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0451/2021

220. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz-Elsdorf Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 11.1

Anlage 6 Abwägungstabelle Toebs § 4 (1) und (2)

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 2 bisherige Darstellung

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Ansehen

Anlage 4 Begründung

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Ansehen

Anlage 5 3(1+2)_Stellungnahmen

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Ansehen

Anlage 3 beabsichtigte Darstellung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3a ASB-Optionsflaeche

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Ansehen

Anlage 6 Abwägungstabelle Toebs § 4 (1) und (2)

19907 Zeichen

Anlage 6 
 
1 
 
Darstellung und Bewertung der zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel  
„Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde  vom 24.01.14 bis zum 
28.02.14 durchgeführt und durch einen Scopingtermin am 12.02.2014 ergänzt . Im Scopingtermin wurden keine Stellungnahmen abgegeben. 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurde auf eine eigene frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, da  diese zum städtebaulichen 
Planungskonzept / der Machbarkeitsstudie „Fuchskaule in Köln -Porz-Elsdorf“ erfolgte, die Grundlage für den Bebauungsplan  Nr. 76381/02 und den Flächennut-
zungsplan im Parallelverfahren sind.  
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche r Belange gemäß § 4 Absatz  2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 29.09.2020 bis 12.11.2020.  
Jeweils in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung i m weiteren Verfahren darge-
stellt. 
 
 
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage sind nachfolgend in zwei separaten Tabellen aufgeführt.  
 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz  1 BauGB 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch  
den Rat 
 
Begründung 
01 10.02.2014 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
02 06.02.2014 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)  
 Es gibt Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plange-
biet. 
Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges.  
Eine Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu über-
bauenden Flächen auf Kampfmittel wird empfohlen.  
Es werden Hinweise fü r Beauftragung der Überprüfung, dem 
Umgang mit dem Aufschüttungen nach 1945 sowie zu den 
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen gege-
ben. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen sowie der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel 
wird spätestens im Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens durchge-
führt. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenom-
men.

Anlage 6 
 
2 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch  
den Rat 
 
Begründung 
 
03 27.02.2014 Landwirtschaftskammer  NRW 
 Keine grundsätzlichen Bedenken.  
Da der Flächenverbrauch ein erhebliches Problem für die Land-
wirtschaft darstellt, wird gebeten, nach integrierten Lösungen 
für die Ausgleichsmaßnahmen zu suchen. Hierbei kann die Stif-
tung Rheinische Kulturlandschaften behilflich sein.  
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Grundsätzlich unterliegt das Plangebiet der Eingriffsregelung gemäß 
§ 1 a BauGB, Eingriffe sind auszugleichen. Im Flächennutzungsplan 
der Stadt Köln wurden geeignete Fl ächen zur Umsetzung von Aus-
gleichmaßnahmen unter Einbeziehung der Landwirtschaftskammer 
identifiziert. Der erforderliche Ausgleich soll auf diesen Flächen voll-
zogen werden. Zur Planung wird im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Die für die 
Baumaßnahme erforderliche Ausgleichsmaßnahme wird im Rahmen 
der Erarbeitung des landschaftspflegerischer Fachbeitrags verifiziert.  
 
04 30.01.2014 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 Untere Luftfahrtbehörde  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
05 07.04.2014 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
06 26.02.2014 Polizeipräsidium Köln  
 Keine Bedenken. 
Dem Investor werden Empfehlungen zur städtebaulichen Kri-
minalprävention gegeben. 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
07 24.02.2014 Stadtwerke Köln  
 Keine Bedenken.   
Zur Stromversorgung ist im Plangebiet eine zusätzliche Tra-
fostation erforderlich. Im Bebauungsplan ist eine Fläche für 
Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Trafostation mit 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. Im Bebauungsplan wird eine Versorgungsfläche für 
eine Trafostation festg esetzt.

Anlage 6 
 
3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch  
den Rat 
 
Begründung 
einer Größe von 3 x 6 m festzusetzen. Der favorisierte Stand-
ort wurde in der Anla ge gekennzeichnet.  
Die Stichstraßen sind mit Geh -, Fahr- und Leitungsrechten zu 
belegen. 
 
 
 
Die Stichstraßen werden als öffentliche Verkehrsflächen mit der 
Zweckbestimmung „verkehrsberuhigt“ im Bebauungsplan festgesetzt, 
GFL-Rechte sind daher nicht notwendig.   
 
08 05.03.2014 Stadtentwässerungsbetriebe  
 Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn 
und außerhalb der Wasserschutzzone.  
Vorgesehen ist, das Plangebiet im Trennsystem zu entwäs-
sern. 
 
 
Das Schmutzwasser wird dem Abwasserkanal (DN 1100) in 
der Gilsonstraße zugeführt, daher ist die östliche Planstraße 
bis zu Straße Fuchskaule zu verlängern. 
 
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Kon-
zepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Stadt-
entwicklung und Bauleitplanung zu integrieren. Für das Plan-
gebiet wird vorgeschlagen, den Bereich, in dem de r öffentlich 
geförderte Wohnungsbau vorgesehen ist, eine öffentliche 
Grünfläche als Flutfläche festzusetzen.  
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Es wird ein Niederschlags-
wasserbeseitigungskonzept entsprechend § 55 Abs. 2 WHG in Ver-
bindung mit § 44 LWG erarbeitet und mit den Stadtentwässerungsbe-
trieben abgestimmt.  
Die Planstraße wurde im Bebauungsplanentwurf bis an die Fuchs-
kaule verlängert. 
 
 
Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Spielplatz-
fläche kombiniert mit einem Versickerungsbereich für Starkregener-
eignisse geplant. Im Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich 
angrenzende Ackerflächen abfließen können.  
09 31.01.2014 AWB Köln  
 Keine Bedenken. 
Die Vorgaben der Abfallsatzung der Stadt Köln sollen einge-
halten und die Durchfahrt für 3 -achsige Müllsammelfahrzeuge 
sichergestellt werden. 
Auf die RASt 06 wird verwiesen. 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Als Bemessungsfahrzeug für 
die Verkehrsflächen wurde für alle  öffentlichen Verkehrsflächen ein 3 -
achsiges Müllfahrzeug zugrunde gelegt. Weiter wurden die öffentli-
chen Verkehrsflächen unter Beachtung der Feuerwehrfahrkurve und 
Radien entworfen.

Anlage 6 
 
4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch  
den Rat 
 
Begründung 
10 19.02.2014 PLEdoc 
 Leitungen im Plangebiet:  
Doppelleitungssystem der  METG (mittelrheinische Erdgas-
transportleitungsgesellschaft mbH). Die Lage der Leitungen ist 
den Anlagen der Stellungnahme zu entnehmen.  
 Ferngasleitung Nr. 22 Bergisch Gladbach – Rüssel-
heim, Schutzstreifen 10 m  
 Kabelschutzrohranlage der GasLINE Telekommuni ka-
tionsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunterneh-
men, im Schutzstreifen der Ferngasleitung Nr. 22  
 Ferngasleitung Nr. 422, Parallelleitung Bergisch -Glad-
bach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 m.  
Die Leitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen sind mit 
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu sichern. Überbauung der 
Leitungen und der Schutzstreifen ist auszuschließen.  
Die Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben.  
Nutzung der Schutzstreifen für Stellplätze oder private Ver-
kehrsflächen ist möglich. Da bei sind bestimmte Hinweise (z. 
B. Leitungsüberdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten. 
Ergänzende Hinweise sind dem Merkblatt zu entnehmen.  
Die Entwurfspläne zur verkehrlichen Erschließung sind früh-
zeitig abzustimmen.  
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.  Die Ferngasleitungen inkl. 
Schutzstreifen sind mit Leitungsrecht zugunsten der Ver - und Entsor-
gungsträger gesichert. Dabei werden Hinweise etwa zur Verkehrsnut-
zung, Leitungsüberdeckung oder Gehölzpflanzungen beachtet.  
 
 
Folgende Träger öffentlicher Belange haben in der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB keine Stellungnahme vorgelegt:  
Bezirksregierung Köln 
Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde Köln  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)  
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln  
Flughafen Köln/Bonn GmbH  
Finanzamt Köln-Porz

Anlage 6 
 
5 
 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Absatz 2 BauGB 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
01 21.10.2020 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 – (ländliche Entwicklung, Bodenordnung)  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
02 06.10.2020 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)  
 Keine Bedenken. 
 
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen 
Erdeingriffen auf dem beantragten  Grundstück kommen, ist 
erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittel-
belastung zu beantragen. 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
Ein entsprechender Hinweis auf den Kampfmittelverdacht wi rd in den 
Bebauungsplan aufgenommen. 
03 02.11.2020 Industrie- und Handelskammer zu Köln  
 Zwischen dem Unternehmensstandort Saint Gobain und dem 
Vorhaben besteht ein Abstand von ca. 650 m -Luftlinie. Damit 
sind vordergründig die Anforderungen der Abstandsliste NRW 
(Anlagen zur Herstellung von Glas, Abstandsklasse IV, 500 m) 
erfüllt. Trotzdem wird eine Gefährdung für die Entwicklungs-
möglichkeiten des Unternehmens gesehen. Das vorliegende 
Immissionsgutachten geht auf die Nachbarschaftslage nicht 
ein. Die IHK  fordert eine belastbare gutachterliche Aussage zu 
der Konfliktsituation. Die gewerblich/industrielle Tätigkeit des 
Unternehmens darf durch heranrückende Wohnbebauung 
nicht behindert werden. 
 
Die Stellungnahme 
wird nicht berücksich-
tigt. 
Auf Seite 19 des Immissionsgutachtens wird dargestellt, dass die be-
stehenden gewerblichen Nutzungen (Saint Gobain) durch die Pla-
nung nicht beeinträchtigt werden. Zudem wird im Umweltbericht 
(Punkt 8.5.6.2) dargestellt, dass im Plangebiet keine erhebliche Be-
lastung durch Luftschadstoffeinträge zu erwarten ist.  
Die Verwirklichung des rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 74389/02 
für den Unternehmensstandort Saint Gobain wird durch die vorlie-
gende Planung nicht eingeschränkt.  
04 08.10.2020 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein -Erft-Kreis 
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
06 12.11.2020 Flughafen Köln/Bonn GmbH

Anlage 6 
 
6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
07 16.10.2020 Polizeipräsidium  Köln, Führungsstelle Verkehr  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
08 08.10.2020 Polizeipräsidium Köln, Kriminalkommissariat. Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O)  
 Keine Bedenken. 
Es wird darauf hingewiesen, dass es ein Beratungsangebot 
zur städtebaulichen Kriminalprävention für Vorhabenträger 
gibt. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
09 08.10.2020 Finanzamt Köln -Porz 
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 
 09.11.2020 Stadtwerke Köln GmbH, Immobilienmanagement und Wohnungswirtschaft,  
                   Rheinische Netzgesellschaft mbH,  
                   Kölner Verkehrs-Betriebe AG  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 
10 09.11.2020 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
11 13.10.2020 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, AöR  
 Keine Bedenken. 
 
Hinweis: Es wird bei der Einrichtung der Zuwege sowie der 
Schleppkurven und Wendeanlagen auf die Einhaltung der Rast 
06 hingewiesen. Es wird um die Berücksichtigung des § 10 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang des Flächen-
nutzungsplans. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

Anlage 6 
 
7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten. 
 
Die „Fuchskaule“ befindet sich in einem sogenannten Teilser-
vicegebiet. Dies bedeutet, dass Mülltonnen bis zu einem Volu-
men von 240ltr, am jeweiligen Abfuhrtag an einen Ort zu ver-
bringen sind, der für das Müllsammelfahrzeug erreichbar ist. 
Müllbehälter ab einem Volume n von 500ltr sind jedoch durch 
die AWB im Vollservice zu bedienen.  
 
 
 
12 14.10.2020 Häfen und Güterverkehr Köln AG, HGK A 1  
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
13 22.10.2020 / 11.06.2021 Träger der Landschaftsplanung, Stadt Köln 67/Amt f. Landschaftspflege und Grünflächen  
 [Anmerkung der Verwaltung : Der Träger der Landschaftspla-
nung legte am 29.12.2016 auf Grundlage des Vorgabenbe-
schlusses für den Bebauungsplan Widerspruch ein:  
„Der […] Bauleitplan sieht die A usweisung von Wohnbaufläche 
zwischen Gilsonstraße und Friedrich-Hirsch-Straße vor. Entge-
gen der anfänglichen Planung ist nun eine zusätzliche Wohn-
bauflächenausweisung in der westlichen Verlängerung d er 
Friedrich-Hirsch-Straße in Richtung freie Landschaft beabsich-
tigt (sog. Dreiecksfläche). Diese „neue Dreiecksfläche" liegt im 
Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das  
Landschaftsschutzgebiet L 21 „Freiräume um Zündorf, Wahn, 
Libur, Lind und Langel rrh." festsetzt. Der Flächennutzungsplan 
weist für den betroffenen Bereich Grünfläche aus, die gepla nte 
Nutzung lässt sich demnach nicht aus dem gelt enden Flächen-
nutzungsplan ableiten und entsprechend begründen.  
 
Als Schutzzweck formuliert der Landschaftsplan unter a nderem 
die Sicherung und Wieder herstellung der Leistungsfähigkeit 
des Naturhaushaltes, i nsbesondere durch Anreicherung der 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Der Rückzug des Widerspruc hs des Trägers der Landschaftsplanung 
ist an den Vorbehalt geknüpft, dass sich in der strategischen Umwelt-
prüfung zum Regionalplan abzeichnet, dass die Ausweisung der ASB-
Optionsfläche an dieser Stelle zu keinen erheblichen Umweltauswir-
kungen führt 
 
Da der ASB in Elsdorf in der Überarbeitung des Regionalplans wesent-
lich erweitert werden soll, wäre das Plangebiet dann an zwei Seiten 
vom ASB umschlossen, so dass ein Funktionsverlust des Landschafts-
schutzgebietes zu erwarten wäre und der Landschaftsschutz dort  nicht 
mehr aufrechtzuerhalten wäre. Sollte Umweltprüfung zum Regional-
plan ergeben, dass die Ausweisung der ASB -Optionsfläche zu keinen 
erheblichen Umweltauswirkungen führt , sieht der Träger der Land-
schaftsplanung kein Erfordernis seinen Widerspruch aufrechtzuerhal-
ten, da die ökologische Funktion und der Zusammenhang des Land-
schaftsschutzgebietes in diesem Bereich nicht mehr, wie ursprünglich, 
gegeben wären.

Anlage 6 
 
8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
Landschaft mit natürlichen Elementen und betont die beson-
dere Bedeutung des Raums für die landschaftsbezogene Erho-
lung. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche wi-
der­spricht den Vorgaben des Landschaftsplans und ist mit  sei-
nen Festsetzungen n icht vereinbar. Unter Bezugnahme auf § 
20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW widerspreche ich in 
meiner Funktion als Träger der Landschaftsplanung dem Vor-
haben.“] 
 
22.10.2020 
Der Widerspruch des Trägers der Landschaftsplanung ist an 
die Übernahme der ASB -Optionsfläche 7 -708-004 in den 
„neuen“ Regionalplan gekoppelt. Mit einer entsprechenden Re-
gionalplan-Darstellung lässt sich die Begründung des Wider-
spruches nicht weiter aufrechterhalten. Von daher kann der 
korrespondierende Genehmigu ngsprozess zur Neuaufstellung 
des Regionalplans nur abgewartet werden.  
 
11.06.2021 
In der 24. Sitzung des Regionalrats am 13.03.2020 (Vorlage 6) 
wurde im Beschluss zur Aufstellung des Plankonzeptes und der 
Umweltprüfung zum Regionalplan dargelegt, dass das Konzept 
„den Rahmen für die anstehende Umweltuntersuchung, die be-
ginnen kann, soba ld der Regionalrat das Konzept beschlossen 
hat“ herstellt.  
Der Beschluss des Regionalrates vom 13.03.2020 beinhaltet 
somit, dass „mit der Bestätigung des Plankonzeptes […] der 
Regionalrat die Regionalplanungsbehörde zur Durchführung 
der Umweltprüfung gem.  § 8 ROG und zur Weiterentwicklung 
zu einem vollständigen Planentwurf als Grundlage für den Er-
arbeitungsbeschluss“ ermächtigt.  
 
Ebenfalls ist dargelegt, dass „mit dem Planentwurf und dem 
Umweltbericht… die Voraussetzungen geschaffen“ werden, 
Die Zustimmung der Politik wurde am 18.06.2020 in der Sitzung des 
Rats im Zuge der Kenntnisnahme der Übermittlung der Vorschläge der 
Optionsflächen, inkl. der Fläche 7 -708-004, durch die Verwaltung an 
die Bezirksregierung Köln, gegeben.  
 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird derzeit von der 
Bezirksregierung Köln überarbeitet. Die Opt ionsfläche ist im  vorliegen-
den Entwurf der Überarbeitung des Regionalplans (Stand 01/2020) als 
ASB vorgesehen. Die strategische Umweltprüfung des Regionalplans, 
in der u.a. auch die ASB -Optionsfläche 7 -708-004 geprüft wird, soll 
2021 abgeschlossen werden.  
 
Mit dem Feststellungbeschluss zur 220. Änderung des Flächennut-
zungsplans treten die Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans in diesem Be-
reich außer Kraft , sofern die Änderung des Regionalplans in der o ben 
beschriebenen Form erfolgt ist . Auf den nachgeordneten Ebenen, dem 
Bebauungsplanverfahren sowie der Baugenehmigung, sind bezüglich 
des Außerkrafttretens des Landsc haftsplans weitere Abstimmungen 
mit dem Träger der Landschaftsplanung durchzuführen.

Anlage 6 
 
9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidung durch 
den Rat 
 
Begründung 
„dass der Regi onalrat – voraussichtlich in 2021 – nach hinrei-
chender Prüfung den Erarbeitungsbeschluss fassen kann, mit 
dem das formelle Verfahren zur Überarbeitung des Regional-
plans und den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmög-
lichkeiten gem. § 9 ROG eröffnet wir d.“ 
 
Auf dieser Grundlage hält der Träger der Landschaftsplanung 
fest, dass zur Rücknahme des Widerspruchs zumindest das Er-
gebnis der Umweltprüfung abzuwarten ist.  
Wenn sich für die Fläche an der Fuchskaule, 220. Änderung 
des FNPs abzeichnet, dass der ASB  an dieser Stelle zu keinen 
erheblichen Umweltauswirkungen in der Umweltprüfung zum 
Regionalplan führt, wird der Widerspruch des Trägers der 
Landschaftsplanung auf dieser Grundlage zurückgenommen.  
 
 
 
Folgende Träger öffentlicher Belange  haben in der Beteiligung gem. §  4 (2) BauGB keine Stellungnahme vorgelegt:  
Bezirksregierung Köln  
Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde Köln  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und Landschaftsschutz,  Fischerei) 
Handwerkskammer zu Köln  
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln  
Bezirksregierung Düsseldorf, Untere Luftfahrtbehörde – Dezernat 26

Anlage 1 Lageplan

360 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:15.000M.:

Anlage 2 bisherige Darstellung

286 Zeichen

W
 
 
Anlage 2
0 100 20050
Meter
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
- bisherige Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Grünfläche mit tw. landwirtschaftlicher Nutzung
Dauerkleingärten
Spielplatz
Vorrang und Massnahmenfläche 1:2.500M.:

Anlage 4 Begründung

109174 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 4 
220. Änderung FNP Fuchskaule 0451-2021 Anlage 4 
 
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) 
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur  
220. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Porz  
Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf 
 
hier: Änderung der Darstellung „Grünfläche mit tw. Landwirtschaftlicher 
Nutzung“ in 
„Wohnbaufläche“  
 
Inhalt 
1. Gebietsbeschreibung .................................................................................................................... 1 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung ............................................................................................ 1 
3. Verfahrensverlauf.......................................................................................................................... 2 
4. Darstellung im Flächennutzungsplan ........................................................................................... 3 
5. Berücksichtigung anderer Planungen .......................................................................................... 3 
6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan........................................................................... 4 
7. Auswirkungen der Planänderung / Umweltbelange ..................................................................... 6 
8. Umweltbericht ............................................................................................................................... 7 
A Einleitung....................................................................................................................................... 7 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ........................................ 8 
C Zusätzliche Angaben .................................................................................................................. 34 
Anlage 1 zum Umweltbericht ......................................................................................................... 39 
 
 
 
1. Gebietsbeschreibung 
 
Das Gebiet der 220. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil Porz-Elsdorf im 
Osten von Köln und gehört zum Stadtbezirk Porz. Das Änderungsgebiet umfasst eine Grünfläche 
mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung, die überlagert wird mit einer Vorrangfläche für 
Kompensationsmaßnahmen (abgegrenzt durch eine T-Linie). Östlich grenzt bereits eine 
Wohnbauflächendarstellung an. Das Änderungsgebiet ist eine Teilfläche des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule und hat eine Größe von circa 6.400 m². 
 
 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
 
Innerhalb der Stadt Köln besteht ein stetiger Bedarf an neuem Wohnraum. In dem vom Rat der 
Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wird

/ 3 
 
der Neubaubedarf für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 auf 52.100 Wohneinheiten 
beziffert.  
 
Das Bebauungsplanplangebiet ist Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 2015 und soll einer 
erstmaligen baulichen Entwicklung für eine Wohnnutzung zugeführt werden. Im 
Wohnungsbauprogramm 2015 wird für die Fläche des Bebauungsplangebietes (Kennzeichnung: 
W 708-004) ein Wohnungsbaupotenzial von 80 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern 
vorgesehen. Für das Bebauungsplangebiet hat eine Mehrfachbeauftragung stattgefunden; auf der 
Grundlage des Siegerentwurfs wird zurzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan erarbeitet.  
 
Das Bebauungsplangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln zum überwiegenden 
Teil, mit Ausnahme eines kleinen Dreiecks im Westen, als Wohnbaufläche dargestellt. Zur 
Umsetzung der planerischen Zielsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im o. g. 
westlichen Teilbereich erforderlich. Mit der FNP-Änderung im Parallelverfahren sollen die 
planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Bebauungsplan aus den künftigen 
Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann. 
 
Im vorliegenden Verfahren wurde seitens des Trägers der Landschaftsplanung Widerspruch 
eingelegt. Die Zurücknahme des Widerspruchs wurde an einen Vorbehalt geknüpft, der eine 
Zustimmung seitens Politik und Bezirksregierung hinsichtlich einer Optionsfläche für einen 
Allgemeinen Siedlungsbereich in der laufenden Überarbeitung des Regionalplans vorsieht. Dieser 
wird unter Punkt 5.2 näher erläutert.  
 
 
3. Verfahrensverlauf 
 
Das Änderungsverfahren wird als förmliches Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Absatz 1 BauGB 
betrieben. Es wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 76381/02 durchgeführt. 
Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB im 
Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplans verzichtet, da die Planung bereits auf der 
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts im Bebauungsplanverfahren der Öffentlichkeit 
vorgestellt wurde. Ein Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB Bestandteil der Begründung der 
Änderungsplanung. 
 
Der Einleitungsbeschluss und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren wurden in der Bezirksvertretung Porz (BV 
7) am 10.12.2013 und im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 12.12.2013 getroffen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das städtebauliche Planungskonzept wurde im 
Amtsblatt Nr.14 am 02.04.2014 öffentlich bekannt gemacht und fand nach Modell 2 vom 08.04. bis 
zum 15.04.2014 (Abendveranstaltung am 08.04.2014) statt.  
 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte vom 24.01. bis 
28.02.2014 (Scoping am 12.02.2014).  
 
Die Bebauungsmöglichkeiten der Fläche wurden Ende 2014 im Rahmen einer 
Mehrfachbeauftragung untersucht. Der Siegerentwurf vom Büro Nebel und Pössl aus Köln diente 
als Grundlage für die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes. 
 
Der Vorgabenbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde in der BV 7 am 08.11.2016 und im 
StEA am 15.12.2016 getroffen. Hierzu gab es einen Auftrag an die Verwaltung, für den Bereich 
des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf– auf Basis 
des Siegerentwurfes der Mehrfachbeauftragung einen Bebauungsplan-Entwurf unter 
Berücksichtigung der Stellungnahme der BV 7 auszuarbeiten. Auf Grundlage des 
Vorgabenbeschlusses legte der Träger der Landschaftsplanung am 29.12.2016 Widerspruch ein. 
Unter dem Vorbehalt, dass sich in der Umweltprüfung zum Regionalplan abzeichnet, dass die 
Ausweisung der ASB-Optionsfläche 7-708-004 zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führt,

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hat der Träger der Landschaftsplanung im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB seinen 
Widerspruch zurückgenommen (siehe Kapitel 5.2).  
 
 
Die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 73 am 07.10.2020 öffentlich bekannt 
gemacht und erfolgte vom 15.10. bis zum 26.11.2020 als Aushang im Stadtplanungsamt. Im 
Rahmen der Offenlage wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis wurden aus der 
Öffentlichkeit weder im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung noch im Rahmen der Offenlage 
Stellungnahmen vorgebracht, welche für die Ermittlung des Abwägungsmaterials im FNP-
Verfahren bedeutend gewesen wären. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB 
erfolgte im Zeitraum vom 29.09.2020 bis 12.11.2020. Es wurden insgesamt 13 Stellungnahmen 
abgegeben. Durch den Träger der Landschaftsplanung wurde der oben genannte Vorbehalt zur 
Rücknahme seines Widerspruchs formuliert. 
 
Mit den vorliegenden Unterlagen wurde das FNP-Änderungsverfahren durchgeführt.  
 
 
4. Darstellung im Flächennutzungsplan 
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist für den Großteil des Bebauungsplangebietes eine 
Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit im Wesentlichen aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt. Lediglich eine kleine Fläche im westlichen Bereich des 
Plangebietes, westlich des Wirtschaftsweges, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit 
teilweise landwirtschaftlicher Nutzung und als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen 
dargestellt. Nachrichtlich ist das Landschaftsschutzgebiet (LSG 21) dargestellt.   
 
Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Darstellung einer 
Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung soll in eine Wohnbauflächendarstellung 
geändert werden. Die Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen soll entsprechend auf die 
Grenze der Wohnbaufläche zurück genommen werden. Die entgegenstehenden Darstellungen 
und Festsetzungen des Landschaftsplanes treten nach Rechtskraft des nachgeordneten 
Bebauungsplanes außer Kraft, sofern der Träger der Landschaftsplanung im Verfahren zur 220. 
Änderung des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht. 
 
Im vorliegenden Verfahren wurde seitens des Trägers der Landschaftsplanung Widerspruch 
eingelegt. Die Zurücknahme des Widerspruchs wurde an einen Vorbehalt geknüpft. Dieser wird 
unter Punkt 5.2 näher erläutert.  
 
 
5. Berücksichtigung anderer Planungen 
 
5.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der 
Geltungsbereich mit Freiraumfunktionen belegt. Zum einen ist der Bereich als "Regionaler 
Grünzug" dargestellt, zum anderen ein Bereich für die landschaftsorientierte Erholung. Daher sind 
in der Planung die regionalplanerischen Belange zu berücksichtigen. 
 
Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage bei der Bezirksregierung Köln als 
Regionalplanungsbehörde nach § 34 Absatz 5 Landesplanungsgesetz NRW wurde eine 
Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt, sofern der Träger der Landschaftsplanung 
seinen Widerspruch aufhebt (siehe 5.2).

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5.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist das Plangebiet als Landschaftsschutzgebiet 21 
(Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch) aus. Es werden bestimmte 
Pflegemaßnahmen (Nummer 7.4-09) festgelegt. 
 
Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz treten bei der Aufstellung, Änderung und 
Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans 
widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten 
des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im 
Beteiligungsverfahren dem entsprechenden FNP-Änderungsverfahren nicht widersprochen hat.  
Der Träger der Landschaftsplanung hat im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren Widerspruch 
eingelegt. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche in beschriebener Dreiecksform 
widerspricht den Vorgaben des Landschaftsplans und ist mit seinen Festsetzungen nicht 
vereinbar.  
Es wurde daraufhin die Rücknahme des Widerspruchs mit einem Vorbehalt verknüpft. Der 
Vorbehalt bezieht sich auf eine im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung ermittelte 
Optionsfläche für einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) der Kennung 7-708-004, die sich im 
unmittelbaren nordwestlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet befindet. Die Überarbeitung 
des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird seitens der Bezirksregierung Köln in 
Abstimmung mit dem Regionalrat vorbereitet. Die Stadt Köln hat in einem dritten Arbeitsschritt 
Flächenbedarfe für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und 
industrielle Nutzungen (GIB) vorgeschlagen. Eine dieser ASB-Flächendarstellung ist die o. g. 
Optionsfläche 7-708-004.  
Da der ASB in Elsdorf in der Überarbeitung des Regionalplans wesentlich erweitert werden soll, 
wäre das Plangebiet dann an zwei Seiten vom ASB umschlossen. In der Folge ist ein 
Funktionsverlust des Landschaftsschutzgebietes zu erwarten und der Schutzzweck für das 
Landschaftsschutzgebiet dort nicht mehr gegeben. Sollte sich in der Umweltprüfung zum 
Regionalplan abzeichnen, dass die Ausweisung der ASB-Optionsfläche an dieser Stelle zu keinen 
erheblichen Umweltauswirkungen führt, nimmt der Träger der Landschaftsplanung seinen 
Widerspruch zurück, da die ökologische Funktion und der Zusammenhang des 
Landschaftsschutzgebietes in diesem Bereich nicht mehr, wie ursprünglich, vorhanden sind. 
Findet der Flächenvorschlag grundsätzlich Zustimmung seitens Politik und Bezirksregierung und 
soll im Regionalplan übernommen werden, ist der Widerspruch obsolet (Anlage 3a). Die 
politischen Gremien der Stadt Köln haben die Optionsfläche zur Kenntnis genommen (Ds-Nr. 
2887/2019). Die Fläche ist als ASB im Entwurf der Überarbeitung des Regionalplans (Stand 
01/2020) enthalten. Die strategische Umweltprüfung des Regionalplans, in der u.a. auch die ASB-
Optionsfläche 7-708-004 geprüft wird, soll 2021 abgeschlossen werden. 
 
5.3 Bebauungsplan-Entwurf - Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf 
 
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung befindet sich zur Schaffung von Planungsrecht 
ein Bebauungsplanverfahren im Verfahren. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht die 
Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten vor. Daneben sind private und öffentliche 
Grünflächen geplant. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über öffentliche und private 
Verkehrsflächen. Ziel der Planung ist es, dem hohen Bedarf an städtischen Wohnraum Rechnung 
zu tragen. 
 
 
6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan 
 
6.1 Bestehende Nutzungen 
 
Das Plangebiet wird derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Lediglich im östlichen Bereich 
sind einige Gehölzstrukturen, Lagergebäude sowie ein Weg vorhanden.

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Die Umgebung des Plangebietes ist im Osten und Süden geprägt durch in der Regel zwei- bis 
dreigeschossige Wohngebäude. Im Süden und im Westen grenzt das Plangebiet an 
landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. an ein Landschaftsschutzgebiet an. Die Feldwege im Umfeld 
des Plangebiets dienen der landschaftsbezogenen Naherholung und erschließen das 
angrenzende Landschaftsschutzgebiet. 
 
6.2 Städtebauliche Planung  
 
Der Bereich der 220. FNP-Änderung ist im Zusammenhang zu sehen mit dem städtebaulichen 
Konzept, das auf der Grundlage des Ergebnisses einer Mehrfachbeauftragung entwickelt wurde. 
Der Siegerentwurf ist im Folgenden abgebildet: 
 
 
Abb. 1: Überlagerung des Siegerentwurfs und der bisherigen Darstellung des FNP

/ 7 
 
 
Der Änderungsbereich ist nicht selbstständig entwickelbar und ist für die Umsetzung des 
Gesamtkonzeptes erforderlich.  
 
Städtebauliches Ziel ist es, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues 
Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen wie Geschosswohnungsbau und 
Einfamilienhäusern zu entwickeln. Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche 
Spielplatzfläche kombiniert mit einem Versickerungsbereich für Starkregenereignisse geplant. 
Besondere Bedeutung spielt die Ortsrandausbildung nach Westen als Übergang zur freien 
Landschaft. 
 
Das städtebauliche Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sieht ein Mix an 
unterschiedlichen Bauformen vor. Insgesamt sind 226 Wohneinheiten vorgesehen, die sich auf 
Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Vollgeschossen, Stadtvillen sowie Doppel- und Reihenhäuser 
verteilen.  
 
Die Erschließung erfolgt über eine öffentliche Planstraße sowie über private Stichstraßen. Es ist 
eine gute Fuß- und Radewegevernetzung innerhalb des Plangebietes und zur Anbindung an die 
Umgebung geplant. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den jeweiligen privaten 
Grundstücken nachgewiesen. Darüber hinaus sind Besucherparkplätze im öffentlichen 
Straßenraum vorgesehen.  
 
 
7. Auswirkungen der Planänderung / Umweltbelange 
 
Erläuterung zu den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 
BauGB:  
(hier: Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen) 
Es besteht eine Begründungs- und Abwägungspflicht gemäß § 1a Absatz 2 BauGB bezüglich der 
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche im Sinne von § 201 BauGB: 
 
Die Fläche ist bisher unversiegelt und wird als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Aufgrund des 
hohen Realisierungsdrucks neuen Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen, ist die Inanspruchnahme 
von bisher unversiegelten Bereichen nicht vermeidbar. 
 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) wird der Neubaubedarf für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 auf 52.100 
Wohneinheiten beziffert. Somit lastet auf der Bereitstellung von neuem Wohnraum im Stadtgebiet 
Köln ein hoher Realisierungsdruck, der es erforderlich macht, auch in kleinem Maßstab neue 
Wohnbauflächen an geeigneter Stelle zügig zu etablieren.  
 
Bei einer Plangebietsgröße des Bebauungsplanes von insgesamt 51.000 m² kommt es im 
westlichen Bereich zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen in einer 
Größenordnung von rund 6.400 m². Die beackerte Fläche ist im Flächennutzungsplan von 1982 
zudem als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Die dreieckige Teilfläche 
liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 21 
"Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rrh." festsetzt. Mit der vorliegenden 
Änderung des Flächennutzungsplanes verkleinert sich die Fläche dieses 
Landschaftsschutzgebietes.  
 
Die hier diskutierte Landwirtschaftsfläche wird bereits an drei Seiten von (teils zukünftigen) 
Siedlungsrändern begrenzt. Durch die Inanspruchnahme dieser Fläche kann dem Bedarf an 
zusätzlichen Wohnbauflächen gefolgt werden und gleichzeitig eine behutsame 
Ortsrandabrundung erfolgen.

/ 8 
 
Der Träger der Landschaftsplanung nimmt seinen Widerspruch nach § 20 (4) LNatSchG NRW 
zurück, trotzdem tritt aufgrund der FNP-Änderung der Landschaftsplan zurück und das 
Landschaftsschutzgebiet verkleinert sich. Infolge wird somit jedoch die Schaffung von dringend 
benötigtem Wohnraum ermöglicht. 
 
 
8. Umweltbericht 
 
A Einleitung 
Für das Flächennutzungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz  4 
Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz  6 Nummer  7 und §  1a BauGB 
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 
1 zum BauGB dargestellt. 
 
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes 
Das Gebiet der 220. Flächennutzungsplan-Änderung liegt im Stadtteil Porz-Elsdorf im Osten von 
Köln und gehört zum Stadtbezirk Porz. Ziel der FNP-Änderung ist die Umwandlung einer 
Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung hin zu Wohnbauflächen. Das 
Änderungsgebiet umfasst eine Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung, die 
überlagert wird mit einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen (T-Linie). Östlich grenzt 
bereits eine Wohnbauflächendarstellung an. Das Änderungsgebiet ist eine Teilfläche des 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf. Das Änderungsgebiet 
hat eine Größe von circa 6.400 m². 
 
8.2 Bedarf an Grund und Boden 
 
Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben  in m² 
Ackerland 6.400 Wohnbauflächen, zugeordnete 
Erschließung und Grünflächen 
6.400 
 
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele 
des Umweltschutzes 
 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im 
Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG 
– Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner 
Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf 
Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – 
Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz 
des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie 
Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan. 
 
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der 
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben.

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Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-
Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu 
erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
 
 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen  
 
8.4. Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung 
in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Inhalten der 220. Flächennutzungsplan-Änderung „Fuchskaule 
in Köln-Elsdorf“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP -
Änderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten 
Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden 
vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht 
jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und 
verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen  mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende 
Umweltauswirkungen beschrieben. 
 
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Köln-Porz-Elsdorf unmittelbar am südlichen Rand 
der bestehenden Bebauung in der Flur 1 der Gemarkung Elsdorf. Es wird intensiv als Ackerland 
bewirtschaftet. 
Der Änderungsbereich der FNP-Änderung wird im Norden durch die Friedrich-Hirsch-Straße und die 
angrenzende Reihenhaus- und Blockbebauung abgegrenzt. Im Osten gre nzen derzeit noch 
ackerbaulich genutzte Offenlandflächen mit Zweckbestimmung Wohnbebauung an. 
Im Westen grenzt der Änderungsbereich an landwirtschaftliche Flächen (Ackerland). 
 
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
(Nullvariante) 
In der Nullvariante verbleibt der Änderungsbereich als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche mit 
den landschaftsplanerischen Belegungen als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen. 
 
8.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der 
Planung 
Geplant ist die Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft hin zu Wohnbauflächen. Diese ist 
Teilfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule. 
Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist für den Großteil dieses 
Bebauungsplangebietes, nämlich die zwischen der Fläche der geplanten FNP-Änderung und dem 
westlichen Ortsrand von Elsdorf liegende Offenlandfläche, bereits eine Wohnbaufläche dargestellt. 
Der Bebauungsplan ist somit im Wesentlichen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Lediglich 
eine kleine Fläche im westlichen Bereich des Plangebietes, westlich des Wirtschaftsweges, ist im 
Flächennutzungsplan als Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung  und als 
Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargest ellt. Nachrichtlich ist das 
Landschaftsschutzgebiet (LSG 21) dargestellt.  
Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Darstellung einer 
Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung  soll in eine Wohnbauflächendarstellun g 
geändert werden. Die überlagernde Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen  soll 
entsprechend auf die Grenze der Wohnbaufläche zurück genommen werden. Die Grenze des

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Landschaftsschutzgebietes tritt nach Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplanes außer 
Kraft. 
 
 
8.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 
 
8.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landnaturschutzgesetz NRW 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Zur Tierwelt des Bebauungsplangebietes liegen Ergebnisse von Sonderuntersuchungen zur 
Avifauna aus der Brutperiode 2015 und zur Fledermausfauna aus dem Sommerhalbjahr 2015 im 
Rahmen der Durchführung einer Artenschutzprüfung vor. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß 
Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt - und 
Verbraucherschutz NRW. Die Ergebnisse werden nachfolgend aufgeführt.

/ 11 
 
Avifauna 
Zur Bewertung des Artenpotenzials erfolgte eine flächendeckende Brutzeiterfassung des gesamten 
Artenspektrums in sechs Begehungen  tagsüber und zwei Abend-/Nachtbegehungen zur Erfassung 
von Eulenvögeln und Wachtel bzw. Rebhuhn. 
Die zeitliche Anordnung der Begehungen folgte den Vorgaben von Südbeck et al. (2005) bezüglich 
der artspezifischen Erhebungszeiträume.  
Die Begehungen wurden in der Brutsaison 2015 jeweils bei trockener Witterung und geeigneten 
Beobachtungsbedingungen (windstill bis max. schwacher Wind) durchgeführt. 
Im Rahmen von sechs Begehungen tagsüber und 2 Abend-/Nachterfassungen wurden insgesamt 
36 Vogelarten konkret nachgewiesen.  
Das Vogelartenspektrum des FNP -Änderungsgebietes setzt sich aus der für Agrarlandschaften 
typischen Avifauna zusammen. Außerdem wurden Arten beobachtet, die das Gebiet unabhängig 
von seiner Bio topstruktur im Zuge von Transferflügen zwischen dem Rhein und anderen 
Gewässerkomplexen oder als Durchzügler mehr oder weniger ausschließlich überfliegen (z. B. 
Fischadler, Graureiher). 
Innerhalb des FNP -Änderungsgebietes wurde als Brutvogel ausschließlich  die Feldlerche 
festgestellt. Diese besiedelt mit einem Brutrevier die offene Ackerflur im Bereich der 
Änderungsfläche und der östlich und südwestlich angrenzenden Ackerfläche. 
Die Feldlerche ist in NRW als planungsrelevante Vogelart eingestuft. Weitere planungsrelevante 
Arten kommen im Plangebiet nur als Nahrungsgäste (Sperber, Mehlschwalbe) oder Durchzügler 
(Fischadler, Graureiher) vor.  
Außerhalb des Plangebietes wurde die Rau chschwalbe als weitere in NRW planungsrelevante 
Vogelart festgestellt. 
In der Anlage 1 zum Umweltbericht, Tabelle 1 sind die im Zuge der Avifaunauntersuchung in der 
Brutperiode 2015 im Bereich der FNP -Änderungsfläche nachgewiesenen Vogelarten mit 
Schutzstatus und Gefährdungskategorie aufgeführt.  
 
Fledermausfauna 
Zur Bewertung des Artenpotenzials erfolgten im Sommerhalbjahr 2015 insgesamt 6 Abend -
/Nachtkartierungen im Untersuchungsgebiet. Das Fledermaus-Artenspektrum wurde mittels Sicht- 
und Ultraschalldetektor-Beobachtung erfasst. 
Nach Feststellung fliegender Fledermäuse erfolgte die Bestimmung durch visuelle Erfassung von 
Silhouette, Größe, Flughöhe, Flugverhalten und, sofern erkennbar, Fellfärbung (Klawitter & 
Vierhausen 1981). Die akustisc he Bestimmung mit Ultraschalldetektoren richtet sich nach Ahlén 
(1990 a, b), Tupinier (1996), Barataud (2015), LIMPENS & ROSCHEN (2005) und Skiba (2009). 
Anhand von Flugverhalten und Fledermausaktivität wurden die vorgefundenen 
Landschaftsstrukturen auf ihre Nutzung als Fledermaus -Teilhabitate (Flugstraßen, Jagdhabitate) 
beurteilt.  
Die Kartierungen fanden bei günstiger Witterung statt. 
In dem Bebauungsplangebiet dominiert die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Andere Arten 
wurden während der sechs Begehungen nicht nachgewiesen.  
In der Anlage 1, Tabelle 1 wird die Zwergfledermaus mit Schutzstatus und Gefährdungskategorie 
aufgeführt. 
Im Vergleich mit anderen Untersuchungsgebieten war die Aktivitätsdichte eher gering. Es wurden 
an allen Untersuchungsabenden nur wenige durchfliegende Zwergfledermäuse detektiert. Einzelne, 
jagende Tiere wurden an mehreren Untersuchungsabenden am Rand des Gebüschs „Auf dem 
Stallberg“, bei der Grünfläche im Norden der Gilsonstraße und bei den Obstwiesen im Süden des 
Untersuchungsgebiets nachgewiesen.  
Während der Kartiergänge 2015 wurden keine Hinweise auf eine Besiedlung potenzieller 
Baumquartiere (Ausflüge, schwärmende Fledermäuse) durch Fledermäuse gefunden.

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Gebäudequartiere der Zwergfledermaus befinden sich mutmaßlich in den Siedlungen des näheren 
Umfelds. Potenzielle Quartiere sind theoretisch hinter der Verschalung an einem Haus und im 
Dachbereich eines Unterstandes nördlich des Spielplatzes, im Flachdach des Hauses an der Ecke 
Frankfurter Straße/Friedrich -Hirsch-Straße, sowie an den Hofgebäuden in der Gilsonstraße, 
Hausnummer 81. Direkte Hinweise (ausfliegende Fledermäuse) auf derzeitig genutzte 
Gebäudequartiere im Umfeld des Plangebiets wurden während der Kartierungen 2015 nicht 
gefunden. 
Von hoher Bedeutung für die Zwergfledermaus als Nahrungshabitat und z.T. mit Quartierpotenzial 
sind folgende Fundorte im Untersuchungsraum Planung Köln -Fuchskaule (vgl. Bestandskarte 
Fledermäuse im Anhang): 
 Obstwiese im Südwesten 
 Grünfläche in der Siedlung, im Norden der Gilsonstraße 
 Westrand des Gebüschs „Auf dem Stallberg“ 
 Südrand des Gebüschs „Auf dem Stallberg“. 
Das Untersuchungsgebiet weist mehrere linienförmige Gehölzstrukturen auf, die als Leitstruktur 
fungieren können z.B. Gehölzränder westlich der Siedlung an der Gilsonstraße und Ränder des 
Gebüschs im Nordwesten der Untersuchungsgebiets.  
Ein Nachweis zu einer Nutzung der o.g. linienförmigen Strukturen als Flugstraße gelang 2015 nicht. 
Im FNP -Änderungsgebiet selbst wurden im Zuge der Erhebung keine Fledermausaktivitäten 
festgestellt.  
 
  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung erhalten. Das Bruthabitat der 
Feldlerche würde wie vorhanden bestehen bleiben. Das Nahrungshabitat der Zwergfledermaus 
würde erhalten bleiben. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In der Planvariante werden Teilflächen des Änderungsgebietes durch Wohnbebauung als 
Tierlebensräume beseitigt bzw. stark beeinträchtigt. Dies betrifft insbesondere das Bruthabitat der 
Feldlerche. Teilflächen werden durch Umwandlung in Gartenareale weiterhin intensiv bis mäßig 
intensiv weitergenutzt (Nutzgartenbeete, Zierrasen, Staudenbeete). Sie erfüllen für 
störungsunempfindliche, allgemein häufige Arten Lebensraumfunktionen. Im Bereich der 
vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen ist die Besiedlung durch gehölzbewohnende 
Vogelarten der halboffenen Siedlungen sowie eine Nutzung der Gehölzstrukturen als 
Nahrungshabitat und Leitstruktur für einheimische Fledermausarten zu erwarten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen (z. B. Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, 
Dachbegrünung, innere Durchgrünung mit Hecken, Retention von Oberflächenwasser etc.) werden 
im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in einem Landschaftspflegerischen 
Fachbeitrag erarbeitet. 
Ebenso werden hier auf Grundlage einer Eingriffs -Ausgleichsbilanzierung anhand der 
Biotopwertentwicklung erforderliche externe Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet. 
Gemäß Fachbeitrag Artenschutz Stufe II zum Bebauungsplan ist das Auftreten von projektbedingten 
Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum 
relevanten besonders geschützten Arten durch Vermeidungs maßnahmen und vorgreifende 
Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden. 
Das FNP -Änderungsgebiet betrifft dabei eine Vermeidungsmaßnahme zur Baufeldräumung 
(Beachtung von Vogelbrutzeiten) sowie eine CEF -Maßnahme zum Ausgleich des 
Feldlerchenbrutrevierverlustes.

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Bewertung:  
Die Bestimmungen des gesetzlichen Artenschutzes werden eingehalten. Es verbleiben keine 
erheblichen faunistischen Beeinträchtigungen. 
Durch die geplante Etablierung von randlichen Gehölzen und die Umsetzung einer externen 
Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche im benachbarten Ackerlandkomplex werden als 
Tierhabitate wertvolle Lebensräume und wirkungsvolle Vernetzungsstrukturen neu geschaffen. 
 
8.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Landnaturschutzgesetz NRW 
Baumschutzsatzung Stadt Köln 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
 
Arten und Biotope 
Im Sommer 2015 wurde im Plangebiet und seiner näheren Umgebung der Bestand der 
vorkommenden Biotoptypen erfasst und in 2017 nochmals hinsichtlich ggfls. eingetretener 
Veränderungen überprüft. Die Bestandsbewertung wurde auf der Grundlage des 
Bewertungsverfahrens nach Sporbeck durchgeführt.  
Im Einzelnen kommen im Planungsraum folgende Biotoptypen vor (jeweils mit Benennung der 
Kürzel nach Köln-Code und Sporbeck): 
Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereiches der FNP-Änderung  
Acker (LW1 / HA0) 
Die gesamte FNP-Änderungsfläche wird aktuell als Ackerland bewirtschaftet. Als Kulturarten kamen 
im Verlauf der Vorjahre Zuckerrüben, Mais und Getreide zum Anbau. Die Wildkrautflora ist aufgrund 
der Intensivnutzung nur schwach ausgeprägt. Je nach Kulturart  sind Hackfrucht - oder 
Getreideunkrautgesellschaften vorherrschend, die allerdings aufgrund der Intensivnutzung nur 
artenarm ausgebildet sind.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Artenarmut an 
Wildpflanzen erhalten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung als Wuchsorte von 
Pflanzen beseitigt. Teilflächen werden durch Umwandlung in Gartenareale weiterhin intensiv bis 
mäßig intensiv weitergenutzt (Nutzgartenbeete, Zierrasen, Staudenbeete). Im Bereich der 
vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzstrukturen wird die Entwicklung einer mäßig 
naturnahen Vegetationsentwicklung initiiert. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen (z. B. Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, 
Dachbegrünung, innere Durchgrünung mit Hecken, Retention von Oberflächenwasser etc.) werden 
im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in einem Landschaftspflegerischen 
Fachbeitrag erarbeitet. 
Ebenso werden hier auf Grundlage einer Eingriffs -Ausgleichsbilanzierung anhand der 
Biotopwertentwicklung erforderliche externe Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet.

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Bewertung:  
Für die Pflanzenartenvielfalt ergeben sich aus der Planumsetzung keine erheblichen 
Beeinträchtigungen. Bestandsgefährdete Arten sind nicht betroffen.  
 
8.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1 BauGB 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aktuell handelt es sich um eine Randzone intensiv landwirtschaftlich genutzter Freiflächen im 
direkten Anschluss an bestehende Wohnbausiedlungsflächen. Die Flächen sind unversiegelt und es 
liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Freifläche mit entsprechenden 
Funktionen für den Naturhaushalt und die Umwelt. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante geht die Fläche als Freifläche und landwirtschaftliche Produktionsfläche verloren. 
Stattdessen entstehen Wohnbauflächen, Verkehrs- und Grünflächen. 
Die Funktionen für Naturhaushalt und Umwelt gehen auf überbauten und versiegelten Flächen 
komplett verloren. Auf den Grünflächen und Gärten innerhalb des Wohngebietes können je nach 
Ausprägung und Nutzungsintensität die Funktionen erhalten oder sogar verbessert werden. 
Aufgrund der Randlage an bestehender Bebauung und der kleinräumigen Ausdehnung sind keine 
Zerschneidungs- oder Fragmentierungseffekte zu erwarten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im Rahm en des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens werden geeignete Vermeidungs- und 
Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie 
weiterer begleitender Fachplanungen/ -gutachten (Wasser, Boden, Lärm etc.) erarbeitet und 
festgesetzt. 
   
Bewertung:  
Der Verlust an unversiegelter Fläche  im Umfang von 0,6 ha wird aufgrund der verbleibenden 
Freiflächen im Baugebiet (GRZ voraussichtlich 0,4) und der begleitenden Vermeidungs - und 
Kompensationsmaßnahmen als gering  bewertet.

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8.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen-Sande und -Kiese, die vom Rhein im 
Laufe des Quartärs als Niederterrasse aufgeschüttet wurden. Die durchschnittliche Mächtigkeit der 
Niederterrasse beträgt etwa 15 m. Charakteristisch sind kiesige Sande und sandige Kiese, die mit 
1-3 m mächtigem Hochflutlehm (Schluff mit unterschiedlichen Sandanteilen)  überdeckt sind. Der 
tiefere geogene Untergrund wird von den tertiären Kölner Schichten gebildet. Diese werden aus 
dicht gelagerten Fein - und Mittelsanden aufgebaut, in die schluffige Tone eingeschaltet 
sind.Allgemein sind die Böden der rechtsrheinischen N iederterrasse durch die Vorherrschaft von 
Braunerden charakterisiert. Je nach  Grundwassernähe bzw. Auflage von Flugsanden wechseln 
stärker vergleyte oder podsolidierte Braunerden. Aus mächtigen Hochflutlehmen entstanden 
Parabraunerden, Braunerde oder Gley-Parabraunerde. Die Altrinnen innerhalb der Niederterrasse 
sind durch Gley, Auengley und Pseuogley sowie örtlich durch Niedermoorbildungen 
gekennzeichnet. Ebenfalls stärker vergleyt ist auf der rechtsrheinischen Seite durch zusickerndes 
Grundwasser der Bereich vor dem Anstieg zur Mittelterrasse.  
Für den Änderungsbereich des VBP Fuchskaule wurde ein bodenkundliches Gutachten sowie eine 
Baugrunduntersuchung erstellt. Im überwiegenden Teil des Gebietes wurde umgelagerter 
Oberboden (Ackerboden) bis in 0,4 m Tie fe erbohrt. Im nördlichen Randbereich des 
Änderungsgebiets wurde kiesiges Auffüllungsmaterial in bis zu 2,6 m Mächtigkeit festgestellt. Im 
südlichen Randbereich haben die Auffüllungen eine Mächtigkeit von 1 bis 2,1 m. Hier sind auch 
geringe Mengen an Fremdbestandteilen wie Ziegelbruch und Kohle beigemengt. Unterh alb des 
Oberbodens bzw. der Auffüllungsmaterialien wurde Hochflutlehm bzw. sandig -kiesiges Sediment 
der Niederterrasse festgestellt. 
Im FNP -Änderungsgebiet sind also Niederterrassenflächen mit (lehmigen) Hochflutsanden 
verbreitet, die überwiegend lehmige, weitgehend entkalkte Sandböden mittlerer (bis hoher) 
Ertragsfähigkeit aufweisen.  
Im Rahmen der Bodenbildung sind als Bodenhaupttyp Braunerden mit mittlerer Sorptionsfähigkeit 
und mittlerer nutzbarer Wasserkapazität entstanden: Das natürliche Bodengefüge i st im 
Änderungsgebiet durch Ackerbaunutzung überformt worden. Der humose Ackerboden hat im Gebiet 
eine Mächtigkeit von etwa 0,4 m. Den Ackerböden des FNP -Änderungsgebietes kommt eine 
bedeutende Ertragsfunktion zu. Die Lebensraumfunktion des Bodens ist durc h die intensive 
Landnutzung, stellenweise auch durch Fremdstoffe in Aufschüttungsmassen beeinträchtigt. Für die 
Böden besteht in vegetationsfreien Phasen die Gefahr des Austrages von schluffigen 
Bodenbestandteilen (Winderosion). Aufgrund seiner Lage in ein er leichten Senke ist das Gebiet 
jedoch dahingehend nur mäßig empfindlich. 
Gemäß Bodenkarte BK50 NRW liegt das FNP-Änderungsgebiet vollständig innerhalb eines Raumes 
schutzwürdiger Böden. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleiben die unversiegelten Böden mit den bestehenden anthropogenen 
Vorbelastungen aus Aufschüttungen und landwirtschaftlicher Nutzung (Bodenbearbeitung/ -
umlagerung, Bodenerosion, Stoffeinträge). 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante zerstören die Veränderungen der Oberflächengestalt (Bodenauf- und -abtrag) 
die gewachsenen (aber gestörten) Bodenhorizonte im bebaubaren Bereich des Gebietes. 
Bodenwasserhaushalt und Sorptionseigenschaften der Böden werden durch Umschichtung und 
Überbauung erheblich und nachhaltig gestört. Es gehen durch die zu erwartende 
Flächenversiegelung bisher biologisch aktive Böden auf Dauer verloren. Diese sind in ihren 
Funktionen als Filter, Wasserschutz, Pflanzen - und Tierlebensstätte, Ertragspotential, 
Wasserversickerung und -verdunstung sowie Klimaregulierung nicht ersetzbar.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Durch sparsame Ausweisung der Wohngrundstücke und Beschränkung der versiegelten Flächen 
wird die Beanspruchung von ertragreichen Ackerböden gemindert. Generell ist der nutzbare 
Oberboden bei Beginn der Erschließungs - und Baumaßnahmen zu sichern und für die örtliche 
Wiederverwendung vorzuhalten. 
Im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist im Rahmen der Abwägung über  eine 
Flächenversiegelung durch entsprechende Maßnahmen, wie Entsiegelung, Rekultivierung oder 
Extensivierung von Böden auf Bebauungsplanebene zu entscheiden. Dies ist im Änderungsgebiet 
nicht möglich. 
Im Bereich der im nachfolgenden Bebauungsplan festzusetzenden Grünflächen werden die bislang 
stark gestörten und intensiv genutzten Ackerböden der natürlichen Bodenentwicklung - und –
regeneration überlassen. Im Vergleich zur Ausgangs situation findet hier somit eine Aufwertung 
natürlicher Bodenfunktionen statt. 
Teilflächen der nicht versiegelten Wohngrundstücke werden absehbar als Ziergärten mit dauerhafter 
Vegetation (Rasen, Gehölze) angelegt und unterliegen dann ebenfalls ohne Bodenbearbeitung einer 
zumindest mäßig naturnahen Bodenentwicklung. 
Im Bereich der externen Kompensationsfläche werden Nutzungsextensivierungen erfolgen, die 
natürliche Bodenfunktionen fördern.  
 
Bewertung:  
Die absehbaren Beeinträchtigungen des Bodenpotenzials werden im Rahmen des nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahrens analysiert und bewertet. Durch geeignete Minderungs- und 
Kompensationsmaßnahmen werden erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen möglichst 
vermieden und ausgeglichen. 
 
8.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)  
8.5.5.1 Oberflächenwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, 
WRRL 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Plangebiet selbst weist keine natürlichen Oberflächengewässer auf.  
Am Nordrand des Plangebietes verläuft der Rheinkanal 2 etwa auf der Linie der Friedrich-Hirsch-
Straße. 
Weiter östlich des Plangebietes wird ein in Nordrichtung verlaufender schmaler Gebietsstreifen etwa 
westlich des Verlaufes der B 8 (Frankfurter Straße) als Bereich m it niedriger 
Hochwasserwahrscheinlichkeit angegeben (>HQ500; entspricht extremem Hochwasserereignis mit 
Rheinwasserstand 12,90 m am Pegel Köln) (Hochwassergefahrenkarte https://www.steb -
koeln.de/hochwasser-und-ueberflutungsschutz/akutes-hochwasser/die-hochwassergefahrenkarte). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung von 
Oberflächenwasser erhalten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

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In der Planvariante werden auf Teilflächen des Änderungsgebietes durch Versiegelung erhebliche 
Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung von Versickerung 
und zu erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss.  
Auf Teilflächen werden die natürlichen hydrologischen Bodenfunktionen durch Umwandlung in 
Gartenareale mit dauerhafter Vegetation erhalten oder sogar gefördert. 
Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen und der Gestaltung von 
Retentionsflächen mit Grünland- und Gehölzvegetation wird die Entwicklung mäßig naturnaher 
Bodenwasserfunktionen ermöglicht. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch 
entsprechende Festsetzungen begrenzt. Die Festsetzung von extensiver Dachbegrünung dient der 
Aufnahme und Evapotranspiration von Niederschlagswasser und trägt zur Minimierung von Abfluss 
bei. 
Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem Änderungsgebiet wird durch Anlage von 
Retentionsflächen (Mulden -Rigolensystem, Rigolen, Versickerungsmulden) vermieden. Im 
Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen abfließen können.  
Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal.  
 
Bewertung:  
Es sind keine natürlichen Oberflächengewässer direkt betroffen. Belastungen von Vorflutern werden 
durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen Bebauungsplangebiet vermieden.  
 
8.5.5.2 Grundwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsgebiet liegt unweit des Rheins im hydrogeologischen Teilraum „Terrassenebene des 
Rheins“. Bei Hochwasser steigt das Grundwasser in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand und der 
Entfernung zum Rhein zeitlich verzögert an.  
Als überregionale Grundwasserfließrichtung ist daher eine westlich zum Rhein gerichtete Strömung 
ausgebildet. Ausnahmen treten bei Hochwasserereignissen auf. Dann kehrt die 
Grundwasserfließrichtung beim Durchgang der Hochwasserwelle gänzlich um (M&P 
Ingenieurgesellschaft 2017). 
Im Plangebiet wurden keine grundwasserführenden Schichten festgestellt. 
Gemäß Auskunft der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (Kölner Pegel) vom 10.04.2017 kann sich 
bei einem Bemessungshochwasser von 11,90 m KP im ungünstigsten Fall ein Grundwasserstand 
von 44,50 mNN einstellen. Bei einer Mindesthöhenlage des Planänderungsgebietes von etwa 49,6 
mNN bedeutet dies einen minimalen Grundwasserflu rabstand von 5,1 m unter der 
Geländeoberkante. 
Der Grundwasserkörper „Niederung des Rheins“ wird hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes 
als gut, hinsichtlich des chemischen Zustandes als schlecht bewertet. Es handelt sich um einen 
Poren-Grundwasserleiter in silikatischen Kiesen und Sanden quartärer Sedimente. Die 
Durchlässigkeit ist hoch eingestuft.  
Hieraus resultiert eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. 
Das Änderungsgebiet liegt außerhalb ausgewiesener Wasserschutzzo nen. Das nächstgelegene 
Wasserschutzgebiet „Westhoven“ liegt in mindestens 0,6 km Entfernung in nordöstlicher Richtung.

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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung von 
Oberflächenwasser und Grundwasserneubildung erhalten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden auf Teilflächen des Änderungsgebietes durch Versiegelung erhebliche 
Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung von Versickerung 
und zu erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss, damit lokal zur Verringerung der 
Grundwasserneubildung.  
Auf Teilflächen werden die natürlichen hydrogeologischen Funkt ionen durch Umwandlung in 
Gartenareale mit dauerhafter Vegetation erhalten oder sogar gefördert. 
Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen und der Gestaltung von 
Retentionsflächen mit Grünland- und Gehölzvegetation wird die Entwicklung mäß ig naturnaher 
Bodenwasserfunktionen mit entsprechender naturnaher Grundwasserneubildung ermöglicht. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch 
entsprechende Festsetzungen begrenzt. Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem 
Plangebiet wird durch Anlage von Retentionsflächen (Mulden -Rigolensystem, Rigolen, 
Versickerungsmulden) vermieden.  
Hierdurch wird die lokale Grundwasserneubildung weitgehend erhalten. 
 
Bewertung:  
Die im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geplanten Baukörper liegen mit ihren 
Kellergeschoss-Gründungssohlen voraussichtlich in einer Tiefe von ca. 46,5 m und damit deutlich 
außerhalb der Grundwasserkörper. 
Die Grundwasserneubildung wird durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen 
Bebauungsplangebiet erhalten.  
 
8.5.6 Luft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
8.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb der Kölner Umweltzone (Abgrenzung ab 01.04.2012). Im 
Bestand gehen von der Fläche selbst lediglich kurzzeitig während maschineller landwirtschaftlicher 
Bearbeitung Emissionen in Form von Abgasen und ggfls. Staubausträgen aus.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftliche Ackernutzung mit entsprechenden Emissionen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Von einer beabsichtigten Wohnbebauung ist keine erhebliche Zunahme der Emissionen aus 
Heizungsanlagen und Verbrennungsmotoren des Auto-Verkehrs zu erwarten.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung werden im Rahmen der Gebäudeplanungen 
berücksichtigt.  
Bewertung:  
In der baulichen Umsetzung der Planung werden du rch technische Vorkehrungen an Gebäuden 
erhebliche Luftschadstoff-Emissionen vermieden. 
 
8.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb der Kölner Umweltzone (Abgrenzung ab 1. 4.2012). Im 
Bestand ist die Ackerfläche den bestehenden Luftschadstoffeinträgen ausgesetzt.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Ackerfläche mit freier Exposition gegenüber Schadstoffeinträgen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Planfall sind die neu entstehenden Wohnbauflächen und deren Einwohner den bestehenden 
Immissionen sowie den zusätzlich aus der neu e ntstehenden Siedlungsflächennutzung 
herrührenden Einträgen ausgesetzt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die Maßnahmen zur Vermeidung von siedlungs- und verkehrsbedingten Emissionen tragen auch 
zur Minderung der Immissionsbelastung bei. Darüber hinaus sind keine gesonderten Maßnahmen 
zur Minderung von Immissionen erforderlich. 
 
Bewertung:  
Im Plangebiet ist keine erhebliche Belastung durch Luftschadstoffeinträge zu erwarten. 
 
8.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a Satz 5 BauGB, Klimaschutzgesetz NRW, Maßnahmen, die dem 
Klimawandel entgegenwirken und Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen 
(hier: Wärmebelastung)

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Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Lokalklima wird von der Lage in der Nähe des Rheins beeinflusst. Der Wasserkörper wirkt 
ausgleichend auf Temperaturextreme. Der Talverlauf wirkt als Kalt- und Frischluftabflussbahn.  
Das FNP -Änderungsgebiet stellt hinsichtlich der zukü nftigen Wärmebelastung aktuell eine 
klimaaktive Ackerfläche dar, die zusammen mit umliegenden Freiflächen eine hohe Bedeutung für 
die klimatische und lufthygienische Situation in Köln-Porz hat.  
Das Gebiet weist anhand der Bioindikation mit Flechten einen Luftgüteindex von 1,5 auf und liegt 
daher in einem Raum mittlerer Luftgüte. Es ist somit für eine Wohnbebauung hinsichtlich der 
Luftqualität unbedenklich. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung mit einer klimaaktiven 
Ackerfläche. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante hat die im folgenden Bebauungsplanverfahren vorgesehene flächenhafte 
Versiegelung eine erhöhte Strahlungsref lexion zur Folge. Der Temperaturgradient im 
Siedlungsbereich wird geringfügig steigen. Die bebauten Flächen fallen für die Kalt - und 
Frischluftproduktion aus. 
Weiterhin belasten Siedlungsemissionen (Hausbrand und Autoabgase) die Frischluft. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Durch sparsame Ausweisung der Wohngrundstücke und Beschränkung der versiegelten Flächen im 
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden die Beanspruchung der Freiflächen sowie das Maß 
der klimatischen Beeinträchtigung gemindert. Die vorgesehene Siedlungsbeg rünung inkl. der 
festzusetzenden Dachbegrünung mindern durch ihre Ausgleichswirkung (Transpiration, 
Staubbindung, Beschattung) die Auswirkungen auf das Geländeklima und die stadtklimatischen 
Bedingungen. Ergänzend werden die Aspekte der Energieeinsparung und der solarenergetischen 
Optimierung auf Bebauungsplanebene beachtet.  
 
Bewertung:  
Die stadtklimatische Funktion des Offenlandgebietes westlich Elsdorf wird durch die Planung nicht 
erheblich beeinträchtigt. 
 
 
8.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: siehe Ziele des Umweltschutzes bei den einzelnen Belangen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Planänderungsgebiet unterliegt aktuell in vollem Um fang anthropogenen Nutzungen. Die 
natürlichen Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, 
Wasser, Klima, Pflanzen und Tierwelt werden daher in ihrer Auswirkung anthropogen überformt. 
Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt 
sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und der entsprechenden Fauna, die regelmäßig 
bearbeiteten und mit Düngemitteln und Herbiziden behandelten Böden und ein veränderter 
Wasserhaushalt (z. B. geringere Evapotranspiration) prägend für das Änderungsgebiet. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):

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In der Nullvariante verbleibt das von landwirtschaftlicher Intensivnutzung stark überformte 
Wirkungsgefüge. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden die bei Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens 
baulich beanspruchten und voll versiegelten Flächen bezüglich des Boden- und Wasserhaushaltes 
sowie der Vegetationsfähigkeit komplett entwertet. Sie verlieren daher auch als Tierlebensräume 
weitgehend ihre Funktion. Im Bereich der gärtnerisch genutzten Teilflächen der Wohngrundstücke 
verbleibt ein stark von menschlicher Nutzung geprägtes Wirkungsgefüge. Dagegen können sich auf 
den zu entwickelnden Grünflächen und Teilen der nördlichen Retentionsfläche die 
Naturraumpotenziale Boden, Wasser, Pflanzen - und Tierwelt naturnäher entwickeln. Die 
Überformung durch menschliche Nutzungen wird hier reduziert. Dies gilt eingeschränkt ebenfalls für 
die Gestaltung und Pflege der externen Ausgleichsfläche als Ackerbrache, die zugleich auch die 
Funktion einer artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahme (vorgreifende Ausgleichsmaßnahme) erfüllt. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die für die einzelnen Schutzgüter im VBP Fuchskaule zu benennenden Maßnahmen dienen 
insgesamt auch der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der 
Wechselwirkungen. Förderlich sind i nsbesondere die aufgeführten Maßnahmen der 
Grünflächengestaltung, der Begrünung von Retentionsanlagen, der inneren Begrünung und der 
Niederschlagswasserbewirtschaftung mit örtlicher Versickerung in einem Mulden-Rigolen-System 
sowie der externen Ausgleichsmaßnahme. 
 
Bewertung:  
Die Bebauungsplanumsetzung hat auch im FNP -Änderungsgebiet Änderungen des 
Wirkungsgefüges zur Folge, die sich auf Teilflächen negativ, auf Teilflächen positiv auswirken. Es 
verbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 
im Planungsraum gefährden. 
 
8.5.9 Landschaft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Landschaftsbild des FNP -Änderungsgebietes ist durch die Lage im Übergangsbereich von 
bestehender Siedlungsfläche zum landwirtschaftlich genutztem Offenland charakterisiert. Das FNP-
Änderungsgebiet selbst ist eine rein ackerbaulich genutzte, strukturarme Fläche im Anschluss an 
Wohngebiete. Westlich, südlich und östlich schließen weitere Ackerflächen an. Nördlich erstrecken 
sich die bestehenden Wohnsiedlungen von Elsdorf.  
Vorbelastungen bestehen durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes selbst (z.B. 
Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen) sowie durch angrenzende Siedlungs - und 
Freizeitnutzungen. Die bestehenden Feldwege werden stark von Fußgängern frequentiert. Das 
Gelände ist aufgrund der des geringen Reliefs großräumig nur gering sich texponiert. Ausgehend 
von den umliegenden Freiflächen bzw. den Wohnsiedlungen nördlich des Änderungsgebietes ist die 
freie Landschaft dagegen gut einsehbar. Der östlich angrenzende Ortsrand ist im mittleren und 
südlichen Teil durch Laub- und Nadelbäume sowie Gebüschstrukturen eingegrünt. Der nördliche 
Abschnitt ist dagegen durch niedrige Heckenstrukturen nur mäßig eingebunden. Der Siedlungsrand 
nördlich des Änderungsgebietes wird durch hohe Wohnblockbauten von Gebäuden dominiert. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die strukturarme Ackerfläche mit umgebenden Siedlungsrändern, die 
teils gut, teils nur mäßig eingegrünt sind.

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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante wird die vorgesehene Wohnnutzung das Orts - und Landschaftsbild durch die 
technische Überformung der bislang bestehenden Ackerfläche erheblich und nachhaltig verändern.  
Der offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsraum wird durch Gebäude und Verkehrsflächen 
überformt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens wird ein Landschaftspflegerischer 
Fachbeitrag erstellt, der eine grünordnerische Konzeption und Maßnahmen zur Kompensation der 
erfolgten Eingriffe darstellt. 
Zur Durchgrünung des Wohngebietes werd en im Bebauungsplan Festsetzungen zu Baum - und 
Heckenpflanzungen und zur Dachbegrünung im Bereich der Wohngrundstücke getroffen. Zur 
Einbindung der Siedlung in die Landschaft wird die randliche Anlage von Gehölzen festgesetzt. Zur 
Wahrung eines ortsbildver träglichen Erscheinungsbildes werden im Rahmen des 
landschaftspflegerischen Fachbeitrages entsprechende Regelungen für die Nebenanlagen 
empfohlen. Diese Empfehlungen sollen im Durchführungsvertrag berücksichtigt werden.  
 
Bewertung:  
Die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich bisheriger Ackerflächen stellt eine Abrundung des 
bestehenden Siedlungsrandes dar. Aufgrund der Überformung der freien Landschaft erfolgt eine 
erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes durch eine Bebauung. Durch die Maßnahmen der 
inneren Durchgrünung sowie insbesondere durch die randliche Anlage von Gehölzen werden eine 
Eingrünung des Siedlungsrandes und eine Einbindung in die Landschaft erreicht. 
Durch bauordnerische Festsetzungen und Regelungen zur Gestaltung der Nebenanlagen wird im 
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren eine ortsbildverträgliche Gestaltung des Wohngebietes 
sichergestellt. 
 
8.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im FNP-Änderungsgebiet kommen keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW pauschal 
geschützten Flächen vor. 
Im Rahmen der Geländeerfassungen wurden keine in NRW gefährdeten Pflanzenarten 
nachgewiesen.  
Als in NRW planungsrelevante Art kommt die Feldlerche a ls Brutvogel vor. Das Revier umfasst 
neben der Änderungsfläche auch östlich und südlich angrenzende Ackerflächen.  
Das Gebiet ist aufgrund der derzeitigen Biotopstruktur (freie Ackerfläche ohne ergänzende 
Vegetationsstrukturen) für die Fledermausfauna als Teilhabitat unbedeutend. 
Für das gesamte Änderungsgebiet ist im Landschaftsplan die Schutzfestsetzung L 21 
Landschaftsschutzgebiet (§21 LG) festgesetzt. Dies betrifft das ca. 1.636 ha große 
Landschaftsschutzgebiet „LSG -Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Li nd und Langel 
rechtsrheinisch“ (LSG-5107-0033). 
Insgesamt kommt dem Änderungsgebiet aufgrund der Biotopstruktur und unter Beachtung der 
Vorbelastungen im Naturraum eine geringe aktuelle Bedeutung für den regionalen Arten - und 
Biotopschutz zu. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):

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In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung mit 
Teilhabitatfunktion für die planungsrelevante Art Feldlerche, ansonsten aber geringer Bedeutung für 
die biologische Vielfalt. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In der Planvariante hat die Widmung als Wohnbaufläche mit anschließender Bebauung des 
Plangebietes den Verlust bzw. die Umwandlung einer Ackerfläche zur Folge. Mit Ausnahme von 
schmalen Wegrandsäumen gehen ansonsten keine dauerhaften und landschaftsbildprägenden 
Vegetationsstrukturen (Gehölze) verloren. 
Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen ist die Besiedlung durch 
gehölzbewohnende Vogelarten der halboffenen S iedlungen sowie eine Nutzung der 
Gehölzstrukturen als Nahrungshabitat und Leitstruktur für einheimische Fledermausarten zu 
erwarten. 
Im Hinblick auf umliegende Natura -2000-Gebiete sind projektbedingt aufgrund der deutlichen 
Entfernung keine möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von für den Schutzzweck der Gebiete 
maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren 
nach Möglichkeit vermieden, ansonsten durch artenschutzrechtliche Maßnahmen und Maßnahmen 
im Zuge der Eingriffsregelung angemessen kompensiert.  
 
Bewertung:  
Gemäß Artenschutzprüfung Stufe II kann das Auftreten von projektbedingten Verbotstatbeständen 
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum relevanten besonders 
geschützten Arten für die Umsetzung des Bebauungsplanes durch spätere Bauvo rhaben unter 
Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen 
ausgeschlossen werden.  
Durch die geplante Etablierung von randlichen Gehölzen und die Umsetzung einer externen 
Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche  im benachbarten Acker landkomplex werden als 
Tierhabitate und als Ackerwildkrautstandorte wertvolle Lebensräume und wirkungsvolle 
Vernetzungsstrukturen neu geschaffen. 
 
8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BNatSchG, VV FFH / VG

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Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete liegen in jeweils ca. 2 km Entfernung zum Plangebiet 
westwärts (DE 4405 -301 Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef) bzw. 
ostwärts (5108-301 bzw. 5108-401 Wahner Heide). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung ohne Bedeutung 
für die genannten Natura-2000-Gebiete. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Durchführung der Planung führt zu keinen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
entfallen 
 
Bewertung:  
Natura-2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. 
 
8.5.12  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 
 
8.5.12.1 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, DIN 45691, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, 
Freizeitlärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Zum Thema Lärm liegt bezüglich des Bebauungsplanverfahrens „Fuchskaule“ ein Gutachten vor.  
Zur aktuellen Lärmbelastung werden nachfolgend zunächst die Daten der Lärmpegelkarten des 
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln ( http://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/umwelt-tiere/laerm/laermpegelsuche) für das FNP -Änderungsgebiet zu den einzelnen 
Verkehrsträgern mitgeteilt:  
Straße (tags)  > 50 <= 55 db(A)  
Straße (nachts)  > 45 <= 50 db(A)  
Flug (tags)   > 45 <= 50 db(A)  
Flug (nachts)  > 35 <= 40 db(A) 
Schiene (tags)  > 50 <= 55 db(A) 
Schiene (nachts)  > 45 <= 50 db(A). 
Die Belastung im FNP-Änderungsgebiet entspricht weitgehend derjenigen im übrigen Teilgebiet des 
Bebauungsplangebietes Fuchskaule.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Änderungsfläche in landwirtschaftlicher Nutzung.   
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

/ 25 
 
In der Planvariante sind die neu zu nutzenden Wohnbauflächen den genannten Immissionen 
ausgesetzt. Außerdem kommt es zu einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs mit zusätzlichen 
Belastungen innerhalb des Plangebietes sowie im Umfeld. 
Die Lärm wirkungen werden in einem gesonderten Gutachten für das nachfolgende 
Bebauungsplanverfahren dargestellt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Erforderliche Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung von Lärmwirkungen werden in einem 
gesonderten Gutachten für den Bebauungsplan untersucht und benannt.  
Maßgeblich bedingt durch Fluglärm sind die Außenpegel im VBP-Gebiet Fuchskaule nachts überall 
größer als 45 dB(A). Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fu chskaule“ werden 
Lärmpegelbereiche (bis IV) und wegen des nächtlichen Fluglärmes die fensterunabhängige 
Belüftung im gesamten Plangebiet festgesetzt werden. 
 
Bewertung:  
Eine Wohnbaunutzung der FNP -Änderungsfläche ist bezüglich der zu erwartenden 
Lärmbelastungen bei Beachtung der ermittelten Vermeidungs - bzw. Minderungsmaßnahmen 
umsetzbar.  
 
8.5.12.2 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen,  
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln weist für das FNP -
Änderungsgebiet keine Erkenntnisse zum Vorkommen von Altlasten(verdacht) aus.  
Im Rahmen eines Gutachtens wurde außerdem anhand von Bodenproben festgestellt, dass 
Prüfwertüberschreitungen der Grenzwerte der Bundes -Bodenschutzverordnung und der LAWA 
(1994) im Gebiet nicht auftreten. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung ohne Vorkommen 
von Altlasten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Durchführung der Planung führt zu keinen Beeinträchtigungen durch Altlasten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Planung verursacht keine zusätzlichen negativen Umweltauswirkungen. 
 
 
8.5.12.3 Erschütterungen 
Ziele des Umweltschutzes:  Abstandserlass, DIN 4150 Teil 1 und 2;  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

/ 26 
 
Die Änderungsfläche ist eine Ackerfläche im Anschluss an den Siedlungsrand und umgebende 
Ackerflächen. Erschütterungen durch bauliche Anlagen und Aktivitäten sind nicht gegeben. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Ackerfläche mit anschließendem Siedlungsrand ohne bauliche 
Erschütterungen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Bei Umsetzung der Planung kommt es im Zuge der Erschließung und baulichen Nutzung der Fläche 
zu temporären Erschütterungen infolge Maschineneinsatz (Bodenabtrag und –auftrag, 
Verdichtungen etc.). Aufgrund der geplanten Ausweisung als Wohnbaugebiet sind keine schweren 
und/oder dauerhaften Erschütterungen durch beispielsweise Produktionsmaschinen etc. zu 
erwarten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Planung verursacht keine negativen Auswirkungen in Bezug auf Erschütterungen. 
 
8.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen 
(Klimawandelfolgen) 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- 
und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: WHG, 
Hochwasserschutzkonzept; HWRM-RL, BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass, Seveso II-RL, KAS 
18, 12. BImschV 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Weiter östlich des Änderungsgebietes wird ein in Nordrichtung verlaufender schmaler 
Gebietsstreifen etwa westlich des Verlaufes der B 8 (Frankfurter Straße) als Bereich mit niedriger 
Hochwasserwahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses angegeben (>HQ500; entspricht 
extremem Hochwasserere ignis mit Rheinwasserstand 12,90 m am Pegel Köln) 
(Hochwassergefahrenkarte, StEB Köln, AöR). 
Gemäß Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf vom 
6.02.2014 gibt es Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet während des 2. 
Weltkrieges. Anhand von Luftbildauswertung und anderen historischen Unterlagen besteht ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen.  
 
Im Planänderungsgebiet verläuft entlang der Verlängerung der Friedrich -Hirschstraße ei n 
Doppelleitungssystem der METG (mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH) aus  
 Ferngasleitung Nr. 22 Bergisch Gladbach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 m 
 Ferngasleitung Nr. 422, Parallelleitung Bergisch-Gladbach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 
m. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung von 
Oberflächenwasser erhalten. Außerdem bleiben mögliche Kampfmittel oder Militäreinrichtungen im 
Bodenkörper erhalten.

/ 27 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in 
den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung vo n Versickerung und zu 
erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss.  
Gefahren durch mögliches Vorkommen von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen sind bei einer 
geplanten Darstellung und folgenden Nutzung als Wohnbauflächen zu beachten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch 
entsprechende Festsetzungen begrenzt. Die Festsetzung von extensiver Dachbegrünung dient der 
Aufnahme und Evapotranspiration von Niederschlagswasser und trägt zur Minimierung von Abfluss 
bei. 
Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem Plangebiet wird durch Anlage von 
Retentionsflächen (Mulden -Rigolensystem, Rigolen, Versickerungsmulden) vermieden. Im 
Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen abfließen können. Die 
bestehenden umliegenden Siedlungsgebiete werden daher bei Starkregen keinen zusätzlichen 
Beeinträchtigungen ausgesetzt. Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal.  
Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen sowie der zu 
überbauenden Flächen auf Kampfmittel wird im Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.  
Die Ferngasleitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen werden im Bebauungsplan mit Geh-, 
Fahr- und Leitungsrechten gesichert. Überbauung der Leitungen und der Schutzstreifen sind 
auszuschließen. Die Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben.  Eine Nutzung der 
Schutzstreifen für Stellplätze oder private Verkehrsflächen ist möglich. Dabei sind bestimmte 
Hinweise (z. B. Leitungsüberdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten.  
 
Bewertung:  
Es sind keine natürlichen Oberflächengewässer direkt betroffen. Belastungen von angrenzenden 
Siedlungsflächen Vorflutern werden durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen 
Bebauungsplangebiet vermieden.  
Risiken hinsichtlich des möglichen Vorkommens von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen werden 
im Baugenehmigungsverfahren überprüft und erforderlichenfalls beseitigt. 
Die Schutzvorschriften hinsichtlich der im Gebiet verlaufenden Gasf ernleitungen werden 
berücksichtigt. 
 
8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz

/ 28 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Planänderungsgebiet sind keine archäologischen Bodendenkmäler und Fundstellen bekannt. Im 
Umfeld des Plangebietes sind folgende Objekte in der Denkmalliste eingetragen:  
 Hofanlage Bergerhof, Gilsonstr. 68,  
 Wegekreuz, Gilsonstr. 46,  
 Heiligenhäuschen, Gilsonstr. /Zündorfer Weg. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen Ackernutzung ohne Vorkommen von 
Kultur- oder sonstigen Sachgütern. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Durchführung der Planung hat auf Kultur- oder sonstigen Sachgüter keine Auswirkungen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Kultur- oder sonstige Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen. 
 
8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Lichterlass NW, LAI-Hinweise „Messung, Beurteilung und 
Minderung von Lichtimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), LWG NRW, WHG, LAGA,  
Von einer beabsichtigten Wohnbebauung sind keine erheblichen Emissionen zu erwarten. Eine 
sachgerechte Entsorgung von Abfällen und Abwässern ist sichergestellt.  
 
8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EE G, 2016); 
EnergieeinsparVO 10/2015, Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses Köln aus 6/2000 zur 
solarenergetischen Optimierung, DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen) 
Das Planänderungsgebiet spielt im Bestand keine Rolle für Belange der erneuerbaren Energien oder 
der Energieeffizienz. Im B-Planverfahren wird eine solarenergetische Optimierung der Bebauung 
untersucht und im Rahmen der Abwägung umgesetzt. 
 
 
8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Landschaftsplan Köln Luftreinhalteplan Köln, Wasserschutzzonen-VO 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsgebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln.  
Für das gesamte FNP -Änderungsgebiet ist im Landschaftsplan die Schutzfestsetzung L 21 
Landschaftsschutzgebiet (§21 LG) festgesetzt.

/ 29 
 
Dies betrifft einen kleinen Teil des ca. 1.636 ha große Landschaftsschutzgebiet „LSG-Freiräume um 
Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch“ (LSG-5107-0033). 
Das Schutzgebiet wird gemäß Datenblatt der LANUV festgesetzt 
 zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, 
insbesondere zur Sicherung des Grundwasserhaushalts und Anreicherung der 
ausgeräumten Agrarlandschaft mit natürlichen Elementen.  
 in der besonderen Bedeutung des großen, zusammenhängenden Freiraums für die 
landschaftsbezogene Erholung in ländlichem Raum. 
Im Bereich des FNP-Änderungsgebietes selbst sind darüber hinaus keine gesonderten Maßnahmen 
festgesetzt worden. Für das nähere Umfeld sind jedoch folgende Festsetzungen zu berücksichtigen: 
Nordwestlich des Plangebietes liegt nördlich der Friedrich -Hirsch-Straße eine ca. 1 ha große 
vorwaldartig ausgeprägte Gebüschfläche. Das Gelände ist im Landschaftsplan unter der Nr. LB 7.14 
(Brachfläche "Auf dem Stallberg", Urbach) als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG 
NRW ausgewiesen. 
Südlich des FNP-Änderungsgebietes ist die ca. 1,49 ha große Streuobstweide unter der Nr. LB 7.20 
(„Obstwiesen am Bergerhof, Elsdorf“) als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW 
festgesetzt. 
Für diese Obstw iesenbestände werden unter der Nummer Pf 7.4 -09 folgende Pflegevorgaben 
formuliert: 
– Nachhaltige Sicherung durch rechtzeitiges und kontinuierliches Nachpflanzen dem Bestand 
entsprechender Obstsorten 
– Überalterte und brüchige Bäume sind z. T. im Bestand zu belassen. 
– Keine Anwendung von chemischen Mitteln sowie von Stickstoffdüngung 
 
Südwestlich des Änderungsgebietes ist unter der Maßnahmennummer 7.2-41 die Pflanzung einer 
Baumreihe aus Winterlinden am Südrand des Weges „Hasenkaul“ zwischen LB 7.19 und Elsdorf 
festgesetzt. Die Maßnahme führt zur optischen Betonung des Straßenverlaufes mit gliedernden und 
belebenden Elementen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Änderungsfläche in landwirtschaftlicher Nutzung. Die Darstellungen 
des Landschaftsplanes werden weiterhin beachtet.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird das im Landschaftsplan dargestellte 
Landschaftsschutzgebiet durch die Darstellung einer Wohnbaufläche überplant. 
Gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung 
eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende 
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden 
Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren 
dem entsprechenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren nicht widersprochen hat. 
Der Träger der Landschaftsplanung legte am 29.12.2016 auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses 
für den Bebauungsplan Widerspruch ein. In der Stellungnahme des Trägers der 
Landschaftsplanung vom 11.06.2021 wurde der Widerspruch mit dem Vorbehalt verknüpft, dass 
sich in der strategischen Umweltprüfung zum Regionalplan abzeichnet, dass die Ausweisung der 
ASB-Optionsfläche an dieser Stelle zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führt. 
 
Die Zustimmung der Politik wurde am 18.06.2020 in der Sitzung des Rats im Zuge der 
Kenntnisnahme der Übermittlung der Vorschläge der Optionsflächen, inkl. der Fläche 7 -708-004, 
durch die Verwaltung an die Bezirksregierung Köln, gegeben. Der Regionalplan fü r den 
Regierungsbezirk Köln wird derzeit von der Bezirksregierung Köln überarbeitet. Die Optionsfläche 
ist im vorliegenden Entwurf der Überarbeitung des Regionalplans (Stand 01/2020) als ASB

/ 30 
 
vorgesehen. Die strategische Umweltprüfung des Regionalplans, in der u.a. auch die ASB -
Optionsfläche 7-708-004 geprüft wird, soll 2021 abgeschlossen werden. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die in der Umsetzung der folgenden Bebauungsplanung entstehenden Ein griffe in den 
Naturhaushalt werden im Rahmen eines eigenen Fachbeitrages ermittelt und fachgerecht 
kompensiert. Es sind externe Kompensationsmaßnahmen innerhalb des betroffenen 
Landschaftsschutzgebietes vorgesehen.  
 
Bewertung:  
Die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich eines bisherigen Landschaftsschutzgebietes und 
einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen wird aufgrund der geringen 
Flächenausdehnung und der Vorbelastung der Fläche und unter Berücksichtigung der im Rahmen 
des Bebauungsplanes fest zusetzenden Kompensationsmaßnahmen im verbleibenden 
Landschaftsschutzgebiet vom Träger der Landschaftsplanung mitgetragen. 
Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser -, Abfall - und 
Immissionsschutzrechtes liegen für das FNP-Änderungsgebiet nicht vor. 
 
8.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-
verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen 
Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)  
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. 
BImSchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im FNP-Änderungsgebiet werden die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV eingehalten. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen Ackernutzung ohne Änderungen der 
Luftqualität. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Planfall resultieren aus der Siedlungsbebauung zusätzliche Beeinträchtigungen der Luftqualität 
durch siedlungs- und verkehrstypische Emissionen. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte 
der 39. BImSchV ist nicht zu erwarten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine gesonderten Maßnahmen erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV werden eingehalten. 
 
8.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d 
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und 
Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB)

/ 31 
 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Planänderungsgebiet unterliegt aktuell in vollem Umfang anthropogenen Nutzungen. Die 
natürlichen Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, 
Wasser, Klima, Pflanzen und Tierwelt, biologische Vielfalt, Natura-2000 einerseits und dem Mensch, 
der Gesundheit und Kultur - und Sachgütern werden daher in ihrer Ausprägung anthropogen 
bestimmt bzw. überformt. 
Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt 
sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und -fauna, regelmäßig bearbeitete und mit 
Düngemitteln und Herbiziden applizierte Böden und ein veränderter Wasserhaushalt (z. B. geringere 
Evapotranspiration) prägend für das Änderungsgebiet. Die biologische Vielfalt des 
Änderungsgebietes ist nutzungsbedingt stark eingeschränkt. Natura -2000-Gebiete sind im 
Änderungsgebiet nicht verbreitet. Die FNP-Änderungsfläche liegt im Bereich einer Freifläche, die 
zur Naherholung von der ansässigen Bevölkerung genutzt wird. Die betroffene Fläche weist keine 
Kultur- und Sachgüter auf.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleiben die von landwirtschaftlicher Intensivnutzung geprägten 
Wechselwirkungen der genannten Faktoren. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden die bei Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens 
baulich beanspruchten und voll versiegelten Flächen bezüglich des Boden- und Wasserhaushaltes 
sowie der Vegetationsfähigkeit komplett entwertet. Sie verlieren daher auch als Tierlebensräume 
weitgehend ihre Funktion. Im Bereich der gärtnerisch genutzten Teilflächen der Wohngrundstücke 
verbleibt ein stark von menschlicher Nutzung geprägtes Wirkungsgefüge. Dagegen können sich auf 
den zu entwickelnden Grünflächen und Teilen der nördlichen Retentionsfläche die 
Naturraumpotenziale Boden, Wasser, Pflanzen - und Tierwelt naturnäher entwickeln. Die 
Überformung durch menschliche Nutzungen wird hier reduziert. Dies gilt eingeschränkt ebenfalls für 
die Gestaltung und Pflege der externen Ausgleichsfläche als Ackerbrache, die zugleich auch die 
Funktion einer artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) erfüllt. 
Kultur- und Sachgüter sind von der Planumsetzung nicht betroffen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die für die einzelnen Schutzgüter im VBP Fuchskaule zu benennenden Maßnahmen dienen 
insgesamt auch der Sich erung der Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der 
Wechselwirkungen. Förderlich sind insbesondere die aufgeführten Maßnahmen der 
Grünflächengestaltung, der Begrünung von Retentionsanlagen, der inneren Begrünung und der 
Niederschlagswasserbewirtschaftung mit örtlicher Versickerung in einem Mulden-Rigolen-System 
sowie der externen Ausgleichsmaßnahme. Aspekte der Wohnqualität und Naherholung werden in 
der begleitenden Grünordnungsplanung berücksichtigt. 
 
Bewertung:  
Die Bebauungsplanumsetzung hat auch im  FNP-Änderungsgebiet Änderungen der 
Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren zur Folge, die sich teilweise negativ und 
teilweisepositiv auswirken. Durch Umsetzung von Vermeidungs - und 
Ausgleichsmaßnahmenverbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen, 
die mit erheblich negativen Auswirkungen auf die Umweltqualität verbunden sind. 
 
8.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die 
Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-

/ 32 
 
Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen, z. B. 
Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS 18 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
 
 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aktuell ist die Planänderungsfläche als Ackerfläche bewirtschaftet und zeigt keine Anfälligkeit für 
schwere Unfälle und Katastrophen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftliche Nutzung ohne Anfälligkeit für schwere Unfälle 
und Katastrophen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Planfall wird das Gebiet als Wohnbaufläche mit Erschließungsstraßen und Grünflächen 
entwickelt. Die im Bebauungsplan als zulässig definierten Vorhaben weisen keine Anfälligkeit für 
schwere Unfälle und Katastrophen auf. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Planung stellt im Hinblick auf die Anfälligkeit der absehbar zulässigen Vorhaben für schwere 
Unfälle und Katastrophen keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung der oben aufgeführten 
Schutzgüter dar. 
 
8.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, § 1a BauGB 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aktuell ist die Planänderungsfläche als Ackerfläche bewirtschaftet und unterliegt keinen Eingriffen 
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftli che Nutzung ohne Eingriffe im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Ein Eingriff in Natur und Landschaft liegt vor, wenn das Landschaftsbild sowie die Leistungs- und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalt es erheblich beeinträchtigt sind. Im nachgeordneten 
Bebauungsplanverfahren werden die Beeinträchtigungen anhand der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe 
a BauGB aufgeführten Bestandteile des Naturhaushaltes beschrieben und bewertet. 
Die Beschreibung und Begründun g des Eingriffes in Natur und Landschaft, die Herleitung der 
hieraus resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung konkreter Planungsinhalte in Form 
von Festsetzungen im Bebauungsplan oder Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag erfolgen 
im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Darüber hinaus erfolgt die Bewertung des Eingriffes in 
Natur und Landschaft mit dem Bewertungsverfahren nach Sporbeck.

/ 33 
 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die Herleitung der aus dem Eingriff resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung 
konkreter Planungsinhalte in Form von Festsetzungen im Bebauungsplan oder Regelungen in 
einem städtebaulichen Vertrag erfolgen im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. 
Bewertung:  
Die im Planfall anschließend in der Umsetzung der folgenden Bebauungsplanung entstehenden 
Eingriffe in den Naturhaushalt werden im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages 
ermittelt und fachgerecht kompensiert. Es verbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen des 
Naturhaushaltes.  
 
 
8.5.21  Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Kumulierende Auswirkungen äußern sich aufgrund der Umsetzung und Ausübung eines Vorhabens 
in Verbindung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben. Denn die Umweltauswirkungen der 
benachbarten Vorhaben können dazu führen, dass die Schwelle zur Erheblichkeit überschritten wird, 
selbst wenn die einzelnen Vorhaben für sich alleine betrachtet keine erheblichen, negativen 
Umweltauswirkungen hervorrufen. Unmittelbar östlich der FNP-Änderungsfläche liegt eine bereits 
im FNP als Wohnbaufläche dargestellte weit überwiegend ackerbaulich genutzte Freifläche. Beide 
Flächen zusammen werden aktuell im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
überplant. Es sind daher Kumulierungen mit der baulichen Nutzung der bereits dargestellten 
Wohnbaufläche zu erwarten. Zu beachten ist dabei  die im Vergleich zur bereits dargestellten 
Wohnbaufläche vergleichsweise geringe Größe der FNP -Änderungsfläche von 0,64 ha. Die 
kumulierten Umweltauswirkungen werden im Rahmen des Umweltberichtes zum 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. 
 
8.5.22  Eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
In der Umsetzung der Planänderung sind weder durch den Bau noch durch den Betrieb des 
Vorhabens erhebliche Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Die 
durch den Baustellenbetrieb verursachten Auswirkungen können bei Gewährleistung einer 
optimalen Entsorgung der Bau-und Betriebsstoffe, sachgerechten Umgang mit Öl und Treibstoffen, 
regelmäßiger Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäßer Lagerung wassergefährdender 
Stoffe als unerheblich eingestuft werden. Auch vom Betrieb der durch den folgenden Bebauungsplan 
ermöglichten Vorhaben werden bei sachgerechtem Umgang mit umweltschädlichen Stoffen keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet.  
 
8.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die eingangs genannten Planungsziele einer 
Siedlungsabrundung ermöglichen, bestehen nicht. Die FNP-Änderungsfläche schließt unmittelbar 
westlich an eine bereits zur Wohnbebauung dargestellte Fläche des bestehenden 
Flächennutzungsplanes an. Mit der Flächennutzungsplan -Änderung sollen die planerische n 
Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Bebauungsplan „Fuchskaule“ aus den künftigen 
Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann. Die Planänderungsfläche wird 
bereits an drei Seiten von (teils zukünftigen) Siedlungsrändern begrenz t. Durch die 
Inanspruchnahme dieser Fläche kann dem Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen gefolgt werden 
und gleichzeitig eine behutsame Ortsrandabrundung erfolgen. Im Zuge dessen, wird die Grenze des 
Landschaftsschutzgebietes an den neuen Verlauf der Wohnbaufläche angepasst.  
Für das Bebauungsplangebiet „Fuchskaule“, welches auch die FNP-Änderungsfläche umfasst, hat 
eine Mehrfachbeauftragung stattgefunden. Auf der Grundlage des Siegerentwurfs wird zurzeit der

/ 34 
 
Vorhabenbezogene Bebauungsplan erarbeitet. Die Änderung der Darstellung des FNP im 
Änderungsbereich ist für die Umsetzung des Entwurfs erforderlich.

/ 35 
 
C Zusätzliche Angaben 
 
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
 z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, … 
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich nicht 
ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allgemeinen Annahmen oder 
großräumigen Daten (z.B. Klimaangaben) mit entsprechender kleinräumiger Ungenauigkeit. 
Zur Ermittlung und Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung in der 
vorliegenden Form bilden die zusammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage. 
 
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
(Monitoring) 
Gesonderte Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Maßnahmen sind nach aktuellem 
Kenntnisstand zum FNP-Änderungsverfahren nicht erforderlich.  
 
8.8 Zusammenfassung 
Die 220. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln beabsichtigt in der Flur 1 der 
Gemarkung Elsdorf die Umwandlung einer 0,64 ha großen Grünfläche mit teilweise 
landwirtschaftlicher Nutzung hin zu Wohnbauflächen. Diese ist Teilfläche des Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Fuchskaule. Die geplante Bebauung stellt eine Abrundung des vorhandenen 
Siedlungskörpers dar.  
Die Umweltauswirkungen der Planumsetzung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, 
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische 
Vielfalt, die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Natura -2000-Gebiete, umweltbezogene 
Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, 
umweltbezogene Auswirkungen auf Kul tur- und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von 
Emissionen sowie der dachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung 
erneuerbarer Energien sowie die sparsame Nutzung von Energie, die Darstellungen von 
Landschaftsplänen sowie von sonstigen Pläne n insbesondere des Wasser -, Abfall - und 
Immissionsschutzrechts, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, die Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes, die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder 
Katastrophen, die Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, die 
Auswirkungen auf das Klima und die Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels wurden 
beschrieben und hinsichtlich ihrer Betroffenheit bewertet. Hierzu erfolgte eine entsprechende 
Bestandsaufnahme und Recherche.  
Das Planänderungsgebiet ist aktuell Teil einer landwirtschaftlich geprägten Freifläche. 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen ermittelt: 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete  
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-
verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
 Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
 Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, 
Immissionsschutzrechtes 
 Altlasten 
 Erschütterungen 
 Luftschadstoffe – Emissionen 
 Kultur- und sonstige Sachgüter. 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz 
 Abfall und Abwasser 
 Anfälligkeit der absehbar zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen

/ 36 
 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen ermittelt: 
 
Landschaftsplan 
Das FNP-Änderungsgebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt 
Köln der hier die Schutzfestsetzung L 21 Landschaftsschutzgebiet (§21 LG) festsetzt. 
Nordwestlich außerhalb des Gebietes liegt eine ca. 1 ha große Gebüsc hfläche, die im 
Landschaftsplan als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW ausgewiesen ist. 
 
Oberflächenwasser 
Das FNP-Änderungsgebiet weist keine natürlichen Oberflächengewässer auf. Am Nordrand verläuft 
der Rheinkanal 2 etwa auf der Linie der Friedrich-Hirsch-Straße. 
In der Planvariante werden durch Teilflächenversiegelung erhebliche Eingriffe in den 
Wasserhaushalt erfolgen (Vermeidung von Versickerung, erhöhter und beschleunigter 
Oberflächenwasserabfluss).  
Im nachfolgenden B-Planverfahren werden geeignete Minderungsmaßnahmen (Maß der Bebauung, 
Dachbegrünung, Verwendung durchlässiger Wegebeläge, Rigolen, Versickerungsmulden) 
festgesetzt. Im Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen 
abfließen können. Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal.  
 
Grundwasser 
Das Plangebiet liegt im hydrogeologischen Teilraum „Terrassenebene des Rheins“. Im 
Änderungsgebiet wurden keine grundwasserführenden Schichten festgestellt. 
Der Grundwasserkörper „Niederung des Rheins“ wird hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes 
als gut, hinsichtlich des chemischen Zustandes als schlecht bewertet. Es handelt sich um einen 
Poren-Grundwasserleiter in quartären Sedimenten. Die Durchlässigkeit ist hoch. Hieraus resultiert 
eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. 
Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb ausgewiesener Wasserschutzzonen.  
In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in 
den Wasserhaus halt erfolgen (teilflächige Vermeidung von Versickerung, erhöhter und 
beschleunigter Oberflächenwasserabfluss, lokal Verringerung der Grundwasserneubildung).  
Im B -Planverfahren werden geeignete Minderungsmaßnahmen (Maß der Bebauung, 
Dachbegrünung, Verwendung durchlässiger Wegebeläge, Versickerungsmulden) festgesetzt. 
 
Klima und Luft 
Insgesamt ist das FNP -Änderungsgebiet eine klimaaktive Ackerfläche, die zusammen mit 
umliegenden Freiflächen eine hohe Bedeutung für die klimatische und lufthygienische Situation in 
Köln-Porz hat.  
Im Planfall fallen die bebauten Flächen für die Kalt- und Frischluftproduktion aus. Weiterhin belasten 
Siedlungsemissionen (Hausbrand und Autoabgase) die Frischluft. Die im folgenden B-Planverfahren 
vorgesehene Siedlungsbegrünung mind ert die Auswirkungen auf die stadtklimatischen 
Bedingungen. Die stadtklimatische Funktion des Offenlandgebietes westlich Elsdorf sowie die 
lufthygienische Situation werden durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt. 
 
Lärm 
Zum Thema Lärm liegt bezüglich des Bebauungsplanverfahrens Fuchskaule eine schalltechnische 
Untersuchung im Entwurf vor. Maßgeblich bedingt durch Fluglärm sind die Außenpegel im VBP -
Gebiet Fuchskaule nachts überall größer als 45 dB(A) Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
„Fuchskaule“ werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden.

/ 37 
 
 
Gefahrenschutz 
Es gibt Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Änderungsgebiet Fuchskaule während des 2. 
Weltkrieges. Anhand von Luftbildauswertung und anderen historischen Unterlagen besteht ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen.  
Im Planänderungsgebiet verläuft entlang der Verlängerung der Friedrich -Hirschstraße ein 
Doppelleitungssystem der METG (mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH) 
(Ferngasleitungen). Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. 
Militäreinrichtungen sowie der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel wird im nachfolgenden 
Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. 
Die Ferngasleitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen werden im Bebauungsplan mit Geh-, 
Fahr- und Leitungsrechten gesichert. Überbauung der Leitungen und der Schutzstreifen sind 
auszuschließen. Die Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben. Eine Nutzung der 
Schutzstreifen für Stell plätze oder private Verkehrsflächen ist möglich. Dabei sind bestimmte 
Hinweise (z. B. Leitungsüberdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten.  
 
Landschaft/Ortsbild 
Das FNP -Änderungsgebiet selbst ist eine rein ackerbaulich genutzte, strukturarme Fläche im 
Anschluss an Wohngebiete. 
Westlich, südlich und östlich schließen weitere Ackerflächen an. Nördlich erstrecken sich die 
bestehenden Wohnsiedlungen von Elsdorf.  
Die Darstellung und Ausweisung eines Wohngebietes stellt eine Abrundung des bestehenden 
Siedlungsrandes dar. Der offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsraum wird durch Gebäude 
und Verkehrsflächen überformt. Durch Minderungsmaßnahmen (innere Durchgrünung und randliche 
Eingrünung) wird eine naturnahe Einbindung in die Landschaft erreicht. 
 
Pflanzen, Tiere und Biologische Diversität 
Im Sommer 2015 wurden im Änderungsgebiet des VBP Fuchskaule und seiner näheren Umgebung 
der Bestand der vorkommenden Biotoptypen, die Avifauna und die Fledermausfauna erfasst. 
Innerhalb des FNP-Änderungsgebietes kommt die in NRW planungsrelevante Feldlerche mit einem 
Brutrevier vor. Im Zuge der Erhebung wurden Fledermäuse bei der Jagd und beim Überfliegen 
festgestellt. Es kommen hier keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW pauschal geschützten 
Flächen vor. 
Insgesamt kommt dem Planänderungsgebiet aufgrund der Biotopstruktur und unter Beachtung der 
Vorbelastungen im Naturraum eine geringe aktuelle Bedeutung für den regionalen Arten - und 
Biotopschutz zu. 
In der Planvariante werden größere Teilflächen des Gebietes als Tier- und Pflanzenlebensräume 
beseitigt bzw. stark beeinträchtigt. Im Bereich der vorgesehenen Grünflächen ist die Besiedlung 
durch Vogelarten der Siedlungen und Halboffenlandschaften sowie eine Nutzung der 
Gehölzstrukturen als Nahrungshabitat und Leitstr uktur für einheimische Fledermausarten zu 
erwarten. 
Gemäß der Artenschutzprüfung Stufe II kann das Auftreten von projektbedingten 
Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum 
relevanten besonders geschützten Arten für die Umsetzung des Bebauungsplanes durch spätere 
Bauvorhaben ausgeschlossen werden, sofern entsprechende Vermeidungsmaßnahmen und eine 
vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Bruthabitats der Feldlerche  umgesetzt 
werden.

/ 38 
 
 
Eingriff/Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes 
Die Beschreibung und Begründung des Eingriffes in Natur und Landschaft, die Herleitung der 
hieraus resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung konkreter Planungsinhalte in Form 
von Festsetzungen  im nachfolgenden Bebauungsplan oder Regelungen in einem städtebaulichen 
Vertrag erfolgen im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages auf 
Bebauungsplanebene. 
Darüber hinaus erfolgt die Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft mit dem 
Bewertungsverfahren nach Sporbeck. 
Die entstehenden Eingriffe werden durch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
im Plangebiet sowie auf externer Fläche kompensiert. Es verbleiben keine erheblichen und 
nachhaltigen Beeinträchtigungen. 
 
Boden und Fläche 
Im überwiegenden Teil des Änderungsgebietes Fuchskaule wurde umgelagerter Oberboden 
(Ackerboden) erbohrt. Im nördlichen Randbereich des Änderungsgebietes wurde kiesiges 
Auffüllungsmaterial in bis zu 2,6 m Mächtigkeit Unterhalb wurde Hochflutlehm bzw. sandig-kiesiges 
Sediment der Niederterrasse festgestellt. 
Die Ackerböden des FNP-Änderungsgebietes haben bedeutende Ertragsfunktion. Es handelt sich 
um schutzwürdige Braunerden. Die Lebensraumfunktion ist durch die intensive Landnutzung, 
stellenweise auch durch Fremdstoffe in Aufschüttungsmassen beeinträchtigt.  
Die Planumsetzung führt zur Flächenversiegelung (Wohngrundstücke und Verkehrsflächen). 
Im Bereich der im nachfolgenden Bebauungsplan geplanten Grünflächen werden die bislang stark 
gestörten Ackerböden der natürlichen Bodenentwicklung und –regeneration überlassen. Hier findet 
somit eine Aufwertung natürlicher Bodenfunktionen statt. 
Teilflächen der nicht versiegelten Wohngrundstücke werden absehbar als Ziergärten angelegt und 
unterliegen dann ebenfalls ohne Bodenbearbeitung einer zu mindest mäßig naturnahen 
Bodenentwicklung. 
Im Bereich der externen Kompensationsfläche werden Nutzungsextensivierungen erfolgen, die 
natürliche Bodenfunktionen fördern und als ausgleichende Maßnahme wirken.  
 
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Das FNP-Änderungsgebiet unterliegt anthropogenen Nutzungen. Die natürlichen Wirkungsgefüge 
und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und 
Tierwelt werden daher in ihrer Auswirkung überformt. 
Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt 
sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und -fauna, regelmäßig bearbeitete und mit 
Düngemitteln und Herbiziden applizierte Böden und ein veränderter Wasserhaushalt (z. B. geringere 
Evapotranspiration) prägend für das Änderungsgebiet. 
Die für die einzelnen Schutzgüter im B -Planverfahren zu erarbeitenden Vermeidungs - und 
Ausgleichsmaßnahmen dienen in der Planvariante insgesamt auch der Sicherung der 
Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen. Es verbleiben keine 
nachhaltigen Beeinträchtigungen, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im Planungsraum 
gefährden. 
 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete  
Es sind Kumulierungen mit der baulichen Nutzung der bereits im FNP dargestellten Wohnbaufläche 
östlich der FNP-Änderungsfläche zu erwarten. Zu beachten ist dabei die im Vergleich zur bereits 
dargestellten Wohnbaufläche vergleichsweise geringe Größe der FNP-Änderungsfläche von 0,64 
ha.

/ 39 
 
Die kumulierten Umweltauswirkungen werden im Rahmen des Umweltberichtes zum 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. 
 
8.9 Referenzliste der Quellen 
- Stadt Köln: KölnCode – Biotoptypenkataster, wird einzelfallbezogen fortgeschrieben; 
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Fachinformationssystem 
geschützte Arten, Messtischblatt 5007, Recklinghausen, 2014; 
- Stadt Köln: Landschaftsplan, jeweils aktueller Stand; 
- Landesamt für Natur, Umwelt und  Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der 
Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole 
Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
- Stadt Köln: Synthetische Klimafunktionskarte, Köln, 1997; 
- Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung der 
Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003; 
- Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt: Schallimmissionspläne Verkehr, Köln, 
2014; 
- Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; 
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, elwas web: 
Grundwasserdaten, Düsseldorf, 2013 
- Stadt Köln: Altlastenkataster, Köln, 2018; 
- Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: Hochwassergefahrenkarte, Köln, o. J.; 
- Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, 
Köln, 2014; 
- Bodengutachten (M&P Ingenieurgesellschaft (2017): Planungsorientierte 
Gefährdungsabschätzung für das Bauvorhaben „Fuchskaule“ in Köln-Porz-Elsdorf)  
- Baugrunduntersuchung (M&P Ingenieurgesellschaft (2017): Geotechnischer Bericht 
(Vorerkundung) Bauvorhaben „Fuchskaule“ in Köln-Porz-Elsdorf). 
- Verkehrsuntersuchung; brenner BERNARD Ingenieure GmbH (2017): 
Verkehrsuntersuchung Fuchskaule. 1. Fertigung. 
- Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens „Fuchskaule“ in Köln-Elsdorf. Entwurf. (ADU cologne, Köln, Stand 
Juli 2018. 
- Artenschutzgutachten mit Untersuchung Avifauna und Fledermäuse (Büro für 
Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege, Hachenburg) 
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Büro Arens, Köln & Büro für Regionalberatung, 
Naturschutz und Landschaftspflege).

Anlage 1 zum Umweltbericht  
 
Tabelle 1 Kartierte Tierarten: 
Es bedeuten: + = planungsrelevant und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs 
der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL 
NRW, Regionalisierung NB = Niederrheinische Bucht / TL (= Tiefland) (2016 für Vögel, 2010 für 
Säugetiere): 0 = ausgestorben/verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3 = 
gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. Die Bewertung der Tierarten 
erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, 
Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL NB RL NRW 
Feldlerche Brutvogel ja  3 3 
Fischadler Durchzügler ja Anh. I  0 
Mehlschwalbe Nahrungsgast, 
Durchzügler 
ja  2 3 
 
Säugetiere 
Art Status planungs-
relevant 
FFH RL TL RL NRW 
Zwergfledermaus jagend ja FFH-
Anh. IV 
* *

Anlage 5 3(1+2)_Stellungnahmen

49933 Zeichen

Anlage 5  
1 
 
Darstellung und Bewertung der zur 22 0. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „ Fuchskaule in Köln -Porz-Elsdorf“ 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Offenlage 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt  Nr. 14 am 02.04.2014 öffentlich bekannt gemacht un d 
erfolgte für d as städtebauliche Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: „ Fuchskaule in Köln-Porz“ als Aushang im Bezirksrathaus Porz vom 08.04.2014 bis 15.04.2014 
sowie als Abendveranstaltung am 08.04.2014.  Gemäß §  3 Abs.  1 Satz  3 Nr.  2 BauGB wurde im Rahm en der Änderung des Flächennutzungsplans auf eine eigene 
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, da diese bereits  zum städtebaulichen Planungskonzept erfolgte, das Grundlage für den  Bebauungsplan Nr. 
76381/02 und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren ist. 
 
Die Offenlage gemäß § 3 Abs.  2 BauGB der 22 0. Flächennutzungsplanänderung wurde im Amtsblatt Nr. 73 am 07.10.2020 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte 
vom 15.10.2020 bis zum 26.11.2020 als Aushang im Stadtplanungsamt. Es wurden keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Rates w erden die Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Die Stellungnahme n aus der frühzeitigen Beteiligung sind nach schriftlichen Stellungnahmen und Stellungnahmen aus der Abendveranstaltung sortiert und in den 
nachfolgenden Tabellen aufgeführt. (Aus der  Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen.)  
 
Tabellarische Auflistung der schriftlich en Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.04. 2014 bis 15.04.2014 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum 
Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat Begründung 
1 
1.1 
10.04.2014 Fußverbindung 
Durch die Bebauung wird der Verlauf des 
Wirtschaftsweges zwischen der Straße Hasenkaul  und 
der Friedrich-Hirsch-Str. versperrt. Da der Feldweg von 
vielen Spaziergängern genutzt wird, sollte dieser in der 
jetzigen Form erhalten bleiben.  
Kenntnisnahme Der Verlauf des Wirtschaftsweges ist nicht Gegenstand 
der Darstellungen des Flächennutzungsp lans.  
Eine Nord-Süd-Richtung verlaufende Fuß - und 
Radwegeverbindung ist im Bebauungsplanverfahren 
weiterhin vorgesehen. Lediglich die Lage des Weges 
kann von der heutigen Lage des Wirtschaftsweges 
abweichen.

Anlage 5  
2 
Lfd. 
Nr. 
Datum 
Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat Begründung 
1.2  Ausgleichsflächen 
Die von der Bebauung in Anspruch genommene 
Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln für 
Ausgleichsmaßnahme ICE planfestgestellt. Durch die 
Bebauung wird diese Ausgleichfläche entfallen und 
muss ergänzend zu der Ausgleichsmaßnahme der 
Bebauung auch ausgeglichen werden.  
Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Das Plangebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die 
Landwirtschaft und als Vorrangfläche für 
Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Die 
planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme wird in Abstimmung 
mit der Deutschen Bahn verlagert.  
 
Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden im 
Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in 
einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet.  
Die entstehenden Eingriffe werden im Plangebiet sowie auf 
einer externen Fläche kompensiert.  
1.3  Beschluss Umwelt - und Grünausschuss 
Der Umwelt- und Grünausschuss hat in der Sitzung am 
19.11.2013 beschlossen den Feldweg als 
Bebauungsgrenze anzunehmen (damalige Anlage 1 
A). 
Kenntnisnahme Bei dem Umwelt- und Grünausschuss handelt es sich 
um einen Fachausschuss mit empfehlendem 
Charakter der Beschlüsse. Der 
Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 
12.12.2013 den Aufstellungsbeschluss auf der 
Grundlage des größeren Geltungsbereiches (damalige 
Anlage 1 B) gefasst.  
2 
2.1 
11.04.2014 
15.04.2014 
Verkehrsauswirkungen  
Inwieweit wurden im gesamten Stadtgebiet Porz -
Urbach die vorgesehenen Änderungen und 
Erweiterungen der Bebauung in einem 
Verkehrsgutachten betrachtet? Welche Auswirkungen 
sind zu erwarten. 
- Wie verträgt sich diese Änderung mit 
Lärmbelästigung und dem Schutz der  Umwelt? 
- Auf welcher Grundlage wurden die dafür 
notwendigen Daten erfasst? 
- Mit welchen Verkehrsaufkommen ist zu  rechnen? 
Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens w urden 
eine Verkehrsuntersuchung (2017) sowie eine 
schalltechnische Untersuchung zu den 
Lärmemissionen und -immissionen (2018) 
durchgeführt. 
 
In einem ersten Schritt wurde  in der 
Verkehrsuntersuchung eine Umfeldanalyse 
durchgeführt, die das Umfeld und die 
Erschließungssituation für den Umweltverbund und 
MIV, getrennt nach den einzelnen Verkehrsmitteln 
beschreibt. In einem nächsten Schritt wurde das zu 
erwartende Verkehrsaufkommen des Plangebietes 
abgeschätzt. Demnach sind im Zusammenhang mit 
dem geplanten Wohnbauvorhaben insgesamt ca. 920 
Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus 
Quell- und Zielverkehr). Auf Basis der zugrunde 
gelegten Verkehrsverteilung wurde der prognostizierte

Anlage 5  
3 
Lfd. 
Nr. 
Datum 
Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat Begründung 
Neuverkehr auf die umliegenden Strecken und zu 
untersuchenden Knotenpunkte umgelegt. Hier wurden 
auch weitere städtebauliche Aufsiedlungen 
berücksichtigt. Als meistbelastetes Netzelement stellt 
sich in allen untersuchten Fällen die Frankfurter Straße 
heraus, die durch d ie zugrunde gelegten 
städtebaulichen Aufsiedlungen zusätzliche 
Verkehrsmengen aufnehmen muss. Im Ergebnis wird 
ein Umbau des Knotenpunktes Frankfurter Straße/ 
Kaiserstraße/ Waldstraße in Kombination mit einer 
Signalisierung des Knotens Frankfurter 
Straße/Fauststraße als Zwischenlösung empfohlen. 
Der anvisierte Ausbau der BAB A 59 soll zu einem 
späteren Zeitpunkt Entlastung bringen.  
 
Im Rahmen der Schalltechnische Untersuchung 
wurden die Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet 
sowie die Auswirkungen des Plangebi etes auf die 
Umgebung durch den Neubau von Straßen und 
zusätzliche Verkehre untersucht und bewertet. Die 
durch den Neubau der Planstraße an der nördlich 
angrenzenden Wohnbebauung Gilsonstraße und 
Friedrich-Hirsch-Straße verursachten Immissionen 
liegen unterhalb der Grenzwerte der 16.BImSchV für 
Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts, 
sodass kein Bestandsgebäude im Anspruchsbereich 
für Lärmschutzmaßnahmen gemäß 24. BImSchV liegt.  
2.2  Sichtschutz Geschosswohnungsbau 
Wenn die mehrgeschossige Bebauung zu 
unseren Grundstücken beschlossen wird, wie 
wird dann für einen entsprechenden Sichtschutz 
gesorgt? 
- Wie weit sind die neuen Gebäude 
von unseren Grundstücksgrenzen 
entfernt? 
Kenntnisnahme Der Sichtschutz der Bebauung ist nicht Gegenstand 
der Darstellungen des Flächennutzungsplans.

Anlage 5  
4 
Lfd. 
Nr. 
Datum 
Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat Begründung 
2.3  Zeitplanung 
Wann wird ein gültiger Plan für die vorgesehene 
Bebauung vorgestellt? 
- In welchem Zeitraum soll der Bebauungsplan 
erstellt und die Baumaßnahme begonnen  
werden? 
Wir bitten um einen detaillierten Zeitplan. 
  Kenntnisnahme Eine detaillierte Aussage zum Zeitplan des 
Bebauungsplanverfahrens kann nicht getroffen 
werden. Es ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss 
des Rates über den Bebauungsplan bis Ende 2021 zu 
fassen. 
2.4  Baulärm  
- Wie wird die Lärmbelästigung während der 
Einrichtungsphase (Erschließung) und auch dem 
späterem Baubeginn für die Anwohner gering  
gehalten? 
  Kenntnisnahme Der Baustellenbetrieb folgt hinsichtlich der  täglichen 
Bauzeiten usw. den gesetzlichen Vorschriften zum Baulärm 
(Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen 
Baulärm). 
2.5  Erschließung 
Wird das Baugebiet nur einen Zugang haben?  
Kenntnisnahme Die Erschließung erfolgt über eine öffentliche 
Planstraße sowie über private Stichstraßen. Es ist eine 
gute Fuß- und Radewegevernetzung innerhalb des 
Plangebietes und zur Anbindung an die Umgebung 
geplant. 
2.6  Teilnahme an der Jurysitzung  
Ist es möglich dem Expertengremium, welches sich 
mit den fünf Vorschlägen aus dem von Ihnen 
erwähnten Architektenwettbewerb befassen wird, 
beizuwohnen? 
- ist es geplant die zu erwartende Vorschläge 
den Bürgern vorzustellen? 
Kenntnisnahme Das Team der Jury setzte sich aus  Vertretern der 
Politik und Stadtverwaltung, Fachgutachtern und 
Vertretern des Vorhabenträgers zusammen. Die 
Entwürfe wurden im Bezirksrathaus Porz im März 2015 
ausgestellt. 
2.7  Belastung der Anwohner Georgstraße  
Weiterhin sind die Anwohner der Georgstraße direkte 
Nachbarn zum Neubaugebiet und sind somit 
besonders belastet, da der gesamte Straßenverkehr 
für das Gebiet – Ein- und Ausfahrt – direkt an 
unserem Grundstück vorbeiführt. 
Zudem wird in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, 
dass öffentlich geförderter Wohnungsbau in drei - oder 
sogar vierstöckiger Bauweise vorgesehen ist.  
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang 
des Flächennutzungsplans. 
 
Auf Grundlage des gewählten Entwurfes der 
Mehrfachbeauftragung wird ein Bebauungsp lan erstellt, 
der Verkehrsaufkommen, Dichte, Parkplätze und 
Freiraumstruktur festgelegt.

Anlage 5  
5 
Lfd. 
Nr. 
Datum 
Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat Begründung 
Von allen Beteiligten ergibt sich für unsere 
Häuserreihe konkret:  
- das höchste Verkehrsaufkommen 
- die größte Menschendichte mit den 
dazugehörigen Parkplätzen 
- eine total verbaute Sicht 
Kenntnisnahme Siehe auch Punkt Nr. 2.1  
2.8  Zufahrt zum Plangebiet  
Bitte zu prüfen, ob eine weitere Zufahrt zum Baugebiet 
durchführbar ist und dafür Sorge zu tragen, dass es 
sich dabei um eine „30er-Zone“ handelt, sehr gerne mit 
zusätzlicher Geschwindigkeitsüberprüfung.  
  Kenntnisnahme Siehe auch Punkt Nr. 2.5 
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über 
eine Verlängerung der Friedrich -Hirsch-Straße im 
Nordosten des Plangebietes. Von hier wird das 
Wohngebiet mit einer zentralen Ring straße und davon 
weiterführenden verkehrsberuhigten 
Mischverkehrsflächen erschlossen.  
2.9  Standort Mehrfamilienhäuser  
Kommt für die Mehrfamilienhäuser ein anderer 
Standort in Frage? Wünschenswert wäre auch 
eine zweistöckige Bauweise, welche sicherlich 
besser in das Urbacher bzw. dörfliche Elsdorfer 
Bild passt. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang 
des Flächennutzungsplans. 
Aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen ist die 
Anordnung der Mehrfamilienhäuser im Norden bzw. 
Nordosten des Plangebietes vorgesehen. 
 
2.10  Parkplätze  
Es wird gebeten das Plangebiet mit einer 
realistischen Anzahl an Parkplätzen auszustatten. 
Tiefgaragenplätze werden begrüßt.  
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang 
des Flächennutzungsplans. 
 
Die für die neuen Wohngebäude erforderlichen 
privaten Stellplätze sowie Besucherparkplätze werden 
vollständig innerhalb des Plangebietes nachgewiesen. 
Für alle Einfamilienhäuser soll ein Stellplatzschlüssel 
von 1,2 Stellplätzen je Wohneinheit (inklusive der 
Aufstellflächen vor den Garagen) erreicht werden. 
Darüber hinaus sind je fünf Einfamilienhäuser zwei 
zusätzliche private Stellplätze in räumlicher Nähe zu 
den jeweiligen Bauvorhaben zu errichten. Für die 
Mehrfamilienhäuser soll ein Stellplatzschlüssel von 1,0 
Stellplätzen je Wohn einheit erreicht werden. Darüber 
hinaus werden für die Mehrfamilienhäuser mindestens

Anlage 5  
6 
Lfd. 
Nr. 
Datum 
Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat Begründung 
20 % der privaten Stellplätze zusätzlich als öffentliche 
Parkplätze nachgewiesen. Nach derzeitigem Stand 
sind im Plangebiet insgesamt 35 Besucherparkplätze 
im öffentlichen Straßenraum geplant. Somit kann 
ausreichend Parkraum innerhalb des Plangebietes zur 
Verfügung gestellt werden. 
2.11  Gasleitung 
Bitte zu beachten, dass die im Plangebiet 
bestehende Gasleitung zu einem Problem 
werden könnte. 
Kenntnisnahme Die Leitungstrasse der Gasleitung mit entsprechendem 
Schutzstreifen wird im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt.  
2.12  Entwässerung 
Erinnerung an das vielfache Versagen der 
Kanalisation, es wird der Wunsch nach einem 
Entwässerungskonzept für Porz - Urbach geäußert.  
Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird für das 
Plangebiet ein Entwässerungskonzept erstellt. Ein 
Entwässerungskonzept für Porz - Urbach ist nicht 
Gegenstand des Flächennutzungsplanv erfahrens. 
2.13  Schulentwicklung  
Es wird darauf hingewiesen, dass das 
Schulproblem nicht schnell lösbar ist, da die 
Kapazitäten der Grundschule Kupfergasse 
erschöpft sind.  
Kenntnisnahme In der Umgebung des Plangebietes sind zwei 
Grundschulen GGS Friedensstraße und KGS 
Kupfergasse vorhanden, die bei gleichmäßiger 
Verteilung der Anmeldungen noch ausreichende 
Ressourcen aufweisen. 
2.14  Verkehrsprobleme  
Durch das Baugebiet wird der Verkehrsinfarkt für die 
Frankfurter Straße und die kleinen umliegenden 
Nebenstraßen gefördert. Bereits heute sind diese 
Straßen zu Rush-Hour- Zeiten sehr hoch frequentiert. 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe auch Punkt Nr. 2.1

Anlage 5  
7 
Lfd. 
Nr. 
Datum 
Eingang Stellungnahme (Zusammenfassung) Entscheidung durch 
den Rat Begründung 
2.15  Verteilung der Belastungen  
Es wird angeregt, die bei dem Bauvorhaben 
entstehenden Belastungen gleichmäßig und gerecht zu 
verteilen. 
Der Stellungnahme   
wird gefolgt. 
Die durch das Bauvorhaben zu erwartenden 
Belastungen werden im Rahmen der erforderlichen 
Gutachten (Lärm, Verkehr, Umwelt usw.) ermittelt und 
deren Verträglichkeit für den Standort nachgewiesen. 
Ggf. werden Minderungsmaßnahmen vorgesehen.  
3 
3.1 
12.04.2014, 
20.04.2014, 
22.04.2014 
Erschließung des Hofgrundstücke s Hermes  
Anregung eine Zufahrt zu den Garagen für die 11 
neuen Häuser auf dem Hofgrundstück Hermes an der 
Gilsonstraße zum Neubaugebiet in Erwägung zu 
ziehen, um die Gilsonstraße zu entlasten. Auf diesem 
evtl. noch zu planenden Weg wäre es möglich, die 
Kinder des Neubaugebietes in die projektierte Kita auf 
der anderen Straßenseite gehen zu lassen. So wäre 
ein gefahrloser Weg zur Kita möglich, da die 
Bürgersteige in der Gilsonstraße zum Teil nur eine 
Breite von 0,30 m haben. Das Tempolimit von 30 
km/h wird von den me isten Fahrern ignoriert.  
Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsumfang 
des Flächennutzungsplans. 
 
Die Schaffung einer zusätzlichen Erschließung 
Hofgrundstücks Hermes ist nicht erforderlich, da das 
Grundstück bereits über die Gilsonstra ße erschlossen 
ist. 
Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im 
Plangebiet zu decken, sollen zwei bis drei Wohnungen 
im Erdgeschoss der Mehrfamilienhäuser für die 
Großtagespflege genutzt werden.  
Fragen der Verkehrsorganisation sind n icht 
Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. 
3.2  Verkehrsorganisation Gilsonstraße  
Es wird vorgeschlagen die Gilsonstraße in 
Richtung Urbach zur Einbahnstraße zu machen, 
um die Begegnung von Fahrzeugen 
auszuschließen. Alternativ könnte man den  
Wirtschaftsweg vom „Heiligenhäuschen“ bis zur neuen 
Poststraße verbreitern und für den Anliegerverkehr 
öffnen. 
Kenntnisnahme Fragen der Verkehrsorganisation der 
Gilsonstraße sind n icht Gegenstand des 
Flächennutzungsplanverfahrens.

Anlage 5  
8 
Tabellarische Auflistung der mündlich vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der 
Abendveranstaltung am 08.04.2014  
 
1. Themenraum: Fahren und  Parken 
 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  
Wort-
meldung 
lfd. Nr. 
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
 
1. 
 
Erschließung 
Es sollte eine A lternative zur Erschließung des 
Gebiets über die Friedrich - Hirsch-Straße geben. 
Eventuell über Brucknerstraße auf die Kaiserstraße. 
24. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt 
über eine Verlängerung der Friedrich -Hirsch-Straße 
im Nordosten des Plangebietes. Von hier wird das 
Wohngebiet mit einer zentralen Ringstraße und 
davon weiterführenden verkehrsberuhigten 
Mischverkehrsflächen erschlossen.  
2. Erschließung Bitte mehr als eine Zufahrt zu dem Gelände planen.  50. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
3. Erschließung Nur eine Zufahrt in das Wohngebiet halt ich für zu 
wenig. 40. Kenntnisnahme 
4. Erschließung Prüfung auf mehr als eine Zufahrt in das neue 
Wohngebiet. 37. Kenntnisnahme 
5. Erschließung 
Erfolgt die Erschließung/Zufahrt ausschließlich über 
die Friedrich-Hirsch - 
Straße ?  
57. Kenntnisnahme 
6. Erschließung 
Nicht nur einen Ausgang für den Motorverkehr, 
Friedrich-Hirsch -Straß e hat 
wichtige Verbindungen zu Wahn.  
5. Kenntnisnahme 
7. Erschließung 
Wird überlegt den Verkehr aufzuteilen und einen Teil 
über die Fuchskaule  
abzuleiten? 
52. Kenntnisnahme 
8. Erschließung 
Erschließungsfläche großzügig dimensionieren, um 
ständiges Halten und  
Anfahren zu vermeiden.  
30. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Der vorliegende Straßenentwurf im 
Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik vorabgestimmt. Die 
geführten Abstimmungen betrafen alle 
wesentlichen Punkte wie Bemessungsfahrzeuge, 
Wendeanlagen, Verkehrsflächenarten, Breiten, 
Materialien, Radien, Baumflächen, 
Entwässerungseinrichtungen, Quergefälle usw. 
Als Bemessungsfahrzeug für die Verkehrsflächen 
wurde für alle öffentlichen Verkehrsflächen ein 3 -
achsiges Müllfahrzeug zugrunde gelegt. Weiter 
wurden die öffentlichen Verkehrsfläch en unter 
9. Erschließung Trennprofil sinnvoll, Beispiel Tiergartenstraß e: Zu 
enger Querschnitt  30. Kenntnisnahme

Anlage 5  
9 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  
Wort-
meldung 
lfd. Nr. 
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
Beachtung der Feuerwehrfahrkurve und Radien 
entworfen. 
10. Erschließung Das Ende der Straße muss deutlich gesperrt sein.  31. Kenntnisnahme Die Friedrich-Hirsch -Straß e wird nur bis zur 
Zufahrt zum Plangebiet ausgebaut.  Eine 
weitere Veränderung der Straße ist nicht 
geplant. 11. Erschließung Wie weit wird die Friedrich -Hirsch -Straße 
ausgebaut? Nur im Bereich Siedlung? 11. Kenntnisnahme 
12. Erschließung 
Erschließung müsste Friedrich-Hirsch -Straße  heißen 
und nicht Fuchskaule, 
weil ja dort nicht die Hauptstraße sein soll.  
51. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Der Name der Friedrich -Hirsch -Straße wird auch 
bei der Verlängerung der Straße beibehalten. 
Fuchskaule ist d ie Benennung des Plangebietes , 
die unabhängig  von der Erschließung  ist. 
13. Erschließung Höchste Belastung, weil einzige Zufahrt?  41. Kenntnisnahme 
Im Rahmen de s Bebauungsplanverfahrens wurde  
eine Verkehrsuntersuchung (2017) durchgeführt , 
demnach sind im Zusammenhang mit dem 
geplanten Wohnbauvorhaben insgesamt ca. 920 
Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe 
aus Quell- und Zielverkehr).. 
14. Erschließung Wie wird die Zufahrt zu diesem Neubaugebiet 
geplant? Kreuzungsbe reiche?? Auf dem Stallberg?  2., 56. Kenntnisnahme Siehe Nr. 1 -7. 
15. Erschließung 
Ist die Zufahrt über die Frankfurter Straße genügend 
dimensioniert, wenn Zündorfer-Süd gebaut wird mit 
der neuen Umgehungsstraße?  
48. Kenntnisnahme Siehe Nr. 8+9 . 
16. Erschließung 
Kann man die Fahrzeuge der neuen Hausbesitzer 
vom Hofgrundstück Hermes an der Gilsonstraße 
nicht in das neue Baugebiet ableiten.  
18. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Die Schaffung einer weiteren Erschließung des 
Hofgrundstückes an der Gilsonstraße ist nicht 
erforderlich, da das Grundstück bereits über die 
Gilsonstraße erschlossen ist. 
17. Erschließung 
Welche Verkehrsverbindungen zur bestehenden 
Bebauung (Georgstraße) ist geplant um die 
Verkehrssituation weiter zu verbessern.  
19. Kenntnisnahme 
Eine Verbindung zur Georgstraße für den 
motorisierten Verkehr ist nicht vorgesehen. Die 
bestehende Wegeverbindung für den Rad - und 
Fußverkehr bleibt erhalten.  
18. Erschließungskosten  Werden die Anlieger an den Kosten der Planstraße 
beteiligt? 34. Kenntnisnahme 
Die Erschließungsmaßnahmen und -kosten 
werden im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens geprüft.  
19. Erschließungskosten  Erschließungskosten für Altanlieger? Zufahrt 
Friedrich-Hirsch -Straß e. 54. Kenntnisnahme 
20. Erschließungskosten  Wird Georgstraße mit Erschließungskosten (Straße 
und Kanal) belastet?  41. Kenntnisnahme

Anlage 5  
10 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  
Wort-
meldung 
lfd. Nr. 
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
21. Fuß- und 
Radverkehr 
Kreuzung Frankfurter Straße/Hermann -Löns -Straße 
mit Ampel und Zebrastreifen. 23. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Die Stellungnahme betrifft nicht den 
Regelungsumfang des 
Flächennutzungsplans.  
Siehe auch Nr.13.  
22. Fuß- und 
Radverkehr Wie wird der Fußweg gestaltet?  31. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den 
Regelungsumfang des Flächennutzungsplans.  
23. Fuß- und 
Radverkehr 
Radfahrer, Fußgänger, Kinder, Hundebesitzer, in 
großer Zahl laufen über diesen Weg.  31. Kenntnisnahme Siehe Nr. 1 -7. 
24. Fuß- und 
Radverkehr 
Der Feldweg - Verlängerung Friedrich-Hirsch -Straße  
- soll erhalten bleiben. 27. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Der Fußweg wird erhalten bleiben. Die 
Friedrich-Hirsch -Straß e wird lediglich bis zur 
künftigen Einfahrt zum Plangebiet verlängert.  
25. Fuß- und 
Radverkehr 
Friedrich-Hirsch -Straß e ist Spazierweg für 
Tierhalter, Altenheimbewohner,  
Radfahrer! Breite Gehwege Spielstraße?  
38. Kenntnisnahme 
Siehe Nr. 1 -7. 26. Fuß- und 
Radverkehr 
Der Weg Richtung Zündorf muss für Radfahrer und 
Fußgänger erhalten  
bleiben. (Friedensstraß e und Friedrich -Hirsch -
Straße) 
20. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
27. Fuß- und 
Radverkehr 
Der Feldweg (Verlängerung Friedrich -Hirsch -Straße) 
soll erhalten bleiben  
für Spaziergänger und Fahrradfahrer  
16. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
28. Fuß- und 
Radverkehr 
Ist eine fußläufige Querverbindung 
Fuchskaule/Gilsonstraße zu Friedrich - 
Hirsch-Straße / Bolzplatz möglich?  
22. Kenntnisnahme Siehe Nr. 1 -7. 
Ein Bolzplatz ist nicht vorgesehen.  
29. Fuß- und 
Radverkehr 
Fußweg von Neubaugebiet  "Elsdorf Hof" 
Gilsonstraße 42 in Neubaugebiet  " Fuchskaule" 
vorsehen. 
23. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Die Schaffung einer weiteren Erschließung des 
Hofgrundstückes ist nicht  erforderlich. 
30. ÖPNV Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und S-
Bahn-Verkehr.  42. Kenntnisnahme 
Eine Anbindung an den ÖPNV ist gegeben.  
31. ÖPNV Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und S -
Bahn-Verkehr.  42. Kenntnisnahme 
32. ÖPNV Entsteht im neuen Wohngebiet eine eigene 
Bushaltestelle?  43. Kenntnisnahme 
Eine neue Bushaltestelle ist nicht vorgesehen, da 
bereits ein Anschluss  an das  ÖPNV-Netz über 
die Haltestelle "Friedrich-Hirsch -Straße"  der 
Buslinien

Anlage 5  
11 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  
Wort-
meldung 
lfd. Nr. 
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
162 und 166 besteht.  
33. ÖPNV 
Wie sind die Anbindungen an den ÖPNV? Bisher 
162 circa halbstündlich,  
abends Endzeit circa 21:30 Uhr.  
38. Kenntnisnahme 
Ein Ausbau der ÖPNV -Verbindungen und eine 
Veränderung der Taktung  
ist nicht Gegenstand der Änderung des 
Flächennutzungsplans. 
34. Parken 
Zum Thema Parkplatzsituation.  In meiner 
Wohnstraße und an der Friedrich- Hirsch-Straße 
stehen jetzt schon viele Fahrzeuge, obwohl die 
Fahrer dort nicht wohnen. In dem Neubaugebiet wird 
bestimmt pro Wohneinheit ein Parkplatz gebaut. 
Erfahrungsgemäß haben aber immer mehr Familien 
2 oder mehr Autos. Berücksichtigen sie bitte, dass  
genügend Parkraum geschaffen wird. Es wird sonst 
ein Chaos geben. 
26. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. Die für die neuen Wohngebäude erforderlichen 
privaten Stellplätze sowie Besucherparkplätze 
werden vollständig innerhalb des Plangebietes 
nachgewiesen. Fü r alle Einfamilienhäuser soll ein 
Stellplatzschlüssel von 1,2 Stellplätzen je 
Wohneinheit (inklusive der Aufstellflächen vor 
den Garagen) erreicht werden. Darüber hinaus 
sind je fünf Einfamilienhäuser zwei zusätzliche 
private Stellplätze in räumlicher Nähe  zu den 
jeweiligen Bauvorhaben zu errichten. Für die 
Mehrfamilienhäuser soll ein Stellplatzschlüssel 
von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit erreicht 
werden. Darüber hinaus werden für die 
Mehrfamilienhäuser mindestens 20 % der 
privaten Stellplätze zusätzlich a ls öffentliche 
Parkplätze nachgewiesen. Nach derzeitigem 
Stand sind im Plangebiet insgesamt 35 
Besucherparkplätze im öffentlichen Straßenraum 
geplant. Somit kann ausreichend Parkraum 
innerhalb des Plangebietes zur Verfügung gestellt 
werden. 
35. Parken Wieviele Parkplätze sind geplant?  42. Kenntnisnahme 
36. Parken Wieviel Parkplätze sind vorgesehen? (pro Einheit)  24. Kenntnisnahme 
37. Parken Wieviel PKW - Stellplätze sind vorgesehen bei circa 
180 Wohneinheiten?  36. Kenntnisnahme 
38. Parken Öffentliche Parkplätze vorsehen.  30. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
39. Parken 
Bitte planen Sie genug Besucherparkplätze, um die 
vorhandenen Anlieger  
nicht zusätzlich zu belasten. Parkraum ist hier rar.  
2., 56. Der Stellungnahme 
wird gefolgt. 
40. Parken 
Gibt es genügend Besucherparkplätze? Ist ein 
Parkplatz für die Besucher  
des Naherholungsgebietes geplant?  
16. Kenntnisnahme 
41. Parken 
Wo parken die Leute, wenn es mehr als 1 Auto pro 
Haushalt gibt - was 
heute oft der Fall ist.  
35. Kenntnisnahme 
42. Parken Wie wird die Parksituation für die Anwohner im 
Neubaugebiet 57. Kenntnisnahme

Anlage 5  
12 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  
Wort-
meldung 
lfd. Nr. 
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
sichergestellt?  
43. Verkehrsbelastung  Weiterführung Gilsonstr. (Kurzverbindung) an 
Poststraße.  45. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Die Anbindung der Gilsonstraße an die 
Poststraße ist nicht Gegenstand des Verfahrens.  
Siehe auch Nr. 13.  
44. Verkehrsbelastung  
Anwohner Georgstraß e mit höchster Belastung 
betrifft Anfahrt, Parkplätze + Mehrfamilienhäuser 
verlagern Richtung  Feld. 
1., 3., 14., 
41., 42., 
47., 52. 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt. 
Die Mehrfamilienhäuser  sollen aus 
städtebaulichen  und verkehrlichen Gründen im 
Norden und Nordosten des Plangebietes 
angeordnet werden. 
Siehe auch Nr. 13.  
45. Verkehrsbelastung  
Für Elsdorf Friedensstraße ist bereits ein Gebiet mit 
ca. 200 Wohneinheiten geplant und für die 
Fuchskaule weitere 190. Wohin soll der zusätzliche 
Verkehr von 800 Pkws (Gesamt) ab oder zu fließen. 
Die Kreuzung in 
Urbach ist jetzt schon überlastet. (Zur Rushhour)  
19. Kenntnisnahme 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
wurde eine Verkehrsuntersuchung (2017) 
durchgeführt. 
 
In einem ersten Schritt wurde in der 
Verkehrsuntersuchung eine Umfeldanalyse 
durchgeführt, die das Umfeld und die 
Erschließungssituation für den Umweltverbund 
und MIV,  getrennt nach den einzelnen 
Verkehrsmitteln beschreibt. In einem nächsten 
Schritt wurde das zu erwartende 
Verkehrsaufkommen des Plangebietes 
abgeschätzt. Demnach sind im 
Zusammenhang mit dem geplanten 
Wohnbauvorhaben insgesamt ca. 920 Kfz -
Fahrten je Werkt ag zu erwarten (als Summe 
aus Quell- und Zielverkehr). Auf Basis der 
zugrunde gelegten Verkehrsverteilung wurde 
der prognostizierte Neuverkehr auf die 
umliegenden Strecken und zu untersuchenden 
Knotenpunkte umgelegt. Hier wurden auch 
weitere städtebauliche  Aufsiedlungen 
berücksichtigt. Als meistbelastetes 
Netzelement stellt sich in allen untersuchten 
Fällen die Frankfurter Straße heraus, die durch 
die zugrunde gelegten städtebaulichen 
Aufsiedlungen zusätzliche Verkehrsmengen 
46. Verkehrsbelastung  Wo ist das verkehrliche Gesamtkonzept?  19. Kenntnisnahme 
47. Verkehrsbelastung  
Verkehrsführung über die „neue“ Umgehungsstraß e 
nach Porz + Zündorf Friedrich-Hirsch -Straße 
(Verlängerung) kann dann Fußweg bleiben.  
42. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt.

Anlage 5  
13 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  
Wort-
meldung 
lfd. Nr. 
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
aufnehmen muss. Im Ergebnis wird  ein Umbau 
des Knotenpunktes Frankfurter Straße/ 
Kaiserstraße/ Waldstraße in Kombination mit 
einer Signalisierung des Knotens Frankfurter 
Straße/Fauststraß e als Zwischenlösung 
empfohlen. Der anvisierte Ausbau der BAB A 
59 soll zu einem späteren Zeitpunkt E ntlastung 
bringen. 
48. Verkehrsbelastung  
Die Verkehrsanbindung  ist sehr angespannt, zu 
Hauptverkehrszeiten  ist der 
Rückbau aus Richtung Eil sehr groß.  
42. Kenntnisnahme 
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine 
Verkehrsuntersuchung erstellt, die die 
verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens 
ermittelt und ggf. Minderungs- und 
Anpassungsmaßnahmen  vorschlägt. 
Siehe auch Nr. 45 -47. 
49. Verkehrsbelastung  Wie wird der fließende Verkehr geregelt? Bereits 
jetzt ein Engpass!  57. Kenntnisnahme 
50. Verkehrsbelastung  
Im Gebiet Friedenstraß e entstehen ebenfalls eine 
Menge Wohneinheiten.  
Wie wird das Problem gelöst?  
42. Kenntnisnahme 
51. Verkehrsbelastung  
Wie wird sichergestellt, dass die Verkehrsbelastung 
der Straßen "Auf dem Stallberg, Zündorfer- und 
Elsdorferstraß e" nicht zunimmt.  
24. Kenntnisnahme 
52. Verkehrsbelastung  
Erst die verkehrstechnischen Probleme "Auf dem 
Stallberg, Zündorfer Straße und Elsdorfer Straße" 
lösen, bevor neue Probleme hinzukommen. 
24. Kenntnisnahme 
53. Verkehrsbelastung  Wird es eine Umgehungsstraße nach Zündorf 
geben? (Bitte nicht)  50. Kenntnisnahme Die Planung der Umgehungstraße  ist kein 
Bestandteil des Flächennutzungsplanverfahrens. 
54. Verkehrsbelastung  
Einhaltung Tempo 30 Zone. Einhaltung der 
vorgegebenen Fahrtrichtungen? Einhaltung Verbot 
der Einfahrt? Stichwort:  
Schleichverkehr  
24. Kenntnisnahme 
Fragen der Verkehrsorganisation sind nicht 
Gegenstand des 
Flächennutzungsplanverfahrens. 
55. Verkehrslärm Lärmschutz! 42. Kenntnisnahme 
Siehe Nr. 13. 
56. Verkehrslärm Wird es einen Lärmschutz für die jetzt ruhig 
lebenden Anlieger geben?  50. Kenntnisnahme

Anlage 5  
14 
2. Themenraum: Grünflächen und  Freiraumgestaltung  
 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
1. Freiraum 
Bebauung in der Anlage an Feld angrenzend. 
Möglichst weit weg von Gilsonstraße und 
Friedrich-Hirsch -Straß e. Viel Grünfläche zu den 
beiden Straßen, Bebauung zum Feld.  
55. Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt 
Die bauliche Dichte nimmt von innen nach außen 
ab. Durch die nahezu konsequente Ausrichtung 
der Gartenseiten zum westlichen und südlichen 
Landschaftsraum wird ein sanfter Übergang zur 
Landschaft geschaffen.  Die Mehrfamilienhäuser  
sollen aus städtebaulichen  und verkehrlichen 
Gründen im Norden und Nordosten des 
Plangebietes angeordnet werden. 
2. Freiraum 
Die Bebauung ist im Stadtteil ohnehin sehr eng, 
ohne die Möglichkeit ins Freie zu blicken. Ein 
Spaziergang mit dem Hund muss möglich sein 
(stressfrei), ich wünsche mir zudem einen Park, 
den ich nutzen kann.  
9. Kenntnisnahme 
 
Die Stellungnahme betrifft nicht den 
Regelungsumfang des Flächennutzungsplanes.  
Siehe auch Nr. 1.  
3. öffentlicher Raum  
Wo sind die öffentlichen Lebensräume für die 
verschiedenen Altersgruppen (Jugendliche -
>Plätze, Kinder->Spielplätze,  ältere Menschen -> 
Cafés). 
Reine Wohngebiete sind relativ tote Lebensräume.  
6. Kenntnisnahme 
Der Bedarf von 1.021 m² öffentliche 
Spielplatzfläche (bei geplanten 222 Wohneinheiten) 
wird im Plangebiet nachgewiesen. Im Bereich der 
zentral liegenden öffentlichen Grünfläche wird auf 
einer 993 m² großen Fläche ein öffentlicher 
Spielplatz realisiert. Umfang und Gestaltung der 
Kinderspielflächen wurden mit dem A mt für Kinder, 
Jugend und Familie der Stadt Köln abgestimmt. 
Vom Quartiersplatz mit der zentralen Erschließung 
gehen mehrere Erschließungsäste ab, die kleine 
Nachbarschaften mit kleinen Dorfplätzen schaffen 
sollen. Der restliche Spielplatzflächen -Bedarf vo n 
28 m² wird mit dem angrenzenden Freiraum der 
öffentlichen Grünfläche „Parkanlage“ ausgeglichen, 
weil diese auch als Bewegungs - und Aktionsfläche 
für Kinder und Jugendliche fungiert. Darüber hinaus 
wird im Bereich der Retentionsfläche im Norden 
eine Aufstellfläche für ein Jugendmobil mit einer 
Flächengröße von 142 m² vorgehalten. 
4. öffentlicher Raum  Spielplatz? 38. Kenntnisnahme Ein zentraler Spielplatz ist vorgesehen. Siehe 
auch Nr.3.  
 5. öffentlicher 
Raum Werden Spielplätze mit geplant und errichtet?  15. Kenntnisnahme

Anlage 5  
15 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung) Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den Rat  Begründung 
6. öffentlicher 
Raum 
Die Fläche in der Mitte sollte als Erholungspark 
mit Bänken und  
Spielmöglichkeiten für Kinder gestaltet werden.  
33. Kenntnisnahme Die Stellungnahme betrifft nicht den 
Regelungsumfang des Flächennutzungsplans.  
 
3. Themenraum: Schule – Kita – Spielplatz – Geschäfte 
 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
1. Gemeinschaftsr aum Gebäude für Gemeinschaftliche Veranstaltungen?  38. Kenntnisnahme Gemeinschafts - und Versammlungsräume  
werden nicht geplant, da im Umfeld eine 
ausreichende Anzahl solcher Räume (z. B. im 
Altenheim) vorhanden  sind. 
2. Gemeinschaftsraum  Öffentlich nutzbare allgemeine Räume?  38. Kenntnisnahme 
3. Gemeinschaftsraum  
Bei eventuellem Wegfall der Kita an dieser Stelle, 
sollte an  
Versammlungsräume gedacht werden.  
45. Kenntnisnahme 
4. Geschäfte Sind Geschäfte geplant und wenn ja, welche?  15. Kenntnisnahme 
Geschäfte innerhalb des Plangebietes sind nicht 
geplant, da das Plangebiet außerhalb ein es 
zentralen Versorgungsbereiches  liegt. 
Nahversorgungsmöglichkeiten  im Umfeld sind 
ausreichend und fußläufig erreichbar.  
5. Geschäfte Statt Kita Zentrum für Nahversorgung:  Bäcker, kleiner 
Edeka, kurze Wege! 23. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
6. Geschäfte Sind Geschäfte geplant?  57. Kenntnisnahme 
7. Geschäfte Im Gesamtbereich fehlen Geschäfte!  45. Kenntnisnahme 
8. Geschäfte 
Welche zusätzlichen 
Einkaufsmöglichkeiten/Geschäftsräume  sind 
geplant? 
43. Kenntnisnahme 
9. 
Jugendeinrichtungen,  
Kindergarten und 
Schule 
Was ist mit den Jugendlichen, gibt es Pläne für ein 
Jugendzentrum?  38. Kenntnisnahme 
Ein Jugendzentrum ist im Plangebiet nicht 
vorgesehen. Im Bereich der Retentionsfläche im 
Norden wird eine Aufstellfläche für ein 
Jugendmobil mit einer Flächengröße von 142 m² 
vorgehalten. 
10. 
Jugendeinrichtungen, 
Kindergarten und 
Schule 
Wird der Bau der Kita in der Gilsonstraße vor dem 
Hintergrund des Neubaugebietes evtl. zurückgestellt, 
um im Neubaugebiet eine Kita zu bauen? 
57. Kenntnisnahme 
Der Bau der Kita in der Gilsonstraße wird nicht 
zurückgestellt. Um den Bedarf an 
Kinderbetreuungsplätzen im Plangebiet zu 
decken, sollen zwei bis drei Wohnungen im 
Erdgeschoss der Mehrfamilienhäuser für die 
Großtagespflege genutzt werden.

Anlage 5  
16 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
11. 
Jugendeinrichtungen, 
Kindergarten und 
Schule 
Kindergarten und Schule werden gebraucht.  21. Kenntnisnahme 
Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im 
Plangebiet zu decken, sollen zwei bis drei 
Wohnungen im Erdgeschoss der 
Mehrfamilienhäuser für die Großtagespflege 
genutzt werden. In der Umgebung des 
Plangebietes sind zwei Grundschulen GGS 
Friedensstraße und KGS Kupfergasse 
vorhanden, die bei gleichmäßiger Verteilung der 
Anmeldungen noch ausreichende Ressourcen 
aufweisen. 
 
12. 
Jugendeinrichtungen,  
Kindergarten und 
Schule 
Wieso kein Kindergarten ? Bei vielen Familien ist 
Kita notwendig!  38. Kenntnisnahme 
Siehe Nr.10.  
13. 
Jugendeinrichtungen, 
Kindergarten und 
Schule 
Kindergarten ist notwendig. In Köln gibt es zu wenige 
Kindergärten für Kinder. Es ist  anzunehmen, dass 
dort Familien mit Kindern wohnen  werden. 
27. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
14. 
Jugendeinrichtungen,  
Kindergarten und 
Schule 
Wie wird das mit der Schule geregelt für Urbach?  15. Kenntnisnahme 
Siehe Nr. 11.  
15. 
Jugendeinrichtungen, 
Kindergarten und 
Schule 
Die Kapazität der KGS Kupfergasse reicht jetzt 
schon nicht aus. Wohin sollen die künftigen 
Schulkinder hin?  
19. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
16. 
Jugendeinrichtungen, 
Kindergarten und 
Schule 
Warum wurde in der Frage der Kitas nicht darauf 
hingewiesen, dass 2 Kitas bereits im Bau  sind? 19. Kenntnisnahme 
Das Amt für integrierte Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung  hat erst im Rahmen 
der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 
mitgeteilt, dass keine Kit a erforderlich ist. 
 
4. Themenraum: Wohnungen, Häuser,  Städtebau  
 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
1. altengerechtes Altenwohnungen wie viele?  38. Kenntnisnahme Die Stellungnahmen betreffen nicht den

Anlage 5  
17 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
Wohnen Regelungsumfang des Flächennutzungsplanes.  
2. altengerechtes 
Wohnen 
Altersgerechte Wohnungen Ecke Frankfurter Straße / 
Friedrich-Hirsch - Straße. Gegenüber Altersheim. 
Aufgelockerte Wohnungen! Terrassen! 
Gärten! 
12. Kenntnisnahme 
3. altengerechtes 
Wohnen 
Innovative Wohnungskonzepte  Senioren Wohnungen. 
(Anbindung Altenheim Frankfurter  Straße) 12. Kenntnisnahme 
4. altengerechtes 
Wohnen 
Innovative Wohnungskonzepte  Senioren Wohnungen. 
(Anbindung Altenheim Frankfurter  Straße) 42. Kenntnisnahme 
5. altengerechtes 
Wohnen 
Es sollen auch altengerechte Wohnungen 
vorgesehen werden!  25. Kenntnisnahme 
6. altengerechtes 
Wohnen 
Wo ist altengerechtes Wohnen vorgesehen? Fände 
ich gut! 41. Kenntnisnahme 
7. altengerechtes 
Wohnen Eigentumswohnungen altengerecht.  13. Kenntnisnahme 
8. altengerechtes 
Wohnen Eigentumswohnungen altengerecht.  14. Kenntnisnahme 
9. altengerechtes 
Wohnen 
Es sollten seniorengerechte  Etagenwohnungen  
gebaut werden. (3 Zimmer / Stellplatz) 24. Kenntnisnahme 
10. Bauphase Werden während der Bauphase mehrere Zufahrten 
gestellt? 40. Kenntnisnahme Die Stellungnahmen betreffen nicht den 
Regelungsumfang des Flächennutzungsplanes.  11. Bauphase Wie lange wird die Bauphase dauern?  28. Kenntnisnahme 
12. Entwässerung Wie werden die Abwasserprobleme gelöst?  40. Kenntnisnahme Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich 
eine großflächige Senke. Das weitere Plangebiet 
fällt seitlich der Senke von Nordwesten nach Süden 
um circa 2,5 Meter ab. Jenseit s des Plangebiets fällt 
das Gelände weiter nach Südwesten ab und erreicht 
den Tiefpunkt im Ortskern Elsdorf. Um das 
Plangebiet im freien Gefälle zu entwässern und 
damit das Wasser im Falle von 
13. Entwässerung 
Kanal-/Abwasser: Wie werden die bereits 
vorhandenen Anwohner vor  
Kanalrückstau durch die Mehrbelastung geschützt?  
2., 56. Kenntnisnahme 
14. Entwässerung Wird der vorhandene Kanal ausgebaut?  2., 56. Kenntnisnahme 
15. Entwässerung Ich wohne 49 Jahre hier in Urbach. Wolkenbrüche,  26. Der

Anlage 5  
18 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
schwere Gewitter gab es  immer. Aber das viele Keller 
absaufen und sogar ganze Straßen, dass gab es nie. 
Hier werden immer mehr neue Straßen und 
Wohngebiete an das  alte Kanalnetz angeschlossen  - 
was natürlich nicht klappen kann. Bitte unbedingt 
dieses Problem in diesem Neubaugebiet 
berücksichtigen bzw. 
mit einplanen. 
Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Starkregenereignissen nicht in Richtung des 
bebauten Ortsteils abfließt, ist vorgesehen, das 
Gelände so zu modellieren, dass das Wasser in 
Richtung Nordwesten ablaufen kann  
16. Entwässerung 
Auf welchem Weg wird das Abwasser/Regenwasser 
abgeleitet? (Für das  
Bauprojekt). 
32. Kenntnisnahme 
17. Entwässerung Wird die Rohrleitung über den Igelweg zusätzlich 
belastet? 32. Kenntnisnahme 
18. Entwässerung Wie reduziert die Stadt das 
Überschwemmungsproblem?  32. Kenntnisnahme 
19. Entwässerung Wie wird die Entwässerung vorgenommen?!  Bekannte 
Problematik Überschwemmung.  
1., 3., 7., 9., 
14., 
24., 41., 42.,  
43., 
44., 47., 52.,  
53., 
57. 
Kenntnisnahme 
20. Entwässerung Ist Versickerung von Regenwasser angedacht?  32. Kenntnisnahme 
21. Entwässerung 
Kanalsituation: WDR war sogar da. Angst, dass die 
Stadt wieder nichts  
macht. 
17. Kenntnisnahme 
22. Entwässerung 
Sind die Kanalbauarbeiten der 
Stadtentwässerungsbetriebe in der Gilsonstraße auch 
unter Kenntnis des Neubaugebietes erfolgt?  
57. Kenntnisnahme 
Die Stadtentwässerungsbetriebe  wurden über das 
geplante Vorhaben im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB informiert. 
23. Erwerb Preis/qm²? 38. Kenntnisnahme 
Kauf- und Mietpreise stehen noch nicht fest.  
24. Erwerb Wie wird der qm –Preis sein?  43. Kenntnisnahme 
25. Erwerb 
Welche Kaufpreise sind geplant? Was passiert wenn 
die Zinsen bis  
Baubeginn / Finanzierung durch Käufer um 2 bis 3 
Prozent steigen? 
24. Kenntnisnahme

Anlage 5  
19 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
26. Erwerb Bei wem kann man Grundstücke kaufen????  12. Kenntnisnahme Der Grundstücksverkauf wird über den 
Vorhabenträger erfolgen.  
27. Erwerb 
Grundstücke werden nicht an Porzer Bürger 
veräußert, um nach eigenen Wünschen zu bauen? 
Die Stadt könnte im Auftrag einzelne Grundstücke 
verkaufen lassen und mit einem Bebauungsplan 
Einfluss auf die Bebauung  nehmen. 
30. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
Es ist geplant, das Vorhaben über den 
Vorhabenträger zu realisieren. 
 
28. Erwerb Ist auch individuelle Bebauung möglich?  25. Kenntnisnahme 
29. Erwerb Freie Bebauung, individuelle Gestaltung.  42. Kenntnisnahme 
30. Erwerb 
Gibt es einen Bauträger, der schöne 
Mehrfamilienhäuser plant. Unpersönliche Betonklötze 
tragen nicht zur Lebensqualität der Bewohner 
bei. 
42. Kenntnisnahme 
31. Erwerb Warum glaubt die Stadt einem Investor und nicht den 
Beteiligten vor Ort?  29. Kenntnisnahme 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen werden die 
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander 
und untereinander gerecht abgewogen.  
32. Erwerb 
Sind architektonische Neuerungen zu erwarten im 
Bezug auf Optik ohne  
den radikalen Bezug zur Wirtschaftlichkeit für den 
Investor? 
57. Kenntnisnahme Die bauliche Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage 
des Siegerentwurfs.  
33. Gasleitung Was ist mit Hauptgasleitung?  41. Kenntnisnahme Die Schutzvorschriften hinsichtlich der im Gebiet 
verlaufenden Gasfernleitungen werden 
berücksichtigt. Der Gefahrenschutz ist somit 
gewährleistet. 34. Gasleitung Was ist mit Hauptgasleitung?  52. Kenntnisnahme 
35. Gesamtkonzept  
Ich halte es für wichtig, nicht nur das Planungsgebiet 
Fuchskaule alleine zu betrachten, sondern die 
Friedensstraße,  das Neubaugebiet Ost Elsdorf und 
Alt-Elsdorf mit zu betrachten.  
6. 
Der 
Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Die Gesamtentwicklung des Ortsteils mit anderen 
Neubauprojekten wird berücksichtigt. Dies erfolgt 
z. B. im Rahmen der Verkehrsunt ersuchung  
oder der Kitabedarfsplanung usw.  
36. Gesamtkonzept  
Wann wird es für Urbach (Zentrum) einen B -Plan 
geben? 
Nur so kann die Belastung durch Wohnraum der 
Kapazität des Ortes angepasst werden oder bleiben.  
19. Kenntnisnahme Derzeit gibt es keine Planungen für Urbach 
(Zentrum). 
37. Gesamtkonzept  
Wie viele Neubaugebiete (neben Elsdorf, 
Friedensstraße und Fuchskaule)  
sind noch in der Vorplanung?  
19. Kenntnisnahme 
Die Stadt Köln strebt an, die im 
Wohnungsbauprogramm  2015 vorgesehen 
Gebiete zu entwickeln.

Anlage 5  
20 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
38. 
Öffentlich 
geförderter 
Wohnungsbau 
Wie hoch ist der Anteil der öffentlich geförderten 
Wohnungen? 38. Kenntnisnahme 
Das Vorhaben mit 226 WE wird einen Beitrag zur 
Versorgung der Bereitstellung mit Wohnraum 
leisten. Inbegriffen ist ebenfalls  ein Anteil mit 
gefördertem Wohnungsbau.  Das Kooperative 
Baulandmodell der Stadt Köln findet in diesem 
Verfahren keine Anwendung, da die Aufstellung 
dieses Bebauungsplanverfahrens vor 
Bekanntmachung des Kooperativen Baulandmodells 
(24.02.2014) erfolgte. Di e Vorhabenträgerin ist 
jedoch freiwillig bereit, in den Mehrfamilienhäusern 
einen Anteil von 30% gefördertem Wohnungsbau zu 
realisieren. 
39. 
Öffentlich 
geförderter 
Wohnungsbau 
Geförderter Wohnungsbau mit 
Wohnberechtigungsschein. Gut!  / 
Der 
Stellungnahme 
wird gefolgt. 
40. Städtebau 
Stärkere Mischung von mehrgeschossigen und 
eingeschossigen  
Gebäuden. 
45. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
Städtebauliches Ziel ist es, auf der derzeit 
landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues 
Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen 
wie Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern 
zu entwickeln. Im zentralen Bereich des 
Plangebietes ist eine öffentliche Spielplatzfläche 
kombiniert mit einer Rückhaltefläche für 
Starkregenereignisse geplant. Besondere 
Bedeutung spielt die Ortsrandausbildung nach 
Süden und Westen als Übergang zur freien 
Landschaft. Nach derzeitigem Planstand können ca. 
226 WE entstehen, davon ca. 136 WE in 
Mehrfamilienhäusern, ca. 59 WE in Reihenhäusern 
und 31 WE in Einzelhäusern.  
41. Städtebau Keine Wohnbebauung höher als 2,5 Geschosse, 
passt nicht zu Elsdorf.  12. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
42. Städtebau Häuser sollen sich in Umgebung integrieren. Eher 
klassisch.  45. Kenntnisnahme 
43. Städtebau Das Gebiet wird zugebaut! -> B -Plan Geschosshöhen  19. Kenntnisnahme 
44. Städtebau 
Wird eine lockere und entzerrte Bebauung mit viel 
Freifläche sichergestellt? Es ist zu befürchten, dass 
die tatsächliche Bebauung aus wirtschaftlichen 
Gründen viel dichter erfolgt.  
57. Kenntnisnahme 
45. Städtebau Baut man auch ein paar Doppelhaushälften im 
Bauhaus Stil?  39. Kenntnisnahme 
46. Städtebau Am liebsten keine hohe Bebauung! Wenn, dann nicht 
gegenüber von Einfamilienhäusern. (Richtung Feld)  
3., 4., 7., 14.,  
41., 
42., 44., 47.,  
49., 
52., 54. 
Kenntnisnahme 
47. Städtebau Mehrstöckige Häuser! Platzierung - 7tg Acker, Rhein  46. Kenntnisnahme

Anlage 5  
21 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
48. Städtebau Satteldach, Klassische Form  8. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
49. Städtebau 
Wie viele Geschosse haben die höchsten Häuser? 
Maximal 4 
Obergeschosse, bitte.  
56. 
 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
50. Städtebau Nicht höher als 3 Etagen bauen.  20. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
51. Städtebau 
Entweder eine geringere Geschosseinheit  bei den 
öffentlichen Wohnungen oder an eine  andere Stelle 
im Plan setzen. So wie es jetzt geplant  ist, 
verbaut es den kompletten Blick!  
50. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
52. Städtebau Wird die Bebauung auf dem Niveau des Weges 
gebaut? Wird  so bevorzugt. 46. Kenntnisnahme 
Das Geländeniveau der Bebauung wird im 
weiteren Verfahren geprüft. Hier sind externe 
Einflüsse, wie Entwässerungsaspekte  zu 
berücksichtigen.  
53. Städtebau Abstand von bestehender Bebauung zu neuer 
Bebauung soll größer sein.  54. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
Ein Abstand zur Friedrich Hirsch-Straße ist 
aufgrund der Gasleitung und ihres Schutzstreifens 
gegeben. Zur Bebauung entlang der Gilsonstraße 
ist die Anordnung von Gärten vorgesehen. Durch 
die Einhaltung der Abstandsflächen nach BauO 
NRW wird der notwendige Soz ialabstand gewahrt. 54. Städtebau Abstand von bestehender Bebauung zu neuer 
Bebauung soll größer sein.  22. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
55. Städtebau 
Beteiligung der Bürger an Planungswettbewerb, als 
Anwohner die mit der  
Entscheidung leben müssen. 
54. 
Der 
Stellungnahme 
wird gefolgt. 
Die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung 
wurden im Bezirksrathaus Porz im März 2015 
ausgestellt. 
56. Städtebau 
In Verlängerung der Einfamilienhäuser ebenfalls 
Einfamilienhäuer  herstellen, maximal zweigeschossig 
+ dach, individuelle Lösungen für Dachform. 
4. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
Siehe Nr. 40 -51. 
Im Plangebiet sind ausschließlich Flachdächer und 
flach geneigte Dächer (Dachneigung bis 5°) 
zulässig. Diese Festsetzu ng hat zum einen 
stadtgestalterische Gründe. Hier soll ein 
einheitliches Bild entstehen. Zum anderen

Anlage 5  
22 
Nr. Unterkategorie  Stellungnahme (Zusammenfa ssung)  Wortmeldung 
lfd. Nr.  
Entscheidung 
durch den 
Rat 
Begründung 
begünstigt diese Festsetzung die gewünschte 
Dachbegrünung. 
57. Städtebau 
Kann man die Mehrfamilienhäuser  weniger 
"konzentrieren"?  Verteilung auf dem Gelän de 
möglich? Andere Platzierungen  bitte! 
41. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. Aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen 
ist die Anordnung der Mehrfamilienhäuser im 
Norden und Nordosten des Plangebietes 
gewünscht. Die konkrete Bebauung ist nicht 
Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens.  
58. Städtebau 
Kann man die Mehrfamilienhäuser  weniger 
"konzentrieren"?  Verteilung auf dem Gelände 
möglich? Andere Platzierungen  bitte! 
52. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
59. Städtebau Keine Mehrfamilienhäuser im östlichen Bereich.  42. 
Der 
Stellungnahme 
wird nicht 
gefolgt. 
60. Städtebau 
Wie sind die Baumöglichkeiten für die nördlichen 
Anwohner an der  
Hirschstraße? 
28. Kenntnisnahme 
Die Baumöglichkeiten der Anwohner an der 
Hirschstraße sind nicht  
Gegenstand des Flächennutzungs planverfahrens.

Anlage 3 beabsichtigte Darstellung

301 Zeichen

W
 
 
 
 
 
W
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Grünfläche mit tw. landwirtschaftlicher Nutzung
Dauerkleingärten
Spielplatz
Vorrang und Massnahmenfläche
0 50 10025
Meter
1:2.500M.:

Beschlussvorlage Rat

6016 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Fink Az 
Vorlagen-Nummer 
 0451/2021 
Freigabedatum 
17.08.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
220. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz-Elsdorf 
Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
 
1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 220. Änderung 
des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel „Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf“ eingegangenen 
Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5 und 6; 
2. stellt die 220. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel „Fuchskaule in Köln-Porz-
Elsdorf“ mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage 4 beigefügten Begründung fest. 
 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.12.2013 wurde der Beschluss über die 
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nummer 75380/02 Arbeitstitel: „Fuchskaule in Köln-Porz-
Elsdorf“, sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB gefasst. Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Dar-
stellungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB.  
Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung, eine Änderung der Darstellung des Flä-
chennutzungsplans als Wohnbaufläche ist vorgesehen. Die bisherige Darstellung einer Fläche für die 
Landwirtschaft soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die überlagernde Vorrang-
fläche für Kompensationsmaßnahmen (T-Linie) soll entsprechend auf die Grenze der Wohnbaufläche 
zurück genommen werden. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes tritt nach Rechtskraft des 
nachgeordneten Bebauungsplanes außer Kraft. 
 
Verfahrensverlauf 
Das Änderungsverfahren wird als förmliches Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Absatz 1 BauGB be-
trieben. Es wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 76381/02 durchgeführt. Auf 
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB im Verfahren 
zur 220. Änderung des Flächennutzungsplans verzichtet, da die Planung bereits auf der Grundlage 
des städtebaulichen Planungskonzepts im Bebauungsplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt 
wurde. Ein Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB Bestandteil der Begründung der Änderungspla-
nung. 
 
Der Einleitungsbeschluss und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Bebauungsplanverfahren wurden in der Bezirksvertretung Porz (BV 7) am 10.12.2013 und 
im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 12.12.2013 getroffen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das städtebauliche Planungskonzept wurde im Amtsblatt 
Nr.14 am 02.04.2014 öffentlich bekannt gemacht und fand nach Modell 2 vom 08.04. bis zum 
15.04.2014 (Abendveranstaltung am 08.04.2014) statt.  
 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte vom 24.01. bis 
28.02.2014 (Scoping am 12.02.2014).  
 
Die Bebauungsmöglichkeiten der Fläche wurden Ende 2014 im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung 
untersucht. Der Siegerentwurf vom Büro Nebel und Pössl aus Köln diente als Grundlage für die Erar-
beitung des Bebauungsplanentwurfes. 
 
Der Vorgabenbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde in der BV 7 am 08.11.2016 und im 
StEA am 15.12.2016 getroffen. Hierzu gab es einen Auftrag an die Verwaltung, für den Bereich des 
städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf– auf Basis des 
Siegerentwurfes der Mehrfachbeauftragung einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung 
der Stellungnahme der BV 7 auszuarbeiten. Auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses legte der Trä-

3 
ger der Landschaftsplanung am 29.12.2016 Widerspruch ein. Unter der Voraussetzung, dass die stra-
tegische Umweltprüfung, die im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans derzeit erfolgt, keine 
der Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) widersprechenden Erkenntnisse ergibt, 
nimmt der Träger der Landschaftsplanung seinen Widerspruch zurück. 
 
Die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 73 am 07.10.2020 öffentlich bekannt 
gemacht und erfolgte vom 15.10. bis zum 26.11.2020 als Aushang im Stadtplanungsamt. Im Rahmen 
der Offenlage gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolg-
te im Zeitraum vom 29.09.2020 bis 12.11.2020. Es wurden 13 Stellungnahmen abgegeben. 
 
Vorberatungen 
Beschluss über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Fuchskaule in Köln-Porz-
Elsdorf" 
StEA  12.12.2013 
BV 7  10.12.2013 
Ausschuss für Umwelt und Grün  19.11.2013 
 
Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Pla-
nungskonzept 
  08.04.2014 in Köln-Porz-Urbach 
 
Mitteilung der Offenlage der 220. Änderung des Flächennutzungsplans "Fuchskaule in Köln-Porz-
Elsdorf" im Parallelverfahren 
StEA  07.05.2020 
BV 7  07.05.2020 
 
 
Anlagen 
1 Änderungsbereich (Plandarstellung) 
2 bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung) 
3 beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung) 
3a  Regionalplanfortschreibung ASB-Optionsfläche 7-708-004 (Plandarstellung) 
4 Begründung gemäß § 5 Absatz 5 BauGB mit Umweltbericht 
5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitig 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Offenlage nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 
BauGB 
6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 
BauGB

Anlage 3a ASB-Optionsflaeche

153 Zeichen

Anlage 3a
- Regionalplanfortschreibung ASB-Optionsfläche 7-708-004 -
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
A U S Z U G

Beratungsverlauf (3)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Friedrich-Hirsch-Straße
  • Frankfurter Straße
  • Kaiserstraße
  • Friedensstraße
  • Kupfergasse
  • Gilsonstraße 42
  • Poststraße
  • Brucknerstraße
  • Georgstraße
  • Igelweg
  • Hermann-Löns-Straße
  • Zündorfer Straße
  • Elsdorfer Straße
  • Hauptstraße
  • Zündorfer Weg
  • Waldstraße
  • Fauststraße
  • Ringstraße
  • Am Bergerhof
  • Fuchskaule 0451
  • Elsdorf
  • Hasenkaul

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Details

Aktenzeichen
0451/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.08.2021
Erstellt
09.02.2021 11:39