4024/2022
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der BV-Kalk vom 24.11.2022 TOP 9.2.6 (AN/2001/2022) "Videokameras auf der Kalker Hauptstraße"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 4024/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der BV-Kalk vom 24.11.2022 TOP 9.2.6 (AN/2001/2022) "Videokameras auf der Kalker Hauptstraße" Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der BV-Kalk vom 24.11.2022TOP 9.2.6 (AN/2001/2022) "Videokameras auf der Kalker Hauptstraße" Anfrage: 1. In wie weit ist die Verbrechensrate seit der Installation der Kameras im Bereich Kalker Hauptstraße gesunken, gleich geblieben oder gestiegen? 2. Wie viele Einblicke in Privathaushalte hat es durch schlechte Einstellungen der Kameras gegeben? 3. Um wieviel Prozent ist die Verbrechensaufklärungsrate seit der Installation der Kameras gesunken, gestiegen oder gleich geblieben? 4. Wie hoch sind die laufenden Kosten der Kameras und der Auswertung des Materials pro Monat? 5. Steigern sich die Kosten des Betriebes durch die Erhöhung der Strompreise? Und wenn ja, um wieviel? Antwort der Polizei Köln – siehe Anlage -
Antwortschreiben PP Köln (AN_2001_2022)
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Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln 22. November 2022 Seite 1 von 4 Aktenzeichen: LStab SG 1 bei Antwort bitte angeben Heß, POK Telefon 0221 229-0 Telefax 0221 229-2012 leitungsstab.koeln @polizei.nrw.de Raum A 3.520 Dienstgebäude: Walter-Pauli-Ring 2 Telefon 0221 229-0 Telefax 0221 229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 1 und 9 Haltestelle: Kalk Post S-Bahnlinien S 12, S 13, S19 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße Zahlungen an: Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen IBAN: DE27 3005 0000 0004 0047 19 BIC: WELADEDD TV-Nr.: 03036316 Stadt Köln Geschäftsführung Bezirksvertretung Kalk per E-Mail an: corinna.brecher@stadt-koeln.de Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Videokameras auf der Kalker Hauptstraße 1. Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.11 .2022, AN/2001/2022 2. Ihre Anfrage vom 15.11.2022 (per E-Mail) Sehr geehrte Frau Brecher, gerne beantworte ich die von Ihnen übersandte Anfra ge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Zuge der vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit zwischen Stadt Köln und Polizei. Ich möchte aber auch auf den bestehenden Austausch in den Gremien und di e Möglichkeit des Austauschs mit den dort etablierten Ansprechpar tnern verweisen. Dies insbesondere, da der Stand des Ausbaus der Videobeobachtung in Kalk Teil des Vortrags des Regionalverantwortlichen in der letzten Sit- zung des örtlichen KPR war. Zu den Fragen der Fraktion nimmt die Polizei Köln wie folgt Stellung: 1. In wie weit ist die Verbrechensrate seit der Installation der Kame- ras im Bereich Kalker Hauptstraße gesunken, gleich geblieben oder gestiegen? Der Gesetzgeber unterscheidet in § 12 des Strafgese tzbuchs (StGB) grundsätzlich zwischen Vergehens- und Verbrechenstatbeständen. Seite 2 von 4 Gem. § 12 Absatz 1 StGB sind Verbrechen rechtswidri ge Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen sind gem. Abs. 2 rechtwidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitstrafe oder mit einer Geldstrafe bedroht sind. Die Videobeobachtung nach dem Polizeigesetz Nordrhe in-Westfalen (PolG NRW) ist an einzelnen öffentlich zugänglichen Orten zulässig, wenn dort wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffen- heit des Ortes die Begehung von Straftaten begünsti gt, solange Tatsa- chen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden (§ 15a Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW) oder wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeu- tung (§ 8 Abs. 3 PolG NRW) verabredet, vorbereitet oder begangen werden (§ 15a Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW). Es muss sich hier in der Regel mindestens um Taten der mittleren Kriminalität handeln, die den Rechts- frieden empfindlich stören und dazu geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Die folgende Übersicht umfasst folglich typische De likte der Straßenkri- minalität im Deliktsbereich der Gewalt- und Eigentu mskriminalität und unterscheidet dabei nicht zwischen Vergehens- und V erbrechenstatbe- ständen. Hierzu zählen unter anderem Sexualdelikte, Raubdelikte, Kör- perverletzungsdelikte, Rauschgiftdelikte und ausges uchte Diebstahlsde- likte. Die ersten Kameras der polizeilichen Videobeobachtu ng in Köln Kalk wurden am 04.03.2022 in Betrieb genommen. Um eine V ergleichbarkeit zu ermöglichen, wurde die Gesamtzahl der Delikte im zweiten und drit- ten Quartal (April-September) der Jahre 2018 bis 20 22 für den Videobe- reich Köln Kalk gegenübergestellt. Seite 3 von 4 2. Wie viele Einblicke in Privathaushalte hat es du rch schlechte Einstellungen der Kameras gegeben? Mit Beschluss vom 16. Mai 2022 hat das OVG NRW festgelegt, dass die Erfassung von Wohn- und Geschäftsräumen nicht von der Gesetzeslage gedeckt ist. Diesen Beschluss hat die Polizei Köln umgesetzt und die benannten Bereiche entsprechend „verschattet“. 3. Um wieviel Prozent ist die Verbrechensaufklärung srate seit der Installation der Kameras gesunken, gestiegen oder g leich geblie- ben? Die Erhebung der Fallzahlen - in Bezug auf die Aufk lärungsquote - wird aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gener iert. PKS-Zahlen kön- nen durch das PP Köln lediglich für den Bereich ein er Polizeiinspektion erhoben werden. Kleinräumigere Auswertungen sind nicht möglich. Seite 4 von 4 4. Wie hoch sind die laufenden Kosten der Kameras u nd der Aus- wertung des Materials pro Monat? Ich bitte um Verständnis, dass ich auf eine zur Bea ntwortung erforderli- che aufwändige Auswertung verzichtet habe. 5. Steigern sich die Kosten des Betriebes durch die Erhöhung der Strompreise? Und wenn ja, um wieviel? Eine diesbezügliche Kalkulation liegt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Zimmermann Kriminaldirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4024/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.11.2022
- Erstellt
- 23.11.2022 14:20