2891/2024
Mitteillung der Unteren Naturschutzbehörde zum "Natura 2000-Kreisgespräch Köln, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Oberbergischer Kreis" am 05.09.2023
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Anlage 1 Natura2000_Kreisgespräche_Protokoll
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1 Natura 2000 Kreisgespräche für die Städte Köln und Leverkusen sowie den Rheinisch- Bergischen Kreis und den Oberbergischen Kreis zur Umsetzung der FFH – und Vogelschutz-Richtlinie: Handlungsbedarfe und –möglichkeiten zur Verbesserung von Lebensraumtypen und Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand Protokoll der Besprechung vom 05.09.2023, Beginn 9:30 Uhr – Ende 16:00 Uhr (Bezirksregierung Köln, Raum K5) TOP 1: Begrüßung und Einleitung Fr. Marga (MUNV) begrüßt zur 3. Runde der Natura 2000-Kreisgespräche. Grundlage für das heutige Gespräch ist der dritte FFH -Bericht aus dem Jahre 2019. Nach Art. 11 der FFH - Richtlinie sind die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Erhaltungszustand der wertgebenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Gebiete zu überwachen. In dem heutigen Gespräch werden die Verantwortungsprofile, FFH -Lebensraumtypen und - Anhangsarten sowie die Arten der Vogelschutzrichtlinie besprochen, die einen landesweit ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand aufweisen. Ziel ist es, sich über den Stand der Maßnahmenumsetzung seit dem letzten Kreisgespräch auszutauschen, Verbesserungsmöglichkeiten und Potenziale für die Arten und Lebensraumtypen zu besprechen, für welche die Stadt Köln und die Stadt Leverkusen sowie der Rheini sch- Bergische und der Oberbergische Kreis aus Sicht des Landes NRW eine besondere Verantwortung haben. Zur Vorbereitung des Termins wurden Video -Tutorials zur Methodik sowie die Verantwortungsprofile, die betroffenen Lebensraumtypen und wertgebenden Arten sowie die Arten aus dem Vogelschutzbericht an alle Beteiligten verschickt. TOP 2: Stand Vertragsverletzungsverfahren (Sicherung von FFH -Gebieten und Flachland-/Berg-Mähwiesen) Fr. Marga (MUNV) berichtet über den Stand der beiden Vertragsverletzungsverfahren. 1. „Sicherung von FFH-Gebieten, Umsetzung der FFH-Richtlinie“ Drei der vier von der EU -Kommission gerügten Punkte betreffen das Land NRW nicht. Sie beziehen sich auf die rechtliche Sicherung der FFH -Gebiete, die Festlegung der Erhaltungsmaßnahmen der FFH-Gebiete sowie die Veröffentlichung über das Fachinformationssystem des LANUV. Kritik gab es bei Punkt vier für alle Bundesländer: Die EU -Kommission bemängelt, dass die Erhaltungsziele in allen FFH-Gebieten nicht konkret genug festgelegt wurden. Die EU möchte zudem verpflichtende Maßnahmen in den FFH-Gebieten vorsehen, während Bund und Länder 2 das Prinzip der freiwilligen Umsetzung von Maßnahmen durch die Landwirte und Eigentümer beibehalten möchten. Andernfalls wäre der Vertragsnaturschutz in den FFH -Gebieten nur noch eingeschränkt möglich. Ein Plädoyer der EU-Generalanwältin hierzu gab es im April 2023, in dem sie der Sichtweise Deutschlands weitestgehend zustimmte. Das EuGH -Urteil wird hierzu bis Ende September 2023 erwartet (Stand September 2023). 2. Flächenabnahmen LRT 6510/6520 Flachland- und Berg-Mähwiesen in FFH-Gebieten Die EU-Kommission wirft Bund und Ländern vor, die Verschlechterung der Lebensraumtypen Flachland- und Berg-Mähwiesen in FFH-Gebieten systematisch zuzulassen. Im Februar wurde hierzu die Klageschrift eingereicht. In ganz NRW sind mehr als 70 FFH-Gebiete angesprochen. Lediglich in sechs Gebieten gab es dabei seit 2004 reale Verluste (teilweise nur vorübergehend). Die vermeintlichen Verschlechterungen beruhen überwiegend auf Kartierfehlern und anderen wissenschaftlichen Irrtümern. Das LANUV berichtet, dass die Wiederherstellung der Erhaltungszustände der LRTs mit den betroffenen Kreisen bereits besprochen wurden und eine Wiederherstellung der Biotope in einigen Gebieten bereits erfolgt ist . Die Entscheidung des EuGHs hierzu ist wahrscheinlich erst 2024 zu erwarten. TOP 3: Vorstellung eines neuen Online -Tools zu negativen Veränderungen in FFH - Gebieten inkl. automatisierten Mitteilungen an zuständige Behörden - Vortrag von Herrn Schiffgens (LANUV) Inhalt des FFH -Berichts ist der Zustand der FFH -LRT und –Arten bezogen auf die biogeographischen Regionen. Die EU vergleicht zwischen dem Meldezustand (Stand zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung) und jetzigem Zustand. Aufgrund des Verschlechterungsverbots ist bei tatsächlichen negativen Veränderungen in FFH-Gebieten die Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich. Seitens des LANUV wurde ein neues Online -Tool entwickelt, das dem FIS „Maßnahmenplanung“ hinzugefügt wurde (noch nicht veröffen tlicht), um negative Veränderungen von FFH -LRT und -Arten hinsichtlich Fläche/ Populationsgröße und Erhaltungszustand gegenüber dem Meldezustand darzustellen. Änderungen bei der Kartier - Methodik stellen keine Verschlechterung dar. Das neue Online -Tool soll einmal jährlich auf Grundlage der Aktualisierung der Standarddatenbögen (SDB) mit neuen Daten befüllt werden. Eine Mitteilung zu negativen Veränderungen erfolgt automatisiert per E -Mail an die zuständigen uNBen und den LB WuH sowie in Cc an die hNBen. 3 Die E-Mail enthält einen Link zum Tool und zu den Angaben zu aktuellen negativen Veränderungen - des betroffenen LRT/ der betroffenen Art, - der Flächengröße/ Populationsgröße inkl. Handlungsbedarf, - des Erhaltungsgrads (Qualität) inkl. Handlungsbedarf Weiterhin enthalten ist eine Rückmeldefunktion für die federführende Behörde mit vier Antwortmöglichkeiten 1. Maßnahmen zur Wiederherstellung wurden durchgeführt 2. Maßnahmen zur Wiederherstellung sind in Planung 3. Maßnahmen zur Wiederherstellung sind nicht möglich (Begründung erforderlich) 4. Es handelt sich nicht um eine tatsächliche negative Veränderung (Begründung erforderlich) inkl. der Möglichkeit, Freitext für weitere Erläuterungen einzugeben. Die Einführung des Tools wird per Erlass durch das MUNV erfolgen. An dieser Stelle wird daran erinnert und darum gebeten, bereits durchgeführte Maßnahmen im FIS „Durchgeführte Maßnahmen“ ein- bzw. nachzutragen. Für die Versendung der E -Mails an die Behörden wird um Angabe einer aktuellen Funktionsadresse gebeten. TOP 4a): Darstellung der FFH -Lebensraumtypen, für welche die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis eine besondere Verantwortung haben – Vortrag von Herrn Schiffgens (LANUV) Das LANUV gibt einen Überb lick über die FFH -Verantwortungsprofile. Die jeweiligen Lebensraumtypen (LRT) des Rheinisch -Bergischen-Kreises sowie der Städte Köln und Leverkusen sowie die Kriterien zur Erstellung der Verantwortungsprofile sind in der Anlage dargestellt. Aktuell arbeitet das LANUV bereits an der Erstellung eines neuen FFH-Berichtes für 2025. Für LRT mit einer satten Farbdarstellung besteht eine besondere Verantwortung, während Darstellungen mit einem helleren Farbton zwar auf einen jeweils günstigen bzw. ungünstigen Erhaltungszustand hinweisen, in der jeweiligen Region ergibt sich daraus jedoch keine besondere Verantwortungsverpflichtung. Ein Beispiel für die Stadt Köln wäre der LRT „3150 Eutrophe Stillgewässer“, für den die Stadt Köln nach der Auswertung des aktuellen F FH- Berichts von 2019 eine besondere Verantwortung hat und gleichzeitig ein ungünstiger Erhaltungszustand für die atlantische Region vorliegt. 4 Neben den vorkommenden LRTs in den FFH -Gebieten hat das LANUV in der zweiten Zeile der Tabelle der FFH -Gebiete den Bedarf für eine Optimierung (O) und/oder Vermehrung (V) für jedes FFH-Gebiet dargestellt. In der atlantischen Region sind auch FFH -Gebiete mit ungünstigem Erhaltungszustand anzutreffen, die auf quantitative, qualitative und strukturelle Defizite zurückzuführen sind. Für sie besteht die Notwendigkeit mittels einer Flächenvermehrung und einer Optimierung der Bestände einen günstigeren Erhaltungsgrad anzustreben. In der Vorstellung der Übersichten wurden seitens des LANUVs einzelne Besonderheiten der FFH-Gebiete und LRTs hervorgehoben und die anwesenden Institutionen gebeten örtliche aktuelle Erkenntnisse über Defizite und Details zu Verbesserungen beizutragen. Die dargestellten Bewertungen A, B und C stammen aus den Standarddatenbögen und sind nicht immer ganz aktuell, da diese nur gemäß des Meldeturnus an die EU aktualisiert werden. Sofern der Erhaltungszustand eines LRTs von der Stufe A nach B abgerutscht ist, sollte von den Verantwortlichen bereits über konkrete Verbesserungsmöglichkeiten nachgedacht werden. FFH-Gebiete der atlantischen (bzw. teilweise kontinentalen) Region im Rheinisch - Bergischen Kreis, in Leverkusen und in Köln DE-5008-302 „Königsforst“ (GL, K / atl., kon.) Da die Kartierung über ein Büro erfolgt ist und außer einem ersten Einleitungsgespräch bislang keine vertiefte Bearbeitung stattgefunden hat, liegen aktuelle Ortskenntnisse über den Zustand der LRT derzeit bei den Anwesenden nicht vor. Pfeifengraswiesen wurden auch im Thielenbruch und der Wahner Heide kartiert und werden vom LANUV nachträglich in die Tabelle übernommen. Dystrophe Seen (3160) und Feuchtheiden (4010) befinden sich im Erhaltungsgrad C: zwei Feuchtheidebereiche im Rheinisch -Bergischen Kreis und kleinere Flächen im Kölner Stadtgebiet sind im Königsforst bekannt. Von Seiten de s Forstes sind hier aktuell keine Maßnahmen vorgesehen, da die Bereiche als Wald angesehen werden, auf denen keine Offenlandmaßnahmen durchgeführt werden. Das LANUV weist in diesem Zusammenhang jedoch auf die bestehende Verpflichtung zur Erhaltung der Best ände und die Notwendigkeit zur genauen Klärung der kartierten LRTs sowie die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vergrößerung der Feuchtheidebestände hin. Insbesondere bei einem kartierten Erhaltungsgrad „C“ besteht die Pflicht, sich u m die Verbesserung der Bestände zu kümmern. Falls diese LRTs nicht zu erhalten sind, wäre dieses entsprechend zu dokumentieren, da hierzu künftig vermehrt mit Nachfragen der EU zu rechnen ist. Auf Kölner Stadtgebiet wurden jedoch im Rahmen eines Förderpro jektes durch den BUND Vegetationskartierungen durchgeführt und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet. In 5 diesem Zusammenhang wurden auf der Bergischen Heideterrasse bereits Flächen zur Vernässung gesucht und seit diesem Jahr (2023) werden entsprechende M aßnahmen im Dünnwalder Wald und im Königsforst umgesetzt. Aktuell wird von Seiten des Forstes das MAKO für den Königsforst erarbeitet. Das bestehende SOMAKO gilt als vorhandenes Konzept im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren. Ein MAKO für das Gebiet soll bis 2026 fertig gestellt werden (aktuell gibt es ein älteres SOMAKO). Der Landesbetrieb Wald und Holz bekämpft die Spätblühende Traubenkirsche in den Buchenlebensräumen. Schwieriger ist ihre Bekämpfung jedoch in den Eichen -LRT, welche häufig lichter sind und damit dem Neophyten gute Ausbreitungsbedingungen bieten. Die Biologische Station Köln sieht deshalb eine Verantwortung zur Klärung des Umganges mit der Traubenkirsche als übergeordnetes Problem an, welches auf Landesebene zu klären sei. Die Entwicklung von Eichenwäldern auf Sandstandorten wird durch die Traubenkirsche stark behindert und erfordert gebietsbezogene Einzelentscheidungen. Demnach sind auch aufwändige Methoden zur langfristigen Bekämpfung der Art in betroffenen Beständen vorzusehen (z.B. mittels Ringeln der Stämme, Ausreißen per Hand, Ziegenbeweidung oder systematischem Waldumbau). In Köln tritt die Spätblühende Traubenkirsche auch in Moorwäldern z.B. dem Thielenbruch auf und breitet sich von dort weiter aus. Möglicherweise könn te sie dort mit einer kurzzeitigen Beweidung zurückgedrängt werden, wie dieses bereits heute im Teutoburger Wald gehandhabt wird. Dort wird der Art mit einer Beweidung durch Ziegen begegnet. Das Problem dabei ist allerdings, dass Ziegen nicht selektiv nur die Spätblühende Traubenkirsche fressen. Dadurch wird die Naturverjüngung anderer Bäume gehemmt. Deswegen ist eine teilweise Einzäunung der Ziegen notwendig. Diese Vorgehensweise ist aber keine generelle Lösung gegen das Problem und daher nicht übertragbar für das gesamte Land NRW. DE-4809-301 Dhünn und Eifgenbach (GL, LEV) Der LRT 9110 weist den EHZ A auf. Es wird von Indischen Springkrautvorkommen in den Randbereichen des LRTs berichtet, die sich aufgrund der abgestorbenen Fichten weiter ausbreiten. Die BS vermutet, dass der EHZ eher in Richtung B tendiere. Die Kartierung des LRTs wurde bereits 2012 von der BS vorgenommen, aktuell hat der Totholzanteil weiter in den Wäldern abgenommen. Die Forstverwaltung erläuterte, dass die Erstellung ei nes MAKOs für nächstes Jahr geplant sei. Wichtig zu nennen ist, dass sich in dem als FFH -Gebiet ausgewiesenen Kernbereich eher wenig Buchenwälder befinden, in den unmittelbaren angrenzenden NSGs befinden sich weitere Vorkommen dieses Waldtyps, die auch mit ins MAKO einfließen sollen. DE-4907-301 Wahner Heide (GL, K) Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) betreut die Flächen, es gibt insbesondere im Geisterbusch keine Betreuung durch die BS Köln und Rhein -Berg. Laut Angaben der BS überaltern die Heidebestände im Gebiet, es hätte aber seitens der BS bereits vor Jahren der Vorschlag eines Abbrennens gegeben. Insbesondere die Feuchtheiden (LRT 4010) stehen 6 massiv unter Druck (Trockenjahre, Wasserhaushalt). Außerdem gibt es größere Vorkommen der Spätblühenden T raubenkirsche. Die Kreuzkrötenvorkommen im RBK sind im regelmäßigen Monitoring über das LANUV und werden von der BSRB durchgeführt. Von der DBU wurde der Naturerbe -Entwicklungsplan aufgestellt, der entsprechende Maßnahmen vorsieht, die es umzusetzen gilt. Da die Datenerfassung der DBU und der Bundeswehr nicht problemlos in den Datenbestand des LANUVs eingepflegt werden kann, wird befürchtet, dass evtl. eine zu positive Einschätzung der tatsächlichen Situation vor Ort erfolgt ist und eine Bekämpfung der Späten Traubenkirsche evtl. nur mit zusätzlichen Landesmitteln von der DBU übernommen werden würde. Zu den übrigen LRT kann derzeit keine valide Aussage getroffen werden. DE-4907-301 Worringer Bruch (K) Es stellt sich die Frage, wie es mit der Fortschreibung des SOMAKO für den Worringer Bruch weitergehen soll. Hervorzuheben ist hierbei das überregional bedeutsame Vorkommen des Kammmolchs im Worringer Bruch und die damit einhergehende Frage, ob der Kammmolch als Leitart für die nachfolgende Maßnahmenplanung benannt werden soll. Es handelte sich hierbei ehemals um eine der bedeutendsten Populationen in ganz NRW. Die untere Forstbehörde gibt an, dass vor dem Jahr 2026 keine Erarbeitung des MAKO möglich sein wird. Das Einleitende Fachgespräch könne voraussichtlich 2024 oder 2025 stattfinden. Einzelne Maßnahmen könnten durchaus bereits vorher umgesetzt werden bzw. gäbe es bei einigen Maßnahmen sowieso die Verpflichtung hierzu. Das vorhandene SOMAKO ist bis 2018 festgeschrieben, enthält jedoch keine konkreten Maßnahmen, die jedoch bilateral unter den Beteiligten geklärt und dann ins MAKO aufgenommen werden sollen. Die LRTs der Weichholz -Auenwälder, der Stieleichen-Hainbuchenwälder und der eutrophen Stillgewässer und Altarme sind stark vom Grundwasserstand abhängig. Es lässt sich beobachten, dass die Kennarten dieser LRTs langsam verschwinden. Die Vertiefung des Rheins könnte eine Ursache für dieses Problem darstellen. Zudem verschlammen die vorhandenen Gewässer. Es gibt bereits eine Machbarkeitsstudie zur Entschlammung des Worringer Bruchs, die zusammen mit den städtischen Entwässerungsbetrieben erstellt wurde: Eine Entschlammung wäre möglich, aller dings finanziell sehr aufwändig (Deponierung von Bodenmaterialien). Das LANUV lässt bereits kartieren. Eine Förderung über FöNa ist denkbar, ebenso ein LIFE-Projektantrag. Wichtig ist insbesondere die Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen. Auch wenn der Klimawandel evtl. zu einem ungünstigen Zustand der LRTs führen sollte, besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Durchführung notwendiger Maßnahmen für den Erhalt des betroffenen LRTs. DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zw. Emmerich und Bad Honnef (K) Das Vorkommen von „3270 Flüsse mit Schlammbänken“ mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.“ in diesem FFH-Gebiet ist das einzige im Kölner Stadtgebiet. 7 Generell ist für den Rhein das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt verantwortlich, die uNB hat nur geringe Einflussmöglichkeiten. DE-5008-301 Thielenbruch (K) Im Rahmen des IP -LIFE-Projektes laufen derzeit Maßnahmen zur Bekämpfung von Adlerfarnbeständen. Ein Grundproblem besteht auch hier in der Wasserversorgung des Gebietes, Maßnahmen für den LRT 7230 – Kalkreiche Niedermoore – wären vom Rheinisch- Bergischen Kreis zu organisieren. Sinnvoll wäre es, weniger Bebauung in einem Radius von 300 m um das FFH-Gebiet vorzusehen und dort mehr Niederschläge versickern zu lassen, da noch immer Wasser aus dem Einzugsgebiet in einen Kanal fließt und abgeleitet wird. Hierzu hat auch bereits ein gemeinsamer Termin mit den betroffenen Kommunen stattgefunden. Bereits jetzt sind Schrumpfungen der Bestände von bestimmten Heuschreckenarten durch die Auswirkungen des Klimawandels, hier besonders durch fehlendes Wasser, zu bemerken. Zudem befindet sich der Ausbau der S11 (teilweise auch im FFH -Gebiet) bereits in Planung, was noch nicht absehbare Auswirkungen bedeuten dürfte. Durch den Bau eines Dammes wird es evtl. auch zu Auswirkungen auf die Zauneidechsen kommen, denn ggf. werden die leicht hängigen Bereiche der Kalkflachmoore auf der Ostseite des Dammes aufgrund der vorhandenen Hanglagen wohl feuchter werden, während die sauren Moore auf der westlichen Seite des Dammes eher weniger Wasser erhalten werden. Aktuell haben sich die Bestände der Helm-Azurjungfer im Gebiet z.T. wieder erholt. Das Vorkommen des LRTs „7220 Kalktuffquellen“ als prioritärer LRT mit besonderer Verantwortung ist in der Tabelle des LANUVs bisher nicht aufgeführt, da der LRT im günstigen Erhaltungszustand ist, wird aber wunschgemäß ergänzt und mit dem Protokoll an alle Beteiligten weitergeleitet. Laut LANUV wird der Thielenbruch im Rahmen des neuen FIS zur Dokumentation von Veränderungen in FFH-Gebieten genannt werden. Dort sollen alle Infos über eine Verschlechterung des FFH-Gebietes dokumentiert werden und stehen damit gleichzeitig der uNB und auch der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung. Die uNB verweist darauf, dass sie in ihren Stellu ngnahmen zur Bauleitplanung zwar auf die Probleme mit dem Grundwasser beim Bau von Tiefgaragen hinweist, dieser Belang aber nicht hinreichend abgewogen, sondern auf die späteren Einzelvorhaben abgewälzt wird. Da kleinere Einzelvorhaben zudem unter die Erhe blichkeitsschwelle fallen würden, könnte dies in der Summationsbetrachtung aber doch zu einer Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle führen. In diesem Zusammenhang wird von der uNB auch auf die Notwendigkeit verwiesen, die Bezirksregierung mit ihren unterschiedlichen Dezernaten stärker in die zukünftigen Entwicklungen im Gebiet einbinden zu wollen (z.B. Dez. 32, Dez. 54 etc.), zumal auch allgemein die Befürchtung geäußert wird, dass sich die Probleme im Thielenbruch auch auf den landesweiten Erhaltungszustand der dortigen Lebensraumtypen auswirken werden. 8 DE-4806-303 Knechtstedener Wald und Chorbusch (K) Im Protokoll zu den letzten Kreisgesprächen wurde über einen Grabenverschluss diskutiert. Nachtrag Wald und Holz: Durch die Grundwasserabsenkung durc h RWE ist momentan kein Graben mehr wasserführend. (Ausnahme – das in sich geschlossene Grabensystem mit künstlichem Zufluss von Wasser durch RWE, um Waldflächen nicht gänzlich austrocknen zu lassen.) Wenn tatsächlich in mehreren Jahrzehnten wieder Wasser nach oben drücken sollte, kann man neu beurteilen und ggf. Gräben verschließen. Da die meisten Gräben nicht mehr gepflegt werden, käme es dann automatisch zu einem gewissen Verschluss. Generell wird das FFH-Gebiet mit seiner Staatswaldfläche von der BS Neuss betreut, weshalb es hierzu keine weiteren Informationen aus dem Plenum gibt. TOP 4b: Darstellung der FFH -Lebensraumtypen, für die der Oberbergische Kreis eine besondere Verantwortung hat – Vortrag von Herrn Schiffgens (LANUV) Mähwiesen Für diesen LRT hat nach Datenlage des LANUV der Oberbergische Kreis keine besondere Verantwortung. Der LRT wurde aber trotzdem in die Tabelle aufgenommen, da für die Erhaltung und Entwicklung aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine besondere Verpflichtung besteht und sich neben den Vorkommen in FFH-Gebieten (DE4810- 301, DE-5110-301) im Kreisgebiet eventuell größere Vorkommen außerhalb der FFH-Gebiete befinden, die bisher im Datenbestand des LANUV nicht aufgeführt sind. Biostation und UNB werden gebeten, weitere ihnen vorliegende Daten dem LANUV zeitnah zur Kenntnis zu geben. Moorwälder Aktuell gibt es nur noch ein isoliertes Vorkommen von den Moorwäldern (91D0) im FFH-Gebiet Immerkopf. FFH-Gebiete in der kontinentalen biogeografischen Region im Oberbergischer Kreis DE-5010-301 Immerkopf Die Standorte der LRTs „4010 Feuchte Heiden“ und „91D0 Moorwälder“ sind niederschlagsabhängig. Die Prognose für die Entwicklung des Erhaltungszustands wird bei B bleiben und sich nicht v erbessern, sondern mit der Zunahme an trockenen Jahren eher verschlechtern und invasive Arten werden sich weiter ausbreiten. Da sich schon heute Adlerfarn und Brombeeren weiter ausbreiten, wird der Boden zur Förderung des LRT 4010 gelegentlich abgeplaggt. 9 DE-5111-303 Quellmoor bei Neuenhaehnen Beim LRT „4010 Feuchte Heiden“ sind die Torfmoose sehr stark zurückgegangen, auch Moosbeere wurde nicht mehr gefunden. Laut der BS ist der Erhaltungszustand allerdings immer noch mit einem „B“ zu beurteilen. Seit 2 021 wird von der BS ein Biotopmonitoring durchgeführt. DE-5111-301 Kesselsiefen und Galgenberg Der LRT 91D0 „Moorwälder“ wurde nach Datenlage des LANUV als NP – „not present“ in der Tabelle gekennzeichnet. Das heißt, dieser LRT ist im Gebiet nicht mehr aus gebildet, eine (Wieder-) Herstellung wäre durch die uNB zu prüfen. DE-4810-301 Wupper und Wipper bei Wipperfürth Der LRT „6510 Flachland -Mähwiesen“ kommt vor, aber es liegt keine besondere Verantwortung vor. DE-5110-301 Brölbach Die meisten Flachland-Mähwiesen im FFH-Gebiet werden über VNS gepflegt. Der Kreis und die BS sind weiterhin bestrebt, neue Flächen anzuwerben. In der Brölbachaue gibt es eventuell sogar eine Verbesserung des LRT 6510, aufgrund des Arteninventars und da viele Flächen im öffentlichen Eigentum liegen. Viele ehemals als Weide genutzte Mähwiesenflächen im Kreis weisen artenreiche Bestände auf, auch wenn sie außerhalb der NSG - und FFH-Gebietskulisse liegen. Die uNB berichtet jedoch, dass viele Landwirte Bedenken gegenüber einer offiziell en Anerkennung dieser Flächen als FFH-LRT haben. LRTs lassen sich im Oberbergischen Kreis eher über den VNS entwickeln, da nach Absprache dann ggf. auch die Möglichkeit besteht, auf der Fläche ggf. eine Rückentwicklung zuzulassen. Der uNB liegen keine Daten bzgl. der Kulisse der als LRT einzustufenden ehemaligen Mähwiesen außerhalb der Schutzgebiete vor. Hinweis: Alle Flächen, die den LRTs 6510/6520 zuzuordnen sind, sind automatisch – d.h. unabhängig davon, ob sie als LRT bzw. als gesetzlich geschützter Biotop kartiert und in Verzeichnissen aufgeführt sind über das BNatSchG § 30 als „ gesetzlich geschützte Biotope“ geschützt. Der NABU Oberberg hatte im Jahr 2013 ein Heuprojekt begonnen, welches die Etablierung einer gesicherten, dauerhaften Heuvermarktung zum Ziel hat. Dabei werden die Landwirte bei der Vermarktung des Heus unterstützt und der Erhalt der artenreichen Mähwiesen weiterhin möglich gemacht werden. Doch auch dieses Vorgehen schützt die Flächen nicht langfristig, da es Landwirte gibt, die trotzdem anschließend wieder Mist auf der Fläche ausbringen. Die Kulisse der Vertragsnaturschutzflächen im Oberbergischen Kreis steigt jährlich an und liegt aktuell bei über 2.000 ha. 10 Wacholderbestände bei Wildberg (DE-5012-301) Für die Wacholderheid en führt die BS ebenfalls Pflegemaßnahmen durch, wie die Umwandlung von Fichtenbeständen und das Abschieben von Oberboden. In diesem Zusammenhang erinnert das LANUV daran, dass insbesondere die aktuell durchgeführten Pflegemaßnahmen in den einzelnen Schutzgebieten entsprechend Erlasslage möglichst zeitnah in das FIS „Durchgeführte Maßnahmen“ eingetragen werden sollen, da diese Angaben u.a. für eine landesweite Auswertung des Tools von besonderer Bedeutung sind. TOP 5: Situation der Arten gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie - Vortrag von Frau Hirz (LANUV) In NRW weisen 40 % der Arten der atlantischen und kontinentalen Region einen günstigen Erhaltungszustand auf, ähnlich wie bereits beim FFH -Bericht 2013. Frau Hirz erklärt, dass Veränderungen im Verg leich zu 2013 vom schlechten in den unzureichenden Erhaltungszustand (Verschiebung von rot nach gelb) stattgefunden haben. Artengruppenspezifisch gibt es deutliche Unterschiede, so sind die Pflanzenarten durchgehend rot eingestuft, während die Fledermäuse und Säugetiere allgemein in einem besseren Erhaltungszustand sind. FFH-Arten Rheinisch-Bergischer Kreis Prächtiger Dünnfarn Der Prächtige Dünnfarn ist in NRW nur als sehr unscheinbarer Gametophyt vertreten. Der an der Wupper sehr kleinflächig vorkommen de Farn profitiert von den laufenden Pflegemaßnahmen und der Entfernung von konkurrenzstarken Arten. Während die BS nur kleinere Maßnahmen für die Art durchführt, läuft bei einer Universität hierzu ein Monitoring, dessen Ergebnisse jedoch der BS nicht vorl iegen. Auch WuH bittet um eine entsprechende Weiterleitung der erhobenen Monitoringdaten. Abgrabungsamphibien Die Geburtshelferkröte ist in der Grube Weiss und in der Tongrube Oberauel anzutreffen, einzelne weitere Fundorte liegen sowohl im Kreis als auch in den Nachbarkreisen. Ihre Bestände gehen aktuell zurück, konkrete Maßnahmen werden im Königsforst umgesetzt, in der Grube Weiß und Tongrube Oberauel profitiert die Art von den in bei den Gebieten umgesetzten Maßnahmen für die Gelbbauchunke. 11 Hinweis MUNV: Die FFH-Gebiete heißen offiziell „Tongrube Weiss“ und „Tongrube/Steinbruch Oberauel“. Irreführend ist der Name „ Tongrube Weiss “, da es sich um eine ehemalige Erzabbaugrube handelt. Reproduktion der Gelbbauchunke erfolgt sowohl in der Grube Weiss als auch in der Tongrube Oberauel und nach Hinweis der BS in sehr geringem Umfang im Königsforst. Die Maßnahmen in der Tongrube Weiss laufen relativ kostenneutral, in der Tongrube Oberauel werden sie über Fördermittel finanziert. Der Erhaltungszustand der Art kann in der Tongrube Oberauel auf einem kon stanten Niveau (Erhaltungszustand B) gehalten werden, in der Tongrube Weiss verbessert er sich sogar. Im Königsforst wurden Gelbbauchunken angesiedelt. Dafür wurden drei Betontümpel eingesetzt. Im Jahr 2023 konnte die erste eigenständige Reproduktion verzeichnet werden. Es besteht eine Zucht -Kooperation mit dem Artenschutz -Zentrum des LANUV in Metelen und zwei privaten Züchtern, jedoch wäre es wünschenswert, weitere Individuen der Art für eine Wiederansiedlung zur Verfügung zu haben. Kreuzkröte Das Vorkommen der Kreuzkröte im RBK -Teil der Wahner Heide beschränkt sich auf die Fahrspuren auf dem Weg November. Das Vorkommen leidet besonders in trockenen Sommern unter zu schneller Austrocknung der Fahrspurgewässer. Die BS und ein ortsansässiger Landwirt müssen bei Bedarf die Fahrspuren mit Wasser auffüllen. Ohne diese Maßnahmen wäre das Vorkommen vermutlich schon erloschen. Hier sind dringend Ersatzlaichgewässer anzubieten. Wenn die DBU als Eigentümerin einverstanden ist, könnten hier auch Betontümpel Abhilfe schaffen. Schlingnatter Die Schlingnatter wurde 2024 im Königsforst Nähe Grünewaldteich von der BS nachgewiesen. Ein regelmäßiges Artenmonitoring soll in Abstimmung mit dem LANUV etabliert werden. Als Sofortmaßnahmen wäre hier die Umstellun g von Mulchmahd auf schonende Mahdtechnik geboten. FFH-Arten Köln Bauchige Windelschnecke Die Art wurde im FFH -Gebiet Thielenbruch im Rahmen des Ausbaus der S11 kartiert. Die Ergebnisse liegen allerdings (Stand September 2023) noch nicht vor. Das LANUV bittet um Übersendung der Ergebnisse, sobald vorliegend. Wechselkröte Der Bestand der Wechselkröte ist allgemein nicht gefährdet, allerdings sind die Vorkommen in den ehemaligen Kiesgruben (z.B. Kiesgrube Immendorf) gefährdet, da die Gewässer hier 12 zu schnell austrocknen. Es wurden bereits viele Gewässer neu angelegt, weitere befinden sich in Planung. Geburtshelferkröte Der Bestand der Geburtshelferkröte im FFH-Gebiet „Thielenbruch“ ist klein, aber stabil. Kreuzkröte Im dem kleinen NSG „Am Ginsterpfad“ werd en Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Kreuzkröte umgesetzt. Ein großes Vorkommen gibt es zudem an der Leverkusener Brücke, was generell einen guten Standort für die Kreuzkröte darstellt, allerdings fehlen dort Laichgewässer. Die Vorkommen dort sind „einfach natürlich“ vorhanden und werden durch keine Maßnahmen gesichert, was zu Problemen mit den dort laufenden Baumaßnahmen führt. In Köln gibt es ca. 20 Vorkommen der Kreuzkröte, die alle relativ klein sind, außer jene im Industriepark und in der Wahner Heide. Für die Vorkommen im Industriepark Köln-Nord fehlen Laichgewässer und gleichzeitig sind die Flächen weder gesichert noch geschützt. Schlingnatter Vorkommen der Schlingnatter gibt es nur in der Wahner Heide, dort hat die BS Köln allerdings keine Möglichkeit zu agieren. Gelbbauchunke Seit 2017 gibt es für den Königsforst ein fachliches Konzept von Arno Geiger (ehemals LANUV), welches die Anlage neuer Gewässer für eine Vernetzung der Bestände vorsieht. Dieses abgestimmte und von WuH zunächst gestoppte Konzept soll nun lt. Herrn Wingenbach (WuH) erneut aufgegriffen werden. Grundsätzlich könnte die Umsetzung der Maßnahmen auch von Dritten übernommen werden. Die BS könnte in Kooperation die Zucht der Tiere übernehmen. FFH-Arten Leverkusen Hirschkäfer Nachtrag uNB Leverkusen: Hirschkäfervorkommen sind an Eichen entlang der Balkantrasse nahe der Grenze zu Burscheid (Rheinisch Bergischer Kreis) bekannt. Konkret ist das Vorkommen bei Romberg. UNB Lev plant die Pflanzung von Eichen entlang der Balkantrasse daher zu fördern. Abgrabungsamphibien Kreuzkrötenvorkommen sind an der NBSO (Neue Bahnstadt Opladen) und an einer Ausgleichsfläche westlich der Kleingartenanlage Burgloch bekannt. 13 Wanderfische Die Entwicklungen der Vorkommen der Wanderfische werden durch den Wupperverband beobachtet. Generell zeigen sich öfter niedrigere Pegelstände, die die Wanderfische gefährden. An einer historischen Wasserkraftanlage sollte eine Fischaufstiegsanlage entstehen, welche der Betreiber jedoch trotz entsprechender Behö rdengespräche nicht umsetzt. FFH-Arten Oberbergischer Kreis Schlingnatter Die Schlingnatter ist bisher nicht systematisch im Kreis erfasst worden. Im Aggertal und an Bahnlinien ist sie im Zuge von Baumaßnahmen entdeckt worden, woraufhin z.T. Umsiedlungen stattgefunden haben. Das Aggertal ist ein Schwerpunktvorkommen der Schlingnatter. Im Raum Morsbach gab es früher ein Schwerpunktvorkommen, es ist unklar, ob dieses noch besteht. Weitere ältere Vorkommen gibt es zudem in der Nutscheid und im Westertbachtal. Auch an Zuflüssen zur Wiehl sowie in Steinbrüchen wurde die Schlingnatter vor ein paar Jahren gefunden. Generell könnte sich die Entwicklung der Art aufgrund der Fichtenkalamitäten erholen. Hierzu regt Fr. Hirz an, diese Flächen mit als Monitoringstandorte aufzunehmen. Hr. Mika (BS Rhein-Berg) beschäftigt sich mit den Reptilien zusätzlich auch im Oberbergischen Kreis und berichtet, dass die Schlingnatter auch z.B. im Steinbruch Bolzenbach vertreten ist. Abgrabungsamphibien Die Geburtshelferkröte lässt sic h fast nur noch in betriebenen oder offen gelassenen gepflegten Steinbrüchen, wie z.B. im Steinbruch Bolzenbach bei Lindlar mit geringen Beständen und ansonsten nur in den Nachbarkreisen finden. Größtes Problem stellt die Verinselung der Vorkommen und der damit einhergehende fehlende genetische Austausch der Populationen dar. Kartierungen und ein Austauschen der Tiere, um den Gen -Pool zu erweitern, wäre wünschenswert. Da die Art in NRW einen schlechten EHZ aufweist, könnte eine kreisübergreifende Kartierung im gesamten Oberbergischen Bereich zusätzliche Informationen liefern. Die Gelbbauchunke kommt erst seit 2015 durch Ansiedlungen der BS wieder im Kreisgebiet OBK vor. Mittlerweile ist das Vorkommen im Steinbruch Bolzenbach bei Lindlar stabil und wird durch regelmäßige Habitatoptimierungen seitens der BS betreut. Weitere Ansiedlungen fanden kürzlich im Munitionsdepot bei Wiehl-Brächen und im Steinbruch BGS Vitar bei Lindlar statt. Eine selbstständige Reproduktion findet noch nicht statt. Weitere Ansiedlungen sind vorgesehen und werden von der BS koordiniert Es gibt keine bekannten Vorkommen der Kreuzkröte im Oberbergischen Kreis. 14 Zauneidechse Die Prozentzahl von ca. 15 % der landesweiten Vorkommen der Zauneidechse im günstigen Erhaltungszustand wird von Herrn Scheffels-von-Scheidt hinterfragt. Nachtrag LANUV: Es geht um die Zauneidechse in der kontinentalen biogeographischen Region. Hier ist die Art nicht weit verbreitet, so dass auch wenige Vorkommen zu einer relativ hohen Prozentzahl führen können. Fledermäuse Im Sommer 2023 des Großen Mausohrs gefunden, in einer der Wochenstuben sollen Maßnahmen durchgeführt werden. Die Wochenstuben liegen in der Gemeinde Engelskirchen: eine im Dachboden eines Hauses in Steeg (etwa 20 adulte Weibchen) und eine in Ehreshoven (etwa 50 Tiere, Weibchen und Jungtiere zusammen). Die Anzahl an Braunen Langohren war verhältnismäßig höher als in den Jahren davor. Über Sommervorkommen gibt es keine quantitativen Erkenntnisse. Über die Vorkommen der Abendsegler gibt es wenig Wissen, da diese oft versteckt im Wald anzutreffen sind. Vorkommen von Klein-Abendseglern (Nyctalus leisleri) gibt es in Holsteins Mühle (Nümbrecht), Morsbach am Kömpeler Tunnel und in Wildbergerhütte am ehemaligen Munitionsdepot. Für die Bechsteinfledermaus besteht die Vermutung einer Wochenstube im Kreisgebiet. In Morsbach gab es eine Untersuchung der Fledermausvorkommen in Lichtenberg. Dabei wurden Bechsteinfledermäuse gefangen. Bei Winter -Quartierkontrollen werden Bechsteinfledermäuse in den Stollen in Morsbach gefunden. Die Zwergfledermaus ist eher häufig anzutreffen, aber ihre Wochenstuben werden offenbar kleiner. Die Durchführung eines Citizen Science-Projekts zu der Anzahl der Zwergfledermäuse wird angestrebt. Allgemein gibt es viele Erkenntnislücken zu den Fledermäusen, da eine systematische Kartierung fehlt. Winterquartierkontrollen der Fledermäuse haben auch nur e ine begrenzte Aussagekraft über die Individuenzahl einzelner Fledermausarten, da häufige Quartierswechsel stattfinden. Durch den Rückgang der Insekten werden negative Auswirkungen auf die Anzahl der Fledermäuse erwartet. Haselmaus Es erfolgt der generelle Hinweis zur Haselmaus, dass es so scheine, als ob die Art doch häufiger vorkommt als angenommen. Früher gab es Erkenntnislücken durch die geringe Anzahl an Kartierungen. Im Oberbergischen Kreis ist die Haselmaus keine Verantwortungsart mehr. Die Sichtweise wird vom LANUV bestätigt. 15 Wolf Im Oberbergischen Kreis gibt es bislang weder Wolfsrudel noch Wolfsrisse, jedoch durchziehende Individuen. TOP 6: Vogelschutzbericht – Votrag von Herrn Herkenrath (LANUV) Herr Herkenrath gibt einen Überblick über Vogelarten aus dem Vogelschutzbericht 2019. Die Daten betreffen die Zeiträume der letzten 12 bzw. 24 Jahre. Die dargestellte Gliederung ist nach den Hauptlebensräumen dargestellt. Bei den Offenlandarten befinden sich die meisten Arten im ungünstigen Erhaltungszust and. Auch bei den Arten der Sonderstandorte (Heiden, Magerrasen) befinden sich viele Arten im ungünstigen Erhaltungszustand. Bei der Betrachtung der Zeiträume ist zu erkennen, dass der Entwicklungstrend im 12 -Jahreszeitraum weniger negativ ausfällt als im 24-Jahreszeitraum. Bei den Offenlandarten geht der negative Trend unvermindert weiter. EU-Vogelschutzgebiete in der Stadt Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis Vogelschutzgebiete sind die Wahner Heide und der Königsforst, die sowohl in der Stadt Köln als auch im RBK liegen. Wahner Heide Das Schwarzkehlchen wurde mit über 100 Paaren kartiert. Der Wendehals ist ein unregelmäßiger Brutvogel in der Wahner Heide. Die aktuellen Bestände werden wahrscheinlich wieder sinken. Die Bestände des Wiesenpiepers sind niedrig. Allgemein lässt sich aber festhalten, dass sich die Bestände der Vogelarten des Offenlandes in der Wahner Heide auf einem stabilen und guten Niveau halten. Auch die Beweidung der Flächen läuft gut, sodass Besucher durch die Beweidung von Brutflächen ferngehalten werden können. Die Heidelerche weist große Bestände im Stadtgebiet von Köln in der Wahner Heide auf. Königsforst Im Königsforst siedelt sich die Heidelerche wegen der Fichtenkalamität neuerdings an, auch wenn sie bislang noch nicht im Standarddatenbogen gelistet ist. 16 Stadt Köln Pirol Vorkommen des Pirols gibt es in den Rheinauen. Steinkauz Die Förderung des Ste inkauzes im Stadtgebiet mit z.B. Niströhren und die Betreuung dieser durch die Eulen-Gruppe des NABU funktioniert gut. Feldlerche Die Vorkommen der Feldlerche werden als flächendeckend und die Bestände als gut angegeben. Kiebitz Im Kölner Norden gibt es noch Einzelbruten, aber mit keinem Bruterfolg im Jahr 2023. Greifvögel Aufgrund von Verfolgung ist der Kölner Norden von Greifvögeln nur sehr dünn besiedelt, insbesondere der Habicht fehlt inzwischen weitgehend. Rheinisch-Bergischer Kreis Feldlerche Mit dem Projekt „Modellregion Landwirtschaft und Naturschutz“ (Startjahr 2016) sollen die Bestände u.a. der Feldlerche erhöht werden. Stadt Leverkusen Flussregenpfeifer Ist vorhanden, dank der Betreuung durch die Biologische Station Bruterfolg am Buschbergsee. Wanderfalke Es gibt einen Brutkasten für Wanderfalken, der nach Leverkusen ausgerichtet aufgehängt worden ist . Jetzt wurde dort ein Windenergiegebiet ausgewie sen, weshalb eine juristische Prüfung erforderlich wird. 17 Steinkauz Der Steinkauz wird in Leverkusen massiv gefördert. Feldlerche Die Feldlerche kommt auf den Agrarflächen im Stadtgebiet mit vermutlich unter 50 Brutpaaren vor. Feldschwirl Ein Nachweis 2023 Reuschenberger Mühle. Kiebitz Der Kiebitz kommt aktuell nur noch vereinzelt im Stadtgebiet vor. Schwalben Auch wenn es noch große Kolonien von Mehlschwalben gibt, so sind ihre Bestände z.T. auch zurückgegangen. Da ca. 50% des Stadtgebietes m ittlerweile überbaut sind, bräuchte Leverkusen eigentlich einen Schwalben -/Gebäudebeauftragten. Laut uNB ist ein abnehmender Trend bei der Mehlschwalbe zu verzeichnen (ca. 100 -200 BP), die Rauchschwalbe weist ebenfalls einen negativen Trend auf (ca. 60-100). Oberbergischer Kreis Haselhuhn Die Art ist im Bergischen Land ausgestorben, denn die letzten Nachweise des westlichen, rheinischen Haselhuhns (Unterart „rhenana“) aus der Nutscheid sind mittlerweile ca. 30 Jahre alt. Rotmilan Die Art weist einen guten Erhaltungszustand auf; laut LANUV wurden gut 100 Paare bei der letzten Kartierung 2012 nachgewiesen. Dass mit der Abnahme der Fichtenbestände evtl. auch eine Abnahme der Bestände einhergeht lässt sich bisher nicht belegen. Die Kartierung der Rotmilanbestände durch die BS soll weiter fortgeführt werden. Die BS wird gebeten ihre Daten an das LANUV zu übermitteln. Schwarzstorch Für den Oberbergischen Kreis wird durch LANUV ein Bestand von ca. 5-10 Paaren geschätzt. Ein eher störungsresistentes Paar wurde bei Wipperfürth nachgewiesen, aber v.a. Störungen durch Waldarbeiten, Stürme und der Verlust von Horstbäumen, etc. machen der Art zu 18 schaffen. Da die Brutzahlen dieses Jahr recht gut waren, wird davon ausgegangen, dass die Art trotz der weggebrochenen Fichtenb estände im Kreis gehalten werden kann. Ob es zu Verstößen gegen die Vorschriften der DA Artenschutz im Wald gekommen ist , konnte nicht geklärt werden. Exkurs zum Graureiher und zum Silberreiher Die Gesamtzahlen des Graureihers nehmen nicht so stark ab, aber die Größe der Kolonien sinkt und die Vögel brüten zunehmend in kleinen Kolonien. Es wird vermutet, dass neben zunehmenden Waschbären -Beständen vor allem die aktuellen Fichtenabgän ge ursächlich sein könnten. Es werden mittlerweile viele Silberreiher ganzjährig im Kreis beobachtet, ohne dass sie hier brüten. Eisvogel Die Art profitiert aktuell von den milden Wintern, wenn die Gewässer kaum zufrieren. Rauchschwalbe Die Art ist im Kreisgebiet insgesamt gut vertreten. Mehlschwalbe Der NABU Waldbröl stellt Schwalbenhäuser auf und betreut sie. Erst nachdem in Benroth/Waldbröl bei einem solchen Haus im 11. Jahr weiße Flecken auf die vorhandenen Kotbretter aufgemalt wurden, kam es zu ein er Annahme des Quartiers. In NRW gibt es insgesamt nur zwei von der Art angenommene Schwalbenhäuser, während dieses in Hessen häufiger der Fall ist. Insbesondere die Nähe zu einer starken Population mit entsprechendem Habitatdruck können die Ansiedlungswahrscheinlichkeit erhöhen. Schnatterente – Rast/Winter Am Beverteich, unterhalb der gleichnamigen Talsperre, gab es 2015 noch einen sehr großen Bestand mit ca. 150 Individuen, dem eine besondere Bedeutung für das Bergische Land zukam. Mittlerweile musste der Wasserstand aufgrund eines defekten Absperrbauwerks abgelassen werden. Eine Ertüchtigung des Staudammes würde für die öffentliche Hand mit hohen Reparaturkosten einhergehen. Eine Alternativenprüfung hat ergeben, dass ohne eine Reparatur nur eine sehr kleine Wasserfläche erhalten bleiben würde. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bestände der Schnatterente in andere Bereiche des Kreises verlagert. Saatkrähen Ergänzend wurde von der uNB auch auf die Saatkrähen hingewiesen, von denen es im Kreisgebiet nur noch eine Kolonie in Waldbröl gibt, die sich immer mal wieder aufteilt. Dieses Jahr waren die Individuenzahlen dort relativ hoch. Die Abnahme von Brutbäumen macht der 19 Art jedoch immer wieder zu schaffen; z.B. ist die Kolonie aus diesem Grund nahe einem Spielplatz in Wiehl mittlerweile verschwunden und auch im Stadtgebiet reduziert sich der Bestand. Feldflurarten Die Arten der Feldflur haben im OBK große Probleme, da es kaum noch landwirtschaftliche Flächen mit Getreideanbau, Kartoffeln o.a. gibt. Im Rahme n des Projektes „Modellregion Landwirtschaft und Naturschutz – Bergisches Land“ streben die Akteure eine Zusammenarbeit für den Erhalt der Biodiversität und die vielfältige Kulturlandschaft im RBK und OBK an, durch die sich die Ackerkulisse erhöhen sollte. Neuntöter Der Neuntöter wurde bereits auf den großflächig vorhandenen und noch nicht aufgeforsteten Kahlschlagsflächen, infolge des Fichtenrückgangs, auch paarweise gesehen. Es ist davon auszugehen, dass die Art in den nächsten Jahren weiterhin von den gü nstigen Bedingungen profitieren wird. Lt. WuH ist bei der Aufforstung eine verstärkte Waldrandentwicklung geplant, wodurch die Art weiterhin profitieren wird. Das lässt darauf hoffen, dass für einige andere Vogelarten, wie z.B. dem Baumpieper, in den nächs ten Jahren wieder höhere Individuenanzahlen nachgewiesen werden können. gez. Heckel (Bezirksregierung Köln, Dez. 51) gez. Berthelmann (Bezirksregierung Köln, Dez. 51) Anlagen Präsentationen des LANUV Teilnehmendenliste
Anlage 4 Verantwortungsprofile_Arten_K_LEV_RBK_OBK_2023
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ATL und KON: ca. 40 % im günstigen EHZ jeweils 20 % im unzureichenden/schlechten EHZ Verbesserungen von „rot“ nach „gelb“ Große artengruppenspezifische Unterschiede Gesamtbewertung Erhaltungszustand der Anhang II und IV - Arten Verantwortlichkeitsprofile auf Kreisebene Vorkommen Kreise mit besonderer Verantwortung decken 10% der landesweiten Vorkommen einer Art ab Bedeutung Vorkommen Innerhalb der Kreise mit besonderer Verantwortung liegen bedeutende Vorkommen (Größe, Range!) der Art Verteilung Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen eine große Bedeutung für die Erhaltung der räumlichen Verteilung der Arten in der biogeographischen Region Potential Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen ein hohes Potential zur Entwicklung wichtiger Lebensraum- oder auch Biotopverbund-Strukturen für die Arten Prächtiger Dünnfarn Abgrabungsamphibien Große Moosjungfer Wolf Wanderfische Gebiete/Vorkommen Prächtiger Dünnfarn Große Moosjungfer Abgrabungs- amphibien Wolf Wanderfische Wupper von Leverkusen bis Solingen X Wahner Heide X Tongrube Weiss, Tongrube/Steinbruch Oberauel, Königsforst X Wolfsgebiet Oberbergisches Land X Dhünn u. Eifgenbach, Wupper von Leverkusen bis Solingen, Agger X Wasserfledermaus Großes Mausohr Großer Abendsegler Mückenfledermaus Hirschkäfer Bauchige Windeschnecke Wanderfische Abgrabungsamphibien Gebiete/Vorkommen Bauchige Windelschnecke Wechselkröte Geburtshelferkröte Wanderfische Thielenbruch XX Königsforst X NSG Am Gingsterpfad, NSG Am Vogelacker, Kiesgrube Immendorf, etc. X Rhein-Fischschutzzonen zw. Ememrich und Bad Honnef X Zwergfledermaus Mauereidechse Zauneidechse Abgrabungsamphibien Wanderfische Hirschkäfer Gebiete/Vorkommen Hirschkäfer Abgrabungsamphibien Wanderfische ? X Bergische Heideterrasse (2014), Köln Bonner Rheinebene (1995), Gronenborner Mühle (1994) X Wupper von Leverkusen bis Solingen, Dhünn u. Eifgenbach X Fledermäuse Schlingnatter Abgrabungsamphibien Gebiete/Vorkommen Hirschkäfe r Abgrabungsamphibien Fledermäuse ? X Steinbruch Bolzenbach X Wallefelder Höhle, Kesselsiefen u. Galgenberg, Stollen bei Morsbach- Schlechtingen, Kallenloch, NSG Altenberg und Aggertalhöhle x Zwergfledermaus Kleine Bartfledermaus Geburtshelferkröte Mauereidechse
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2891/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 30.09.2024 Mitteillung der Unteren Naturschutzbehörde zum "Natura 2000-Kreisgespräch Köln, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Oberbergischer Kreis" am 05.09.2023 Anbei erhält der Naturschutzbeirat die Ergebnisse des "Natura 2000-Kreisgespräch Köln, Le- verkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Oberbergischer Kreis" am 05.09.2023 zur Kennt- nis.
Anlage 3 Präsentation_Vögel_K_LEV_RBK_OBK_2023
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1 Bestandsentwicklung der Brutvogelarten über die letzten 24 Jahre in NRW betrachtet nach dem Lebensraum zur Brutzeit. Dargestellt ist der Anteil der Arten pro Trendklasse für den Zeitraum 1994 –2017. Quelle: Grüneberg et al. (in Vorbereitung). starke Zunahme (> 3 % / Jahr) Zunahme (> 1-3 % / Jahr) ohne Trend (<= 1 % / Jahr) Abnahme (> 1-3 % / Jahr) starke Abnahme (> 3 % / Jahr) LANUV 05.09.2023 2 Bestandsentwicklung der Brutvogelarten über die letzten 12 Jahre in NRW betrachtet nach dem Lebensraum zur Brutzeit. Dargestellt ist der Anteil der Arten pro Trendklasse für den Zeitraum 2006 –2017. Quelle: Grüneberg et al. (in Vorbereitung). starke Zunahme (> 3 % / Jahr) Zunahme (> 1-3 % / Jahr) ohne Trend (<= 1 % / Jahr) Abnahme (> 1-3 % / Jahr) starke Abnahme (> 3 % / Jahr) LANUV 05.09.2023 3 Kriterien: Vorkommen: Kreise mit besonderer Verantwortung beherbergen ≥10% des landesweiten Brutbestands einer Vogelart Bedeutende Vorkommen: Innerhalb der Kreise mit besonderer Verantwortung liegen bedeutende Vorkommen (Größe, Range) der Vogelart (z. B. Rastgebiete Limikolen /Wasservögel) Verteilung: Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen eine große Bedeutung für die Erhaltung der räumlichen Verteilung der Vogelart in der biogeographischen Region Potential: Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen ein hohes Potential zur Entwicklung wichtiger Lebensraum - oder auch Biotopverbund -Strukturen für die Vogelart Besondere Verantwortung der Kreise für Vogelarten LANUV 05.09.2023 LANUV 05.09.2023 EU-Vogelschutzgebiete Wahner Heide und Königsforst 4 5 Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert (Bestände und damit auch Prozentanteile am Landesbestand liegen meist als Spanne vor) LANUV 05.09.2023 6 Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert (Bestände und damit auch Prozentanteile am Landesbestand liegen meist als Spanne vor) LANUV 05.09.2023 7 Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert (Bestände und damit auch Prozentanteile am Landesbestand liegen meist als Spanne vor) LANUV 05.09.2023 8 Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert (Bestände und damit auch Prozentanteile am Landesbestand liegen meist als Spanne vor) LANUV 05.09.2023
Anlage 2 Vortrag LRT_RBK_K_LEV
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Konzepte für Lebensraumtypen mit ungünstigem Erhaltungszustand - Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh und Herford - Thomas Schiffgens 30.04.2024 FFH-Lebensraumtypen mit ungünstigem Erhaltungszustand - Rheinisch-Bergischer Kreis, Stadt Köln, Stadt Leverkusen - Thomas Schiffgens 0% 10% 20% 30% 40% 50% 91F0 Hartholz-Auenwälder #NV 91E0 Erl-Esch- und Weidenauenwälder 91D0 Moorwälder 9190 Ei-Wälder auf Sand 9160 StEi-Hb-Wald 9150 Orch.-Buchenwald 9130 Waldm.-Buchenwald 9110 Hains.-Buchenwald 7230 Kalkr. Niedermoore 7220 Kalktuffquellen 7210 Schneidenriede 7150 Moorschlenken 7140 Übergangsmoore 7120 degradierte Hochmoore 7110 lebende Hochmoore 6510 Flachlandmähwiesen 6410 Pfeifengraswiesen 6230 Borstgrasrasen 6210 Kalktrockenrasen 6110 Kalk-Pionierrasen 5130 Wacholderbestände 4030 trockene Heiden 4010 feuchte Heiden 3270 Flussschlammufer 3260 Fließgewässer 3160 dystrophe Seen 3150 eutrophe Stillgewässer 3140 kalkhaltige Gew. 3130 basenarme Stillgewässer 3110 nährstoffarme Stillgewässer 2330 Trockenrasen auf Dünen 2310 Heiden auf Dünen 1340 Salzwiesen Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten LANUV 30.04.2024 2 Rheinisch-Bergischer Kreis besondere Verantwortung für FFH-Lebensraumtypen (LRT) (atlantische biogeographische Region) Dünen Gewässer Heiden, Feucht-/ Magergrünland Wiesen Moore Wälder Hainsimsen-Buchenwald StE-Hb-Wald LRT mit günstigem Erhaltungszustand LRT mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand basenarme Stillgewässer Eutrophe Stillgewässer Dystrophe Seen Fließgewässer Feuchte Heiden Trockene Heiden Pfeifengraswiesen Übergangsmoore Waldmeister-Buchenwald EiWälder auf Sand Moorwälder Weichholzauenwälder Flachlandmähwiesen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 91F0 Hartholz-Auenwälder #NV 91E0 Erl-Esch- und Weidenauenwälder 91D0 Moorwälder 9190 Ei-Wälder auf Sand 9160 StEi-Hb-Wald 9150 Orch.-Buchenwald 9130 Waldm.-Buchenwald 9110 Hains.-Buchenwald 7230 Kalkr. Niedermoore 7220 Kalktuffquellen 7210 Schneidenriede 7150 Moorschlenken 7140 Übergangsmoore 7120 degradierte Hochmoore 7110 lebende Hochmoore 6510 Flachlandmähwiesen 6410 Pfeifengraswiesen 6230 Borstgrasrasen 6210 Kalktrockenrasen 6110 Kalk-Pionierrasen 5130 Wacholderbestände 4030 trockene Heiden 4010 feuchte Heiden 3270 Flussschlammufer 3260 Fließgewässer 3160 dystrophe Seen 3150 eutrophe Stillgewässer 3140 kalkhaltige Gew. 3130 basenarme Stillgewässer 3110 nährstoffarme Stillgewässer 2330 Trockenrasen auf Dünen 2310 Heiden auf Dünen 1340 Salzwiesen Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten LANUV 30.04.2024 3 Stadt Köln besondere Verantwortung für FFH-Lebensraumtypen (LRT) (atlantische biogeographische Region) Dünen Gewässer Heiden, Feucht-/ Magergrünland Wiesen Moore Wälder Hainsimsen-Buchenwald StE-Hb-Wald LRT mit günstigem Erhaltungszustand LRT mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand Eutrophe Stillgewässer Flussschlammufer Trockene Heiden Pfeifengraswiesen Übergangsmoore Waldmeister-Buchenwald EiWälder auf Sand Borstgrasrasen Weichholzauenwälder Hartholzauenwälder Kalkreiche Niedermoore Kalktuffquellen, besondere Verantwortung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 91F0 Hartholz-Auenwälder #NV 91E0 Erl-Esch- und Weidenauenwälder 91D0 Moorwälder 9190 Ei-Wälder auf Sand 9160 StEi-Hb-Wald 9150 Orch.-Buchenwald 9130 Waldm.-Buchenwald 9110 Hains.-Buchenwald 7230 Kalkr. Niedermoore 7220 Kalktuffquellen 7210 Schneidenriede 7150 Moorschlenken 7140 Übergangsmoore 7120 degradierte Hochmoore 7110 lebende Hochmoore 6510 Flachlandmähwiesen 6410 Pfeifengraswiesen 6230 Borstgrasrasen 6210 Kalktrockenrasen 6110 Kalk-Pionierrasen 5130 Wacholderbestände 4030 trockene Heiden 4010 feuchte Heiden 3270 Flussschlammufer 3260 Fließgewässer 3160 dystrophe Seen 3150 eutrophe Stillgewässer 3140 kalkhaltige Gew. 3130 basenarme Stillgewässer 3110 nährstoffarme Stillgewässer 2330 Trockenrasen auf Dünen 2310 Heiden auf Dünen 1340 Salzwiesen Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten LANUV 30.04.2024 4 Stadt Leverkusen besondere Verantwortung für FFH-Lebensraumtypen (LRT) (atlantische biogeographische Region) Dünen Gewässer Heiden, Feucht-/ Magergrünland Wiesen Moore Wälder Hainsimsen-Buchenwald StE-Hb-Wald LRT mit günstigem Erhaltungszustand LRT mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand Fließgewässer Waldmeister-Buchenwald Weichholzauenwälder 0% 10% 20% 30% 40% 50% 91F0 Hartholz-Auenwälder 91E0 Erlen-Eschen- und… 91D0 Moorwälder 9190 Ei-Wälder auf Sand 9180 Schluchtwälder 9170 Lkr-Ei-Hbwald 9160 StEi-Hb-Wald 9150 Orch.-Buchenwald 9130 Waldm.-Buchenwald 9110 Hains.-Buchenwald 8310 Höhlen 8230 Silikatfelsen mit… 8220 Silikatfelsen mit Felsveg. 8210 Kalkfelsen mit Felsveg. 8160 kalkh. Schutthalden 8150 kieselh. Schutthalden 7230 Kalkr. Niedermoore 7220 Kalktuffquellen 7150 Moorschlenken 7140 Übergangsmoore 7120 degradierte Hochmoore 7110 lebende Hochmoore 6520 Bergmähwiesen 6510 Flachlandmähwiesen 6410 Pfeifengraswiesen 6230 Borstgrasrasen 6210 Kalktrockenrasen 6130 Schwermetallrasen 6110 Kalk-Pionierrasen 5130 Wacholderbestände 4030 trockene Heiden 4010 feuchte Heiden 3270 Flussschlammufer 3260 Fließgewässer 3160 dystrophe Seen 3150 eutrophe Stillgewässer 2330 Trockenrasen auf Dünen 1340 Salzwiesen Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten LANUV 30.04.2024 5 Rheinisch-Bergischer Kreis besondere Verantwortung für FFH-Lebensraumtypen (LRT) (kontinentale biogeographische Region) LRT mit günstigem Erhaltungszustand LRT mit schlechtem Erhaltungszustand besondere Verantwortung für LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand Wälder Moore Wiesen Heiden, Feucht-/ Magergrünland Gewässer Dünen Felsbiotope Erl-Esch-Auwald Silikatfelsen Fließgewässer Flachlandmähwiesen Hainsimsen-Buchenwald StE-Hb-Wald Eutrophe Stillgewässer LANUV 30.04.2024 FFH-Gebiete in der atlantischen Region Gebietscode Gebietsname Kreis/ kreisfreie Stadt 3150 Eutrophe Still- gewässer 3160 Dystrophe Seen 3270 Fluss- schlamm- ufer 4010 Feucht- heiden 6230 Borstgras- rasen 6410 Pfeifengras -wiesen 7140 Übergangs- moore 7220 Kalktuff- quellen 7230 kalkreiche Niedermoo re 9110 Hain- simsen- Buchen- wald 9160 Stiel- eichen- Hain- buchen- wälder 9190 Eichen- wälder auf Sand 91D0 Moor- wälder 91E0 Weichholz- auenwälder 91F0 Hartholz- auenwälder Optimierung (O) / Vermehrung (V) O/V O V O/V V O/V O/V V O V V O O/V O/V DE-5008-302 Königsforst (atl/kont) GL, K C C B C C (atl/kont) DE-4809-301 Dhünn und Eifgenbach GL, LEV A DE-5108-301 Wahner Heide GL, K B B B A B B B B A DE-4907-301 Worringer Bruch K B C B B DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef K B DE-5008-301 Thielenbruch K B B C A B DE-4806-303 Knechtstedener Wald und Chorbusch B
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ginsterpfad
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2891/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.09.2024
- Erstellt
- 18.09.2024 12:58