3110/2018
Bedarfsfeststellung zur weiteren Sicherstellung des Luftrettungsdienstes mit dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland
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Anlage 2 - Bedarfsprüfung Rechgnungsprüfungsamt 24.10.2018
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14 11.2018 14113 37 Bedarfsprüfung vom 24.10.2018 zur Beauftragung eines Fluggerätebetreibers und Be- setzung mit einem geeigneten Piloten für den Intensivrettungshubschrauber (ITH) „Christoph Rheinland“ in der Zeit vom 01.07.2019 — 06.01.2020; Voraussichtliche Auftragssumme 1.501.674,90 € netto; RPA-Nr. 141/37/45/18 Sehr geehrte Damen und Herren, am 09.11.2018 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung für den Beauftragungszeitraum 01.07.2019 bis 06.01.2020 zur Stellungnahme vorgelegt. Gegen die Beauftragung externer Leistungen zum Betrieb des Intensivrettungshubschrau- bers mit voraussichtlichen Kosten von 1.432.350,92 € bestehen keine Bedenken. Die Stadt Köln ist bis auf weiteres als Kernträgerin des Intensivrettungshubschraubers zu dieser Leis- tungserbringung verpflichtet. Sie rechnen mit der Fertigstellung des Luftrettungsdienstbe- darfsplanes Mitte 2019, so dass der ggfs. weitere Bedarf europaweit ausgeschrieben wird. Ebenso ist der Bedarf hinsichtlich der Flughafenentgelte und Flugsicherungsgebühren mit voraussichtlichen Kosten von 60.627 € nachvollziehbar. Bereits mit den Unterlagen zur Auftragsvergabe 2013 haben Sie dargelegt, dass die Gebüh- renerhebung für den ITH ab Inkrafttreten der Satzung 2014 der Stadt Köln obliegt und von ihr bei Einhalten der mittleren Bearbeitungszeit im Bereich Gebührenfestsetzung preiswerter erbracht werden kann. Da der Fluggerätebetreiber weiterhin zu einem voraussichtlichen Preis von 8.697 € netto/ 10.350 € brutto die Gebührenbescheide erteilen soll, bitte ich in der Beschlussvorlage zu begründen, warum dies sinnvoll und wirtschaftlich ist. Zugleich empfehle ich zu prüfen, ob das bisherige Verfahren, Rechnungslegung für Flugha- fenentgelte und Flugsicherungsgebühren an den Betreiber und Weiterberechnung an die Stadt Köln sinnvoll und wirtschaftlich ist. Für den vorausgehenden Zeitraum August 2018 bis Juni 2019 haben Sie laut den hier vor- liegenden Unterlagen den bisherigen Leistungserbringer beauftragt. Dabei wurde die Einho- lung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses versäumt. Das Zentrale Vergabeamt und das Rechnungsprüfungsamt wurden vor der Auftragsverlängerung nicht beteiligt. Bezüglich der Direktvergabe an den bisherigen Betreiber bitte ich um Kontaktaufnahme mit dem Zentralen Vergabeamt. Mit fr lichen Grüßen
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3110/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.04.2020
- Erstellt
- 20.09.2018 08:08