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2891/2024

Mitteillung der Unteren Naturschutzbehörde zum "Natura 2000-Kreisgespräch Köln, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Oberbergischer Kreis" am 05.09.2023

Mitteilung BV 23.09.2024

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 30.09.2024, TOP 6.5

Anlage 1 Natura2000_Kreisgespräche_Protokoll

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Anlage 4 Verantwortungsprofile_Arten_K_LEV_RBK_OBK_2023

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Mitteilung BV

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Anlage 3 Präsentation_Vögel_K_LEV_RBK_OBK_2023

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Anlage 2 Vortrag LRT_RBK_K_LEV

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Anlage 1 Natura2000_Kreisgespräche_Protokoll

43667 Zeichen

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Natura 2000 Kreisgespräche für die Städte Köln und Leverkusen sowie den Rheinisch-
Bergischen Kreis und den Oberbergischen Kreis zur Umsetzung der FFH – und 
Vogelschutz-Richtlinie: 
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten zur Verbesserung von Lebensraumtypen und 
Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand 
 
Protokoll der Besprechung vom 05.09.2023, Beginn 9:30 Uhr – Ende 16:00 Uhr 
(Bezirksregierung Köln, Raum K5) 
TOP 1: Begrüßung und Einleitung 
Fr. Marga (MUNV) begrüßt zur 3. Runde der Natura 2000-Kreisgespräche. Grundlage für das 
heutige Gespräch ist der dritte FFH -Bericht aus dem Jahre 2019. Nach Art. 11 der FFH -
Richtlinie sind die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Erhaltungszustand der 
wertgebenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Gebiete zu überwachen.  
In dem heutigen Gespräch werden die Verantwortungsprofile, FFH -Lebensraumtypen und -
Anhangsarten sowie die Arten der Vogelschutzrichtlinie besprochen, die einen landesweit 
ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand aufweisen. Ziel  ist es, sich über den Stand 
der Maßnahmenumsetzung seit dem letzten Kreisgespräch auszutauschen, 
Verbesserungsmöglichkeiten und Potenziale für die Arten und Lebensraumtypen zu 
besprechen, für welche die Stadt Köln und die Stadt Leverkusen sowie der Rheini sch-
Bergische und der Oberbergische Kreis aus Sicht des Landes NRW eine besondere 
Verantwortung haben.  
Zur Vorbereitung des Termins wurden Video -Tutorials zur Methodik sowie die 
Verantwortungsprofile, die betroffenen Lebensraumtypen und wertgebenden Arten sowie die 
Arten aus dem Vogelschutzbericht an alle Beteiligten verschickt.   
 
TOP 2: Stand Vertragsverletzungsverfahren (Sicherung von FFH -Gebieten und 
Flachland-/Berg-Mähwiesen) 
Fr. Marga (MUNV) berichtet über den Stand der beiden Vertragsverletzungsverfahren.  
1. „Sicherung von FFH-Gebieten, Umsetzung der FFH-Richtlinie“ 
Drei der vier von der EU -Kommission gerügten Punkte betreffen das Land NRW nicht. Sie 
beziehen sich auf die rechtliche Sicherung der FFH -Gebiete, die Festlegung der 
Erhaltungsmaßnahmen der FFH-Gebiete sowie die Veröffentlichung über das 
Fachinformationssystem des LANUV.  
Kritik gab es bei Punkt vier für alle Bundesländer: Die EU -Kommission bemängelt, dass die 
Erhaltungsziele in allen FFH-Gebieten nicht konkret genug festgelegt wurden. Die EU möchte 
zudem verpflichtende Maßnahmen in den FFH-Gebieten vorsehen, während Bund und Länder

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das Prinzip der freiwilligen Umsetzung von Maßnahmen durch die Landwirte und Eigentümer 
beibehalten möchten. Andernfalls wäre der Vertragsnaturschutz in den FFH -Gebieten nur 
noch eingeschränkt möglich. 
Ein Plädoyer der EU-Generalanwältin hierzu gab es im April 2023, in dem sie der Sichtweise 
Deutschlands weitestgehend zustimmte. Das EuGH -Urteil wird hierzu bis Ende September 
2023 erwartet (Stand September 2023). 
2. Flächenabnahmen LRT 6510/6520 Flachland- und Berg-Mähwiesen in FFH-Gebieten 
Die EU-Kommission wirft Bund und Ländern vor, die Verschlechterung der Lebensraumtypen 
Flachland- und Berg-Mähwiesen in FFH-Gebieten systematisch zuzulassen. Im Februar wurde 
hierzu die Klageschrift eingereicht. 
In ganz NRW sind mehr als 70 FFH-Gebiete angesprochen. Lediglich in sechs Gebieten gab 
es dabei seit 2004 reale Verluste (teilweise nur vorübergehend). Die vermeintlichen 
Verschlechterungen beruhen überwiegend auf Kartierfehlern und anderen wissenschaftlichen 
Irrtümern. Das LANUV berichtet, dass die Wiederherstellung der Erhaltungszustände der 
LRTs mit den betroffenen Kreisen bereits besprochen wurden und eine Wiederherstellung der 
Biotope in einigen Gebieten bereits erfolgt ist . Die Entscheidung des EuGHs hierzu ist 
wahrscheinlich erst 2024 zu erwarten.  
 
TOP 3: Vorstellung eines neuen Online -Tools zu negativen Veränderungen in FFH -
Gebieten inkl. automatisierten Mitteilungen an zuständige Behörden - Vortrag von Herrn 
Schiffgens (LANUV) 
Inhalt des FFH -Berichts ist der Zustand der FFH -LRT und –Arten bezogen auf die 
biogeographischen Regionen. Die EU vergleicht zwischen dem Meldezustand (Stand zum 
Zeitpunkt der Gebietsmeldung) und jetzigem Zustand. Aufgrund des 
Verschlechterungsverbots ist bei tatsächlichen negativen Veränderungen in FFH-Gebieten die 
Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich. 
Seitens des LANUV wurde ein neues Online -Tool entwickelt, das dem FIS 
„Maßnahmenplanung“ hinzugefügt wurde (noch nicht veröffen tlicht), um negative 
Veränderungen von FFH -LRT und -Arten hinsichtlich Fläche/ Populationsgröße und 
Erhaltungszustand gegenüber dem Meldezustand darzustellen. Änderungen bei der Kartier -
Methodik stellen keine Verschlechterung dar. 
Das neue Online -Tool soll  einmal jährlich auf Grundlage der Aktualisierung der 
Standarddatenbögen (SDB) mit neuen Daten befüllt werden. Eine Mitteilung zu negativen 
Veränderungen erfolgt automatisiert per E -Mail an die zuständigen uNBen und den LB WuH 
sowie in Cc an die hNBen.

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Die E-Mail enthält einen Link zum Tool und zu den Angaben zu aktuellen negativen 
Veränderungen 
- des betroffenen LRT/ der betroffenen Art, 
- der Flächengröße/ Populationsgröße inkl. Handlungsbedarf, 
- des Erhaltungsgrads (Qualität) inkl. Handlungsbedarf 
Weiterhin enthalten ist eine Rückmeldefunktion für die federführende Behörde mit vier 
Antwortmöglichkeiten  
1. Maßnahmen zur Wiederherstellung wurden durchgeführt 
2. Maßnahmen zur Wiederherstellung sind in Planung 
3. Maßnahmen zur Wiederherstellung sind nicht möglich (Begründung erforderlich) 
4. Es handelt sich nicht um eine tatsächliche negative Veränderung (Begründung 
erforderlich)  
inkl. der Möglichkeit, Freitext für weitere Erläuterungen einzugeben. Die Einführung des 
Tools wird per Erlass durch das MUNV erfolgen. 
An dieser Stelle wird daran erinnert und darum gebeten, bereits durchgeführte Maßnahmen 
im FIS „Durchgeführte Maßnahmen“ ein- bzw. nachzutragen. 
Für die Versendung der E -Mails an die Behörden wird um Angabe einer aktuellen 
Funktionsadresse gebeten. 
 
TOP 4a): Darstellung der FFH -Lebensraumtypen, für welche die Stadt Köln, die Stadt 
Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis eine besondere Verantwortung haben – 
Vortrag von Herrn Schiffgens (LANUV)  
Das LANUV gibt einen Überb lick über die FFH -Verantwortungsprofile. Die jeweiligen 
Lebensraumtypen (LRT) des Rheinisch -Bergischen-Kreises sowie der Städte Köln und 
Leverkusen sowie die Kriterien zur Erstellung der Verantwortungsprofile sind in der Anlage 
dargestellt.  
Aktuell arbeitet das LANUV bereits an der Erstellung eines neuen FFH-Berichtes für 2025. 
Für LRT mit einer satten Farbdarstellung besteht eine besondere Verantwortung, während 
Darstellungen mit einem helleren Farbton zwar auf einen jeweils günstigen bzw. ungünstigen 
Erhaltungszustand hinweisen, in der jeweiligen Region ergibt sich daraus jedoch keine 
besondere Verantwortungsverpflichtung. Ein Beispiel für die Stadt Köln wäre der LRT „3150 
Eutrophe Stillgewässer“, für den die Stadt Köln nach der Auswertung des aktuellen F FH-
Berichts von 2019 eine besondere Verantwortung hat und gleichzeitig ein ungünstiger 
Erhaltungszustand für die atlantische Region vorliegt.

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Neben den vorkommenden LRTs in den FFH -Gebieten hat das LANUV in der zweiten Zeile 
der Tabelle der FFH -Gebiete den Bedarf für eine Optimierung (O) und/oder Vermehrung (V) 
für jedes FFH-Gebiet dargestellt.  
In der atlantischen Region sind auch FFH -Gebiete mit ungünstigem Erhaltungszustand 
anzutreffen, die auf quantitative, qualitative und strukturelle Defizite zurückzuführen sind. Für 
sie besteht die Notwendigkeit mittels einer Flächenvermehrung und einer Optimierung der 
Bestände einen günstigeren Erhaltungsgrad anzustreben. 
In der Vorstellung der Übersichten wurden seitens des LANUVs einzelne Besonderheiten der 
FFH-Gebiete und LRTs hervorgehoben und die anwesenden Institutionen gebeten örtliche 
aktuelle Erkenntnisse über Defizite und Details zu Verbesserungen beizutragen. 
Die dargestellten Bewertungen A, B und C stammen aus den Standarddatenbögen und sind 
nicht immer ganz aktuell, da diese nur gemäß des Meldeturnus an die EU aktualisiert werden. 
Sofern der Erhaltungszustand eines LRTs von der Stufe A nach B abgerutscht ist, sollte von 
den Verantwortlichen bereits über konkrete Verbesserungsmöglichkeiten nachgedacht 
werden. 
FFH-Gebiete der atlantischen (bzw. teilweise kontinentalen) Region im Rheinisch -
Bergischen Kreis, in Leverkusen und in Köln 
DE-5008-302 „Königsforst“ (GL, K / atl., kon.) 
Da die Kartierung über ein Büro erfolgt ist und außer einem ersten Einleitungsgespräch bislang 
keine vertiefte Bearbeitung stattgefunden hat, liegen aktuelle Ortskenntnisse über den Zustand 
der LRT derzeit bei den Anwesenden nicht vor. 
Pfeifengraswiesen wurden auch im Thielenbruch und der Wahner Heide kartiert und werden 
vom LANUV nachträglich in die Tabelle übernommen. 
Dystrophe Seen (3160) und Feuchtheiden (4010) befinden sich im Erhaltungsgrad C: zwei 
Feuchtheidebereiche im Rheinisch -Bergischen Kreis und kleinere Flächen im Kölner 
Stadtgebiet sind im Königsforst bekannt. Von Seiten de s Forstes sind hier aktuell keine 
Maßnahmen vorgesehen, da die Bereiche als Wald angesehen werden, auf denen keine 
Offenlandmaßnahmen durchgeführt werden. Das LANUV weist in diesem Zusammenhang 
jedoch auf die bestehende Verpflichtung zur Erhaltung der Best ände und die Notwendigkeit 
zur genauen Klärung der kartierten LRTs sowie die Durchführung von 
Optimierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vergrößerung der Feuchtheidebestände hin. 
Insbesondere bei einem kartierten Erhaltungsgrad „C“ besteht die Pflicht, sich u m die 
Verbesserung der Bestände zu kümmern. Falls diese LRTs nicht zu erhalten sind, wäre dieses 
entsprechend zu dokumentieren, da hierzu künftig vermehrt mit Nachfragen der EU zu 
rechnen ist.  
Auf Kölner Stadtgebiet wurden jedoch im Rahmen eines Förderpro jektes durch den BUND 
Vegetationskartierungen durchgeführt und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet. In

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diesem Zusammenhang wurden auf der Bergischen Heideterrasse bereits Flächen zur 
Vernässung gesucht und seit diesem Jahr (2023) werden entsprechende M aßnahmen im 
Dünnwalder Wald und im Königsforst umgesetzt. Aktuell wird von Seiten des Forstes das 
MAKO für den Königsforst erarbeitet. Das bestehende SOMAKO gilt als vorhandenes Konzept 
im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren. Ein MAKO für das  Gebiet soll bis 
2026 fertig gestellt werden (aktuell gibt es ein älteres SOMAKO).  
Der Landesbetrieb Wald und Holz bekämpft die Spätblühende Traubenkirsche in den 
Buchenlebensräumen. Schwieriger ist ihre Bekämpfung jedoch in den Eichen -LRT, welche 
häufig lichter sind und damit dem Neophyten gute Ausbreitungsbedingungen bieten. Die 
Biologische Station Köln sieht deshalb eine Verantwortung zur Klärung des Umganges mit der 
Traubenkirsche als übergeordnetes Problem an, welches auf Landesebene zu klären sei. Die 
Entwicklung von Eichenwäldern auf Sandstandorten wird durch die Traubenkirsche stark 
behindert und erfordert gebietsbezogene Einzelentscheidungen. Demnach sind auch 
aufwändige Methoden zur langfristigen Bekämpfung der Art in betroffenen Beständen 
vorzusehen (z.B. mittels Ringeln der Stämme, Ausreißen per Hand, Ziegenbeweidung oder 
systematischem Waldumbau).  
In Köln tritt die Spätblühende Traubenkirsche auch in Moorwäldern z.B. dem Thielenbruch auf 
und breitet sich von dort weiter aus. Möglicherweise könn te sie dort mit einer kurzzeitigen 
Beweidung zurückgedrängt werden, wie dieses bereits heute im Teutoburger Wald 
gehandhabt wird. Dort wird der Art mit einer Beweidung durch Ziegen begegnet. Das Problem 
dabei ist allerdings, dass Ziegen nicht selektiv nur die Spätblühende Traubenkirsche fressen. 
Dadurch wird die Naturverjüngung anderer Bäume gehemmt. Deswegen ist eine teilweise 
Einzäunung der Ziegen notwendig. Diese Vorgehensweise ist aber keine generelle Lösung 
gegen das Problem und daher nicht übertragbar für das gesamte Land NRW.  
DE-4809-301 Dhünn und Eifgenbach (GL, LEV) 
Der LRT 9110 weist den EHZ A auf. Es wird von Indischen Springkrautvorkommen in den 
Randbereichen des LRTs berichtet, die sich aufgrund der abgestorbenen Fichten weiter 
ausbreiten. Die BS vermutet, dass der EHZ eher in Richtung B tendiere. Die Kartierung des 
LRTs wurde bereits 2012 von der BS vorgenommen, aktuell hat der Totholzanteil weiter in den 
Wäldern abgenommen. Die Forstverwaltung erläuterte, dass die Erstellung ei nes MAKOs für 
nächstes Jahr geplant sei. Wichtig zu nennen ist, dass sich in dem als FFH -Gebiet 
ausgewiesenen Kernbereich eher wenig Buchenwälder befinden, in den unmittelbaren 
angrenzenden NSGs befinden sich weitere Vorkommen dieses Waldtyps, die auch mit  ins 
MAKO einfließen sollen. 
DE-4907-301 Wahner Heide (GL, K) 
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) betreut die Flächen, es gibt insbesondere im 
Geisterbusch keine Betreuung durch die BS Köln  und Rhein -Berg. Laut Angaben der BS 
überaltern die Heidebestände im Gebiet, es hätte aber seitens der BS bereits vor Jahren der 
Vorschlag eines Abbrennens gegeben.  Insbesondere die Feuchtheiden (LRT 4010) stehen

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massiv unter Druck (Trockenjahre, Wasserhaushalt). Außerdem gibt es größere Vorkommen 
der Spätblühenden T raubenkirsche. Die Kreuzkrötenvorkommen im RBK sind im 
regelmäßigen Monitoring über das LANUV und werden von der BSRB durchgeführt. 
Von der DBU wurde der Naturerbe -Entwicklungsplan aufgestellt, der entsprechende 
Maßnahmen vorsieht, die es umzusetzen gilt. Da die Datenerfassung der DBU und der 
Bundeswehr nicht problemlos in den Datenbestand des LANUVs eingepflegt werden kann, 
wird befürchtet, dass evtl. eine zu positive Einschätzung der tatsächlichen Situation vor Ort 
erfolgt ist und eine Bekämpfung der Späten Traubenkirsche evtl. nur mit zusätzlichen 
Landesmitteln von der DBU übernommen werden würde. Zu den übrigen LRT kann derzeit 
keine valide Aussage getroffen werden.  
DE-4907-301 Worringer Bruch (K) 
Es stellt sich die Frage, wie es mit der Fortschreibung des SOMAKO für den Worringer Bruch 
weitergehen soll. Hervorzuheben ist hierbei das überregional bedeutsame Vorkommen des 
Kammmolchs im Worringer Bruch und die damit einhergehende Frage, ob der Kammmolch 
als Leitart für die nachfolgende Maßnahmenplanung benannt werden soll. Es handelte sich 
hierbei ehemals um eine der bedeutendsten Populationen in ganz NRW. 
Die untere Forstbehörde gibt an, dass vor dem Jahr 2026 keine Erarbeitung des MAKO 
möglich sein wird. Das Einleitende Fachgespräch könne voraussichtlich 2024 oder 2025 
stattfinden. Einzelne Maßnahmen könnten durchaus bereits vorher umgesetzt werden bzw. 
gäbe es bei einigen Maßnahmen sowieso die Verpflichtung hierzu. Das vorhandene SOMAKO 
ist bis 2018 festgeschrieben, enthält jedoch keine konkreten Maßnahmen, die jedoch bilateral 
unter den Beteiligten geklärt und dann ins MAKO aufgenommen werden sollen. 
Die LRTs der Weichholz -Auenwälder, der Stieleichen-Hainbuchenwälder und der eutrophen 
Stillgewässer und Altarme sind stark vom Grundwasserstand abhängig. Es lässt sich 
beobachten, dass die Kennarten dieser LRTs langsam verschwinden. Die Vertiefung des 
Rheins könnte eine Ursache für dieses  Problem darstellen. Zudem verschlammen die 
vorhandenen Gewässer. Es gibt bereits eine Machbarkeitsstudie zur Entschlammung des 
Worringer Bruchs, die zusammen mit den städtischen Entwässerungsbetrieben erstellt wurde: 
Eine Entschlammung wäre möglich, aller dings finanziell sehr aufwändig (Deponierung von 
Bodenmaterialien). Das LANUV lässt bereits kartieren. Eine Förderung über FöNa ist denkbar, 
ebenso ein LIFE-Projektantrag. Wichtig ist insbesondere die Dokumentation der umgesetzten 
Maßnahmen. Auch wenn der Klimawandel evtl. zu einem ungünstigen Zustand der LRTs 
führen sollte, besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Durchführung notwendiger 
Maßnahmen für den Erhalt des betroffenen LRTs.  
DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zw. Emmerich und Bad Honnef (K) 
Das Vorkommen von „3270 Flüsse mit Schlammbänken“ mit Vegetation des Chenopodion 
rubri p.p. und des Bidention p.p.“ in diesem FFH-Gebiet ist das einzige im Kölner Stadtgebiet.

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Generell ist für den Rhein das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt verantwortlich, die uNB hat 
nur geringe Einflussmöglichkeiten. 
DE-5008-301 Thielenbruch (K) 
Im Rahmen des IP -LIFE-Projektes laufen derzeit Maßnahmen zur Bekämpfung von 
Adlerfarnbeständen. Ein Grundproblem besteht auch hier in der Wasserversorgung des 
Gebietes, Maßnahmen für den LRT 7230 – Kalkreiche Niedermoore – wären vom Rheinisch-
Bergischen Kreis zu organisieren. Sinnvoll wäre es, weniger Bebauung in einem Radius von 
300 m um das FFH-Gebiet vorzusehen und dort mehr Niederschläge versickern zu lassen, da 
noch immer Wasser aus dem Einzugsgebiet in einen Kanal fließt und abgeleitet wird. Hierzu 
hat auch bereits ein gemeinsamer Termin mit den betroffenen Kommunen stattgefunden. 
Bereits jetzt sind Schrumpfungen der Bestände von bestimmten Heuschreckenarten durch die 
Auswirkungen des Klimawandels, hier besonders durch fehlendes Wasser, zu bemerken. 
Zudem befindet sich der Ausbau der S11 (teilweise auch im FFH -Gebiet) bereits in Planung, 
was noch nicht absehbare Auswirkungen bedeuten dürfte. Durch den Bau eines Dammes wird 
es evtl. auch zu Auswirkungen auf die Zauneidechsen kommen, denn ggf. werden die leicht 
hängigen Bereiche der Kalkflachmoore auf der Ostseite des Dammes aufgrund der 
vorhandenen Hanglagen wohl feuchter werden, während die sauren Moore auf der westlichen 
Seite des Dammes eher weniger Wasser erhalten werden. 
Aktuell haben sich die Bestände der Helm-Azurjungfer im Gebiet z.T. wieder erholt. 
Das Vorkommen des LRTs „7220 Kalktuffquellen“ als prioritärer LRT mit besonderer 
Verantwortung ist in der Tabelle des LANUVs bisher nicht aufgeführt, da der LRT im günstigen 
Erhaltungszustand ist, wird aber wunschgemäß ergänzt und mit dem Protokoll an alle 
Beteiligten weitergeleitet. 
Laut LANUV wird der Thielenbruch im Rahmen des neuen FIS zur Dokumentation von 
Veränderungen in  FFH-Gebieten genannt werden. Dort sollen alle Infos über eine 
Verschlechterung des FFH-Gebietes dokumentiert werden und stehen damit gleichzeitig der 
uNB und auch der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung.  
Die uNB verweist darauf, dass sie in ihren Stellu ngnahmen zur Bauleitplanung zwar auf die 
Probleme mit dem Grundwasser beim Bau von Tiefgaragen hinweist, dieser Belang aber nicht 
hinreichend abgewogen, sondern auf die späteren Einzelvorhaben abgewälzt wird. Da kleinere 
Einzelvorhaben zudem unter die Erhe blichkeitsschwelle fallen würden, könnte dies in der 
Summationsbetrachtung aber doch zu einer Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle 
führen.    
In diesem Zusammenhang wird von der uNB auch auf die Notwendigkeit verwiesen, die 
Bezirksregierung mit ihren unterschiedlichen Dezernaten stärker in die zukünftigen 
Entwicklungen im Gebiet einbinden zu wollen (z.B. Dez. 32, Dez. 54 etc.), zumal auch 
allgemein die Befürchtung geäußert wird, dass sich die Probleme im Thielenbruch auch auf 
den landesweiten Erhaltungszustand der dortigen Lebensraumtypen auswirken werden.

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DE-4806-303 Knechtstedener Wald und Chorbusch (K) 
Im Protokoll zu den letzten Kreisgesprächen wurde über einen Grabenverschluss diskutiert. 
Nachtrag Wald und Holz: Durch die Grundwasserabsenkung durc h RWE ist momentan kein 
Graben mehr wasserführend. (Ausnahme – das in sich geschlossene Grabensystem mit 
künstlichem Zufluss von Wasser durch RWE, um Waldflächen nicht gänzlich austrocknen zu 
lassen.) Wenn tatsächlich in mehreren Jahrzehnten wieder Wasser nach oben drücken sollte, 
kann man neu beurteilen und ggf. Gräben verschließen. Da die meisten Gräben nicht mehr 
gepflegt werden, käme es dann automatisch zu einem gewissen Verschluss. 
Generell wird das FFH-Gebiet mit seiner Staatswaldfläche von der BS Neuss betreut, weshalb 
es hierzu keine weiteren Informationen aus dem Plenum gibt. 
 
TOP 4b: Darstellung der FFH -Lebensraumtypen, für die der Oberbergische Kreis eine 
besondere Verantwortung hat – Vortrag von Herrn Schiffgens (LANUV) 
Mähwiesen  
Für diesen LRT hat nach Datenlage des LANUV  der Oberbergische Kreis keine besondere 
Verantwortung. Der LRT wurde aber trotzdem in die Tabelle aufgenommen, da für die 
Erhaltung und Entwicklung aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine 
besondere Verpflichtung besteht und sich neben den Vorkommen in FFH-Gebieten (DE4810-
301, DE-5110-301) im Kreisgebiet eventuell größere Vorkommen außerhalb der FFH-Gebiete 
befinden, die bisher im Datenbestand des LANUV nicht aufgeführt sind.  Biostation und UNB 
werden gebeten, weitere ihnen vorliegende Daten dem LANUV zeitnah zur Kenntnis zu geben. 
Moorwälder 
Aktuell gibt es nur noch ein isoliertes Vorkommen von den Moorwäldern (91D0) im FFH-Gebiet 
Immerkopf.  
 
FFH-Gebiete in der kontinentalen biogeografischen Region im Oberbergischer Kreis 
DE-5010-301 Immerkopf 
Die Standorte der LRTs „4010 Feuchte Heiden“ und „91D0 Moorwälder“ sind 
niederschlagsabhängig. Die Prognose für die Entwicklung des Erhaltungszustands wird bei B 
bleiben und sich nicht v erbessern, sondern mit der Zunahme an trockenen Jahren eher 
verschlechtern und invasive Arten werden sich weiter ausbreiten. Da sich schon heute 
Adlerfarn und Brombeeren weiter ausbreiten, wird der Boden zur Förderung des LRT 4010 
gelegentlich abgeplaggt.

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DE-5111-303 Quellmoor bei Neuenhaehnen  
Beim LRT „4010 Feuchte Heiden“ sind die Torfmoose sehr stark zurückgegangen, auch 
Moosbeere wurde nicht mehr gefunden. Laut der BS ist der Erhaltungszustand allerdings 
immer noch mit einem „B“ zu beurteilen. Seit 2 021 wird von der BS ein Biotopmonitoring 
durchgeführt. 
DE-5111-301 Kesselsiefen und Galgenberg 
Der LRT 91D0 „Moorwälder“ wurde nach Datenlage des LANUV als NP – „not present“ in der 
Tabelle gekennzeichnet. Das heißt, dieser LRT ist im Gebiet nicht mehr aus gebildet, eine 
(Wieder-) Herstellung wäre durch die uNB zu prüfen.  
DE-4810-301 Wupper und Wipper bei Wipperfürth 
Der LRT „6510 Flachland -Mähwiesen“ kommt vor, aber es liegt keine besondere 
Verantwortung vor. 
DE-5110-301 Brölbach 
Die meisten Flachland-Mähwiesen im FFH-Gebiet werden über VNS gepflegt. Der Kreis und 
die BS sind weiterhin bestrebt, neue Flächen anzuwerben. In der Brölbachaue gibt es eventuell 
sogar eine Verbesserung des LRT 6510, aufgrund des Arteninventars und da viele Flächen im 
öffentlichen Eigentum liegen.  
Viele ehemals als Weide genutzte Mähwiesenflächen im Kreis weisen artenreiche Bestände 
auf, auch wenn sie außerhalb der NSG - und FFH-Gebietskulisse liegen. Die uNB berichtet 
jedoch, dass viele Landwirte Bedenken gegenüber einer offiziell en Anerkennung dieser 
Flächen als FFH-LRT haben. LRTs lassen sich im Oberbergischen Kreis eher über den VNS 
entwickeln, da nach Absprache dann ggf. auch die Möglichkeit besteht, auf der Fläche ggf. 
eine Rückentwicklung zuzulassen. Der uNB liegen keine Daten bzgl. der Kulisse der als LRT 
einzustufenden ehemaligen Mähwiesen außerhalb der Schutzgebiete vor.  
Hinweis: Alle Flächen, die den LRTs 6510/6520 zuzuordnen sind, sind automatisch – d.h. 
unabhängig davon, ob sie als LRT bzw. als gesetzlich geschützter Biotop kartiert und in 
Verzeichnissen aufgeführt sind über das BNatSchG § 30 als „ gesetzlich geschützte Biotope“ 
geschützt. 
Der NABU Oberberg hatte im Jahr 2013 ein Heuprojekt begonnen, welches die Etablierung 
einer gesicherten, dauerhaften Heuvermarktung zum Ziel hat. Dabei werden die Landwirte bei 
der Vermarktung des Heus unterstützt und der Erhalt der artenreichen Mähwiesen weiterhin 
möglich gemacht werden. Doch auch dieses Vorgehen schützt die Flächen nicht langfristig, 
da es Landwirte gibt, die trotzdem anschließend wieder Mist auf der Fläche ausbringen. 
Die Kulisse der Vertragsnaturschutzflächen im Oberbergischen Kreis steigt jährlich an und 
liegt aktuell bei über 2.000 ha.

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Wacholderbestände bei Wildberg (DE-5012-301) 
Für die Wacholderheid en führt die BS ebenfalls Pflegemaßnahmen durch, wie die 
Umwandlung von Fichtenbeständen und das Abschieben von Oberboden.  
In diesem Zusammenhang erinnert das LANUV daran, dass insbesondere die aktuell 
durchgeführten Pflegemaßnahmen in den einzelnen Schutzgebieten entsprechend Erlasslage 
möglichst zeitnah in das FIS „Durchgeführte Maßnahmen“ eingetragen werden sollen, da 
diese Angaben u.a. für eine landesweite Auswertung des Tools von besonderer Bedeutung 
sind. 
 
TOP 5: Situation der Arten gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie - Vortrag von Frau 
Hirz (LANUV)  
In NRW weisen 40 % der Arten der atlantischen und kontinentalen Region einen günstigen 
Erhaltungszustand auf, ähnlich wie bereits beim FFH -Bericht 2013. Frau Hirz erklärt, dass 
Veränderungen im Verg leich zu 2013 vom schlechten in den unzureichenden 
Erhaltungszustand (Verschiebung von rot nach gelb) stattgefunden haben. 
Artengruppenspezifisch gibt es deutliche Unterschiede, so sind die Pflanzenarten 
durchgehend rot eingestuft, während die Fledermäuse und Säugetiere allgemein in einem 
besseren Erhaltungszustand sind.   
 
FFH-Arten Rheinisch-Bergischer Kreis  
Prächtiger Dünnfarn 
Der Prächtige Dünnfarn ist in NRW nur als sehr unscheinbarer Gametophyt vertreten. Der an 
der Wupper sehr kleinflächig vorkommen de Farn profitiert von den laufenden 
Pflegemaßnahmen und der Entfernung von konkurrenzstarken Arten. Während die BS nur 
kleinere Maßnahmen für die Art durchführt, läuft bei einer Universität hierzu ein Monitoring, 
dessen Ergebnisse jedoch der BS nicht vorl iegen. Auch WuH bittet um eine entsprechende 
Weiterleitung der erhobenen Monitoringdaten. 
Abgrabungsamphibien 
Die Geburtshelferkröte ist in der Grube Weiss und in der Tongrube Oberauel  anzutreffen, 
einzelne weitere Fundorte liegen  sowohl im Kreis als auch  in den Nachbarkreisen. Ihre 
Bestände gehen aktuell zurück, konkrete Maßnahmen  werden im Königsforst umgesetzt, in 
der Grube Weiß und Tongrube Oberauel profitiert die Art von den in bei den Gebieten 
umgesetzten Maßnahmen für die Gelbbauchunke.

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Hinweis MUNV: Die FFH-Gebiete heißen offiziell „Tongrube Weiss“ und „Tongrube/Steinbruch 
Oberauel“. Irreführend ist der Name „ Tongrube Weiss “, da es sich um eine ehemalige 
Erzabbaugrube handelt. 
Reproduktion der Gelbbauchunke erfolgt sowohl in der Grube Weiss als auch in der Tongrube 
Oberauel und nach Hinweis der BS in sehr geringem Umfang im Königsforst. Die Maßnahmen 
in der Tongrube Weiss laufen relativ kostenneutral, in der Tongrube Oberauel werden sie über 
Fördermittel finanziert. Der Erhaltungszustand der Art kann in der Tongrube Oberauel auf 
einem kon stanten Niveau (Erhaltungszustand B) gehalten werden, in der Tongrube Weiss 
verbessert er sich sogar. Im Königsforst wurden Gelbbauchunken angesiedelt. Dafür wurden 
drei Betontümpel eingesetzt. Im Jahr 2023 konnte die erste eigenständige Reproduktion 
verzeichnet werden. Es besteht eine Zucht -Kooperation mit dem Artenschutz -Zentrum des 
LANUV in Metelen und zwei privaten Züchtern, jedoch wäre es wünschenswert, weitere 
Individuen der Art für eine Wiederansiedlung zur Verfügung zu haben. 
Kreuzkröte 
Das Vorkommen der Kreuzkröte im RBK -Teil der Wahner Heide beschränkt sich auf die 
Fahrspuren auf dem Weg November. Das Vorkommen leidet besonders in trockenen 
Sommern unter zu schneller Austrocknung der Fahrspurgewässer. Die BS und ein 
ortsansässiger Landwirt müssen bei Bedarf die Fahrspuren mit Wasser auffüllen. Ohne diese 
Maßnahmen wäre das Vorkommen vermutlich schon erloschen. Hier sind dringend 
Ersatzlaichgewässer anzubieten. Wenn die DBU als Eigentümerin einverstanden ist, könnten 
hier auch Betontümpel Abhilfe schaffen.  
Schlingnatter 
Die Schlingnatter wurde 2024 im Königsforst Nähe Grünewaldteich von der BS nachgewiesen. 
Ein regelmäßiges Artenmonitoring soll in Abstimmung mit dem LANUV etabliert werden. Als 
Sofortmaßnahmen wäre hier die Umstellun g von Mulchmahd auf schonende Mahdtechnik 
geboten.   
 
FFH-Arten Köln 
Bauchige Windelschnecke 
Die Art wurde im FFH -Gebiet Thielenbruch im Rahmen des Ausbaus der S11 kartiert. Die 
Ergebnisse liegen allerdings (Stand September 2023) noch nicht vor. Das LANUV bittet um 
Übersendung der Ergebnisse, sobald vorliegend. 
Wechselkröte 
Der Bestand der Wechselkröte ist allgemein nicht gefährdet, allerdings sind die Vorkommen 
in den ehemaligen Kiesgruben (z.B. Kiesgrube Immendorf) gefährdet, da die Gewässer hier

12 
 
zu schnell austrocknen. Es wurden bereits viele Gewässer neu angelegt, weitere befinden sich 
in Planung.  
Geburtshelferkröte 
Der Bestand der Geburtshelferkröte im FFH-Gebiet „Thielenbruch“ ist klein, aber stabil. 
Kreuzkröte 
Im dem kleinen NSG „Am Ginsterpfad“ werd en Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die 
Kreuzkröte umgesetzt. Ein großes Vorkommen gibt es zudem an der Leverkusener Brücke, 
was generell einen guten Standort für die Kreuzkröte darstellt, allerdings fehlen dort 
Laichgewässer. Die Vorkommen dort sind „einfach natürlich“ vorhanden und werden durch 
keine Maßnahmen gesichert, was zu Problemen mit den dort laufenden Baumaßnahmen führt. 
In Köln gibt es ca. 20 Vorkommen der Kreuzkröte, die alle relativ klein sind, außer jene im 
Industriepark und in der Wahner Heide. Für die Vorkommen im Industriepark Köln-Nord fehlen 
Laichgewässer und gleichzeitig sind die Flächen weder gesichert noch geschützt. 
Schlingnatter  
Vorkommen der Schlingnatter gibt es nur in der Wahner Heide, dort hat die BS Köln allerdings 
keine Möglichkeit zu agieren. 
Gelbbauchunke 
Seit 2017 gibt es für den Königsforst ein fachliches Konzept von Arno Geiger (ehemals 
LANUV), welches die Anlage neuer Gewässer für eine Vernetzung der Bestände vorsieht. 
Dieses abgestimmte und von WuH zunächst gestoppte Konzept soll nun lt. Herrn Wingenbach 
(WuH) erneut aufgegriffen werden. Grundsätzlich könnte die Umsetzung der Maßnahmen 
auch von Dritten übernommen werden. Die BS könnte in Kooperation die Zucht der Tiere 
übernehmen. 
 
FFH-Arten Leverkusen 
Hirschkäfer 
Nachtrag uNB Leverkusen: Hirschkäfervorkommen sind an Eichen entlang der Balkantrasse 
nahe der Grenze zu Burscheid (Rheinisch Bergischer Kreis) bekannt. Konkret ist das 
Vorkommen bei Romberg. UNB Lev plant die Pflanzung von Eichen entlang der Balkantrasse 
daher zu fördern. 
Abgrabungsamphibien  
Kreuzkrötenvorkommen sind an der NBSO (Neue Bahnstadt Opladen) und an einer 
Ausgleichsfläche westlich der Kleingartenanlage Burgloch bekannt.

13 
 
Wanderfische  
Die Entwicklungen der Vorkommen der Wanderfische werden durch den Wupperverband 
beobachtet. Generell zeigen sich öfter niedrigere Pegelstände, die die Wanderfische 
gefährden. An einer historischen Wasserkraftanlage sollte eine Fischaufstiegsanlage 
entstehen, welche der Betreiber jedoch trotz entsprechender Behö rdengespräche nicht 
umsetzt. 
 
FFH-Arten Oberbergischer Kreis 
Schlingnatter 
Die Schlingnatter ist bisher nicht systematisch im Kreis erfasst worden. Im Aggertal und an 
Bahnlinien ist sie im Zuge von Baumaßnahmen entdeckt worden, woraufhin z.T. 
Umsiedlungen stattgefunden haben. Das Aggertal ist ein Schwerpunktvorkommen der 
Schlingnatter. Im Raum Morsbach gab es früher ein Schwerpunktvorkommen, es ist unklar, 
ob dieses noch besteht. Weitere ältere Vorkommen gibt es zudem in der Nutscheid und im 
Westertbachtal. Auch an Zuflüssen zur Wiehl sowie in Steinbrüchen wurde die Schlingnatter 
vor ein paar Jahren gefunden. Generell könnte sich die Entwicklung der Art aufgrund der 
Fichtenkalamitäten erholen. Hierzu regt Fr. Hirz an, diese Flächen mit als Monitoringstandorte 
aufzunehmen. Hr. Mika (BS Rhein-Berg) beschäftigt sich mit den Reptilien zusätzlich auch im 
Oberbergischen Kreis und berichtet, dass die Schlingnatter auch z.B. im Steinbruch 
Bolzenbach vertreten ist. 
Abgrabungsamphibien  
Die Geburtshelferkröte lässt sic h fast nur noch in betriebenen  oder offen gelassenen 
gepflegten Steinbrüchen, wie z.B. im Steinbruch Bolzenbach bei Lindlar mit geringen 
Beständen und ansonsten nur in den Nachbarkreisen  finden. Größtes Problem stellt die 
Verinselung der Vorkommen und der damit einhergehende fehlende genetische Austausch 
der Populationen dar. Kartierungen und ein Austauschen der Tiere, um den Gen -Pool zu 
erweitern, wäre wünschenswert. Da die Art in NRW einen schlechten EHZ aufweist, könnte 
eine kreisübergreifende Kartierung  im gesamten Oberbergischen Bereich zusätzliche 
Informationen liefern. 
Die Gelbbauchunke kommt erst seit 2015 durch Ansiedlungen der BS wieder im Kreisgebiet 
OBK vor. Mittlerweile ist das Vorkommen im Steinbruch Bolzenbach bei Lindlar stabil und wird 
durch regelmäßige Habitatoptimierungen seitens der BS betreut. Weitere Ansiedlungen 
fanden kürzlich im Munitionsdepot bei Wiehl-Brächen und im Steinbruch BGS Vitar bei Lindlar 
statt. Eine selbstständige Reproduktion findet noch nicht statt. Weitere Ansiedlungen  sind 
vorgesehen und werden von der BS koordiniert 
Es gibt keine bekannten Vorkommen der Kreuzkröte im Oberbergischen Kreis.

14 
 
Zauneidechse 
Die Prozentzahl von ca. 15 % der landesweiten Vorkommen der Zauneidechse im günstigen 
Erhaltungszustand wird von Herrn Scheffels-von-Scheidt hinterfragt.  
Nachtrag LANUV: Es geht um die Zauneidechse in der kontinentalen biogeographischen 
Region. Hier ist die Art nicht weit verbreitet, so dass auch wenige Vorkommen zu einer relativ 
hohen Prozentzahl führen können. 
Fledermäuse 
Im Sommer 2023 des Großen Mausohrs gefunden, in einer  der Wochenstuben sollen  
Maßnahmen durchgeführt werden. Die Wochenstuben liegen in der Gemeinde Engelskirchen: 
eine im Dachboden eines Hauses in Steeg (etwa 20 adulte Weibchen) und eine in Ehreshoven 
(etwa 50 Tiere, Weibchen und Jungtiere zusammen).  
Die Anzahl an Braunen Langohren war verhältnismäßig höher als  in den Jahren davor. Über 
Sommervorkommen gibt es keine quantitativen Erkenntnisse.  
Über die Vorkommen der Abendsegler gibt es wenig Wissen, da diese oft versteckt im Wald 
anzutreffen sind. Vorkommen von Klein-Abendseglern (Nyctalus leisleri) gibt es in Holsteins 
Mühle (Nümbrecht), Morsbach am Kömpeler Tunnel und in Wildbergerhütte am ehemaligen 
Munitionsdepot.  
Für die Bechsteinfledermaus besteht die Vermutung einer Wochenstube im Kreisgebiet.  In 
Morsbach gab es eine Untersuchung der Fledermausvorkommen in Lichtenberg. Dabei 
wurden Bechsteinfledermäuse gefangen. Bei Winter -Quartierkontrollen werden 
Bechsteinfledermäuse in den Stollen in Morsbach gefunden.  
Die Zwergfledermaus ist eher häufig anzutreffen, aber ihre Wochenstuben werden offenbar 
kleiner. Die Durchführung eines Citizen Science-Projekts zu der Anzahl der Zwergfledermäuse 
wird angestrebt. 
Allgemein gibt es viele Erkenntnislücken zu den Fledermäusen, da eine systematische 
Kartierung fehlt. Winterquartierkontrollen der Fledermäuse haben auch nur e ine begrenzte 
Aussagekraft über die Individuenzahl einzelner Fledermausarten, da häufige 
Quartierswechsel stattfinden. Durch den Rückgang der Insekten werden negative 
Auswirkungen auf die Anzahl der Fledermäuse erwartet.  
Haselmaus 
Es erfolgt der generelle  Hinweis zur Haselmaus, dass es so scheine, als ob die Art doch 
häufiger vorkommt als angenommen. Früher gab es Erkenntnislücken durch die geringe 
Anzahl an Kartierungen. Im Oberbergischen Kreis ist die Haselmaus keine Verantwortungsart 
mehr. Die Sichtweise wird vom LANUV bestätigt.

15 
 
Wolf 
Im Oberbergischen Kreis gibt es bislang weder Wolfsrudel noch Wolfsrisse, jedoch 
durchziehende Individuen. 
 
TOP 6: Vogelschutzbericht – Votrag von Herrn Herkenrath (LANUV) 
Herr Herkenrath gibt einen Überblick über Vogelarten aus dem Vogelschutzbericht 2019. Die 
Daten betreffen die Zeiträume der letzten 12 bzw. 24 Jahre. Die dargestellte Gliederung ist 
nach den Hauptlebensräumen dargestellt. Bei den Offenlandarten befinden sich die meisten 
Arten im ungünstigen Erhaltungszust and. Auch bei den Arten der Sonderstandorte (Heiden, 
Magerrasen) befinden sich viele Arten im ungünstigen Erhaltungszustand. Bei der Betrachtung 
der Zeiträume ist zu erkennen, dass der Entwicklungstrend im 12 -Jahreszeitraum weniger 
negativ ausfällt als im 24-Jahreszeitraum. Bei den Offenlandarten geht der negative Trend 
unvermindert weiter.  
 
EU-Vogelschutzgebiete in der Stadt Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis 
Vogelschutzgebiete sind die Wahner Heide und der Königsforst, die sowohl in der Stadt Köln 
als auch im RBK liegen. 
Wahner Heide 
Das Schwarzkehlchen wurde mit über 100 Paaren kartiert. Der Wendehals ist ein 
unregelmäßiger Brutvogel in der Wahner Heide. Die aktuellen Bestände werden 
wahrscheinlich wieder sinken. Die Bestände des Wiesenpiepers sind niedrig. 
Allgemein lässt sich aber festhalten, dass sich die Bestände der Vogelarten des Offenlandes 
in der Wahner Heide auf einem stabilen und guten Niveau halten. Auch die Beweidung der 
Flächen läuft gut, sodass Besucher durch die Beweidung von Brutflächen ferngehalten werden 
können. 
Die Heidelerche weist große Bestände im Stadtgebiet von Köln in der Wahner Heide auf. 
Königsforst 
Im Königsforst siedelt sich die Heidelerche wegen der Fichtenkalamität neuerdings an, auch 
wenn sie bislang noch nicht im Standarddatenbogen gelistet ist.

16 
 
Stadt Köln 
Pirol  
Vorkommen des Pirols gibt es in den Rheinauen.  
Steinkauz 
Die Förderung des Ste inkauzes im Stadtgebiet mit z.B. Niströhren und die Betreuung dieser 
durch die Eulen-Gruppe des NABU funktioniert gut. 
Feldlerche 
Die Vorkommen der Feldlerche werden als flächendeckend und die Bestände als gut 
angegeben. 
Kiebitz 
Im Kölner Norden gibt es noch Einzelbruten, aber mit keinem Bruterfolg im Jahr 2023. 
Greifvögel 
Aufgrund von Verfolgung ist der Kölner Norden von Greifvögeln nur sehr dünn besiedelt, 
insbesondere der Habicht fehlt inzwischen weitgehend. 
 
Rheinisch-Bergischer Kreis 
Feldlerche 
Mit dem  Projekt „Modellregion Landwirtschaft und Naturschutz“ (Startjahr 2016) sollen die 
Bestände u.a. der Feldlerche erhöht werden.  
 
Stadt Leverkusen 
Flussregenpfeifer 
Ist vorhanden, dank der Betreuung durch die Biologische Station Bruterfolg am Buschbergsee. 
Wanderfalke 
Es gibt einen Brutkasten für Wanderfalken, der nach Leverkusen ausgerichtet aufgehängt 
worden ist . Jetzt wurde dort ein Windenergiegebiet ausgewie sen, weshalb eine juristische 
Prüfung erforderlich wird.

17 
 
Steinkauz 
Der Steinkauz wird in Leverkusen massiv gefördert.  
Feldlerche 
Die Feldlerche kommt auf den Agrarflächen im Stadtgebiet mit vermutlich unter 50 Brutpaaren 
vor. 
Feldschwirl 
Ein Nachweis 2023 Reuschenberger Mühle. 
Kiebitz 
Der Kiebitz kommt aktuell nur noch vereinzelt im Stadtgebiet vor.  
Schwalben 
Auch wenn es noch große Kolonien von Mehlschwalben gibt, so sind ihre Bestände z.T. auch 
zurückgegangen. Da ca. 50% des Stadtgebietes m ittlerweile überbaut sind, bräuchte 
Leverkusen eigentlich einen Schwalben -/Gebäudebeauftragten. Laut uNB ist ein 
abnehmender Trend bei der Mehlschwalbe zu verzeichnen (ca. 100 -200 BP), die 
Rauchschwalbe weist ebenfalls einen negativen Trend auf (ca. 60-100). 
 
Oberbergischer Kreis 
Haselhuhn 
Die Art ist im Bergischen Land ausgestorben, denn die letzten Nachweise des westlichen, 
rheinischen Haselhuhns (Unterart „rhenana“) aus der Nutscheid sind mittlerweile ca. 30 Jahre 
alt.  
Rotmilan 
Die Art weist einen guten  Erhaltungszustand auf; laut LANUV wurden gut 100 Paare bei der 
letzten Kartierung 2012 nachgewiesen. Dass mit der Abnahme der Fichtenbestände evtl. auch 
eine Abnahme der Bestände einhergeht lässt sich bisher nicht belegen. Die Kartierung der 
Rotmilanbestände durch die BS soll weiter fortgeführt werden. Die BS wird gebeten ihre Daten 
an das LANUV zu übermitteln. 
Schwarzstorch 
Für den Oberbergischen Kreis wird durch LANUV ein Bestand von ca. 5-10 Paaren geschätzt. 
Ein eher störungsresistentes Paar wurde bei Wipperfürth nachgewiesen, aber v.a. Störungen 
durch Waldarbeiten, Stürme und der Verlust von Horstbäumen, etc. machen der Art zu

18 
 
schaffen. Da die Brutzahlen dieses Jahr recht gut waren, wird davon ausgegangen, dass die 
Art trotz der weggebrochenen Fichtenb estände im Kreis gehalten werden kann. Ob es zu 
Verstößen gegen die Vorschriften der DA Artenschutz im Wald gekommen ist , konnte nicht 
geklärt werden. 
Exkurs zum Graureiher und zum Silberreiher 
Die Gesamtzahlen des Graureihers nehmen nicht so stark ab, aber die Größe der Kolonien 
sinkt und die Vögel brüten zunehmend in kleinen Kolonien. Es wird vermutet, dass neben 
zunehmenden Waschbären -Beständen vor allem die aktuellen Fichtenabgän ge ursächlich 
sein könnten. 
Es werden mittlerweile viele Silberreiher ganzjährig im Kreis beobachtet, ohne dass sie hier 
brüten. 
Eisvogel 
Die Art profitiert aktuell von den milden Wintern, wenn die Gewässer kaum zufrieren.  
Rauchschwalbe 
Die Art ist im Kreisgebiet insgesamt gut vertreten. 
Mehlschwalbe 
Der NABU Waldbröl stellt Schwalbenhäuser auf und betreut sie. Erst nachdem in 
Benroth/Waldbröl bei einem solchen Haus im 11. Jahr weiße Flecken auf die vorhandenen 
Kotbretter aufgemalt wurden, kam es zu ein er Annahme des Quartiers. In NRW gibt es 
insgesamt nur zwei von der Art angenommene Schwalbenhäuser, während dieses in Hessen 
häufiger der Fall ist. Insbesondere die Nähe zu einer starken Population mit entsprechendem 
Habitatdruck können die Ansiedlungswahrscheinlichkeit erhöhen. 
Schnatterente – Rast/Winter 
Am Beverteich, unterhalb der gleichnamigen Talsperre, gab es 2015 noch einen sehr großen 
Bestand mit ca. 150 Individuen, dem eine besondere Bedeutung für das Bergische Land 
zukam. Mittlerweile musste der  Wasserstand aufgrund eines defekten Absperrbauwerks 
abgelassen werden. Eine Ertüchtigung des Staudammes würde für die öffentliche Hand mit 
hohen Reparaturkosten einhergehen. Eine Alternativenprüfung hat ergeben, dass ohne eine 
Reparatur nur eine sehr kleine Wasserfläche erhalten bleiben würde. Vor diesem Hintergrund 
haben sich die Bestände der Schnatterente in andere Bereiche des Kreises verlagert. 
 
Saatkrähen 
 
Ergänzend wurde von der uNB auch auf die Saatkrähen hingewiesen, von denen es im 
Kreisgebiet nur noch eine Kolonie in Waldbröl gibt, die sich immer mal wieder aufteilt. Dieses 
Jahr waren die Individuenzahlen dort relativ hoch. Die Abnahme von Brutbäumen macht der

19 
 
Art jedoch immer wieder zu schaffen; z.B. ist die Kolonie aus diesem Grund nahe einem 
Spielplatz in Wiehl mittlerweile verschwunden und auch im Stadtgebiet reduziert sich der 
Bestand. 
Feldflurarten 
Die Arten der Feldflur haben im OBK große Probleme, da es kaum noch landwirtschaftliche 
Flächen mit Getreideanbau, Kartoffeln o.a. gibt. Im Rahme n des Projektes „Modellregion 
Landwirtschaft und Naturschutz – Bergisches Land“ streben die Akteure eine Zusammenarbeit 
für den Erhalt der Biodiversität und die vielfältige Kulturlandschaft im RBK und OBK an, durch 
die sich die Ackerkulisse erhöhen sollte. 
Neuntöter 
Der Neuntöter wurde bereits auf den großflächig vorhandenen und noch nicht aufgeforsteten 
Kahlschlagsflächen, infolge des Fichtenrückgangs, auch paarweise gesehen. Es ist davon 
auszugehen, dass die Art in den nächsten Jahren weiterhin von den gü nstigen Bedingungen 
profitieren wird. Lt. WuH ist bei der Aufforstung eine verstärkte Waldrandentwicklung geplant, 
wodurch die Art weiterhin profitieren wird. Das lässt darauf hoffen, dass für einige andere 
Vogelarten, wie z.B. dem Baumpieper, in den nächs ten Jahren wieder höhere 
Individuenanzahlen nachgewiesen werden können. 
 
gez. Heckel (Bezirksregierung Köln, Dez. 51)  
gez. Berthelmann (Bezirksregierung Köln, Dez. 51) 
 
Anlagen 
Präsentationen des LANUV 
Teilnehmendenliste

Anlage 4 Verantwortungsprofile_Arten_K_LEV_RBK_OBK_2023

2255 Zeichen

ATL und KON:
ca. 40 % im günstigen EHZ
jeweils 20 % im unzureichenden/schlechten EHZ
Verbesserungen von „rot“ nach „gelb“
Große artengruppenspezifische Unterschiede
Gesamtbewertung Erhaltungszustand der Anhang II und IV - Arten
Verantwortlichkeitsprofile auf Kreisebene
Vorkommen
Kreise mit besonderer Verantwortung decken 10% der landesweiten Vorkommen einer Art ab
Bedeutung Vorkommen
Innerhalb der Kreise mit besonderer Verantwortung liegen bedeutende Vorkommen (Größe, 
Range!) der Art
Verteilung
Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen eine große Bedeutung für die Erhaltung der 
räumlichen Verteilung der Arten in der biogeographischen Region
Potential
Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen ein hohes Potential zur Entwicklung wichtiger 
Lebensraum- oder auch Biotopverbund-Strukturen für die Arten

Prächtiger Dünnfarn
Abgrabungsamphibien
Große Moosjungfer
Wolf
Wanderfische
Gebiete/Vorkommen
Prächtiger 
Dünnfarn Große Moosjungfer
Abgrabungs-
amphibien Wolf Wanderfische
Wupper von 
Leverkusen bis 
Solingen
X
Wahner Heide X
Tongrube Weiss, 
Tongrube/Steinbruch 
Oberauel, 
Königsforst
X
Wolfsgebiet 
Oberbergisches Land X
Dhünn u. 
Eifgenbach, Wupper 
von Leverkusen bis 
Solingen, Agger
X

Wasserfledermaus
Großes Mausohr
Großer Abendsegler
Mückenfledermaus
Hirschkäfer
Bauchige Windeschnecke
Wanderfische
Abgrabungsamphibien

Gebiete/Vorkommen
Bauchige 
Windelschnecke Wechselkröte Geburtshelferkröte Wanderfische
Thielenbruch XX
Königsforst X
NSG Am Gingsterpfad, 
NSG Am Vogelacker, 
Kiesgrube Immendorf, 
etc. 
X
Rhein-Fischschutzzonen 
zw. Ememrich und Bad 
Honnef
X
Zwergfledermaus
Mauereidechse
Zauneidechse

Abgrabungsamphibien
Wanderfische
Hirschkäfer
Gebiete/Vorkommen Hirschkäfer Abgrabungsamphibien Wanderfische
? X
Bergische Heideterrasse 
(2014), Köln Bonner 
Rheinebene (1995), 
Gronenborner Mühle (1994)
X
Wupper von Leverkusen bis 
Solingen, Dhünn u. 
Eifgenbach
X

Fledermäuse
Schlingnatter
Abgrabungsamphibien

Gebiete/Vorkommen Hirschkäfe r Abgrabungsamphibien Fledermäuse
? X
Steinbruch Bolzenbach X
Wallefelder Höhle, 
Kesselsiefen u. Galgenberg, 
Stollen bei Morsbach-
Schlechtingen, Kallenloch, 
NSG Altenberg und 
Aggertalhöhle
x
Zwergfledermaus
Kleine Bartfledermaus
Geburtshelferkröte
Mauereidechse

Mitteilung BV

530 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2891/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 30.09.2024 
 
Mitteillung der Unteren Naturschutzbehörde zum "Natura 2000-Kreisgespräch Köln, 
Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Oberbergischer Kreis" am 05.09.2023 
Anbei erhält der Naturschutzbeirat die Ergebnisse des "Natura 2000-Kreisgespräch Köln, Le-
verkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Oberbergischer Kreis" am 05.09.2023 zur Kennt-
nis.

Anlage 3 Präsentation_Vögel_K_LEV_RBK_OBK_2023

2841 Zeichen

1
Bestandsentwicklung der Brutvogelarten über die letzten 24 Jahre in NRW 
betrachtet nach dem Lebensraum zur Brutzeit. Dargestellt ist der Anteil der Arten pro Trendklasse 
für den Zeitraum 1994 –2017. Quelle: Grüneberg et al. (in Vorbereitung).
starke Zunahme (> 3 % / Jahr)
Zunahme (> 1-3 % / Jahr)
ohne Trend (<= 1 % / Jahr)
Abnahme (> 1-3 % / Jahr)
starke Abnahme (> 3 % / Jahr)
LANUV 05.09.2023

2
Bestandsentwicklung der Brutvogelarten über die letzten 12 Jahre in NRW 
betrachtet nach dem Lebensraum zur Brutzeit. Dargestellt ist der Anteil der Arten pro Trendklasse 
für den Zeitraum 2006 –2017. Quelle: Grüneberg et al. (in Vorbereitung).
starke Zunahme (> 3 % / Jahr)
Zunahme (> 1-3 % / Jahr)
ohne Trend (<= 1 % / Jahr)
Abnahme (> 1-3 % / Jahr)
starke Abnahme (> 3 % / Jahr)
LANUV 05.09.2023

3
Kriterien:
Vorkommen: Kreise mit besonderer Verantwortung beherbergen ≥10% des landesweiten 
Brutbestands einer Vogelart
Bedeutende Vorkommen: Innerhalb der Kreise mit besonderer Verantwortung liegen bedeutende 
Vorkommen (Größe, Range) der Vogelart (z. B. Rastgebiete Limikolen /Wasservögel)
Verteilung: Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen eine große Bedeutung für die 
Erhaltung der räumlichen Verteilung der Vogelart in der biogeographischen Region
Potential: Die Kreise mit besonderer Verantwortung besitzen ein hohes Potential zur Entwicklung 
wichtiger Lebensraum - oder auch Biotopverbund -Strukturen für die Vogelart
Besondere Verantwortung der Kreise für Vogelarten
LANUV 05.09.2023

LANUV 05.09.2023
EU-Vogelschutzgebiete Wahner Heide und Königsforst
4

5
Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand
besondere Verantwortung für
Vogelarten mit unzureichendem 
Erhaltungszustand
Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert
(Bestände und damit auch Prozentanteile am 
Landesbestand liegen meist als Spanne vor)
LANUV 05.09.2023

6
Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand
besondere Verantwortung für
Vogelarten mit unzureichendem 
Erhaltungszustand
Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert
(Bestände und damit auch Prozentanteile am 
Landesbestand liegen meist als Spanne vor)
LANUV 05.09.2023

7
Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand
besondere Verantwortung für
Vogelarten mit unzureichendem 
Erhaltungszustand
Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert
(Bestände und damit auch Prozentanteile am 
Landesbestand liegen meist als Spanne vor)
LANUV 05.09.2023

8
Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand
besondere Verantwortung für
Vogelarten mit unzureichendem 
Erhaltungszustand
Differenz zwischen Minimal- und Maximalwert
(Bestände und damit auch Prozentanteile am 
Landesbestand liegen meist als Spanne vor)
LANUV 05.09.2023

Anlage 2 Vortrag LRT_RBK_K_LEV

7110 Zeichen

Konzepte für Lebensraumtypen 
mit ungünstigem Erhaltungszustand 
- Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh und Herford -
Thomas Schiffgens 
30.04.2024 
FFH-Lebensraumtypen 
mit ungünstigem Erhaltungszustand 
- Rheinisch-Bergischer Kreis, 
Stadt Köln, Stadt Leverkusen -
Thomas Schiffgens

0% 10% 20% 30% 40% 50% 
91F0 Hartholz-Auenwälder 
#NV 
91E0 Erl-Esch- und 
Weidenauenwälder 
91D0 Moorwälder 
9190 Ei-Wälder auf Sand 
9160 StEi-Hb-Wald 
9150 Orch.-Buchenwald 
9130 Waldm.-Buchenwald 
9110 Hains.-Buchenwald 
7230 Kalkr. Niedermoore 
7220 Kalktuffquellen 
7210 Schneidenriede 
7150 Moorschlenken 
7140 Übergangsmoore 
7120 degradierte Hochmoore 
7110 lebende Hochmoore 
6510 Flachlandmähwiesen 
6410 Pfeifengraswiesen 
6230 Borstgrasrasen 
6210 Kalktrockenrasen 
6110 Kalk-Pionierrasen 
5130 Wacholderbestände 
4030 trockene Heiden 
4010 feuchte Heiden 
3270 Flussschlammufer 
3260 Fließgewässer 
3160 dystrophe Seen 
3150 eutrophe Stillgewässer 
3140 kalkhaltige Gew. 
3130 basenarme Stillgewässer 
3110 nährstoffarme Stillgewässer 
2330 Trockenrasen auf Dünen 
2310 Heiden auf Dünen 
1340 Salzwiesen 
Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten 
LANUV 30.04.2024 2
Rheinisch-Bergischer Kreis 
besondere Verantwortung für 
FFH-Lebensraumtypen (LRT) 
(atlantische biogeographische 
Region) 
Dünen 
Gewässer 
Heiden, Feucht-/
Magergrünland 
Wiesen 
Moore 
Wälder Hainsimsen-Buchenwald 
StE-Hb-Wald 
LRT mit günstigem Erhaltungszustand 
LRT mit schlechtem Erhaltungszustand 
besondere Verantwortung für 
LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand 
basenarme Stillgewässer 
Eutrophe Stillgewässer 
Dystrophe Seen 
Fließgewässer 
Feuchte Heiden 
Trockene Heiden 
Pfeifengraswiesen 
Übergangsmoore 
Waldmeister-Buchenwald 
EiWälder auf Sand 
Moorwälder 
Weichholzauenwälder 
Flachlandmähwiesen

0% 10% 20% 30% 40% 50% 
91F0 Hartholz-Auenwälder 
#NV 
91E0 Erl-Esch- und 
Weidenauenwälder 
91D0 Moorwälder 
9190 Ei-Wälder auf Sand 
9160 StEi-Hb-Wald 
9150 Orch.-Buchenwald 
9130 Waldm.-Buchenwald 
9110 Hains.-Buchenwald 
7230 Kalkr. Niedermoore 
7220 Kalktuffquellen 
7210 Schneidenriede 
7150 Moorschlenken 
7140 Übergangsmoore 
7120 degradierte Hochmoore 
7110 lebende Hochmoore 
6510 Flachlandmähwiesen 
6410 Pfeifengraswiesen 
6230 Borstgrasrasen 
6210 Kalktrockenrasen 
6110 Kalk-Pionierrasen 
5130 Wacholderbestände 
4030 trockene Heiden 
4010 feuchte Heiden 
3270 Flussschlammufer 
3260 Fließgewässer 
3160 dystrophe Seen 
3150 eutrophe Stillgewässer 
3140 kalkhaltige Gew. 
3130 basenarme Stillgewässer 
3110 nährstoffarme 
Stillgewässer 
2330 Trockenrasen auf Dünen 
2310 Heiden auf Dünen 
1340 Salzwiesen 
Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten 
LANUV 30.04.2024 3
Stadt Köln 
besondere Verantwortung für 
FFH-Lebensraumtypen (LRT) 
(atlantische biogeographische 
Region) 
Dünen 
Gewässer 
Heiden, Feucht-/
Magergrünland 
Wiesen 
Moore 
Wälder Hainsimsen-Buchenwald 
StE-Hb-Wald 
LRT mit günstigem Erhaltungszustand 
LRT mit schlechtem Erhaltungszustand 
besondere Verantwortung für 
LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand 
Eutrophe Stillgewässer 
Flussschlammufer 
Trockene Heiden 
Pfeifengraswiesen 
Übergangsmoore 
Waldmeister-Buchenwald 
EiWälder auf Sand 
Borstgrasrasen 
Weichholzauenwälder 
Hartholzauenwälder 
Kalkreiche Niedermoore 
Kalktuffquellen, besondere Verantwortung

0% 10% 20% 30% 40% 50% 
91F0 Hartholz-Auenwälder 
#NV 
91E0 Erl-Esch- und 
Weidenauenwälder 
91D0 Moorwälder 
9190 Ei-Wälder auf Sand 
9160 StEi-Hb-Wald 
9150 Orch.-Buchenwald 
9130 Waldm.-Buchenwald 
9110 Hains.-Buchenwald 
7230 Kalkr. Niedermoore 
7220 Kalktuffquellen 
7210 Schneidenriede 
7150 Moorschlenken 
7140 Übergangsmoore 
7120 degradierte Hochmoore 
7110 lebende Hochmoore 
6510 Flachlandmähwiesen 
6410 Pfeifengraswiesen 
6230 Borstgrasrasen 
6210 Kalktrockenrasen 
6110 Kalk-Pionierrasen 
5130 Wacholderbestände 
4030 trockene Heiden 
4010 feuchte Heiden 
3270 Flussschlammufer 
3260 Fließgewässer 
3160 dystrophe Seen 
3150 eutrophe Stillgewässer 
3140 kalkhaltige Gew. 
3130 basenarme Stillgewässer 
3110 nährstoffarme Stillgewässer 
2330 Trockenrasen auf Dünen 
2310 Heiden auf Dünen 
1340 Salzwiesen 
Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten 
LANUV 30.04.2024 4
Stadt Leverkusen 
besondere Verantwortung für 
FFH-Lebensraumtypen (LRT) 
(atlantische biogeographische 
Region) 
Dünen 
Gewässer 
Heiden, Feucht-/
Magergrünland 
Wiesen 
Moore 
Wälder 
Hainsimsen-Buchenwald 
StE-Hb-Wald 
LRT mit günstigem Erhaltungszustand 
LRT mit schlechtem Erhaltungszustand 
besondere Verantwortung für 
LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand 
Fließgewässer 
Waldmeister-Buchenwald 
Weichholzauenwälder

0% 10% 20% 30% 40% 50% 
91F0 Hartholz-Auenwälder 
91E0 Erlen-Eschen- und… 
91D0 Moorwälder 
9190 Ei-Wälder auf Sand 
9180 Schluchtwälder 
9170 Lkr-Ei-Hbwald 
9160 StEi-Hb-Wald 
9150 Orch.-Buchenwald 
9130 Waldm.-Buchenwald 
9110 Hains.-Buchenwald 
8310 Höhlen 
8230 Silikatfelsen mit… 
8220 Silikatfelsen mit Felsveg. 
8210 Kalkfelsen mit Felsveg. 
8160 kalkh. Schutthalden 
8150 kieselh. Schutthalden 
7230 Kalkr. Niedermoore 
7220 Kalktuffquellen 
7150 Moorschlenken 
7140 Übergangsmoore 
7120 degradierte Hochmoore 
7110 lebende Hochmoore 
6520 Bergmähwiesen 
6510 Flachlandmähwiesen 
6410 Pfeifengraswiesen 
6230 Borstgrasrasen 
6210 Kalktrockenrasen 
6130 Schwermetallrasen 
6110   Kalk-Pionierrasen 
5130 Wacholderbestände 
4030 trockene Heiden 
4010 feuchte Heiden 
3270 Flussschlammufer 
3260 Fließgewässer 
3160 dystrophe Seen 
3150 eutrophe Stillgewässer 
2330 Trockenrasen auf Dünen 
1340 Salzwiesen 
Anteil an der Gesamtfläche des FFH-Lebensraumtyps in FFH-Gebieten 
LANUV 30.04.2024 5
Rheinisch-Bergischer Kreis 
besondere Verantwortung für 
FFH-Lebensraumtypen (LRT) 
(kontinentale biogeographische 
Region) 
LRT mit günstigem Erhaltungszustand 
LRT mit schlechtem Erhaltungszustand 
besondere Verantwortung für 
LRT mit unzureichendem Erhaltungszustand 
Wälder 
Moore 
Wiesen 
Heiden, Feucht-/
Magergrünland 
Gewässer 
Dünen 
Felsbiotope 
Erl-Esch-Auwald 
Silikatfelsen 
Fließgewässer 
Flachlandmähwiesen 
Hainsimsen-Buchenwald 
StE-Hb-Wald 
Eutrophe Stillgewässer

LANUV 30.04.2024 
FFH-Gebiete in der atlantischen Region 
Gebietscode Gebietsname 
Kreis/ 
kreisfreie 
Stadt 
3150 
Eutrophe 
Still-
gewässer 
3160 
Dystrophe 
Seen 
3270 
Fluss-
schlamm-
ufer 
4010 
Feucht-
heiden 
6230 
Borstgras-
rasen 
6410 
Pfeifengras 
-wiesen 
7140 
Übergangs-
moore 
7220 
Kalktuff-
quellen 
7230 
kalkreiche 
Niedermoo 
re 
9110 
Hain-
simsen-
Buchen-
wald 
9160 
Stiel-
eichen-
Hain-
buchen-
wälder 
9190 
Eichen-
wälder auf 
Sand 
91D0 
Moor-
wälder 
91E0 
Weichholz-
auenwälder 
91F0 
Hartholz-
auenwälder 
Optimierung (O) / Vermehrung (V) O/V O V O/V V O/V O/V V O V V O O/V O/V 
DE-5008-302 Königsforst (atl/kont) GL, K C C B C C 
(atl/kont)
DE-4809-301 Dhünn und Eifgenbach GL, LEV A
DE-5108-301 Wahner Heide GL, K B B B A B B B B A
DE-4907-301 Worringer Bruch K B C B B
DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef K B
DE-5008-301 Thielenbruch K B B C A B
DE-4806-303 Knechtstedener Wald und Chorbusch B

Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ginsterpfad

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Details

Aktenzeichen
2891/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.09.2024
Erstellt
18.09.2024 12:58