die Landschaft wird die randliche Anlage von Gehölzen festgesetzt. Zur Wahrung eines ortsbildver träglichen Erscheinungsbildes werden im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages entsprechende Regelungen für die Nebenanlagen empfohlen. Diese Empfehlungen sollen im Durchführungsvertrag berücksichtigt werden. Bewertung: Die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich bisheriger Ackerflächen stellt eine Abrundung des bestehenden Siedlungsrandes dar. Aufgrund der Überformung der freien Landschaft erfolgt eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes durch eine Bebauung. Durch die Maßnahmen der inneren Durchgrünung sowie insbesondere durch die randliche Anlage von Gehölzen werden eine Eingrünung des Siedlungsrandes und eine Einbindung in die Landschaft erreicht. Durch bauordnerische Festsetzungen und Regelungen zur Gestaltung der Nebenanlagen wird im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren eine ortsbildverträgliche Gestaltung des Wohngebietes sichergestellt. 8.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im FNP-Änderungsgebiet kommen keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW pauschal geschützten Flächen vor. Im Rahmen der Geländeerfassungen wurden keine in NRW gefährdeten Pflanzenarten nachgewiesen. Als in NRW planungsrelevante Art kommt die Feldlerche a ls Brutvogel vor. Das Revier umfasst neben der Änderungsfläche auch östlich und südlich angrenzende Ackerflächen. Das Gebiet ist aufgrund der derzeitigen Biotopstruktur (freie Ackerfläche ohne ergänzende Vegetationsstrukturen) für die Fledermausfauna als Teilhabitat unbedeutend. Für das gesamte Änderungsgebiet ist im Landschaftsplan die Schutzfestsetzung L 21 Landschaftsschutzgebiet (§21 LG) festgesetzt. Dies betrifft das ca. 1.636 ha große Landschaftsschutzgebiet „LSG -Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Li nd und Langel rechtsrheinisch“ (LSG-5107-0033). Insgesamt kommt dem Änderungsgebiet aufgrund der Biotopstruktur und unter Beachtung der Vorbelastungen im Naturraum eine geringe aktuelle Bedeutung für den regionalen Arten - und Biotopschutz zu. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): / 23 In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung mit Teilhabitatfunktion für die planungsrelevante Art Feldlerche, ansonsten aber geringer Bedeutung für die biologische Vielfalt. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante hat die Widmung als Wohnbaufläche mit anschließender Bebauung des Plangebietes den Verlust bzw. die Umwandlung einer Ackerfläche zur Folge. Mit Ausnahme von schmalen Wegrandsäumen gehen ansonsten keine dauerhaften und landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen (Gehölze) verloren. Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen ist die Besiedlung durch gehölzbewohnende Vogelarten der halboffenen S iedlungen sowie eine Nutzung der Gehölzstrukturen als Nahrungshabitat und Leitstruktur für einheimische Fledermausarten zu erwarten. Im Hinblick auf umliegende Natura -2000-Gebiete sind projektbedingt aufgrund der deutlichen Entfernung keine möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von für den Schutzzweck der Gebiete maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren nach Möglichkeit vermieden, ansonsten durch artenschutzrechtliche Maßnahmen und Maßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung angemessen kompensiert. Bewertung: Gemäß Artenschutzprüfung Stufe II kann das Auftreten von projektbedingten Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum relevanten besonders geschützten Arten für die Umsetzung des Bebauungsplanes durch spätere Bauvo rhaben unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Durch die geplante Etablierung von randlichen Gehölzen und die Umsetzung einer externen Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche im benachbarten Acker landkomplex werden als Tierhabitate und als Ackerwildkrautstandorte wertvolle Lebensräume und wirkungsvolle Vernetzungsstrukturen neu geschaffen. 8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, VV FFH / VG / 24 Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete liegen in jeweils ca. 2 km Entfernung zum Plangebiet westwärts (DE 4405 -301 Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef) bzw. ostwärts (5108-301 bzw. 5108-401 Wahner Heide). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung ohne Bedeutung für die genannten Natura-2000-Gebiete. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Durchführung der Planung führt zu keinen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: entfallen Bewertung: Natura-2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 8.5.12.1 Lärm Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, DIN 45691, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, Freizeitlärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Zum Thema Lärm liegt bezüglich des Bebauungsplanverfahrens „Fuchskaule“ ein Gutachten vor. Zur aktuellen Lärmbelastung werden nachfolgend zunächst die Daten der Lärmpegelkarten des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln ( http://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/umwelt-tiere/laerm/laermpegelsuche) für das FNP -Änderungsgebiet zu den einzelnen Verkehrsträgern mitgeteilt: Straße (tags) > 50 <= 55 db(A) Straße (nachts) > 45 <= 50 db(A) Flug (tags) > 45 <= 50 db(A) Flug (nachts) > 35 <= 40 db(A) Schiene (tags) > 50 <= 55 db(A) Schiene (nachts) > 45 <= 50 db(A). Die Belastung im FNP-Änderungsgebiet entspricht weitgehend derjenigen im übrigen Teilgebiet des Bebauungsplangebietes Fuchskaule. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die Änderungsfläche in landwirtschaftlicher Nutzung. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: / 25 In der Planvariante sind die neu zu nutzenden Wohnbauflächen den genannten Immissionen ausgesetzt. Außerdem kommt es zu einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs mit zusätzlichen Belastungen innerhalb des Plangebietes sowie im Umfeld. Die Lärm wirkungen werden in einem gesonderten Gutachten für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren dargestellt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Erforderliche Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung von Lärmwirkungen werden in einem gesonderten Gutachten für den Bebauungsplan untersucht und benannt. Maßgeblich bedingt durch Fluglärm sind die Außenpegel im VBP-Gebiet Fuchskaule nachts überall größer als 45 dB(A). Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fu chskaule“ werden Lärmpegelbereiche (bis IV) und wegen des nächtlichen Fluglärmes die fensterunabhängige Belüftung im gesamten Plangebiet festgesetzt werden. Bewertung: Eine Wohnbaunutzung der FNP -Änderungsfläche ist bezüglich der zu erwartenden Lärmbelastungen bei Beachtung der ermittelten Vermeidungs - bzw. Minderungsmaßnahmen umsetzbar. 8.5.12.2 Altlasten Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln weist für das FNP - Änderungsgebiet keine Erkenntnisse zum Vorkommen von Altlasten(verdacht) aus. Im Rahmen eines Gutachtens wurde außerdem anhand von Bodenproben festgestellt, dass Prüfwertüberschreitungen der Grenzwerte der Bundes -Bodenschutzverordnung und der LAWA (1994) im Gebiet nicht auftreten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung ohne Vorkommen von Altlasten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Durchführung der Planung führt zu keinen Beeinträchtigungen durch Altlasten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bewertung: Die Planung verursacht keine zusätzlichen negativen Umweltauswirkungen. 8.5.12.3 Erschütterungen Ziele des Umweltschutzes: Abstandserlass, DIN 4150 Teil 1 und 2; Bestand (derzeitiger Umweltzustand): / 26 Die Änderungsfläche ist eine Ackerfläche im Anschluss an den Siedlungsrand und umgebende Ackerflächen. Erschütterungen durch bauliche Anlagen und Aktivitäten sind nicht gegeben. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die Ackerfläche mit anschließendem Siedlungsrand ohne bauliche Erschütterungen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Bei Umsetzung der Planung kommt es im Zuge der Erschließung und baulichen Nutzung der Fläche zu temporären Erschütterungen infolge Maschineneinsatz (Bodenabtrag und –auftrag, Verdichtungen etc.). Aufgrund der geplanten Ausweisung als Wohnbaugebiet sind keine schweren und/oder dauerhaften Erschütterungen durch beispielsweise Produktionsmaschinen etc. zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bewertung: Die Planung verursacht keine negativen Auswirkungen in Bezug auf Erschütterungen. 8.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandelfolgen) Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: WHG, Hochwasserschutzkonzept; HWRM-RL, BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass, Seveso II-RL, KAS 18, 12. BImschV Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Weiter östlich des Änderungsgebietes wird ein in Nordrichtung verlaufender schmaler Gebietsstreifen etwa westlich des Verlaufes der B 8 (Frankfurter Straße) als Bereich mit niedriger Hochwasserwahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses angegeben (>HQ500; entspricht extremem Hochwasserere ignis mit Rheinwasserstand 12,90 m am Pegel Köln) (Hochwassergefahrenkarte, StEB Köln, AöR). Gemäß Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf vom 6.02.2014 gibt es Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet während des 2. Weltkrieges. Anhand von Luftbildauswertung und anderen historischen Unterlagen besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen. Im Planänderungsgebiet verläuft entlang der Verlängerung der Friedrich -Hirschstraße ei n Doppelleitungssystem der METG (mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH) aus Ferngasleitung Nr. 22 Bergisch Gladbach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 m Ferngasleitung Nr. 422, Parallelleitung Bergisch-Gladbach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 m. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung von Oberflächenwasser erhalten. Außerdem bleiben mögliche Kampfmittel oder Militäreinrichtungen im Bodenkörper erhalten. / 27 Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung vo n Versickerung und zu erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss. Gefahren durch mögliches Vorkommen von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen sind bei einer geplanten Darstellung und folgenden Nutzung als Wohnbauflächen zu beachten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch entsprechende Festsetzungen begrenzt. Die Festsetzung von extensiver Dachbegrünung dient der Aufnahme und Evapotranspiration von Niederschlagswasser und trägt zur Minimierung von Abfluss bei. Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem Plangebiet wird durch Anlage von Retentionsflächen (Mulden -Rigolensystem, Rigolen, Versickerungsmulden) vermieden. Im Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen abfließen können. Die bestehenden umliegenden Siedlungsgebiete werden daher bei Starkregen keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal. Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen sowie der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel wird im Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Ferngasleitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen werden im Bebauungsplan mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten gesichert. Überbauung der Leitungen und der Schutzstreifen sind auszuschließen. Die Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben. Eine Nutzung der Schutzstreifen für Stellplätze oder private Verkehrsflächen ist möglich. Dabei sind bestimmte Hinweise (z. B. Leitungsüberdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten. Bewertung: Es sind keine natürlichen Oberflächengewässer direkt betroffen. Belastungen von angrenzenden Siedlungsflächen Vorflutern werden durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen Bebauungsplangebiet vermieden. Risiken hinsichtlich des möglichen Vorkommens von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen werden im Baugenehmigungsverfahren überprüft und erforderlichenfalls beseitigt. Die Schutzvorschriften hinsichtlich der im Gebiet verlaufenden Gasf ernleitungen werden berücksichtigt. 8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz / 28 Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Planänderungsgebiet sind keine archäologischen Bodendenkmäler und Fundstellen bekannt. Im Umfeld des Plangebietes sind folgende Objekte in der Denkmalliste eingetragen: Hofanlage Bergerhof, Gilsonstr. 68, Wegekreuz, Gilsonstr. 46, Heiligenhäuschen, Gilsonstr. /Zündorfer Weg. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen Ackernutzung ohne Vorkommen von Kultur- oder sonstigen Sachgütern. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Durchführung der Planung hat auf Kultur- oder sonstigen Sachgüter keine Auswirkungen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bewertung: Kultur- oder sonstige Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen. 8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Lichterlass NW, LAI-Hinweise „Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), LWG NRW, WHG, LAGA, Von einer beabsichtigten Wohnbebauung sind keine erheblichen Emissionen zu erwarten. Eine sachgerechte Entsorgung von Abfällen und Abwässern ist sichergestellt. 8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EE G, 2016); EnergieeinsparVO 10/2015, Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses Köln aus 6/2000 zur solarenergetischen Optimierung, DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen) Das Planänderungsgebiet spielt im Bestand keine Rolle für Belange der erneuerbaren Energien oder der Energieeffizienz. Im B-Planverfahren wird eine solarenergetische Optimierung der Bebauung untersucht und im Rahmen der Abwägung umgesetzt. 8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Landschaftsplan Köln Luftreinhalteplan Köln, Wasserschutzzonen-VO Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Änderungsgebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Für das gesamte FNP -Änderungsgebiet ist im Landschaftsplan die Schutzfestsetzung L 21 Landschaftsschutzgebiet (§21 LG) festgesetzt. / 29 Dies betrifft einen kleinen Teil des ca. 1.636 ha große Landschaftsschutzgebiet „LSG-Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch“ (LSG-5107-0033). Das Schutzgebiet wird gemäß Datenblatt der LANUV festgesetzt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur Sicherung des Grundwasserhaushalts und Anreicherung der ausgeräumten Agrarlandschaft mit natürlichen Elementen. in der besonderen Bedeutung des großen, zusammenhängenden Freiraums für die landschaftsbezogene Erholung in ländlichem Raum. Im Bereich des FNP-Änderungsgebietes selbst sind darüber hinaus keine gesonderten Maßnahmen festgesetzt worden. Für das nähere Umfeld sind jedoch folgende Festsetzungen zu berücksichtigen: Nordwestlich des Plangebietes liegt nördlich der Friedrich -Hirsch-Straße eine ca. 1 ha große vorwaldartig ausgeprägte Gebüschfläche. Das Gelände ist im Landschaftsplan unter der Nr. LB 7.14 (Brachfläche "Auf dem Stallberg", Urbach) als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW ausgewiesen. Südlich des FNP-Änderungsgebietes ist die ca. 1,49 ha große Streuobstweide unter der Nr. LB 7.20 („Obstwiesen am Bergerhof, Elsdorf“) als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW festgesetzt. Für diese Obstw iesenbestände werden unter der Nummer Pf 7.4 -09 folgende Pflegevorgaben formuliert: – Nachhaltige Sicherung durch rechtzeitiges und kontinuierliches Nachpflanzen dem Bestand entsprechender Obstsorten – Überalterte und brüchige Bäume sind z. T. im Bestand zu belassen. – Keine Anwendung von chemischen Mitteln sowie von Stickstoffdüngung Südwestlich des Änderungsgebietes ist unter der Maßnahmennummer 7.2-41 die Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden am Südrand des Weges „Hasenkaul“ zwischen LB 7.19 und Elsdorf festgesetzt. Die Maßnahme führt zur optischen Betonung des Straßenverlaufes mit gliedernden und belebenden Elementen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die Änderungsfläche in landwirtschaftlicher Nutzung. Die Darstellungen des Landschaftsplanes werden weiterhin beachtet. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird das im Landschaftsplan dargestellte Landschaftsschutzgebiet durch die Darstellung einer Wohnbaufläche überplant. Gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem entsprechenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren nicht widersprochen hat. Der Träger der Landschaftsplanung legte am 29.12.2016 auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses für den Bebauungsplan Widerspruch ein. In der Stellungnahme des Trägers der Landschaftsplanung vom 11.06.2021 wurde der Widerspruch mit dem Vorbehalt verknüpft, dass sich in der strategischen Umweltprüfung zum Regionalplan abzeichnet, dass die Ausweisung der ASB-Optionsfläche an dieser Stelle zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führt. Die Zustimmung der Politik wurde am 18.06.2020 in der Sitzung des Rats im Zuge der Kenntnisnahme der Übermittlung der Vorschläge der Optionsflächen, inkl. der Fläche 7 -708-004, durch die Verwaltung an die Bezirksregierung Köln, gegeben. Der Regionalplan fü r den Regierungsbezirk Köln wird derzeit von der Bezirksregierung Köln überarbeitet. Die Optionsfläche ist im vorliegenden Entwurf der Überarbeitung des Regionalplans (Stand 01/2020) als ASB / 30 vorgesehen. Die strategische Umweltprüfung des Regionalplans, in der u.a. auch die ASB - Optionsfläche 7-708-004 geprüft wird, soll 2021 abgeschlossen werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die in der Umsetzung der folgenden Bebauungsplanung entstehenden Ein griffe in den Naturhaushalt werden im Rahmen eines eigenen Fachbeitrages ermittelt und fachgerecht kompensiert. Es sind externe Kompensationsmaßnahmen innerhalb des betroffenen Landschaftsschutzgebietes vorgesehen. Bewertung: Die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich eines bisherigen Landschaftsschutzgebietes und einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen wird aufgrund der geringen Flächenausdehnung und der Vorbelastung der Fläche und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Bebauungsplanes fest zusetzenden Kompensationsmaßnahmen im verbleibenden Landschaftsschutzgebiet vom Träger der Landschaftsplanung mitgetragen. Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser -, Abfall - und Immissionsschutzrechtes liegen für das FNP-Änderungsgebiet nicht vor. 8.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BImSchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im FNP-Änderungsgebiet werden die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV eingehalten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen Ackernutzung ohne Änderungen der Luftqualität. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Planfall resultieren aus der Siedlungsbebauung zusätzliche Beeinträchtigungen der Luftqualität durch siedlungs- und verkehrstypische Emissionen. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV ist nicht zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine gesonderten Maßnahmen erforderlich. Bewertung: Die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV werden eingehalten. 8.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) / 31 Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Planänderungsgebiet unterliegt aktuell in vollem Umfang anthropogenen Nutzungen. Die natürlichen Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tierwelt, biologische Vielfalt, Natura-2000 einerseits und dem Mensch, der Gesundheit und Kultur - und Sachgütern werden daher in ihrer Ausprägung anthropogen bestimmt bzw. überformt. Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und -fauna, regelmäßig bearbeitete und mit Düngemitteln und Herbiziden applizierte Böden und ein veränderter Wasserhaushalt (z. B. geringere Evapotranspiration) prägend für das Änderungsgebiet. Die biologische Vielfalt des Änderungsgebietes ist nutzungsbedingt stark eingeschränkt. Natura -2000-Gebiete sind im Änderungsgebiet nicht verbreitet. Die FNP-Änderungsfläche liegt im Bereich einer Freifläche, die zur Naherholung von der ansässigen Bevölkerung genutzt wird. Die betroffene Fläche weist keine Kultur- und Sachgüter auf. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleiben die von landwirtschaftlicher Intensivnutzung geprägten Wechselwirkungen der genannten Faktoren. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In der Planvariante werden die bei Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens baulich beanspruchten und voll versiegelten Flächen bezüglich des Boden- und Wasserhaushaltes sowie der Vegetationsfähigkeit komplett entwertet. Sie verlieren daher auch als Tierlebensräume weitgehend ihre Funktion. Im Bereich der gärtnerisch genutzten Teilflächen der Wohngrundstücke verbleibt ein stark von menschlicher Nutzung geprägtes Wirkungsgefüge. Dagegen können sich auf den zu entwickelnden Grünflächen und Teilen der nördlichen Retentionsfläche die Naturraumpotenziale Boden, Wasser, Pflanzen - und Tierwelt naturnäher entwickeln. Die Überformung durch menschliche Nutzungen wird hier reduziert. Dies gilt eingeschränkt ebenfalls für die Gestaltung und Pflege der externen Ausgleichsfläche als Ackerbrache, die zugleich auch die Funktion einer artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) erfüllt. Kultur- und Sachgüter sind von der Planumsetzung nicht betroffen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die für die einzelnen Schutzgüter im VBP Fuchskaule zu benennenden Maßnahmen dienen insgesamt auch der Sich erung der Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen. Förderlich sind insbesondere die aufgeführten Maßnahmen der Grünflächengestaltung, der Begrünung von Retentionsanlagen, der inneren Begrünung und der Niederschlagswasserbewirtschaftung mit örtlicher Versickerung in einem Mulden-Rigolen-System sowie der externen Ausgleichsmaßnahme. Aspekte der Wohnqualität und Naherholung werden in der begleitenden Grünordnungsplanung berücksichtigt. Bewertung: Die Bebauungsplanumsetzung hat auch im FNP-Änderungsgebiet Änderungen der Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren zur Folge, die sich teilweise negativ und teilweisepositiv auswirken. Durch Umsetzung von Vermeidungs - und Ausgleichsmaßnahmenverbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen, die mit erheblich negativen Auswirkungen auf die Umweltqualität verbunden sind. 8.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000- / 32 Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen, z. B. Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS 18 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Aktuell ist die Planänderungsfläche als Ackerfläche bewirtschaftet und zeigt keine Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftliche Nutzung ohne Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Planfall wird das Gebiet als Wohnbaufläche mit Erschließungsstraßen und Grünflächen entwickelt. Die im Bebauungsplan als zulässig definierten Vorhaben weisen keine Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen auf. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bewertung: Die Planung stellt im Hinblick auf die Anfälligkeit der absehbar zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung der oben aufgeführten Schutzgüter dar. 8.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, § 1a BauGB Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Aktuell ist die Planänderungsfläche als Ackerfläche bewirtschaftet und unterliegt keinen Eingriffen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftli che Nutzung ohne Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Ein Eingriff in Natur und Landschaft liegt vor, wenn das Landschaftsbild sowie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalt es erheblich beeinträchtigt sind. Im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren werden die Beeinträchtigungen anhand der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB aufgeführten Bestandteile des Naturhaushaltes beschrieben und bewertet. Die Beschreibung und Begründun g des Eingriffes in Natur und Landschaft, die Herleitung der hieraus resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung konkreter Planungsinhalte in Form von Festsetzungen im Bebauungsplan oder Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag erfolgen im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Darüber hinaus erfolgt die Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft mit dem Bewertungsverfahren nach Sporbeck. / 33 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Herleitung der aus dem Eingriff resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung konkreter Planungsinhalte in Form von Festsetzungen im Bebauungsplan oder Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag erfolgen im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Bewertung: Die im Planfall anschließend in der Umsetzung der folgenden Bebauungsplanung entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt werden im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages ermittelt und fachgerecht kompensiert. Es verbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. 8.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) Kumulierende Auswirkungen äußern sich aufgrund der Umsetzung und Ausübung eines Vorhabens in Verbindung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben. Denn die Umweltauswirkungen der benachbarten Vorhaben können dazu führen, dass die Schwelle zur Erheblichkeit überschritten wird, selbst wenn die einzelnen Vorhaben für sich alleine betrachtet keine erheblichen, negativen Umweltauswirkungen hervorrufen. Unmittelbar östlich der FNP-Änderungsfläche liegt eine bereits im FNP als Wohnbaufläche dargestellte weit überwiegend ackerbaulich genutzte Freifläche. Beide Flächen zusammen werden aktuell im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes überplant. Es sind daher Kumulierungen mit der baulichen Nutzung der bereits dargestellten Wohnbaufläche zu erwarten. Zu beachten ist dabei die im Vergleich zur bereits dargestellten Wohnbaufläche vergleichsweise geringe Größe der FNP -Änderungsfläche von 0,64 ha. Die kumulierten Umweltauswirkungen werden im Rahmen des Umweltberichtes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. 8.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) In der Umsetzung der Planänderung sind weder durch den Bau noch durch den Betrieb des Vorhabens erhebliche Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Die durch den Baustellenbetrieb verursachten Auswirkungen können bei Gewährleistung einer optimalen Entsorgung der Bau-und Betriebsstoffe, sachgerechten Umgang mit Öl und Treibstoffen, regelmäßiger Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäßer Lagerung wassergefährdender Stoffe als unerheblich eingestuft werden. Auch vom Betrieb der durch den folgenden Bebauungsplan ermöglichten Vorhaben werden bei sachgerechtem Umgang mit umweltschädlichen Stoffen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet. 8.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die eingangs genannten Planungsziele einer Siedlungsabrundung ermöglichen, bestehen nicht. Die FNP-Änderungsfläche schließt unmittelbar westlich an eine bereits zur Wohnbebauung dargestellte Fläche des bestehenden Flächennutzungsplanes an. Mit der Flächennutzungsplan -Änderung sollen die planerische n Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Bebauungsplan „Fuchskaule“ aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann. Die Planänderungsfläche wird bereits an drei Seiten von (teils zukünftigen) Siedlungsrändern begrenz t. Durch die Inanspruchnahme dieser Fläche kann dem Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen gefolgt werden und gleichzeitig eine behutsame Ortsrandabrundung erfolgen. Im Zuge dessen, wird die Grenze des Landschaftsschutzgebietes an den neuen Verlauf der Wohnbaufläche angepasst. Für das Bebauungsplangebiet „Fuchskaule“, welches auch die FNP-Änderungsfläche umfasst, hat eine Mehrfachbeauftragung stattgefunden. Auf der Grundlage des Siegerentwurfs wird zurzeit der / 34 Vorhabenbezogene Bebauungsplan erarbeitet. Die Änderung der Darstellung des FNP im Änderungsbereich ist für die Umsetzung des Entwurfs erforderlich. / 35 C Zusätzliche Angaben 8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, … Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich nicht ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allgemeinen Annahmen oder großräumigen Daten (z.B. Klimaangaben) mit entsprechender kleinräumiger Ungenauigkeit. Zur Ermittlung und Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorliegenden Form bilden die zusammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage. 8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) Gesonderte Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Maßnahmen sind nach aktuellem Kenntnisstand zum FNP-Änderungsverfahren nicht erforderlich. 8.8 Zusammenfassung Die 220. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln beabsichtigt in der Flur 1 der Gemarkung Elsdorf die Umwandlung einer 0,64 ha großen Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung hin zu Wohnbauflächen. Diese ist Teilfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule. Die geplante Bebauung stellt eine Abrundung des vorhandenen Siedlungskörpers dar. Die Umweltauswirkungen der Planumsetzung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt, die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Natura -2000-Gebiete, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kul tur- und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der dachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame Nutzung von Energie, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Pläne n insbesondere des Wasser -, Abfall - und Immissionsschutzrechts, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes, die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen, die Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, die Auswirkungen auf das Klima und die Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels wurden beschrieben und hinsichtlich ihrer Betroffenheit bewertet. Hierzu erfolgte eine entsprechende Bestandsaufnahme und Recherche. Das Planänderungsgebiet ist aktuell Teil einer landwirtschaftlich geprägten Freifläche. Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen ermittelt: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes Altlasten Erschütterungen Luftschadstoffe – Emissionen Kultur- und sonstige Sachgüter. Erneuerbare Energien/Energieeffizienz Abfall und Abwasser Anfälligkeit der absehbar zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen / 36 Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen ermittelt: Landschaftsplan Das FNP-Änderungsgebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln der hier die Schutzfestsetzung L 21 Landschaftsschutzgebiet (§21 LG) festsetzt. Nordwestlich außerhalb des Gebietes liegt eine ca. 1 ha große Gebüsc hfläche, die im Landschaftsplan als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW ausgewiesen ist. Oberflächenwasser Das FNP-Änderungsgebiet weist keine natürlichen Oberflächengewässer auf. Am Nordrand verläuft der Rheinkanal 2 etwa auf der Linie der Friedrich-Hirsch-Straße. In der Planvariante werden durch Teilflächenversiegelung erhebliche Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen (Vermeidung von Versickerung, erhöhter und beschleunigter Oberflächenwasserabfluss). Im nachfolgenden B-Planverfahren werden geeignete Minderungsmaßnahmen (Maß der Bebauung, Dachbegrünung, Verwendung durchlässiger Wegebeläge, Rigolen, Versickerungsmulden) festgesetzt. Im Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen abfließen können. Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal. Grundwasser Das Plangebiet liegt im hydrogeologischen Teilraum „Terrassenebene des Rheins“. Im Änderungsgebiet wurden keine grundwasserführenden Schichten festgestellt. Der Grundwasserkörper „Niederung des Rheins“ wird hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes als gut, hinsichtlich des chemischen Zustandes als schlecht bewertet. Es handelt sich um einen Poren-Grundwasserleiter in quartären Sedimenten. Die Durchlässigkeit ist hoch. Hieraus resultiert eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb ausgewiesener Wasserschutzzonen. In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in den Wasserhaus halt erfolgen (teilflächige Vermeidung von Versickerung, erhöhter und beschleunigter Oberflächenwasserabfluss, lokal Verringerung der Grundwasserneubildung). Im B -Planverfahren werden geeignete Minderungsmaßnahmen (Maß der Bebauung, Dachbegrünung, Verwendung durchlässiger Wegebeläge, Versickerungsmulden) festgesetzt. Klima und Luft Insgesamt ist das FNP -Änderungsgebiet eine klimaaktive Ackerfläche, die zusammen mit umliegenden Freiflächen eine hohe Bedeutung für die klimatische und lufthygienische Situation in Köln-Porz hat. Im Planfall fallen die bebauten Flächen für die Kalt- und Frischluftproduktion aus. Weiterhin belasten Siedlungsemissionen (Hausbrand und Autoabgase) die Frischluft. Die im folgenden B-Planverfahren vorgesehene Siedlungsbegrünung mind ert die Auswirkungen auf die stadtklimatischen Bedingungen. Die stadtklimatische Funktion des Offenlandgebietes westlich Elsdorf sowie die lufthygienische Situation werden durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt. Lärm Zum Thema Lärm liegt bezüglich des Bebauungsplanverfahrens Fuchskaule eine schalltechnische Untersuchung im Entwurf vor. Maßgeblich bedingt durch Fluglärm sind die Außenpegel im VBP - Gebiet Fuchskaule nachts überall größer als 45 dB(A) Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fuchskaule“ werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden. / 37 Gefahrenschutz Es gibt Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Änderungsgebiet Fuchskaule während des 2. Weltkrieges. Anhand von Luftbildauswertung und anderen historischen Unterlagen besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen. Im Planänderungsgebiet verläuft entlang der Verlängerung der Friedrich -Hirschstraße ein Doppelleitungssystem der METG (mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH) (Ferngasleitungen). Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen sowie der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel wird im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Ferngasleitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen werden im Bebauungsplan mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten gesichert. Überbauung der Leitungen und der Schutzstreifen sind auszuschließen. Die Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben. Eine Nutzung der Schutzstreifen für Stell plätze oder private Verkehrsflächen ist möglich. Dabei sind bestimmte Hinweise (z. B. Leitungsüberdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten. Landschaft/Ortsbild Das FNP -Änderungsgebiet selbst ist eine rein ackerbaulich genutzte, strukturarme Fläche im Anschluss an Wohngebiete. Westlich, südlich und östlich schließen weitere Ackerflächen an. Nördlich erstrecken sich die bestehenden Wohnsiedlungen von Elsdorf. Die Darstellung und Ausweisung eines Wohngebietes stellt eine Abrundung des bestehenden Siedlungsrandes dar. Der offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsraum wird durch Gebäude und Verkehrsflächen überformt. Durch Minderungsmaßnahmen (innere Durchgrünung und randliche Eingrünung) wird eine naturnahe Einbindung in die Landschaft erreicht. Pflanzen, Tiere und Biologische Diversität Im Sommer 2015 wurden im Änderungsgebiet des VBP Fuchskaule und seiner näheren Umgebung der Bestand der vorkommenden Biotoptypen, die Avifauna und die Fledermausfauna erfasst. Innerhalb des FNP-Änderungsgebietes kommt die in NRW planungsrelevante Feldlerche mit einem Brutrevier vor. Im Zuge der Erhebung wurden Fledermäuse bei der Jagd und beim Überfliegen festgestellt. Es kommen hier keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW pauschal geschützten Flächen vor. Insgesamt kommt dem Planänderungsgebiet aufgrund der Biotopstruktur und unter Beachtung der Vorbelastungen im Naturraum eine geringe aktuelle Bedeutung für den regionalen Arten - und Biotopschutz zu. In der Planvariante werden größere Teilflächen des Gebietes als Tier- und Pflanzenlebensräume beseitigt bzw. stark beeinträchtigt. Im Bereich der vorgesehenen Grünflächen ist die Besiedlung durch Vogelarten der Siedlungen und Halboffenlandschaften sowie eine Nutzung der Gehölzstrukturen als Nahrungshabitat und Leitstr uktur für einheimische Fledermausarten zu erwarten. Gemäß der Artenschutzprüfung Stufe II kann das Auftreten von projektbedingten Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum relevanten besonders geschützten Arten für die Umsetzung des Bebauungsplanes durch spätere Bauvorhaben ausgeschlossen werden, sofern entsprechende Vermeidungsmaßnahmen und eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Bruthabitats der Feldlerche umgesetzt werden. / 38 Eingriff/Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes Die Beschreibung und Begründung des Eingriffes in Natur und Landschaft, die Herleitung der hieraus resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung konkreter Planungsinhalte in Form von Festsetzungen im nachfolgenden Bebauungsplan oder Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag erfolgen im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages auf Bebauungsplanebene. Darüber hinaus erfolgt die Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft mit dem Bewertungsverfahren nach Sporbeck. Die entstehenden Eingriffe werden durch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet sowie auf externer Fläche kompensiert. Es verbleiben keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen. Boden und Fläche Im überwiegenden Teil des Änderungsgebietes Fuchskaule wurde umgelagerter Oberboden (Ackerboden) erbohrt. Im nördlichen Randbereich des Änderungsgebietes wurde kiesiges Auffüllungsmaterial in bis zu 2,6 m Mächtigkeit Unterhalb wurde Hochflutlehm bzw. sandig-kiesiges Sediment der Niederterrasse festgestellt. Die Ackerböden des FNP-Änderungsgebietes haben bedeutende Ertragsfunktion. Es handelt sich um schutzwürdige Braunerden. Die Lebensraumfunktion ist durch die intensive Landnutzung, stellenweise auch durch Fremdstoffe in Aufschüttungsmassen beeinträchtigt. Die Planumsetzung führt zur Flächenversiegelung (Wohngrundstücke und Verkehrsflächen). Im Bereich der im nachfolgenden Bebauungsplan geplanten Grünflächen werden die bislang stark gestörten Ackerböden der natürlichen Bodenentwicklung und –regeneration überlassen. Hier findet somit eine Aufwertung natürlicher Bodenfunktionen statt. Teilflächen der nicht versiegelten Wohngrundstücke werden absehbar als Ziergärten angelegt und unterliegen dann ebenfalls ohne Bodenbearbeitung einer zu mindest mäßig naturnahen Bodenentwicklung. Im Bereich der externen Kompensationsfläche werden Nutzungsextensivierungen erfolgen, die natürliche Bodenfunktionen fördern und als ausgleichende Maßnahme wirken. Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der Schutzgüter Das FNP-Änderungsgebiet unterliegt anthropogenen Nutzungen. Die natürlichen Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tierwelt werden daher in ihrer Auswirkung überformt. Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und -fauna, regelmäßig bearbeitete und mit Düngemitteln und Herbiziden applizierte Böden und ein veränderter Wasserhaushalt (z. B. geringere Evapotranspiration) prägend für das Änderungsgebiet. Die für die einzelnen Schutzgüter im B -Planverfahren zu erarbeitenden Vermeidungs - und Ausgleichsmaßnahmen dienen in der Planvariante insgesamt auch der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen. Es verbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im Planungsraum gefährden. Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete Es sind Kumulierungen mit der baulichen Nutzung der bereits im FNP dargestellten Wohnbaufläche östlich der FNP-Änderungsfläche zu erwarten. Zu beachten ist dabei die im Vergleich zur bereits dargestellten Wohnbaufläche vergleichsweise geringe Größe der FNP-Änderungsfläche von 0,64 ha. / 39 Die kumulierten Umweltauswirkungen werden im Rahmen des Umweltberichtes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. 8.9 Referenzliste der Quellen - Stadt Köln: KölnCode – Biotoptypenkataster, wird einzelfallbezogen fortgeschrieben; - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Fachinformationssystem geschützte Arten, Messtischblatt 5007, Recklinghausen, 2014; - Stadt Köln: Landschaftsplan, jeweils aktueller Stand; - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; - Stadt Köln: Synthetische Klimafunktionskarte, Köln, 1997; - Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003; - Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt: Schallimmissionspläne Verkehr, Köln, 2014; - Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, elwas web: Grundwasserdaten, Düsseldorf, 2013 - Stadt Köln: Altlastenkataster, Köln, 2018; - Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: Hochwassergefahrenkarte, Köln, o. J.; - Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, Köln, 2014; - Bodengutachten (M&P Ingenieurgesellschaft (2017): Planungsorientierte Gefährdungsabschätzung für das Bauvorhaben „Fuchskaule“ in Köln-Porz-Elsdorf) - Baugrunduntersuchung (M&P Ingenieurgesellschaft (2017): Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) Bauvorhaben „Fuchskaule“ in Köln-Porz-Elsdorf). - Verkehrsuntersuchung; brenner BERNARD Ingenieure GmbH (2017): Verkehrsuntersuchung Fuchskaule. 1. Fertigung. - Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Fuchskaule“ in Köln-Elsdorf. Entwurf. (ADU cologne, Köln, Stand Juli 2018. - Artenschutzgutachten mit Untersuchung Avifauna und Fledermäuse (Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege, Hachenburg) - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Büro Arens, Köln & Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege). Anlage 1 zum Umweltbericht Tabelle 1 Kartierte Tierarten: Es bedeuten: + = planungsrelevant und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW, Regionalisierung NB = Niederrheinische Bucht / TL (= Tiefland) (2016 für Vögel, 2010 für Säugetiere): 0 = ausgestorben/verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Vogelarten Art Status planungs- relevant VS-RL RL NB RL NRW Feldlerche Brutvogel ja 3 3 Fischadler Durchzügler ja Anh. I 0 Mehlschwalbe Nahrungsgast, Durchzügler ja 2 3 Säugetiere Art Status planungs- relevant FFH RL TL RL NRW Zwergfledermaus jagend ja FFH- Anh. IV * *
Anlage 5 3(1+2)_Stellungnahmen
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Anlage 5 1 Darstellung und Bewertung der zur 22 0. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „ Fuchskaule in Köln -Porz-Elsdorf“ eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Offenlage Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 14 am 02.04.2014 öffentlich bekannt gemacht un d erfolgte für d as städtebauliche Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: „ Fuchskaule in Köln-Porz“ als Aushang im Bezirksrathaus Porz vom 08.04.2014 bis 15.04.2014 sowie als Abendveranstaltung am 08.04.2014. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB wurde im Rahm en der Änderung des Flächennutzungsplans auf eine eigene frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, da diese bereits zum städtebaulichen Planungskonzept erfolgte, das Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 76381/02 und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren ist. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 22 0. Flächennutzungsplanänderung wurde im Amtsblatt Nr. 73 am 07.10.2020 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte vom 15.10.2020 bis zum 26.11.2020 als Aushang im Stadtplanungsamt. Es wurden keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates w erden die Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme n aus der frühzeitigen Beteiligung sind nach schriftlichen Stellungnahmen und Stellungnahmen aus der Abendveranstaltung sortiert und in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. (Aus der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen.) Tabellarische Auflistung der schriftlich en Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.04. 2014 bis 15.04.2014 Lfd. Nr. Datum Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 1 1.1 10.04.2014 Fußverbindung Durch die Bebauung wird der Verlauf des Wirtschaftsweges zwischen der Straße Hasenkaul und der Friedrich-Hirsch-Str. versperrt. Da der Feldweg von vielen Spaziergängern genutzt wird, sollte dieser in der jetzigen Form erhalten bleiben. Kenntnisnahme Der Verlauf des Wirtschaftsweges ist nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennutzungsp lans. Eine Nord-Süd-Richtung verlaufende Fuß - und Radwegeverbindung ist im Bebauungsplanverfahren weiterhin vorgesehen. Lediglich die Lage des Weges kann von der heutigen Lage des Wirtschaftsweges abweichen. Anlage 5 2 Lfd. Nr. Datum Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 1.2 Ausgleichsflächen Die von der Bebauung in Anspruch genommene Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln für Ausgleichsmaßnahme ICE planfestgestellt. Durch die Bebauung wird diese Ausgleichfläche entfallen und muss ergänzend zu der Ausgleichsmaßnahme der Bebauung auch ausgeglichen werden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Das Plangebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft und als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Die planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme wird in Abstimmung mit der Deutschen Bahn verlagert. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet. Die entstehenden Eingriffe werden im Plangebiet sowie auf einer externen Fläche kompensiert. 1.3 Beschluss Umwelt - und Grünausschuss Der Umwelt- und Grünausschuss hat in der Sitzung am 19.11.2013 beschlossen den Feldweg als Bebauungsgrenze anzunehmen (damalige Anlage 1 A). Kenntnisnahme Bei dem Umwelt- und Grünausschuss handelt es sich um einen Fachausschuss mit empfehlendem Charakter der Beschlüsse. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 den Aufstellungsbeschluss auf der Grundlage des größeren Geltungsbereiches (damalige Anlage 1 B) gefasst. 2 2.1 11.04.2014 15.04.2014 Verkehrsauswirkungen Inwieweit wurden im gesamten Stadtgebiet Porz - Urbach die vorgesehenen Änderungen und Erweiterungen der Bebauung in einem Verkehrsgutachten betrachtet? Welche Auswirkungen sind zu erwarten. - Wie verträgt sich diese Änderung mit Lärmbelästigung und dem Schutz der Umwelt? - Auf welcher Grundlage wurden die dafür notwendigen Daten erfasst? - Mit welchen Verkehrsaufkommen ist zu rechnen? Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens w urden eine Verkehrsuntersuchung (2017) sowie eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen (2018) durchgeführt. In einem ersten Schritt wurde in der Verkehrsuntersuchung eine Umfeldanalyse durchgeführt, die das Umfeld und die Erschließungssituation für den Umweltverbund und MIV, getrennt nach den einzelnen Verkehrsmitteln beschreibt. In einem nächsten Schritt wurde das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Plangebietes abgeschätzt. Demnach sind im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnbauvorhaben insgesamt ca. 920 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell- und Zielverkehr). Auf Basis der zugrunde gelegten Verkehrsverteilung wurde der prognostizierte Anlage 5 3 Lfd. Nr. Datum Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung Neuverkehr auf die umliegenden Strecken und zu untersuchenden Knotenpunkte umgelegt. Hier wurden auch weitere städtebauliche Aufsiedlungen berücksichtigt. Als meistbelastetes Netzelement stellt sich in allen untersuchten Fällen die Frankfurter Straße heraus, die durch d ie zugrunde gelegten städtebaulichen Aufsiedlungen zusätzliche Verkehrsmengen aufnehmen muss. Im Ergebnis wird ein Umbau des Knotenpunktes Frankfurter Straße/ Kaiserstraße/ Waldstraße in Kombination mit einer Signalisierung des Knotens Frankfurter Straße/Fauststraße als Zwischenlösung empfohlen. Der anvisierte Ausbau der BAB A 59 soll zu einem späteren Zeitpunkt Entlastung bringen. Im Rahmen der Schalltechnische Untersuchung wurden die Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen des Plangebi etes auf die Umgebung durch den Neubau von Straßen und zusätzliche Verkehre untersucht und bewertet. Die durch den Neubau der Planstraße an der nördlich angrenzenden Wohnbebauung Gilsonstraße und Friedrich-Hirsch-Straße verursachten Immissionen liegen unterhalb der Grenzwerte der 16.BImSchV für Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts, sodass kein Bestandsgebäude im Anspruchsbereich für Lärmschutzmaßnahmen gemäß 24. BImSchV liegt. 2.2 Sichtschutz Geschosswohnungsbau Wenn die mehrgeschossige Bebauung zu unseren Grundstücken beschlossen wird, wie wird dann für einen entsprechenden Sichtschutz gesorgt? - Wie weit sind die neuen Gebäude von unseren Grundstücksgrenzen entfernt? Kenntnisnahme Der Sichtschutz der Bebauung ist nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennutzungsplans. Anlage 5 4 Lfd. Nr. Datum Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 2.3 Zeitplanung Wann wird ein gültiger Plan für die vorgesehene Bebauung vorgestellt? - In welchem Zeitraum soll der Bebauungsplan erstellt und die Baumaßnahme begonnen werden? Wir bitten um einen detaillierten Zeitplan. Kenntnisnahme Eine detaillierte Aussage zum Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens kann nicht getroffen werden. Es ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss des Rates über den Bebauungsplan bis Ende 2021 zu fassen. 2.4 Baulärm - Wie wird die Lärmbelästigung während der Einrichtungsphase (Erschließung) und auch dem späterem Baubeginn für die Anwohner gering gehalten? Kenntnisnahme Der Baustellenbetrieb folgt hinsichtlich der täglichen Bauzeiten usw. den gesetzlichen Vorschriften zum Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm). 2.5 Erschließung Wird das Baugebiet nur einen Zugang haben? Kenntnisnahme Die Erschließung erfolgt über eine öffentliche Planstraße sowie über private Stichstraßen. Es ist eine gute Fuß- und Radewegevernetzung innerhalb des Plangebietes und zur Anbindung an die Umgebung geplant. 2.6 Teilnahme an der Jurysitzung Ist es möglich dem Expertengremium, welches sich mit den fünf Vorschlägen aus dem von Ihnen erwähnten Architektenwettbewerb befassen wird, beizuwohnen? - ist es geplant die zu erwartende Vorschläge den Bürgern vorzustellen? Kenntnisnahme Das Team der Jury setzte sich aus Vertretern der Politik und Stadtverwaltung, Fachgutachtern und Vertretern des Vorhabenträgers zusammen. Die Entwürfe wurden im Bezirksrathaus Porz im März 2015 ausgestellt. 2.7 Belastung der Anwohner Georgstraße Weiterhin sind die Anwohner der Georgstraße direkte Nachbarn zum Neubaugebiet und sind somit besonders belastet, da der gesamte Straßenverkehr für das Gebiet – Ein- und Ausfahrt – direkt an unserem Grundstück vorbeiführt. Zudem wird in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, dass öffentlich geförderter Wohnungsbau in drei - oder sogar vierstöckiger Bauweise vorgesehen ist. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplans. Auf Grundlage des gewählten Entwurfes der Mehrfachbeauftragung wird ein Bebauungsp lan erstellt, der Verkehrsaufkommen, Dichte, Parkplätze und Freiraumstruktur festgelegt. Anlage 5 5 Lfd. Nr. Datum Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung Von allen Beteiligten ergibt sich für unsere Häuserreihe konkret: - das höchste Verkehrsaufkommen - die größte Menschendichte mit den dazugehörigen Parkplätzen - eine total verbaute Sicht Kenntnisnahme Siehe auch Punkt Nr. 2.1 2.8 Zufahrt zum Plangebiet Bitte zu prüfen, ob eine weitere Zufahrt zum Baugebiet durchführbar ist und dafür Sorge zu tragen, dass es sich dabei um eine „30er-Zone“ handelt, sehr gerne mit zusätzlicher Geschwindigkeitsüberprüfung. Kenntnisnahme Siehe auch Punkt Nr. 2.5 Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über eine Verlängerung der Friedrich -Hirsch-Straße im Nordosten des Plangebietes. Von hier wird das Wohngebiet mit einer zentralen Ring straße und davon weiterführenden verkehrsberuhigten Mischverkehrsflächen erschlossen. 2.9 Standort Mehrfamilienhäuser Kommt für die Mehrfamilienhäuser ein anderer Standort in Frage? Wünschenswert wäre auch eine zweistöckige Bauweise, welche sicherlich besser in das Urbacher bzw. dörfliche Elsdorfer Bild passt. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplans. Aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen ist die Anordnung der Mehrfamilienhäuser im Norden bzw. Nordosten des Plangebietes vorgesehen. 2.10 Parkplätze Es wird gebeten das Plangebiet mit einer realistischen Anzahl an Parkplätzen auszustatten. Tiefgaragenplätze werden begrüßt. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplans. Die für die neuen Wohngebäude erforderlichen privaten Stellplätze sowie Besucherparkplätze werden vollständig innerhalb des Plangebietes nachgewiesen. Für alle Einfamilienhäuser soll ein Stellplatzschlüssel von 1,2 Stellplätzen je Wohneinheit (inklusive der Aufstellflächen vor den Garagen) erreicht werden. Darüber hinaus sind je fünf Einfamilienhäuser zwei zusätzliche private Stellplätze in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Bauvorhaben zu errichten. Für die Mehrfamilienhäuser soll ein Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen je Wohn einheit erreicht werden. Darüber hinaus werden für die Mehrfamilienhäuser mindestens Anlage 5 6 Lfd. Nr. Datum Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 20 % der privaten Stellplätze zusätzlich als öffentliche Parkplätze nachgewiesen. Nach derzeitigem Stand sind im Plangebiet insgesamt 35 Besucherparkplätze im öffentlichen Straßenraum geplant. Somit kann ausreichend Parkraum innerhalb des Plangebietes zur Verfügung gestellt werden. 2.11 Gasleitung Bitte zu beachten, dass die im Plangebiet bestehende Gasleitung zu einem Problem werden könnte. Kenntnisnahme Die Leitungstrasse der Gasleitung mit entsprechendem Schutzstreifen wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. 2.12 Entwässerung Erinnerung an das vielfache Versagen der Kanalisation, es wird der Wunsch nach einem Entwässerungskonzept für Porz - Urbach geäußert. Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird für das Plangebiet ein Entwässerungskonzept erstellt. Ein Entwässerungskonzept für Porz - Urbach ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanv erfahrens. 2.13 Schulentwicklung Es wird darauf hingewiesen, dass das Schulproblem nicht schnell lösbar ist, da die Kapazitäten der Grundschule Kupfergasse erschöpft sind. Kenntnisnahme In der Umgebung des Plangebietes sind zwei Grundschulen GGS Friedensstraße und KGS Kupfergasse vorhanden, die bei gleichmäßiger Verteilung der Anmeldungen noch ausreichende Ressourcen aufweisen. 2.14 Verkehrsprobleme Durch das Baugebiet wird der Verkehrsinfarkt für die Frankfurter Straße und die kleinen umliegenden Nebenstraßen gefördert. Bereits heute sind diese Straßen zu Rush-Hour- Zeiten sehr hoch frequentiert. Kenntnisnahme Siehe auch Punkt Nr. 2.1 Anlage 5 7 Lfd. Nr. Datum Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch den Rat Begründung 2.15 Verteilung der Belastungen Es wird angeregt, die bei dem Bauvorhaben entstehenden Belastungen gleichmäßig und gerecht zu verteilen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die durch das Bauvorhaben zu erwartenden Belastungen werden im Rahmen der erforderlichen Gutachten (Lärm, Verkehr, Umwelt usw.) ermittelt und deren Verträglichkeit für den Standort nachgewiesen. Ggf. werden Minderungsmaßnahmen vorgesehen. 3 3.1 12.04.2014, 20.04.2014, 22.04.2014 Erschließung des Hofgrundstücke s Hermes Anregung eine Zufahrt zu den Garagen für die 11 neuen Häuser auf dem Hofgrundstück Hermes an der Gilsonstraße zum Neubaugebiet in Erwägung zu ziehen, um die Gilsonstraße zu entlasten. Auf diesem evtl. noch zu planenden Weg wäre es möglich, die Kinder des Neubaugebietes in die projektierte Kita auf der anderen Straßenseite gehen zu lassen. So wäre ein gefahrloser Weg zur Kita möglich, da die Bürgersteige in der Gilsonstraße zum Teil nur eine Breite von 0,30 m haben. Das Tempolimit von 30 km/h wird von den me isten Fahrern ignoriert. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplans. Die Schaffung einer zusätzlichen Erschließung Hofgrundstücks Hermes ist nicht erforderlich, da das Grundstück bereits über die Gilsonstra ße erschlossen ist. Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Plangebiet zu decken, sollen zwei bis drei Wohnungen im Erdgeschoss der Mehrfamilienhäuser für die Großtagespflege genutzt werden. Fragen der Verkehrsorganisation sind n icht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. 3.2 Verkehrsorganisation Gilsonstraße Es wird vorgeschlagen die Gilsonstraße in Richtung Urbach zur Einbahnstraße zu machen, um die Begegnung von Fahrzeugen auszuschließen. Alternativ könnte man den Wirtschaftsweg vom „Heiligenhäuschen“ bis zur neuen Poststraße verbreitern und für den Anliegerverkehr öffnen. Kenntnisnahme Fragen der Verkehrsorganisation der Gilsonstraße sind n icht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Anlage 5 8 Tabellarische Auflistung der mündlich vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Abendveranstaltung am 08.04.2014 1. Themenraum: Fahren und Parken Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wort- meldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 1. Erschließung Es sollte eine A lternative zur Erschließung des Gebiets über die Friedrich - Hirsch-Straße geben. Eventuell über Brucknerstraße auf die Kaiserstraße. 24. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über eine Verlängerung der Friedrich -Hirsch-Straße im Nordosten des Plangebietes. Von hier wird das Wohngebiet mit einer zentralen Ringstraße und davon weiterführenden verkehrsberuhigten Mischverkehrsflächen erschlossen. 2. Erschließung Bitte mehr als eine Zufahrt zu dem Gelände planen. 50. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 3. Erschließung Nur eine Zufahrt in das Wohngebiet halt ich für zu wenig. 40. Kenntnisnahme 4. Erschließung Prüfung auf mehr als eine Zufahrt in das neue Wohngebiet. 37. Kenntnisnahme 5. Erschließung Erfolgt die Erschließung/Zufahrt ausschließlich über die Friedrich-Hirsch - Straße ? 57. Kenntnisnahme 6. Erschließung Nicht nur einen Ausgang für den Motorverkehr, Friedrich-Hirsch -Straß e hat wichtige Verbindungen zu Wahn. 5. Kenntnisnahme 7. Erschließung Wird überlegt den Verkehr aufzuteilen und einen Teil über die Fuchskaule abzuleiten? 52. Kenntnisnahme 8. Erschließung Erschließungsfläche großzügig dimensionieren, um ständiges Halten und Anfahren zu vermeiden. 30. Der Stellungnahme wird gefolgt. Der vorliegende Straßenentwurf im Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik vorabgestimmt. Die geführten Abstimmungen betrafen alle wesentlichen Punkte wie Bemessungsfahrzeuge, Wendeanlagen, Verkehrsflächenarten, Breiten, Materialien, Radien, Baumflächen, Entwässerungseinrichtungen, Quergefälle usw. Als Bemessungsfahrzeug für die Verkehrsflächen wurde für alle öffentlichen Verkehrsflächen ein 3 - achsiges Müllfahrzeug zugrunde gelegt. Weiter wurden die öffentlichen Verkehrsfläch en unter 9. Erschließung Trennprofil sinnvoll, Beispiel Tiergartenstraß e: Zu enger Querschnitt 30. Kenntnisnahme Anlage 5 9 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wort- meldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung Beachtung der Feuerwehrfahrkurve und Radien entworfen. 10. Erschließung Das Ende der Straße muss deutlich gesperrt sein. 31. Kenntnisnahme Die Friedrich-Hirsch -Straß e wird nur bis zur Zufahrt zum Plangebiet ausgebaut. Eine weitere Veränderung der Straße ist nicht geplant. 11. Erschließung Wie weit wird die Friedrich -Hirsch -Straße ausgebaut? Nur im Bereich Siedlung? 11. Kenntnisnahme 12. Erschließung Erschließung müsste Friedrich-Hirsch -Straße heißen und nicht Fuchskaule, weil ja dort nicht die Hauptstraße sein soll. 51. Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Name der Friedrich -Hirsch -Straße wird auch bei der Verlängerung der Straße beibehalten. Fuchskaule ist d ie Benennung des Plangebietes , die unabhängig von der Erschließung ist. 13. Erschließung Höchste Belastung, weil einzige Zufahrt? 41. Kenntnisnahme Im Rahmen de s Bebauungsplanverfahrens wurde eine Verkehrsuntersuchung (2017) durchgeführt , demnach sind im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnbauvorhaben insgesamt ca. 920 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell- und Zielverkehr).. 14. Erschließung Wie wird die Zufahrt zu diesem Neubaugebiet geplant? Kreuzungsbe reiche?? Auf dem Stallberg? 2., 56. Kenntnisnahme Siehe Nr. 1 -7. 15. Erschließung Ist die Zufahrt über die Frankfurter Straße genügend dimensioniert, wenn Zündorfer-Süd gebaut wird mit der neuen Umgehungsstraße? 48. Kenntnisnahme Siehe Nr. 8+9 . 16. Erschließung Kann man die Fahrzeuge der neuen Hausbesitzer vom Hofgrundstück Hermes an der Gilsonstraße nicht in das neue Baugebiet ableiten. 18. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Schaffung einer weiteren Erschließung des Hofgrundstückes an der Gilsonstraße ist nicht erforderlich, da das Grundstück bereits über die Gilsonstraße erschlossen ist. 17. Erschließung Welche Verkehrsverbindungen zur bestehenden Bebauung (Georgstraße) ist geplant um die Verkehrssituation weiter zu verbessern. 19. Kenntnisnahme Eine Verbindung zur Georgstraße für den motorisierten Verkehr ist nicht vorgesehen. Die bestehende Wegeverbindung für den Rad - und Fußverkehr bleibt erhalten. 18. Erschließungskosten Werden die Anlieger an den Kosten der Planstraße beteiligt? 34. Kenntnisnahme Die Erschließungsmaßnahmen und -kosten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft. 19. Erschließungskosten Erschließungskosten für Altanlieger? Zufahrt Friedrich-Hirsch -Straß e. 54. Kenntnisnahme 20. Erschließungskosten Wird Georgstraße mit Erschließungskosten (Straße und Kanal) belastet? 41. Kenntnisnahme Anlage 5 10 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wort- meldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 21. Fuß- und Radverkehr Kreuzung Frankfurter Straße/Hermann -Löns -Straße mit Ampel und Zebrastreifen. 23. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplans. Siehe auch Nr.13. 22. Fuß- und Radverkehr Wie wird der Fußweg gestaltet? 31. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplans. 23. Fuß- und Radverkehr Radfahrer, Fußgänger, Kinder, Hundebesitzer, in großer Zahl laufen über diesen Weg. 31. Kenntnisnahme Siehe Nr. 1 -7. 24. Fuß- und Radverkehr Der Feldweg - Verlängerung Friedrich-Hirsch -Straße - soll erhalten bleiben. 27. Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Fußweg wird erhalten bleiben. Die Friedrich-Hirsch -Straß e wird lediglich bis zur künftigen Einfahrt zum Plangebiet verlängert. 25. Fuß- und Radverkehr Friedrich-Hirsch -Straß e ist Spazierweg für Tierhalter, Altenheimbewohner, Radfahrer! Breite Gehwege Spielstraße? 38. Kenntnisnahme Siehe Nr. 1 -7. 26. Fuß- und Radverkehr Der Weg Richtung Zündorf muss für Radfahrer und Fußgänger erhalten bleiben. (Friedensstraß e und Friedrich -Hirsch - Straße) 20. Der Stellungnahme wird gefolgt. 27. Fuß- und Radverkehr Der Feldweg (Verlängerung Friedrich -Hirsch -Straße) soll erhalten bleiben für Spaziergänger und Fahrradfahrer 16. Der Stellungnahme wird gefolgt. 28. Fuß- und Radverkehr Ist eine fußläufige Querverbindung Fuchskaule/Gilsonstraße zu Friedrich - Hirsch-Straße / Bolzplatz möglich? 22. Kenntnisnahme Siehe Nr. 1 -7. Ein Bolzplatz ist nicht vorgesehen. 29. Fuß- und Radverkehr Fußweg von Neubaugebiet "Elsdorf Hof" Gilsonstraße 42 in Neubaugebiet " Fuchskaule" vorsehen. 23. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Schaffung einer weiteren Erschließung des Hofgrundstückes ist nicht erforderlich. 30. ÖPNV Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und S- Bahn-Verkehr. 42. Kenntnisnahme Eine Anbindung an den ÖPNV ist gegeben. 31. ÖPNV Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und S - Bahn-Verkehr. 42. Kenntnisnahme 32. ÖPNV Entsteht im neuen Wohngebiet eine eigene Bushaltestelle? 43. Kenntnisnahme Eine neue Bushaltestelle ist nicht vorgesehen, da bereits ein Anschluss an das ÖPNV-Netz über die Haltestelle "Friedrich-Hirsch -Straße" der Buslinien Anlage 5 11 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wort- meldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 162 und 166 besteht. 33. ÖPNV Wie sind die Anbindungen an den ÖPNV? Bisher 162 circa halbstündlich, abends Endzeit circa 21:30 Uhr. 38. Kenntnisnahme Ein Ausbau der ÖPNV -Verbindungen und eine Veränderung der Taktung ist nicht Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplans. 34. Parken Zum Thema Parkplatzsituation. In meiner Wohnstraße und an der Friedrich- Hirsch-Straße stehen jetzt schon viele Fahrzeuge, obwohl die Fahrer dort nicht wohnen. In dem Neubaugebiet wird bestimmt pro Wohneinheit ein Parkplatz gebaut. Erfahrungsgemäß haben aber immer mehr Familien 2 oder mehr Autos. Berücksichtigen sie bitte, dass genügend Parkraum geschaffen wird. Es wird sonst ein Chaos geben. 26. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die für die neuen Wohngebäude erforderlichen privaten Stellplätze sowie Besucherparkplätze werden vollständig innerhalb des Plangebietes nachgewiesen. Fü r alle Einfamilienhäuser soll ein Stellplatzschlüssel von 1,2 Stellplätzen je Wohneinheit (inklusive der Aufstellflächen vor den Garagen) erreicht werden. Darüber hinaus sind je fünf Einfamilienhäuser zwei zusätzliche private Stellplätze in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Bauvorhaben zu errichten. Für die Mehrfamilienhäuser soll ein Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit erreicht werden. Darüber hinaus werden für die Mehrfamilienhäuser mindestens 20 % der privaten Stellplätze zusätzlich a ls öffentliche Parkplätze nachgewiesen. Nach derzeitigem Stand sind im Plangebiet insgesamt 35 Besucherparkplätze im öffentlichen Straßenraum geplant. Somit kann ausreichend Parkraum innerhalb des Plangebietes zur Verfügung gestellt werden. 35. Parken Wieviele Parkplätze sind geplant? 42. Kenntnisnahme 36. Parken Wieviel Parkplätze sind vorgesehen? (pro Einheit) 24. Kenntnisnahme 37. Parken Wieviel PKW - Stellplätze sind vorgesehen bei circa 180 Wohneinheiten? 36. Kenntnisnahme 38. Parken Öffentliche Parkplätze vorsehen. 30. Der Stellungnahme wird gefolgt. 39. Parken Bitte planen Sie genug Besucherparkplätze, um die vorhandenen Anlieger nicht zusätzlich zu belasten. Parkraum ist hier rar. 2., 56. Der Stellungnahme wird gefolgt. 40. Parken Gibt es genügend Besucherparkplätze? Ist ein Parkplatz für die Besucher des Naherholungsgebietes geplant? 16. Kenntnisnahme 41. Parken Wo parken die Leute, wenn es mehr als 1 Auto pro Haushalt gibt - was heute oft der Fall ist. 35. Kenntnisnahme 42. Parken Wie wird die Parksituation für die Anwohner im Neubaugebiet 57. Kenntnisnahme Anlage 5 12 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wort- meldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung sichergestellt? 43. Verkehrsbelastung Weiterführung Gilsonstr. (Kurzverbindung) an Poststraße. 45. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Anbindung der Gilsonstraße an die Poststraße ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Siehe auch Nr. 13. 44. Verkehrsbelastung Anwohner Georgstraß e mit höchster Belastung betrifft Anfahrt, Parkplätze + Mehrfamilienhäuser verlagern Richtung Feld. 1., 3., 14., 41., 42., 47., 52. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Mehrfamilienhäuser sollen aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen im Norden und Nordosten des Plangebietes angeordnet werden. Siehe auch Nr. 13. 45. Verkehrsbelastung Für Elsdorf Friedensstraße ist bereits ein Gebiet mit ca. 200 Wohneinheiten geplant und für die Fuchskaule weitere 190. Wohin soll der zusätzliche Verkehr von 800 Pkws (Gesamt) ab oder zu fließen. Die Kreuzung in Urbach ist jetzt schon überlastet. (Zur Rushhour) 19. Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Verkehrsuntersuchung (2017) durchgeführt. In einem ersten Schritt wurde in der Verkehrsuntersuchung eine Umfeldanalyse durchgeführt, die das Umfeld und die Erschließungssituation für den Umweltverbund und MIV, getrennt nach den einzelnen Verkehrsmitteln beschreibt. In einem nächsten Schritt wurde das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Plangebietes abgeschätzt. Demnach sind im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnbauvorhaben insgesamt ca. 920 Kfz - Fahrten je Werkt ag zu erwarten (als Summe aus Quell- und Zielverkehr). Auf Basis der zugrunde gelegten Verkehrsverteilung wurde der prognostizierte Neuverkehr auf die umliegenden Strecken und zu untersuchenden Knotenpunkte umgelegt. Hier wurden auch weitere städtebauliche Aufsiedlungen berücksichtigt. Als meistbelastetes Netzelement stellt sich in allen untersuchten Fällen die Frankfurter Straße heraus, die durch die zugrunde gelegten städtebaulichen Aufsiedlungen zusätzliche Verkehrsmengen 46. Verkehrsbelastung Wo ist das verkehrliche Gesamtkonzept? 19. Kenntnisnahme 47. Verkehrsbelastung Verkehrsführung über die „neue“ Umgehungsstraß e nach Porz + Zündorf Friedrich-Hirsch -Straße (Verlängerung) kann dann Fußweg bleiben. 42. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Anlage 5 13 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wort- meldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung aufnehmen muss. Im Ergebnis wird ein Umbau des Knotenpunktes Frankfurter Straße/ Kaiserstraße/ Waldstraße in Kombination mit einer Signalisierung des Knotens Frankfurter Straße/Fauststraß e als Zwischenlösung empfohlen. Der anvisierte Ausbau der BAB A 59 soll zu einem späteren Zeitpunkt E ntlastung bringen. 48. Verkehrsbelastung Die Verkehrsanbindung ist sehr angespannt, zu Hauptverkehrszeiten ist der Rückbau aus Richtung Eil sehr groß. 42. Kenntnisnahme Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt, die die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens ermittelt und ggf. Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen vorschlägt. Siehe auch Nr. 45 -47. 49. Verkehrsbelastung Wie wird der fließende Verkehr geregelt? Bereits jetzt ein Engpass! 57. Kenntnisnahme 50. Verkehrsbelastung Im Gebiet Friedenstraß e entstehen ebenfalls eine Menge Wohneinheiten. Wie wird das Problem gelöst? 42. Kenntnisnahme 51. Verkehrsbelastung Wie wird sichergestellt, dass die Verkehrsbelastung der Straßen "Auf dem Stallberg, Zündorfer- und Elsdorferstraß e" nicht zunimmt. 24. Kenntnisnahme 52. Verkehrsbelastung Erst die verkehrstechnischen Probleme "Auf dem Stallberg, Zündorfer Straße und Elsdorfer Straße" lösen, bevor neue Probleme hinzukommen. 24. Kenntnisnahme 53. Verkehrsbelastung Wird es eine Umgehungsstraße nach Zündorf geben? (Bitte nicht) 50. Kenntnisnahme Die Planung der Umgehungstraße ist kein Bestandteil des Flächennutzungsplanverfahrens. 54. Verkehrsbelastung Einhaltung Tempo 30 Zone. Einhaltung der vorgegebenen Fahrtrichtungen? Einhaltung Verbot der Einfahrt? Stichwort: Schleichverkehr 24. Kenntnisnahme Fragen der Verkehrsorganisation sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. 55. Verkehrslärm Lärmschutz! 42. Kenntnisnahme Siehe Nr. 13. 56. Verkehrslärm Wird es einen Lärmschutz für die jetzt ruhig lebenden Anlieger geben? 50. Kenntnisnahme Anlage 5 14 2. Themenraum: Grünflächen und Freiraumgestaltung Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 1. Freiraum Bebauung in der Anlage an Feld angrenzend. Möglichst weit weg von Gilsonstraße und Friedrich-Hirsch -Straß e. Viel Grünfläche zu den beiden Straßen, Bebauung zum Feld. 55. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt Die bauliche Dichte nimmt von innen nach außen ab. Durch die nahezu konsequente Ausrichtung der Gartenseiten zum westlichen und südlichen Landschaftsraum wird ein sanfter Übergang zur Landschaft geschaffen. Die Mehrfamilienhäuser sollen aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen im Norden und Nordosten des Plangebietes angeordnet werden. 2. Freiraum Die Bebauung ist im Stadtteil ohnehin sehr eng, ohne die Möglichkeit ins Freie zu blicken. Ein Spaziergang mit dem Hund muss möglich sein (stressfrei), ich wünsche mir zudem einen Park, den ich nutzen kann. 9. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplanes. Siehe auch Nr. 1. 3. öffentlicher Raum Wo sind die öffentlichen Lebensräume für die verschiedenen Altersgruppen (Jugendliche - >Plätze, Kinder->Spielplätze, ältere Menschen -> Cafés). Reine Wohngebiete sind relativ tote Lebensräume. 6. Kenntnisnahme Der Bedarf von 1.021 m² öffentliche Spielplatzfläche (bei geplanten 222 Wohneinheiten) wird im Plangebiet nachgewiesen. Im Bereich der zentral liegenden öffentlichen Grünfläche wird auf einer 993 m² großen Fläche ein öffentlicher Spielplatz realisiert. Umfang und Gestaltung der Kinderspielflächen wurden mit dem A mt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln abgestimmt. Vom Quartiersplatz mit der zentralen Erschließung gehen mehrere Erschließungsäste ab, die kleine Nachbarschaften mit kleinen Dorfplätzen schaffen sollen. Der restliche Spielplatzflächen -Bedarf vo n 28 m² wird mit dem angrenzenden Freiraum der öffentlichen Grünfläche „Parkanlage“ ausgeglichen, weil diese auch als Bewegungs - und Aktionsfläche für Kinder und Jugendliche fungiert. Darüber hinaus wird im Bereich der Retentionsfläche im Norden eine Aufstellfläche für ein Jugendmobil mit einer Flächengröße von 142 m² vorgehalten. 4. öffentlicher Raum Spielplatz? 38. Kenntnisnahme Ein zentraler Spielplatz ist vorgesehen. Siehe auch Nr.3. 5. öffentlicher Raum Werden Spielplätze mit geplant und errichtet? 15. Kenntnisnahme Anlage 5 15 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 6. öffentlicher Raum Die Fläche in der Mitte sollte als Erholungspark mit Bänken und Spielmöglichkeiten für Kinder gestaltet werden. 33. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplans. 3. Themenraum: Schule – Kita – Spielplatz – Geschäfte Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 1. Gemeinschaftsr aum Gebäude für Gemeinschaftliche Veranstaltungen? 38. Kenntnisnahme Gemeinschafts - und Versammlungsräume werden nicht geplant, da im Umfeld eine ausreichende Anzahl solcher Räume (z. B. im Altenheim) vorhanden sind. 2. Gemeinschaftsraum Öffentlich nutzbare allgemeine Räume? 38. Kenntnisnahme 3. Gemeinschaftsraum Bei eventuellem Wegfall der Kita an dieser Stelle, sollte an Versammlungsräume gedacht werden. 45. Kenntnisnahme 4. Geschäfte Sind Geschäfte geplant und wenn ja, welche? 15. Kenntnisnahme Geschäfte innerhalb des Plangebietes sind nicht geplant, da das Plangebiet außerhalb ein es zentralen Versorgungsbereiches liegt. Nahversorgungsmöglichkeiten im Umfeld sind ausreichend und fußläufig erreichbar. 5. Geschäfte Statt Kita Zentrum für Nahversorgung: Bäcker, kleiner Edeka, kurze Wege! 23. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 6. Geschäfte Sind Geschäfte geplant? 57. Kenntnisnahme 7. Geschäfte Im Gesamtbereich fehlen Geschäfte! 45. Kenntnisnahme 8. Geschäfte Welche zusätzlichen Einkaufsmöglichkeiten/Geschäftsräume sind geplant? 43. Kenntnisnahme 9. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Was ist mit den Jugendlichen, gibt es Pläne für ein Jugendzentrum? 38. Kenntnisnahme Ein Jugendzentrum ist im Plangebiet nicht vorgesehen. Im Bereich der Retentionsfläche im Norden wird eine Aufstellfläche für ein Jugendmobil mit einer Flächengröße von 142 m² vorgehalten. 10. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Wird der Bau der Kita in der Gilsonstraße vor dem Hintergrund des Neubaugebietes evtl. zurückgestellt, um im Neubaugebiet eine Kita zu bauen? 57. Kenntnisnahme Der Bau der Kita in der Gilsonstraße wird nicht zurückgestellt. Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Plangebiet zu decken, sollen zwei bis drei Wohnungen im Erdgeschoss der Mehrfamilienhäuser für die Großtagespflege genutzt werden. Anlage 5 16 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 11. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Kindergarten und Schule werden gebraucht. 21. Kenntnisnahme Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Plangebiet zu decken, sollen zwei bis drei Wohnungen im Erdgeschoss der Mehrfamilienhäuser für die Großtagespflege genutzt werden. In der Umgebung des Plangebietes sind zwei Grundschulen GGS Friedensstraße und KGS Kupfergasse vorhanden, die bei gleichmäßiger Verteilung der Anmeldungen noch ausreichende Ressourcen aufweisen. 12. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Wieso kein Kindergarten ? Bei vielen Familien ist Kita notwendig! 38. Kenntnisnahme Siehe Nr.10. 13. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Kindergarten ist notwendig. In Köln gibt es zu wenige Kindergärten für Kinder. Es ist anzunehmen, dass dort Familien mit Kindern wohnen werden. 27. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 14. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Wie wird das mit der Schule geregelt für Urbach? 15. Kenntnisnahme Siehe Nr. 11. 15. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Die Kapazität der KGS Kupfergasse reicht jetzt schon nicht aus. Wohin sollen die künftigen Schulkinder hin? 19. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 16. Jugendeinrichtungen, Kindergarten und Schule Warum wurde in der Frage der Kitas nicht darauf hingewiesen, dass 2 Kitas bereits im Bau sind? 19. Kenntnisnahme Das Amt für integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hat erst im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mitgeteilt, dass keine Kit a erforderlich ist. 4. Themenraum: Wohnungen, Häuser, Städtebau Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 1. altengerechtes Altenwohnungen wie viele? 38. Kenntnisnahme Die Stellungnahmen betreffen nicht den Anlage 5 17 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung Wohnen Regelungsumfang des Flächennutzungsplanes. 2. altengerechtes Wohnen Altersgerechte Wohnungen Ecke Frankfurter Straße / Friedrich-Hirsch - Straße. Gegenüber Altersheim. Aufgelockerte Wohnungen! Terrassen! Gärten! 12. Kenntnisnahme 3. altengerechtes Wohnen Innovative Wohnungskonzepte Senioren Wohnungen. (Anbindung Altenheim Frankfurter Straße) 12. Kenntnisnahme 4. altengerechtes Wohnen Innovative Wohnungskonzepte Senioren Wohnungen. (Anbindung Altenheim Frankfurter Straße) 42. Kenntnisnahme 5. altengerechtes Wohnen Es sollen auch altengerechte Wohnungen vorgesehen werden! 25. Kenntnisnahme 6. altengerechtes Wohnen Wo ist altengerechtes Wohnen vorgesehen? Fände ich gut! 41. Kenntnisnahme 7. altengerechtes Wohnen Eigentumswohnungen altengerecht. 13. Kenntnisnahme 8. altengerechtes Wohnen Eigentumswohnungen altengerecht. 14. Kenntnisnahme 9. altengerechtes Wohnen Es sollten seniorengerechte Etagenwohnungen gebaut werden. (3 Zimmer / Stellplatz) 24. Kenntnisnahme 10. Bauphase Werden während der Bauphase mehrere Zufahrten gestellt? 40. Kenntnisnahme Die Stellungnahmen betreffen nicht den Regelungsumfang des Flächennutzungsplanes. 11. Bauphase Wie lange wird die Bauphase dauern? 28. Kenntnisnahme 12. Entwässerung Wie werden die Abwasserprobleme gelöst? 40. Kenntnisnahme Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine großflächige Senke. Das weitere Plangebiet fällt seitlich der Senke von Nordwesten nach Süden um circa 2,5 Meter ab. Jenseit s des Plangebiets fällt das Gelände weiter nach Südwesten ab und erreicht den Tiefpunkt im Ortskern Elsdorf. Um das Plangebiet im freien Gefälle zu entwässern und damit das Wasser im Falle von 13. Entwässerung Kanal-/Abwasser: Wie werden die bereits vorhandenen Anwohner vor Kanalrückstau durch die Mehrbelastung geschützt? 2., 56. Kenntnisnahme 14. Entwässerung Wird der vorhandene Kanal ausgebaut? 2., 56. Kenntnisnahme 15. Entwässerung Ich wohne 49 Jahre hier in Urbach. Wolkenbrüche, 26. Der Anlage 5 18 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung schwere Gewitter gab es immer. Aber das viele Keller absaufen und sogar ganze Straßen, dass gab es nie. Hier werden immer mehr neue Straßen und Wohngebiete an das alte Kanalnetz angeschlossen - was natürlich nicht klappen kann. Bitte unbedingt dieses Problem in diesem Neubaugebiet berücksichtigen bzw. mit einplanen. Stellungnahme wird gefolgt. Starkregenereignissen nicht in Richtung des bebauten Ortsteils abfließt, ist vorgesehen, das Gelände so zu modellieren, dass das Wasser in Richtung Nordwesten ablaufen kann 16. Entwässerung Auf welchem Weg wird das Abwasser/Regenwasser abgeleitet? (Für das Bauprojekt). 32. Kenntnisnahme 17. Entwässerung Wird die Rohrleitung über den Igelweg zusätzlich belastet? 32. Kenntnisnahme 18. Entwässerung Wie reduziert die Stadt das Überschwemmungsproblem? 32. Kenntnisnahme 19. Entwässerung Wie wird die Entwässerung vorgenommen?! Bekannte Problematik Überschwemmung. 1., 3., 7., 9., 14., 24., 41., 42., 43., 44., 47., 52., 53., 57. Kenntnisnahme 20. Entwässerung Ist Versickerung von Regenwasser angedacht? 32. Kenntnisnahme 21. Entwässerung Kanalsituation: WDR war sogar da. Angst, dass die Stadt wieder nichts macht. 17. Kenntnisnahme 22. Entwässerung Sind die Kanalbauarbeiten der Stadtentwässerungsbetriebe in der Gilsonstraße auch unter Kenntnis des Neubaugebietes erfolgt? 57. Kenntnisnahme Die Stadtentwässerungsbetriebe wurden über das geplante Vorhaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB informiert. 23. Erwerb Preis/qm²? 38. Kenntnisnahme Kauf- und Mietpreise stehen noch nicht fest. 24. Erwerb Wie wird der qm –Preis sein? 43. Kenntnisnahme 25. Erwerb Welche Kaufpreise sind geplant? Was passiert wenn die Zinsen bis Baubeginn / Finanzierung durch Käufer um 2 bis 3 Prozent steigen? 24. Kenntnisnahme Anlage 5 19 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 26. Erwerb Bei wem kann man Grundstücke kaufen???? 12. Kenntnisnahme Der Grundstücksverkauf wird über den Vorhabenträger erfolgen. 27. Erwerb Grundstücke werden nicht an Porzer Bürger veräußert, um nach eigenen Wünschen zu bauen? Die Stadt könnte im Auftrag einzelne Grundstücke verkaufen lassen und mit einem Bebauungsplan Einfluss auf die Bebauung nehmen. 30. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es ist geplant, das Vorhaben über den Vorhabenträger zu realisieren. 28. Erwerb Ist auch individuelle Bebauung möglich? 25. Kenntnisnahme 29. Erwerb Freie Bebauung, individuelle Gestaltung. 42. Kenntnisnahme 30. Erwerb Gibt es einen Bauträger, der schöne Mehrfamilienhäuser plant. Unpersönliche Betonklötze tragen nicht zur Lebensqualität der Bewohner bei. 42. Kenntnisnahme 31. Erwerb Warum glaubt die Stadt einem Investor und nicht den Beteiligten vor Ort? 29. Kenntnisnahme Bei der Aufstellung von Bauleitplänen werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. 32. Erwerb Sind architektonische Neuerungen zu erwarten im Bezug auf Optik ohne den radikalen Bezug zur Wirtschaftlichkeit für den Investor? 57. Kenntnisnahme Die bauliche Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage des Siegerentwurfs. 33. Gasleitung Was ist mit Hauptgasleitung? 41. Kenntnisnahme Die Schutzvorschriften hinsichtlich der im Gebiet verlaufenden Gasfernleitungen werden berücksichtigt. Der Gefahrenschutz ist somit gewährleistet. 34. Gasleitung Was ist mit Hauptgasleitung? 52. Kenntnisnahme 35. Gesamtkonzept Ich halte es für wichtig, nicht nur das Planungsgebiet Fuchskaule alleine zu betrachten, sondern die Friedensstraße, das Neubaugebiet Ost Elsdorf und Alt-Elsdorf mit zu betrachten. 6. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Gesamtentwicklung des Ortsteils mit anderen Neubauprojekten wird berücksichtigt. Dies erfolgt z. B. im Rahmen der Verkehrsunt ersuchung oder der Kitabedarfsplanung usw. 36. Gesamtkonzept Wann wird es für Urbach (Zentrum) einen B -Plan geben? Nur so kann die Belastung durch Wohnraum der Kapazität des Ortes angepasst werden oder bleiben. 19. Kenntnisnahme Derzeit gibt es keine Planungen für Urbach (Zentrum). 37. Gesamtkonzept Wie viele Neubaugebiete (neben Elsdorf, Friedensstraße und Fuchskaule) sind noch in der Vorplanung? 19. Kenntnisnahme Die Stadt Köln strebt an, die im Wohnungsbauprogramm 2015 vorgesehen Gebiete zu entwickeln. Anlage 5 20 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 38. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Wie hoch ist der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen? 38. Kenntnisnahme Das Vorhaben mit 226 WE wird einen Beitrag zur Versorgung der Bereitstellung mit Wohnraum leisten. Inbegriffen ist ebenfalls ein Anteil mit gefördertem Wohnungsbau. Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln findet in diesem Verfahren keine Anwendung, da die Aufstellung dieses Bebauungsplanverfahrens vor Bekanntmachung des Kooperativen Baulandmodells (24.02.2014) erfolgte. Di e Vorhabenträgerin ist jedoch freiwillig bereit, in den Mehrfamilienhäusern einen Anteil von 30% gefördertem Wohnungsbau zu realisieren. 39. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Geförderter Wohnungsbau mit Wohnberechtigungsschein. Gut! / Der Stellungnahme wird gefolgt. 40. Städtebau Stärkere Mischung von mehrgeschossigen und eingeschossigen Gebäuden. 45. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Städtebauliches Ziel ist es, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen wie Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern zu entwickeln. Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Spielplatzfläche kombiniert mit einer Rückhaltefläche für Starkregenereignisse geplant. Besondere Bedeutung spielt die Ortsrandausbildung nach Süden und Westen als Übergang zur freien Landschaft. Nach derzeitigem Planstand können ca. 226 WE entstehen, davon ca. 136 WE in Mehrfamilienhäusern, ca. 59 WE in Reihenhäusern und 31 WE in Einzelhäusern. 41. Städtebau Keine Wohnbebauung höher als 2,5 Geschosse, passt nicht zu Elsdorf. 12. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 42. Städtebau Häuser sollen sich in Umgebung integrieren. Eher klassisch. 45. Kenntnisnahme 43. Städtebau Das Gebiet wird zugebaut! -> B -Plan Geschosshöhen 19. Kenntnisnahme 44. Städtebau Wird eine lockere und entzerrte Bebauung mit viel Freifläche sichergestellt? Es ist zu befürchten, dass die tatsächliche Bebauung aus wirtschaftlichen Gründen viel dichter erfolgt. 57. Kenntnisnahme 45. Städtebau Baut man auch ein paar Doppelhaushälften im Bauhaus Stil? 39. Kenntnisnahme 46. Städtebau Am liebsten keine hohe Bebauung! Wenn, dann nicht gegenüber von Einfamilienhäusern. (Richtung Feld) 3., 4., 7., 14., 41., 42., 44., 47., 49., 52., 54. Kenntnisnahme 47. Städtebau Mehrstöckige Häuser! Platzierung - 7tg Acker, Rhein 46. Kenntnisnahme Anlage 5 21 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung 48. Städtebau Satteldach, Klassische Form 8. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 49. Städtebau Wie viele Geschosse haben die höchsten Häuser? Maximal 4 Obergeschosse, bitte. 56. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 50. Städtebau Nicht höher als 3 Etagen bauen. 20. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 51. Städtebau Entweder eine geringere Geschosseinheit bei den öffentlichen Wohnungen oder an eine andere Stelle im Plan setzen. So wie es jetzt geplant ist, verbaut es den kompletten Blick! 50. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 52. Städtebau Wird die Bebauung auf dem Niveau des Weges gebaut? Wird so bevorzugt. 46. Kenntnisnahme Das Geländeniveau der Bebauung wird im weiteren Verfahren geprüft. Hier sind externe Einflüsse, wie Entwässerungsaspekte zu berücksichtigen. 53. Städtebau Abstand von bestehender Bebauung zu neuer Bebauung soll größer sein. 54. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Ein Abstand zur Friedrich Hirsch-Straße ist aufgrund der Gasleitung und ihres Schutzstreifens gegeben. Zur Bebauung entlang der Gilsonstraße ist die Anordnung von Gärten vorgesehen. Durch die Einhaltung der Abstandsflächen nach BauO NRW wird der notwendige Soz ialabstand gewahrt. 54. Städtebau Abstand von bestehender Bebauung zu neuer Bebauung soll größer sein. 22. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 55. Städtebau Beteiligung der Bürger an Planungswettbewerb, als Anwohner die mit der Entscheidung leben müssen. 54. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung wurden im Bezirksrathaus Porz im März 2015 ausgestellt. 56. Städtebau In Verlängerung der Einfamilienhäuser ebenfalls Einfamilienhäuer herstellen, maximal zweigeschossig + dach, individuelle Lösungen für Dachform. 4. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Nr. 40 -51. Im Plangebiet sind ausschließlich Flachdächer und flach geneigte Dächer (Dachneigung bis 5°) zulässig. Diese Festsetzu ng hat zum einen stadtgestalterische Gründe. Hier soll ein einheitliches Bild entstehen. Zum anderen Anlage 5 22 Nr. Unterkategorie Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung lfd. Nr. Entscheidung durch den Rat Begründung begünstigt diese Festsetzung die gewünschte Dachbegrünung. 57. Städtebau Kann man die Mehrfamilienhäuser weniger "konzentrieren"? Verteilung auf dem Gelän de möglich? Andere Platzierungen bitte! 41. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen ist die Anordnung der Mehrfamilienhäuser im Norden und Nordosten des Plangebietes gewünscht. Die konkrete Bebauung ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. 58. Städtebau Kann man die Mehrfamilienhäuser weniger "konzentrieren"? Verteilung auf dem Gelände möglich? Andere Platzierungen bitte! 52. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 59. Städtebau Keine Mehrfamilienhäuser im östlichen Bereich. 42. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 60. Städtebau Wie sind die Baumöglichkeiten für die nördlichen Anwohner an der Hirschstraße? 28. Kenntnisnahme Die Baumöglichkeiten der Anwohner an der Hirschstraße sind nicht Gegenstand des Flächennutzungs planverfahrens.
Anlage 3 beabsichtigte Darstellung
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W W Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 220. Änderung des Flächennutzungsplanes: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Grünfläche mit tw. landwirtschaftlicher Nutzung Dauerkleingärten Spielplatz Vorrang und Massnahmenfläche 0 50 10025 Meter 1:2.500M.:
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Fink Az Vorlagen-Nummer 0451/2021 Freigabedatum 17.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 220. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz-Elsdorf Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 220. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel „Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf“ eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5 und 6; 2. stellt die 220. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel „Fuchskaule in Köln-Porz- Elsdorf“ mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage 4 beigefügten Begründung fest. Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.12.2013 wurde der Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nummer 75380/02 Arbeitstitel: „Fuchskaule in Köln-Porz- Elsdorf“, sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst. Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Dar- stellungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB. Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung, eine Änderung der Darstellung des Flä- chennutzungsplans als Wohnbaufläche ist vorgesehen. Die bisherige Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die überlagernde Vorrang- fläche für Kompensationsmaßnahmen (T-Linie) soll entsprechend auf die Grenze der Wohnbaufläche zurück genommen werden. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes tritt nach Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplanes außer Kraft. Verfahrensverlauf Das Änderungsverfahren wird als förmliches Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Absatz 1 BauGB be- trieben. Es wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 76381/02 durchgeführt. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB im Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplans verzichtet, da die Planung bereits auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts im Bebauungsplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ein Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB Bestandteil der Begründung der Änderungspla- nung. Der Einleitungsbeschluss und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung zum Bebauungsplanverfahren wurden in der Bezirksvertretung Porz (BV 7) am 10.12.2013 und im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 12.12.2013 getroffen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das städtebauliche Planungskonzept wurde im Amtsblatt Nr.14 am 02.04.2014 öffentlich bekannt gemacht und fand nach Modell 2 vom 08.04. bis zum 15.04.2014 (Abendveranstaltung am 08.04.2014) statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte vom 24.01. bis 28.02.2014 (Scoping am 12.02.2014). Die Bebauungsmöglichkeiten der Fläche wurden Ende 2014 im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung untersucht. Der Siegerentwurf vom Büro Nebel und Pössl aus Köln diente als Grundlage für die Erar- beitung des Bebauungsplanentwurfes. Der Vorgabenbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde in der BV 7 am 08.11.2016 und im StEA am 15.12.2016 getroffen. Hierzu gab es einen Auftrag an die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf– auf Basis des Siegerentwurfes der Mehrfachbeauftragung einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der BV 7 auszuarbeiten. Auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses legte der Trä- 3 ger der Landschaftsplanung am 29.12.2016 Widerspruch ein. Unter der Voraussetzung, dass die stra- tegische Umweltprüfung, die im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans derzeit erfolgt, keine der Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) widersprechenden Erkenntnisse ergibt, nimmt der Träger der Landschaftsplanung seinen Widerspruch zurück. Die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 73 am 07.10.2020 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte vom 15.10. bis zum 26.11.2020 als Aushang im Stadtplanungsamt. Im Rahmen der Offenlage gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolg- te im Zeitraum vom 29.09.2020 bis 12.11.2020. Es wurden 13 Stellungnahmen abgegeben. Vorberatungen Beschluss über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Fuchskaule in Köln-Porz- Elsdorf" StEA 12.12.2013 BV 7 10.12.2013 Ausschuss für Umwelt und Grün 19.11.2013 Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Pla- nungskonzept 08.04.2014 in Köln-Porz-Urbach Mitteilung der Offenlage der 220. Änderung des Flächennutzungsplans "Fuchskaule in Köln-Porz- Elsdorf" im Parallelverfahren StEA 07.05.2020 BV 7 07.05.2020 Anlagen 1 Änderungsbereich (Plandarstellung) 2 bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung) 3 beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung) 3a Regionalplanfortschreibung ASB-Optionsfläche 7-708-004 (Plandarstellung) 4 Begründung gemäß § 5 Absatz 5 BauGB mit Umweltbericht 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitig Beteiligung der Öffentlichkeit und der Offenlage nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Anlage 3a ASB-Optionsflaeche
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Anlage 3a - Regionalplanfortschreibung ASB-Optionsfläche 7-708-004 - 220. Änderung des Flächennutzungsplanes: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf A U S Z U G
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (22)
- Friedrich-Hirsch-Straße
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- Kaiserstraße
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- Gilsonstraße 42
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- Fuchskaule 0451
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Details
- Aktenzeichen
- 0451/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 09.02.2021 11:39