3110/2018
Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdienstes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland
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Anlage 3 - Bedarfsprügung Rechnungsprüfungsamt 21.09.2018
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14 Ahra2ois 14113 Die Oderbürgermeisterin Eingang JEl Dez. 2018 } 5 en Bedarfsprüfung vom 21.09.2018 zur Beauftragung eines Fluggerätebetreibers und Be- setzung mit einem geeigneten Piloten für den Intensivrettungshubschrauber (ITH) „Christoph Rheinland“ im 10-Jahres-Zeitraum 07.01.2020 — 06.01.2030; Voraussichtliche Auftragssumme 29.859.548,40 € netto; RPA-Nr. 141/37/47118 Sehr geehrte Damen und Herren, am 30.11.2018 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung für den 10jährigen Beauftragungszeit- raum 07.01.2020 bis 06.01.2030 zur Stellungnahme vorgelegt. Auf meine Nachfrage zur Aktualität des Sachstandes haben Sie mit E-Mail vom 10.12.2018 mitgeteilt, dass Sie beständig mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in telefonischer Verbindung stehen. Es seien erste Eckpunkte der Abfrage der Einsätze be- kannt, die die Grundlage für den Luftrettungsdienstbedarfsplan des Landes NRW bilden. Demnach bestehe in unserer Region zumindest zeitweise ein Bedarf für einen zweiten Hub- schrauber schon aus Gründen des Primärschutzes. Daher gehen Sie davon aus, dass der ITH auch weiterhin im Luftrettungsdienstbedarfsplan aufgeführt sein wird. Gegen die Beauftragung externer Leistungen zum Betrieb des Intensivrettungshubschrau- bers mit voraussichtlichen Kosten von 29.859.548,40 € einschließlich der Flughafenentgelte und Flugsicherungsgebühren bestehen Ihrer aktuellen Einschätzung folgend keine Beden- ken. Vorsorglich empfehle ich — für den Fall dass der Bedarf zukünftig entfällt - in die ver- tragliche Vereinbarung die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung aufzunehmen. Wie bereits mit Stellungnahme vom 27.11.2018 mitgeteilt, bitte ich die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der weiteren externen Vergabe der Gebührenbescheiderstellung in der Beschlussvorlage zu begründen. Im Auftragszeitraum von 10 Jahren rechnen Sie für diese Leistung mit Kosten von 173.950 € zzgl. 33.050 € Mehrwertsteuer. Mit freGndlichen Grüßen
Anlage 6 - Auszug FA 01-04-2019 zu 3110-2018
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.04.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanza usschusses vom 01.04.2019 öffentlich 10.16 Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdiens- tes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland 3110/2018 Geänderter Beschluss: Der Finanzausschuss schließt sich dem Votum und Vorgehen des Gesundheitsaus- schusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme von Punkt 1 und die Vertagung von Punkt 2 des folgenden Beschlussvorschlages: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrau- ber (ITH) „Christoph Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schließen. 2. Der Rat erkennt den Bedarf für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Aus- schreibung für die Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (Punkt 1) Punkt 2 wird in die nächste Sitzung vertagt.
Anlage 1 - Bedarfsprüfung Rechnungsprüfungsamt 26.02.2018
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14 /G ‚02.2019 14113 37 Bedarfsprüfung vom 25.02.2019 zur Beauftragung eines Fluggerätebetreibers und Be- setzung mit einem geeigneten Piloten für den Intensivrettungshubschrauber (ITH) „Christoph Rheinland“ im 10-Jahres-Zeitraum 01.03.2020 — 28.02.2030; sowie Interimsvertrag 01.07.2019 — 29.02.2020; RPA-Nr. 141/37/08/19 Sehr geehrte Damen und Herren, am 25.02.2019 haben Sie die geänderte Entscheidung über zwei Bedarfsprüfungen zur Stel- lungnahme vorgelegt. Mit Schreiben vom 27.11.2018 hatte ich zur Bedarfsprüfung Interimsvertrag mit dem Zeit- raum 01.07.2019 bis 06.01.2020 Stellung genommen. Der Zeitraum wird nunmehr bis zum 29.02.2020 verlängert. Sie haben mitgeteilt, dass es zu einer Verschiebung kommt, da ur- sprünglich eine frühere Beratungsfolge erreicht werden sollte. Mit Schreiben vom 19.12.2018 hatte ich zur Bedarfsprüfung 10-Jahres-Vertrag im Zeitraum 07.01.2020 bis 06.01.2030 Stellung genommen. Der Zeitraum wird nun infolge des geänder- ten Interimszeitraums auf den 01.03.2020 bis 28.02.2030 gesetzt. Die geänderten Zeiträume nehme ich zur Kenntnis und bitte Sie, dieses Schreiben zusam- men mit den beiden genannten Stellungnahmen der Beschlussvorlage beizufügen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 9 - Änderung des Beschlussvorschlags
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Anlage 9 Anlage zur Änderung der Vorlage Die Vorlage wurde wie folgt geändert: Im Beschluss unter Punkt 1 wurde ergänzt „Diese Maßnahme wurde vom Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen und wird umgesetzt.“ Der gleiche Satz wurde auch unter Entwicklung unter Punkt 1 ergänzt.
Anlage 4 - Auszug aus dem Gesundheitsausschuss vom 19.03.2019
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 24831 Fax : (0221) 26500 E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 21.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsaus schusses vom 19.03.2019 öffentlich 6.2 Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdiens- tes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland 3110/2018 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrau- ber (ITH) „Christoph Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schließen. 2. Der Rat erkennt den Bedarf für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Aus- schreibung für die Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen. Abstimmungsergebnis: Getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2. Punkt 1: Einstimmig beschlossen Punkt 2: Vertagung in die nächste Sitzung
Anlage 7 - Auszug Rechnungsprüfungsausschuss vom 02.04.2019
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Rothe Telefon: (0221) 221 22928 Fax : (0221) 221 25501 E-Mail: sabrina.rothe@stadt-koeln.de Datum: 03.04.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.04.2019 öffentlich 5.2 Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdiens- tes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland 3110/2018 Geänderter Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Votum und Vorgehen des Ge- sundheitsausschusses und Finanzausschusses an und empfiehlt dem Rat die An- nahme von Punkt 1 und die Vertagung von Punkt 2 des folgenden Beschlussvor- schlages: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrau- ber (ITH) „Christoph Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schließen. 2. Der Rat erkennt den Bedarf für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Aus- schreibung für die Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen. Abstimmungsergebnis: Getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2. Punkt 1: Einstimmig zugestimmt Punkt 2: Vertagung in die nächste Sitzung
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 3110/2018 Freigabedatum 11.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdienstes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland Beschlussorgan Rat Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph Rhein- land“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schlie- ßen. Diese Maßnahme wurde vom Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen und wird um- gesetzt. 2. Der Rat erkennt den Bedarf für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Ausschreibung für die Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen. Gesundheitsausschuss 19.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 02.04.2019 Rat 04.04.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Gesundheitsausschuss 02.07.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 32 Mio € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff a) Erträge 32 Mio € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Allgemeines Durch Erlass vom 31.10.2003 „Vorläufige Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungs- dienst“ in der Fassung vom 25.10.2006 hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesund- heit NRW, jetzt Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW, die öffentliche Luftret- tung neu geregelt. Der Standort des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ ist Köln. Die Stadt Köln ist als Kernträgerin des Standortes Köln u.a. für die Sicherstellung zuständig. Da die Stadt Köln über keine eigenen Rettungshubschrauber verfügt, muss sie dazu erforderliche Leis- tungen beschaffen. Aufgabe des ITH „Christoph Rheinland“ sind intensivmedizinische Transportflüge und sonstige Transporte über größere Entfernungen einschließlich der Spezialtransporte (z.B. mit Intensivinkuba- tor). Es ist das Wesen des Intensivtransportes, dass Patienten mit viel medizinischem Aufwand zum Teil auch über weite Entfernung transportiert werden. Soweit der RTH nicht verfügbar ist, übernimmt der ITH auch Primäreinsätze (Notfallrettung), sowie andere Einsätze, die sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Weisungen der Aufsichtsbe- hörden richten. Bei den Primäreinsätzen werden die Vitalfunktionen der Patienten wiederhergestellt oder aufrechterhalten. Ist der RTH im Einsatz gebunden, bedient der ITH den Notfall. Bisherige Einbindung Die Ausschreibung der Betreiberschaft des ITH und die Besetzung mit Piloten sowie der Betrieb einer Hubschrauberbetriebsstation erfolgte in 2012 als offenes europaweites Ausschreibungsverfahren gemäß VOL EG (2012/1827-2). Die Unterlagen wurden den fünf Interessenten aus dem vorab aufgehobenen Vergabeverfahren z u- gesandt. Während des Verfahrens gab es keine weiteren Interessenten. 3 Nach Zuschlagerteilung an die ADAC Luftrettung gGmbH wurde mit Leistungsbeginn am 01.01.2014 mit ihr ein öffentlich-rechtlicher Einbindungsvertrag in die öffentliche Luftrettung der Stadt Köln bis zum 31.01.2018 geschlossen. Der Vertrag beinhaltete eine Verlängerungsoption um 6 Monate. Von der Verlängerungsoption im Vertrag wurde Gebrauch gemacht und die Beauftragung bis zum 31.07.2018 verlängert. Entwicklung Im 1. Quartal 2017 hat das MAGS angekündigt, einen Luftrettungsdienstbedarfsplan aufzustellen und bis Ende 2017 fertigzustellen. Im 2. Quartal 2018 hat das Land NRW die Fertigstellung des Luftret- tungsdienstbedarfsplans erst für das 2. Quartal 2019 in Aussicht gestellt. Bei beständig sinkenden Einsatzzahlen des ITH Christoph Rheinland war zunächst aber ungewiss, ob ein weiterer Bedarf auch über 2019 hinaus besteht. Die Berufsfeuerwehr steht in beständigem Austausch mit dem MAGS. Dort liegen zwischenzeitlich erste Eckpunkte der landesweiten Abfrage der Einsätze vor, die die Grundla- ge für den Luftrettungsdienstbedarfsplan bilden. Demnach besteht in unserer Region weiterhin ein Bedarf für einen zweiten Hubschrauber schon aus Gründen des Primärschutzes (Redundanz für Pri- märeinsätze). Eine Ausschreibung der Beauftragung für einen Zeitraum von 10 Jahren, wie das im § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW vorgesehen ist, war für die Stadt Köln zunächst riskant, da sie bei ei- nem Wegfall des Bedarfs als Vertragspartnerin gegenüber dem Beauftragten im (Zahlungs-) Obligo hätte stehen können. Aufgrund der Ankündigung des MAGS den Luftrettungsbedarfsplan zu aktualisieren, wurde deshalb die anstehende Ausschreibung des Betreibers des Intensivtransporthubschraubers „Christoph Rhein- land“ verschoben und die ADAC Luftrettung gGmbH gebeten, den ITH Christoph Rheinland bis zum 30.06.2019 weiter zu betreiben. Es wurde ein Interimsvertrag geschlossen. Bis zum Einbindungsende des Interimsvertrages am 30.06.2019 hat das MAGS jetzt in Aussicht ge- stellt, den Luftrettungsdienstbedarfsplan fertigstellen zu können. Dabei wird nach derzeitiger Erkennt- nis davon ausgegangen, dass ein Bedarf für den ITH „Christoph Rheinland“ seitens des Landes wei- ter besteht. Insofern ist jetzt die Ausschreibung der Leistungen für die nächsten 10 Jahre vorzuberei- ten und durchzuführen. Da das Verfahren einschließlich einer einzuräumenden Beschaffungszeit (Hubschrauber) für den erfolgreichen Bieter ca. 1 Jahr dauert, sind folgende Schritte erforderlich 1. Verlängerung des Interimsvertrages mit dem ADAC bis 29.02.2020; diese Maßnahme wurde vom Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen und wird um- gesetzt 2. Beginn mit der Ausschreibung Anfang 2019, Vertragsdauer vom 01.03.2020 – 28.02.2030 3. Aufnahme in den Vertrag, dass der Einbindungsvertrag vorzeitig gekündigt werden kann, wenn der Bedarf zukünftig entfallen sollte. Die ADAC Luftrettung gGmbH wird bis zum 31.12.2018 die Leistung noch zu den bisherigen Pau- schalen durchführen. Seit dem 01.01.2019 wird ein neuer höherer Flugminutenpreis zugrunde gelegt. Diese Preissteigerung resultiert aus der Umsetzung neuer EASA Vorschriften und dem Aus- tausch der kompletten Flotte des ADAC und damit auch der Reservemaschinen auf das leisere Flug- modell. Ausschreibung Aufgrund einer Neuregelung in der EASA JAR-OPS (Bestimmungen über die gewerbsmäßige Beför- derung von Personen und Sachen in Hubschraubern) haben sich die Flugleistungsanforderungen an die Fluggeräte geändert. Künftig vorgeschrieben ist der Betrieb nach Flugleistungsklasse 1. Dies be- deutet, dass bei einem Ausfall eines der beiden Triebwerke der Hubschrauber in der Lage sein muss, abhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls, entweder innerhalb der verfügbaren Startabbruchstrecke zu landen oder den Flug zu einer geeigneten Landefläche sicher fortzusetzen. Dies erfordert eine ent- sprechende Leistungsfähigkeit des Hubschraubers und seiner Triebwerke. Da Hubschrauber insbe- sondere in besiedelten Gebieten lärmsensibel sind, soll der Lärm der Maschine in die Ausschreibung mit aufgenommen werden. Hiermit wird gewährleistet, dass nur ein sehr leises Fluggerät (einschließ- 4 lich Reservemaschinen) eingesetzt wird. Optional wird auch die Abrechnung mit ausgeschrieben. Das alleinige Zuschlagskriterium soll der Preis sein. Beteiligung der Trägergemeinschaft Die Stadt Köln übernimmt als Kernträgerin gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des RettG NRW die Aufgabe der Luftrettung und in diesem Rahmen die Aufgabe des ITH weiterhin in die eigene Zuständigkeit und hat mit den übrigen Mitgliedern der Trägergemeinschaft des ITH (der Städteregion Aachen, den kreis- freien Städten Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Hagen, Krefeld, Leverkuse n, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie den Kreisen Düren, Ennepe-Ruhr-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen, Heinsberg, Hochsauerlandkreis, Kleve, Märkischer Kreis, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Oberbergischer Kreis, Olpe, Rheinisch-bergischer Kreis, Rhein- Sieg-Kreis, Siegen-Wittgenstein, Viersen, Wesel) in 2007 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach GkG geschlossen. Das Ergebnis der Ausschreibung wird den Mitgliedern der Trägergemeinschaft mitgeteilt. Kosten Derzeit wird für den Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 mit Kosten i.H.v. rd. 2 Mio. € ge- rechnet. Für den Ausschreibungszeitraum vom 01.03.2020 bis 28.02.2030 werden Kosten i.H.v. rd. 30 Mio. € prognostiziert. Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Die jährlichen Kosten von rd. 3 Mio. € für die Betreiberschaft des ITH werden durch Gebührenerträge aus der Luftrettungssatzung zu 100% refinanziert. In diesen Kosten ist auch die Abrechnung der Einsätze durch den Fluggerätebetreiber mit anteiligen Kosten i.H.v. rd. 21.000 € pro Jahr enthalten. In der Regel sind beim Fluggerätebetreiber das erfor- derliche Know How für diese spezielle Aufgabe, das Personal und die Software vorhanden. Die Stadt Köln müsste komplett einen Arbeitsplatz schaffen und einrichten. Würde die Stadt Köln die Abrech- nung selbst durchführen, würden jährliche Kosten i.H.v. rd. 49.000 € für eine 0,5 Stelle A7 inkl. voll- ständig eingerichtetem Arbeitsplatz, sowie weitere Kosten für die Beschaffung und die regelmäßige Wartung einer Software entstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Abrechnung der Einsätze durch den Betreiber sinnvoll und wirtschaftlich. Außerdem wird für die Ausschreibung zunächst weiterhin davon ausgegangen, dass der ITH am Flughafen stationiert ist. Dort fallen u.a. Start-/Landeentgelte sowie Flugsicherungsgebühren i.H.v. rd. 121.000 € jährlich an, die wie bisher dem Fluggerätebetreiber in Rechnung gestellt werden sollen. Der Betreiber berechnet diese dann ohne Aufschlag von Bearbeitungsgebühren in Form einer jährli- chen Spitzabrechnung an die Stadt Köln weiter. Unterjährig leistet die Stadt Köln quartalsweise Ab- schlagszahlungen. Da der Bearbeitungsaufwand bei der Stadt Köln durch dieses Verfahren geringer ist (Prüfung einer Gesamtrechnung einmal pro Jahr) als bei Rechnungslegung an die Stadt Köln (un- terjährige Prüfung von derzeit 48 Einzelrechnungen pro Jahr), soll dieses Verfahren weiterhin beibe- halten werden, da dies sinnvoll und wirtschaftlich ist. Zuletzt wurde am 05.02.2019 im Gesundheitsausschuss über den Sachstand zur Unterbringung der Hubschrauber Christoph 3 und Christoph Rheinland am Flughafen Köln/Bonn (2019) berichtet (0429/2019). Derzeit ist geplant, beim nächsten Gesundheitsausschuss am 14.05.2019, erneut über die Unterbringung zu berichten. Begründung der Dringlichkeit Da die Bieter ca. ein Jahr nach Zuschlag benötigen, um sich ein geeignetes Flugmuster zu beschaf- fen und anschließend eine Schlussabnahme durch die Verwaltung erfolgt, ist die Ausschreibung zeit- 5 nah zu starten. Sollte diese Beratungsfolge nicht erreicht werden und die Verwaltung die Beauftra- gung zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung nicht erhalten, so ist der Interimsvertrag mit dem jetzigen Leistungserbringer ADAC weiter zu verlängern. Die Verlängerung des Interimsvertrages mit dem ADAC hat zur Folge, dass zum einen die Kosten für die Einbindung entsprechend steigen und zum anderen, dass potentielle Bewerber sich einklagen können, weil die Leistung nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Die Stadt Köln als Kernträgerin der Luftrettung hat eine Sicherstellungsver- pflichtung und kann die Leistung nicht mit eigenem Personal und Fluggerät erbringen. Anlagen Das RPA hat der Interimsverlängerung mit dem ADAC (01.07.2019 – 06.01.2020) und der Ausschrei- bung (07.01.2020 – 06.01.2030) zugestimmt. 27.11.2018 (141/37/45/18) 19.12.2018 (141/37/47/18) Den um zwei Monate verlängerten Interimszeitraum hat das RPA zur Kenntnis genommen 26.02.2019 (141/37/08/19)
Anlage 2 - Bedarfsprüfung Rechgnungsprüfungsamt 24.10.2018
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14 11.2018 14113 37 Bedarfsprüfung vom 24.10.2018 zur Beauftragung eines Fluggerätebetreibers und Be- setzung mit einem geeigneten Piloten für den Intensivrettungshubschrauber (ITH) „Christoph Rheinland“ in der Zeit vom 01.07.2019 — 06.01.2020; Voraussichtliche Auftragssumme 1.501.674,90 € netto; RPA-Nr. 141/37/45/18 Sehr geehrte Damen und Herren, am 09.11.2018 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung für den Beauftragungszeitraum 01.07.2019 bis 06.01.2020 zur Stellungnahme vorgelegt. Gegen die Beauftragung externer Leistungen zum Betrieb des Intensivrettungshubschrau- bers mit voraussichtlichen Kosten von 1.432.350,92 € bestehen keine Bedenken. Die Stadt Köln ist bis auf weiteres als Kernträgerin des Intensivrettungshubschraubers zu dieser Leis- tungserbringung verpflichtet. Sie rechnen mit der Fertigstellung des Luftrettungsdienstbe- darfsplanes Mitte 2019, so dass der ggfs. weitere Bedarf europaweit ausgeschrieben wird. Ebenso ist der Bedarf hinsichtlich der Flughafenentgelte und Flugsicherungsgebühren mit voraussichtlichen Kosten von 60.627 € nachvollziehbar. Bereits mit den Unterlagen zur Auftragsvergabe 2013 haben Sie dargelegt, dass die Gebüh- renerhebung für den ITH ab Inkrafttreten der Satzung 2014 der Stadt Köln obliegt und von ihr bei Einhalten der mittleren Bearbeitungszeit im Bereich Gebührenfestsetzung preiswerter erbracht werden kann. Da der Fluggerätebetreiber weiterhin zu einem voraussichtlichen Preis von 8.697 € netto/ 10.350 € brutto die Gebührenbescheide erteilen soll, bitte ich in der Beschlussvorlage zu begründen, warum dies sinnvoll und wirtschaftlich ist. Zugleich empfehle ich zu prüfen, ob das bisherige Verfahren, Rechnungslegung für Flugha- fenentgelte und Flugsicherungsgebühren an den Betreiber und Weiterberechnung an die Stadt Köln sinnvoll und wirtschaftlich ist. Für den vorausgehenden Zeitraum August 2018 bis Juni 2019 haben Sie laut den hier vor- liegenden Unterlagen den bisherigen Leistungserbringer beauftragt. Dabei wurde die Einho- lung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses versäumt. Das Zentrale Vergabeamt und das Rechnungsprüfungsamt wurden vor der Auftragsverlängerung nicht beteiligt. Bezüglich der Direktvergabe an den bisherigen Betreiber bitte ich um Kontaktaufnahme mit dem Zentralen Vergabeamt. Mit fr lichen Grüßen
Anlage 10, Auszug FA 08-07-2019 -
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 09.07.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.07.2019 öffentlich 10.1 Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdiens- tes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland 3110/2018 RM Frank verliest einen mündlichen gemeinsamen Änderungsantrag der CDU - Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Der Beschlussvorschlag 3110/2018 der Verwaltung wird in Ziffer 2 wie folgt geändert: „Die europaweite Ausschreibung ist um die Vertragsbedingung zu ergänzen, dass der Stadt Köln nach 5 Jahren ein vorfristiges Kündigungsrecht von 6 Mo- naten jeweils zum Ende des laufenden Jahres eingeräumt wird.“ RM Joisten fragt nach den Auswirkungen dieser Änderung. Herr Stadtdirektor Dr. Keller führt aus, dass er diese Änderung nicht für notwendig erachte. Bei einer Änderung des Standortes könne der Betreibervertrag weitergelten. Sollte die Kernträgerschaft aufgegeben werden, brauche es ohnehin eine Verhand- lungslösung. Die Aufgabe der Kernträgerschaft sei seiner Meinung nach kaum in fünf Jahren zu bewerkstelligen. Die Verwaltung habe sich bewusst für eine Vertragsdauer von 10 Jahren entschieden. RM Petelkau fragt, ob die Verwaltung bis zur Ratssitzung die ökonomischen Unter- schiede der Varianten darstellen könne. Herr Stadtdirektor Dr. Keller verneint dies. Es sei aber eindeutig, dass eine Verkür- zung der Frist auf fünf Jahre zu Mehrkosten führe. RM Detjen schlägt vor, die Beschlussvorlage und den Änderungsantrag ohne Votum in den Rat zu verweisen. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Beschluss: Die Beschlussvorlage und der mündliche gemeinsame Änderungsantrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werden ohne Votum in den Rat verwiesen.
Anlage 8 - Auszug Rat 04.04.19
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2019 Auszug aus der Niederschrift der 48. Sitzung des Rates vom 04.04.2019 öffentlich 10.21 Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdiens- tes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland Ziffer 1 des Beschlussvorschlags 3110/2018 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrau- ber (ITH) „Christoph Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schließen. Abstimmungsergebnis über Ziffer 1 des Beschlussvorschlages: Einstimmig zugestimmt. ___________ Anmerkung: Ziffer 2 des Beschlussvorschlages wird in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales, des Gesund- heitsausschusses, des Finanzausschusses und des Rates behandelt.
Anlage 5 - Vorabauszug Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 26.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 25.03.2019 öffentlich 10.10 Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdiens- tes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland 3110/2018 Beschluss in der Fassung des Gesundheitsausschusses vom 19.03.2019 mit getrennter Abstimmung zu Ziffer 1 und 2 (s. Anlage 4): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrau- ber (ITH) „Christoph Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schließen. 2. Der Rat erkennt den Bedarf für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Aus- schreibung für die Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen. Abstimmungsergebnis: Getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2. Punkt 1: Einstimmig zugestimmt. Punkt 2: Vertagung in die nächste Sitzung Anlage 5
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3110/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.04.2020
- Erstellt
- 20.09.2018 08:08