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4024/2022

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der BV-Kalk vom 24.11.2022 TOP 9.2.6 (AN/2001/2022) "Videokameras auf der Kalker Hauptstraße"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Antwortschreiben PP Köln (AN_2001_2022)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1192 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 4024/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der BV-Kalk vom 
24.11.2022 TOP 9.2.6 (AN/2001/2022) "Videokameras auf der Kalker Hauptstraße" 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der BV-Kalk 
vom 24.11.2022TOP 9.2.6 (AN/2001/2022) "Videokameras auf der Kalker Hauptstraße" 
 
Anfrage: 
 
1. In wie weit ist die Verbrechensrate seit der Installation der Kameras im Bereich Kalker 
Hauptstraße gesunken, gleich geblieben oder gestiegen? 
2. Wie viele Einblicke in Privathaushalte hat es durch schlechte Einstellungen der Kameras 
gegeben? 
3. Um wieviel Prozent ist die Verbrechensaufklärungsrate seit der Installation der Kameras 
gesunken, gestiegen oder gleich geblieben? 
4. Wie hoch sind die laufenden Kosten der Kameras und der Auswertung des Materials pro 
Monat? 
5. Steigern sich die Kosten des Betriebes durch die Erhöhung der Strompreise? Und wenn 
ja, um wieviel? 
 
 
Antwort der Polizei Köln – siehe Anlage -

Antwortschreiben PP Köln (AN_2001_2022)

5051 Zeichen

Polizeipräsidium 
 Köln 
  
 
 
 
Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln 
 
22. November 2022 
Seite 1 von 4 
 
Aktenzeichen:  
LStab SG 1  
 
bei Antwort bitte angeben 
 
Heß, POK 
Telefon 0221 229-0 
Telefax 0221 229-2012 
leitungsstab.koeln 
@polizei.nrw.de 
Raum A 3.520 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude: 
Walter-Pauli-Ring 2 
 
Telefon 0221 229-0 
Telefax 0221 229-2002 
poststelle.koeln@polizei.nrw.de 
https://koeln.polizei.nrw 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Straßenbahnlinien 1 und 9 
Haltestelle: Kalk Post 
S-Bahnlinien S 12, S 13, S19 
sowie RB 25 
Haltestelle: Trimbornstraße 
 
Zahlungen an: 
Landeshauptkasse 
Nordrhein-Westfalen 
IBAN: 
DE27 3005 0000 0004 0047 19 
BIC:  
WELADEDD 
TV-Nr.:  03036316 
 
 
Stadt Köln 
 
Geschäftsführung Bezirksvertretung Kalk 
 
per E-Mail an: 
corinna.brecher@stadt-koeln.de  
 
 
 
 
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Videokameras auf der Kalker Hauptstraße 
 
 
1. Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.11 .2022, 
AN/2001/2022 
2. Ihre Anfrage vom 15.11.2022 (per E-Mail) 
 
 
Sehr geehrte Frau Brecher,  
 
gerne beantworte ich die von Ihnen übersandte Anfra ge der Fraktion 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Zuge der vertrauensvollen und engen 
Zusammenarbeit zwischen Stadt Köln und Polizei. Ich möchte aber auch 
auf den bestehenden Austausch in den Gremien und di e Möglichkeit 
des Austauschs mit den dort etablierten Ansprechpar tnern verweisen. 
Dies insbesondere, da der Stand des Ausbaus der Videobeobachtung in 
Kalk Teil des Vortrags des Regionalverantwortlichen  in der letzten Sit- 
zung des örtlichen KPR war. 
 
Zu den Fragen der Fraktion nimmt die Polizei Köln wie folgt Stellung:  
 
1. In wie weit ist die Verbrechensrate seit der Installation der Kame- 
ras im Bereich Kalker Hauptstraße gesunken, gleich geblieben oder 
gestiegen? 
 
Der Gesetzgeber unterscheidet in § 12 des Strafgese tzbuchs (StGB) 
grundsätzlich zwischen Vergehens- und Verbrechenstatbeständen.

Seite 2 von 4 Gem. § 12 Absatz 1 StGB sind Verbrechen rechtswidri ge Taten, die im 
Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht 
sind. Vergehen sind gem. Abs. 2 rechtwidrige Taten,  die im Mindestmaß 
mit einer geringeren Freiheitstrafe oder mit einer Geldstrafe bedroht 
sind.  
 
Die Videobeobachtung nach dem Polizeigesetz Nordrhe in-Westfalen 
(PolG NRW) ist an einzelnen öffentlich zugänglichen  Orten zulässig, 
wenn dort wiederholt Straftaten begangen wurden und  die Beschaffen- 
heit des Ortes die Begehung von Straftaten begünsti gt, solange Tatsa- 
chen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten 
begangen werden (§ 15a Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW) oder wenn Tatsachen 
die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von  erheblicher Bedeu- 
tung (§ 8 Abs. 3 PolG NRW) verabredet, vorbereitet oder begangen 
werden (§ 15a Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW). Es muss sich hier in der Regel 
mindestens um Taten der mittleren Kriminalität handeln, die den Rechts- 
frieden empfindlich stören und dazu geeignet sind, das Gefühl der 
Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.  
 
Die folgende Übersicht umfasst folglich typische De likte der Straßenkri- 
minalität im Deliktsbereich der Gewalt- und Eigentu mskriminalität und 
unterscheidet dabei nicht zwischen Vergehens- und V erbrechenstatbe- 
ständen. Hierzu zählen unter anderem Sexualdelikte,  Raubdelikte, Kör- 
perverletzungsdelikte, Rauschgiftdelikte und ausges uchte Diebstahlsde- 
likte. 
 
Die ersten Kameras der polizeilichen Videobeobachtu ng in Köln Kalk 
wurden am 04.03.2022 in Betrieb genommen. Um eine V ergleichbarkeit 
zu ermöglichen, wurde die Gesamtzahl der Delikte im  zweiten und drit- 
ten Quartal (April-September) der Jahre 2018 bis 20 22 für den Videobe- 
reich Köln Kalk gegenübergestellt.

Seite 3 von 4  
  
2. Wie viele Einblicke in Privathaushalte hat es du rch schlechte 
Einstellungen der Kameras gegeben? 
 
Mit Beschluss vom 16. Mai 2022 hat das OVG NRW festgelegt, dass die 
Erfassung von Wohn- und Geschäftsräumen nicht von der Gesetzeslage 
gedeckt ist. Diesen Beschluss hat die Polizei Köln umgesetzt und die 
benannten Bereiche entsprechend „verschattet“. 
 
3. Um wieviel Prozent ist die Verbrechensaufklärung srate seit der 
Installation der Kameras gesunken, gestiegen oder g leich geblie- 
ben? 
 
Die Erhebung der Fallzahlen - in Bezug auf die Aufk lärungsquote - wird 
aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gener iert. PKS-Zahlen kön- 
nen durch das PP Köln lediglich für den Bereich ein er Polizeiinspektion 
erhoben werden. Kleinräumigere Auswertungen sind nicht möglich.

Seite 4 von 4 4. Wie hoch sind die laufenden Kosten der Kameras u nd der Aus- 
wertung des Materials pro Monat? 
 
Ich bitte um Verständnis, dass ich auf eine zur Bea ntwortung erforderli- 
che aufwändige Auswertung verzichtet habe. 
 
5. Steigern sich die Kosten des Betriebes durch die Erhöhung der 
Strompreise? Und wenn ja, um wieviel? 
 
Eine diesbezügliche Kalkulation liegt nicht vor. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag  
 
gez. 
Zimmermann 
Kriminaldirektor

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4024/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.11.2022
Erstellt
23.11.2022 14:20